Seit dem 11. September ist die Frage durchgehend aktuell. Ein von Terroristen als Bombe missbrauchtes Flugzeug abschießen? Mittels einer Gesetzesnovelle sollte dies in Deutschland ermöglicht werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dieses jedoch für verfassungswidrig. Aber was lässt zu dieser Frage ganz konkret aus dem bloßen Text des Grundgesetzes ableiten? Eine Analyse.
Inhaltsverzeichnis
1. Ist der Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugs mit dem deutschen Grundgesetz zu vereinbaren? – Eine Betrachtung anhand des Textes
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Abschusses eines durch Terroristen entführten Passagierflugzeugs im deutschen Luftraum unter Berücksichtigung der geltenden Grundrechte und Notstandsregelungen.
- Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen für den Einsatz der Luftwaffe bei terroristischen Bedrohungen.
- Erörterung der Vereinbarkeit von staatlichen Abschussbefehlen mit dem Grundgesetz und der Menschenwürde.
- Untersuchung der Argumentationslinien rund um den Verteidigungsfall und den übergesetzlichen Notstand.
- Bewertung der Rechtsposition von Zivilisten gegenüber Kombattanten in entführten Luftfahrzeugen.
- Diskussion der Grenzen staatlichen Handelns im Kontext der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO).
Auszug aus dem Buch
Ist der Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugs mit dem deutschen Grundgesetz zu vereinbaren? – Eine Betrachtung anhand des Textes
Diese Interpretation der Situation ist allerdings nach Artikel 1 Abs.1-3 unzulässig. Nach Absatz 1 ist es unzulässig Menschenleben gegeneinander aufzuwiegen, da es dem menschlichen Leben die Würde nimmt, die unantastbar ist. Die Individuen würden damit zu einem Objekt staatlichen Handelns, was mit der Würde unvereinbar ist. Weiterhin bekent sich Absatz zwei zu den universalen Menschenrechten als unveräußerliche und unverletzliche Rechte. Zu diesen Menschenrechten gehört in jedem Fall das in Artikel 2 explizit angeführte Recht auf Leben. Damit wäre eine solche Abwägung ein Verstoß gegen diese Bestimmung. Die formulierten Rechte sind kategorisch und lassen kein Abwägen zu.
Die eine Würde eines Einzelnen oder weniger Menschen kann unmöglich mit der der Vielen in Relation gesetzt werden. Diese kategorischen Bestimmungen verhindern auch eine Berufung auf einen übergesetzlichen Notstand, es dürfen schlicht nie Menschen gegen Menschen aufgewogen werden. Ein Abschuss wäre auch dann noch unzulässig, wenn alle zivilen Insassen einen Abschuss durch die Bundeswehr zugestimmt haben, weil die in Art. 1 Abs. 2 garantieren Menschenrechte als unveräußerlich definiert werden, damit kann man unmöglich von ihnen zurücktreten.
Auch eine Argumentation, die nicht Bezug auf die Menschen nimmt, sondern auf die FDGO an sich, ist unzulässig. Man könnte meinen, dass insbesondere ein Angriff auf das Gebäude eines Verfassungsorgans der BRD ein direkter Angriff auf die FDGO ist, was eine Argumentation über Artikel 20 Abs. 4, dem Widerstandsrecht eröffnet. Dieser Widerstand könnte sich dann im Abschuss des Flugzeuges manifestieren, um die FDGO zu schützen und sich mittels übergesetzlichen Notstand rechtlich legitimieren. Das ist allerdings unzulässig, weil durch den Abschuss die FDGO nicht vor Schaden bewahrt werden würde, sondern wie bereits erläutert wurde ein Verstoß gegen die in Artikel 1 garantierten Menschenrechte vorliegen würde, die definitiv für den Bestand der FDGO essentiell sind.
Zusammenfassung der Kapitel
Ist der Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugs mit dem deutschen Grundgesetz zu vereinbaren? – Eine Betrachtung anhand des Textes: Die Arbeit beleuchtet ein komplexes Szenario einer Flugzeugentführung und prüft kritisch, ob ein staatlicher Abschuss unter Berufung auf den Verteidigungsfall oder den Notstand verfassungskonform möglich wäre, wobei die Unantastbarkeit der Menschenwürde als zentrale Schranke identifiziert wird.
Schlüsselwörter
Grundgesetz, Abschuss, Passagierflugzeug, Terrorismus, Menschenwürde, Verteidigungsfall, Luftsicherheitsgesetz, Bundeswehr, Artikel 1, Artikel 2, übergesetzlicher Notstand, FDGO, Recht auf Leben, Renegade, Verfassungsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob der Staat das Recht hat, ein entführtes Passagierflugzeug abzuschießen, um eine größere Katastrophe am Boden abzuwenden, ohne dabei gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Spannungsfeld zwischen staatlicher Schutzpflicht für viele Menschen und der individuellen Menschenwürde, die rechtliche Einordnung von Terroranschlägen sowie die Grenzen des Widerstandsrechts.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob eine staatliche Tötung Unschuldiger zur Rettung anderer Menschenleben verfassungsrechtlich zu rechtfertigen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische und ethische Argumentationsanalyse auf Basis der deutschen Verfassung (Grundgesetz) und relevanter Artikel wie Art. 1, Art. 2 und Art. 20.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden verschiedene Szenarien – vom Verteidigungsfall über den übergesetzlichen Notstand bis zur Berufung auf das Widerstandsrecht – geprüft und hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität widerlegt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Menschenwürde, Unantastbarkeit, Abschussbefehl, Grundgesetz und FDGO charakterisiert.
Warum spielt der "Verteidigungsfall" eine wichtige Rolle in der Argumentation?
Der Verteidigungsfall wird oft als mögliches rechtliches Einfallstor für weitreichendere Eingriffsbefugnisse des Staates diskutiert, was in der Arbeit eingehend auf seine Anwendbarkeit im Kontext der Terrorabwehr hin geprüft wird.
Ist der Abschuss laut Autor bei Anwesenheit von Zivilisten jemals legitim?
Nein, der Autor kommt zu dem Schluss, dass ein Abschuss bei Anwesenheit von Zivilisten immer gegen Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verstößt, da Menschenleben nicht gegeneinander aufgewogen werden dürfen.
- Citar trabajo
- David Kunze (Autor), 2013, Ist der Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugs mit dem deutschen Grundgesetz zu vereinbaren?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230902