Qualitätssicherung/-management in der Jugendhilfe in Deutschland und im internationalen Vergleich


Term Paper, 2012

45 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung
1.1 Begründungsansatz
1.2 geschichtliche Entwicklung
1.2.1 Beginnende Industrialisierung und Erster Weltkrieg
1.2.2 Erste staatliche Maßnahmen
1.2.3 Einführung des Gesetzes - Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG)
1.3 Was ist Qualität?
1.4 Probleme und Hindernisse bei der Qualitätssicherung

2 Qualitätssicherung (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität)
2.1 Entwicklung der Qualitätssicherung in der Jugendhilfe
2.2 rechtliche Grundlagen aus dem SGB VIII
2.2.1 wichtige Paragraphen
2.3 Vorgehensweise der Qualitätsentwicklung
2.4 Qualitätsmanagement-Systeme
2.4.1 DIN EN ISO 9000ff.: 2000
2.4.2 Das EFQM-Modell für Excellence
2.4.3 Balanced Scorecard
2.4.4 Das 2-Q-System
2.4.5 Vergleiche und Empfehlungen Umsetzungsmöglichkeit EFQM
2.4.6 Umsetzungsmöglichkeit EFQM

3 Selbstevaluation in der Jugendhilfe

4 Internationaler Vergleich
4.1 Qualitätsmanagement für soziale Einrichtungen in der USA
4.2 Qualitätssicherungsprozess in den Jugendhäusern in Luxemburg
4.3 Frühkindliche Förderung im internationalen Vergleich (Deutschland und Schweden)
4.4 Erstellung von Hilfeplänen §36 SGB VIII im EU-Vergleich
4.5 Entwicklung der Jugendhilfe in der EU

5 Resümee

6 Literaturverzeichnis

7 Abbildungsverzeichnis

8 Anhangverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

1 Einleitung

Die Qualitätsdebatte ist immer im Zusammenhang mit der Ökonomisierung der Sozialen Arbeit zu sehen. Ihre Anfänge liegen am Beginn der 1990er Jahre. Als Vorläufer für diese Entwicklung kann das Gesundheitsstrukturgesetz aus dem Jahr

1993 gelten, das die Krankenhäuser zur Qualitätssicherung in der Pflege ver- pflichtet. Neuregelungen im Sozialbereich wurden kurze Zeit später vorgenom- men. Die Entwicklungen haben vielfach einen gemeinsamen Hintergrund: Im Zu- ge der Sparzwänge und „Verwaltungsvereinfachung“ wurden neue Finanzie- rungsgrundlagen für soziale Dienste erarbeitet.[1] Die „Kommunale Gemein- schaftsstelle zur Verwaltungsvereinfachung“ (KGSt), hat das „Neue Steuerungs- modell“ entwickelt, das in Verwaltungen eine unternehmensähnliche, dezentrale

Führungs- und Organisationskultur etablieren und die Verwaltung von ihrer Leis- tung her steuern soll. Dieses Konzept wird auch mit Begriffen wie „Verwaltungs- reform“ oder „New Public Management“ bezeichnet. Die Begründung für die Notwendigkeit einer, von der KGSt ausgehenden Verwaltungsreform wird haupt- sächlich mit ökonomischen Argumenten erbracht. Das Ende der wirtschaftlichen Wachstumsperiode und die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zwangen die kommunalen Verwaltungen zum Sparen. Deshalb mussten die Kommunen ihre eher geringer werdenden finanziellen Mittel bei steigenden Leistungsanforderun- gen ökonomischer.

Der Begriff Qualitätssicherung wurde 1994 vom Begriff Qualitätsmanagement abgelöst (Deutsche Gesellschaft für Qualität). Die Soziale Arbeit braucht Quali- tätsmanagement. Entsprechen der Bundesempfehlung im §93d BSHG sollen fol- gende Maßnahmen durchgeführt werden:

- Einrichtung von Qualitätszirkel,
- Einsetzen von Qualitätsbeauftragten,
- Einführung von Qualitätskonferenzen,
- Entwicklung von Verfahrensstandards für die Betreuung und Versorgung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Abb.1).

Damit haben die gesetzlichen Vorgaben auch innovative Folgen für die Professi- on, die nun gezwungen wird, über die Qualität ihrer Leistungsproduktions- Faktoren auf allen Ebenen nachzudenken und über ihre Arbeit auch durch konti- nuierliche Öffentlichkeitsarbeit Rechenschaft abzulegen. „Soziale Arbeit ist auf

dem Weg vom barmherzigen Samaritertum“ zur eigenständigen Profession auch durch die Finanzkrise der öffentlichen Hände ein gutes Stück vorangekommen.[2]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1Qualitätsmanagementprozesse; GEHRMANN, G./MÜLLER, K. (2006): Management in sozialen Organisationen , 4. Auflage, Regensburg, Berlin: Walhalla Fachverlag (S.184)

1.1 Begründungsansatz

Die Hausarbeit soll sich mit dem Thema „Qualitätssicherung in der Jugendhilfe in Deutschland und im internationalen Vergleich“ beschäftigen. Die beschriebe- nen Begriffe und Konzepte, um das Thema Qualität, werden leider nicht immer wertfrei benutzt: Qualität ist ein negatives Reizwort für die einen, verbunden mit Sorgen und Ängsten über eine fachliche Fremdbestimmung. Und eine fortschrei- tende Ökonomisierung der sozialen Arbeit. Für die andere dagegen ist Qualität ein wichtiger Faktor, der hilft, die eigene Arbeit langfristig als erforderlich zu doku- mentieren.[3]

Die vorliegende Arbeit will die Notwendigkeit einer Qualitätssicherung als auch die rechtlichen und geschichtlichen Grundlagen beleuchten. Die Erfordernisse und Bedürfnisse der Qualitätssicherung ergeben sich zum einen aus den schmalen Kassen der öffentlichen Hand, aber auch aus den steigenden Zahlen in der Ju- gendhilfe (s. Abb.2). Die geschichtlichen Grundlagen reichen bis ins Jahr 1924 zurück als das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) in Kraft trat. Dieses Gesetz stand unter keinem guten Stern - wegen der beginnenden Weltwirtschaftskrise,

dem Bröckeln der Weimarer Republik und dem verstärkten Aufflackern rechtsex- tremen Gedankengutes. Diese Gesamtkonstellation ist in der ehemaligen Formu- lierung zu sehen, das Gebot der Tüchtigkeit wich erst 1991 einer moderneren Formulierung. Bezüglich der rechtlichen Grundlagen wird deutlich, dass die Sozi- ale Arbeit immer dem Gesundheitswesen ein paar Schritte hinterherläuft. Was bereits im Jahr 1993 für den Bereich der Pflege galt, integrierte sich erst 1999 mit den §§78a-g SGB VIII auf dem Gebiet der Jugendhilfe. Vorgestellt werden eben- so die Umsetzungsmöglichkeiten in die gängigen Modelle, welche in beiden Dis- ziplinen angewandt werden können. Die Arbeit zieht auch internationale Verglei- che, vor allem auch unter den Aspekten der Globalisierung und eines „offenem Europas“ mit ein. Im Resümee soll aufgezeigt werden, was die Jugendarbeit noch zu leisten hat, aber auch was sie auch bereits geschaffen hat. Was können wir von anderen Ländern lernen und was können die anderen Länder von Deutschland lernen?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, Juni 2011; im Internet:

„URL: http://www.statistik.sachsen.de/html/473.htm[Stand: 26.Oktober 2012]“

1.2 geschichtliche Entwicklung

Die Entstehung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) ist das Ergebnis einer sehr langen Entwicklung auf dem Feld der Kinder- und Jugendfürsorge. Es gilt nicht als zufälliges Produkt aus der Weimarer Republik, sondern als geplante Reaktion auf die Entwicklungen und Veränderungen in den Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen. Die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen erfuhr mit dem Beginn der Industrialisierung und im Ersten Weltkrieg bedeutende Ver- änderungen.[4] Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) war von staatlicher Seite erstmals der flächendeckende Versuch, die Kinder- und Jugendfürsorge mit gesetzlichen Regelungen zu ordnen. Das Gesetz trat am 1.April 1924 in Kraft.

1.2.1 Beginnende Industrialisierung und Erster Weltkrieg

Um 1900 zählte das Deutsche Reich zu den führenden Industrienationen in Euro- pa. In den Städten wuchs der Bedarf an Arbeitskräften rasant an. Daraus resultier- ten eine „Landflucht“ und eine zunehmende Verstädterung sowie eine steigende Anzahl von Schulentlasser, die ihre Zeit bis zum Beginn des Militärdienstes in den „städtischen Zentren der Industrie“ zu überbrücken versuchten. Die Zeit des Pauperismus begann. Es gab zahlreiche Aktivitäten von privaten Initiativen. Zwei davon waren die Rettungshausbewegung und die Jugendbewegung. Die Rettungs- hausbewegung wurde mit der Gründung des „Rauhe Haus“ durch Johann Heinrich Wichnern (1808-1881) im Jahre 1833 bekannt. Die Jugendbewegung entwickelte sich aus den Ergebnissen der pädagogischen Reformbemühung heraus. Neben der bürgerlichen Jugendbewegung bildeten sich ebenso religiöse Vereinigungen. Mit der Jugendbewegung entstand eine neue Form der Jugendarbeit. Die Industrieali- sierung, die im Kaiserreich einsetzte und sich schließlich im der Weimarer Repu- blik fortsetze, veränderten die Rahmenbedingungen für die Jungendlichen ent- scheidend. Sie wurden als neue Bevölkerungsschicht wahrgenommen, die die Aufmerksamkeit auf sich zog.[5]

1.2.2 Erste staatliche Maßnahmen

Im Kaiserreich war es schon von staatlicher Seite zwingend notwendig, mit ein- zelnen Gesetzen und Verordnungen regulierend einzugreifen. 1900 legte das neue Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§1666 und 1838 fest, dass für jeden Her- anwachsenden, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, Fürsorgeerzie-

hung angeordnet werden konnte, wenn schuldhaftes Versagen des Vaters oder des Vormundes oder eine strafbare Handlung des Minderjährigen vorlagen. Darauf aufbauend wurde das preußische Fürsorgeerziehungsgesetz (FEG) von 1901 erlas- sen. Es löste das Zwangserziehungsgesetz von 1878 ab und sollte nicht mehr pri- mär bestrafend, sondern präventiv wirken. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte die Für- sorgeerziehung auf öffentliche Kosten. Anknüpfend daran kam es zum Staatlichen Jugendpflegeerlass von 1911, der die Erziehung von gesunden, leistungsfähigen, sittlichen und gottesfürchtigen Jugendlichen in den Vordergrund stellte. Eine vormilitärische und vaterländische Prägung des Verständnisses von Jugendpflege zeigte sich in verschiedenen öffentlichen Organisationen, wie dem „Jugend- deutschland“.

1.2.3 Einführung des Gesetzes - Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG)

Die Forderung nach einer einheitlichen Regelung, nach einer staatlichen Behörde, wurde Anfang des 20.Jahrhunderts immer lauter. Auf dem „Deutschen Jugend- fürsorgetag“ 1918 forderte eine Mehrzahl der Anwesenden die Errichtung von Jugendämtern. Durch die geschaffenen verfassungsrechtlichen und sozialpoliti- schen Rahmenbedingungen konstituierte sich ein regulativer Wohlfahrtsstaat in den 1920er Jahre. Und damit waren die Voraussetzungen für ein einheitliches Kinder- und Jugendfürsorgegesetz vorhand. Schon im November 1919 entstand von Otto Köbner ein erster Entwurf für ein Jugendwohlfahrtsgesetz, der im Juli

1922 als Arbeitsgrundlage herangezogen wurde. Und zum 1.April 1924 trat das

Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) in Kraft.[6]

Im zweiten Abschnitt regelt das Gesetz die Einführung von Jugendämtern sowie deren Verhältnis und Zusammenarbeit mit der freien Wohlfahrtspflege. Das Ge- setz behielt ohne grundlegende Änderung bis zum Ende 1980er Jahre seine Gül- tigkeit. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Einführung des RJWG sicherlich viele positive Auswirkungen hatte. Zahlreiche Notverordnungen und Einschränkungen behinderten aber seine volle Entfaltung und beschränkten seine Wirkung.

Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz definierte erstmals Erziehung und Fürsorge als ein öffentliches Gut und es war Auftrag des Staates, für die geeignete Erziehungs- qualität zu sorgen. Dadurch wandelte sich die Kinder- und Jugendfürsorge von

einem spezifischen und sehr von den verschiedenen Ideologien geprägten Arbeits- feld zu einer Aufgabe unter staatlicher Kontrolle.[7]

1.3 Was ist Qualität?

Ursprung im Latein; "qualis" und bedeutet "wie beschaffen". Qualität beinhaltet zunächst neutral die Beschaffenheit, die Güte oder den Wert eines Produktes oder einer Dienstleistung. Ob eine Qualität als gut oder schlecht bewertet wird, ist von dem Erfüllungsgrad der erwarteten oder festgelegten Kriterien abhängig.[8]

Nach Europanorm ISO 8402 ist Qualität die Gesamtheit von Merkmalen (und Merkmalswerten) einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und voraus- gesagte Erfordernisse zu erfüllen. Während Qualität traditionell als eine Eigen- schaft von Produkten oder Dienstleistungen verstanden wurde, also die Erforder- nisse der Kunden im Vordergrund standen, erstreckt sich der Qualitätsbegriff im Rahmen von Total - Quality - Konzepten über ganze Unternehmen. Neben die Kundenanforderungen treten die Anforderungen von Mitarbeitern, Kapitalgebern und Öffentlichkeit an das Management, an deren Erfüllung sich die umfassende Qualität eines Unternehmens (Total Quality) misst.[9]

Die neue Qualitätsnorm DIN EN ISO 9000 geht einen Schritt weiter und be- schreibt Qualität als: „Vermögen einer Gesamtheit inhärenter Merkmale eines Produkts, eines Systems oder eines Prozesses zur Erfüllung von Forderungen von Kunden und anderen interessierten Parteien.“[10]

1.4 Probleme und Hindernisse bei der Qualitätssicherung

Ein Blick auf die Ausgangslage in der Jugendhilfe: die Beschäftigungszahl von rund 223.000 im Jahr 1974 ist auf rund 568.000 im Jahr 2002 gestiegen. Das ent- spricht einem Wachstum von ca. 154 %! Der Anteil der Teilzeitkräfte betrug 1974 erst 18,4 % und befindet sich 2002 bei über 40 % aller Arbeitnehmer in der Ju- gendhilfe (s. Abb. 3). Das Ausbildungsniveau der beschäftigten Mitarbeiter, trotz mancher Fortschritte, liegt nach wie vor weit unterhalb des Levels anderer päda- gogischer Bereiche. Nur rund 15 % der in der Jugendhilfe Beschäftigten verfügen über eine akademische Berufsausbildung. In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es etwa 78.000 Einrichtungen, die in unterschiedlichsten Rechts- und Organisations-

formen von einer nicht zu übersehenden Zahl öffentlicher, frei-gemeinnütziger und privat-gewerblicher Träger betrieben werden.[11] Ein großes Problem, dem wir gegenüberstehen, ist, dass in vielen Bereichen des Sozialwesens Qualitätssiche- rung und -management als reine Top-Management-Aufgabe gesehen wird. So- wohl das Top-Management als auch die einzelnen Mitarbeiter sind zur Qualität ihrer Arbeit gefordert. Der Weg dorthin geht nur über Kommunikation, Fortbil- dungen, Förderungen und Gespräche miteinander. Qualitätssicherung ist nur in

Kooperation mit anderen und nicht im Alleingang zu schaffen. Somit gewinnt die Frage immer mehr an Bedeutung: Wie kann eine Soziale Organisation oder Ein- richtung gesteuert und gefördert werden, so dass Qualität systematisch hervorge- bracht und „keine Glückssache“ ist?[12] Die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit ha- ben nur wenig Erfahrung mit Qualitätsentwicklung und -sicherung als Methode sozial-arbeiterischen Handelns und Denkens. In der Praxis der Sozialarbeit ist die Frage nach der Qualität der sozialen Dienstleistungen lange nicht gestellt worden.

Sozialpädagogisch geprägte Evaluationskonzepte spielen weiterhin nur eine un- tergeordnete Rolle, insbesondere Konzepte der Fremd- und Selbstevaluation fin- den nur zögerlich Eingang in die Soziale Arbeit.[13] Erst im Zuge der zunehmenden Professionalisierung in der Sozialarbeit und als Reaktion auf Haushaltskrisen und Kostendruck, ist eine breite Diskussion über Qualitätsentwicklung und Qualitäts- sicherung in Gang gekommen. Im Zusammenhang mit neuen Verwaltungsformen und neuer Steuerungsmodelle geriet auch die kommunale Sozialarbeit unter

Druck, sich für Qualitätsentwicklungen zu öffnen. Vielerorts sind die Bemühun- gen um Qualitätssicherung aber über oberflächliche Regelungen von Verwal- tungsabläufen nicht hinaus gekommen. Öffentliche Träger favorisieren dabei die verwaltungsinternen Prozesse der Qualitätssicherung unter betriebswirtschaftli- chen Gesichtspunkten und geben diesen Vorrang vor der Jugendhilfe-Planung und der inhaltlichen Diskussion. Unterschiedlich ausgewiesene fachliche Qualitäts- standards bestimmen daher den Wettbewerb und die Konkurrenz, wie überhaupt das Verhältnis von Auftraggebern und Anbietern in der Jugendhilfe. Die öffentli- che Jugendhilfe hat erhebliche Probleme, die Forderung des KJHG´s nach Mit-

wirkung der Betroffenen einzulösen. Die kommunikativ gesteuerten Aushand- lungsverfahren des KJHG stellen bisher die Jugendhilfe allzu oft vor unüber- brückbare Barrieren. Die Jugendhilfe ist mit dem Ziel der Umsetzung des Gebots der Partizipation offenbar überfordert.[14] Ebenso geht es den gemeinnützigen Trä- gern. Ein fehlendes Kontraktmanagement wird immer deutlicher. Soziale Hilfe- leistungen werden vorwiegend aus der Perspektive der Organisationen, nicht aber aus jener der Klienten geplant und realisiert.[15] Nicht zuletzt deshalb spricht man in Deutschland seit langem von einer fehlenden Klientensouveränität. Das es letztlich um diese gehen muss und deren Handlungs-, Verantwortung- und Ent- scheidungskompetenz zu stärken sei, ist zwar Gegenstand von Fachkongressen und wissenschaftlichen Beiträgen, steht noch immer aber nicht im Focus bei der Organisations- und Qualitätsentwicklung in der Sozialen Arbeit. Unter dem Stichwort „Subjektförderung“ werden auch andere qualitative Entwicklungen möglich.[16] Auch Kinder sollen an Entscheidungen in ihrer Familie, an der Gestal- tung ihrer schulischen und außerschulischen Umwelt und der Hilfsangebote al- tersangemessen beteiligt werden, wenn sie und ihre Eltern in Probleme oder Kri- sen geraten sind. Allerdings stehen diese pädagogischen und entwicklungspsycho- logischen Sichtweisen im Widerspruch zu den strukturellen Arbeitsbedingungen, die oftmals gekennzeichnet sind von fehlender Kommunikationsbereitschaft und Dialogfähigkeit bei den erwachsenen Akteuren.[17] Qualität ist das was der Kunde als Qualität definiert. Danach richtet sich das streben einer Organisation auf die Befriedigung der Kundewünsche aus. Wer aber ist Kunde einer sozialen Leistung und wie steht es um die Entscheidungsmöglichkeiten derer, die als oftmals nicht entscheidungssouveräne Klienten und Nutzern auf die Bereitstellung sozialer Dienste angewiesen sind, ohne zwischen alternativen Angeboten wirklich aus- wählen zu können?[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe; DREBER, M. (2007): Fachstelle für

internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.. Online in Internet: "URL:

http://www.kinder-jugendhilfe.info/wai1/showcontent.asp?ThemaID=16 [Stand: 12.Juli.2012]"

2 Qualitätssicherung (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität)

Der Begriff der Qualitätssicherung wurde erstmals mit der Gesundheitsreform

(1989) in das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch die §§ 135-139

SGB V für die wichtigsten Gesundheitsleistungen verbindlichen eingeführt. In den genannten Paragraphen findet sich schon fast das gesamte Begriffsinventar wieder, wie:

- Sicherung der Qualität der Leistungserbringer,
- Verfahren zur Qualitätssicherung,
- Qualitätsanforderungen,
- Qualitätsstandards,
- Kriterien zur Qualitätsbeurteilung,
- Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungser- gebnisse.[19]

Die Verfahren der Qualitätssicherungen sollten nach den bekannten Aspekten der

Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität nachprüfbar beschrieben werden.

(1) Strukturqualität (Ressourcen-, Rahmenbedingungen): Damit gemeint sind die organisatorischen Rahmenbedingungen, die Ausstattung, über die eine Einrich- tung verfügt. Hier werden materielle, fachliche und personenbezogene Ressourcen zusammengefasst. Dabei sind quantitative Aspekte von besonderer Bedeutung (Was ist in welchem Ausmaß überhaupt vorhanden? Die Nutzer der Leistungen haben relativ geringen Einfluss auf dieses Qualitätsmerkmal. Für sie spielen eher ihre Zufriedenheit oder Unzufriedenheit mit der geleisteten Hilfe eine Rolle.).

[...]


[1] Vgl. MEINHOLD, M. (1998): Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Sozialen

Arbeit,. (S.9f.)

[2] Vgl. GEHRMANN, G./MÜLLER, K. (2006): Management in sozialen Organisationen , (S.176ff.)

[3] Vgl. BOEßENECKER, K. u.a. (2003): Qualitätskonzepte in der Sozialen Arbeit. Eine Orientierung

für Ausblidung, Studium udn Praxis,.(S.7)

[4] vgl. SCHELLE, R. (2006): Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement in der Kinder- und

Jugendhilfe (S.14f.)

[5] vgl. EBD. (S.15)

[6] vgl. SCHELLE, R. (2006): Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement in der Kinder- und

Jugendhilfe (S.20)

[7] vgl. SCHELLE, R. (2006): Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement in der Kinder- und

Jugendhilfe (S.20ff.)

[8] Vgl. WERKSTATT, G. (2012): Grüne-Werkstatt.de

- Vgl. QUALITY-DATENBANK, D. (2012): Die Quality-Datenbank.

[10] Vgl. QUALITÄTSMANAGEMENT (2012): Qaulitätsmanagement

[11] Vgl. BOEßENECKER, K. (2012): Bundesfachtagung „Gemeinsam auf dem Weg“ – 5./6. Oktober

2004, Heilbronn - Zum Stand der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Kinder- und

Jugendhilfe, (S.2)

[12] BENSCH, F. u.a. (2001): Dormagener Qualitätskatalog derJugendhilfe - Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, (S.195)

[13] Vgl. BOEßENECKER, K. (2012): Bundesfachtagung „Gemeinsam auf dem Weg“ – 5./6. Oktober 2004, Heilbronn - Zum Stand der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, (S.6)

[14] BENSCH, F. u.a. (2001): Dormagener Qualitätskatalog derJugendhilfe - Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (S.197f.)

[15] Vgl. BOEßENECKER, K. (2012): Bundesfachtagung „Gemeinsam auf dem Weg“ – 5./6. Oktober

2004, Heilbronn - Zum Stand der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Kinder- und

Jugendhilfe, (S.6)

[16] Vgl. EBD. (S.7)

[17] Vgl. BENSCH, F. u.a. (2001): Dormagener Qualitätskatalog derJugendhilfe - Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (S.197f.)

[18]Vgl. BOEßENECKER, K. u.a. (2003): Qualitätskonzepte in der Sozialen Arbeit. Eine Orientierung für Ausblidung, Studium udn Praxis, (S.11)

19 Vgl. PETERANDER, F./SPECK, O. (1999): Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen (S.31f.)

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Details

Title
Qualitätssicherung/-management in der Jugendhilfe in Deutschland und im internationalen Vergleich
College
University of Applied Sciences Hamburg
Grade
1,7
Author
Year
2012
Pages
45
Catalog Number
V232019
ISBN (eBook)
9783656486930
ISBN (Book)
9783656491132
File size
4096 KB
Language
German
Notes
Keywords
Qualitätsmanagement, Jugendliche, DIN, QM, EFQM, EU, SGB, USA, Balanced Scorecard, 2Q-System, Qualität
Quote paper
Franziska Köhler (Author), 2012, Qualitätssicherung/-management in der Jugendhilfe in Deutschland und im internationalen Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232019

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