Business Improvement District (BID) im Bremer "Viertel"-Die Rolle der Eigentümer


Tesis de Máster, 2011

105 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhalt

Abbildungen

Abkürzungen

1. Einleitung
1.1. Ziele der Arbeit
1.2. Aufbau der Arbeit

2. Stand der BID-Forschung
2.1. Internationaler Forschungsstand
2.2. Nationaler Forschungsstand

3. Das BID-Modell in Deutschland
3.1. Der Ursprung des Modells
3.2. Der Aufbau des Modells
3.2.1. Initialphase
3.2.2. Konkretisierungsphase
3.2.3. Entscheidungsphase
3.2.4. Umsetzungsphase

4. BIDs in Bremen
4.1. Das Gebiet: „Viertel“
4.2. Das BID im „Viertel“

5. Die Akteure
5.1. Die Rolle der Eigentümer
5.2. Die Eigentümer im „Viertel“
5.3. Die öffentliche Hand

6. Hypothesen

7. Eigentümerbefragung
7.1. Methodisches Vorgehen - erster Teil
7.1.1. Explorative Interviews
7.1.2. Ergebnisse der explorativen Interviews
7.2. Methodisches Vorgehen - zweiter Teil
7.2.1. Schriftliche Befragung
7.2.2. Ergebnisse der schriftlichen Befragung
7.2.2.1. Zusammenfassung der zentralen Erkenntnisse
7.2.2.2. Hypothesen- Überprüfung

8. Fazit

9. Literaturverzeichnis

Anhang: I. Tabellenverzeichnis

II. Grafikverzeichnis

III. Leitfaden der qualitativen Interviews

IV. Fragebogen der quantitativen Analyse

Abbildungen:

Abbildung 1: Das Bremer „Viertel“

Abbildung 2: Gebietsgrenzen des BIDs im „Viertel“

Abkürzungen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Von einer hoheitlich ausgerichteten Stadtentwicklung, die 1971 durch das Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) und später durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt worden ist, kam es durch eine Zunahme von Privatisierungen zu einer Umstrukturierung der Stadtentwicklung hinsichtlich der Steuerungsfähigkeit der öffentlichen Hand. Noch vor ein paar Jahren ist auf einheitliche Regelungen und Entscheidungen von Seiten der Stadt bzw. der Gemeinde zurückgegriffen und den Immobilieneigentümern1 eine eher untergeordnete Rolle zugeteilt worden. Die Rolle der Immobilieneigentümer wird „in diesem Prozess als individuelle Fördermittelempfänger definiert“ (Wiezorek 2010a: 7). In diesem Bereich lässt sich bis heute eine grundlegende Veränderung erkennen: Die Einbindung privater Akteure in die Stadtentwicklung gilt mittlerweile als unumgänglich. Ein Beispiel für eine solche Einbindung sind so genannte Business Improvement Districts (im Folgenden: BID). Innerhalb eines BIDs schließen sich die Eigentümer in einem zentrumsnah gelegenen Gebiet zusammen und initiieren gemeinsame Maßnahmen, um eine Steigerung der Immobilienwerte zu erreichen sowie die Qualität des öffentlichen Raums, in dem sie leben, zu steigern (vgl. Vollmer 2008: 41 f.).

Neben der öffentlichen Hand, also der Stadt oder den Gemeinden, wird demzufolge auch den privaten Akteuren eine zentrale Rolle zugeschrieben. Sie definieren die genauen Probleme und erfassen die Aufgaben, die sie im betroffenen Gebiet für nötig halten. Sowohl ein Maßnahmen- als auch ein Finanzierungskonzept wird von den privat Beteiligten bereitgestellt und verwaltet. Dennoch ist über diese bedeutsame Gruppe bisher relativ wenig bekannt. In der Literatur wird die Aufwertung der innerstädtischen Standorte als ein wichtiges Ziel der privaten Akteure angegeben. Es geht darum, die Attraktivität zu steigern und negativen Tendenzen, wie Leerstand und Verfall von Grundstückswerten, entgegenzuwirken, um den Wert der Immobilie zu sichern (vgl. Reichhardt et al. 2004: 15).

Ein solcher Zusammenschluss von Eigentümern erfolgte 2009 auch im Bremer „Viertel“. Das sogenannte „Viertel“ befindet sich in der Nähe des Zentrums und kennzeichnet sich durch eine Mischung aus individuellen Läden, originellen Gastronomien und Wohnraum für verschiedene Bewohnergruppen aus. Die Eigentümer der Straßen „Ostertorsteinweg“ und „Vor dem Steintor“ schlossen sich zusammen und verständigten sich als zentrale Pflicht darauf, regelmäßig finanzielle Abgaben zu zahlen. Jedoch wird dieses Konzept nicht von allen Eigentümern als sinnvoll empfunden, so dass es mittlerweile vermehrt zu Klagen gegen das BID gekommen ist. Die Eigentümer haben die Pflicht die Abgaben zu zahlen, doch stoßen die Maßnahmen und die Implementierung des Konzeptes bei vielen Eigentümern auf Widerstand. Zudem wird das BID-Gesetz als undemokratisch bewertet und die Interessen seien für einen solchen Zusammenschluss zu heterogen. Diese Auffassungen sind jedoch nur von einzelnen Eigentümern des Innovationsbereichs „Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor“ aus der Zeitung bekannt. Folglich besteht das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit, einen möglichst umfassenden Überblick der Eigentümer im BID „Viertel“ zu erhalten. Aus diesem Grund ist gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Bremen, der Senatorischen Behörde für Wirtschaft und Häfen und der Handelskammer Bremen beschlossen worden, eine Untersuchung über die Eigentümer des BIDs durchzuführen.

Dem Thema dieser Arbeit liegt die Analyse der Rolle der Eigentümer im Bremer „Viertel“ zu Grunde.

1.1. Ziele der Arbeit

Das Ziel dieser Arbeit liegt in der Beantwortung der Frage, welche Faktoren veranlassen die Eigent ü mer im Bremer „ Viertel “ , sich an der Errichtung eines BIDs zu beteiligen? Wie bereits schon angedeutet, wird in der Literatur die Sicherung der Immobilienwerte als Hauptantrieb formuliert. Weitere Motive für eine Teilnahme an einem BID sind der verstärkte Wettbewerbsdruck durch die steigende Anzahl an Shopping-Malls auf der grünen Wiese und die „Verbesserung bzw. Sicherung der Konkurrenzfähigkeit des Standortes“ (Binger et al. 2007: 27). Anhand dieser Motive lässt sich der vermutete Hauptantrieb, die Immobilienwerte zu sichern, festmachen. Denn nur aus dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der Konkurrenzfähigkeit eines Standortes können die Immobilienwerte gesichert werden.

Diesen Annahmen folgend, soll darüber hinaus untersucht werden, ob weitere Faktoren und wenn ja, welche, zur Beteiligung an dem BID im „Viertel“ vorliegen. Zudem sollen die genannten Motive auf ihre Übertragbarkeit im „Viertel“ geprüft werden. Ein weiteres Ziel ist es, zu untersuchen, ob, und wenn ja, welche unterschiedlichen Einstellungen es von Seiten der Eigentümer über das BID-Konzept gibt. Auch die Beurteilung der Umsetzung des BID-Konzeptes und die Bewertung der durchgeführten Maßnahmen spielen für diese Arbeit eine wichtige Rolle. So liegt das Interesse darin, zu erfahren, ob sowohl die Umsetzung des BIDs als auch die Maßnahmen aus Sicht der Eigentümer erfolgreich wahrgenommen werden oder welche Aspekte kritisch bewertet werden.

Bisher ist die Gruppe der Eigentümer wissenschaftlich sehr wenig untersucht worden (mehr dazu in Kapitel 1.3). Aufgrund dessen richtet sich ein weiteres Interesse dieser Arbeit auf die Zusammensetzung der Eigentümer. Das „Viertel“ besteht aus verschiedenen Interessensgruppen, wie Wohnungsnutzer, Immobilienverwaltungen, Geschäftsinhaber und Gastronomen. All diese Gruppen verfolgen unterschiedliche Ziele und langfristige Pläne, so dass es einen Erkenntnisgewinn darstellt, wenn die Beweggründe der einzelnen Eigentümer an einem BID teilzunehmen, deutlich werden. Des Weiteren wird in Kapitel drei diskutiert, welche Vor- und Nachteile sich durch ein BID ergeben. Bisher ist in sechs Bundesländern Deutschlands ein Gesetz in Kraft getreten, welches die Gründung eines BIDs legitimiert. Neben Hamburg und Bremen haben sich auch Hessen, Schleswig- Holstein, das Saarland und Nordrhein-Westfalen für die Errichtung von BIDs ausgesprochen. Von den anderen Bundesländern kommt jedoch aufgrund der Einbeziehung aller Eigentümer, enorme Kritik auf. Im Zuge dessen gilt es zu klären, ob die Eigentümer des Bremer „Viertels“ von der Idee des BIDs mit dem Charakter des Zwangs überzeugt sind oder eher einen freiwilligen Zusammenschluss bevorzugen würden.

1.2. Aufbau der Arbeit

Nachdem im folgenden Kapitel der Stand der BID-Forschung und die wichtigsten Autoren vorgestellt worden sind, befassen sich die Kapitel drei bis fünf mit der theoretischen Darstellung des BID Modells. Ziel ist es zu klären, wie das BID-Modell in Deutschland verankert ist, welchen Ursprung das Modell hat und wie ein solches BID aufgebaut ist. Dabei geht es unter anderem um die gegenwärtige Einbindung privater Akteure in die Stadtentwicklung. Im Zuge dessen wird außerdem die gegenwärtige innerstädtische Einzelhandelssituation aufgegriffen. Durch die vermehrte Konzentration von Shopping-Malls klagen ansässige Einzelhändler über „zunehmende Leerstände an nicht konkurrenzfähigen Standorten“ (Wiezorek 2004: 1).

In dem Abschnitt, in dem der Aufbau eines BIDs vorgestellt wird, stehen die wichtigsten Phasen des Prozesses im Fokus. Auch werden die zentralen Begriffe innerhalb eines BID-Konzeptes vorgestellt.

Das vierten Kapitel beschäftigt sich mit den BIDs in Bremen, wobei der Fokus auf das BID im „Viertel“ liegt. Vorab wird zudem die generelle Situation im Bundesland Bremen dargestellt. Sowohl das Landesgesetz als auch das kleinste BID Deutschlands, das „Ansgari-Quartier“, werden an dieser Stelle thematisiert. Überleiten soll dieser Abschnitt zum wesentlichen Teil des Kapitels: Das BID im „Viertel“. Ziel ist es, zu erfassen, dass das „Viertel“ mit einem Nebeneinander von Warenhäusern, Geschäften, handwerklichen Betrieben, kulturellem Leben und vielen historischen Bauten aus dem 19. Jahrhundert als ein besonderer Stadtteil Bremens gilt (vgl. Ramlow 1998: 10).

Im Jahr 2009 ist in diesem Stadtteil ein Straßenzug herausgegriffen worden, in dem das größte BID Deutschlands errichtet worden ist: Der „Innovationsbereich Ostertorsteinweg/ Vor dem Steintor“, anders formuliert das BID im „Viertel“. Um diesen Bereich geht es in dieser Arbeit vordergründig. So umfasst dieses Kapitel die Darstellung des Zuschnitts, des Lenkungsausschusses, die geplanten Maßnahmen und das Finanzierungskonzept. Zudem gilt es zu erwähnen, dass aus einer Interessensgemeinschaft von Eigentümern ein Zusammenschluss entstanden ist, der heute von wissenschaftlicher Relevanz ist.

Daran anknüpfend werden im fünften Kapitel die Akteure, der zentrale Untersuchungsgegenstand, näher betrachtet. Die privaten Akteure, insbesondere die Eigentümer, werden im Kontext eines BIDs dargestellt und die Einbettung in ein Public Private Partnership (im Folgenden: PPP) soll an dieser Stelle erfolgen. Zunächst allerding wird die allgemeine Rolle der Eigentümer vorgestellt. Es geht dabei darzustellen, welche Ziele hinter der Beteiligung an einem BID stecken und welche Vorteile das BID-Konzept -insbesondere die Umgehung von Trittbrettfahreren- mit sich bringt.

Anschließend wird die Rolle der Eigentümer im „Viertel“ thematisiert. Dabei wird die zentrale These dieser Arbeit noch einmal in den Vordergrund gestellt, die besagt, dass die Hauptantriebskraft der Eigentümer im BID „Viertel“ in der Sicherung der Immobilienwerte liegt (mehr Hypothesen in Kapitel sechs).

Hinsichtlich der Zusammensetzung der verschiedenen Eigentümer kommt es jedoch immer wieder zu einer Konfrontation mit Problemen. Die Theorie „Logik de kollektiven Handels“ von Mancur Olson untermauert in diesem Abschnitt die Problematik und versucht eine große Gruppe konkreter zu erfassen. Ein weiterer Akteur des BID-Konzepts ist die öffentliche Hand. In allen BIDOrganisationen hat die öffentliche Verwaltung eine zentrale Stellung. Nicht nur in Bremen genehmigt und unterstützt die Stadt den Prozess innerhalb eines BIDs. Ohne öffentliche Akteure könnte es kein BID geben. Ebenfalls sollen die unterschiedlichen Ausgangslagen der Länder Deutschland und der USA vorgestellt werden. Da ein BID eine Mischform aus privaten und öffentlichen Akteuren ist, bedarf es einer kurzen Beschreibung dieses Phänomens (vgl. Kreutz 2009: 363).

Anhand der eigens erstellten Hypothesen in Hinblick auf die Eigentümer im Bremer „Viertel“ soll das sechste Kapitel als ein Übergang zum Schwerpunkt dieser Arbeit: der empirischen Analyse, hilfreich sein.

Im siebten Kapitel steht die Eigentümeranalyse im Vordergrund. Zwei Schritte der methodischen Erhebung versuchen eine Antwort auf die Frage, welche Rolle den Eigentümer im BID „Viertel“ zukommt, zu geben. Der erste Teil der methodischen Untersuchung umfasst eine qualitative Befragung von sieben Eigentümern. Als Erstes steht die Darstellung der Vorgehensweise im Vordergrund, so dass anschließend die wichtigsten Ergebnisse zusammenfassend vorgestellt werden können. Daraufhin folgt der zweite Teil der methodischen Untersuchung, der eine schriftliche Befragung aller Eigentümer umfasst. Folglich werden die zentralen Erkenntnisse der ausgewerteten Fragebögen zusammengefasst und die Hypothesen überprüft.

Im letzten Kapitel, dem Fazit, sollen die Ergebnisse hinsichtlich der Fragestellung noch einmal zusammengefasst werden und die untersuchte Rolle der Eigentümer im Bremer „Viertel“ näher beschrieben werden. Außerdem werden die Grenzen und Möglichkeiten des BID-Konzeptes aufgezeigt und versucht Handlungsempfehlungen zu geben, sofern sich die Eigentümer des BID „Viertels“ kritisch über das BID- Instrument äußern.

2. Stand der BID-Forschung

Bei der Betrachtung des Forschungsstandes fällt auf, dass im nordamerikanischen Raum, wie Kanada und den USA, die wissenschaftliche Betrachtung von BIDs wesentlich breiter rezipiert ist als in Deutschland. Aufgrund dessen ist ein Vergleich der empirischen Grundlagen nicht sinnvoll. Zwar sind die Vorgehensweisen und teilnehmende Akteure in allen BIDs sehr einheitlich, doch erweist es sich an dieser Stelle als sinnvoll, die Vorstellung des internationalen und nationalen Forschungsstandes zu trennen. Unterschiede liegen vor allem im Bereich der gesetzlichen Voraussetzungen, den möglichen Maßnahmen und der Kontrolle von BIDs. Zunächst wird der aktuelle Stand hinsichtlich der Forschungstätigkeit im internationalen Raum dargestellt. Im Anschluss daran wird es einen Überblick gegeben, welche Literatur und Forschungsschwerpunkte in Deutschland bisher zu dem Thema BID von Bedeutung sind. Die im Folgenden vorgestellten Titel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen lediglich dazu, einen Überblick über den derzeitigen Forschungsstand zu vermitteln.

2.1. Internationaler Forschungsstand

Insgesamt liegen der Wissenschaft nur wenige empirische Erkenntnisse zum Thema BID vor. Die Forschung im nordamerikanischen Raum befasst sich erst seit Mitte der 1990er Jahre mit dem Thema. Untersuchte Teilaspekte waren die internationale Verbreitung des BID-Ansatzes, die wesentlichen Gründungsmodalitäten, die vorherrschenden Strukturen in einem BID, das BID als Best-Practice-Lösung sowie die Klärung der Finanzierung und die Rolle im gesamtstädtischen Kontext. Des Weiteren ist bisher viel über die Kontrolle eines BIDs geschrieben worden und über die „Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten im Sinne einer Urban Governance“ (Binger 2010:79 f.).

Hauptsächlich stammen die Autoren aus den USA oder Kanada. Zentrale Autoren sind beispielsweise Hoyt, Lloyd et al. und Briffault. Hoyt (2006) beschäftigt sich beispielsweise in seiner Arbeit „Importing ideas: The transnational transfer of urban revitailzation policy“ mit der Verbreitung des BID-Ansatzes. Er betrachtet den genauen Prozess, von der ersten BID-Gründung in Toronto bis zur Anwendung des BID- Konzepts in den USA. Wichtige Erkenntnisse Hoyts sind, dass es erkennbare Parallelen im internationalen Vergleich bezüglich der Aufnahme der Projekte, der Maßnahmenumsetzung sowie der Verfolgung von Zielen gibt.

Lloyd et al. haben 2003 den Aufsatz „Business improvement districts, planning and urban regeneration“ herausgegeben. Sie haben sich mit der Frage auseinandergesetzt, aus welchem Grund das BID-Konzept in manchen Gegenden eingesetzt wird. Doch schon ein paar Jahre zuvor hat Briffault (1999) eine passende Antwort auf diese Frage geliefert. Er sieht in der öffentlichen Daseinsvorsorge einen zu geringen Wert, welcher nur durch private Zusatzleistungen gedeckt werden kann. So begründet Briffault in seinem Aufsatz „A government for our time? Business Improvement Districts and urban governance“ die Errichtung von BIDs.

Außerdem spielt das Thema Urban Governance in der internationalen Literatur eine sehr wichtige Rolle. Bisher sind Untersuchungen angefertigt worden, die sich mit der Einflussnahme der Bewohner, Bürger, Eigentümer und anderen Betroffenen beschäftigt haben. Eine Kritik an den so genannten Boards2 wird des Öfteren laut. Öffentliche Akteure haben innerhalb der Gremien nur einen geringen Anteil. Die Mieter sind fast gar nicht eingebunden und die Grundeigentümer sind deutlich in der Mehrheit. Die Stimmen innerhalb eines Boards sind abhängig von der Höhe des finanziellen Beitrags, was von Morcöl (2006) als undemokratisch angesehen wird (vgl. Morcöl 2006: 157ff.).

2.2. Nationaler Forschungsstand

Die deutsche Literatur bezieht sich hingegen zu einem Großteil auf den nordamerikanischen BID-Forschungsfortschritt und versucht dabei eine geeignete Übertragbarkeit des Modells aufzuarbeiten. Aufgrund der Tatsache, dass BIDs in Deutschland erst seit 2005 gesetzlich verankert sind, beschäftigten sich die ersten deutschen Veröffentlichungen mit der Frage, ob es einen Bedarf an BIDs in Deutschland gibt und wie eine Implementierung sowohl gesetzlicher als auch praktischer Natur aussehen könnte. Es sind sowohl Ratgeber als auch einfache Beschreibungen rund um den legislativen Prozess veröffentlicht worden. Nachdem 2005 in Hamburg das erste BID gegründet worden ist, sind bis heute viele Erfahrungsberichte publiziert worden. Die deutschen Werke sind alle deskriptiv geschrieben und sehen die „Verbreitung und Umsetzung des BID-Ansatzes“ (Binger 2010: 87) als zentrales Forschungsgebiet.

Beispielsweise haben Pechlaner und Zehrer 2008 einen sehr deskriptiven Sammelband über „Business Improvement Districts (BID)- Grundlagen- Konzepte- Perspektiven“ herausgegeben, in dem die Entstehung der BIDs aufgerollt und die Rolle verschiedener BID-Modelle in Deutschland im Kontext der Stadt- und Regionalentwicklung beschrieben wird. Im abschließenden Teil werden mögliche Zukunftsperspektiven genannt.

Ein weiterer Sammelband „Business Improvement Districts- ein neues GovernanceModell aus Perspektive von Praxis und Stadtforschung“, herausgegeben von Robert Pütz (2008) ist für diese Arbeit ebenfalls von großer Bedeutung und spiegelt den bisherigen Forschungsstand in Deutschland gut wider. Er bietet einen Überblick über BIDs in Deutschland und die Einbettung von BIDs in die Stadtentwicklung. Darüber hinaus werden die „neue[n] Akteurskonstellation[en]“ (Pütz 2008: 8) innerhalb der BIDs als Form von PPPs beschrieben. Außerdem wird von Schote (2008) die Rolle der einzelnen Akteure näher vorgestellt. Auf Grundlage des Hamburger BIDs „Neuer Wall“ werden die Grundeigentümer und Kaufleute spezifiziert.

Mit der Thematik, ob ein freiwilliger Zusammenschluss sinnvoller sei als ein BID mit dem Charakter des Zwangs, hat sich neben Armin Keller (2010) in der Zeitschrift „Die Wohnungswirtschaft“ auch Oskar Januschke (2008) beschäftigt. Keller nennt in seinem Text das Bundesland Bayern mit dem Konzept „Leben findet Innenstadt“ als Beispiel für eine gelungene öffentlich-private Zusammenarbeit zur Revitalisierung von Innenstädten. Januschke beschäftigt sich mit der Österreichischen Stadt Lienz3, in der das Konzept „Stadt als soziales System“ verortet ist, welches sich durch „Kooperative Quartiers- und Innenstadtentwicklung durch Selbstverpflichtung und Freiwilligkeit“ (Januschke 2008: 137) auszeichnet.

Ausgiebig mit der Implementierung von BIDs als Revitalisierung von Geschäftszentren hat sich Elena Wiezorek 2004 in ihrer Dissertation „Business Improvement Districts: Revitalisierung von Geschäftszentren durch Anwendung des nordamerikanischen Modells in Deutschland?“ beschäftigt. Mittlerweile gilt sie in Deutschland als eine der renommiertesten Stadt- und Regionalplanungs- Wissenschaftlerinnen. Im Zuge der Entstehung von Eigentümerstandortgemeinschaften (ESG) berichtete sie in der 2010 veröffentlichten Zeitschriftenreihe „Die Wohnungswirtschaft“ von der Rolle der privaten Akteure in der Stadtentwicklung.

Ebenfalls wichtige Autoren werden für die Arbeit Annette Vollmer, Frank Heinze und Christine Tschentscher sein, die alle in dem schon oben genannten Sammelband „Business Improvement Districts- Ein neues Governance- Modell aus Perspektive von Praxis und Stadtforschung“ einen Beitrag geleistet haben.

Insgesamt ist die Rolle der Eigentümer in einem BID-Modell bisweilen relativ wenig in der Literatur aufgegriffen worden. Die Rolle der Akteure wird lediglich beschrieben und im Zusammenhang des Urban Governance benannt. Aufgrund dessen lässt sich festhalten, dass in Deutschland ein noch sehr oberflächlicher und lückenhafter BIDForschungsstand vorzufinden ist.

3. Das BID-Modell in Deutschland

Wie bereits oben angedeutet, lassen sich durch die Gründung von BIDs neue Maßstäbe in der Zusammenarbeit von Staat und privaten Akteuren erkennen. Diese Veränderungen werden in der Literatur mit dem Begriff „Governance“ umschrieben. Die Steuerungsmöglichkeiten haben sich im Laufe der Zeit von einer hoheitlich ausgerichteten Staatspolitik in Richtung eines „informalen, verhandelnden, kooperierenden, moderierenden und kommunizierenden Staates“ (Rettig 2008: 14) entwickelt. Ziel des Staates in der heutigen Stadtentwicklungspolitik ist die Anpassung an neue Aufgaben und dessen Weiterentwicklung. Diese Rekonfiguration geht mit einer neuen Verteilung von Kompetenzen und Verfügungsrechten einher. So nehmen öffentlich-private Kooperationen immer mehr an Bedeutung zu und gelten im Rahmen der Diskussion um den Steuerungswandel als bemerkenswerte Alternative. Neben der neuen Rollenübernahme der privaten Akteure sind auch „neue Formen der Koordination des Handelns der öffentlichen Akteure erforderlich“ (Kreutz/Krüger 2008: 254f.).

In diesem Zusammenhang ist auch das Public Private Partnership zu nennen, welches für verschiedene Ansätze der Zusammenarbeit von der öffentlichen Hand und privaten Akteuren steht.

Im Zuge von PPPs sind immer neue Konzepte erstellt worden. so dass 2005 das erste Business Improvement District in Deutschland gegründet worden ist. Bei diesem Konzept werden private Akteure, insbesondere die Eigentümer in die Stadtentwicklung mit eingebunden. Über das „bottom-up“4 - Prinzip werden die privaten Akteure in die Stadtentwicklung involviert und müssen eigenverantwortlich über ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept entscheiden (vgl. Mensing/Albers 2006: 999). Was in den USA schon seit Jahren ein ganz üblicher Prozess ist, gilt in Deutschland immer noch als ein Novum. In den USA sind die Verantwortlichkeiten und Aufgaben des Staates sehr viel geringer ausgeprägt als in europäischen Staaten, insbesondere „im sozialstaatlichen System in Deutschland“ (Kreutz 2009: 360). So ist die Ausgangslage für ein BID sehr unterschiedlich. Durch die schon immer vorhandene Einbindung privater Akteure in die Stadtentwicklung verzeichnete das BID-Konzept in den USA sehr großen Erfolg. Obwohl in Deutschland die Gewährleistung von Sauberkeit und Sicherheit bisher in den Händen der Stadt lag, findet seit etwa sechs Jahren das Stadtentwicklungskonzept BID auch hierzulande Anklang. Gerade durch die steigendende Anzahl an Shopping Malls und Einkaufszentren auf grünen Wiesen, sind die innerstädtischen Einzelhandelsbetriebe stark von Kaufkraftabwanderungen betroffen. Um den negativen Folgen, wie unter anderem Leerstand, Mietminderungen Umsatzeinbußen, soziale Probleme, Imageprobleme und Qualitätsverlust entgegenzuwirken, sind spezielle Stadtentwicklungskonzepte und „innovative[r] Ideen und Herangehensweisen seitens der Städte und Einzelhändler“ (Mossig/Dorenkamp 2007: 14f). von großer Relevanz. Folgedessen gilt das BID-Konzept, welches sowohl die Eigentümer als auch die Einzelhändler eines Quartiers mit einbezieht, als das herausragende Konzept zur Wiederbelebung von Einzelhandelsstandorten, die sich durch die erhöhte Konkurrenz bedroht fühlen (vgl. ebd.: 29).

Innerhalb von mindestens 3-5 Jahren ist es Ziel „gemeinsame Maßnahmen zur Umfeldverbesserung für ihr Quartier zu finanzieren“ (Baumgärtner/Eßer/Scharping 2009: 364). Die Quartiere sind klar abgegrenzte meist innerstädtische oder in der Nähe der Innenstadt gelegene Bereiche und haben durch die Umfeldverbesserung das Ziel, die Standortsituation aufzuwerten (vgl. Binger/Büttner 2005: 5) Die Neuheit an diesem Konzept ist die Umgehung von Trittbrettfahrern, was als ein relevanter Aspekt der Stadtentwicklung gilt.

Die Umgehung von Trittbrettfahrern wird hergestellt, indem alle Beteiligten Abgaben zahlen müssen, nachdem sie sich mehrheitlich für die Errichtung eines BIDs ausgesprochen haben. So liegt ein wesentlicher Vorteil -hinsichtlich vorheriger städtischer Aufwertungsinitiativen- darin, dass „der Kreis der Nutznießer, der Kreis der Entscheider und der Kreis der Zahler identisch ist“ (Reichhardt et al. 2004: 14). In der Ordnungspolitik wird diese Identität von den drei genannten Akteuren auch als „institutionelle Kongruenz“ bezeichnet. Diese Kongruenz gilt es anzustreben, um öffentliche Güter bereitzustellen.

Jedoch sieht nicht jedes Bundesland in dem BID-Konzept und somit auch in der Umgehung von Trittbrettfahrern einen Vorteil. Zwar sind freiwillige Ideen, die auf eine zunehmende Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivitätssteigerung einzelner Quartiere abzielen, in der Vergangenheit häufig aufgrund der lockeren Partizipation gescheitert, dennoch ist von manch anderen Bundesländern ein bewusst anderer Weg gewählt worden. Sie richten ihren Fokus auf die freiwillige Mitwirkung an Initiativen zur Aufwertung von innerstädtischen Quartieren. So lehnt beispielsweise Bayern eine Gesetzesänderung ab, da komplett freiwillige Zusammenschlüsse von Eigentümern bevorzugt werden. Das Modell „Leben findet Innenstadt“, was bisher in zehn bayrischen Städten und Gemeinden Anklang gefunden hat, bewährt sich laut Keller aufgrund der „freiwilligen Kooperation ohne Zwangsmitgliedschaft und Zwangsabgabe“ (Keller 2010: 10).

Doch immer mehr scheint sich eine verpflichtende Anliegereinbeziehung hinsichtlich der Mitfinanzierung von einzelnen Quartiersentwicklungsprojekten zu etablieren. Gerade auch in Anbetracht der höheren finanziellen Spielräume, die im Vergleich zu einem freiwilligen Zusammenschluss, durch eine Zwangsgemeinschaft erreicht werden können (vgl. Schote 2008: 63).

Auch aus diesem Grund hat Nordrhein-Westfalen (als bisher letztes Bundeland) im Juni 2008 das Gesetz der Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG NRW) verabschiedet. In dem Gesetz der ISG steht erstmals, dass alle Grundeigentümer abgabenpflichtig sind, sofern nicht mehr als 25 % der Eigentümer widersprechen. Doch weist das nordrheinwestfälische BID-Modell auch künftig einige Besonderheiten auf. So soll beispielsweise die ISG mit „eigener Rechtpersönlichkeit ausgestattet und selbst Vertragspartner der Gemeinden werden“ (IHK 2010).

Durch die verschiedenen Sichtweisen der einzelnen Bundeländer auf das BID-Konzept erachtet es sich als sinnvoll, dass länderintern abgestimmt werden kann, ob ein BID- Gesetz erlassen wird oder nicht. Dieser Aspekt knüpft an ein weiteres Merkmal eines BIDs an: Die Regelung des BID-Verfahrens erfolgt durch Landesgesetze. Bisher ist ein solches Gesetz in Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Bremen, Saarland und Nordrhein-Westfalen erlassen worden. Die Länder Hessen (2006), Schleswig-Holstein (2006) und Bremen (2006) gelten als BID-Länder der „ersten Generation“ in Deutschland. Sie weisen eine starke Orientierung hinsichtlich des Landesgesetzes am Vorreiter Hamburg (2005) auf. Bei Ländern der „zweiten Generation“, wie das Saarland (2007) und Nordrhein-Westfalen (2008) ist hingegen eine größere Abweichung des Landesgesetzes zu Hamburg festzustellen. Generelle Unterschiede gibt es bei allen Ländern bezüglich des Widerspruchsquorums5, der Organisationsform der privaten Akteure und der Begrifflichkeiten der einzelnen BIDs. Beispielsweise heißen in Hamburg, Hessen und Bremen die Gebiete „Innovationsbereiche“, in Schleswig-Holstein werden die Quartiere „Dienstleistungs- und Tourismusbereiche“ bezeichnet, im Saarland „Bündnisse für Investition und Dienstleistung“ und in Nordrhein-Westfalen werden die Gebiete als „Immobilien- und Standortgemeinschaften“ angeführt (vgl. Kreutz 2009: 368).

3.1. Der Ursprung des Modells

Das BID-Modell hat seinen Ursprung, wie bereits erwähnt, nicht in Deutschland. Der folgende Unterpunkt widmet sich daher dem Weg der Implementierung nach Deutschland, dem Ursprung des Konzepts und dem Verlauf bis heute.

Das Konzept Business Improvement District kommt ursprünglich aus Kanada. Schon in den 1960er Jahren ist das Konzept in einem unter Attraktivitätsverlust stehenden Stadtteil von Toronto gegründet worden. Dort ansässige Geschäftsleute verfassten einen Antrag an die Stadt, der die Forderung nach einem Gesetz beinhaltetet, welches die „Möglichkeit der Erhebung einer Abgabe für Immobilienbesitzer vorsah“ (Pütz 2008: 9). So ist 1971 das erste BID „Bloor West Village Business Improvement Area“ geschaffen worden. Diese innerstädtische Einkaufstraße umfasste etwa einen Kilometer. Durch die Eröffnung einer U-Bahnlinie im Zentrum, verringerte sich die Anzahl der Kunden, was zur Folge hatte, dass der Ladenleerstand zunahm und in Folge dessen die Mieteinnahmen und Umsätze zurückgingen. Schließlich prägten Verwahrlosung und Geschäftsleerstände das „Bloor West Village. Durch die Errichtung zusätzlicher Einkaufszentren entstand für die noch übrig gebliebenen Geschäfte eine weitere Bedrohung. Vor diesem Hintergrund schloss sich eine Gruppe von Geschäftsleuten zusammen, um die für sie bedrohliche Entwicklung zu stoppen. So ist das Gesetz „über Erhebung einer kommunalen Abgabe“ erlassen worden, in der alle ansässigen Eigentümer verpflichtet worden sind diese zu zahlen, sofern „sich eine Mehrheit für eine solche Zahlung aussprechen würde“ (Rettig 2008: 6f.). Eine Mehrheit ließ sich schnell finden und ein gewählter Vorstand des Gebiets verwaltete die Abgaben für die geplanten Maßnahmen. Das Geld ist daraufhin für gemeinsam beschlossene Maßnahmen, die die Attraktivität des Stadtteils erhöhen, eingesetzt worden.

Wenige Jahre später fand das Konzept in den Vereinigten Staaten in einem sehr schnellen Tempo viele Nachahmer. Durch verschiedene Landes-und Gemeindegesetze ist das Konzept in den USA in den 80er Jahren weiterentwickelt worden, so dass sich bis heute mehr als 1500 BIDs in den USA gegründet haben (vgl. Bloem 2008: 23). Die Einbeziehung von privaten Akteuren in den öffentlichen Aufgabenbereich wird durch die Theorie der public choice unterstützt . Die Theorie postuliert, „dass zahlreiche öffentlicher Ausgaben effizienter durch Private erbracht werden können“ (Vollmer 2008: 37).

Im Jahr 2005 gründeten sich schließlich auch die ersten beiden BIDs in Deutschland In Hamburg-Bergedorf und am Neuen Wall in Hamburg ist das BID-Konzept mit Erfolg eingesetzt worden. Maßnahmen in diesen Gebieten waren die Neugestaltung der Gehwege und Fahrbahnflächen, die Aufstellung von neuen Bänken, Mülleimern, etc., die Installation neuer Beleuchtungen, die Organisation gemeinsamer Events und die Einführung von Entsorgungsfirmen. Durch die Schaffung dieser Maßnahmen ist das Gebiet attraktiver geworden und es erfolgte eine Aufwertung der Umgebung (vgl. Projektbericht BID Neuer Wall/Projektbericht BID Sachsentor 2011:1) Anhand dieser beiden unterschiedlichen Gebiete wird deutlich, wie vielseitig der Ansatz angewendet werden kann. Sowohl der finanzielle und zeitliche Spielraum als auch der Standort der beiden Bereiche kann kaum unterschiedlicher sein. Hat das BID „Sachsentor“ in Bergedorf eine Laufzeit von drei Jahren und einen Etat von 150.000 Euro, sind am Neuen Wall innerhalb von fünf Jahren fast sechs Millionen Euro aufgewendet worden. Diese Vielseitigkeit des Modells macht es in den Bundesländern, die sich für ein solches Gesetz ausgesprochen haben, sehr erfolgreich.

Laut Pütz gilt aufgrund dessen unter anderem Deutschland -trotz des erst kurzen Bestehens- als Vorreiter des BID-Modells in Europa.

3.2. Der Aufbau des Modells

Die Struktur und Entstehung eines BIDs gestaltet sich in den meisten Fällen alles andere als einfach. Über den „bottom-up“-Ansatz ist es Ziel, einen weitestgehenden Konsens über die Ziele, Maßnahmen und die Finanzierung herzustellen. BIDs sind bereits des Öfteren, aufgrund der Uneinigkeiten der Akteure, schon während des Gründungsprozesses zerbrochen. Der Aufbau des Modells wird von verschiedenen Faktoren, wie rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Ausstattung, Anzahl der Beteiligten und Größe des Quartiers beeinflusst. Davon abgesehen, durchläuft jedes BID während des Gründungsprozesses auch eine ähnliche Struktur. Generell kann eine BID-Entwicklung in vier Phasen eingeteilt werden: In die Initialphase, die Konkretisierungsphase, die Entscheidungsphase und die Umsetzungsphase. Die einzelnen Schritte in den Phasen können sich jedoch zum Teil überschneiden oder wiederholen (vgl. Reichhardt et al. 2004: 38 und Vogel 2008: 34) Im folgenden Abschnitt werden die vier verschiedenen Phasen näher beleuchtet.

3.2.1. Initialphase

Während der ersten Phase bildet sich eine Initiative von Geschäftsleuten oder Grundeigentümern innerhalb eines bestimmten Gebiets, die eine Attraktivitätssteigerung ihres Quartiers erreichen wollen. Als klassischer „bottom-up“- Ansatz kann dieser Prozess bezeichnet werden, der sich mit einer Bürgerinitiative vergleichen lässt (vgl. Vogel 2008: 34). In diesem Schritt wird das Gebiet grob eingegrenzt und die Anzahl der Beteiligten abgeschätzt. Zudem werden auch die ersten Maßnahmen für das betreffende Quartier definiert. Die in diesem Schritt geplanten Maßnahmen werden jedoch im Laufe des Prozesses noch einmal modifiziert und verändert. Des Weiteren wird in der Initialphase der erste Finanzierungsentwurf erstellt und nach Kooperationspartnern gesucht, die den Geschäftsleuten und Grundeigentümern zu Beginn die notwendige Unterstützung geben. Auch eine Kontaktherstellung zur Stadt gilt als unerlässlich, um im späteren Prozess nicht an rechtliche Grenzen zu stoßen. Als Auslöser solcher Initiativen gelten meistens Fachartikel oder Kongressbesuche, die der Kreis der Initiatoren wahrgenommen hat. Die Initialphase wird von der Öffentlichkeit oftmals noch nicht wahrgenommen (vgl. Heinze/Tschentscher 2008: 24)

3.2.2. Konkretisierungsphase

Im zweiten Schritt werden die Grundinformationen des BIDs der Öffentlichkeit vermittelt. Dies ist der erste öffentlich wahrnehmbare Schritt, an dem sich auch die interessierte Quartiersöffentlichkeit in Form von Auftaktveranstaltungen beteiligt. Die Basis eines gut funktionierenden BIDs ist die mehrheitliche Zustimmung der Zahlungspflichtigen Die geschaffenen Strukturen werden mit allen Angehörigen des Quartiers diskutiert und die Verwaltung muss enger an den Planungen beteiligt werden. Oftmals jedoch werden die geplanten Maßnahmen an dieser Stelle noch einmal so verändert, dass die Mehrheit das Konzept mittragen kann. Dieser Schritt stellt für manche BID-Initiativen eine nicht vorhersehbare Hürde dar, da die Vermittlungen der ersten Informationen häufig kritisch betrachtet werden. Jedoch ist diese Phase enorm wichtig, um eine möglichst breite Zustimmung für das BID zu erhalten.

3.2.3. Entscheidungsphase

Die Entscheidungsphase ist bereits der dritte Schritt. Diese Stufe wird erreicht, sobald sich ein stabiler Initiativ-Kreis gebildet hat. Die ersten Planungsschritte stehen bevor, die sich besonders auf den Zeitplan und die Akteure, wie Stadtverwaltungen, Kammern oder Verbände richten. Innerhalb der einzelnen Bundesländer unterscheidet sich diese Phase in Abhängigkeit von den einzelnen Landesgesetzen. In Bremen und Hamburg beispielsweise ist der Weg des Negativquorums gewählt worden. Die zuständige Behörde kontaktiert alle Zahlungspflichtigen und teilt diesen mit, dass innerhalb einer gewissen Frist ein Veto gegen das Vorhaben eingereicht werden kann. Sobald beispielsweise in Bremen mehr als 1/3 der Grundeigentümer oder Eigentümer, denen 1/3 des Grundeigentums gehört, widersprechen, wird der Antrag auf ein BID abgelehnt6. Nur wenn weniger als ein Drittel der betroffenen Eigentümer sich gegen das BID aussprechen, wird das BID umgesetzt und ist für alle Eigentümer des Bereichs bindend. So werden Trittbrettfahrer, die freiwillige Ideen oftmals zum Scheitern bringen, umgangen (vgl. Mossig/Dorenkamp 2007: 7).

3.2.4. Umsetzungsphase

Die letzte Phase beginnt mit der Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Aufgabenträger des BIDs und der zuständigen Behörde. Als Basis dieses Vertrages gilt ein ausgearbeitetes Maßnahmen- und Finanzierungskonzept und die Übernahme der Kontrolle der Mittelverteilung seitens der öffentlichen Verwaltung. Die Laufzeit eines BIDs beträgt meist fünf Jahre (manchmal auch drei) und beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages. Ab diesem Zeitpunkt können Zwangsabgaben-abhängig von dem festgesetzten Hebesatz7 - von den Grundeigentümern eingefordert werden.(vgl. Heinze/Tschentscher 2008: 24 f.). Nach Ablauf dieser Zeit löst sich ein BID wieder auf oder kann durch einen Beschluss der Beteiligten noch einmal verlängert werden.

4. BIDs in Bremen

In Bremen gibt es seit Juli 2006 das Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (BGSED), welches die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung von BIDs in Bremen schafft. Da sowohl das Land als auch die Stadt Bremen nicht mehr in allen Aufgabenbereichen finanziell tätig sein können, wird in bisher zwei Quartieren das BID-Konzept angewendet, welches geplante Maßnahmen, trotz der Finanznot der öffentlichen Hand, umsetzt.

Als „Innovationsbereich“ wird in Bremen ein solch räumlich definierter Bereich, in dem sich die Gewerbetreibenden und Eigentümer zusammenschließen, bezeichnet. Ziel ist es, wie in jedem BID, gemeinsam Verbesserungen in der Gesamtattraktivität zu erreichen und somit eine Aufwertung des Standortes herzustellen. Dies impliziert auch die Sicherung bzw. Steigerung der Immobilienwerte, welches als zentraler Antrieb für die Errichtung eines BIDs, gilt (vgl. BIG Bremen 2007: 33).

Auch in Bremen ist die Stadt maßgeblich an dem Konzept beteiligt. Die Kontrolle und Erhebung der Finanzen für die geplanten Maßnahmen übernimmt die Senatorische Behörde für Wirtschaft und Häfen.

Im Jahr 2009 sind die ersten beiden BIDs in Bremen, die sich an den jeweiligen Ortsgesetzen orientieren, errichtet worden. Zunächst gründete sich im Zentrum der Innenstadt der Innovationsbereich „Ansgari“, welcher sich zum Ziel setzte, der Kernbestandteil der Bremer Innenstadt zu werden. Aus diesem Grund haben die Eigentümer einen Maßnahmenkatalog entwickelt, in dem neben der „Sicherheit für Eigentümer durch eine langfristige Stabilisierung des Mietniveaus“ (Ansgari-BID 2011) auch ein klares Profil des Standortes erarbeitet werden soll. Weitere Ziele sind die Bildung eines stabilen Kundenstabs durch besondere Angebote und die Entwicklung einer prägnanten Platzgestaltung, die langfristig neue Zielgruppen für diesen Standort erreichen sollen.

Das BID „Ansgari-Quartier“ ist auf drei Jahre angelegt und umfasst eine homogene Einzelhandelsstruktur. Aufgrund dessen ist von der Standortgemeinschaft ein bewusst sehr enger Zuschnitt gewählt worden, damit nur die Grundstücke Profit aus den Maßnahmen ziehen, die in dem BID eingeschlossen sind (vgl. Ansgari-BID 2011). Das bundesweit kleinste BID, das „Ansgari-Quartier“, ist durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Senatorischen Behörde für Wirtschaft und Häfen und der CS City-Service GmbH ratifiziert worden.

In Bremen befindet jedoch nicht nur das kleinste BID Deutschlands, sondern auch das größte BID der Bundesrepublik. Der Innovationsbereich „Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor“, auch als „BID Viertel“ bezeichnet, ist am 15.10.2009, durch das erlassende Ortsgesetz, errichtet worden (vgl. BGSED 2006: 350ff.). Dieses Gebiet und die Entstehung des BIDs wird nun auf den nächsten Seiten näher vorgestellt, um die Struktur, in dem sich die dort ansässigen Eigentümer befinden, besser verstehen zu können.

4.1. Das Gebiet: „Viertel“

Die Ortsteile Ostertor und Steintor in Bremen werden umgangssprachlich als das „Viertel“ bezeichnet. Es grenzt östlich an die Lüneburger Straße, an dem sich der so genannte „Werder-Imbiss“ befindet. Westlich grenzt das „Viertel“ an die Straße „Am Wall“, an der auch die Stadtbibliothek liegt und in die Innenstadt führt. Im Süden grenzt der Bereich an die Weser und im Norden an die Bismarckstraße (vgl. Abbildung 1). Bevor auf den Innovationsbereich „Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor“ bzw. das BID „Viertel“ eingegangen wird, erfolgt zunächst eine kurze Beschreibung des Standorts und den geschichtlichen Verlauf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das Bremer „Viertel“

(verändert nach Bremer Feierabendler 2006)

Bis 1848 lag das „Viertel“ vor den Stadtmauern von Bremen. Bis zu dieser Zeit war es ein hauptsächlich von Bauern bewohnter Stadtteil. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts ist zunächst das Gebiet Ostertor, später auch das Steintor, von Stadtbewohnern erschlossen worden. Die Folge war ein Platzmangel, so dass es die Bewohner in Richtung „Viertel“ zog. Das in der Regel als Einfamilienhaus konzipierte „Bremer Haus“ stellte in beiden Bereichen des Quartiers die vorherrschende Bauweise dar, welche noch heute deutlich sichtbar ist. Das „Bremer Haus“ kennzeichnet sich durch eine Bebauung in die Tiefe und umfasst meistens zwei bis drei Geschosse und hat ein Souterrain.

Vor allem das Bürgertum zog es nach und nach in den nördlichen Teil des Ostertors, um dort in großen Häusern zu leben. Im südlichen Teil des Ostertors waren vornehmlich Handwerker und kleine Angestellte heimisch (vgl. Ramelow 1998: 12). Durch die weitreichenden Zerstörungen als Folge des Zweiten Weltkrieges, verließ überwiegend der wohlhabende Bevölkerungsanteil das „Viertel“. Im Zuge dessen entstanden Ideen der später zum Streitpunkt werdenden Schaffung der Mozarttrasse. Diese Trasse sollte der Innenstadt dienlich sein, indem eine Umlenkung des Verkehrs durch das Ostertor zur Weser, über eine neue Brücke hin zur Neustadt und zum Flughafen erfolgen sollte. Schon 1948 sind die Pläne für die Trasse veröffentlicht worden.

Doch erst zwanzig Jahre später regte sich Widerstand gegen den Entwurf der „multifunktionalen Stadtgroßform“ mit Wohnquadern, die das alte „Viertel“ nicht wieder erkennen lassen hätte. Eine Gruppierung aus Sozialdemokraten, Eigentümern und Hausbesetzern entstand als der Rembertikreisel gebaut worden ist und das Rembertiviertel zerstört war. 1973 sind im Zuge eines Parteitagsbeschlusses der SPD alle Pläne zum Bau der Mozarttrasse fallen gelassen worden (ebd.: 64ff.).

Das letztlich gesparte Geld ist alternativ in Sanierungskonzepte für die maroden Häuser investiert worden. Daraus resultierte eine wirtschaftliche Aufwertung der Häuser und folglich auch des gesamten „Viertels“.

Gleichzeitig sind Bauwagen im „Viertel“ aufgestellt worden, die jedoch nur teilweise auf Zustimmung stießen. Aktiven Widerstand leistete die „Schutzgemeinschaft Ostertor“, die gegen eine „Verslumung“ des „Viertels“ vorging (vgl. ebd.: 13). Heute besteht das Quartier aus einer Mischung von „eigentümergeführten Geschäften, originellen Gastronomiebetrieben und Wohnraum für verschiedene Lebensstilgruppen“ (Mossig 2010:1).

Mittlerweile gilt das „Viertel“ als Szeneviertel. Das liegt nicht zuletzt an der noch heterogenen Mischung der Eigentümer. Das Gebiet ist bekannt für „seine Innovationsfähigkeit und berüchtigt für sein Nachtleben“ (Akademie für Arbeit und Politik der Universität Bremen 2008: 27), welches von den im „Viertel“ lebenden Studenten, Akademiker und Künstler begleitet wird. Außerdem kennzeichnet sich das Quartier durch vielfältige Festivalitäten aus: Neben dem schon seit 1986 existierenden Samba-Festival findet auch das Viertelfest seit nun schon einem viertel Jahrhundert seinen Platz. Auch die seit 1987 jährlich stattfindende Breminale, gehört zu den Bremer „Viertel“-Festen.

Nachteil all dieser Besonderheiten ist eine stetige Steigerung der Boden- und Wohnpreise. Mittlerweile befinden sich die Mietpreise im Bremer Vergleich im oberen Bereich, was bereits jetzt zu einer Verdrängung von einkommensschwächeren Personen führt. Auch durch den enormen Wettbewerbsdruck neuer kultureller Ausgeheinrichtungen werden alte Gastronomien belastet. Inzwischen ist eine Tendenz zur Gentrifizierung im „Viertel“ erkennbar. Heinze bewertet die Entwicklung zwar als „Luxusproblem“, merkt aber kritisch an, dass dadurch die Qualitäten, „die den Nährboden für die Attraktivität des Stadtquartiers bilden“ (Heinze 2010: 12), zerstört werden können. Um dieser Bedrohung entgegenzuwirken, ist 2009 das BID „Viertel“ errichtet worden, was eine neue Chance darstellt, die Besonderheiten des „Viertels“ hervorzuheben. Kritiker des Konzeptes sehen gerade in der Entstehung des BIDs einen weiteren Schritt zur -nach ihrer Meinung nach- fortschreitenden Gentrifizierung, da das Quartier durch eine Attraktivitätssteigerung für Einzelhändler und Wohnungsmieter beliebter werde, was zwangsläufig die Kosten und die Immobilienwerte ansteigen lässt. Die Folge ist eine Verdrängung bestimmter Bewohnergruppen8 aus dem „Viertel“. Um die Einwohnerstruktur innerhalb des BIDs weiterhin bestehen zu lassen, ist ein Austausch der ansässigen heterogenen Gruppe, die sich durch Wohnungseigentümern und Geschäftstreibenden definiert, zwingend notwendig.

4.2. Das BID im „Viertel“

Im Innovationsbereich „Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor“ ist die

Interessensgemeinschaft Das Viertel e.V. (im Folgenden: IGV) zum Aufgabenträger ernannt worden. Die IGV ist ein seit 1994 bestehender Zusammenschluss von Einzelhändlern, die sich ausschließlich mit der „Einkaufmeile“, in der sich die Straßenzüge „Ostertorsteinweg“ und „Vor dem Steintor“ befinden, beschäftigt. Ende der 1990er Jahre sorgte die IGV auch für ein Quartiersmanagement im „Viertel“, welches finanzielle Unterstützung von Seiten des Wirtschaftsressorts bekam. Ziel des Managements ist es, das „Viertel“ attraktiv zu gestalten. Eine wichtige Rolle zur Erreichung dieses Zieles wird dabei den Einwohnern zugeschrieben, was sich in der direkten Einbindung verschiedener Aktionen, wie z.B. beim Viertelfest oder den Offenen Ateliers der Kunsthandwerker zeigt. Seit 2006 besetzt Frau Susanne Claasen die Stelle der Quartiersmanagerin. Allerdings bedurfte es bereits zu Beginn ihres Amtseintritts ein neues Konzept, um handlungsfähig zu bleiben, da die staatlichen Subventionen für die IGV und das Management verringert worden sind. Bestandteil dieses Konzeptes war die Errichtung des größten BIDs Deutschlands9 im Oktober 2009, um auch weiterhin mit der Konkurrenz mithalten zu können. Auf Basis des erlassenen BID-Landesgesetzes aus dem Jahr 2006 und dem 2009 veröffentlichtem Ortsgesetz soll innerhalb von fünf Jahren „die Attraktivität des Standorts gesteigert und die Werthaltigkeit der Immobilien gesichert werden“ (Viertel-News. Eine Information der 'Interessengemeinschaft Das Viertel' e.V. 2010: 1).

Laut Gesetz (§3 BGSED) benötigt jedes BID neben einem Aufgabenträger, auch einen Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern (Geschäftsbetreiber, Hauseigentümer, Wirtschaftssenator und Handelskammer) mit Stimmrecht und mehreren Personen mit beratender Funktion, wie zum Beispiel der Ortsamtsleiter und die Wirtschaftsförderung. Zu Beginn des BIDs hatte der Lenkungsausschuss die Aufgabe, alle Beteiligte über das BID in Kenntnis zu setzen. Auch die jährliche Erstellung eines Wirtschaftsplans fällt in seinen Aufgabenbereich. Dieser muss eine transparente Auflistung enthalten, welche Mittel für verschiedene Aktivitäten veranschlagt werden. Insgesamt liegt das Budget für die nächsten fünf Jahre bei 1,1 Millionen Euro. Im Geschäftsjahr 2010/2011 wird der Großteil der Mittel zur Verbesserung von städtebaulichen Maßnahmen, wie die Gestaltung der Eingangsbereiche des BIDs und eine verbesserte Darstellung in Form von Weihnachtbeleuchtungen und Sauberkeit, eingesetzt. Eine ebenfalls große Bedeutung nehmen die bereits erwähnten Veranstaltungen Samba-Karneval, Viertelfest, Offene Ateliers der Kunsthandwerker und Weihnachtsaktivitäten ein. Als weitere Maßnahme im Geschäftsjahr 2010/2011 soll eine Weiterentwicklung der Standort-Werbung anvisiert werden. Damit verbunden ist ein weiteres Ziel, eine Einbeziehung der Eigentümer und Anlieger zu erreichen, um gezielte Informationen über die Entwicklung des Innovationsbereiches zu erhalten. Zudem sollen durch eine Zusammenarbeit mit qualifizierten Personen, beispielsweise im Bereich der Graffiti- Entfernung, Kostenvorteile entstehen, die Angebotsstruktur verbessert und das Standortmanagement aufrecht erhalten werden.

Als wesentliches Ziel des BIDs wird angegeben, nicht etwas komplett Neues errichten zu wollen, sondern die als notwendig befundenen Maßnahmen im „Viertel“ trotz der finanziellen Engpässe der Stadt durchführen zu können. Die räumliche Begrenzung des BIDs ist folglich immer noch die Gleiche, wie die der IGV (Abbildung 2).

Nach einem Jahr Existenz ist das BID „Viertel“ beim zweiten BID-Kongress der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Bochum mit einem dritten Platz ausgezeichnet worden. Diese Auszeichnung steht für eine „herausragende Zusammenarbeit von privater und öffentlicher Hand zur Stärkung und Steigerung der Attraktivität von Innenstädten“ (Viertel-Plus-Die Standortinitiative 2010: 3).

Allerdings hat Norbert Caesar, Mitinitiator des BIDs, schon nach kurzer Zeit feststellen müssen, dass das Konzept erhebliche Probleme mit sich bringt. Gerade das Problem des Datenschutzes wird als wesentlicher Nachteil empfunden. Aufgrund von gesetzlichen Richtlinien können die Verantwortlichen nicht mit allen Eigentümern kommunizieren und erklären, welche Maßnahmen geplant werden, so dass sich ein Teil der Eigentümer übergangen fühlt (vgl. Bremer Anzeiger 2010: 4).

[...]


1 Aus Gründen sprachlicher Einfachheit werden im Folgenden nur männliche Bezeichnungen verwendet. Diese sind geschlechtsneutral zu verstehen.

2 „ Board (vergleichbar mit einem Beirat). Ein Board setzt sich aus Vertretern aller am BID beteiligten Gruppierungen sowie der Politik zusammen“ (IHK Frankfurt am Main 2004: 9)

3 Lienz befindet sich in Ost-Tirol und umfasst etwa 12.000 Einwohner. Der Ursprung eines freiwilligen

Zusammenschluss lag in dem Rückgang der Kaufkraft und der Kundenfrequenz (vgl. Januschke 2008: 152).

4 „Bottom-up-Ansatz, d. h. nicht die Verwaltung legt ein Konzept vor, sondern die vor Ort betroffenen Grundeigentümer und Gewerbetreibenden arbeiten einen Entwurf eines Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts aus“ (Reichhardt et al. 2004: 38)

5 Je nach Gesetz festgelegtem Quorum „erfolgt bei 51-70 Prozent Zustimmung bzw. Nicht-Widerspruch der befragten Eigentümer die Festsetzung“ (Wiezorek 2010: 2) des BIDs durch die Stadt oder Gemeinde.

6 Vgl. §5 Abs. 8-BGSED

7 §7 Abs. 1.-BGSED: „Zum Ausgleich des Vorteils (...) werden von der Erhebungsbehörde Abgaben bei den Grundstückseigentümern der im Innovationsbereich belegenen Grundstücke erhoben, durch die der entstehende Aufwand einschließlich eines angemessene Gewinns für den Aufgabenträger gedeckt wird.“

8 Z.B. Vor allem Künstler oder Studenten, die über ein geringes Einkommen verfügen. 21

9 Das BID besteht aus rund 380 Grundstückseigentümern. Durchschnittliche Teilnehmerzahl liegt zwischen 50 und 70 Eigentümern.

Final del extracto de 105 páginas

Detalles

Título
Business Improvement District (BID) im Bremer "Viertel"-Die Rolle der Eigentümer
Universidad
University of Bremen
Calificación
2,3
Autor
Año
2011
Páginas
105
No. de catálogo
V232140
ISBN (Ebook)
9783656480044
ISBN (Libro)
9783656480167
Tamaño de fichero
1853 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Business Improvement District, Bremen, Viertel, Eigentümer, Eigentümer im Bremer Viertel, BID´s in Bremen, Interssensgemeinschaft Bremen
Citar trabajo
Angela Bartelt (Autor), 2011, Business Improvement District (BID) im Bremer "Viertel"-Die Rolle der Eigentümer, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232140

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