Judith Butlers Psyche der Macht. Das Subjekt der Unterwerfung


Referat (Ausarbeitung), 2010

13 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Judith Butlers Psyche der Macht
Das Subjekt der Unterwerfung

Über Foucault hinausgehend will Butler nun zeigen, dass die Theorie der Macht und die Theorie der Psyche, die wir beim Referat zuvor vorgestellt bekommen haben, einander erhellen und befruchten können. Ihr zentraler Bezugspunkt bleibt dabei jedoch stets Foucault, an dessen Theorie der Subjektgenese sie eine psychoanalytisch begründete Kritik oder eine Korrektur vornimmt, da sich die Subjektivation - vor allem der Vorgang, bei dem das Subjekt zum "Prinzip seiner eigenen Unterwerfung" wird nur mit Hilfe einer psychoanalytischen Erklärung der "formativen und generativen Wirkungen von Restriktion" verstehen lasse. Ihre Ansatzpunkte dazu möchten wir nun vorstellen:

Kapitel 2: Zirkel des Schlechten Gewissens

Nietzsche und Freud

Für Nietzsche ist das Gewissen zu verstehen als geistige Aktivität, als notwendige Fiktion, die durch eine eigene schöpferische Art von Verinnerlichung geformt wird und ohne die das Subjekt nicht existieren kann. Nietzsche differenziert zwischen Gewissen und schlechtem Gewissen, wo der Wille sich auf sich selbst zurückwendet.

Gewissen schafft also das Subjekt und legt gewisse Schranken fest. Beim schlechten Gewissen richtet sich die psychische Gewalt gegen sich selbst.

Freud hingegen definiert Gewissen als Kraft eines Verlangens, zeitweise als Kraft einer Aggression und das Verbot stellt für ihn eine Operation des Begehrens dar, als leidenschaftliches Verhaftetsein, das die Rückwendung auf sich selbst annimmt.

Ich begehre das, was verboten ist.

Für Butler stellt sich nun die Frage wie wir diesen Willen und das Begehren, die sich auf sich selbst zurückwenden, zu verstehen haben. Diese Rückwendung gegen sich selbst könnte für sie als eine Art von Gewalt bezeichnet werden. Das würde jedoch ihrer Meinung nach bedeuten:

Zitat S. 64:

…“dass das Subjekt, das sich der Gewalt entgegenstellt, auch der Gewalt gegen sich selbst, seinerseits schon ein Effekt einer vorhergehenden Gewalt ist, ohne die das Subjekt gar nicht hätte entstehen können.“

Ohne Gewalt kein Subjekt und ohne Subjekt gibt’s keine Gewalt. Mit dem Gewissen tue ich mir selbst Zwang an und mit dem Widerstand gegen das Gewissen übe ich ebenfalls Gewalt an mir aus. → Zirkel

Für sie definiert sich das Ganze als eine Art Zirkel, der die Frage aufruft, wie dieser sich durchbrechen ließe, in dem der Wille das Subjekt in Fesseln legt. Butler sieht diese Rückwendung auf sich selbst als eine Art leidenschaftliche Befreiung des Selbst von jeglichen Kontrollen. Es ist kein von allen Fesseln befreiter Wille, sondern eine Art formgebende Macht, ein Ort, an welchem das Soziale oder Gesellschaftliche das Psychische als seine Gestaltung und Gestaltungskraft einbezieht. Wie bereits beim Vortrag zuvor erwähnt haben wir Verdrängung als die Rückwendung auf sich selbst zu verstehen, die durch das leidenschaftliche Verhaftetsein mit der Subjektivation vollzogen wird.

Sie versucht also den Zirkel mit Hilfe der Psyche zu durchbrechen. Jedoch will sie keinen ungezähmten Willen aufbeschwören, denn der Mensch soll die Psyche mit einbeziehen.

Diese Zirkelhaftigkeit ließe sich nun für sie klären, wenn man ihn aus logischer Sicht betrachtet, in Hinblick auf einer klaren Reihenfolge, als konstitutiven Zug (bildenden Teil) des schlechten Gewissens. Das Gewissen und die Rückwendung kann man also sehen als Figur sowie als Möglichkeitsbedingung der Figuration. Die Motivation für den Willen zur Rückwendung auf sich selbst, klärt sich, wenn man das Gewissen als unproblematische Verinnerlichung der Strafe betrachtet. Das Gewissen lässt sich also auf die Verinnerlichung der Erinnerungsspur an eine Strafe zurückführen.

Butler: Gewissen, nur Verinnerlichung der Strafe, nicht Gewalt; schlechtes Gewissen, Rückwendung gegen sich selbst

Foucault: Gewissen, führt mir Gewalt zu; Widerstand gegen das Gewissen führt mir ebenfalls Gewalt zu

Freud, der Narzissmus und die Reglementierung

In diesem Abschnitt weist Butler auf das Problem der sozialen Reglementierung hin, die Ihres Erachtens an der Ausbildung der Psyche und des Begehrens beteiligt ist. Für Butler stellt sich die Frage, wie die Kultivierung eines narzisstischen Verhaftetsein mit der Strafe das Mittel sein kann, dessen sich die Macht der sozialen Reglementierung als narzisstisches Verlangen nach Selbstreflexion unabhängig von deren Veranlassung bedient?

Für sie ist diese Denkweise unverständlich, da sie Gewissen wie bereits erwähnt nur als Verinnerlichung der Strafe definiert.

Ansatzpunkte findet sie bei Nietzsche. Nach ihm würde die Schuld als Versagen einer spezifischen Objektart fungieren, als Abweichung vom asktischen Ideal bezüglich des menschlichen Verlangens. Doch das menschliche Begehren bleibt weiterhin stets aufrecht erhalten.

Die Schuld fungiert hier als ein Verbot, aber das grundsätzliche Begehren bleibt erhalten.

Zitat S. 77:

„ Nach den Diktaten der Schuld (Verboten) also konnte der Mensch nunmehr Etwas wollen, gleichgültig zunächst wohin, wozu, womit er wollte: der Wille selbst war gerettet.“

Freud hingegen vertritt eine andere Auffassung. Seiner Erachtens handelt es sich um eine Art libidinöses Verhaftetsein mit einem Verbot, wo das Ziel die Vereitelung der libidinösen Befriedigung ist. Bei ihm steht Verhaftetsein stets in Verbindung mit der Unterwerfung, welche das Subjekt formt und wo die Libido selbst zum Werkzeug ihrer eigenen Unterwerfung wird.

Der Begriff Libido (lat. libido, libīdinis, f. - Wollust, Trieb, Lüste, Maßlosigkeit) stammt aus der Psychoanalyse und bezeichnet jene psychische Energie, die mit den Trieben der Sexualität verknüpft ist. Libido steht also als Synonym zu sexueller Lust und Begehren.

Nach Freud lässt sich die Reglementierung verstehen, als eine lusthafte Beziehung zum Verbot , was den Zweck verfolgt, die Lust nicht zuzulassen. → Neurose, Zirkel, krankhafter Zustand

Die Lust am Verbot unterwirft die Lust, durch Lust am unterdrücken der Lust. →Lust am Verbot

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Judith Butlers Psyche der Macht. Das Subjekt der Unterwerfung
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald  (Philosophisches Institut)
Veranstaltung
Hauptseminar: Kritik der Gewalt
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
13
Katalognummer
V233512
ISBN (eBook)
9783656501008
ISBN (Buch)
9783656501312
Dateigröße
542 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
judith, butlers, psyche, macht, subjekt, unterwerfung
Arbeit zitieren
Dana Michaelis (Autor:in), 2010, Judith Butlers Psyche der Macht. Das Subjekt der Unterwerfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/233512

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