Philosophische Aspekte der Finanz- und Schuldenkrise am Beispiel des Ansatzes von Karl Marx


Tesis de Maestría, 2013

115 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Staatsinterventionismus oder die Rückkehr des
Keynesianismus
2.1 Der Neoliberalismus und seine Grundlagen
2.1.1 Der klassische Liberalismus
2.1.2 Der Ordo- und amerikanische Neoliberalismus
2.2 Markt vs. Staat
2.2.1 Der Staat bei Adam Smith
2.2.2 Marx Ansicht vom Staat
2.2.3 Die Ansätze nach Marx und der Keynesianismus
2.3 Der halbherzige Paradigmenwechsel
2.3.1 Der Ruf nach dem Staat
2.3.2 Kritik an den bisherigen staatlichen Interventionen
2.4 Forderungen an den neuen Staatsinterventionismus
2.4.1 Notwendigkeit des Konzepts
2.4.2 Grundgedanke des staatlichen Eingriffs
2.4.3 Das Vorgehen an den Finanzmärkten
2.4.4 Bekämpfung des Ungleichgewichts in der Gesellschaft und die demokratische Legitimierung der Interventionen
2.4.5 Resümee

3. Marx Wert- und Krisentheorie sowie seine Kapitalismuskritik
3.1 Die monetäre Werttheorie
3.1.1 Der Gebrauchs- und Tauschwert der Ware
3.1.1.1 Der Gebrauchswert
3.1.1.2 Der Tauschwert
3.1.1.3 Die marxsche Ware am Beispiel der Leinwand
3.1.1.4 Die Zeit als Maß der den Wert hervorbringenden abstrakten Arbeit
3.1.1.5 Resümee zur Ware
3.1.2 Die Arbeit in der kapitalistischen Gesellschaft
3.1.2.1 Die Arbeit im Allgemeinen
3.1.2.2 Die konkret-nützliche Arbeit
3.1.2.3 Die abstrakt-gesellschaftliche Arbeit
3.1.2.4 Resümee zur Arbeit im marxschen Sinne
3.1.3 Von der einfachen zur allgemeinen Wertform oder die Genesis der Geldform
3.1.3.1 Die einfache Wertform
3.1.3.2 Die drei Kennzeichen der Äquivalentform der einfachen Wertform
3.1.3.3 Die entfaltete Wertform
3.1.3.4 Die allgemeine Wertform
3.1.3.5 Die Entstehung der Geldware
3.1.4 Die Funktionen des Geldes und ihre Verwandlung in das Kapital
3.1.4.1 Die Wertmaßstabsfunktion
3.1.4.2 Die Zirkulationsmittelfunktion
3.1.4.3 Die 1. Form der Geldware als Geld: Der Schatz
3.1.4.4 Die 2. Form der Geldware als Geld: Das Zahlungsmittel
3.1.4.5 Die 3. Form der Geldware als Geld: Das Weltgeld
3.1.4.6 Die Verwandlung des Geldes in Kapital
3.1.5 Der absolute und relative Mehrwert
3.1.5.1 Die Quelle des Mehrwerts
3.1.5.2 In der Produktionssphäre: Der Arbeits- oder Wertbildungsprozess
3.1.5.3 In der Produktionssphäre: Der Verwertungsprozess oder der absolute Mehrwert
3.1.5.4 Der relative Mehrwert
3.1.6 Der Profit und die allgemeine Durchschnittsprofitrate
3.1.6.1 Der Profit und die Profitrate
3.1.6.2 Der Marktwert und die allgemeine Durchschnittsprofitrate
3.1.7 Die Akkumulation und das zinstragende Kapital
3.1.7.1 Die einfache und erweiterte Akkumulation
3.1.7.2 Das zinstragende Kapital
3.1.8 Das Kreditsystem und das fiktive Kapital
3.1.8.1 Das Kreditsystem und das Geschäft der Banken
3.1.8.2 Das fiktive Kapital
3.2 Kernpunkt der marxschen Kapitalismuskritik: Vom Waren- zum Kapitalfetisch
3.2.1 Der Warenfetisch
3.2.2 Die Steigerung des Warenfetisch: Der Geld- und Kapitalfetisch
3.3 Die marxsche Krisentheorie
3.3.1 Der tendenzielle Fall der allgemeinen Profitrate
3.3.2 Die Krise

4. Die Finanz- und Schuldenkrise
4.1 Hintergründe für den Ausbruch der Finanzkrise
4.1.1 Wurzeln der Krise
4.1.2 Funktionsweise der strukturierten Produkte und ihre Vorteile
4.1.3 Investmentbanken und Versicherungen steigen ins Geschäft ein
4.1.4 Zunahme der Subprime-Kredite
4.2 Der Ausbruch und Verlauf der Finanzkrise (2008-2009)
4.2.1 Der Preisverfall bei den Derivaten
4.2.2 Ausbruch und Verlauf der Finanzkrise
4.3 Ursachen und Verlauf der Schuldenkrise (2010-2012)
4.3.1 Die politischen Gründe
4.3.2 Die wirtschaftlichen Gründe
4.3.3 Offenlegung des Schuldenproblems durch die Finanzkrise
4.3.4 Ausbruch und Verlauf der Schuldenkrise

5. Anwendung von Karl Marx Wert- und Krisentheorie auf die Finanz- und Schuldenkrise sowie die Abwägung mit dem neuen Staatsinterventionismus
5.1 Analyse der Finanz- und Schuldenkrise anhand der marxschen Wert- und Krisentheorie
5.1.1 Die Waren der Finanzbranche: Kapital und Risiko
5.1.1.1 Die Ware im marxschen Sinne
5.1.1.2 Das Kapital und das Risiko als Ware an den Finanzmärkten
5.1.2 Die Arbeit und das Finanzsystem
5.1.2.1 Die Arbeit im marxschen Sinne
5.1.2.2 Die Finanzprodukte und die wertbildende Arbeit
5.1.3 Das fiktive Kapital und die Finanzinnovationen
5.1.3.1 Verwandlung des zinstragenden in das fiktive Kapital nach Marx
5.1.3.2 Finanzderivate – eine neue Gestalt des fiktiven Kapitals
5.1.4 Die Akkumulation auf Kredit oder der finanzgetriebene Kapitalismus
5.1.4.1 Die Bankgeschäfte und deren Profitakkumulation im marxschen Sinne
5.1.4.2 Die heutige Akkumulation im Bankwesen oder der Wandel zum
finanzgetriebenen Kapitalismus
5.1.5 Der Kapitalfetisch und die schleichende Verselbständigung der Finanzmärkte
5.1.5.1 Marxens Vorstellung vom Kapitalfetisch
5.1.5.2 Auswirkungen des Fetisch auf die Finanzmärkte und ihre Teilnehmer
5.1.5.3 Die Abkoppelung der Finanzmärkte von der Realwirtschaft
5.1.6 Die Krise
5.1.6.1 Marx Ansicht zur Geldkrise
5.1.6.2 Die Finanz- als Geldkrise im marxschen Sinne
5.1.6.3 Die Auswirkungen auf die Realwirtschaft
5.1.7 Die Staatsschulden - Der Weg in die nächste Krise
5.1.7.1 Anstieg der Haushaltsdefizite in den intervenierenden Staaten
5.1.7.2 Die Kreditverlagerung
5.1.8 Der tendenzielle Fall der allgemeinen Profitrate oder das Endstadium des
Kapitalismus
5.1.8.1 Die marxsche Theorie vom tendenziellen Fall und die Berücksichtigung
des zinstragenden Kapitals
5.1.8.2 Die Bedeutung des zinstragenden Kapitals für den tendenziellen Fall
heute
5.1.9 Resümee
5.2 Der Staatsinterventionismus und Theorien von Karl Marx
5.2.1 Der bisherige Staatsinterventionismus aus marxscher Sicht
5.2.1.1 Die Krisenintervention der Staaten
5.2.1.2 Marxsche Ansicht zum bisherigen Staatsinterventionismus
5.2.2 Das neue Konzept vom Staatsinterventionismus vs. Marx monetäre Wert- und Krisentheorie
5.2.2.1 Marx Befürwortung eines staatlichen Eingriffs am Markt
5.2.2.2 Vorstellungen des neuen Staatsinterventionismus
5.2.2.3 Ansätze von Ordoliberalismus und keynesianischer Theorie im neuen Konzept
5.2.2.4 Bedenken gegenüber dem Konzept des neuen Staatsinterventionismus aus marxscher Sicht

Literatur

1. Einleitung

Mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 und der ihr folgenden und bis heute andauernden Schuldenkrise, ist die wirtschaftliche Unsicherheit zu einem beeinflussenden Faktor im Leben vieler Menschen weltweit geworden. Besonders in den stark betroffenen westlichen Industrienationen, angeführt von den USA, sind beide ein immer wiederkehrendes Thema in der Politik, in den Medien und an den Börsen. Deshalb wird, je länger sie anhalten, sogar der Ruf der wirtschaftlichen Eliten aus der Finanzbranche, die vorher eine neoliberale Haltung einnahmen, nach der Rückkehr eines starken Staates immer lauter. Ihre neue Sichtweise erklärte Josef Ackermann, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, bereits im Frühjahr 2008, wie folgt: „Es ist illusorisch zu glauben, dass wir warten können, bis der Markt wieder ins Gleichgewicht findet.“[1] Dieselbe Ansicht vertreten auch namhafte Ökonomen, wie z.B. die Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz oder Paul Krugman, die eine staatliche Intervention in die Finanzwirtschaft begrüßen. Allerdings blieben die tatsächlichen politischen Maßnahmen hinter den gesteckten Erwartungen zurück, weshalb schon bald die ersten Forderungen nach weitergehenden Eingriffen in Gestalt eines neuen Staatsinterventionismus, fußend auf dem theoretischen Konzept einer regulativen Ordnungspolitik, wie sich ihn z.B. der Staatsrechtler Philippe Mastronardi vorstellt, aufkamen.

Darauf aufbauend stellt sich nun die Frage, ob der Paradigmenwechsel vom Neoliberalismus hin zu einem Staatsinterventionismus in oben genannter Form ausreicht, um als ein probates Mittel die Ursachen der Finanz- und Schuldenkrise zu bekämpfen und künftige Krisen weitgehend vermeiden zu helfen; oder greift das Konzept der regulativen Ordnungspolitik doch zu kurz, da es eventuell tiefer liegende Gründe der Krisen, die sich in der Funktionsweise das Kapitalismus selbst verbergen könnten, nicht ausreichend berücksichtigt?

Dementsprechend ist beabsichtigt, nach einer kurzen Darstellung der theoretischen Grundlagen des Neoliberalismus, auf die philosophischen Wurzeln des Staatsinterventionismus, seiner bisher ausgeführten Form und dem von den Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern geforderten neuen Konzept von ihm einzugehen. Daran schließt sich eine Betrachtung der monetären Wert- und Krisentheorie des Philosophen Karl Marx an. Letzterer beschäftigte sich bereits im 19. Jahrhundert intensiv mit der kapitalistischen Produktionsweise und seiner krisenhaften Störungen. Infolgedessen versuchte er unter philosophischem Aspekt die inneren Zusammenhänge des Kapitalismus sowie seinen Einfluss auf die Gesellschaft und auf den einzelnen Menschen zu ergründen.

Jedoch ergibt sich damit zugleich die Fragestellung, die es vor obiger zu klären gilt, ob Marxens Theorien, die sich auf die ökonomischen Verhältnisse seiner Zeit beziehen, überhaupt auf die Finanz- und Schuldenkrise unserer Tage anwendbar sind?

Daher soll seine Theorie sehr ausführlich betrachtet und anschließend mit ihrer Hilfe die Finanz- und Schuldenkrise, die kurz zu erläutern sind, analysiert werden. Hierbei ist aber nicht die Absicht dieser Arbeit, eine eigene ausgearbeitete Krisenlösung auf der Grundlage einer oder beider Ansätze anzubieten. Vielmehr sind der Staatsinterventionismus nach neuer Konzeption und die marxsche Kapitalismuskritik, abhängig vom Ergebnis der vorherigen Analyse, zur Beantwortung der Frage einander gegenüber zu stellen und in Bezug auf die Krisen gegeneinander abzuwägen.

2. Der Staatsinterventionismus oder die Rückkehr des Keynesianismus

2.1 Der Neoliberalismus und seine Grundlagen

2.1.1 Der klassische Liberalismus

Vor dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 dominierte der Neoliberalismus gut 30 Jahre das ökonomische wie politische Denken der westlichen Industriestaaten, allen voran der USA, und ihre Sichtweise auf den Kapitalismus. Dabei basieren seine theoretischen Grundlagen auf den Prinzipien des klassischen Liberalismus, die bereits im 18. Jahrhundert durch den schottischen Moralphilosophen Adam Smith in seinem Hauptwerk „An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations“ (1776) benannt wurden. In jenem fünfbändigen Werk richtete er sich vor allem gegen den noch weitverbreiteten Merkantilismus seiner Zeit, dessen Funktionsweise auf Fremdbeherrschung und Unterdrückung der Menschen durch einer weitgehend vom Staat gelenkten Wirtschaft beruhte, mit dem Ziel, Geld in Form von Gold und Silber, als alleiniges Symbol des Reichtums, zu erwerben. Smith setzt dem die Gleichheit von Ware und Geld entgegen, wodurch Letzteres seine herausragende ökonomische Stellung, einziger Träger des Wohlstands zu sein, verlor, da nun alle Produkte ihn ausdrücken. Ihre Gleichsetzung selbst erfolgt nach ihm am Markt und zwar über den „sogenannte[n] […] Tauschwert der Güter“ (Smith, Der Wohlstand der Nationen, Bd. 1, Kap. 4, S. 27). Dieser verkörpert nicht nur einen abstrakten Reichtum, sondern auch eine Art Subjektivierung einer gesellschaftlich-allgemeinen Vernunft, die unabhängig von jedwedem Willen der einzelnen Betroffenen, gleichsam hinter ihrem Rücken, deren Beziehungen zueinander definiert.

Ihr Handeln und der damit verbundene Austausch der präferierten Gegenstände bedingt eine gegenseitige Arbeitsteilung, die die Vielfalt an nützlichen Gegenständen erst ermöglicht. Folglich bestimmt den Wert der produzierten Dinge die darin enthaltene Menge an verausgabter Arbeit oder anders gesagt, die „Arbeit ist […] das wahre oder tatsächliche Maß für den Tauschwert aller Güter“ (a.a.O., Kap. 5, S. 28), das nominell in Geldeinheiten seinen Ausdruck findet. Dementsprechend kann der Einzelne seine eigene Arbeitskraft zu einem Preis in Gestalt des Lohnes am Markte anbieten, wodurch er zur Ware wird und sich insofern dem Tauschwert als unbewusste gesellschaftliche Vernunft unterwirft. Zugleich, so Smith, liegt hierin der erste Aspekt der Befreiung des Menschen von der Unterdrückung durch andere hin zu einer „Anerkennung aller Menschen als ‚Mensch’“[2] vor, geht doch die Gleichsetzung der Arbeit mit den Produkten mit einer der Menschen untereinander einher.

Infolgedessen löst die Herrschaft des Marktes, gesteuert vom kollektiven, rational-allgemeinen Willen, der sich im Tauschwert widerspiegelt, die des staatlich geprägten Merkantilismus ab, und verdeutlicht somit den zweiten Aspekt des liberalen Freiheitsprinzips, die Trennung von staatlicher Gewalt und ökonomischem Handeln. Dahinter verbirgt sich die Forderung Smiths, dass der Staat sich auf seine hoheitlichen Aufgaben, wie innere und äußere Sicherheit, Rechtsprechung und Infrastrukturmaßnahmen (Straßenbau, Bildung), konzentrieren, aber auf Eingriffe in das wirtschaftliche Geschehen verzichten sollte. Demgemäß obliege ihm nur die Schaffung und Aufrechterhaltung einer Ordnung i.S. der „rule of law“[3], in der zum einen die Freiheits- und Eigentumsrechte des Individuums gewährleistet werden und zum anderen der Schutz der anderen „vor Ungerechtigkeit oder Unterdrückung durch einen Mitbürger“ (Smith, Der Wohlstand der Nationen, Bd. 4, Kap. 9, S. 582) berücksichtigt ist.

Unter jenen Voraussetzungen kann sich nach Smith „ganz von selbst das einsichtige und einfache System der natürlichen Freiheit her[stellen, in dem jeder sein] […] eigenes Interesse auf seine Weise verfolgen kann“ (a.a.O., S. 582). Daher regelt sich der Markt von alleine, gleich von einer „unsichtbaren Hand“ (a.a.O., Kap. 2, S. 371) gesteuert, hinter der sich die unbewusste gesellschaftliche Vernunft verortet. Darüber hinaus beschreibt die Zerschlagung der staatlichen Macht auf die wirtschaftlichen Abläufe ebenso einen ethischen Gesichtspunkt der ‚unsichtbaren Hand’, denn jedermann ist am Markt nur noch seinem eigenen und nicht mehr einem fremden Willen unterstellt. Dort regiert allein der Tauschwert, aus dem die Gleichheit der Menschen und ihre Freiheit resultieren. Entsprechend gibt es für Smith keine Klassenunterschiede oder die Ausbeutung von Arbeitern. Derlei sozialwirtschaftliche Diskrepanzen führt er allein auf eine mangelnde Arbeitsbereitschaft des Einzelnen zurück. Ferner gibt es für ihn keine allgemeinen Systemkrisen mehr, weil der Markt immer zu einem Gleichgewicht tendiert aufgrund einerseits qualitativ gleicher Tauschwerte und andererseits den menschlichen Bemühungen im Eigeninteresse „einen vorteilhaften Erwerb zu suchen und einen ungünstigen zu meiden“ (a.a.O., Bd. 1, Kap. 10, S. 86), womit eine effiziente Ressourcenallokation verbunden sei. So fungieren die Bestrebungen der eigenen Nutzenmaximierung als Motor für den Ausgleich der Marktkräfte und sind in Wirklichkeit nur dem Anschein nach von egoistischer Natur, denn obwohl jeder „lediglich nach eigenem Gewinn [strebt] […] wird [er] […] von einer unsichtbaren Hand geleitet, um einen Zweck zu fördern, den zu erfüllen er in keiner Weise beabsichtigt hat“ (a.a.O., Bd. 4, Kap. 2, S. 371). Demnach liegt allen Einzelbemühungen bereits ein allgemeines Interesse zugrunde, besitzt doch jeder die Freiheit den eigenen Interessen nachzugehen, die ihm der Markt im Zusammenhang mit dem Tauschwert erst ermöglicht.

Die Aufdeckung jener uns unbewussten Zusammenhänge, die mit einer Entmythologisierung der Natur und ihrer Objektivierung einhergeht, stellte die aufklärerische Leistung der liberalen Theorie von Smith dar. Allerdings unterzog er den Tauschwert selbst keiner genaueren Reflexion, sondern setzte ihn als eine dogmatische Bedingung des Systems voraus, weshalb die auf ihn bauende ‚unsichtbare Hand’, mit ihren Regulierungs- und Selbstheilungskräften, eine Mystifizierung erfuhr. Für Smith ging es ausschließlich um die Aufklärung bezüglich der gesellschaftlich-rationalen Beziehungen, die sich hinter den alltäglichen Tauschakten verbargen, mit der Absicht den Menschen aus den merkantilistischen Zwängen zu befreien. Dementsprechend dürfe zum einen der Liberalismus im Sinne seiner Theorie keine Handlungsempfehlungen abgeben, die eine Konstitution eines autonomen Menschen gefährden würden, zum anderen müsse zum Funktionieren der liberalen Vorstellung vom Markt, jener absolut frei von staatlicher Beeinflussung sein.[4]

2.1.2 Der Ordo- und amerikanische Neoliberalismus

Auf diese theoretischen Grundlagen Smiths stützte sich nun der in der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert aufkommende Neoliberalismus, welcher neben einem reinen Laissez-faire-Prinzip auch eine staatliche Wirtschaftslenkung in Gestalt des Dirigismus ablehnte. Aus ihm gingen zwei Ausprägungen hervor, der sogenannten Ordoliberalismus und der amerikanische Neoliberalismus, die besonders Differenzen hinsichtlich der Bedeutung des Staates und seiner Aufgaben in einer liberalen Ökonomie aufwiesen.

Erstere resultierte aus der Denkrichtung der Freiburger Schule, deren Vertreter, wie z.B. Franz Böhm, Wilhelm Röpke oder Walter Eucken, in den 1930er Jahre eine Theorie entwickelten, die in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg als soziale Marktwirtschaft größtenteils Anwendung fand. In ihr erhielt der Staat eine stärkere Gewichtung als es der klassische Liberalismus vorsah, mit der Absicht dessen Dogmatismus von der Selbstheilung und –regulierung des Marktes, welcher letztlich einer seiner Schwäche war, zu vermeiden. Deshalb sollte er mit der Angelegenheit betraut werden, eine Rahmenordnung zu schaffen, in welcher nicht nur Eigentums- und Freiheitsrechte der Individuen sowie die Wettbewerbsfreiheit geschützt sind, sondern die ebenso Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit berücksichtigt. Darüber hinaus sei der Staat gefordert, ihre Einhaltung zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass es zu keinem Marktversagen aufgrund von anormalem Angebot- und Nachfrageverhalten oder abrupten Konjunkturschwankungen kommt. Trotz der gestiegenen staatlichen Verantwortung für die wirtschaftlichen Abläufe bleibt aber sein direkter Eingriff für die Ordoliberalen ein Tabu.[5]

Letzteres ist ebenfalls für den Denkansatz des amerikanischen Neoliberalismus, entstammend aus der österreichischen Schule unter Friedrich August von Hayek und von der Chicago-Schule, vertreten durch Milton Friedman, aufgenommen und weitergeführt, ein wichtiger Bestandteil. Jedoch zogen seine Befürworter daraus andere Schlüsse als W. Eucken und seine Kollegen. So vertrat Hayek die Auffassung, dass erst die wirtschaftliche Freiheit die politische bedingt und sich daher der Staat nur auf seine Kernkompetenzen, die schon Smith formulierte, zu konzentrieren, also auf jedwede Intervention in Richtung Wettbewerbs- und Preisbildungsprozesse, welche eine freie Entfaltung des Marktes und seiner Teilnehmer behinderten, zu verzichten habe. Entsprechend lehnten sich jene Neoliberalen, auch als „libertarians“[6] bezeichnet, an den klassischen Liberalismus an, der „in der […] Wirtschaftspolitik, die nirgends Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit unbeschränkt zulässt“ (Smith, Der Wohlstand der Nationen, Bd. 1, Kap. 10, S. 86) ein Haupthindernis für die Funktion der ‚unsichtbaren Hand’ der liberalen Ökonomie und ihres Gleichgewichtsmechanismus sah. Demzufolge forderten sie, vor allem die Chicago-Schule in den USA, für die Schaffung eines vollkommenen Marktes, der sich selber regulieren könne, die gleichzeitige Zurückhaltung der staatlichen Aktivitäten von dort. Mit ihrem Postulat vermochten sie sich, anders als die Ordoliberalen, deren politischer Einfluss hauptsächlich auf Deutschland beschränkt blieb, zu Beginn der 1980er Jahre durch den Amtsantritt von Ronald Reagan in Amerika und Margret Thatcher in Großbritannien, auf der administrativen Ebene im angloamerikanischen Raum zu etablieren. Zur Umsetzung der neoliberalen Vorstellung griffen beide Regierungschefs auf die von den ‚libertarians’ vorgeschlagenen Mittel der Deregulierung und Privatisierung zurück, um den Wettbewerb zu fördern und somit den Bürgern mehr Freiraum für Eigeninitiative und –verantwortung zu geben. Unter Ersterem ist nicht nur der Abbau bürokratischer Hürden für die Wirtschaft zu verstehen, sondern ferner die Aufhebung von arbeitsrechtlichen Beschränkungen sowie von Handelshemmnissen an den Finanz- und Kapitalmärkten. Dies bedeutete aufgrund einer immer stärker werdenden Globalisierung, ebenso einen zunehmenden Wettbewerb zwischen den einzelnen Staaten, ganz im Sinne von Smith, denn so kann „jedes Land an dem vergrößerten Welthandel […] teilhaben, dadurch seinen Wohlstand vermehren und seine Wirtschaft fördern“ (a.a.O., Bd. 4, Kap. 7, S. 497). Jene Entwicklung ging Hand in Hand mit der Privatisierung des öffentlichen Bereichs, welche gekennzeichnet ist durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben und der Veräußerung staatseigener Betriebe an interessierte Privatinvestoren. Dahinter verbirgt sich die Absicht staatliche Monopole aufzubrechen, freie Märkte zu forcieren, Verantwortung und Kosten für das soziale Wohlfahrtssystem zu reduzieren sowie mit den Erlösen den Haushalt zu konsolidieren. Infolgedessen übernahmen stetig mehr Länder das amerikanische neoliberale Modell und sorgten dadurch ab den 1990er Jahren für seine weltweit wachsende Verbreitung. Allerdings bildete sich ab 2000, trotz stark liberalisierter Märkte, vor allem im Finanzbereich, ein enormes ökonomisches Ungleichgewicht, welches ab 2007 das Eingreifen von staatlicher Seite unabdingbar machte. Aber wie viel Staat braucht der Markt nun wirklich, um sich ungestört entfalten zu können und trotzdem nicht in eine selbstzerstörerische Lage zu geraten?[7]

2.2 Markt vs. Staat

2.2.1 Der Staat bei Adam Smith

Eine solche Frage zielt auf das bipolare Spannungsverhältnis zwischen Markt und Staat ab, dessen Ursprung im klassischen Liberalismus, der für eine Trennung der beiden plädierte, zu verorten ist. Nur hierdurch kann sich, gemäß Smiths Theorie, die selbstregulierende Kraft des Marktes, basierend auf qualitativ gleichen Tauschwerten und einem freien Wettbewerb zwischen den handelnden Menschen, die nur ihren Eigeninteressen zu folgen brauchen, entfalten. Dagegen sei es die Obliegenheit des Staates , eine rechtliche Grundlage i.S. der ‚rule of law’ zu schaffen, welche die Freiheits- und Eigentumsrechte des Individuums vor Angriffen anderer bewahrt, denn

„Handel und Gewerbe können selten in einem Staat aufblühen, in dem nicht ein gewisses Maß an Vertrauen in die von der Regierung zu gewährleistende Rechtssicherheit besteht“ (Smith, Der Wohlstand der Nationen, Bd. 5, Kap. 3, S. 785),

so Adam Smith. Daneben gestand er ihm nur noch die äußere und innere Sicherheit, die Rechtsprechung sowie Maßnahmen zum Aufbau und Erhalt der Infrastruktur, für die sich kein privater Investor finden lässt, „weil der Gewinn ihre Kosten niemals decken könnte“ (a.a.O., Bd. 4, Kap. 9, S. 582), zu. Ansonsten sollte sich die Obrigkeit weitestgehend jeglicher direkter Interventionen in die wirtschaftlichen Abläufe enthalten.

Diese skeptische Haltung Smiths resultierte zum einen aus seiner Ablehnung des damals üblichen Merkantilismus, der auf staatlicher Lenkung und Förderung des Wirtschaftssystems beruhte und von Mittelverschwendung geprägt war. Zum anderen aus seinem Misstrauen gegenüber den Herrschenden, die glaubten, die Einkünfte ihrer Untertanen kontrollieren zu können und selbige „in [die] Wirtschaftszweige zu lenken, die für das Land am nützlichsten“ (a.a.O., Bd. 4, Kap. 9, S. 582) seien. Dementsprechend sah er in „jede[r] staatliche[n] Regulierung“ (a.a.O., Bd. 4, Kap. 2, S. 372), die immer nur eine bestimmte Branche begünstigte und zur Monopolbildung beitrug, einen Verlust für das Volkseinkommen, fehlte es dem Gesetzgeber doch an ökonomischen Kompetenzen, geeigneten Messinstrumenten und den nötigen Informationen bezüglich der Bedürfnisse der Bürger, um vernünftige Entscheidungen i.S. einer gerechten und effizienten Güterallokation zu fällen und dauerhaft durchzusetzen.

Allerdings lehnte Smith einen staatlichen Eingriff in den Markt nicht pauschal ab, sondern konnte sich auch zeitlich eng begrenzte Ausnahmen vorstellen, wenn sie einen gesamtwirtschaftlichen Vorteil erbrachten, wie z.B. Sonderrechte für Kaufleute im Kolonialhandel oder die Vergabe von Preisen zur Förderung produktionssteigender technischer Innovationen. Ebenso fiele das Geld- und Münzwesen, das für die wirtschaftlichen Austauschprozesse von elementarer Bedeutung ist, dem Staat zu,

„da die Regierung allerorts das ausschließliche Münzeprivileg besitzt [und somit dafür sorgt, dass] […] kein Geldstück billiger auf den Markt komm[t], als sie es für angemessen hält“ (Smith, Der Wohlstand der Nationen, Bd. 4, Kap. 6, S. 460).

Trotz der genannten Exzeptionen bedinge aber für Smith erst der Verzicht auf staatliche Eingriffe in das wirtschaftliche Geschehen die Gewähr für die Entstehung von freien Märkten und dem Wirken ihrer ‚unsichtbaren Hand’.[8]

2.2.2 Marx Ansicht vom Staat

Eine ganz andere Sichtweise gegenüber dem Staat und seinen Funktionen vertrat Mitte des 19. Jahrhunderts der deutsche Philosoph Karl Marx. Zwar begrüßte er am liberalen Denkansatz die Befreiung des Menschen vom Merkantilismus, also von der gewaltsamen Beherrschung durch andere, und ihre Gleichsetzung untereinander. Dennoch erkannte er in der Trennung zwischen ökonomischer und staatlicher Sphäre ein erneutes diesmal abstraktes Abhängigkeitsverhältnis, das aus der Herrschaft des Tauschwerts über die Marktteilnehmer resultierte. Erst er, der eine unbewusste gesellschaftliche Vernunft verkörpert, bewirkt eine Gleichsetzung und ermöglicht damit Letzteren im Wettbewerb der eigenen Nutzenmaximierung zu folgen. Das sich daraus ergebende „System der natürlichen Freiheit“ (a.a.O., Bd. 4, Kap. 9, S. 582) und die Option des Erwerbs von Eigentum durch den Einzelnen schaffe nach Marx den Raum für eine bürgerlich-rechtliche Ordnung, denn „wo Handel und Grundeigenthum unfrei, noch nicht verselbstständigt sind, ist es auch noch nicht die politische Verfassung“ (Marx, Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie, MEGA² I/2, S. 33). Demzufolge stütze sich die Konstitution des liberalen Staates auf das Vorhandensein von Privateigentum und -rechten, deren Schutz ihm als einzige Aufgabe zukam, wohingegen die sozialen Fragen weiterhin dem Markt überlassen blieben. Darin sah Marx nun die Ursache für die neue sachliche Herrschaftsbeziehung, die sich aus Besitzlosen und Besitzenden ergab. Letztere benutzten jene Art von „Nachtwächterstaat“[9], der

„die koncentrirte und organisirte Gewalt der Gesellschaft [repräsentierte], um […] die kapitalistische Produktionsweise […] zu fördern [und sein Gewaltmonopol als] […] ökonomische Potenz“ (Marx, Das Kapital, Bd. 1, MEGA² II/6, S. 674)

gegen die mittelose Arbeiterschaft zu missbrauchen. Durchaus verfügte das Proletariat ebenfalls wie die Unternehmer über die gleichen Freiheitsrechte. Jedoch vermochten sie am Markt keine andere Ware außer ihrer eigenen Arbeitskraft anzubieten, weshalb sie gezwungen waren, jede Bedingung von Seiten der Kapitalisten zu akzeptieren und ihrer wachsenden Verelendung Vorschub zu leisten. Gegen diese zunehmende soziale Ungerechtigkeit versuchte die Obrigkeit anzukommen, indem sie per „Fabrikgesetzgebung die Arbeit in Fabriken, Manufakturen u.s.w. regulirt[e]“ (Marx, Das Kapital, Bd. 1, MEGA² II/6, S. 467). Dennoch änderte sich an der Lage der Arbeiter nicht viel, weswegen Marx im Staat nur ein willfähriges Instrument der Bourgeoisie erkannte, der durch „schmutzige Haupt- und Staatsaktion, die mit dem Exploitationsgrad der Arbeit die Akkumulation des Kapitals polizeilich steigert“ (a.a.O., S. 667).[10]

Deshalb plädierte er für eine Aufhebung der Trennung des wirtschaftlichen vom hoheitlichen Sektor und entwickelte zwar keine eigenständige Theorie aber zu mindestens ein Verständnis von einem wahrhaftigen Staat, das er in späteren Schriften teilweise präzisierte. Die Grundlagen hierfür orientierten sich an Hegels Vorstellungen von einem solchen, über dessen Ansichten er in seiner Schrift „Kritik des Hegelschen Staatsrechts“ (1843) reflektierte und seinen eigenen gegenüberstellte. Für Hegel markierte die wahre Obrigkeit eine Realisierung „der sittlichen Idee, - der sittliche Geist, als der offenbare […] substantielle Wille“ (Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 257). In ihrer geistigen Form zeigt sie sich in der Gesellschaft „als [deren] in sie scheinende objective Allgemeinheit“ (a.a.O., § 263), die sich im „Organismus des Staats, der eigentlich[e] politische Staat und seine Verfassung“ (a.a.O., § 267), entäußert. Dabei ist es für den Einzelnen erforderlich, ein Teil dieses „individuellen Staat[es]“ (a.a.O., § 259 c) zu sein, um damit der menschlichen „Bestimmung […] ein allgemeines Leben zu führen“ (a.a.O., § 258) nachkommen zu können. Folglich bildete für Hegel der Staat und die bürgerliche Gesellschaft eine Einheit, in dem Letztere in Ersterem, als einer verwirklichten, über den Menschen stehende Idee, wirkt.

Marx griff nun jenen Vereinheitlichungsgedanken auf, bemängelte aber daran, dass der Mensch „zum versubjektivirten Staat“ (Marx, Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie, MEGA² I/2, S. 31) gemacht werde. Vielmehr verkörperte für ihn der Mensch die eigentliche Machtbasis einer staatlichen Ordnung und nicht allein die bloße Existenz einer ‚Verfassung‘, nach der sich alle Bürger zu richten haben. Infolgedessen unterschied er neben dem Begriff des politischen auch den des materiellen Staates, worunter er das Volk als Ganzes verstand. Dementsprechend vertrat Marx die Auffassung, dass die einzig wahre Herrschaftsform nicht in der von Hegel favorisierten Monarchie läge, sondern in der Demokratie zu sehen sei. In ihr bezeichnet das Volk sich selbst als den Souverän, anstelle eines Monarchen, und

„die Verfassung [ist] nicht nur an sich, dem Wesen nach, sondern der Existenz […] nach in ihren wirklichen Grund, […] das wirkliche Volk, stets zurückgeführt und als sein eignes Werk gesezt“ (Marx, Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie, MEGA² I/2, S. 31).

Daraus ergab sich für ihn, dass „in der wahren Demokratie der politische Staat [im monarchischen Sinne] untergehe“ (a.a.O., S. 32), woraus Friedrich Engels, ein enger Vertrauter und Freund von Marx, und die späteren kommunistischen Gruppierungen irrtümlich ableiteten, das gesamte staatliche System müsse verschwinden.

Aber das meinte Marx mitnichten. Ihm schwebte stattdessen vor, dass die demokratische Herrschaft des Volkes und sein Recht, den ‚Nachtwächterstaat‘ und seine liberale bürgerliche Ordnung, die das Privateigentum der Bourgeoisie schützte, aber die hieraus resultierenden sozialen Ungleichgewichte nicht konsequent auffing, ersetze, womit der materielle Staat erhalten bliebe. Zu diesem Zwecke müsste den besitzlosen Lohnarbeitern, die eine aus den alten Gesellschaftsverhältnissen hervorgegangene neue Schicht repräsentieren, ihre eigene Versachlichung und damit einhergehende Entfremdung mit den selbsterzeugten Produkten durch den kapitalistischen Produktionsprozess zugunsten des Mehrwerts zu Bewusstsein kommen, gegen die sie sich aufzulehnen hätten. Eine solche Entwicklung würde durch die destruktive Funktionsweise des Kapitalismus selbst „mit der Nothwendigkeit eines Naturprocesses“ (Marx, Das Kapital, Bd. 1, MEGA² II/6, S. 683) beschleunigt, die für Marx schließlich in einer „Arbeiterrevolution[, welche] die Erhebung des Proletariats zur herrschenden Klasse […] [und] die Erkämpfung der Demokratie“ (Marx/Engels, Manifest der Kommunistischen Partei, S. 69) ermöglichte, münde. Nach Erreichen jenes Zieles käme es dann zur „Verwandlung […] kapitalistischen Privateigenthums in gesellschaftliches Eigenthum“ (Marx, Das Kapital, Bd. 1, MEGA² II/6, S. 683), der Gestalt das „alle Produktionsinstrumente in [die] Hände[…] des Staats, d.h. des als herrschende Klasse organisierten Proletariats“ (Marx/Engels, Manifest der Kommunistischen Partei, S. 69) übergingen und dort unter gemeinschaftlicher Verwaltung wären. Demzufolge entstünde ein

„Verein freier Menschen […], die mit gemeinschaftlichen Produktionsmitteln arbeiten und ihre vielen individuellen Arbeitskräfte selbstbewußt als eine gesellschaftliche Arbeitskraft verausgaben“ (Marx, Das Kapital, Bd. 1, MEGA² II/6, S. 109),

womit sich, gemäß Marx Vorstellungen, das bipolare Spannungsverhältnis zwischen Markt und Staat in ihrer Vereinigung auflöse. Entsprechend sollte nicht mehr der Tauschwert, sondern ausschließlich der Gebrauchswert eines Gutes im Zentrum des ökonomischen Handelns des Individuums stehen, weshalb das Gewinnstreben obsolet sei. Letztendlich träte, nach ihm,

„[a]n die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen und Klassengegensätzen […] eine Assoziation, worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist“ (Marx/Engels, Manifest der Kommunistischen Partei, S. 71)

und der demokratisch-materielle Staat nur dessen Abläufe koordiniert.[11]

2.2.3 Die Ansätze nach Marx und der Keynesianismus

Seine Theorie erfuhr Anfang des 20. Jahrhunderts unterschiedliche Interpretationen und praktische Umsetzung. So bemühte sich Wladimir Iljitsch Lenin, mit Hilfe der Bolschewiken seine Interpretation der marxschen Staatsauffassung in Russland 1917 umzusetzen, was allerdings in einem mehrjährigen Bürgerkrieg und in der „Diktatur des Proletariats“[12] endete. Hiervon und von dem gescheiterten Versuch, gegen Ende des Ersten Weltkriegs eine deutsche Räterepublik zu errichten, abgeschreckt, lehnten die Vertreter des Revisionismus, wie z.B. Eduard Bernstein, eine revolutionäre Umwälzung der Gesellschaft ab und traten für eine Sozialisierung des bestehenden Systems ein, in der Art, dass der Staat eine aktive Wirtschaftspolitik betreibe und soziale Missstände konsequent beseitige. Einen etwas anderen interventionistischen Gedankenansatz entwickelte zur selben Zeit der so genannte ‚Austromarxismus’, dem Rudolf Hilferding angehörte, der sich einen „organisierten Kapitalismus“[13] vorstellte. Hierbei würde die Wirtschaft aufgrund der Konzentrationstendenzen des Kapitals zwangsläufig in ein „Generalkartell“[14] münden, das alle Produktionsabläufe und Güterallokationen ganz im marxschen Sinne kontrolliert. Der Staat hätte dabei die Aufgabe, diesen Entstehungsprozess zu begleiten und per Reformen in eine sozialistische Ordnung zu transformieren.

Einen solchen allgemeinen langsamen Übergang der Ökonomie in den öffentlichen Bereich nahm auch der britische Nationalökonom John Maynard Keynes an, doch zog er daraus andere Schlüsse als es Hilferding und seine Kollegen taten. Ihm ging es also weniger um eine radikale politische Veränderung der Gesellschaft, vielmehr beabsichtigte er, unter dem Eindruck der Weltwirtschaftskrise von 1929, mit seiner Beschäftigungs- und Konjunkturtheorie eine dauerhafte Stabilisierung der Marktwirtschaft zu gewährleisten. Diesbezüglich schlug er vor, dass der Staat immer dann in die wirtschaftlichen Vorgänge einzugreifen hätte, wenn dort mangels Nachfrage ein Ungleichgewicht drohe. Folglich sei in Krisenzeiten ein staatliches Ausgabenprogramm erforderlich, welches das zurückgegangene Konsumverhalten der Bürger reanimiert oder sogar kurzzeitig ersetzt und das notfalls über Kredite finanziert werden sollte, dem von Keynes bezeichneten „deficit-spending“[15]. Neben der Nachfragestimulation obläge es ebenso dem Staat für eine ausreichende Beschäftigungssituation zu sorgen und mittels der Steuergesetzgebung einen sozialen Vermögensausgleich zwischen den Gesellschaftsschichten herbeizuführen. Demzufolge avanciert bei Keynes der Staat vom Außenseiter zum direkten Marktteilnehmer, der zwar in das wirtschaftliche Geschehen teilweise eingreift aber ohne dessen Mechanismen grundlegend in Frage zu stellen, und beschreibt somit einen Mittelweg zwischen der liberalen und der marxistischen Ansicht. Der hierauf beruhende Keynesianismus bildete ab dem Ende der 1930er Jahre die vorherrschende ökonomische Theorie in den angloamerikanischen Ländern bis ihn der amerikanische Neoliberalismus Anfang der 1980er Jahre, der eine Zurückhaltung des Staates auf den Märkten postulierte, ablöste.[16]

Der Ausbruch der Subprime-Krise im Frühjahr 2007 und die ihr nachfolgende Finanz- und Schuldenkrise, die beide ihren Ausgang im Finanzsektor nahmen, ließ in den letzten Jahren trotz verstärkter staatlicher Maßnahmen die Forderungen nach einem neuen Konzept von Staatsinterventionismus teils keynesianischer, teils marxistisch-sozialistischer Prägung aufkommen. Aber weshalb reichten die bisherigen Eingriffe nicht aus?

2.3 Der halbherzige Paradigmenwechsel

2.3.1 Der Ruf nach dem Staat

Als im Frühjahr 2007 sich in den Medien die Meldung von Problemen im Subprime-Bereich des US-Hypothekenmarktes häuften, die immer weitere Kreise zogen, kam sehr rasch ein bedrohliches Ungleichgewicht am Finanzmarkt zum Vorschein. Jenes basierte auf einem enormen Berg an Krediten, welcher sich hinter dem meist außerbörslich stattfindenden Derivate- und Verbriefungshandel verbarg, den besonders die Institute der Hochfinanzen in den letzten Jahrzehnten angehäuft hatten. Nun rutschten immer mehr Banken aufgrund hoher Wertberechtigungen, verursacht durch den Preisverfall der von ihnen gehaltenen verbrieften Kreditforderungen in der Form von ‚Asset-Backed-Securities’ (ABS) oder ‚Collateral-Debt-Obligations’ (CDO), die quasi über Nacht unverkäuflich wurden, in die roten Zahlen und gerieten dadurch in eine ernstzunehmende Schieflage. Infolge ihrer globalen Verflechtungen untereinander und ihrer systemrelevanten Größe drohte ein Kollaps des internationalen Finanzwesens mit verheerenden Auswirkungen für das Weltwirtschaftssystem. Schnell erkannten die Verfechter der neoliberalen Idee, dass die Selbstheilungskräfte des Marktes an ihre Grenzen stießen, was der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann, im Frühjahr 2008 wie folgt formulierte: „Es ist illusorisch zu glauben, dass wir warten können, bis der Markt wieder ins Gleichgewicht findet.“[17] Deswegen musste der bis dahin verschmähte Staat rettend als „Kreditgeber in letzter Instanz“[18] mit Milliarden an Steuergeldern eingreifen, um den totalen Zusammenbruch des gesamten Wirtschaftssystems zu verhindern.[19]

Infolgedessen kam es in den führenden westlichen Industrienationen zu zahlreichen Teil- und Vollverstaatlichungen von Banken und Versicherungen, wie z.B. der Hypothekenfinanzierer Fannie May und Freddie Mac[20] in den USA, der Northern Rock in Großbritannien oder der Hypo Real Estate (HRE) in Deutschland. Ebenso gaben die deutsche und britische Regierung eine staatliche Garantieerklärung auf sämtliche Spar-, Sicht- und Termineinlagen ab, mit der Absicht, die verängstigten Bürger zu beruhigen und einen flächendeckenden ‚bank run’[21] zu vermeiden. Daneben legten viele Länder, allen voran die USA und China, milliardenschwere Konjunktur- und Steuerentlastungsprogramme auf, welche die Auswirkungen der weltweiten Krise auf die Realwirtschaft abfedern sollten. Jene Maßnahmen flankierten die Federal Reserve System (Fed), die Europäischen Zentralbank (EZB) und andere mit kontinuierlichen Leitzinssenkung zur ausreichenden Liquiditätsversorgung des Interbankenmarktes und zur Ankurbelung der Kreditvergabe gegenüber mittelständischen Betrieben und Großunternehmen durch die Geldinstitute. Dennoch schätzte der Internationale Währungsfonds (IWF) im Januar 2009, dass sich ca. 2,2 Bill. $ an wertlosen Derivaten in den Bilanzen der Letzteren verbargen und sie hierdurch, trotz ausreichender Mittelbereitstellung durch die Zentralbanken, nicht geneigt seien, selbige an die Wirtschaft weiterzureichen. Deshalb legten einige Regierungen sehr schnell Hilfsprogramme zum Ankauf der „toxischen Wertpapiere“[22] auf oder ließen deren Auslagerungen in sogenannte „bad banks“[23] zu. Neben den einzelstaatlichen Schritten versuchten die Regierungschefs ebenfalls auf den G-20-Treffen in Washington (2008), London (2009), Pittsburgh (2009) und Toronto (2010) sowie auf europäischer Ebene die Gestaltung eines neuen Weltfinanzsystems voranzubringen und einigten sich auf einen Maßnahmenkatalog, dessen Umsetzung weitgehend den einzelnen Teilnehmern überlassen blieb.[24]

2.3.2 Kritik an den bisherigen staatlichen Interventionen

Nichtsdestotrotz ist gemäß den Kritikern in allen obengenannten staatlichen oder internationalen Bemühungen, stützend und regulierend in die Finanzmärkte einzugreifen, nur ein halbherziger Paradigmenwechsel zusehen. Vielmehr griffen die Regierungen zur Krisenbewältigung zuerst auf ein seit dem Börsencrash 1987 erprobtes neoliberal-monetaristisches Instrumentarium zurück, indem die Zentralbanken die Märkte mit Geld überfluteten und massiv die Leitzinsen senkten. Dagegen kennzeichnete die Teil- bis Vollverstaatlichung mancher Geldinstitute zwar eine Abkehr vom Privatisierungsdogma des Neoliberalismus, aber die Politiker betonten stets, dass es nicht die Absicht des Staates sei, sich längerfristig bei den Banken zu engagieren.[25]

Zudem begründeten die Regierungen wie die Zentralbanken ihr Vorgehen unter dem Gesichtspunkt der Systemrelevanz der unterstützten Kreditinstitute für das Finanzsystem des jeweiligen Landes bis hin zu seiner globalen Bedeutung. Hierdurch tritt jedoch das Problem der monopolartigen Stellung einiger Banken aufgrund ihrer Größe und die daraus resultierende Erpressbarkeit der Politik, gemäß dem Motto „too big to fail“[26], offen zu Tage. Darauf zielt auch Stiglitz‘s Kritik an den staatlichen Rettungsbemühungen ab, vor allem der US-Administration, in dem er schreibt:

„Sie stärkte die Megabanken, die aufgrund ihrer Größe faktisch einen ‚Insolvenzschutz‘ genießen; sie führte ein neues Konzept ein: ‚größenbedingt nicht-abwicklungsfähig‘; sie verschlimmerte die Probleme des moral hazard (Förderung risikogeneigten Verhaltens) […].“[27]

Damit spricht er eine weitere Schwachstelle der Hilfsprogramme an, nämlich die gesteigerte Risikobereitschaft im Finanzbereich. Infolge der Bereitstellung enormer Mittel durch Einlagen- und Garantiefonds sahen sich die Geldhäuser ermutigt, weiterhin riskante Geschäfte zu tätigen, mit dem Wissen, wenn etwas schiefläuft, dass sie der Staat auffangen wird. De facto kommt es hierdurch zu einer „Sozialisierung der Verluste“[28], wodurch letztendlich „die Banken mit dem schlechtesten Risikomanagement […] von der Regierung die größten Geschenke“[29] erhalten, was Stiglitz beklagt. Indessen begründen die Eliten aus den Vorstandsetagen der Hochfinanzen ihr Verhalten häufig mit dem sogenannten „TINA-Argument („There is no alternative.“)“[30], und verweisen gern auf die unvorhersehbaren Systemrisiken beim Zusammenbruch einer ihrer Banken. Eine entscheidende Rolle spielt dabei ebenfalls ihr Einfluss, den sie auf die Politik ausüben. Entsprechend gelingt es ihnen bis heute, nicht zuletzt durch ihre beratenden Tätigkeiten für die jeweilige Regierung, staatliche Regulierungsversuche erfolgreich zu unterwandern. Folglich weisen alle durchgeführten Reformen viele Ausnahmeregelungen zugunsten der Banken auf oder sind nur reine Lippenbekenntnisse, gleich den Erklärungen der G20-Treffen, denen es an verbindlicher Wirkung mangelte. Vielmehr bekräftigten die Staatschefs auf den internationalen Konferenzen die Grundsätze eines freien Marktes und lehnten eine Überregulierung ab.

Daher beurteilt der Politikwissenschaftler Joachim Hirsch die bisherigen Maßnahmen von Seiten der Staaten als ein „gigantische[s] Kapitalsanierungsprogramm“[31] ausschließlich für den Finanzsektor, dessen Kosten, welche sich in ausufernden Haushaltsdefiziten ausdrücken, der Steuerzahler oder, wie Stiglitz folgerichtig meint, die „zukünftige[n] Generationen“[32] zu tragen hätten. Bis jetzt verband sich mit den staatlichen Interventionen weitgehend nur die Übernahme von Risiken, die der freie Markt über Jahrzehnte anhäufte. Um aber eine weitere, und, von vielen Kritikern befürchtete, Ausweitung der noch auf Europa beschränkten Schuldenkrise im Zuge der extremen Staatsverschuldung zu verhindern, bedarf es eines langfristig orientierten Konzepts eines neuen Staatsinterventionismus in Form einer regulativen Ordnungspolitik, welcher die Finanzmärkte neu strukturiert und die Lasten der Rettung den Verursachern aufbürdet.[33]

2.4 Forderungen an den neuen Staatsinterventionismus

2.4.1 Notwendigkeit des Konzepts

Zurzeit steht das staatliche Vorgehen unter dem Zeichen der Symptombehandlung, denn noch immer erhalten die Banken, die die Krise hauptsächlich zu verantworten haben, Milliarden an Steuergeldern ohne dafür ernstzunehmende gesetzliche Einschränkung in Kauf nehmen zu müssen. Diesbezüglich sind zwar die bisher von namhaften Politikern und einigen Ökonomen vorgebrachten Ideen zur Bewältigung der Krise nicht grundsätzlich fehlerhaft oder schlichtweg falsch. Jedoch beabsichtigen all diese Ansätze nur mehr oder minder kleine Verbesserungen innerhalb des bestehenden Systems ohne größere Veränderungen daran vorzunehmen. Allerdings gehört es zu einer der grundlegendsten Aufgaben des Staates, das „effiziente Funktionieren der Märkte zu gewährleisten“[34], weshalb es nicht bei rein technischen Korrekturen des bestehenden Finanzsystems, wie z.B. der Wirtschaftsnobelpreisträger Stiglitz meint, bleiben sollte, sondern auch der Markt selber sich einem Wandel unterziehen muss. Folglich ist der bisher halbherzig durchgeführte Paradigmenwechsel von einem Kapitalismus neoliberaler Prägung fortzusetzen, hin zu einer regulativen Ordnungspolitik, versehen mit Aspekten der keynesianischen und marxistischen Theorie, in der das Zusammenspiel zwischen Staat und Wirtschaft, besonders des Finanzwesens, neu definiert wird. Somit verfolgt Letztere das Ziel, dass die einzelnen Länder für sich und auf internationaler Ebene die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kapitalmärkte schaffen, die eine Versorgung der Realwirtschaft mit ausreichender Liquidität sicherstellt und eine erneute Verselbständigung des Finanzsektors mit der Gefahr der Bildung eines monetären Ungleichgewichts an den Märkten verhindert.[35]

2.4.2 Grundgedanke des staatlichen Eingriffs

Dahinter verbirgt sich der Grundgedanke des neuen Konzepts, welche z.B. der Staatsrechtler Philippe Mastronardi oder der Sozialpsychologe Mario von Cranach vertreten, dass der Staat die wirtschaftlichen Grundlagen im Interesse seiner Bürger gewährleistet, zu denen ebenso die Versorgung der Wirtschaft mit Geld gehört. Hierbei übernimmt er nicht selbst jene Aufgabe, sondern überträgt sie zur Erfüllung an die Banken, die als private Dienstleister die von staatlicher Seite ausgegebenen finanziellen Mitteln in Gestalt von Bargeld oder Krediten in den Wirtschaftskreislauf bringen und ihn so am Laufen halten. Der Finanzbereich markiert demzufolge einen wichtigen Bestandteil der Wirtschaftsordnung, weswegen er, um ihre dauerhafte Funktion sicherzustellen, einer staatlichen Aufsicht und nicht nur bloß des Mechanismus der ‚unsichtbaren Hand’ bedarf.[36]

2.4.3 Das Vorgehen an den Finanzmärkten

Dementsprechend beabsichtigt der neue Staatsinterventionismus, die durch Deregulierung und Privatisierung überdimensionierten Finanzmärkte neu zu strukturieren und ihre Vorherrschaft gegenüber der Realwirtschaft aufzubrechen. In diesem Sinne ist es einerseits notwendig, den Interbankenhandel, der erst die Abkoppelung vom eigentlichen Kreditgeschäft und die gigantischen Gewinnmargen mit Derivaten ermöglichte, international zu begrenzen und ihn der Kontrolle der Zentralbanken zu unterstellen; andererseits ist es unerlässlich, das sich gleichfalls daraus ergebende Klumpenrisiko durch toxische Wertpapiere im Zuge der global wachsenden Megainstitute und seine unabsehbaren gefährlichen Konsequenzen für die Volkswirtschaften zu minimieren. Auf keinen Fall darf von einer Bank aufgrund ihrer Größe eine systemrelevante Gefahr ausgehen (‚too big to fail’), die das Eingreifen des Staates mit Garantien oder Kapitaleinlagen erforderlich und ihn damit erpressbar macht. Infolgedessen ist eine Redimensionierung unumgänglich, was zum einen durch strengere Fusionskontrolle, deren Messlatte für die zulässige Gesamtgröße eines Unternehmens z.B. die Mitarbeiterzahl sein könnte, zum anderen mit der Aufspaltung in eine Geschäfts- und eine Investmentbank erreicht werden kann. Letzteres sieht zum Teil bereits der 2010 verabschiedete ‚Dodd-Frank Wall Street Reform an Consumer Protection Act’ in den USA vor. Gleichzeitig sollten die Befugnis- und Kontrollrechte der Aufsichtsbehörden, nationale wie länderübergreifende, eine Erweiterung auf alle Finanzmarktteilnehmer erfahren. Auf Dauer wäre ein stark von der öffentlichen Hand geprägter Bankensektor gemäß dem deutschen Sparkassen- und Raiffeisenbankenmodell denkbar.[37]

Neben der Entflechtung ist auch die Frage der Finanzierung der Rettungsmaßnahmen neu zu überdenken, denn eine ‚Sozialisierung der Verluste’ und eine ‚Privatisierung der Gewinne’ zu Lasten der Staatshaushalte und ihrer rasant anwachsenden Verschuldung ist keine Lösung. Stattdessen sind die Geretteten und Profiteure des finanzgetriebenen Kapitalismus getreu dem Verursacherprinzip stärker in die Regresspflicht zu nehmen. Dies kann einmal durch eine progressive Besteuerung der Dividenden- und Spekulationseinkünfte geschehen, wodurch es zu einer Umverteilung von oben nach unten käme. Ebenfalls bringt die Einführung einer Transaktionssteuer gemäß der „Tobin-Tax“[38] an den Börsen den nötigen finanziellen Ausgleich. Und selbst die Anhebung der Erbschaftssteuersätze, besonders bei großen Vermögen, darf kein Tabuthema sein. Darüber hinaus ist es möglich, auf dem Wege einer Ausschüttungssperre oder per Komplettverstaatlichung, wie es in Deutschland bei der HRE schon der Fall war, den Aktionär an den Belastungen für die staatlichen Hilfsprogramme partizipieren zu lassen.[39]

Allerdings ist es mit der Größenbeschränkung der privaten Geldhäuser und deren Kostenbeteiligung noch nicht getan, vielmehr müssen CDO’s und sonstige hochkomplexe Verbriefungsprodukte einem Verbot unterliegen, da sie unkalkulierbare Risiken enthalten, die letztendlich ein Marktungleichgewicht und die damit verbundene Finanzkrise verursachten. Hingegen sind Hebelgeschäfte nicht grundsätzlich zu verbieten, aber im Kreditbereich zu begrenzen und einer strengen Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden auszusetzen, was ferner für den außerbörslichen Interbankenhandel, insbesondere ihre so genannten ‚Off-shore-Zentren’[40], zu gelten hat. Des Weiteren ist zur Gewährleistung stabiler Märkte an eine Untersagung von Zweckgesellschaften, so genannten ‚Special Purpose Vehicle’, die eine geringe Eigenkapitaldecke und eine Nicht-Bilanzierung durch das gründende Unternehmen kennzeichnet, und gerne von Banken für ihren Verbriefungshandel genutzt wurden, zu denken. Gleichermaßen ist die kurzfristige Sichtweise bei Spekulationen und Managerverdiensten auf Kosten eines nachhaltigen und auf Dauer ausgelegten Wirtschaftens einzudämmen, und zwar durch die Festlegung von Obergrenzen bei den Managergehältern sowie von Karenzzeiten der von ihnen gehaltenen Wertpapiere. Zusätzlich müssten die auf den Märkten gehandelten Produkte so transparent gestaltet sein, dass alle Anleger über die enthaltenden Risiken und Kosten informiert sind. Deshalb ist der Staat im Sinne des Verbraucherschutzes dazu angehalten, dafür zu sorgen, dass die Anbieter Informationen in einer Art Beipackzettel zu ihren Finanzprodukten dem Kunden zur Verfügung stellen, womit nur einige der geforderten Maßnahmen genannt sind.[41]

2.4.4 Bekämpfung des Ungleichgewichts in der Gesellschaft und die demokratische Legitimierung der Interventionen

Jedoch gehört es neben der Umstrukturierung der Finanzmärkte ebenfalls zur neuen Ordnungspolitik, das Vermögensungleichgewicht und die daraus hervorgehenden sozialen Diskrepanzen in der Gesellschaft, welche der amerikanische Neoliberalismus geflissentlich in Kauf nahm, zu beseitigen. Entsprechend ist es nicht nur notwendig, die privaten Kapitaleinkünfte stärker zu besteuern, sondern außerdem die Durchschnittslöhne wieder anzuheben. In den letzten Jahrzehnten wurde die Arbeit vom Kapital als wichtigster Produktionsfaktor und Motor des Wohlstands stetig zurückgedrängt, was sich in tendenziell sinkenden Reallöhnen, begleitet von einem ständig wachsenden Niedriglohnsektor, vor allem in Deutschland, widerspiegelte. Infolgedessen bedarf es einer Umverteilung von oben nach unten dergestalt, dass die Unternehmensgewinne mehr den Beschäftigten durch Erhöhung der Löhne zu Gute kommen, als den Investoren. Gleichfalls sollte der Staat durch Einführung eines flächendeckenden und alle Branchen umfassenden Mindestlohns Lohndumping und damit der Ausbeutung von Arbeitskräften Einhalt gebieten. Des Weiteren ist in die Ressourcenallokation der Märkte regulierend einzugreifen, weil es hier zu einer enormen Verschiebung finanzieller Mittel von Produktiv- zu Kapitalvermögen gekommen ist. Anstatt staatliche Gelder vornehmlich in den Ankauf von toxischen Finanzinnovationen zu investieren, sind sie vorrangig für Bildung, Forschung, Infrastruktur und Umweltschutz auszugeben, mit der Absicht, auch künftig die Reproduktionsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten. Nicht anders verhält es sich mit der intensiven Privatisierung öffentlicher Einrichtungen und Aufgaben, wie z.B. die Energieversorgung oder das Gesundheitswesen. Bedeutet doch das sich dahinter verbergende Shareholder-Value-Prinzip der Finanzmärkte und privater Investoren eine Bedrohung der Grundversorgung der Bürger und eine Beeinträchtigung staatlicher Handlungsoptionen, weshalb jene Betriebe und Funktionen, die dem Wohle aller dienen, erneut deprivatisiert gehören. Eine ähnliche Vorgehensweise ist ebenso beim Sozialsystem erforderlich, weshalb die Privatisierungsbemühungen weitestgehend rückgängig zu machen und die möglichen Einnahmen aus der Unternehmens- und Kapitalbesteuerung zur Verstärkung des bestehenden Sozialsystems zu verwenden sind.

Allerdings bedürfen alle jene regulierenden Schritte einer demokratischen Legitimation. Daher ist eine Beteiligung der betroffenen Bürger am Entscheidungsprozess bezüglich staatlicher Investitionen, Reprivatisierung von Aufgaben der öffentlichen Hand, wie z.B. die Altersvorsorge, und die Aufstellung einer neuen Finanzmarktordnung unabdingbar. Aber nicht nur auf der Seite der Staaten, sondern ebenso auf der der Wirtschaft ist eine umfassende demokratische Kontrolle vonnöten. Anstelle den Fokus hauptsächlich auf die Bedürfnisse des ‚Shareholders’ auszurichten, sollten die Unternehmen vermehrt das ‚Stakeholder-Prinzip’ anwenden und sich bei ihren Planungen an den Erfordernissen der eigenen Belegschaft, der Öffentlichkeit, der Konsumenten, der Gewerkschaften und des Staates orientieren. Dementsprechend sind die Mitbestimmungsrechte in den Firmen auszuweiten, gewerkschaftsfeindliche Gesetze zurückzunehmen und international bessere Arbeitsstandards durchzusetzen.[42]

2.4.5 Resümee

Letztendlich basiert das Konzept des neuen Staatsinterventionismus auf der Demokratie, der Solidarität, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewährleistung eines transparenten Informationsaustausches zwischen den Bürgern. Erst sie geben als Souverän dem Staat die Befugnis, per Gesetz in die Wirtschaft eingreifen zu können. Darauf aufbauend, ist der Kern des Konzepts die regulative Ordnungspolitik, die über die bisherigen Einzelmaßnahmen zur Stabilisierung des Systems hinausgeht und grundlegende Veränderungen an den Rahmenbedingungen für den Finanzmarkt vorsieht. Zwar ist es die Pflicht der jeweiligen Länder und ihrer grenzübergreifenden Organisationen, die Menschen mit Zahlungsmitteln zu versorgen, aber selbige haben sie an die Banken zur Erfüllung übertragen. Die damit verbundene Verantwortung für diese öffentliche Funktion, welche die Institute der Hochfinanzen für ihr Gewinnstreben ausnutzten und eine weltweite Finanzkrise heraufbeschworen, gilt es mit der regulativen Ordnungspolitik neu zu definieren und kontrollieren. Einerseits dient die hiermit einhergehende Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit der privaten Geldhäuser einzig und allein der Vorbeugung eines erneuten globalen Marktungleichgewichts durch die Verselbständigung und Ausuferung des Finanzsektors sowie der erneuten Konzentration der Banken auf ihr eigentliches Geschäft: die Kreditvergabe an die Realwirtschaft. Anderseits soll die neue Rahmenordnung darüber hinaus auf die dem Kapitalismus immanente Logik einer fortwährenden Akkumulation so korrigierend einwirken, dass eine ökologisch, wie sozialverträgliche Gestaltung seiner zukünftigen Entwicklung möglich ist.[43]

Somit beabsichtigt der neue Staatsinterventionismus mit Hilfe eines Netzwerks an Gesetzen und Regeln die gegenwärtigen Probleme längerfristig in den Griff zu bekommen und folglich den Kapitalismus in geordnete Bahnen zu lenken, um schwere ökonomische Krisen vermeiden zu helfen.

3. Marx Wert- und Krisentheorie sowie seine Kapitalismuskritik

Schon 1844 beschäftigte sich Karl Marx kritisch mit der Ökonomie seiner Zeit, in der er die wirklichen gesellschaftlichen Verhältnisse und Probleme verortete. Allerdings dauerte es aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme und finanziellen Nöten noch bis 1867, bis nach mehreren Anläufen der 1. Band mit dem Titel „Das Kapital“ erschien. Zwei weitere Bände folgten erst postum, die sein Freund Friedrich Engels herausbrachte.[44]

Trotz der widrigen Entstehungsgeschichte gelang es ihm, die wesentlichsten Denkrichtungen der Zeit, nämlich die britische Nationalökonomie, die deutsche Philosophie sowie den französischen Sozialismus in seinem Werk zu einer Einheit zusammenzufassen, weshalb wir uns etwas genau mit seiner Wert- und Krisentheorie auseinander setzen wollen.

[...]


[1] Jost/Struve 2008, S. 3.

[2] Stapelfeldt 2006, S. 55.

[3] Braunschweig 2012, S. 120.

[4] vgl. Stapelfeldt 2006, S. 49 – 206 u. Kersting 2009, S. 42 - 148; vgl. auch Braunschweig 2012, S. 119 – 131.

[5] vgl. Ptak 2008, S. 69 – 89 u. Doering 2011, S. 70 – 74; vgl. auch: Kersting 2009, S. 147 – 159.

[6] Kersting 2009, S. 40.

[7] vgl. Doering 2011, S. 70 – 80 u. Leibiger 2010, S. 115 – 120; vgl. auch Nahamowitz 1998, S. 461 – 465 u. Braunschweig 2012, S. 127.

[8] vgl. Knieps 2005, S. 67 – 68 u. Recktenwald 2009, S. LXII – LXXI; vgl. auch Nahamowitz 1998, S. 448 – 454.

[9] Bader 2009, S. 110.

[10] vgl. Reheis 2011, S. 62 – 66 u. Reichelt 2008, S. 25 – 29; vgl. auch Jessop 2007, S. 120.

[11] vgl. Bader 2009, S. 65 – 115 u. Reichelt 2008, S. 30 – 40; vgl. auch Reheis 2011, S. 67 – 76.

[12] Bader 2009, S. 107.

[13] Nahamowitz 1998, S. 457.

[14] Hofmann 1979, S. 186.

[15] Nahamowitz 1998, S. 459.

[16] vgl. Nahamowitz 1998, S. 456 – 460 u. Hoffmann 2009, S. 271 – 275; vgl. auch Hofmann 1979, S. 174 – 187.

[17] Jost/Struve 2008, S. 3.

[18] Panitch 2009, S. 87.

[19] vgl. Hirsch 2009, S. 79 u. Bischoff 2010, 14 – 16.

[20] Fannie Mae = „Federal National Mortgage Association“ und Freddie Mac = „Government Sponsored Enterprise“.

[21] Gleichzeitiger Abzug der Spareinlagen durch eine Vielzahl an Anleger, der zur Illiquidität einer Bank führt; vgl. Brunetti 2011, S. 24.

[22] Andere Bezeichnung für die wertlosen ABS und CDOs; vgl. Stiglitz 2011, S. 168.

[23] Meist eine staatliche verwaltete Gesellschaft, die den Banken ihre wertlosen ABS und CDOs abnimmt und sie somit mit Liquidität versorgt und ihre Bilanzen davon befreit; vgl. Brunetti 2011, S. 102.

[24] vgl. Hankel/Isaak 2011, S. 80 - 92 u. Bischoff 2009, S. 90 - 123; vgl. auch Stiglitz 2011, S. 75 – 440.

[25] vgl. hierzu Aussagen von Alistair Darling u. Peer Steinbrück. Zit. in: Klein 2009, S. 165.

[26] Mastronardi/Cranach 2010, S. 146.

[27] Stiglitz 2011, S. 195.

[28] Bischoff 2009, S. 112.

[29] Stiglitz 2011, S. 184.

[30] Bischoff 2012, S. 108.

[31] Hirsch 2009, S. 79.

[32] Stiglitz 2011, S. 195.

[33] vgl. Bischoff 2009, S. 109 – 114 u. Demirović 2009, S. 47 – 52; vgl. auch Stiglitz 2011, S. 178 – 197.

[34] Stiglitz 2011, S. 260.

[35] vgl. Hickel 2009, S. 63 – 65 u. Mastronardi/Cranach 2010, S. 137 u. 140.

[36] vgl. Mastronardi/Cranach 2010, S. 125 – 131.

[37] vgl. Wahl 2009, S. 137 u. Mastronardi/Cranach 2010, S. 133 – 135.

[38] Eine vom amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler James Tobin 1972 vorgeschlagene Börsenumsatzsteuer; vgl. Bischoff 2009, S. 115.

[39] vgl. Bischoff 2009, S. 114 – 115 u. Mastronardi/Cranach 2010, S. 143 – 144.

[40] Offshore-Zentren sind internationale außerbörsliche Handelsplätze der Banken und unterliegen nur geringen staatlichen Auflagen, wie z.B. eine eingeschränkte Bankenaufsicht, keine Mindestreservepflicht oder Kapitalverkehrskontrollen; vgl. Altvater 2010, S. 57.

[41] vgl. Mastronardi/Cranach 2010, S. 145 – 146 u. Wahl 2009, S. 136 – 138; vgl. auch Hickel 2009, 67.

[42] vgl. Candeias 2009, S. 34 – 37 u. Stiglitz 2011, S. 259 – 264; vgl. auch Rosen 2010, S. 37 – 38.

[43] vgl. Hickel 2009, S. 63 – 65 u. Mastronardi/Cranach 2010, S. 147 – 156.

[44] vgl. Körner 2008, S. 56 u. S. 111 – 134; vgl. auch MEGA² II/14, S. 456 – 457.

Final del extracto de 115 páginas

Detalles

Título
Philosophische Aspekte der Finanz- und Schuldenkrise am Beispiel des Ansatzes von Karl Marx
Universidad
LMU Munich  (Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft)
Calificación
1,7
Autor
Año
2013
Páginas
115
No. de catálogo
V233254
ISBN (Ebook)
9783656496151
ISBN (Libro)
9783656496175
Tamaño de fichero
1003 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Finanzkrise, europäische Schuldenkrise, Karl Marx, Das Kapital, monetäre Werttheorie, Krisentheorie, Staatsinterventionismus
Citar trabajo
Michael Kästner (Autor), 2013, Philosophische Aspekte der Finanz- und Schuldenkrise am Beispiel des Ansatzes von Karl Marx, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/233254

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Título: Philosophische Aspekte der Finanz- und Schuldenkrise am Beispiel des Ansatzes von Karl Marx



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