Die Einführung einer europäischen Bankenunion


Bachelor Thesis, 2013

47 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Hintergrund und Ziele einer europäischen Bankenunion
2.1 Die Bankenrettung während der Finanz- und Staatsschuldenkrise
2.2 Die Grenzen bisheriger Aufsichtssysteme

3 Konzeptionelle Bestandteile einer europäischen Bankenunion
3.1 Ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM)
3.1.1 Grundsätzliche Beschlüsse der Aufsichtsreform
3.1.2 Direkte Bankenrekapitalisierung über den ESM
3.2 Ein europäischer Rekapitalisierungs- und Abwicklungsmechanimus
3.3 Ein europäisches Sicherungssystem für Bankeinlagen

4 Die EZB als Institution für die Bankenaufsicht
4.1 Gründe für die Beauftragung der EZB als Bankenaufseher
4.2 Aufgabenbereiche und Befugnisse der EZB
4.3 Die Rolle des bisherigen Bankenaufsichtssystems

5 Kritische Aspekte einer europäischen Bankenunion

Literaturverzeichnis

Abstract

Die Finanz- und Staatsschuldenkrise hat gezeigt, dass das europäische Bankenaufsichtssystem und das Krisenmanagement an seine Grenzen gestoßen sind. Während der Krise wurden zahlreiche Banken durch Staatshilfe vor einer Insolvenz bewahrt. Durch Staatskredite besteht ein Zusammenhang zwischen Bank- und Staatsschulden, der negativ auf gestützte Banken zurückgewirkt. Durch die Bankrettungen mit öffentlichen Mitteln wurden zudem Steuerzahler an den hohen Kosten beteiligt. Aufgrund dessen wurde auf dem EU-Gipfeltreffen am 28. und 29. Juni 2012 in Brüssel ein neuer Ansatz für ein effizienteres Krisenmanagement beschlossen: Die Einführung einer europäischen Bankenunion. Diese Reform besteht aus drei Grundbausteinen. Ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus in Verbindung mit einem einheitlichen Regelwerk soll homogene Aufsichtsstandards und deren Anwendung gewährleisten. Außerdem soll durch eine einheitliche Bankenaufsicht ermöglicht werden, dass Banken direkte Finanzhilfen von dem „Euro-Rettungsschirm“ erhalten. Dazu soll eine europäische Bankenaufsicht etabliert werden, die bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt werden soll. Zukünftig wird sie für alle aufsichtsrechtlichen Themen, z.B. die Lizenzvergabe an Banken oder die Überprüfung der Einhaltung von Eigenkapitalvorschriften, verantwortlich sein. Der zweite Bestandteil der Bankenunion ist ein einheitlicher Restrukturierungs- und Abwicklungsmechanismus. Auf diese Weise sollen die Kosten für Bankrettungen privatisiert und der Steuerzahler geschützt werden. Zur Vervollständigung des Konzeptes, soll als dritter Bestandteil ein einheitliches Einlagensicherungssystem eingeführt werden, um das Vertrauen der Einleger zu stärken. Die europäische Bankenunion stellt ein geeignetes Konzept dar, um das europäische Finanzsystem zu stabilisieren. Damit wird der EU-Bankensektor enger denn je miteinander verbunden sein. Kritisch könnte sich jedoch die Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank als Bankenaufseher erweisen.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersicht über das Europäische System für Finanzaufsicht (ESFS)

Abbildung 2: Übersicht über die Zuständigkeitsbereiche des SSM

Abbildung 3: Gesamtkonzept der Bankenunion

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Internationaler Vergleich der Bankrettungskosten in Prozent des BIP

1 Einleitung

Auf dem EU-Gipfeltreffen am 28. und 29. Juni 2012 wurde die Einführung einer europäischen Bankenunion beschlossen. Seitdem löste diese Reform in der Öffentlichkeit, insbesondere in den akademischen Fachkreisen heftige Diskussionen aus und führte zu unterschiedlichen Reaktionen. Prof. Dr. Walter Krämer appellierte mit einem offenen Brief, welchem 280 Ökonomen folgten, gegen eine Bankenunion auf europäischer Ebene. Als Gegeninitiative verfasste Prof. Dr. Martin Hellwig eine öffentliche Stellungnahme, in der er eine solche Reform befürwortete. Seiner Meinung schlossen sich ebenfalls 221 Kollegen an.1

Seit der Finanzkrise ist die Stabilität des europäischen Finanzsystems häufigen Schwankungen unterlegen. Diese Destabilisierung begründet sich durch einzelne Schieflagen in nationalen Finanzsystemen, denn in der Vergangenheit mussten viele europäische Banken2 mit öffentlichen Mitteln gestützt werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben demnach gezeigt, dass das europäische Finanzsystem krisenresistenter aufgestellt sein muss, um seine Stabilität zukünftig aufrechterhalten zu können.3 Zur Prävention zukünftiger Bankkrisen und zur Verbesserung des Krisenmanagements soll die europäische Finanzmarktarchitektur durch die Einführung einer europäischen Bankenunion reformiert werden.

Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, die Umsetzung der europäischen Bankenunion ausführlich darzustellen und eine abschließende Bewertung zu dieser Reform abzugeben. Dazu ist die vorliegende Arbeit folgendermaßen gegliedert: In Kapitel zwei wird zunächst auf den Ausgangspunkt der Diskussion einer Bankenunion sowie auf die damit verfolgten Zielsetzungen eingegangen. Um den Hintergrund der europäischen Bankenunion zu vermitteln, werden die bisherige Bankenrettung und die damit verbundenen Kosten thematisiert. Anschließend wird das derzeitige Bankenaufsichtssystem in Europa erläutert und es wird erklärt, weshalb dieses an seine Grenzen gestoßen ist. Das dritte Kapitel behandelt die konkrete Reformumsetzung. Die drei Bestandteile der Bankenunion werden vorgestellt und detailliert beschrieben. Um den in Kapitel zwei dargelegten Zielsetzungen gerecht zu werden, wird veranschaulicht, wie jeder einzelne Bestandteil zu der Zielerreichung beiträgt. Das darauf aufbauende vierte Kapitel thematisiert die Aufgabenübertragung der europäischen Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB). Zunächst werden Argumente für die EZB als europäischer Bankenaufseher aufgezeigt. Im Anschluss daran erläutert das folgende Unterkapitel die neu übertragenen Aufgabenbereiche und Befugnisse der EZB. Zum Abschluss des vierten Kapitels wird auf die künftige Stellung der bisherigen Aufsichtsbehörden in der europäischen Bankenunion eingegangen. Das abschließende fünfte Kapitel impliziert eine ausführliche kritische Analyse indem auf mögliche Risiken hingewiesen wird und Kritikpunkte der geplanten europäischen Bankenunion aufgeführt werden. Abschließend wird Stellung zu folgender Frage genommen: Wie ist das Reformkonzept allgemein zu bewerten und welche alternativen Umsetzungsmöglichkeiten stehen zu Verfügung?

2 Hintergrund und Ziele einer europäischen Bankenunion

2.1 Die Bankenrettung während der Finanz- und Staatsschuldenkrise

In einer Volkswirtschaft nehmen Banken eine bedeutsame Stellung ein. Als Finanzintermediär vermitteln sie zwischen Anlegern und Kreditnehmern und stellen den reibungslosen Zahlungsverkehr in einer modernen Volkswirtschaft sicher.4 Während der Finanzkrise 2008 sind viele Kreditinstitute in Zahlungsschwierigkeiten geraten und konnten sich nicht mit eigenen Mitteln vor einem Zusammenbruch retten. Die Vergangenheit hat zudem gezeigt, dass sich die Insolvenz eines Kreditinstituts sehr schnell über verschiedene Ansteckungswege auf weitere Institute und schließlich auf das gesamte Finanzsystem auswirken kann. Der Grund dieses existierenden systemischen Risikos liegt in der komplexen Verflechtung innerhalb des Finanzsektors.5 Andere Banken können Beteiligungen an einem insolventen Institut besitzen oder identische Vermögensgegenstände in ihrem Portfolio halten. Durch Notverkäufe der insolventen Bank werden die Kurse dieser Werte massiv fallen und hohe Verluste für weitere Banken verursachen. Durch bspw. diese Übertragungswege kann eine Systemkrise auf dem europäischen Finanzsektor entstehen und die Geldmärkte zusammenbrechen lassen.6 Aufgrund der daraus resultierenden Konsequenzen für die Realwirtschaft haben sich die EU-Staaten dazu entschieden, Banken mit öffentlichen Mitteln vor einem Zusammenbruch zu bewahren. In diesem Zusammenhang spricht man von der „ too big to fail “ - Problematik. Gemeint ist damit, dass ein Akteur in einem System eine derart wichtige Rolle spielt, dass eine Insolvenz nicht hinzunehmen ist, weil mit seinem Ausfall weitreichende Folgen für das System verbunden sind.7

Häufig sind in der Vergangenheit Bankenkrisen in Verbindung mit Staatsschulden- und Währungskrisen aufgetreten. Diese Konstellationen bezeichnet man als Zwillings- bzw. Drillingskrisen. Zumindest einer Zwillingskrise durch Banken- und Schuldenkrise kann durch die aktuellen Reformansätze Abhilfe geschaffen werden.8 Ziel der europäischen Bankenunion ist es, den negativen Rückkopplungseffekt zwischen Bankenkrise und Staatsschuldenkrise aufzuheben. Doch wodurch entsteht dieser Zusammenhang und wie kann die Einführung einer Bankenunion diese Problematik lösen? Geraten Banken in Folge eines Wirtschaftsabschwungs in finanzielle Schwierigkeiten, werden sie in der Regel aus den genannten Gründen vom Staat gerettet. Da die Stützung von Banken durch öffentliche Mittel finanziert wird, belastet dies den Staatshaushalt und die finanzielle Situation der Haushalte verschlechtert sich. Die durch die Rettungsaktion verursachte Haushaltsbelastung ist verbunden mit einer negativen Rückwirkung auf die Kreditinstitute. Banken gewähren dem Staat als Hauptgläubiger Kredite, indem sie Staatsanleihen in ihrem Portfolio halten. Erklärt der Staat im Extremszenario die Zahlungsunfähigkeit, kommt es zum Ausfall der Staatskredite. Daraufhin verschlechtern sich die Bilanz- und Kapitalpositionen der Banken zunehmend und es kann zu einer Insolvenz kommen.9

In der EU wurden im Zeitraum Oktober 2008 bis Oktober 2011 etwa 4,5 Billionen € für die Bankenrettung genehmigt. Setzt man diesen Betrag in Relation zu der Wirtschaftsleistung der EU wurden 37 % des europäischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Staatshilfen an Banken ausgegeben.10 Die Höhe der Ausgaben für den EU- Bankensektor wird noch deutlicher, wenn man die Kosten der USA oder Großbritannien zu einem Vergleich hinzuzieht. Der Internationale Währungsfonds (IWF) veröffentlichte im April 2011 eine Studie über die Fiskalentwicklung in den IWF- Mitgliedsstaaten mit dem Titel „World Economic and Financial Surveys - Fiscal Monitor“. Diese enthält eine Übersicht über die Bankrettungskosten ausgewählter Länder in Prozent des nationalen BIP seit Beginn der Krise bis März 2011.11

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Internationaler Vergleich der Bankrettungskosten in Prozent des BIP Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an IWF (2011).

Die EU als Staatenverbund ist in der Studie zwar nicht aufgeführt. Betrachtet man jedoch die prozentualen Kosten der beiden EU-Länder Irland (28,7 %) und Deutschland (10,7 %) im Vergleich zu den USA (3,4 %) und Großbritannien (6 %) wird deutlich, dass der Kostenanteil des Bankensektors in der EU relativ hoch ist.12 Das Problem besteht darin, dass Gewinne privatisiert werden, d.h. zu Gunsten des Finanzsektors erwirtschaftet werden. Verluste hingegen bleiben sozialisiert, indem sie von der Öffentlichkeit und demnach von Steuerzahlern getragen werden.13 Auf Dauer ist eine derart hohe Kostenbelastung, in der EU nicht hinzunehmen, weswegen die Kostenallokation von Bankenrettungen dringend zu reformieren ist. Durch die Einführung einer europäischen Bankenunion soll dieses Kostenproblem gelöst werden. Ziel der Bankenunion ist es, neben der Trennung der Verbindung zwischen Bank- und Staatsschulden, das Geld der Steuerzahler zukünftig zu schützen. Die Kosten der Bankenabwicklung sollen privatisiert werden, indem der Finanzsektor für die verursachten Kosten selbst aufkommt. Des Weiteren sollen Anteilseigner und Gläubiger von Banken an den Abwicklungskosten nach festgelegten Regeln beteiligt werden.14

Mit welchen Maßnahmen die EU die beiden dargelegten Zielsetzungen erreichen möchte, wird in Kapitel drei dargestellt, in dem die Bestandteile der europäischen Bankenunion detailliert erläutert werden.

2.2 Die Grenzen bisheriger Aufsichtssysteme

Der Bankensektor unterliegt, wie fast kein anderer Wirtschaftszweig, umfassenden Regulierungsvorschriften und einer ständigen Aufsicht. Der Grund für diese Notwendigkeit liegt unteranderem in dem Vorhandensein des systemischen Risikos und der zentralen Funktion von Banken in einer Volkswirtschaft. Da ein Zusammenbruch des gesamten Bankenmarktes mit gravierenden Konsequenzen für die Stabilität einer Volkswirtschaft verbunden ist, ist eine funktionsfähige und qualitative Bankenaufsicht unabdingbar.15 Doch wie ist das Aufsichtssystem in der EU derzeit organisiert und welche Defizite wurden identifiziert, sodass die Reform zu einer Bankenunion zur Debatte steht?

Als Reaktion auf die Finanzkrise wurde die europäische Finanzaufsichtsstruktur bereits durch die Einführung neuer Behörden und Gremien reformiert. Anfang 2011 nahm das Europäische System für Finanzaufsicht (ESFS) seine Tätigkeit auf. Dieses besteht aus einer mikroprudenziellen sowie einer makroprudenziellen Aufsichtsperspektive . Die Zuständigkeit für die mikroprudenzielle Aufsicht liegt bei drei EU-Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs): Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA), die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA).16 Der EBA kommt in dem Aufsichtssystem eine besondere Bedeutung zu, da ihr die Verantwortung für die europäische Bankenaufsicht übertragen wurde. Sie soll in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden zu der Kohärenz und Qualität der europäischen Bankenaufsicht, insbesondere zu der Aufsicht grenzüberschreitend agierender Bankengruppen beitragen sowie ein einheitliches europäisches Regelwerk (Single Rule Book) konzipieren. Die Zuständigkeit der laufenden Aufsicht liegt jedoch weiterhin bei den nationalen Behörden.17 Ergänzt wurde die Beaufsichtigung einzelner Banken zu Beginn des Jahres 2011 durch die makroprodudenzielle Aufsicht des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) . Er ist dafür zuständig, systemische Risiken im Bereich der Finanzstabilität der EU zu analysieren, zu überwachen und zu begrenzen.18

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Übersicht über das Europäische System für Finanzaufsicht (ESFS) Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Deutsche Bundesbank (2012).

Weiterhin existieren in der EU 27 nationale Aufsichtsbehörden. In Deutschland bspw. ist die nationale Bankenaufsicht durch eine Arbeitsteilung zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und der Deutschen Bundesbank organisiert. Die Zusammenarbeit dieser beiden Institutionen ist in § 7 KWG geregelt. Die BaFin übernimmt als zentrales Organ der Bankenaufsicht in Deutschland die Verantwortung für alle hoheitlichen Maßnahmen und ist in bankgeschäftliche Prüfungen nur in Ausnahmesituationen eingebunden. Die Deutsche Bundesbank hingegen ist für die operative Überwachung von Kreditinstituten zuständig und überprüft die regelmäßig zu erstellenden Berichte von Instituten. Die Aufsichtsrichtlinie für die operative Überwachung wurde in Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank von der BaFin erlassen. Darüber hinaus kontrolliert die Deutsche Bundesbank die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung von Banken und deren Risikosteuerungsmaßnahmen.19

Trotz dieser ersten Reformansätze in der Aufsichtsstruktur bestehen weiterhin Differenzen innerhalb der EU-Bankenaufsicht, die ohne einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit homogenen Aufsichtsstandards nicht zu lösen sind. Die EU Kommission begründet diese Problematik damit, dass ein noch zu großer Anteil der Bankenaufsicht bei den nationalen Behörden liegt.20 Die ESAs beschäftigen sich mit der einheitlichen Umsetzung von Regulierungsvorschriften und die ESRB mit der Identifizierung von Risiken und Ungleichgewichten im Finanzsystem. Die gesamte operative Überwachung und Verantwortung für Kreditinstitute verbleibt bei den nationalen Aufsichtsbehörden. Erschwerend kommt hinzu, dass weder die ESAs noch das ESRB Durchgriffsrechte gegenüber Kreditinstituten und nationalen Behörden haben.21 Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, argumentiert gegen eine überwiegend nationale Bankenaufsicht, indem sie das Problem des Home Bias in der Diskussion anspricht. Dieser Fachbegriff, der seinen Ursprung in der Forschungsrichtung Behavioral Finance hat, lässt sich auch auf die Bankenaufsicht anwenden. Nationale Behörden haben tiefe und umfangreiche Kenntnisse über ökonomische, rechtliche und institutionelle Gegebenheiten eines Landes sowie ein Verständnis für den heimischen Bankensektor. Die daraus resultierende Verbundenheit zu heimischen Banken kann nationale Behörden möglicherweise daran hindern, objektive Entscheidungen zu treffen und kann dazu führen, nationale Belange gegenüber europäischen Interessen zu präferieren. Durch eine nationale Aufsicht können Banken einer weniger strengen Kontrolle und Überwachung unterliegen als durch ein einheitliches europäisches Aufsichtssystem.22

Wie bedeutsam eine einheitliche Bankenaufsicht mit homogenen Aufsichtsstandards ist, haben Bankinsolvenzen während der Finanzkrise gezeigt. Wegen der Internationalisierung der Finanzmärkte wird durch eine rein nationale Aufsicht den Banken die Möglichkeit zu Regulierungsarbitrage gegeben. Dabei weichen sie auf Standorte mit einer weniger strikten Aufsicht aus, um die nationalen Regulierungsvorschriften zu umgehen. Als Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Hypo Real Estate zu nennen, die in der Finanzkrise im September 2008 in Liquiditätsschwierigkeiten geriet und durch den Sonderfonds Finanzmarkt- stabilisierung (SoFFin) gestützt werden musste. Ausgelöst wurden diese Schwierigkeiten durch die in Irland ansässige Tochtergesellschaft Depfa Bank . Bewusst wurde die Hypo Real Estate als Holding-Gesellschaft gegründet. Damit wurde die Absicht verfolgt, dass weder die Holding selbst, noch die im Ausland domizilierenden Töchtergesellschaften der deutschen Aufsicht unterliegen. Warum ausgerechnet Irland als Standort für die Depfa Bank gewählt wurde, ist den Geschäftsberichten zu entnehmen: In Irland gelten im Gegensatz zu Deutschland großzügigere Bestimmungen im Pfandbriefgesetz. Diese rechtlichen Differenzen zwischen den beiden EU-Ländern wurde von der Depfa Bank genutzt und führte schließlich auch zu den Schwierigkeiten der Hypo Real Estate. In ähnlicher Weise nutzte auch die IKB Deutsche Industriebank AG diese Regulierungsunterschiede. Sie gründete Zweckgesellschaften, sogenannte Structured Investment Vehicles (SIV) bzw. Conduits, und siedelte diese ebenfalls in Irland an. Als die Zweckgesellschaften durch den Einbruch des Interbankenmarktes Liquidität benötigten, überforderte diese Forderung die IKB, welche daraufhin in existenzbedrohende Schwierigkeiten geriet.23

Durch diese aufgezeigten regulatorischen Schwachstellen innerhalb der EU wird deutlich, dass das bisherige Aufsichtssystem nicht ausreichend qualitativ konzipiert ist, um Bankenkrisen früh genug zu identifizieren und diesen entgegenzuwirken. Die Einführung einer europäischen Bankenunion, die einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus in Verbindung mit einem einheitlichen Regelwerk enthält, soll ein erster Schritt zu hochwertigen und homogenen Aufsichtsstandards in der EU sein. Mit der Umsetzung dieser Reform beschäftigt sich das folgende Kapitel.

3 Konzeptionelle Bestandteile einer europäischen Bankenunion

3.1 Ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM)

3.1.1 Grundsätzliche Beschlüsse der Aufsichtsreform

Auf der Tagung des europäischen Rates und dem Gipfel der Euro-Staaten am 28. und 29. Juni 2012 wurde die Forderung gestellt und der grundsätzliche Beschluss gefasst, einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) einzurichten. Eine einheitliche Beaufsichtigung für die Banken der Eurozone stellt die Voraussetzung für eine direkte Rekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) dar.24 Mit diesem Beschluss wurde die Kernkomponente einer europäischen Bankenunion entschieden, welche die Grundlage für einen einheitlichen Restrukturierungs- und Abwicklungsmechanismus und ein Einlagensicherungssystem darstellt. Nach Einführung des Aufsichtsmechanismus wird die Kommission die Verordnungs- und Richtlinienvorschläge für diese beiden Komponenten weiter ausarbeiten. Eine harmonisierte Aufsicht stellt das notwendige Vertrauen her, welches für die gemein- same Nutzung des ESM und für die Vollendung der Bankenunion notwendig ist.25

Am 12. September 2012 legte die EU-Kommission einen ersten Verordnungsentwurf „Zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank“ (SSM-Verordnung) vor. Der Kommissionsvorschlag beinhaltete, dass zukünftig die Europäische Zentralbank (EZB) für systemrelevante Aufsichtsthemen verantwortlich ist und alle in der Eurozone ansässigen Banken einer gemeinsamen Aufsicht unterliegen sollen. Die Rechtsgrundlage dieser Aufgabenübertragung auf die EZB bildet Art. 127 Abs. 6 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Zudem enthält der Verordnungsentwurf Regelungen u.a. bezüglich der zukünftigen Aufgaben und Befugnisse der EZB sowie der Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsmechanismus.26

Nach Erarbeitung dieser konkreten Umsetzungsvorschläge wurde sich im Rahmen einer Sondersitzung des Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) am 12. und 13. Dezember 2012 über die Eckpunkte des vorliegenden Vorschlages geeinigt. Gegenstand der Sitzung waren unter anderem die Entscheidungsstrukturen und der organisatorische Aufbau innerhalb des Aufsichtsmechanismus, insbesondere der strikten Trennung zwischen Geldpolitik und der Bankenaufsicht.27 Um diese zu gewährleisten, sieht die Verordnung eine Personaltrennung vor und verlangt von der EZB, Sitzungen und Tagungsordnungen bezüglich geldpolitischer und aufsichtsrechtlicher Entscheidungen voneinander getrennt zu halten.28 Auch innerhalb der Entscheidungsstruktur wird die Trennung deutlich: Es sollen sogenannte „Chinese Walls“ eingezogen werden. Mit dieser Metapher ist gemeint, dass in der zentralen Aufsicht zwei völlig voneinander getrennte Gremien eingerichtet werden.29 Ein Aufsichtsgremium ist dafür zuständig, die Bankenaufsicht durch die EZB auszuführen. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, vier Vertretern der EZB sowie jeweils einem Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden der teilnehmenden30 Mitgliedsstaaten. Das Aufsichtsgremium wird aufsichtsrechtliche Entscheidungen ausarbeiten und diese dem EZB-Rat vorlegen. Der Rat kann diesen Entwürfen entweder zustimmen oder sie aufgrund geldpolitischer Einwände ablehnen. Der EZB-Rat hat dabei jedoch keine Befugnis, die Entwürfe selbst zu ändern. Bei einer Ablehnung muss der Rat dies sachlich begründen und das Aufsichtsgremium muss den Entwurf entsprechend abändern. Demnach verfügt der EZB-Rat als Beschlussgremium der EZB über die Entscheidungsgewalt von Aufsichtsentscheidungen. Für den Fall, dass die beiden Währung eingeführt haben. „Nicht teilnehmende Mitgliedsstaaten“ sind hingegen solche, die den Euro nicht eingeführt haben.

Gremien zu keiner Einigung finden, wird ein Schlichtungsgremium eingerichtet, der diese Differenzen beilegen soll. Ob Beschlüsse dieses dritten Gremiums verbindlich sind ist bislang zweifelhaft und noch nicht ausdrücklich vereinbart.31 Außerdem wurde auf der ECOFIN-Sitzung über das Verhältnis der Aufgabenbereiche zwischen der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden debattiert und die genauen Zuständigkeiten definiert. Diese beiden Thematiken werden in Kapitel vier näher betrachtet. Zudem wurde die Offenheit gegenüber nicht teilnehmenden Mitgliedsstaaten geklärt. Jederzeit können diese Länder eine „enge Zusammenarbeit“ mit dem Aufsichtssystem eingehen und gelten dann als offizielle Mitglieder. Um eine hohe Qualität und Effektivität der neuen Bankenaufsicht zu gewährleisten, wurde ein detaillierter Zeitplan über drei aufeinanderfolgende Phasen erarbeitet. Demnach wird die EZB die ihr übertragenen Aufgaben ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung ausüben. Dabei verfügt sie über die Option, die Aufnahme ihrer neuen Tätigkeit kalendarisch auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, falls sie der Auffassung ist, der Aufgabe bisher nicht gewachsen zu sein. Mit dieser sukzessiven Reformumsetzung soll eine Ineffizienz in der Umsetzung und Wirkung vermieden werden.32

Eine wesentliche Fragestellung der Reformumsetzung besteht in der Reichweite der Bankenaufsicht: Welche Kreditinstitute sollen zukünftig von der EZB direkt beaufsichtigt werden? Auf Vorschlag der französischen Regierung und der EU- Kommission wurde zunächst eine Aufsicht geplant, die alle ca. 6000 Bankinstitute der Eurozone und zusätzlich diejenigen Banken außerhalb des Währungsraumes, die sich der Bankenunion freiwillig anschließen, umfasst.33 Von dieser "großen" Bankenaufsicht wären selbst kleine Raiffeisenbanken und Sparkassen betroffen. Insbesondere die deutsche Regierung konnte eine Bankenaufsicht in diesem weitreichenden Umfang nicht befürworten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble setzte sich mit folgendem Argument gegen die EU-Kommission durch: "Niemand glaubt, dass eine europäische Institution in der Lage sein wird, 6000 Banken in Europa zuüberwachen - zumindest nicht in diesem Jahrzehnt, ehrlich gesagt."34 Vertreter der Sparkassen und Raiffeisenbanken wehrten sich entschieden gegen die Teilnahme an der europäischen Bankenunion mit dem Argument, dass ihre Eigenkapitalausstattungen und Geschäftsmodelle als solide einzustufen sind.35

[...]


1 Vgl. KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (2013), ohne Seitenangabe.

2 In der vorliegenden Arbeit werden die Begriffe Bank, Kreditinstitut und Institut als Synonym verwendet.

3 Vgl. Deutsche Bundesbank (o.J./a), ohne .

4 Vgl. Gstädtner, T. (2013), S. 13.

5 Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2010), S. 387 ff.

6 Vgl. Steffen, S. (2013), S. 10.

7 Vgl. Roosebeke Van, B. (2012), S. 3.

8 Währungskrisen werden aus diesem Grund in der vorliegenden Arbeit nicht thematisiert

9 Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, S. 138 f.

10 Vgl. Europäische Kommission (2012e), S. 1.

11 Vgl. IWF (2011), S. 8.

12 Vgl. IWF (2011), S. 8.

13 Vgl. Kumm, M. (2012), S. 10.

14 Vgl. EU Kommission (2012b) S. 2.

15 Vgl. Hartmann-Wendels, T. / Pfingsten, A. / Weber, M. (2010), S. 387 f.

16 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (o.J./a), ohne Seitenangabe.

17 Vgl. Deutsche Bundesbank (2011) Monatsbericht September 2011, S. 91 ff.

18 Vgl. Deutsche Bundesbank (2012) Monatsbericht April 2012, S. 30.

19 Vgl. § 7 KWG.

20 Vgl. Europäische Kommission (2012a), S. 2.

21 Vgl. Frühauf, M. (2011), ohne Seitenangabe.

22 Vgl. Lautenschläger, S. (2013), S. 3.

23 Vgl. Hartmann-Wendels, T. (2012), S. 2.

24 Vgl. Europäische Kommission (2012a), S. 2.

25 Vgl. Europäische Kommission (2012c), S. 2.

26 Vgl. Europäische Kommission (2012a), S. 3.

27 Vgl. Bundesfinanzministerium der Finanzen (2012), ohne Seitenangabe.

28 Vgl. Rat der Europäischen Union (2013), Artikel 35 und 35a, S 22.

29 Vgl. Lautenschläger, S. (2013), S. 4.

30 Mit “teilnehmenden Mitgliedsstaaten“ sind alle EU-Mitglieder gemeint, die den Euro als offizielle

31 Vgl. Erikkson, A. (2013), S. 2.

32 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2012), ohne Seitenangabe.

33 Vgl. Wohlgemuth, M. / Hesse, N. (2012), S. 6.

34 Wohlgemuth, M. / Hesse, N. (2012), S. 9.

35 Vgl. Wohlgemuth, M. / Hesse, N. (2012), S. 9.

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Details

Title
Die Einführung einer europäischen Bankenunion
College
University of Applied Sciences Trier
Grade
1,3
Author
Year
2013
Pages
47
Catalog Number
V230485
ISBN (eBook)
9783656460473
ISBN (Book)
9783656460893
File size
2916 KB
Language
German
Keywords
Bankenunion, Finanzkrise, Bankenrettung, Kosten Bankenrettung, Bankenaufsicht, Einlagensicherung, Bankenabwicklung, Bankenrettung Kosten;, Basel 3;, Basel III;, Single Rulebook;, Einheitliches Regelwerk;, Abwicklungs- und Restrukturierungsfonds;, EZB;, Unabhängigkeit EZB;, Bankenregulierung;, Bankenabgabe;, Soffin
Quote paper
Eva Horn (Author), 2013, Die Einführung einer europäischen Bankenunion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230485

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