Das eigentlich fraglichste in der frühen römischen Republikzeit ist, formal betrachtet, die Berechnungsart der Zinsen. Jener Verweis auf die Ungereimtheiten der Zinsberechnung stammt von Liisa Savunen. 1 In der Anmerkung 29 zum § 16 des sechsten Buches der Annalen Tacitus´ 2 , die hier sinngemäß wiedergegeben ist, wird die Problematik deutlich:
Wird uncia (wörtlich „ein Zwölftel“) als Zins pro As oder als Zinsfuß v. H. des Kapitals berechnet, und ferner, ob ein Monats- oder ein Jahreszins gerechnet wurde. Dementsprechend geht die mögliche Spanne für den Zins von 1/12 % p.m. = 1% p.a. bis 1/12 des Kapitals p.a. = 8 1/3 % p.a.; In der Frühzeit wurden sogar 1/12 des Kapitals p.m. (!) = 100 % berechnet.
Zur Systematik sollen Beispielrechnungen in heutiger Währung dienen: Voraussetzung für die Berechnung ist das zwölfmonatige Jahr.
fiktive Darlehenssumme: 10.000,00 € Zinszahlungen: 1/12 % p.m. 100,00 € (Variante 1) 1/12 des Kapital p.a. 833,33 € (Variante 2) 1/12 des Kapitals p.m. 10.000,00 € (Variante 3) Centisma 1.200,00 € (Variante 4)
Der Begriff unciarium fenus bedeutet wörtlich, dass ein Zwölftel Zinsen auf die Darlehenssumme berechnet werden darf. Der Bezug auf „ein Hundertstel“ fehlt aber. Daraus folgt, dass man in jener Zeit die Prozentrechnung noch nicht anwandte. Im folgenden wird das Augenmerk auf die Zeit vom 5. - 4. Jh. v. Chr. und die Kaiserzeit vom 1. Jh. - 5. Jh. n. Chr. gelegt. In der Republikzeit interessieren insbesondere die Umstände, welche die Zinsgesetze veranlassten. Die Arbeit soll in ihrem begrenzten Umfang dazu dienen eine Übersicht über die Zinssätze und deren Einführung zu verschaffen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Zinssatzregelung und das Zwölftafelgesetz – 450 v.Chr.
2.1. Das Zwölftafelgesetz
2.2. Die Tafeln VI und VIII des Zwölftafelgesetzes
3. Die Gesetzesanträge der Tribunen Gaius Licinius Stolo und Lutius Sextius Lateranus - 376 v. Chr.
3.1. Exkurs zum lex Licinia Sextia de aere alieno
3.2. Die Gesetzesanträge
4. Das Zinsgesetz der Volkstribunen Marcus Duillius und Lucius Menenius – 357 v. Chr.
5. Das Zinsgesetz unter dem Konsulat des Titus Manlius Torquatus und Gaius Plautius – 347 v. Chr.
6. Das Lex Genucius – 342 v. Chr.
7. Darlehen und Zinsen in der Kaiserzeit – 1. Jh. – 5. Jh. n. Chr.
7.1.Corpus Iuris Civilis
8. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Entwicklung der Zinspolitik in der frühen römischen Republik bis hin zur Kaiserzeit. Das primäre Ziel ist es, die Berechnungsarten von Zinsen zu analysieren und zu hinterfragen, ob es sich bei den historischen Gesetzesmaßnahmen um eine nachhaltige Zinspolitik handelte oder ob diese eher kurzfristige soziale Reaktionen darstellten.
- Analyse des unciarium fenus im Zwölftafelgesetz.
- Untersuchung der Schuldengesetzgebung im 4. Jahrhundert v. Chr.
- Bedeutung der sponsio stipulatio für Kreditverträge.
- Vergleich der Zinsregelungen mit der Rechtspraxis im Corpus Iuris Civilis.
- Diskussion über die Authentizität und Wirksamkeit der antiken Zinsgesetze.
Auszug aus dem Buch
2.2. Die Tafeln VI und VIII des Zwölftafelgesetzes
Für die Zeit der frühen römischen Republik geben uns sozusagen die Zwölftafeln erstmals etwas darüber bekannt, dass Zinszahlungen für überlassenes Kapital stattfanden. Kapital ist eher ein moderner Begriff und im Zusammenhang mit der antiken römischen Republik eher problematisch. Aber letztendlich gilt der Entstehungsprozess von Kapital durch die Kombination der (volkswirtschaftlichen) Faktoren Umwelt (Boden) und Arbeit in jener Zeit ebenso. Dabei bleibt die Frage, ob die Messung der Zinsen eben an monetärem Kapital, oder ob eine Bemessung ohne monetäre Mittel stattgefunden hat. Diese Frage ist in der Forschung arg umstritten. Michael Crawford geht in Coinage and Money davon aus, dass es zur Zeit der Zwölftafeln ein Geldsystem gegeben hat, obwohl in der königlichen Periode Naturalien anstatt von Münzen Tauschobjekt waren.
Im Fall der Tafel VIII ist es vage, ob im § 7 (18) ein Zinsfuß festgelegt worden ist. Es wird von Michael Crawford kein Wortlaut aufgeführt. Dafür verweist er auf die Annalen Tacitus´ und auf Catos de agri cultura. Der Verweis Tacitus´ im sechsten Buch seiner Annalen auf das Zwölftafelgesetz bezüglich des unciarium fenus ist zu erläutern: Dem Kommentar von Michael Crawford zufolge lag der unciarium fenus bei 100 % p.a., denn er geht davon aus, dass monatlich 1/12 des Kapitals berechnet wurden. Also galt Variante 3 (s. Einleitung). Catos Aussagen sind Informationen über die Bestrafung von denjenigen, die den unciarium fenus nicht einhielten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beleuchtet die Problematik der Zinsberechnung in der frühen römischen Republik und führt in die methodische Fragestellung der Arbeit ein.
2. Zinssatzregelung und das Zwölftafelgesetz – 450 v.Chr.: Analysiert die historische Überlieferung und die Bedeutung der frühen Zinsregelungen für das antike Wirtschaftsleben.
3. Die Gesetzesanträge der Tribunen Gaius Licinius Stolo und Lutius Sextius Lateranus - 376 v. Chr.: Untersucht die radikalen politischen Forderungen und die sozialen Hintergründe der Gesetzesanträge zur Entschuldung.
4. Das Zinsgesetz der Volkstribunen Marcus Duillius und Lucius Menenius – 357 v. Chr.: Diskutiert die Einführung des unciarium fenus als Höchstzins und dessen Wirksamkeit in einem instabilen wirtschaftlichen Umfeld.
5. Das Zinsgesetz unter dem Konsulat des Titus Manlius Torquatus und Gaius Plautius – 347 v. Chr.: Beschreibt die Herabsetzung des Zinsfußes und die anhaltende Unzufriedenheit der Schuldner trotz regulatorischer Eingriffe.
6. Das Lex Genucius – 342 v. Chr.: Hinterfragt die historische Authentizität des Zinsverbots und dessen theoretische Auswirkungen auf den Kreditmarkt.
7. Darlehen und Zinsen in der Kaiserzeit – 1. Jh. – 5. Jh. n. Chr.: Beschreibt die Rechtspraxis der Darlehensvergabe und die Zinssätze im Corpus Iuris Civilis unter dem Einfluss der römischen Klassik.
8. Fazit: Führt die Analyse zusammen und bewertet die antiken Maßnahmen als eher kurzfristige Reaktionen statt als nachhaltige Zinspolitik.
Schlüsselwörter
Römische Republik, Zinspolitik, Zwölftafelgesetz, unciarium fenus, Schuldengesetzgebung, Kredit, sponsio stipulatio, Corpus Iuris Civilis, Darlehen, Zinssatz, Rechtspraxis, Wirtschaftsgeschichte, Antike, Lex Genucia, Zinswucher.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen Entwicklung und Regulierung von Zinsen sowie der Schuldengeschichte in der römischen Republik und der Kaiserzeit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die antiken Zinsgesetze, der Umgang mit Verschuldung, die juristische Gestaltung von Kreditverträgen und die wirtschaftspolitische Rolle des Staates.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Es wird untersucht, inwiefern die erlassenen Zinsgesetze tatsächlich eine nachhaltige Steuerung des Zinsniveaus bezweckten oder lediglich kurzfristige politische Antworten auf soziale Krisen waren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine historisch-juristische Analyse, indem er antike Quellen wie Livius, Tacitus und das Corpus Iuris Civilis mit moderner Forschungsliteratur vergleicht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert chronologisch die verschiedenen Zinsgesetze, angefangen beim Zwölftafelgesetz über die licinisch-sextischen Gesetze bis hin zur Rechtspraxis in den Digesten des Corpus Iuris Civilis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zinspolitik, römische Rechtsprechung, Schuldenschnitte, unciarium fenus und Stipulation sind zentrale Begriffe, die die inhaltliche Ausrichtung bestimmen.
Welche Rolle spielt die "sponsio stipulatio" für die Kreditvergabe?
Sie fungierte als rechtliche Voraussetzung für Zinsvereinbarungen, da Verträge ohne diese formelle Stipulation rechtlich schwer durchsetzbar waren.
Warum wird im Fazit die "Zinspolitik" in Anführungszeichen gesetzt?
Der Autor hinterfragt damit den modernen Begriff der Zinspolitik, da die Maßnahmen in der frühen Republik keinen langfristigen Charakter hatten und eher als punktuelle Kriseninterventionen zu verstehen sind.
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- Jan Kertscher (Author), 2003, Gab es Zinspolitik in der frühen römischen Republik?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23208