Disziplin - Erzieherische Maßnahmen in Schule und Bundeswehr -


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2003

20 Pages, Note: 1


Extrait


Gliederung

1. Einleitung

2.1 Wieso Disziplin
2.2 Der Begriff “Disziplin“
2.3 Das Wesen der Disziplin

3.1 Erziehung in der Bundeswehr
3.2 Soldatengesetz

4. Erziehungsmaßnahmen

5.1 Erlass “Erzieherische Maßnahmen“
5.2 Allgemeine “Erzieherische Maßnahmen“
5.3 Zusätzliche “Erzieherische Maßnahmen“
5.4 Besondere “Erzieherische Maßnahmen“
5.5 Zweck und Richtlinien der Maßnahmen

6. Die Institution Schule

7. Schluss

1. Einleitung

Disziplin ist sicherlich einer der wichtigsten und schwierigsten Aspekte der Erziehung. Hierbei wird Disziplin verstanden als das Werk der Erziehung.

Dies beginnt mit der Fremderziehung und soll schließlich in die Selbsterziehung des Individuums münden.

Ohne Disziplin ist ein effektives Lehren nicht möglich. Doch mit Disziplinlosigkeit im weitesten Sinn muss jeder rechnen, der im Bereich der Erziehung und Bildung tätig ist. Dies gilt für die zahlreichen verschiedenen Gemeinschaften in gleicher Art und Weise. Allerdings ist Disziplin, ähnlich der Liebe, Achtung und Übernahme von Verantwortung kein Schulfach, welches aus Büchern gelehrt werden kann.

Eine Disziplinierung des Subjekts kann, allerdings, auch nicht durch die fremdbestimmte Unterwerfung unter konkrete Ordnungen langfristig Erfolg versprechen. Sie läßt sich auch nicht durch einfaches Fordern erreichen.[1] Vielmehr erwächst sie aus sozialen Beziehungen, gegenseitiger Achtung und Kooperationsbereitschaft.

Disziplin wird darüber hinaus als ein fortwährender Prozess verstanden, welchen es immer wieder zu hinterfragen und zu fördern gilt. Dieser Prozess greift dabei immer wieder auf konkrete Ordnungen zurück und nutzt sie so als Orientierungshilfe, um das Ziel, die Selbständigkeit aus eigener Einsicht heraus zu erreichen[2].

In der vorliegenden Ausarbeitung möchte ich insbesondere auf das Wesen der Disziplin, als eine Forderung an das Individuum, die der sittlichen Ordnung unseres Sozialgebildes entspringt, eingehen. Hierbei sollen auch die Möglichkeiten ihrer Hinführung und Sicherung durch “Erzieherische Maßnahmen“ behandelt werden.

In den Mittelpunkt dieser Überlegungen möchte ich zum einen die deutsche Bundeswehr und die allgemeinbildende Schule stellen.

2.1 Wieso Disziplin?

Ohne eine feste Ordnung ist ein reibungsloses und störungsfreies

Zusammenleben einer Mehrheit von Menschen und das wachsen einer Gemeinschaft untereinander nicht möglich. Aus sozialen Bedürfnissen heraus, schafft sich deshalb jede Gemeinschaft eine überindividuelle, jedes Mitglied in gleicher Weise verpflichtende gemeinsame Ordnung.

Verschiedene Faktoren müssen allgemein beachtet werden. Hierzu zählen u. a. Zeiten, Ansprüche, Rechte und Pflichten und Aufgaben jedes Einzelnen.

Dies gilt auch für die Familie, politische Gemeinden, Vereine, die Schule und die Bundeswehr. In all diesen Bereichen findet eine Aufstellung und Einhaltung einer Tagesordnung statt. Als Beispiele seien genannt: Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit der organischen Funktionen, Verteilung von Schlaf und Wache, Ordnung in Raum und Besitz und Einfügung in die auf gegenseitige Rücksicht bedachte Gemeinschaft[3].

„Dieses der Ordnung gemäße, der Ordnung angepaßte Verhalten der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder heißen wir gemeinhin Zucht oder Disziplin“[4].

Ein Anspruch von allen auf alles hätte Tumulte, Kampf und Verwirrung zur Folge.

Eine solche Ordnung ist zunächst, vom Standpunkt des einzelnen Individuums mit Forderungen, welche die Gesellschaft an ihn stellt und ihn in seinem individuellen Belieben Schranken setzt, verbunden.

Man fügt sich dieser Ordnung deshalb, weil man entweder nicht die Mittel oder die Kraft aufbringt sich ihr zu widersetzten, oder - und so ist der Idealzustand -

weil man aus eigener Ansicht zur Erkenntnis ihrer Richtigkeit gekommen ist und ihre Legitimität und Verbindlichkeit anerkennt. Gerade gegenüber Heranwachsenden tritt die Disziplin in ihrer ersten Phase noch mit Ansprüchen und evtl. Druckmitteln auf. Doch dies ist nur ein untergeordnetes Ziel auf dem langen Weg zur Selbstdisziplin. „Die Konstanz des sittlich-rechtlichen Wollens ist das Endziel der Disziplin“[5].

Mit diesem Ziel ist stets auch eine Selbständigkeit des “Zu-Erziehenden“ verbunden.

Eine Disziplin von außen, gestützt auf fremde Gewalt und Unterdrückung, bliebe schlichtweg Dressur, und würde nur so lange Befolgung finden, so lange der Druck und die Überwachung andauern. Dennoch haben die elementarsten Mittel der Disziplin zunächst nur die Aufgabe ein geordnetes Zusammenleben in der Gemeinschaft sicher zu stellen, und so indirekt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben zu erleichtern. Dies begründet sich daraus, dass gewisse Ordnungen als Gesetze, Vorschriften, Bräuche, Sitten und Erwartungen vorliegen.

Ihre Kenntnis und Anerkennung durch das einzelne Subjekt kann aber weder schlicht vorausgesetzt werden, noch bildet sie sich von alleine heraus.

Sie muss gelernt werden.

Gerade für Heranwachsende tritt die Disziplin daher mit Ansprüchen und evtl. Druckmitteln auf. Dies sind die Schlussfolgerungen aus der Erziehungslehre. Demnach ist der Mensch, im Gegensatz zum Tier, ein Wesen, das die Normen des Verhaltens erst erlernen muss und nicht auf angeborene Verhaltensweisen zurückgreifen kann. „ Erst indem er diszipliniert wird und indem er sich selbst diszipliniert, wird der Mensch zum Menschen“[6].

2.2 Der Begriff der “Disziplin“

Das Wort Disziplin stammt aus dem Lateinischen und wurde so in unseren Sprachgebrauch übernommen. Allerdings unterlag es auch hier im Laufe der Zeit einem Bedeutungswandel. Viele Menschen – Erzieher wie Eltern – verbinden das Wort “Disziplin“ mit Kontrolle und Besserung durch Strafmaßnahmen. Viele setzten es gleich mit körperlicher Strafe, strikter Unterwerfung unter Regeln, Reglementierung und autokratischer Autorität.

“Diszipulus“ bedeutet übersetzt Schüler, “disciplina“ Unterricht, Lehre und Wissenschaft. Oftmals wird der Begriff “Disziplin“ auch mit der Benennung von Teilgebieten verwendet. Erst im Spätlatein erhielt der Begriff “disciplina“ auch den Sinn von “Ordnung“ und “Zucht“[7].

Mit dem Oberbegriff Disziplin meint man, in der pädagogischen Sichtweise, den Einfluss einer aufgestellten Ordnung und Regelung des Lebens auf die Bildung der ihr unterworfenen Personen. Diszipliniert ist demnach der, der die normativen Setzungen eines Sozialgebildes einhält.

Diese Auslegung des Begriffs ist eng verknüpft mit der Erziehung zur Selbstdisziplin.

Im engeren Sinn ist die Disziplin daher auch ein Hilfsmittel der sittlichen Erziehung und steht in Zusammenhang mit den Forderungen, die ein geordnetes Gemeinschaftsleben an jeden einzelnen stellen muss.

Dieses Gemeinschaftsleben ist dabei auch auf Autoritäten angewiesen, die es regeln, überwachen und eventuell auch sichern[8]. Hierbei ist die Disziplin zunächst an die Form der jeweiligen Gemeinschaft gebunden, in der sie wirksam wird, da sie alle über eigene Voraussetzungen und Gesetzte verfügen.

Da es die verschiedensten Formen von Gemeinschaften gibt, folgt daraus, dass es auch verschiedene Formen der Disziplin gibt. Dies wird auch schon durch die Benennung deutlich. Wir unterscheiden in unserem Sprachgebrauch so z. B. die Heeres-Disziplin, die Staats- und Kirchen-Disziplin und auch die Schul-Disziplin. Hierbei ist anzumerken das anstelle der Disziplin oft das ältere Wort “Zucht“ verwendet wird. So verlangte der Volksmund schon in der Vergangenheit, vom Schüler, vom Soldaten, vom Mönch usw. „Zucht und Ordnung“.

All diese Gemeinschaften oder Institutionen sind letztendlich Zweckgemeinschaften verschiedenster Ausprägungen. Sie alle weisen als Organisationsmerkmal ein bestimmtes soziales Ordnungsprinzip auf. Sie „ fordern geradezu aus ihrer sozialen Wesenheit heraus eine Ordnung ihrer zweckbestimmten Sach- und Formverhältnisse und korrespondieren damit ein dieser Ordnung entsprechendes Verhalten ihrer Mitglieder, um ihr zweckhaftes Sein und Tun überhaupt zu ermöglichen“[9].

Die umfassendste Form der Disziplin besteht zu Beginn in der Unterordnung des eigenen Willens unter die “Spielregeln“ einer Gemeinschaft und die Macht der Gemeinschaft selbst bzw. der „von ihr mit der Aufrechterhaltung ihrer Ordnung betreuten Regenten, Richter, Vorsteher, Beamten“[10].

In der ersten erlebten Form der Disziplin ist sie stets, psychologisch betrachtet, verbunden mit Zwang. Schnell hängt es dann von der Handhabung jedes einzelnen Erziehers ab, ob es als Mittel der Unterdrückung, als belehrende Führung oder gewöhnender Drill empfunden wird. Daraus erschließt sich dann die langfristige Anerkennung oder Ablehnung bestimmter Normen.

Natürlich existieren auch Gemeinschaften, die Eigenwillen von früh auf verdächtig finden oder ihn sogar brechen wollen. „Das bestdurchgeformte Muster dieser Auffassung von Disziplin ist die Militärerziehung“[11].

Spätestens mit der Gründung der Bundeswehr und der Einführung der “Inneren Führung“ ist diese Betrachtungsweise für die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht mehr gegeben.

Im Soldatengesetz heißt es dazu: „ Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger. Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt“[12].

2.3 Das Wesen der Disziplin

Disziplin ist untrennbar mit der Bildung des Menschen verbunden.

Letztendlich schafft Disziplin, als Ergebnis der Disziplinierung erst die Voraussetzungen für die Bildung. Demnach ist Disziplin die zentrale Aufgabe früher erzieherischer Einflüsse[13]. Bereits Kant sah die Disziplin, neben der Wartung und Bildung als Teilaufgabe der Erziehung. Es muss hierbei allerdings immer wieder Disziplinierung zur Selbstdisziplin und die Reife des “Zu-Erziehenden“ als Ziel betrachtet werden. Vielfach haftet dem Begriff der Disziplin jedoch der soldatische Drill als Fehlform der Disziplin an. Auch der Stockgebrauch in der Schule des wilhelminischen Zeitgeistes ist ein makelhaftes Symbol der Disziplin geworden und hat das Wesen und die Vorstellung von Disziplin lange Zeit negativ beeinflusst.

Doch man muss berücksichtigen, dass zunächst durch eine Funktionalisierung des Gehorsams und durch Einüben ordnungsgemäßer und legaler Verhaltensweisen die Erreichung des Ziels erstrebt wird.

Dies war und ist die Beständigkeit des sozialorientierten Wollens und Handelns,

„das sowohl Anstelligkeit als auch Verläßlichkeit in einem bestimmten Lebenskreis gewährleistet“[14].

Diese Ordnung ist dabei stets auf den Rahmen der bestehenden Lebensform ausgerichtet, um nicht formal und in sich leer zu sein. Sie ist angepasst auf das jeweilige Umfeld der Gemeinschaft und wächst mit dieser.

Es ist daher erst die jeweilige Zweckgemeinschaft, die der Ordnung Bedeutung, Inhalt und Formen gibt.

Erst sie konstituiert die Gemeinschaft, gibt ihr Sinn, Aufgabe und Ziel.

Hierbei muss sie „ als innerer Halt eine Gesinnung und Gesittung entfalten, die in wechselnden Lebenslagen als Invariante des Wollens durchhält“[15].

Unter diesem Aspekt erweist sich die Disziplin als eine für die Entwicklung und Erziehung entscheidende Schnittstelle, die über Gehorsam und Eingliederung zur Selbstbestimmung führen soll. Das Maß dieser Selbstbestimmung ist hierbei allerdings unterschiedlich. Gerade in der Frühphase der Disziplinierung ist der Grad der Selbstbestimmung äußerst gering. „Die, die diszipliniert werden sollen, werden beim Aufstellen dieser Regeln überhaupt nicht beteiligt“[16] und nur selten dazu gehört.

Dennoch wird von den “Zu-Erziehenden“, mit zunehmendem Alter, erwartet, sich selbst einen Plan vom Leben zu machen und dafür Verantwortung zu übernehmen. Disziplin ist hiernach „das Ergebnis der intellektuellen Einsicht in die Notwendigkeit, die Eigenart und den Geltungsanspruch überpersonaler sittlicher Ordnungen und der willentlichen Bereitschaft, diese Ordnung für das Handeln verbindlich zu machen“[17].

Der Mensch muss somit lernen, sein Leben bewusst zu führen und sein Verhalten in Voraussetzungen, Bedingungen und Konsequenzen zu durchschauen.

Er muss weiter Urteilen lernen und sein Handeln begründen.

In diesen Überlegungen erfährt auch die Eigenverantwortung des Individuums ihre Bedeutung. Im Grad dieser Eigenverantwortung unterscheiden sich auch die einzelnen Institutionen. Vergleicht man die Disziplinarordnung eines Heeres mit der Schulordnung, wird „die zuchtbestimmende Kraft des jeweiligen Gemeinschaftszweckes“[18] deutlich.

[...]


[1] Vgl. Dreikurs, Rudolf ( Hrsg.), Lehrer und Schüler lösen Disziplinprobleme, Weinheim u. Basel 1987, S.73

[2] Vgl. Ipfling, H.-J. ( Hrsg.), Disziplin ohne Zwang, München 1976, S.11

[3] Vgl. Fischer, A., in: Die Disziplin in ihrem Verhältnis zu Lohn und Strafe, Frankfurt a. M. 1968, S. 19

[4] Zitiert nach: Hermann, H., in: Die Disziplin in ihrem Verhältnis zu Lohn und Strafe, Frankfurt a. M. 1968, S. 34

[5] Zitiert nach: Fischer, A., in: Die Disziplin in ihrem Verhältnis zu Lohn und Strafe, Frankfurt a. M. 1968, S. 18

[6] Zitiert nach: Ipfling, H.-J. ( Hrsg.), Disziplin ohne Zwang, München 1976, S.10

[7] Vgl. Ipfling, H.-J. ( Hrsg.), Disziplin ohne Zwang, München 1976, S.9

[8] Vgl. Fischer, A., in: Die Disziplin in ihrem Verhältnis zu Lohn und Strafe, Frankfurt a. M. 1968, S. 14

[9] Zitiert nach: Hermann, H., in: Die Disziplin in ihrem Verhältnis zu Lohn und Strafe, Frankfurt a. M. 1968, S. 34

[10] Zitiert nach: Fischer, A., in: Die Disziplin in ihrem Verhältnis zu Lohn und Strafe, Frankfurt a. M. 1968, S. 16

[11] Zitiert nach: Fischer, A., in: Die Disziplin in ihrem Verhältnis zu Lohn und Strafe, Frankfurt a. M. 1968, S. 16

[12] Zitiert nach: § 6 Soldatengesetzt, Pflichten und Rechte der Soldaten

[13] Vgl. Röhrs, Hermann, in: Die Disziplin in ihrem Verhältnis zu Lohn und Strafe, Frankfurt a. M. 1968, S. 2

[14] Zitiert nach: Röhrs, Hermann, in: Die Disziplin in ihrem Verhältnis zu Lohn und Strafe, Frankfurt a. M. 1968, S. 4

[15] Zitiert nach: Röhrs, Hermann, in: Die Disziplin in ihrem Verhältnis zu Lohn und Strafe, Frankfurt a. M. 1968, S. 4

[16] Zitiert nach: Dreikurs, Rudolf ( Hrsg.), Lehrer und Schüler lösen Disziplinprobleme, Weinheim u. Basel 1987, S.73

[17] Zitiert nach: Ipfling, H.-J. ( Hrsg.), Disziplin ohne Zwang, München 1976, S.10

[18] Zitiert nach: Hermann, H., in: Die Disziplin in ihrem Verhältnis zu Lohn und Strafe, Frankfurt a. M. 1968, S. 35

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Disziplin - Erzieherische Maßnahmen in Schule und Bundeswehr -
Université
University of Hannover  (Erziehungswissenschaften)
Cours
Seminar: Einführung in die Erziehungswissenschaften
Note
1
Auteur
Année
2003
Pages
20
N° de catalogue
V23412
ISBN (ebook)
9783638265386
Taille d'un fichier
520 KB
Langue
allemand
Annotations
Ausarbeitung über Disziplin im Vergleich Schule und Bundeswehr.
Mots clés
Disziplin, Erzieherische, Maßnahmen, Schule, Bundeswehr, Seminar, Einführung, Erziehungswissenschaften
Citation du texte
Timo Mauelshagen (Auteur), 2003, Disziplin - Erzieherische Maßnahmen in Schule und Bundeswehr -, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23412

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