In dieser Seminararbeit wird ein Blick auf "Jean-Jacques Rousseau’s Gesellschaftsvertrag" und seine Konzeption einer demokratischen Regierung geworfen. Hierbei wird überprüft, inwiefern das hartnäckige Legende des "Urvaters der Demokratie und Begründer des modernen, volkssouveränen Staates" mit der heutigen Auffassung legitimen Regierens übereinstimmt.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Rousseaus Vorstellung einer legitimen Selbstregierung
1. Gesellschaftsvertrag: Unterordnung der Einzelnen unter den allgemeinen Willen und nicht existente Einzelwillen
2. Abstimmung der Staatsbürger als Urteil über das allgemein Beste mit Einstimmigkeit und Mehrheitsprinzip
3. Keine Gesetzgebung durch politische Vertreter
4. Inhaltliche Bestimmung des allg. Willens
5. Allgemeiner Wille kommt durch Gesetze zum Ausdruck
III. Eigene Demokratiedefinition
IV. Ist das wirklich Demokratie oder inwiefern stimmt es mit unserer heutigen Vorstellung überein?
1. Rousseau sieht keinen öffentlichen Meinungsbildungsprozess vor
2. Der unfehlbare Gemeinwille Rousseaus
3. Keine Parteibildung
4. Keine Wahlen oder unantastbaren Gesetze
5. Der Aspekt der Repräsentation bei Rousseau
V. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen Jean-Jacques Rousseaus Konzeption einer demokratischen Regierung, wie sie im „Gesellschaftsvertrag“ dargelegt ist, und dem modernen Verständnis legitimer Herrschaft, um kritisch zu hinterfragen, inwieweit Rousseaus Modell mit heutigen demokratischen Standards kompatibel ist.
- Analyse der rousseauschen Idee des Gesellschaftsvertrags und des Gemeinwillens
- Gegenüberstellung von Rousseaus radikal-demokratischem Ansatz und moderner repräsentativer Demokratie
- Diskussion über die Rolle von Diskurs, Meinungsbildung und Minderheitenschutz
- Kritische Würdigung der Voraussetzungen wie Homogenität und Abwesenheit von Parteien
Auszug aus dem Buch
1. Gesellschaftsvertrag: Unterordnung der Einzelnen unter den allgemeinen Willen und nicht existente Einzelwillen
„Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleib wie zuvor. (Rousseau 2008:17) Die Form des Zusammenschlusses, von der Rousseau im wohl wichtigsten Kapitel seines Werkes „Gesellschaftsvertrag“ redet, ist der Gesellschaftsvertrag contrat social als solcher selber. Mit dem Gesellschaftsvertrag entfaltet Rousseau das für ihn einzig mögliche Prinzip legitimer Herrschaft. Diesen Vertrag schließen im Naturzustand, also in natürlicher Freiheit und Gesetzlosigkeit lebende Individuen untereinander ab. Er besteht darin, dass sich eine gewisse Anzahl an Individuen selbst gesetzgebend Regeln geben und dies stellt für Rousseau den Kern demokratischen und friedlichen Zusammenlebens dar.
Durch den Gesellschaftsvertrag muss der Mensch seine natürliche Freiheit abgeben und verliert das unbegrenzte Recht auf alles, was er begehrt. Im Tausche erhalten die Individuen dagegen bürgerliche Freiheit und somit das Recht auf alles, was sie besitzen. „Schließlich gibt sich jeder, da er sich allen gibt, niemandem, und da kein Mitglied existiert, über das man nicht das gleiche Recht erwirbt, das man ihm über sich einräumt, gewinnt man den Gegenwert für alles, was man aufgibt, und mehr Kraft, um zu bewahren, was man hat.“ (Rousseau 2008:18) Dieser Tausch ist laut Rousseau aber nur dann möglich, wenn sich die Einzelnen dem allgemeinen Willen, dem sog. volonté générale unterwerfen. „Gemeinsam stellen wir alle, jeder von uns seine Person und seine ganze Kraft unter die oberste Richtschnur des Gemeinwillens; und wir nehmen, als Körper, jedes Glied als untrennbaren Teil des Ganzen auf.“ (Rousseau 2008:18)
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung führt in die Relevanz von Jean-Jacques Rousseaus Denken ein und formuliert die zentrale Forschungsfrage nach der Übereinstimmung seiner Demokratiekonzeption mit heutigen Auffassungen legitimen Regierens.
II. Rousseaus Vorstellung einer legitimen Selbstregierung: Dieses Kapitel stellt die theoretischen Kernpunkte von Rousseaus „Gesellschaftsvertrag“ dar, insbesondere das Konzept des Gemeinwillens und die Notwendigkeit der direkten Partizipation der Bürger.
III. Eigene Demokratiedefinition: Hier wird das moderne Verständnis einer demokratischen Regierungsform definiert, das durch Repräsentation, Gewaltenteilung und pluralistische Diskurskultur gekennzeichnet ist.
IV. Ist das wirklich Demokratie oder inwiefern stimmt es mit unserer heutigen Vorstellung überein?: Der Hauptteil analysiert die Diskrepanzen zwischen dem rousseauschen Modell und modernen Demokratien, wobei Aspekte wie Meinungsbildung, fehlende Grundrechte und das Fehlen von Repräsentation kritisch beleuchtet werden.
V. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass Rousseaus Modell zwar eine wichtige Theorie der Volkssouveränität darstellt, aber nicht als Grundlage einer modernen Demokratie im heutigen Sinne dienen kann.
Schlüsselwörter
Jean-Jacques Rousseau, Gesellschaftsvertrag, Gemeinwille, Volkssouveränität, direkte Demokratie, moderne Demokratie, Repräsentation, Politische Theorie, Rechtsstaatlichkeit, Mehrheitsprinzip, Legitimität, Gewaltenteilung, Diskurs, Partizipation, volonté générale
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der politischen Theorie von Jean-Jacques Rousseau, insbesondere seinem Werk „Vom Gesellschaftsvertrag“, und vergleicht diese mit heutigen Vorstellungen von legitimer demokratischer Herrschaft.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Natur des Gesellschaftsvertrags, der Begriff des Gemeinwillens (volonté générale), die Ablehnung von Repräsentation sowie der Vergleich zwischen antiken bzw. radikaldemokratischen Idealen und modernen pluralistischen Demokratien.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Prüfung, ob Rousseaus Konzeption einer demokratischen Regierung mit dem modernen Verständnis legitimen Regierens übereinstimmt und inwiefern sie heute noch als Modell dienen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Analyse von Primärliteratur (Rousseaus „Gesellschaftsvertrag“) in Kombination mit einschlägiger Sekundärliteratur zur Interpretation und Einordnung seiner staatstheoretischen Überlegungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Darstellung von Rousseaus Demokratiebegriff und der anschließenden kritischen Gegenüberstellung mit modernen demokratischen Institutionen, wie dem öffentlichen Meinungsbildungsprozess und dem Minderheitenschutz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Volkssouveränität, Gemeinwille, direkte Demokratie, Repräsentation, Legitimität und die kritische Distanz zu totalitären Deutungsmöglichkeiten.
Warum lehnt Rousseau politische Vertreter ab?
Rousseau ist der Überzeugung, dass Souveränität unteilbar ist und nur durch das Volk selbst ausgeübt werden kann; sobald ein Volk Vertreter wählt, verliert es nach seiner Ansicht die Freiheit.
Ist Rousseaus Demokratiekonzept heute noch anwendbar?
Die Autorin/der Autor kommt zu dem Schluss, dass das Modell aufgrund der Größe moderner Flächenstaaten, der notwendigen Komplexität des politischen Diskurses und der gesellschaftlichen Vielfalt in der heutigen Praxis kaum umsetzbar ist.
- Quote paper
- Vanessa Frank (Author), 2009, Jean-Jacques Rousseau’s Gesellschaftsvertrag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/233087