Ehrenmorde. Töten im Namen der Religion?

Eine Untersuchung der Konformität von Islam und Ehrenmorden unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Behandlung von Ehrenmördern


Dossier / Travail de Séminaire, 2013

25 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definitionen
2.1 Der deutsche Ehrbegriff
2.2 Der türkische Ehrbegriff
2.3 Definition Ehrenmord

3 Zahlen und Fakten zu Ehrenmorden in Deutschland und der Türkei

4 Warum töten Ehrenmörder?
4.1 Motive und Tatanlässe für Ehrenmorde
4.2 Kulturelle Hintergründe der Täter- und Opferfamilien

5 Rechtliche Betrachtung von Ehrenmorden
5.1 Die deutsche Gesetzeslage
5.2 Die türkische Gesetzeslage
5.2.1 Vor der Reform 2005
5.2.2 Nach der Reform 2005

6 Der Ehrenmord im Islam

7 Schlussbetrachtung: Ehrenmord - Kultur oder Religion?

8 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Am 7. Februar 2005 wurde die Deutschtürkin Hatun Sürücü von ihrem Bruder Ayhan an einer Bushaltestelle in Berlin erschossen. Die nach traditionellen islamischen Werten und den Sitten und Gebräuchen ihrer ostanatolischen Herkunftsregion erzogene junge Frau lebte seit einiger Zeit getrennt von ihrer Familie, sie hatte das Kopftuch abgelegt, schminkte sich, kleidete sich nach westlichen Maßstäben und hatte bereits einige Beziehungen zu verschiedenen Männern geführt. „Ay. [Ayhan] verachtete H. [Hatun] wegen ihres von ihm als ehrlos empfundenen Lebenswandels. Nach seiner Auffassung verletzte sie damit die „Familienehre, die insbesondere von den Frauen der Familie über ihre sexuelle Integrität verkörpert“ werde. Seiner Meinung nach oblag es den Männern der Familie, die durch das Verhalten eines weiblichen Familienmitglieds vermeintlich verletzte Familienehre wiederherzustellen“1.

Dieses Beispiel zeigt, dass Tötungen aufgrund eines verletzten Ehrgefühls nicht nur ein Phänomen der Türkei oder anderer vornehmlich islamisch geprägter Länder sind, sondern auch in Deutschland und in anderen europäischen Ländern vorkommen. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob der Ehrenmord ein spezifisch islamisches Problem oder möglicherweise gar kein religiöses, sondern ein kulturelles Phänomen ist. Weiterhin soll untersucht werden, was für ein Islamverständnis Familien, in denen Ehrenmorde geschehen, haben und was der Koran zum Thema Töten und zur Züchtigung ungehorsamer Frauen sagt. Ferner soll erörtert werden, ob die Männer, die Ehrenmorde ausführen, ebenfalls Opfer, nämlich Opfer ihrer eigenen Kultur, sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Arbeit ist der rechtliche Umgang mit Ehrenmördern. Es wird untersucht, wie die Rechtslage in Deutschland und in der Türkei aussieht und wie mit Ehrenmördern und ihren Familien, die in der Regel Mitwisser, manchmal sogar Mittäter, sind, umgegangen wird.

Bevor mögliche Antworten auf diese Fragen erörtert werden, wird die Arbeit mit zwei Definitionen zum deutschen und türkischen Ehrbegriff eingeleitet. Für ein besseres Verständnis der Hintergründe werden im darauf folgenden Kapitel mögliche Ursachen für

Tötungen aus Gründen der Ehre und der Tradition erörtert. Weiterhin wird der kulturelle Hintergrund der Täter und Opfer näher beleuchtet.

Für die Zitate aus dem Koran habe ich die Übersetzung von Rudi Paret aus dem Jahr 2004 genutzt. Die verwendeten Artikel aus dem Türk Ceza Kanunu habe ich zum Teil selbstständig übersetzt, zum Teil habe ich die Übersetzungen anderer Autoren genutzt.

2 Definitionen

Im Folgenden werden der spezifisch deutsche und der spezifisch türkische Ehrbegriff erläutert. Abschließend wird der Begriff „Ehrenmord“ definiert.

2.1 Der deutsche Ehrbegriff

Die Ehre ist die personale Würde jedes einzelnen Menschen und sein Achtungsanspruch in der Gesellschaft. Dabei ist die Ehre jedoch nur ein Aspekt der Würde, da die Würde von den Fähigkeiten und dem Verhalten des Individuums unabhängig ist. Die Würde kann nicht verloren oder aberkannt werden, wie es mit der Ehre der Fall ist. Die Ehre des Einzelnen ist abhängig von bestimmten Faktoren wie Ansehen, Achtung, Ruf, Status, Ruhm, Verdienst oder Sittlichkeit und kann erhöht, gemindert oder verloren werden2. Binding fasste dies bereits 1902 zusammen: „Das Ganze der Ehre ist Menschenwürde“3.

Tenckhoff stellte im Rahmen einer normativen Definition des Ehrbegriffs den Unterschied zwischen der „konstanten“ Ehre und der „variablen“ Ehre dar: „Konstant“ sei demnach der allgemeine Menschenwert, „variabel“ hingegen der individuelle Wert eines Menschen, der durch Pflichtverletzungen sittlicher, sozialer oder rechtlicher Natur gemindert werden könne4. Die Ehre als personales Rechtsgut ist in Deutschland einerseits strafrechtlich durch die Beleidigungsdelikte (§§ 185ff StGB) geschützt, andererseits ist das Recht der persönlichen Ehre im Art. 5 Abs. 2 GG sogar im Grundgesetz gegen eine übermäßige Ausnutzung der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt5.

2.2 Der türkische Ehrbegriff

Im Türkischen gibt es für den deutschen Begriff der „Ehre“ drei verschiedene Ausdrü>namus, ş eref und haysiyet. Namus bezeichnet dabei die persönliche Ehre, die Familien- und Geschlechterehre und die Ehrbarkeit einer Person. Ş eref und haysiyet hingegen bezeichnen das objektiv bewertbare Ansehen, wobei ş eref eher auf die (soziale) Stellung einer Person abzielt und haysiyet auf ihr Ansehen und ihre Würde6.

Namus lässt sich weiterhin in zwei Bereiche unterteilen: Eine klare Grenze trennt das Innen (die Familie) vom Außen (die (männliche) Öffentlichkeit) ab. Wird diese Grenze von einem Angehörigen der Familie bzw. von einem Außenstehenden, der ein Familienmitglied angreift oder belästigt, überschritten, muss das Familienoberhaupt bedingungslos und entschieden gegen die Person, die den Regelverstoß begangen hat, vorgehen. Tut er das nicht, gilt er als namussuz (unehrenhaft, ehrlos)7.

Leistet ein Mann gegenüber seinen Mitmenschen gute Dienste, hilft ihnen und ist in der Not für sie da, dann erhöht sich das Ansehen dieses Mannes und seine Stellung (ş eref). Ehrbare Männer werden im Türkischen ş erefli ki ş iler (Personen mit Ehre) genannt. Das Gegenteil von ihnen sind die ş erefsiz insanlar (Menschen ohne Ehre). Sie missachten die Ehre anderer Menschen und setzen sich über Regeln hinweg8.

Die Ehre hat in der türkischen Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert und „steht noch über Leben, Leib, Freiheit und Vermögen“9. Deswegen darf kein Zweifel an der Ehre einer Person aufkommen, schon gar nicht nach außen. Jedes Familienmitglied richtet das tägliche Leben und Verhalten nach diesem Maßstab: Nach der Ehre im Sinne von namus und ş eref10. Dabei gilt, dass der Mann jedes Familienmitglied bei Angriffen von außen absolut bedingungslos verteidigen muss, will er nicht als ehrlos gelten. Die Ehre der Frau besteht in ihrer Tugendhaftigkeit, in ihrer Jungfräulichkeit (bei einer leidigen Frau), bzw. in ihrer sexuellen Treue (bei einer verheirateten Frau). Der Mann muss die sexuelle Integrität jeder Frau in seiner Familie garantieren und schon bei Gerüchten oder abfälligem Gerede gegen den Angreifer, der seiner Familie etwas Schlechtes will, vorgehen. Denn wenn die Ehre einer Frau befleckt wird, wird automatisch die Familienehre befleckt. Die Frau ist allerdings nur in der Lage, die Ehre durch falsches Verhalten zu beflecken, die Verteidigung und die Wiederherstellung der Familienehre obliegt einzig und allein dem Mann. Hierbei ist anzumerken, dass ein solch extremer Ehrbegriff in der Regel für Türken aus dem Osten oder Südosten der Türkei gilt. Sie stammen aus traditionell-bäuerlichen Verhältnissen und hängen damit weitaus stärker an den Traditionen als türkische Familien der Großstädte11. Sie sind vor allem deswegen stark in ihren Traditionen verhaftet, weil Familienstrukturen und ein enger Gruppenzusammenhalt in ländlich-ärmeren Regionen einen weit höheren Stellenwert genießen als in Großstädten und in der Mittel- und Oberschicht, wo die Menschen sich zunehmend individualisieren und durchaus ohne eine größere Gruppe überleben können.

2.3 Definition Ehrenmord

In der traditionell-türkischen Erziehung gilt: Halte Dich fern von Verbotenem, Sünde und Schande, denn wenn die Ehre verloren geht, trägt die gesamte Familie den Schaden der Ehrlosigkeit. Wer gegen diese Regel verstößt, bekommt eine Strafe, die bis zum Tod führen kann12. Der Islamkritiker Michael Mannheimer beschreibt den Ehrenmord (türk. namus cinayeti) als einen geplanten und besonders heimtückischen Mord, der oft aus niedrigen Beweggründen durchgeführt wird. Steht eine Frau im Verdacht, die Familienehre beschmutzt zu haben, so wird diese getötet. Die Tat wird in der Regel gemeinsam im Familienrat beschlossen, vor der Familie und vor Teilen der Gesellschaft besitzt sie also eine gewisse Legitimation13.

Die Rechtsanwältin Bahar Erbil schlägt folgende umfassende Definition vor:

„Der Ehrenmord ist die Tötung eines Familienmitglieds und/oder einer dritten Person, mit dem/mit der das Familienmitglied in einer für die Familie unakzeptablen Weise in Verbindung steht. Der Ehrenmord wird aus Anlass einer im sozialen Umfeld des Täters als Ehrverletzung aufgefassten Handlung des Opfers im Sinne einer Übertretung streng patriarchalisch-hierarchisch strukturierter gesellschaftlicher Normen begangen. Zur Wiederherstellung solcher Normen wird die Tötungshandlung durch einen nahen oder entfernten, i.d.R. männlichen Familienangehörigen ausgeführt. Die Tötungshandlung kann durch den Familienrat beschlossen und in Auftrag gegeben sein.“14

Der Mord wird in der Regel von einem männlichen Familienmitglied durchgeführt. Oft wird hierfür der Jüngste auserwählt, um die Vorteile der milderen Strafe des Jugendstrafrechts nutzen zu können15.

Ehrenmorde werden häufig in Regionen praktiziert, in denen Stammestraditionen und patriarchale Familienstrukturen höchsten Stellenwert genießen. Nicht in allen arabischen und türkischen Gesellschaften werden Ehrenmorde als Verbrechen eingestuft, sondern meist als notwendige Wiederherstellungen der Familienehre. In vielen Ländern gibt es Strafmilderungen für Ehrenmörder16.

3 Zahlen und Fakten zu Ehrenmorden in Deutschland und der Türkei

In 14 Ländern der Welt fallen jährlich etwa 5.000 Mädchen und Frauen Ehrenmorden zum Opfer. Hinzu kommen eine unbekannte Anzahl männlicher Opfer und eine vermutlich sehr viel höhere, ebenfalls unbekannte Anzahl nicht registrierter Ehrenmorde17. Vor allem im Nahen Osten sind Ehrenmorde sehr verbreitet. So gehören Pakistan, Jordanien, Afghanistan, Irak, Libanon, Syrien, der Jemen, Ägypten, Israel / Palästina und die Türkei zu den Ländern, in denen regelmäßig Ehrenmorde verübt werden18. In der Türkei sind Ehrenmorde besonders im Osten und Südosten verbreitet und werden zumeist innerhalb der kurdischen Bevölkerungsgruppe begangen19. In Deutschland sind Ehrenmorde vor allem in Großstädten und Ballungszentren mit einem hohen muslimischen Bevölkerungsanteil verbreitet20.

Dietrich Oberwittler und Julia Kasselt haben in einer umfangreichen Untersuchung von Prozessakten21 78 Fälle von Ehrenmorden (davon sind 20 Fälle Ehrenmorde „im engeren Sinn“, die restlichen Fälle sind Grenzfälle zur Partnertötung und zur Blutrache) zwischen 1996 und 2005 in Deutschland analysiert22. In diesen Fällen gab es insgesamt 109 Opfer, von denen 69 getötet wurden und 122 Täter. Es gab 62 weibliche und 47 männliche Opfer (bei den Ehrenmorden „i.e.S.“ 19 bzw. acht). Es gab neun weibliche und 113 männliche Täter (bei den Ehrenmorden „i.e.S.“ zwei bzw. 29)23. Das Alter der Opfer wird wie folgt angegeben: bis 29 Jahre 68 Opfer (bei den Ehrenmorden „i.e.S.“ 22), bis 49 Jahre 35 Opfer (bei den Ehrenmorden „i.e.S.“ fünf) und ab 50 Jahren sechs Opfer (bei den Ehrenmorden „i.e.S.“ keine). Das Alter der Täter wird wie folgt angegeben: bis 29 Jahre 51 Täter (bei den Ehrenmorden „i.e.S.“ 16), bis 49 Jahre 55 Täter (bei den Ehrenmorden „i.e.S.“ acht) und ab 50 Jahren 16 Täter (bei den Ehrenmorden „i.e.S.“ sieben)24. In 63 Prozent aller Fälle ist das Geburtsland der Täter die Türkei, in 14 Prozent sind es arabische Länder und in neun Prozent ist es Deutschland25. In 34 Prozent der Fälle waren die Täter arbeitslos26.

[...]


1 Jonathan Burmeister: Die schuldangemessene Bewertung von Ehrenmorden im deutschen Strafrecht. Differenzierte Schuldmerkmale auf Tatbestandsebene bei sonstigen niedrigen Beweggründen. Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht. Hrsg. Manfred Maiwald und Carsten Momsen. Bd. 107. Peter Lang, Frankfurt am Main 2011, S. 22.

2 Bahar Erbil: Toleranz für Ehrenm ö rder? Soziokulturelle Motive im Strafrecht unter besonderer Berück sichtigung des türkischen Ehrbegriffs. Das Strafrecht vor neuen Herausforderungen. Hrsg. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf. Bd. 17. Logos Verlag, Berlin 2008, S. 107.

3 Karl Binding: Lehrbuch des Gemeinen Deutschen Strafrechts, Besonderer Teil. Band 1. Neudruck der 2. Auflage. Aalen, Leipzig 1902, S. 137.

4 Jörg Tenckhoff: Die Bedeutung des Ehrbegriffs für die Systematik der Beleidigungstatbestände. Duncker & Humblot, Berlin 1974, S. 54.

5 Erbil: Toleranz für Ehrenm ö rder?, S. 107.

6 Erbil: Toleranz für Ehrenm ö rder?, S. 125; Übersetzungen v. namus, ş eref und haysiyet aus: Langenscheidt, Taschenw ö rterbuch Türkisch, Berlin und München 2009.

7 Ahmet Toprak: Das schwache Geschlecht - die türkischen Männer: Zwangsheirat, häusliche Gewalt, Doppelmoral der Ehre. Lambertus, Freiburg im Breisgau 2005, S. 153.

8 Ebd., S. 152f.

9 Christian Rumpf: Ehre und Würde - Was die türkische Rechtsordnung davon hält. Ehre und Würde. TürkeiProgramm der Körber-Stiftung. Hrsg. Aydan Özoğuz. Hamburg 2000, S. 161f.

10 Erbil: Toleranz für Ehrenm ö rder?, S. 155.

11 Ebd., S.157ff.

12 Serap Cileli: Eure Ehre - unser Leid. Ich kämpfe gegen Zwangsehe und Ehrenmord. Blanvalet, München 2008, S. 54f.

13 Michael Mannheimer: Ehrenmorde und Islam, http://michael-mannheimer.info/2010/01/13/ehrenmorde-und- islam/ (Stand: 05.03.2013).

14 Erbil: Toleranz für Ehrenm ö rder?, S. 170f.

15 Toprak: Das schwache Geschlecht, S. 152.

16 Cileli: Eure Ehre - unser Leid, S. 195ff.

17 United Nations Population Fund (UNFPA): State of World Population 2000: http://www.unfpa.org/public/home/publications/search_pubs/swpreports (Stand: 11.03.2013).

18 Christoph Zehetgruber: Der Ehrenmord in Ö sterreich, Deutschland und der Türkei - Strafrechtliche Fragen eines gesellschaftlichen Phänomens. Berliner Online-Beiträge zum Völker und Verfassungsrecht. Hrsg. Univ.Prof. Dr. Heike Krieger. Beitrag Nr. 6, 2007, S. 3f; Burmeister: Die schuldangemessene Bewertung von Ehrenmorden im deutschen Strafrecht, S. 41.

19 Burmeister: Die schuldangemessene Bewertung von Ehrenmorden im deutschen Strafrecht, S. 41.

20 Ebd., S. 43.

21 Dietrich Oberwittler / Julia Kasselt: Ehrenmorde in Deutschland 1996 - 2005. Eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten. Polizei und Forschung. Hrsg. Bundeskriminalamt (BKA). Bd. 42. Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln 2011.

22 Ebd., S. 74f.

23 Ebd., S. 77.

24 Ebd., S. 80f.

25 Ebd., S. 86.

26 Ebd., S. 91.

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Ehrenmorde. Töten im Namen der Religion?
Sous-titre
Eine Untersuchung der Konformität von Islam und Ehrenmorden unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Behandlung von Ehrenmördern
Université
University of Hamburg  (Asien-Afrika-Institut)
Note
2,3
Auteur
Année
2013
Pages
25
N° de catalogue
V232555
ISBN (ebook)
9783656491903
ISBN (Livre)
9783656492009
Taille d'un fichier
541 KB
Langue
allemand
Mots clés
ehrenmorde, töten, namen, religion, eine, untersuchung, konformität, islam, ehrenmorden, berücksichtigung, behandlung, ehrenmördern
Citation du texte
BA Marina Schauer (Auteur), 2013, Ehrenmorde. Töten im Namen der Religion?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232555

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Ehrenmorde. Töten im Namen der Religion?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur