Biographische Notizen zu Horst Mahler. Gemeinsamkeiten und Differenzen von Links- und Rechtsextremismus


Examensarbeit, 2013

70 Seiten, Note: 1,66


Leseprobe


Gliederung

Einleitung

1. Definitionen zentraler Begriffe
1.1 Politischer Extremismus
1.2 Ideologische Merkmale des Linksextremismusˈ (Ziele)
1.3 Ideologische Merkmale des Rechtsextremismusˈ(Ziele)

2. Die Protestbewegung

3. Biographische Darstellung
3.1 Mahlers Elternhaus und Kindheit
3.2 Jugend, Studium und erste politische Aktivitäten
3.3 Der Rechtsanwalt
3.4 Mahlers Beteiligungen in der geheimen November gesellschaft und dem Republikanischen Club (RC)
3.5 Der Tod Benno Ohnesorgs
3.6 Das Attentat auf Rudi Dutschke
3.7 Die Schlacht am Tegeler Weg
3.8 Kaufhausbrandstiftungen in Brüssel und Frankfurt
3.9 Mahler als Initiator der RAF
3.10 Militärische Ausbildung in Jordanien
3.11 Banküberfall
3.12 Mahlers Rede vor Gericht
3.13 Der Bruch mit der RAF
3.14 Mahlers neue Ideologien?
3.15 Auf freiem Fuß
3.16 Der Rechtsextremist
3.17 Die NPD und das Verbotsverfahren
3.18 Holocaust-Leugner

4. Horst Mahlers ideologische Merkmale
4.1 Horst Mahlers politische Sozialisation
4.2 Antiimperialismus im Vergleich
der 60er/70er Jahre und heute
4.3 Antisemitismus im Linksextremismus
4.4 Antisemitismus im Vergleich der 60er/70er Jahre und heute

5. Beantwortung der Forschungsfrage
5.1 Resümee

Einleitung

Der Terminus ˈlinksˈ und ˈrechtsˈ dient im politischen Sprachgebrauch der Unterscheidung von Ideologien, politischen Akteuren und Parteien, um diese zu typologisieren. Durch Verwendung dieser räumlichen Me­tapher werden politisch komplexe Sachverhalte reduziert, um diese verständlich zu machen. Die Links-Rechts-Verortung begünstigt aller­dings auch stereotypisches Denken und verhindert, dass politische Phänomene differenzierter wahrgenommen werden. Insbesondere bei Personen, die scheinbar ihre politische Richtung wechseln, fällt es der Öffentlichkeit schwer, diesen Prozess nachzuvollziehen, geschweige denn, ihn zu begreifen, wenn „links“ und „rechts“ als gegensätzliche Pole der Politik wahrgenommen werden. Meist ist von Richtungs­wechslern oder Farbwechslern die Rede. Die Links-Rechts-Unterschei­dung wird als Instrument zur Vereinfachung politischer Sachverhalte benutzt. Fraglich ist, ob das Denken in Gegensätzen dazu geeignet ist, politische Realitäten darzustellen. Führt das Rechts-Links-Denken nicht vielmehr dazu, dass in der Gesellschaft ein falsches Bild über die jewei­ligen politischen Spektren vorherrscht? Sind „Linke“ und „Rechte“ im Sinne politischer Weltanschauungen tatsächlich am Weitesten vonei­nander entfernt oder weisen sie gemeinsame Schnittmengen auf? Um sich der Beantwortung dieser Frage zu nähern, erscheint es sinnvoll, sich mit einer prominenten Person auseinanderzusetzen, die scheinbar den Wechsel von „links“ nach „rechts“ vollzogen hat.

Horst Mahler wird in der Öffentlichkeit als ˈRichtungswechslerˈ wahrge­nommen. Der einstige Initiator der RAF gilt heute als rechtsextrem. Seine Biographie kann als politisches absurdum beschrieben werden: Aufgewachsen in einer Nazi-Familie wurde er Mitglied in der FDJ, dann trat er einer schlagenden Verbindung bei, um diese bereits nach eini­gen Gefechten wieder zu verlassen. Er war SPD sowie SDS Mitglied, Mitbegründer der geheimen Novembergesellschaft und des Republika­nischen Clubs. Beruflich war er als erfolgreicher Wirtschafts- und APO-Anwalt tätig und gründete das Sozialistische Anwaltskollektiv. Kurzzeitig vertrat er Mitglieder der zukünftigen 1. Generation der RAF bis er selbst als Terrorist in den Untergrund ging. Während seines Gefängnisaufent­haltes stieg er allerdings aus und erklärte sich selbst zum Terrorismus­experten. Einige Jahre später wurde er Mitglied bei der NPD und vertrat sie im Verbotsverfahren. Seine Mitgliedschaft war allerding nicht von langer Dauer. In den letzten Jahren fiel er immer wieder auf, weil er an­tisemitische Äußerungen von sich gab und den Holocaust verharmloste und sogar leugnete.

Bereits in jungen Jahren blieb Mahler von den Schattenseiten des Le­bens nicht verschont. Krieg, Flucht, der Selbstmord des Vaters kenn­zeichnen Ereignisse in seiner Biographie, die eventuelle Erklärungsan­sätze für seinen späteren politischen Extremismus bieten könnten. Wer sich mit Horst Mahler beschäftigt, sucht nach Ereignissen in seiner Bio­graphie, die sich wie eine Kausalkette erschließen lassen, um seine scheinbar plötzlich wechselnden extremen Positionen nachvollziehen zu können. Das Unverständliche bei Mahler ist, dass er zu seinen ur­sprünglichen Wurzeln zurückgekehrt ist. Vom Nationalsozialisten zum Linksterroristen und von dort aus wieder zurück (vgl. Jander 2006: 372f.). Dieser Prozess erstreckt sich über mehr als ein halbes Jahrhun­dert. Als Außenbetrachter scheint es, als bräche Mahler mit seinen einstigen linken Ideologien, für ihn stellt sich der Sachverhalt allerdings anders dar, wenn er behauptet, dass „die nationale Frage […] immer auch ein Anliegen der Linken [war]“ (Flocken/Vogt 1998, in Focus). Mahler beschreibt seine Hinwendung zum Rechtsextremismus als „eine gewisse Abfolge, die in sich logisch erscheint, wenn man in dieser be­stimmten Logik Fuß gefasst hat“ (Schulz 2010: 312). Mahlers logische Konsequenz als Ausdruck seines politischen Kampfes fehlt es schein­bar an jeglicher Kontinuität.

So schreibt der Otto Schily Biograph, Ste­fan Reinecke, Mahler sei „so etwas wie ein Seismograph, ein Medium, das auf Stimmungsschwan­kungen extrem antwortet, ein wirres, sich überlagerndes Echo deut­scher Katastrophengeschichte im 20. Jahr­hundert“ (Reinecke 2003: 355). Der RAF-Terrorist der 1. Generation ist zu einer rechtsextremen Figur geworden, die den Holocaust leugnet, antisemitische, rassistische und antiamerikanistische Ideologien vertritt. Selbst Haftstrafen halten ihn nicht von der Verbreitung seiner rechtsext­remen Gedanken ab. Er nutzt Gerichtverhandlungen für die Verbreitung seiner abstrusen Ideo­logien.

Dass sich Haltungen im Laufe eines Lebens verschieben, ist nichts Un­gewöhnliches, ebenso stellen Veränderungen von politischen Einstel­lungen keine Seltenheit dar. Schließlich leben wir in einer sich ständig wandelnden Welt, in der sich die Menschen innerhalb einer Gesell­schaft immer wieder an neue politische, wirtschaftliche, soziale sowie kulturelle Gegebenheiten anpassen. In Horst Mahlers Fall allerdings kann von Anpassung nicht die Rede sein. Sein Leben ist gekennzeich­net von Widerstand und Extremen, ob im Sinne des Links- oder Rechtsextremismus‘.

Die vorliegende Arbeit wird eine Auseinandersetzung mit Mahlers scheinbaren politischen Richtungswechseln vornehmen. Im Zentrum soll die Biographie des einstigen Protagonisten von „1968“ stehen, da­mit unterschiedliche Lebensphasen zum Gegenstand der Erörterung gemacht werden können. Dabei möchte ich meine Untersuchung nicht nur auf politisch-historische Rahmenbedingungen stützen, sondern auch Mahlers familiäre Hintergründe und seine Persönlichkeit mit ein­beziehen.

Die Frage, inwieweit sich aus der Biographie Mahlers, seinen Äußerun­gen oder Schriften Wandlungen, Brüche oder Prozesse ergeben, und ob auch Konstanten in dessen Handeln und Denken erkennbar sind, soll am Ende der Arbeit beantwortet werden.

Ich habe bisher über Horst Mahler eine Vielzahl von Artikeln gelesen, bei denen die Autoren die Annahme vertreten haben, dass Mahler ei­nen politischen Wandel durchlebt hat. Da bisher jedoch keine detail­lierten Analysen über Horst Mahlers politische Phasen existieren, möchte ich den Versuch wagen, eine solche zu erstellen.

Mein Erkenntnisinteresse besteht darin, in Mahlers Ideologien, Ge­meinsamkeiten und Differenzen von Links- und Rechtsextremismus herauszuarbeiten. Dabei gehe ich von der Annahme aus, dass eine eindeutige Verortung Mahlers Ideologien in den Links- bzw. Rechtsext­remismus nicht vorgenommen werden kann. Die „zweidimensionale Rechts-Links-Unterscheidung“ (Backes/Jesse 1993: 49) ist ein Simplifi­zierungswerkzeug, das unbrauchbar für die Analyse von nicht eindeuti­gen bzw. vermischten politischen Ideologien ist. In der gesellschaftli­chen Wahrnehmung von politischen Positionen werden meist nur ein bzw. zwei Merkmale entlarvt, um Personen in das linke- bzw. rechte politische Spektrum einzuordnen. Für Stammtischrunden mag diese Zuordnung ausreichend erscheinen.

Beispielsweise wird bei antisemitischen Äußerungen fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es sich um eine rechtsextreme Ideologie handelt. Es existieren im linksextremistischen Spektrum ebenso Strö­mungen, die antisemitisch eingestellt sind, jedoch wird der Antisemitis­mus im Linksextremismus von einer anderen Perspektive betrachtet und anders begründet als im Rechtsextremismus. Diese Differenzie­rung vermag die Links-Rechts-Unterscheidung nicht vorzunehmen und erscheint daher für wissenschaftliche Analysen von ˈAusnahmefällenˈ, wie Horst Mahler, der meines Erachtens zu einem dieser Ausnahme­fällen gehört, nicht erfolgsversprechend zu sein.

Meine Forschungsfrage ist aus einer Vielzahl von Fragen bzw. Annah­men entstanden, deren Beantwortung jedoch den Rahmen dieser Arbeit überschreiten würde.

Beispiele von Fragen wären: Kann man Links- und Rechtsextremismus miteinander vergleichen oder sind deren Unterschiede zu gravierend? Welche gesamthistorischen Zusammenhänge haben zum Links- bzw. Rechtsextremismus geführt? Kann man heutzutage überhaupt noch von einer klaren Trennung des Links- und Rechtsextremismus‘ ausge­hen oder gibt es eventuelle Mischformen? Welche Ereignisse haben Horst Mahler dazu veranlasst, sich in ein politisches Chamäleon zu verwandeln? Ist Horst Mahler zurechnungsfähig? War Horst Mahler be­reits in den 60er Jahren rechtsextrem? Wurden seine rechten Ideolo­gien durch sein Agieren in der Protestbewegung verschleiert? Welche Behauptungen Horst Mahlers sind wahr und welche sind erfunden?

Als Forschungsmethode wähle ich den biographischen Ansatz. Nach Backes/Jesse ist dieser besonders zur Erklärung des politischen Ext­remismus geeignet, weil für ihn „arbeitstechnische, methodische, me­thodologische wie theoretische Gründe“ (Backes/Jesse 1993: 276f) sprechen. Gabriele Rosenthal betont, dass „ [es] mittels der erzählten Lebensgeschichte möglich [wird], die Verschränkungen zwischen Indi­viduum und Gesellschaft sowie die gegenwärtige Signifikanz kollektiver und besonders familiärerer Vergangenheit aufzuzeigen“ (Rosenthal 2005: S. 61). In meiner Arbeit soll verdeutlicht werden, dass Biographie das Zusammenspiel von „individuellem Erleben und kollektiven Rah­menbedingungen“, (ebenda) ist.

Hierfür steht zahlreiches Quellenmaterial zur Verfügung wie z.B. auto­biographische Äußerungen, biographische Texte, Monographien, Auf­sätze, selbst verfasste Schriften Mahlers sowie Zeitungsartikel und In­terviews. Da weder eine (Auto-) Biographie Mahlers existiert und von einem selbst geführten Interview aufgrund seines derzeitigen Gefäng­nisaufenthaltes Abstand genommen wurde, muss Mahlers Lebensge­schichte mittels des vorliegenden Materials rekonstruiert werden.

Da Mahler selbst zahlreiche Schriften verfasst hat, kann man anhand dieser nachzeichnen, welche politischen Ideologien, Mahler zu einem gewissen Zeitpunkt verfolgt hat. Es existieren ebenfalls Reden, die Mahler vor Gericht als Angeklagter hielt, die auf ihre Ergiebigkeit hin, geprüft werden sollen. Interviews können ebenfalls herangezogen, z.B. das mit Michel Friedmann vom 11.07.2007 sowie Auszüge aus der Kurzfassung des Gesprächs zwischen Mahler und Gerhard Baum „Der Minister und der Terrorist“. Leider können nur einige Thesen Mahlers genannt bzw. zitiert werden, da seine Schriften sehr umfangreich sind.

Einige Autoren haben sich mit Horst Mahlers politischen Einstellungen auseinandergesetzt, z.B. Stefan Reinecke, mit einem Exkurs in seiner Otto Schily Biographie (Reinecke 2003: 350-355), die allerdings im Jahr 2003 erschienen ist und somit die letzten 10 Jahre Mahlers nicht be­rücksichtigt. Auch Uwe Backes und Eckhard Jesse haben sich mit Horst Mahler auseinandergesetzt, allerdings stammt die Publikation aus dem Jahr 1993. Mahler gehörte damals noch zu den linksterroristischen Akt­euren, die Rückkehr zum Rechtsextremismus stand ihm noch bevor (Backes/Jesse 1993: 306-308).

Auf Mahlers Rechtsextremismus hingegen gehen besonders Friedrich Paul Heller und Anton Maegerle ein, sie skizzieren seine politische Theologie, thematisieren seine Endlösung der Judenfrage und setzen sich mit seiner zweiten Kriegserklärung auseinander.

Martin Jander hat 2006 einen umfangreichen Beitrag zu Mahlers Bio­graphie in Wolfang Kraushaars 1. Band: Die RAF und der linke Terro­rismus, geleistet und bietet auch einige Erklärungsansätze für Mahlers politische Entwicklung.

Die aktuellste Sicht auf Mahler hat die Drehbuchautorin, Birgit Schulz, die sie in ihrem 2010 erschienenen Begleitbuch zum Film „Die Anwälte – Eine deutsche Geschichte“ schildert. Die Ausführungen zu Horst Mahlers Leben sowie seiner politischen Entwicklung basieren auf Inter­views, die Birgit Schulz mit Mahler führte. Andere Quellen belegt sie allerdings nicht, diese können demzufolge nicht überprüft werden.

Es existiert ebenfalls eine studentische Arbeit von Stefanie Schenk, die allerdings Mahlers politische Familienbiographie sowie den Freitod sei­nes Vaters nicht miteinbezieht.

Es wird noch auf den Beitrag von Norbert Elias, in „Studien über die Deutschen“ verwiesen.

Zur vergleichenden Extremismusforschung, insbesondere zur Rechts- Links-Unterscheidung, werden die Beiträge von Uwe Backes und Eck­hard Jesse herangezogen.

Hans-Gerd Jasckes Publikation „Politischer Extremismus“ aus dem Jahr 2007 scheint ebenfalls erwähnenswert, da dieser sich eines Ext­remismusbegriffes bedient, der von dem amtlichen bzw. dem von der Wissenschaft bevorzugten, abweicht.

Auch sollen Internetquellen zur Rekonstruktion der politischen Lebens­geschichte Mahlers herangezogen werden. Allerdings soll bereits jetzt darauf hingewiesen werden, dass diesen mit einer gewissen Skepsis begegnet wird.

Die zuvor aufgeführten Quellen stellen nur eine kleine Auswahl derer dar, die der vorliegenden Arbeit als Material dienen. Ich gehe davon aus, dass im Laufe des Arbeitsprozesses noch zahlreiche andere hin­zukommen werden.

Im ersten Kapitel soll der Begriff Extremismus definiert werden sowie Links- und Rechtsextremismus kurz beschrieben werden. Im zweiten Kapitel werde ich die Protestbewegung und deren Ziele knapp darstel­len. Ich halte dies für notwendig, da Mahler dieser angehörte und durch sie politisch geprägt wurde. Im dritten Kapitel wird Horst Mahlers Bio­graphie nachgezeichnet. Im vierten Kapitel werden Horst Mahlers ide­ologische Merkmale zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfasst und dem Links- und Rechtsextremismus zugeordnet. Dies dient der Darstellung von Gemeinsamkeiten und Differenzen von Links- und Rechtsextre­mismus. Es folgt im gleichen Kapitel eine Darstellung von Mahlers wichtigsten Ideologien. Das Kapitel wird mit einem Vergleich der Ideo­logien der 60er/70er Jahre mit den gegenwärtigen Weltanschauungen Mahlers abgeschlossen. Das fünfte Kapitel besteht aus der Beantwor­tung der eingangs gestellten Forschungsfrage und einem abschließen­dem Resümee.

1. Definitionen zentraler Begriffe

In der vorliegenden Arbeit sollen auf der Grundlage der Biographie Mahlers Gemeinsamkeiten und Differenzen von Links- und Rechtsext­remismus herausgearbeitet werden. Daher bedarf es zunächst einer Definition der Begriffe. Es wird darauf hingewiesen, dass die Definitio­nen der zuvor genannten Begrifflichkeiten lediglich eine verkürzte Dar­stellung der in der Forschung existierenden Begriffsbestimmungen dar­stellen, aber für den Rahmen der Arbeit als zweckmäßige Grundlage angesehen werden.

1.1 Politischer Extremismus

Das Wort ˈExtremismusˈ leitet sich aus dem Lateinischen Wort ˈextremusˈ ab und kann mit „der Äußerste“ übersetzt werden (vgl. Ben­del 2005: 233f.). Dies impliziert, dass der Begriff ˈExtremismusˈ nur in Relation zu einem anderen Begriff gesehen werden kann, nämlich dem der Mitte (vgl. Backes/Jesse 1993: 36). Als ˈExtremeˈ werden „die von der Mitte einer Linie oder Ebene am weitest entfernt gelegenen Punkte“ (Canu 1997: 104) bezeichnet. In der demokratischen Gesellschaft hat der Begriff ˈextremˈ im alltagssprachlichen Gebrauch eine negative Be­deutung und dient als Mittel zur Diskreditierung von Personen, Grup­pen, Vereinen oder Parteien. Extremisten verstehen sich nicht als sol­che und würden sich auch nicht als ˈextremˈ bezeichnen.

In der gängigen Extremismusforschung wird der Extremismusbegriff als Antithese zu dem des demokratischen Verfassungsstaates verstanden (siehe z.B. Backes, 2003: online; Jesse: 2004: 9; Löw 1994: Einleitung; Moreau/Lang 1996: 18). Uwe Backes und Eckhard Jesse weisen darauf hin, dass es sich bei dem Begriff des politischen Extremismusˈ um eine „Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen und Bestrebungen“ (Backes/Jesse 1993: 40) handelt, die den demokrati­schen Verfassungsstaat sowie dessen Werte und Regelsysteme ableh­nen (vgl. ebenda). Es ist unerheblich, ob es sich dabei um unterschied­liche politische Richtungen, Einstellungen, Ideologien, Aktionen, Orga­nisationen oder Regime handelt (vgl. Neu 2004: 151f.). Graphisch dar­gestellt, positioniert sich der Extremismus am äußersten Rand einer Achse, entweder rechts oder links, in der Mitte befindet sich der demo­kratische Verfassungsstaat. Deswegen wird auch in diesem Zusam­menhang von einer „links-rechts-Achse“ (Ceylanoglu, 2004: 139) ge­sprochen. Der Begriff ist aufgrund der „Heterogenität der Analysege­genstände“ (Neu: 2004: 152) in der Politikwissenschaft umstritten. Kriti­ker des von den Behörden und der Wissenschaft verwendeten Extre­mismusbegriffes wenden ein, dass es unmöglich sei, Nationalsozialis­ten, Kommunisten, Stalinisten, Anarchisten und Sozialisten unter einem Begriff zusammenzufassen. Befürworter des Begriffes haben jedoch ein Argument, das für diese Sammelbezeichnung spricht, denn alle Extre­misten weisen eine Gemeinsamkeit auf: ihr Kontrahent ist die konstitu­tionelle Demokratie (vgl. Backes/Jesse 1993: 48).

Die Negativdefinition wird sowohl von der Rechtsprechung des Bun­desverfassungsgerichtes als auch von dem Verfassungsschutz ver­wendet.

In dem jährlich erscheinenden Bericht des Bundesamtes für Verfassung wird Extremismus zwar nicht direkt definiert, jedoch beschreibt er die Aufgaben des Verfassungsschutzes folgendermaßen:

„Wesentliche Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist […] die Sammlung und Aus­wertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsfüh­rung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Lan­des oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben“ (Bundesministe­rium des Inneren 2011: 16).

Der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung hat dabei höchste Priorität. Bereits im Jahr 1952 bei dem ersten Verbotsverfahren des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) verstand das Bundesverfassungsgericht unter frei­heitlich demokratischer Grundordnung

„eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt“ (BVerfGE, 15.07.1952 - 1 BvB 1/51: on­line).

Das Bundesverfassungsgericht stellte ferner klar, dass nachfolgende Prinzipien eingehalten werden müssen, da sie unmittelbar mit der frei­heitlich demokratischen Ordnung verbunden sind:

„[…] die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlich­keit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancen­gleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposi­tion“ (ebenda).

Die genannten Prinzipien lassen sich allesamt im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik finden. Dass es sich in der BRD um eine streitbare bzw. wehrhafte Demokratie handelt, verdeutlichen einige Bestimmun­gen des Grundgesetzes, die zum Schutz der Verfassung dienen. Bei­spielsweise regelt Artikel 21. Abs. 2 GG das Verbot von Parteien, Arti­kel 20 Abs. 4 GG das Widerstandsrecht, Artikel 9 Abs. 2 GG das Verbot von Vereinigungen usw.

Wie zuvor dargestellt wurde, verwendet die deutsche Extremismusfor­schung überwiegend den negativen“, amtlichen, normativen“ Extremis­musbegriff“ (vgl. Jaschke 2007: 23), der durch das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht sowie den Verfassungsschutz definiert wurde, dieser soll der vorliegenden Arbeit zweckmäßig erscheinen. Deswegen soll nur knapp darauf aufmerksam gemacht werden, dass neben dieser Definition noch andere existieren.

ˈExtremismusˈ kann auch positiv definiert werden, dessen Merkmale „der offensive und defensive Absolutheitsanspruch, der Dogmatismus, der Anspruch auf Welterklärung und finale Problemlösung“ (Canu 1997: 107) sind. Zudem ist ein ausgeprägtes Freund-Feind-Bild kennzeich­nend für extremistische Personen. Extremisten verbreiten häufig Ver­schwörungstheorien und glauben an die Volksgemeinschaft (vgl. Berg­sdorf/van Hüllen 2011: 15).

Auch Hans-Gerd Jaschkes Publikation „Politischer Extremismus“ aus dem Jahr 2007 soll zumindest Erwähnung finden, weil Jaschke von der gängigen Definition des Begriffes des Extremismus abweicht, die in der Praxis von Justiz, Verfassungsschutz und Polizeibehörden verwendet wird und vertritt die Meinung, was für die Praxis als angemessen er­scheint, nicht für die Politikwissenschaft gelten muss (vgl. Jaschke 2007: 49). Dass sich der „Extremismusbegriff[s] am Grundgesetz im Rahmen der streitbaren Demokratie“ (ebenda) ausrichten soll, ist Jaschke zufolge „historisch viel zu eng“ (ebenda). Da Extremismus ein internationales Phänomen ist und extremistische Erscheinungsformen älter sind als die Demokratie in Deutschland. So stellt er historische Zu­sammenhänge dar, die zur Entstehung des Extremismusˈ geführt ha­ben (vgl. ebenda: 50).

Wie ausgeführt wurde, bereitet die Definition des ˈExtremismusbegriffesˈ Schwierigkeiten, weil in der Wissenschaft keine einheitliche existiert. Da der Begriff nicht zwischen Rechts- oder Links­extremismus unterscheidet, soll nachfolgend dargestellt werden, was unter Links- bzw. Rechtsextremis zu verstehen ist. Ich werde jedoch le­diglich nach Art der Ziele unterscheiden, da ich Mahlers Ideologien später untersuchen werde. Für eine derartige Analyse ist die Art der Mittel, der Organisationsgrad und der Intensitätsgrad irrelevant.

1.2 Ideologische Merkmale des Linksextremismusˈ (Ziele)

Der Linksextremismus besteht aus einer Vielzahl von Ideologien, Grup­pen und Strömungen. Nachfolgend sollen Doktrinen, Vorstellungen und Inhalte des Linksextremismus aufgeführt werden, um in einem späteren Prozess Horst Mahlers Ideologien verorten zu können. Die Merkmale beziehen sich auf die „die Neue Linke“ (Backes/Jesse 2005: 329), zu der auch die 68er-Generation gehörte (vgl. die Ausführungen von Ba­ckes/Jesse 2005: 332f.). Ich werde weder auf die Entstehungsge­schichte des Linksextremismus eingehen, noch unterschiedliche Spek­tren, Strömungen oder Parteien darstellen. Es geht lediglich darum, aufzuzeigen, welche Ideologien die linke Protestbewegung der 60er Jahre vertreten hat. Zunächst soll eine Definition der Begrifflichkeit ˈLinksextremismusˈ erfolgen.

Im Linksextremismus spielt der Gleichheitsgrundsatz in alle Lebensbe­reiche hinein, „[überlagert] die Idee der individuellen Freiheit […] (Kommunismus)“ (Backes/Jesse 1993: 40) und weist „jede Form von Staatlichkeit als »repressiv«“ (ebenda) zurück. Die Befreiung des Men­schen von gesellschaftlichen Regeln, Zwängen und Konventionen als auch eine klassenlose bzw. herrschaftsfreie Gesellschaft zu errichten, steht im Zentrum des Linksextremismusˈ.

[...]

Ende der Leseprobe aus 70 Seiten

Details

Titel
Biographische Notizen zu Horst Mahler. Gemeinsamkeiten und Differenzen von Links- und Rechtsextremismus
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
1,66
Autor
Jahr
2013
Seiten
70
Katalognummer
V232344
ISBN (eBook)
9783656483427
ISBN (Buch)
9783656483472
Dateigröße
667 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
biographische, notizen, horst, mahler, gemeinsamkeiten, differenzen, links-, rechtsextremismus
Arbeit zitieren
Andrea Tauber (Autor:in), 2013, Biographische Notizen zu Horst Mahler. Gemeinsamkeiten und Differenzen von Links- und Rechtsextremismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232344

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