Islam und Demokratie

Ist ein islamischer Staat mit einem demokratischen Regierungssystem vereinbar?


Trabajo Escrito, 2012

19 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Fremdwörterverzeichnis

1.) Einleitung

2.) Merkmale einer demokratischen Gesellschaftsordnung

3.) Vergleich mit den Merkmalen des (idealen) islamischen Staates
3.1) Die Wahl der/des Regierenden
3.2) Politische Gleichberechtigung der Bürger
3.2.1) Rasse / Ethnizität
3.2.2) Geschlecht
3.2.3) Religionszugehörigkeit
3.3) Pluralismus (Ichtilaf)
3.4) Schura: Beratung und Konsens
3.5) Rechtsstaat, Scharia und Gerechtigkeit

4.) Fazit

Quellenverzeichnis

Fremdwörterverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.) Einleitung

Der Islam stößt in weiten Teilen der hiesigen Öffentlichkeit auf Ablehnung.1 Bisweilen auch deshalb, weil die Vereinbarkeit von Islam als Religion und Demokratie als Staats- und Gesellschaftsordnung angezweifelt wird. Obwohl viele Muslime in Deutschland leben und obwohl der Islam inzwischen ein Teil von Deutschland2 ist, findet man hierzulande immer wieder und mit großer Selbstverständlichkeit bstrakte Grundsatzdebatten darüber, ob der Islam in die westliche Gesellschaftsordnung hineinpasse undüberhaupt mit der Werteordnung einer liberalen Demokratie kompatibel sei.3

Zwar gibt es tatsächlich einige muslimische Gelehrte und insbesondere militante Extremistengruppen, die Demokratie als Staatsform ablehnen, da sie den Geboten Gottes, respektive der islamischen Scharia, widerspreche, andererseits gibt es ebenso zahlreiche muslimische Gelehrte und Wissenschaftler, die die Vereinbarkeit von islamischem Glauben und Demokratie schlüssig beweisen konnten.4 Indes wird gerade an den aktuellen politischen Umwälzungen in der islamischen Welt deutlich, dass e kulturelle Identität durch Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nicht gefährdet sehen und zwar gerade weil diese Werte 5

Im Rahmen der Hausarbeit werden zunächst die wichtigsten Merkmale einer demokratischen Gesellschaftsordnung bestimmt. Im anschließenden Hauptteil werden dann die genannten Merkmale mit dem normativen Bild eines idealen islamischen Staates verglichen. Im Fokus steht hierbei insbesondere eine Betrachtung der koranischen Anweisungen, sowie das historische Praxisbeispiel des Propheten Muhammad und seiner vier nachfolgenden ( ) Kalifen. Die Hausarbeit schließt mit einem kritischen Resümee und einem Ausblick auf das auch in Zukunft mögliche oder unmögliche Verhältnis von islamischer Glaubenslehre und demokratischer Gesellschaftsordnung.

2.) Merkmale einer demokratischen Gesellschaftsordnung

Der Demokratiebegriff ist sowohl einfach, als auch schwierig zu definieren:

,Einfach, denn es kann bei Demokratie [...] niemals um etwas anderes gehen als die Organisation des Gemeinwesens nach dem Grundsatz der politischen Gleichheit der Bürger. Schwierig ist die Definition dennoch, weil fast alles, wasüber diesen klaren Grundsatz hinausgeht, mehr als nur einer Antwort zugänglich ist und in vielen Fällen um so schwerer zu entscheiden ist, je komplexer die modernen Gesellschaften 6

Aus diesem Grund gibt es keine allgemeingültige finale Definition und entsprechende Merkmale für eine demokratische Gesellschaftsordnung sind häufig nur dann zu finden, wenn der Begriff näher konkretisiert wird.7 Grundlegend ist jedoch zunächst einmal die Überlegung, dass das Volk (demos) selbst regiert (kratia), indem es seinen Regierenden wählt und somit als oberster Souverän und oberste Legitimation politischen Handelns anzusehen ist8. Voraussetzung hierfür ist die politische Gleichberechtigung aller wahlberechtigten Bürger 9, welche wiederum Ausdruck finden muss in der Zulassung unterschiedlicher Meinungen und Ansichten, einem politischen Pluralismus. Weiter muss eine Demokratie Raum und Ort für den Interessensaustausch zur Verfügung stellen, damit entsprechende Streitpunkte besprochen und Konflikte mit einer friedlichen Lösung nach dem Willen der Mehrheit beendet werden können. Und schließlich sind die modernen überwiegend europäischen oder nordamerikanischen " Rechtstaaten, wodurch diese Bedingung vom heutigen Demokratieverständnis kaum noch zu trennen ist.10 Durch das Rechtsstaatsprinzip wird die Ausübung politischer Herrschaft beschränkt, indem bestimmte Rechte, sowie die Organisation des politischen Systems, wie auch die Verteilung politischer Zuständigkeitsbereiche in einer meist schriftlich niedergelegten Verfassung garantiert werden.11

3.) Vergleich mit den Merkmalen des (idealen) islamischen Staates

Die Anweisungen, Gebote und Regeln für eine islamische Lebens- und Gesellschaftsordnung finden sich im Heiligen Koran und in den frühislamischen Überlieferungen und Traditionen (Ahadith). Während der Koran und die Aussprüche des Propheten als theoretische Grundlagen zu verstehen sind, ist auch die praktische Umsetzung dessen in den Verhaltensweisen des Propheten (Sunna), sowie der seiner vier Nachfolger, den sogenannten Bakr, Umar, Usman und Ali, überliefert.12 Daher können sowohl Theorie als auch historische Praxis als Basis für die ideale islamische Staatsführung herangezogen werden. Ein islamischer Staat, der diesen Namen tragen möchte, muss demnach die entsprechenden islamischen Vorschriften einhalten oder sich zumindest an diesen orientieren. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass das Amt des Propheten und das der Kalifen zunächst rein religiöser Natur war und erst in zweiter Hinsicht auch politischer13, wenngleich es in der nachfolgenden Zeit auf letzteres reduziert, zu einem rein weltlichen Herrschaftstitel wurde.14

Der Koran und auch die Überlieferungen (Ahadith) empfehlen keine eindeutige Staatsform für den islamischen Staat. In Abgrenzung zu ungerechten, unislamischen Gesellschaften nennt der Koran zwar die Beispiele sowohl der Diktatur des Pharaos als auch die demokratische Ordnung des Volks von Thamud, es war aber letztlich nicht die Regierungsform, sondern vielmehr das Abwenden von den Grundsätzen der Religion, was hier als negativ deklariert wird.15 Vielmehr zeigt die Erwähnung dieser beiden Staatsformen, dass grundsätzlich beides in islamischem Sinne möglich sein kann: There is no doubt the holy quran speaks of a democratic system where the rulers can be elected by the people, but it is not the only system recommended by Islam. Nor can it be the fundamental prerogative of a universal religion to choose a single system of government without due regard to the fact that it is not practically possible for a single system to be applicable to all regions and societies of the )16

3.1) Die Wahl der/des Regierenden

Der Prophet Muhammad wurde zwar von Gott zum religiösen Propheten ernannt, zum weltlichen Staatsoberhaupt von Medina wurde er jedoch gewählt. Im Stadtstaat Medina gab es zu dieser Zeit drei Parteien, die muslimischen Flüchtlinge Mekkas (die Muhajirum), die einheimischen Muslime (Al-Ansar) und die ortsansässigen Juden (Yahud). Alle drei wählten den Propheten zu ihrem Staatsoberhaupt und zwar mit der ausdrücklichen, in einem Vertrag niedergeschriebenen Zustimmung aller Bürger.17

Bei der Nachfolge standen Abu Bakr und % ( zur Wahl. Nach einer längeren Debatte wurde Abu Bakr schließlich von der Mehrheit zum Kalifen gewählt.18 Abu Bakr hingegen ernannte Omar direkt als seinen Nachfolger. Trotzdem war auch hier die Zustimmung der muslimischen Gemeinschaft Voraussetzung für dessen Legitimität.19 Omar machte es wiederum anders und bestimmte, vermutlich aufgrund der inzwischen angewachsenen Bevölkerungsgröße des islamischen Reiches und/oder aufgrund des Mordanschlags, der auf ihn verübt worden war, um das Land in Unordnung zu stürzen, ein aus sechs Personen bestehendes Wahlgremium, welches Usman zum dritten Kalifen wählte.20 Ali schließlich wurde wieder etwas anders gewählt und zwar durch die Wahl einiger Provinzen, die sich für ihn als Kalifen aussprachen.21

Daraus ist zu entnehmen, dass Wahl und Zustimmung obligatorisch sind. Je nach Situation und Erfordernis der Zeit hat sich dieses jedoch unterschiedlich gestaltet, z.B. durch Wahlgremien oder Wahlbezirke, per Direktwahl oder durch Wahlmänner. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn die Anzahl der wählenden Bürger in die hunderte, tausende oder sogar in die Millionen geht.22

Der Koranvers, auf den sich die oben genannte Praxis gründet, lautet:

euch, daßihr die Treuhandschaft jenenübergebt, die ihrer würdig sind; und wenn ihr zwischen Menschen richtet, daßihr richtet nach Gerechtigkeit. Fürwahr, herrlich ist,wozu Allah euch ermahnt Allah ist allhörend, allsehend.23

3.2) Politische Gleichberechtigung der Bürger

Die Frage, ob alle Bürgerinnen und Bürger des islamischen Staates nach dem Antidiskriminierungsgebot, also unabhängig von Rasse, Geschlecht oder Religion, politisch gleichberechtigt sind, ist nicht einfach zu beantworten, da in der islamischen Gesellschaft bestimmte Eigenarten festzustellen sind, die auf den ersten Blick und nach unserem (westlich geprägten) Verständnis scheinbar zahlreiche Ungleichheiten offenbart, gleichzeitig aber auch Grundlage vieler Missverständnisse ist.

3.2.1) Rasse / Ethnizität

Am Übersichtlichsten ist dabei die Beurteilung rassischer Unterschiede, da hier sowohl die islamische Lehre als auch die historische Wirklichkeit eindeutig sind. Der Islam betont ganz klar die Gleichwertigkeit aller Menschen. Alle haben den gleichen Ursprung, jeder Mensch stammt von einem Vater und einer Mutter ab. Erst danach entstanden Stammbäume und Völker) O ihr Menschen, Wir haben euch von Mann und Weib erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, dass ihr einander kennen möchtet. Wahrlich, der Angesehenste von euch ist vor Allah der, der unter euch der Gerechteste ist. Siehe, Allah ist allwissend, allkundig."24

Verdeutlicht wird dies auch durch Aussagen des Propheten Muhammad, wonach kein Araber gegenüber einem Nicht-Araber, noch ein Weißer gegenüber einem Schwarzen Vorrang hat. Gott allein erhöht die Menschen und misst ihn alleine an seinem Grad an Rechtschaffenheit, während Herkunft und andere Äußerlichkeiten vor Gott keinen Wert haben: „Therefore, there is nothing in the Qur'an or hadith that undermines the principle of equality which is based on 'the most honoured amongst you in the sight of God is the most pious'. '25

3.2.2) Geschlecht

Die Frau hat in der islamischen Gesellschaft eine für uns ungewohnte Stellung, was insbesondere mit dem Prinzip der Geschlechtertrennung zu tun hat, denn: 1 ! wird die bloße Existenz von geschlechtlicher Arbeitsteilung als Beweis für die Unterdrückung der Frau in verschiedenen Gesellschaften herangezogen.26

[...]


1 Vgl. www.sueddeutsche.de, Deutschland wird islamfeindlich, Abruf am: 04.01.2012

2 www.focus.de, Wulff: Islam ist Teil von Deutschland, Abruf am 04.01.2012

3 Bielefeldt, H., Das Islambild in Deutschland, Wiesbaden, 2009, S. 192

4 Vgl. Khan, M., Demokratie und islamische Staatlichkeit, in APuZ, Nr. 26-27, 2007, S. 18

5 Krämer, G., Die islamische Demokratie Warum die Scharia auch mit dem Rechtsstaat vereinbar sein kann, auf: www.zeit.de, Abruf am: 04.01.2012

6 Meyer, Th., Was ist Demokratie?, Wiesbaden, 2009, S. 11

7 Vgl. Buchstein, H., Demokratie, Wiesbaden, 2006, S. 48

8 Vgl. www.bpb.de, Lexikon Stichwort: Demokratie, Abruf am 05.01.2012

9 vgl. Meyer, Th., Was ist Demokratie?, Wiesbaden, 2009, S. 11

10 Vgl. Schmidt, M., Demokratietheorien Eine Einführung, Bonn, 2010, S. 478

11 Vgl. www.bpb.de, Lexikon Stichwort: Demokratie, Abruf am 05.01.2012 Seite 2

12 Vgl. Majoka, M. D., Khilafat, Frankfurt/M., 2008, S. 70

13 Vgl. Khan, M., Demokratie und islamische Staatlichkeit, in APuZ, Nr. 26-27, 2007, S. 21

14 Vgl. www.bpb.de, Lexikon Stichwort: Kalifat, Abruf am 05.01.2012

15 Vgl. Rajeki, G. ce, in: Review of Religions, 11/2009, S. 58

16 Ahmad, T., Islams response to contemporary issues, Tilford, 1997, S. 223

17 Vgl. Khan, M., Demokratie und islamische Staatlichkeit, in APuZ, Nr. 26-27, 2007, S. 21-22

18 Vgl. Foda, G., Die vergessene Tatsache, München 1998, S. 174

19 Vgl. Foda, G., Die vergessene Tatsache, München 1998, S. 175

20 Vgl. Majoka, M. D., Khilafat, Frankfurt/M., 2008, S. 35-36

21 Vgl. Foda, G., Die vergessene Tatsache, München 1998, S. 175

22 Vgl. Khan, M., Demokratie und islamische Staatlichkeit, in APuZ, Nr. 26-27, 2007, S. 22

23 Der Heilige Quran, Übersetzung nach Ahmad, M. (Hrsg.), Frankfurt/M., 2009, Sure 4, Vers 59 Seite 4

24 Der Heilige Quran, Übersetzung nach Ahmad, M. (Hrsg.), Frankfurt/M., 2009, Sure 49, Vers 14

25 Al-Jabri, M. A., Democracy, Human Rights and Law in Islamic Thought, London, 2009, S. 233

26 Mohanty, Ch. T., Feministische Theorie und koloniale Diskurse, S. 157-158 Seite 5

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Islam und Demokratie
Subtítulo
Ist ein islamischer Staat mit einem demokratischen Regierungssystem vereinbar?
Universidad
University of Kassel  (Geistes- und Kulturwissenschaften)
Curso
Religion und Politik – Theologische und politikwissenschaftliche Perspektiven auf ein spannungsreiches Verhältnis
Calificación
1,0
Autor
Año
2012
Páginas
19
No. de catálogo
V231219
ISBN (Ebook)
9783656477785
ISBN (Libro)
9783656479673
Tamaño de fichero
471 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Islam, Demokratie, Scharia, Sharia, Rechtsstaat, Politik, Fanatismus, Islamisten, Salafisten, Salafismus, Schura, Ichtilaf, Pluralismus, Gerechtigkeit, Gleichheit, Apostasie, Frauenrechte, Muslime, Moslem, Arabien, Ägypten, Deutschland, Grundgesetz, Gleichberechtigung, Tariq Ramadan, Ahmadiyya, Al-Jabri, Khan, Gudrun Krämer, islamische Demokratie, Kalifat, Kalifatstaat, Gottesstaat, Theokratie, Iran, Saudi-Arabien, Demokratietheorie, Farag Foda, Quran, Koran, Bibel, Andersgläubige, Ungläubige, Kafir, Mekka, Medina, Hadith, Ahadith, Rechtsschulen, Islamisches Recht, Idschma, Ijma, Idschtihad, Ijtihad, Dschihad, Jihad
Citar trabajo
Master of Education und Dipl. Kfm. (FH) Volker Ahmad Qasir (Autor), 2012, Islam und Demokratie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/231219

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