Thomas Hobbes - Theoretiker des Liberalismus?


Seminararbeit, 2001

14 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung
1. Zur Person Thomas Hobbes
1.1. Die Hobbes – Kontroverse in der Forschung
1.2. Liberalismus – Kriterien einer liberalen politischen Theorie

II Hauptteil
2. Politische Theorie im „Leviathan“
2.1. Menschenbild und Naturzustand
2.2. Vertragsschluss und Staatskonstruktion
3. Hobbes` Idealstaat – liberale politische Theorie?
3.1. Von der Macht des Souveräns
3.2. Von der Freiheit der Untertanen

III Zusammenfassung

IV Literaturverzeichnis

I Einleitung

In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, ob Thomas Hobbes als Theoretiker des Liberalismus eingeordnet werden kann oder nicht. Als Grundlage der Untersuchung dient Hobbes` „Leviathan“. Hierzu wird im ersten Teil der Forschungsstand zu dieser Thematik kurz dargestellt und es werden Kriterien für eine liberale politische Theorie festgelegt.

Im Hauptteil wird dann festgestellt, welche Form der Naturzustand in Hobbes` Werk „Leviathan“ einnimmt, wie sich der Vertragsschluss vollzieht und welches Gesicht der daraus entstandene Staat hat. Kann Hobbes` Staatskonstruktion als liberale politische Theorie aus heutiger Sicht verstanden werden, ist sie als solche tragfähig oder nicht? Welche Beweise lassen sich hierfür finden? Um dies feststellen zu können ist es notwendig die Macht des Souveräns und die Freiheit seiner Untertanen genauer zu beleuchten.

Im Schlussteil werden dann die gewonnenen Ergebnisse der Untersuchung in den anfangs aufgezeigten Forschungsstand eingeordnet.

1. Zur Person Thomas Hobbes

Thomas Hobbes (1588- 1679) wurde geprägt von den Geschehnissen seiner Zeit. Geprägt vom Bürgerkrieg in England und den Vorgängen auf dem Kontinent während des 30jährigen Krieges wollte Hobbes eine Antwort auf die Frage finden, wie eine Gesellschaft wohl beschaffen sein muss und in welcher Staatsform sie leben muss, damit niemand mehr den ständigen Gefahren von gesellschaftlichen Konflikten und Kriegen ausgesetzt sein muss, sondern dass die Individuen in friedlicher Koexistenz leben können. Hobbes` negatives Menschenbild ist wohl sehr stark von seiner Zeit geprägt worden. Dieses Menschenbild bildet die Grundlage für seine Staatskonstruktion.

1.1. Die Hobbes – Kontroverse in der Forschung

Hobbes` 1651 erschienenes Werk „Leviathan“, welches als erstes großes politisches Werk der Neuzeit angesehen werden kann, hat in vergangener Zeit die Gemüter der Forscher bewegt und bewegt sie auch noch bis heute. Darin erkennt man sehr stark die eminente Bedeutung dieses Werkes für die Politikwissenschaft. Die Deutungsmöglichkeiten des „Leviathan“ sind sehr vielseitig, sie schwanken von liberal bis totalitär. In Deutschland steht hauptsächlich die Frage nach der Rolle „Hobbes als eines Analytikers der Bedingungen von Staatseinheit und innerstaatlichem Frieden im Vordergrund“.1

Walter Euchner sieht in Hobbes` Staatskonstruktion die Erschaffung eines totalitären Staates. Jedoch ist dieser Begriff nicht so negativ belastet wie es zunächst scheint, denn Hobbes` Staatskonstrukt ist eine „zweckrationale Veranstaltung zur Sicherung des Überlebens und der Wohlfahrt der Untertanen“2, und es muss erst einmal bewiesen werden, ob diese Aufgabe ein demokratischer oder ein totalitärer Staat besser erfüllt.

Ulrich Weiß erkennt in Hobbes` Werk zwar ebenfalls sehr totalitäre Züge, z.B. die Ausnahme des „Leviathan“ aus dem Vertrag und die dadurch entstehende Absolutheit, jedoch ist die Legitimation des „Leviathan“ durch die Untertanen, die durch den Vertrag entsteht, „ein prinzipiell liberales Bestimmungsmoment“.3Jedoch scheut Weiß zurück, den gesamten Staat als liberale politische Idee zu bezeichnen. Er bedient sich lediglich dieser Elemente, praktisch sieht er den Leviathan als Seele des Staates an, „um die herum ein Körper mit liberalen Elementen organisiert wird“.4

Auch Arno Baruzzi definiert ein totalitäres Staatsmodell in Hobbes` „Leviathan“ hinein. Begründet sieht er dies, da der Staat „die Seele dieses Menschen übernimmt“.[1]Der Lebenssinn der Menschen zielt auf „totalen Besitz“.[2]Für Baruzzi wird Macht der „total bestimmende Lebensfaktor“[3]für das Individuum. Demnach schlussfolgert er: „Der Machtmensch macht den Machtstaat“[4], also den totalitären Staat, in dessen Vertrag sich Souverän und Bürger eben nicht als gleichberechtigte Partner mit einer Wechselwirkung zwischen ihnen gegenüber stehen. Deshalb handelt es sich bei Hobbes` Gesellschaftsvertrag nicht um einen solchen, sondern um einen Unterwerfungsvertrag.

Hans- Joachim Lieber geht sogar noch einen Schritt weiter und behauptet, dass Hobbes` Staatsmodell eine „hochabsolutistische Staatstheorie, Theorie der Legitimation absoluter Staatsgewalt, Theorie des despotischen Machtstaats“[5]sei, denn das Individuum könne sich nicht gegen einen möglichen Machtmissbrauch des Souveräns währen, sondern es sei der staatlichen Willkür hoffnungslos ausgeliefert, denn Opposition werde nicht geduldet. Es besteht keine Möglichkeit den Souverän zu kontrollieren. Sehr vehement protestiert Lieber deshalb gegen die Aussagen von Crawford B. Macpherson und seine Theorie des bürgerlichen Besitzindividualismus. Macpherson erklärt, dass man die Individuen in der Staatstheorie des Thomas Hobbes als „Menschen einer Eigentumsmarktgesellschaft“[6]verstehen müsse. Da sich die Menschen im Naturzustand laut Hobbes sehr stark gegenseitig bedrohen und bekämpfen, würden sie die Einschränkung ihrer Rechte durch einen Vertragsschluss billigen, da sie im Gesellschaftszustand die Möglichkeit haben, ihre Rivalitäten in einer durch den Souverän gesicherten und überwachten Marktgesellschaft fortführen zu können. Macpherson behauptet zwar nicht, das Staatsmodell Hobbes` wäre liberal, jedoch seien seine „Postulate doch höchst individualistisch“.[7]

Hans Maier schreibt zu diesem Thema, dass man Hobbes nicht als liberalen oder totalitären Vordenker sehen könne, jedoch als „Denker des modernen Staates“.[8]Die Begründung liegt darin, dass Hobbes den Staat als „allumfassenden Regulator des sozialen Lebens aufgefasst“[9]hat. Besonders betont wird auch, dass der Souverän eine Pflichtbindung gegenüber dem Bürger hat und der Machtmissbrauch dadurch eingegrenzt wird.

Ulrich Druwe entdeckt in Hobbes` „Leviathan“ einen absoluten Staat, da der Souverän durch keine andere Macht gebunden wird. Jedoch bemerkt Druwe, dass die gesamte Staatskonstruktion nur ein Modell sei, denn Hobbes gehe „axiomatisch- deduktiv“[10]in seiner Arbeit vor. Dadurch sei der geschlossene Gesellschaftsvertrag nur ein „hypothetischer Vertrag und der „Leviathan“ ein Konstrukt, das auf freiwilliger Zustimmung beruht“.[11]

Sieht man den Staat somit als vernünftiges Modell an, in dem der Souverän und der Untertan ebenfalls vernünftig sind, was Hobbes dem Menschen ja durchaus zugesteht, dann kann es zum möglichen Machtmissbrauch durch den Souverän nicht kommen. Ernst Reibstein hingegen sieht in Hobbes` Denkweisen einen Vorläufer des „sittlichen Pessimismus“.[12]Reibstein wirft Hobbes vor, dass er die Ideen des Naturrechts in seinem Werk verwerte, jedoch durch das entstehende absolutistische Staatskonstrukt sogleich gegen diese Ideen verstoße.

Hans Buchheim schreibt über Hobbes, dass dieser durch die Einführung des Gegenstandes der Autorisierung in das Vertragswerk dieses unabhängig vom Naturzustand mache und die Staatstheorie dadurch unter das Licht des „aktuellen Zwecks, Irrlehren zu widerlegen“[13]fallen kann. Buchheim versucht darzustellen, dass Hobbes hauptsächlich daran interessiert war, seinen Mitmenschen aufzuzeigen, dass ein Beharren auf der absoluten Freiheit nicht zweckmäßig sei und den Zustand des Krieges der Menschen untereinander nicht verändere.

[...]


[1]Euchner, Walter (1985): Die Vertragstheoretiker und deren Kritiker, in Fetscher, Iring; Münkler, Herfried (1985): Pipers Handbuch der Politischen Ideen, Neuzeit: Von den Konfessionskriegen bis zur Aufklärung, Band 3, München, S.368.

[2]Euchner, Walter (1985) a.a.O., S.362.

[3]Weiß, Ulrich in Riescher, Gisela; Hofmann, Wilhelm; Stammen, Theo (1997): Hauptwerke der Politischen Theorie, Stuttgart, S.207.

[4]Weiß, Ulrich a.a.O., S.207.

[1]Baruzzi, Arno (1993): Einführung in die Politische Philosophie der Neuzeit, Darmstadt, S.183.

[2]Baruzzi, Arno (1993) a.a.O., S.184.

[3]Baruzzi, Arno (1993) a.a.O., S.184.

[4]Baruzzi, Arno (1993) a.a.O., S. 185.

[5]Lieber, Hans- Joachim (1991): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, Bonn, S.187.

[6]Macpherson, Crawford B. (1990): Die Politische Theorie des Besitzindividualismus, Frankfurt/M., S.118.

[7]Macpherson, Crawford B. (1990) a.a.O., S.13.

[8]Maier, Hans (1968): Klassiker des Politischen Denkens, München, S.281.

[9]Maier, Hans (1968) a.a.O., S.281.

[10]Druwe, Ulrich (1994): Politikwissenschaft Aktuell, Band 2, Reihe Lehre, Politische Theorie, München, S.136.

[11]Druwe, Ulrich (1994) a.a.O., S.136.

[12]Reibstein, Ernst (1972): Volkssouveränität und Freiheitsrechte II, München, S.38.

[13]Buchheim, Hans (1993): Politisches Denken, Jahrbuch, Stuttgart, Weimar, S.57.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Thomas Hobbes - Theoretiker des Liberalismus?
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Studium der politischen Systeme
Note
2,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
14
Katalognummer
V2360
ISBN (eBook)
9783638114387
Dateigröße
497 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hobbes Liberalismus Politische Theorie
Arbeit zitieren
Stephan Fischer (Autor:in), 2001, Thomas Hobbes - Theoretiker des Liberalismus?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2360

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