EU-Emissionsrechtehandel und sein Einfluss auf die gesamteuropäische Energiewende


Dossier / Travail, 2013

13 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

A Abkürzungsverzeichnis

1 Einführung

2 Emissionsrechtehandel

3 EU - Emissionshandelssystem
3.1 Stufe I
3.2 Stufe II
3.3 Stufe III
3.4 Clean Development Mechanism und Joint Implementation

4 Risiken

5 Chancen

B Literaturverzeichnis

C Quellenverzeichnis

A Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Aufgrund des Kyoto-Protokolls von 1997 verpflichteten sich die EU‑15‑Staaten zwischen 2008 und 2012 eine erhebliche Emissionsreduktion bei Treibhausgasen gegenüber den Werten von 1990 zu erreichen. Deutschland beispielsweise legte sich auf eine Reduktion in Höhe von 21 %[1] fest. Um auch wirtschaftlich zu verdeutlichen, dass Umweltgüter wie beispielsweise saubere Luft und sauberes Wasser immer knapper werden, musste für diese Produktionsmittel ein Markt in Kraft gesetzt werden.

Hierzu wurde durch die Europäische Union der Emissionshandel eingeführt. Mit Beginn des Jahres 2013 begann nun die dritte und vorerst letzte Phase des europäischen Emissionshandels. Welche Vorgaben ab 2020 gelten werden ist derzeit nicht absehbar.

In der folgenden Arbeit wird das umweltpolitische Instrument „Emissionshandel“ vorgestellt. Begonnen wird mit der Erklärung, was Emissionshandel ist. Anschließend wird das europäische Handelssystem EU ETS der EU-27-Staaten mit seinen einzelnen Stufen und deren Unterschieden vorgestellt. Um inner- wie auch außereuropäische Auswirkungen darzustellen, werden die projektbezogenen Verfahren Joint Implementation und Clean Development Mechanism vorgestellt.

Schließlich werden die Chancen und Risiken betrachtet, die durch den Handel mit CO2-Emissionen entstehen können und es wird bewertet, wie dieser eine gesamteuropäische Energiewende beeinflussen kann.

2 Emissionsrechtehandel

Emissionshandel oder Emissionsrechtehandel ist neben Auflagen, beispielsweise in Form von Emissionshöchstwerten, und Steuern, wie der sogenannten Ökosteuer (eigentlich Pigou-Steuer), das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen europäischer Umweltpolitik[2].

Rechtsgrundlage ist das TEHG, wobei der Gesetzgeber voraussetzt, dass die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Treibhausgasreduktion zu minimieren sind. Um die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Volkswirtschaften zu erhalten, wurde ein Lastenausgleich unter den Mitgliedsstaaten der EU beschlossen. Dies bedeutet, dass durch jedes Land nur der Anteil zur Gesamtreduzierung beigetragen wird der möglich ist, ohne die Stabilität der jeweiligen Wirtschaft zu gefährden. Um die gesetzten Ziele zu erreichen sollte ein Weg gefunden werden, Emissionswerte zwischen Unternehmen aller EU-Staaten auszugleichen. Der Emissionshandel bietet aufgrund seiner Flexibilität einen kostengünstigen Weg, die erstrebte Reduzierung innerhalb der europäischen Gemeinschaft zu erreichen. Neben den EU-27-Staaten nehmen auch Norwegen, Island und Liechtenstein am EU ETS teil[3].

Jedem Land, welches sich dem Kyoto-Protokoll verpflichtet hat, stehen Zertifikate zur Verfügung „die es zur Emission einer bestimmten Menge an Treibhausgasen berechtigen. Übersteigen die tatsächlichen Emissionen diese Grenze (das Cap), steht die jeweilige Regierung vor der Wahl, entweder durch Maßnahmen im eigenen Land […] die Emissionen weiter bis zur Einhaltung des Caps zu senken, oder zusätzliche Zertifikate von anderen Industriestaaten zu erwerben.“[4] Durch die Regierungen werden Emissionsscheine in vorher bestimmter Menge an diejenigen Unternehmen ausgegeben, die zur Kontrolle Ihrer Emissionen verpflichtet sind. Bisher beschränken sich die Bemühungen zur Reduktion der Treibhausgase auf CO2, begründet durch den Anteil, den Kohlenstoffdioxid an den gesamten Treibhausgasemissionen - mit fast 90 % -ausmacht[5]. Zudem sind CO2-Emissionen klar mess- und bewertbar, da „zwischen dem Input an fossilen Brennstoffen […] und den freigesetzten CO2-Emissionen eine proportionale Beziehung existiert“[6].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Bilder_Unterseiten/Themen/Klima_Energie/Klimaschutz/Emissionshandel/emissionshandel_prinzip.jpg

3 EU - Emissionshandelssystem

Am 1. Januar 2005 begann der innereuropäische Ausgleich mit Einführung des Emissionshandelssystems der EU[7]. Dieses ist in drei Phasen untergliedert. Die erste, von 2005 bis 2007, diente der grundlegenden Datenbeschaffung, die zweite Phase deckt sich mit dem ersten Umsetzungszeitraum des Kyoto-Protokolls[8] und kann als erster Praxistest gesehen werden. Die dritte Phase begann 2013 und wird bis 2020 erhebliche Veränderungen im Vergleich zu den vorangegangenen Stufen mit sich bringen.

Durch jedes Land werden für jede Handelsperiode Zuteilungspläne über die verfügbaren Emissionsmengen erstellt, sogenannte Nationale Allokationspläne[9]. In diesen werden die emissionshandelspflichtigen Tätigkeiten und die Menge der Zertifikate festgelegt, welche jede betroffene Anlage erhält. Emissionsscheine, die durch die Unternehmen nicht benötigt werden, können aufbewahrt oder an einem Markt gehandelt werden, der auch Einzelpersonen und Organisationen offen steht. Für Deutschland ist dieser Handelsplatz an der Leipziger Energiebörse EEX zu finden.[10]

Betriebe, welche zum Ablauf einer Handelsperiode nicht die benötigte Anzahl an Emissionsrechten besitzen, können dort ebenfalls freie Zertifikate erwerben. Sollte ein Unternehmen nicht über eine ausreichende Menge an Zertifikaten verfügen, wird eine Strafzahlung fällig[11]. Um dies zu vermeiden gibt es noch die Möglichkeiten des „Borrowing“ oder „Banking“, auf diese Methoden soll jedoch in der vorliegenden Arbeit nicht weiter eingegangen werden.

[...]


[1] vgl. Artikel Zielsetzungen der Europäischen Union (EU-15 und EU-27 zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeIdent=2504,

Abruf: 03.01.2013, 15:09 Uhr

[2] vgl.: B. Sturm, C. Vogt, Umweltökonomik, Physica-Lehrbuch, Physica-Verlag, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2011, Seite 63

[3] vgl. Artikel: Europäischer Emissionshandel

http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten/public/theme.do;jsessionid= 3080EA12E85A202 47998FD0883E4D8A5?nodeIdent=3155, Abruf: 03.01.2013, 15:30 Uhr

[4] Artikel: Grundlagen des Emissionshandels

http://www.dehst.de/DE/Emissionshandel/Grundlagen/grundlagen_node.html Abruf: 16.12.2012, 17:54 Uhr

[5] vgl. Nationaler Allokationsplan 2008 – 2012 für die Bundesrepublik Deutschland http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/pre2013/nap/docs/nap_germany_final_en.pdf, Abruf: 02.01.2013, 17:58 Uhr, Seite 16

[6] Sturm, Vogt, Umweltökonomik, Seite 85

[7] vgl. Sturm, Vogt, Umweltökonomik, Seite 91

[8] vgl. Kyoto-Protokoll

http://www.umweltbundesamt.de/klimaschutz/publikationen/kpde.pdf, Abruf: 03.01.2013, 13:13 Uhr

[9] vgl. Broschüre: EU-Maßnahmen gegen den Klimawandel

http://ec.europa.eu/clima/publications/docs/ets_de.pdf, Seite 9 Abruf: 18.12.2012, 15:45 Uhr

[10] vgl. Sturm, Vogt, Umweltökonomik, Seite 83

[11] vgl. Sturm, Vogt, Umweltökonomik, Seite 85

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
EU-Emissionsrechtehandel und sein Einfluss auf die gesamteuropäische Energiewende
Université
University of Applied Sciences Berlin
Cours
Wissenschaftliches Arbeiten
Note
2,0
Auteur
Année
2013
Pages
13
N° de catalogue
V230627
ISBN (ebook)
9783656464846
ISBN (Livre)
9783656466536
Taille d'un fichier
593 KB
Langue
allemand
Mots clés
EU-Emissionshandel, CDM, Clean Development Mechanism, Emissionshandel, EU-ETS
Citation du texte
Maike Sümmerer (Auteur), 2013, EU-Emissionsrechtehandel und sein Einfluss auf die gesamteuropäische Energiewende, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230627

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