Wenn wir davon ausgehen, dass die Vormundschaft über Minderjährige eines der ältesten Rechtsinstitute des abendländischen Kulturkreises ist und feststellen, dass Reformgedanken und -vorschläge erst seit Mitte der 90er Jahre auftraten, wollen wir uns in dieser Arbeit der Thematik „Formen und Reformvorschläge im Bereich er Vormundschaft“ besonders widmen und dem derzeitigen Diskussionsstand nach dem jahrzehntelangem „Schlaf der Gerechten“ betrachten, um ihn dann in dem Workshop „Interessenvertretung für Kinder“ an der Universität Osnabrück im Februar 2004 weiter zu vertiefen und reflektierend zu diskutieren.
Zuerst werden wir die Formen und Arten der Vormundschaften erläutern, um dann die Rechte, Pflichten und fachlichen Qualifikationen zu beschreiben und heutigen Standards aufzeigen.
Bevor wir die Reformvorschläge präsentieren, lassen wir in einem Teil mit Praxisbezug die Mündel selbst zu Wort kommen, um die Rechte und Pflichten abzugleichen mit dem tatsächlichen Erlebten, da so die Notwendigkeit für Reformen einprägend verdeutlicht werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Voraussetzungen der Vormundschaft bei Minderjährigen
2.1. Minderjähriger steht nicht unter elterlicher Sorge
2.2. Eltern sind nicht zur elterlichen Sorge berechtigt
2.3. Familienstand des Minderjährigen ist nicht zu ermitteln
3. Formen der Vormundschaft bei Minderjährigen
3.1. Amtsvormundschaft
3.1.1. Die bestellte Amtsvormundschaft
3.1.2. Die gesetzliche Amtsvormundschaft
3.2. Vereinsvormundschaft
3.3. Einzelvormundschaft
4. Rechte, Pflichten und fachliche Eignung eines Vormundes (von Anne Behrendt)
4.1. Führung der Vormundschaft
4.2. Aufgaben der Vormundschaft
4.3. Fachliche Qualifikationen
5. Initiativen zur Gewinnung von ehrenamtlichen Einzelvormündern (von Anne Behrendt)
5.1. Gewinnung von Ehrenamtlichen
5.2. Mögliche Zielgruppen
5.3. Einführung in das Tätigkeitsfeld
5.4. Beratung und Begleitung
5.5. Fortbildung
6. Die Betreuung Volljähriger (von Thorsten Aubke)
6.1. Worum geht es beim Betreuungsgesetz?
6.2. Reformbedürftigkeit des früheren Rechts
6.3. Gründe für die Betreuung
6.4. Grundsatz der Erforderlichkeit bei der Betreuerbestellung
6.5. Welche Fähigkeiten braucht ein Betreuer?
7. Praxisbezug – Vormundschaft aus Sicht von Betroffenen (von Thorsten Aubke)
8. Reformvorschläge für die Praxis – In welche Richtung geht die Vormundschaft? (von Frank Mattioli-Danker)
8.1. Ansprechpartner für Kinder und Eltern
8.2. Rollenverteilung im Hilfeplanprozess
8.3. Zwei Stimmen bei der Anhörung vor dem Familiengericht
8.4. Aufgabenverteilung bei Fremdunterbringung des Kindes
9. Jugendämter entdecken ihr Mündel - Umsetzungsversuche von Reformgedanken (von Frank Mattioli-Danker)
9.1. Stand der fachlichen Diskussion
9.2. Projektergebnisse
9.3. Zukunftswerkstatt mit Mündeln
10. Die Vormundschaft braucht Reformen (von Frank Mattioli-Danker)
10.1. Eine Interessenvertretungsbehörde als Grundsatzreform im Vormundschaftswesen
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Formen und Reformbedarfen im Bereich der Vormundschaft für Minderjährige. Ziel ist es, den aktuellen Diskussionsstand zu analysieren, die Praxis sowie das Erleben der Mündel zu reflektieren und konkrete Reformvorschläge zu erarbeiten, die eine parteiliche Interessenvertretung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
- Grundlagen der Vormundschaft und gesetzliche Voraussetzungen
- Anforderungen an die fachliche Qualifikation und Rechte/Pflichten von Vormündern
- Methoden der Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Einzelvormünder
- Vergleich zwischen dem Vormundschaftswesen und dem rechtlichen Betreuungsrecht
- Kritische Analyse der Praxis durch Betroffenenbefragungen
- Entwicklung und Diskussion von Reformansätzen, wie der Gründung einer Interessenvertretungsbehörde
Auszug aus dem Buch
Die Betreuung Volljähriger
Volljährige haben keine gesetzlichen Vertreter. Sollte dies notwendig werden, gibt es die Möglichkeit einen Familienangehörigen zu bevollmächtigen, wenn man durch Unfall, Krankheit oder Alter rechtliche Angelegenheiten nicht mehr für sich regeln kann. Liegt keine wirksame Vollmacht vor, wird durch ein Gericht ein gesetzlicher Vertreter für die zu regelnden Angelegenheiten bestellt. Dieser Vertreter heißt seit 1992 nicht mehr "Vormund", sondern "Betreuer" und die Rechtsvorschriften dazu heißen nicht mehr "Vormundschaftsrecht", sondern "Betreuungsrecht". 1992 wurde die "Entmündigung" abgeschafft und hilflose Erwachsene erhielten einen verbesserten Schutz ihrer Grundrechte, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Da die Reformen im Betreuungsrecht auch maßgeblich für notwendige Veränderungen im Vormundschaftswesen für Minderjährige werden könnten, haben wir diesen Exkurs in unsere Arbeit mit aufgenommen, um ebenfalls aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber durch die Schaffung des „Betreuungsrecht“ Entwicklungsbereitschaft und Reformfähigkeit gezeigt hat.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung skizziert den historischen Hintergrund der Vormundschaft und begründet die Notwendigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit bestehenden Formen und Reformmöglichkeiten.
2. Voraussetzungen der Vormundschaft bei Minderjährigen: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Kriterien des BGB, unter denen die Vormundschaft für Minderjährige eintritt, wie etwa bei fehlender elterlicher Sorge.
3. Formen der Vormundschaft bei Minderjährigen: Hier werden die verschiedenen Arten der Vormundschaft, insbesondere Amtsvormundschaft, Vereinsvormundschaft und Einzelvormundschaft, definiert und abgegrenzt.
4. Rechte, Pflichten und fachliche Eignung eines Vormundes: Das Kapitel beschreibt den Aufgabenbereich, die Rechte sowie die fachlichen Qualifikationen, die ein Vormund erfüllen sollte, um dem Kindeswohl gerecht zu werden.
5. Initiativen zur Gewinnung von ehrenamtlichen Einzelvormündern: Die Autoren erörtern Strategien, um Ehrenamtliche für das Vormundschaftswesen zu gewinnen, zu schulen und nachhaltig zu begleiten.
6. Die Betreuung Volljähriger: Dieser Abschnitt dient als Exkurs in das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie Reformen bei Erwachsenen als Vorbild für das Vormundschaftswesen dienen könnten.
7. Praxisbezug – Vormundschaft aus Sicht von Betroffenen: Anhand einer Studie werden Erfahrungen von Mündeln reflektiert, die Defizite in der Kontaktgestaltung und Interessenvertretung aufzeigen.
8. Reformvorschläge für die Praxis – In welche Richtung geht die Vormundschaft?: Basierend auf Fachtagungen werden konkrete Reformanregungen zur Rollenverteilung, Kooperation und Interessenvertretung präsentiert.
9. Jugendämter entdecken ihr Mündel - Umsetzungsversuche von Reformgedanken: Dieses Kapitel evaluiert Modellprojekte, die neue Wege der Qualitätsentwicklung in der Vormundschaftspraxis erprobt haben.
10. Die Vormundschaft braucht Reformen: Die Arbeit schließt mit dem Plädoyer für strukturelle Veränderungen, insbesondere durch die Gründung einer eigenständigen Interessenvertretungsbehörde.
Schlüsselwörter
Vormundschaft, Minderjährige, Jugendamt, Kindeswohl, Amtsvormundschaft, Einzelvormundschaft, Interessenvertretung, Betreuungsrecht, Hilfeplanprozess, Ehrenamt, Reform, Sozialarbeit, Mündel, Partizipation, Beziehungsarbeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die gegenwärtige Praxis des Vormundschaftswesens für Minderjährige, um daraus fundierte Reformvorschläge abzuleiten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Fokus stehen die verschiedenen Formen der Vormundschaft, die Anforderungen an die fachliche Eignung von Vormündern, die Gewinnung von Ehrenamtlichen sowie die kritische Reflexion des aktuellen Verwaltungshandelns der Jugendämter.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen gesetzlichem Anspruch und gelebter Praxis aufzudecken und Wege aufzuzeigen, wie die Vormundschaft stärker als parteiliche Interessenvertretung für Kinder gestaltet werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse bestehender Fachdiskussionen, die Auswertung von Modellprojekten sowie die Einbeziehung qualitativer Daten aus Betroffenenbefragungen.
Was wird im Hauptteil der Untersuchung schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil analysiert die bestehenden Organisationsstrukturen, diskutiert die Anforderungen an eine professionelle Vormundschaft und präsentiert Ergebnisse aus Fachtagungen sowie Modellprojekten zur Qualitätsentwicklung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Vormundschaft, Kindeswohl, Amtsvormundschaft, Interessenvertretung, Reformbedarf und die Abgrenzung zwischen sozialpädagogischer Unterstützung und rechtlicher Vertretung.
Wie bewerten die Autoren die gegenwärtige Rolle der Amtsvormünder in Jugendämtern?
Die Autoren kritisieren die Anonymität der Amtsvormundschaft und die hohe Arbeitsbelastung, die dazu führen, dass viele Mündel ihre Vormünder nicht persönlich kennen, was einer parteilichen Interessenvertretung widerspricht.
Warum schlagen die Autoren eine Interessenvertretungsbehörde vor?
Der Vorschlag zielt auf eine Trennung von Allgemeinem Sozialen Dienst (ASD) und Vormundschaft ab, um Rollenkonflikte zu vermeiden, die Verschleierungsmentalität zu beenden und den Fokus konsequent auf das Wohl der Kinder zu legen.
- Quote paper
- F. Mattioli-Danker (Author), A. Behrendt (Author), T. Aubke (Author), 2004, Vormundschaft bei Minderjährigen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23088