Diese Arbeit trägt den Veränderungen der Aktion "heatball" Rechnung, welche es bezweckt, weiterhin Glühlampen, trotz bestehender europaweiter Ausphasung anzubieten. Dies eben durch bautechnische Veränderungen. Die Auslegung orientiert sich an der Rechtsprechungspraxis des EuGH und im Speziellen dem effet utile als Auslegungsmaxime. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Auslegung der Durchführungsverordnung Nr. 244/2009/EG. Sie versucht zu eruieren, ob stoßfeste Glühlampen Speziallampen im Sinne des Art. 2 Abs. 4 der VO sind und somit von dieser auszunehmen sind.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 244/2009/EG
- Auslegung
- Die Auslegungsmethoden des Europäischen Gerichtshofes
- Die grammatische Auslegung
- Die teleologische Auslegung
- Der effet utile als Auslegungsmethode
- Die Anwendung des effetutile durch den EuGH —
- Ergebnis der Auslegung
- Haushaltslampe als Speziallampe —
- Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die stoßfeste Speziallampe "heatball 2.0" unter die Verordnung Nr. 244/2009/EG fällt und somit das Inverkehrbringen untersagt werden muss. Die Arbeit analysiert die Anwendbarkeit der Verordnung auf das Produkt und diskutiert die verschiedenen Auslegungsmethoden des Europäischen Gerichtshofes, um zu klären, ob die "heatball 2.0" als Haushaltslampe im Sinne der Verordnung eingestuft werden kann.
- Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 244/2009/EG auf "heatball 2.0"
- Auslegung der Verordnung Nr. 244/2009/EG
- Die Auslegungsmethoden des Europäischen Gerichtshofes
- Die teleologische Auslegung der Verordnung
- Der effet utile als Auslegungsmethode
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik des Glühlampenverbots ein und beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die zu diesem Verbot geführt haben. Sie erläutert die Rolle der Ökodesign-Richtlinie und die Umsetzung in nationales Recht durch das Energiebetriebene-Produkte Gesetz. Die Einleitung stellt den Fokus der Arbeit auf die Frage dar, ob die "heatball 2.0" als Speziallampe im Sinne der Verordnung Nr. 244/2009/EG eingestuft werden kann, um das Verkaufsverbot zu umgehen.
Der erste Abschnitt befasst sich mit der Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 244/2009/EG und stellt die Frage, ob die "heatball 2.0" unter diese Verordnung fällt. Die Arbeit beleuchtet die verschiedenen Auslegungsmethoden des Europäischen Gerichtshofes, um zu klären, ob das Produkt als Haushaltslampe im Sinne der Verordnung eingestuft werden kann.
Der zweite Abschnitt geht detailliert auf die Auslegungsmethoden des Europäischen Gerichtshofes ein. Er erläutert die grammatische, die systematische, die historische und die teleologische Auslegung. Die Arbeit konzentriert sich dabei auf die grammatische und die teleologische Auslegung, da diese im Kontext der vorliegenden Arbeit besonders relevant sind.
Der dritte Abschnitt widmet sich der teleologischen Auslegung und untersucht den Sinn und Zweck der Verordnung Nr. 244/2009/EG. Die Arbeit beleuchtet die Ziele der Verordnung, die in der Förderung des Binnenmarktes und der Sicherstellung eines möglichst hohen Umweltschutzniveaus bestehen. Sie analysiert die Umweltauswirkungen von Energiesparlampen im Vergleich zu Glühlampen und stellt dar, dass Energiesparlampen einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben.
Der vierte Abschnitt befasst sich mit dem effet utile als Auslegungsmethode und erläutert die Voraussetzungen für seine Anwendung. Die Arbeit untersucht, wie der EuGH den effet utile in seiner Rechtsprechung einsetzt und welche Bedeutung er ihm beimisst.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Verordnung Nr. 244/2009/EG, Glühlampenverbot, Haushaltslampe, Speziallampe, "heatball 2.0", Auslegung, grammatische Auslegung, teleologische Auslegung, effet utile, Umweltschutz, Binnenmarkt, Europäischer Gerichtshof.
- Citation du texte
- LL.B. Patrick Prüfer (Auteur), 2013, Die stoßfeste Speziallampe als Ausweg aus dem Glühlampenverbot?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232562