Telekomregulierung in der EU am Beispiel der Länder Österreich und Italien


Trabajo, 2004

43 Páginas, Calificación: 2.0


Extracto


Gliederung der Hausarbeit

1. Einleitung

2. Liberalisierung des Telekommunikationsmärkte

3. Marktformen

4. Regulierung der Telekommunikation in Österreich
4.1 Marktöffnung in Österreich
4.1.1 Das Fernmeldegesetz von 1993 (FG93)
4.1.2 Das Telekommunikationsgesetz von 1993 (TKG 97)
4.2 Entwicklung und Effekte der Telekomliberalisierung
4.2.1 Festnetzsektor
4.2.2 Mobilfunksektor
4.2.3 Internetsektor

5. Regulierung der Telekommunikation in Italien
5.1 Der Weg zur Regulierung des italienischen Telekommunikationsmarktes
5.2 Aufgaben und Rolle der AGCOM
5.3 Wettbewerb in Italien nach der Regulierung
5.3.1 Entwicklung des Festnetzsektors
5.3.2 Entwicklung des Mobilfunksektors
5.3.3 Entwicklung des Internetsektors

6. Chancen und Zukunftsperspektiven

Quellenverzeichnis

Die nachfolgende Aufstellung gibt Auskunft über Unterteilung der einzelnen Abschnitte:

Land: Seiten:

Österreich: 2 - 4, 8 - 23, 39, 40-41

Italien 1, 5 - 7, 24 - 38, 39, 40-41

1. Einleitung

Die Hausarbeit behandelt das Thema der Telekommregulierung in Österreich und in Italien.

Im Vorfeld wird diesbezüglich kurz auf die Marktformen eingegangen, die für den Telekommunikationssektor relevant sind. Im Anschluss wird der Begriff der Liberalisierung erläutert, da dieser einen zentralen Punkt für die Ausarbeitungen Hauptteil bildet.

Der Hauptteil dieser Hausarbeit besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil wird die Regulierung des Telekommunikationsmarktes in Österreich beschrieben. Dabei werden unter anderem die Entwicklungen für die Bereiche Festnetz- Mobilfunk- und Internetsektor aufgezeigt.

Im zweiten Teil wird Betrachtung auf das Nachbarland Italien gelenkt. Auch hier wird auf die Regulierung des Telekommunikationssektors eingegangen sowie auf die daraus resultierenden Entwicklungen der Bereiche Festnetz, Mobilfunk und Internet.

Abschließend wird bezogen auf die Ausarbeitungen im Hauptteil Stellung genommen zu Chancen und Zukunftsperspektiven der beiden Länder im Telekommunikationssektor.

2. Liberalisierung des Telekommunikationsmärkte

Bis Mitte der 1980er Jahre war der europäische Telekommunikationsmarkt in einzelne, nationale Märkte aufgeteilt. Mit Ausnahme von Großbritannien, gab es in jedem europäischem Land einen Monopolisten, der die Wirtschaft und die Bevölkerung mit Telekommunikationsdienstleistungen versorgte. Erst nach der Deregulierung der US-amerikanischen und japanischen Telekommunikationsmärkte, hat man in Europa angefangen zu denken denselben Schritt zu machen.

„Die Liberalisierung ist erzwungen worden durch die Globalisierung, die Intensivierung des Standortwettbewerbs und die hohen Defizite der öffentlichen Haushalte. Unterstützt durch technologische Neuerungen werden heute Privatisierungs- und Deregulierungsmaßnahmen

möglich, die noch vor kurzem undenkbar waren.

Liberalisierung hat drei Dimensionen: eine rechtlich-organisatorische, eine wirtschaftliche und eine finanzielle. Im Hinblick auf die Verbesserung der Standortattraktivität von Nationen und Regionen kommt heute der wirtschaftlichen Liberalisierung die größte Bedeutung zu: mehr Wettbewerb durch Marktöffnung, Netzzugang für Dritte, Wahlfreiheit der Kunden usw.

Als Oberbegriff für „Deregulierung“ (in den USA) und „Privatisierung“ (in Europa) wird im Folgenden der Begriff „Liberalisierung“ verwendet. In allen Fällen geht es darum, in öffentlichen oder öffentlich kontrollierten Wirtschaftsbereichen zur Effizienzsteigerung und Innovationsförderung mehr privat -und marktwirtschaftlichen Eigentums -und Steuerungselemente einzuführen“[1].

Die geplante Telekom-Liberalisierung bringe mit sich viele Vorteile und Vergünstigungen für die Endabnehmer. Die Kosten für die abgenommenen Dienstleistungen werden gesenkt, das Angebotsspektrum wird erweitert und verbessert, die Tarifstrukturen werden vereinfacht, der Wettbewerb wird sich verbessern. Die Unternehmen können enorme Einsparungen bei den Kommunikationskosten verbuchen. Mit den Einsparungen können neue Arbeitsplätze geschaffen werden, neue Technologie entwickelt werden, und neue Produkte auf dem Markt gebracht werden. Heute sieht man in Österreich die Folgen der Telekomliberalisierung.

„Die Mobilkommunikation und das Internet boomen in einem niemals erwarteten Ausmaß, neue Dienste wie WAP, Breitbandzugang zum Internet etc. sind in aller Munde. UMTS 2000/IMT, die neue Generation der Mobilkommunikation wirft seine Schatten voraus, neue Zugangstechnologien im Festnetz wie Funkverteilsysteme (WLL), Powerline sowie die effizientere Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TASL) werden in absehbarer Zeit dem Kunden die Auswahl ihres Telekomanbieters weiter erleichtern und so den Zugangsmarkt zu einem Wettbewerbsmarkt machen.

Die Schritte der Liberalisierung sind im Einzelnen:

Öffnung des Marktzutritts, Feststellung von marktbeherrschenden Unternehmen, Sicherstellung des offenen Netzzuganges und Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht.[2]

„Mit dem Grünbuch von 1987 (KOM(87)290) nahm die EU ein sehr ehrgeiziges Programm in Angriff, das letztlich die vollständige Liberalisierung des Telekommunikationssektors aller Mitgliedstaaten und die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Telekommunikationsmarktes zu ihren ausdrücklichen Zielen erklärte. Darüber hinaus handelt es sich bei der Telekommunikation um eine so genannte Netzwerkindustrie. Dies bedeutet, dass alle Anbieter Teile oder das gesamte Netz anderer Konkurrenten benötigen, um ihren Telekommunikationsdienst erbringen zu können. Wenn ein Kunde des Netzes A mit einem Kunden eines anderen Netzes B telefonieren möchte, so sind beide Netze, aber möglicherweise auch noch andere Netze an der Erbringung dieser Leistung beteiligt. Besondere Bedeutung erlangt diese Tatsache, weil zumindest in der Festnetztelefonie der ehemalige Monopolist zum Zeitpunkt der Marktöffnung über den Zugang zu allen Kunden und damit über ungeheure Marktmacht verfügt. Den überwiegend staatlichen Monopolen auf den Telekommunikationsmärkten wurde mit dem 01.01.1998 ein Verfallsdatum gesetzt. Einzelne Bereiche wie der Endgerätemarkt (Ende der 80er Jahre) und der Markt für mobile Telekommunikation (Mitte der 80er-Jahre) wurden schon früher in Wettbewerbsmärkte umgewandelt.

Für viele EU-Mitgliedstaaten stellte die Gründung einer unabhängigen Regulierungsbehörde mit dem expliziten Auftrag, die Märkte zu öffnen und im Wege des verstärkten Wettbewerbes für eine verbesserte Leistungspalette, höhere Qualität und nicht zuletzt für signifikant niedrigere Preise zum Wohle der Bürger und der Wirtschaft zu sorgen, eine absolute Neuheit und eine große Herausforderung an die Gesetzgebung dar. Dieser neuen Qualität der neu zu gründenden Regulierungsbehörden entspricht auch das europäische Regelwerk, mit dessen Hilfe diese Regulierungsbehörden die Marktöffnung vorantreiben und fördern sollen.. Dieses Regelwerk wurde in einer Reihe von EU-Richtlinien, den sogenannten ONP -Richtlinien (Open Network Provision), der Zusammenschaltungsrichtlinie und der Sprachtelefonierichtlinie, sowie der Genehmigungsrichtlinie und der Harmonisierungsrichtlinie den Mitgliedstaaten zur Umsetzung in ihr innerstaatliches Recht aufgetragen[3].

3. Marktformen

Hinsichtlich der Veränderungen auf den Telekommunikationsmärkten in Italien und Österreich, die nachfolgenden Abschnitten dieser Hausarbeit genau unter Betracht gezogen werden, ist es von großer Bedeutung im Vorfeld kurz auf die bestehenden Marktformen in diesem Sektor einzugehen.

Bei einer allgemeinen Betrachtung von Marktformen in Bezug auf Anbieter und Nachfrager lässt sich folgende Abbildung zur Hilfe nehmen, um die verschiedenen Marktformen und

-verhältnisse aufzuzeigen:

Abb.1 Marktformen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: http://www.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon

Zu den oben aufgeführten Marktformen lassen sich nachfolgende Bereiche aufführen, auf welche die entsprechenden Marktformen zutreffen[4]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für den Telekommunikationsmarkt sind insbesondere die Marktformen des Angebotsmonopols, des Angebotsoligopols und des Polypols von Bedeutung.

Das Angebotsmonopol wird als eine Marktstruktur definiert, bei der es einen Anbieter gibt, der keine Konkurrenten hat, die das gleiche Gut auf den Markt bringen. Folgende Ursachen können der Grund sein, dass eine Monopolstellung auf dem Markt entstehen kann[5]:

- Unternehmen können Exklusivwissen über wichtige eingesetzte Produktionsmittel haben. Dieses garantiert jedoch nicht eine dauerhafte Monopolstellung, da die Konkurrenz durch beispielsweise technischen Fortschritt das Exklusivwissen substituierbar machen kann.
- Unternehmen haben ein Patent.
- Durch staatliche Lizenzen und Konzessionen wird gewährleistet, dass es keine weiteren Anbieter gibt. Ein Marktzutritt eines Konkurrenten ist nur durch staatliche Genehmigung möglich.

Hinsichtlich des letzten Beispiels ist erwähnenswert, in einem staatlich geschützten Monopol so gut wie gar keine Wettbewerbshandlungen stattfinden, da für den Monopolisten keine Gefahr besteht, seine Marktposition zu verlieren. Eine solche Situation gab in allen Staaten der Europäischen Union im Bereich der Telekommunikation vor der Liberalisierung dieses Sektors.

Das Angebotsoligopol ist eine Marktform, bei der es nur wenige Marktteilnehmer auf der Anbieterseite und eine Vielzahl von Marktteilnehmern auf der Nachfrageseite gibt. Die Angebotsoligopolisten haben einen verhältnismäßig hohen Marktanteil. Der Markt, auf dem sie agieren, ist ein so genannter unvollkommener Markt. Das bedeutet, auf dem Markt bestehen Präferenzen sachlicher, örtlicher, zeitlicher und persönlicher Art. Ebenso herrscht hier keine Markttransparenz[6]. Die Preisfindung in dieser Marktform erweist sich als schwierig, da der Anbieter neben der Reaktion der Nachfrager ebenfalls die der Konkurrenten kennen muss. Denn jene versuchen auch, die Nachfrage auf sich zu lenken. In dieser Marktstruktur finden oft Preisabsprachen oder Kooperationen unter den Anbietern statt, wodurch die Preise für die Güter auf einem hohen Niveau bleiben[7].

Die dritte für den Telekommunikationssektor relevante Markform ist der polypolistische Markt. Hier gibt es neben einer Vielzahl von Nachfragern ebenfalls eine Vielzahl von Anbietern. Mit Preiswettkämpfen versuchen die Anbieter die Nachfrage auf sich zu lenken. Dieses Verhalten der Anbieter ist im Bezug auf die darauf folgenden Preissenkungen für die Nachfrager vorteilhaft. Der Wettbewerb in dieser Marktstruktur ist nahezu unbeeinträchtigt[8].

4. Regulierung der Telekommunikation in Österreich

4.1 Marktöffnung in Österreich

Österreich ist der Europäischen Union im Jahr 1995 betreten. Das Land liegt ziemlich zentral in Mitteleuropa und hat eine Fläche von 83,858 qkm und 8.100.000 Millionen Einwohnern. Österreichs Nachbarnländern sind Deutschland, die Schweiz, Italien, Slowenien, Ungarn, Slowakei und die Tschechische Republik.

Mit dem Beitritt zum EWR musste Österreich alle Regelungen der EU, insbesondere der Telekom-Liberalisierung erfüllen. Bis zum Beitritt Österreichs zum Europäischen Wirtschaftsraum am 1. Januar 1994 galt in Österreich das Fernmeldegesetz von 1949. Der Telekommunikationsbereich war ein staatliches Monopol.

„Die Entscheidungen der TKK zur Zusammenschaltung haben den neuen Telekomanbietern, insbesondere den so genannten Verbindungsnetzbetreibern, den Weg für ihren Markteintritt geöffnet. Gegen Ende 1998 und vor allem im Frühjahr 1999 nahm die Wettbewerbsintensität im Festnetz signifikant zu, was sich in rasch sinkenden Preisen und einer Abnahme des Marktanteils der Telekom Austria bei insgesamt wachsenden Telekomumsätzen bemerkbar machte. Die Strategie der TKK, mit einer liberalen Konzessionspolitik und raschen Entscheidungen die Märkte schnell zu öffnen und den Wettbewerb mit der Festsetzung von den FLLRAIC Entsprechenden Zusammenschaltungsentgelten zu fördern, ist in den beiden Berichtsjahren vollständig aufgegangen. Insbesondere die Märkte für internationale und nationale Ferngespräche waren der Angriffspunkt für die neuen Wettbewerber[9].“

„Mit dem Grünbuch der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1987 betreffend die "Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte" wurde nach einigen Jahren der Diskussion ein erster politischer Meilenstein zur Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit im Telekommunikationsbereich in der Europäischen Gemeinschaft gesetzt. Den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung des Liberalisierungsprogramms für den Telekommunikationssektor bilden die im Gefolge von Art 86 EG (früher Art 90 EGV) erlassenen Liberalisierungsrichtlinien und die nach Art 95 EG (früher Art 100a EGV) erlassenen Harmonisierungsrichtlinien. Sowohl die Liberalisierungs- als auch die Harmonisierungsvorschriften sollen das Erreichen der in Art 3 EG-Vertrag festgelegten Ziele der Gemeinschaft sicherstellen. Auf dieser Basis wurden seitens der Europäischen Union folgende Schwerpunkte gesetzt:

Die Liberalisierung von Monopolbereichen

Der Offene Netzzugang (ONP)

Die Anwendung der Wettbewerbsregeln

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Telekommunikationsbericht 1998-1999 der Telecom Control GmbH, S. 10

Ziel der ONP-Regelungen ist es, offenen, effizienten und gleichen Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen und -diensten im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb durch die

gemeinschaftsweite Harmonisierung der Zugangsund Nutzungsbedingungen, der technischen

Schnittstellen und der Tarifgrundsätze zu gewährleisten. Art 86 EG (früher Art 90 EGV) sieht vor, dass auf Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind, die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages zur Anwendung zu kommen haben. Von zentraler Bedeutung für die Realisierung des Wettbewerbes sind insbesondere Art 81 EG (früher Art 85 EGV; Verbot wettbewerbsbehindernder Vereinbarungen) und Art 82 EG (früher Art 86 EGV; Missbrauch marktbeherrschender Stellung) des EG Vertrags."[10]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Telekommunikationsbericht 1998-1999 der Telecom Control GmbH, S. 11

4.1.2 Das Fernmeldegesetz von 1993 (FG93)

„Eine erste Aufgabe, welche der neu gegründeten Einrichtung im Verkehrsministerium zukam, war die Vorbereitung eines neuen Fernmeldegesetzes, das wesentliche regulatorische Neuerungen vorsehen sollte und dessen Ziel es insgesamt war, den österreichischen Rechtsbestand an jenen der Europäischen Union heranzuführen. Ein erster Entwurf des neuen Gesetzes wurde noch von der PTV vorbereitet. Nach einiger Kritik wurde der Erstentwurf zurückgezogen und durch einen von der Regulierungsbehörde erarbeiteten Entwurf ersetzt. Das Gesetz, das Ende 1993 verabschiedet wurde und mit 01. 01. 1994 in Kraft trat, ersetzte das bis dahin gültige FG 49 sowie u. a. die Privatfernmeldeanlagenverordnung 1961. Die wesentlichen Inhalte des FG 93 waren:

Alle Dienstleistungen mit Ausnahme der öffentlichen Sprachtelefonie in Echtzeit wurden vollständig liberalisiert; d. h. mit Inkrafttreten des Gesetzes waren für die Erbringung von Datendiensten, Satellitendiensten, Mail-Box-Diensten etc. keine Konzessionen mehr erforderlich. Die bloße Anzeige der Aufnahme von Diensten war ausreichend. Die Erbringung des öffentlichen Sprachtelefondienstes (sog. Reservierter Dienst) war grundsätzlich nur auf Basis einer Konzession des Ministers möglich (§ 19 F 93). Eine solche war auf Antrag dann zu erteilen, wenn die Erbringung des reservierten Dienstes durch andere als die PTV im Interesse des Versorgungsauftrags erforderlich gewesen wäre und ein bestehender reservierter Dienst dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt würde (§ 19 FG 93). Obschon dies aus rechtlicher Sicht ein Aufbrechen des Monopols bedeutete, blieb die PTV alleinige Inhaberin einer entsprechenden Berechtigung. Einzige substanzielle Ausnahme aus dem reservierten Dienst war der Bereich Mobiltelefonie.

Auf der Ebene der Infrastruktur verblieb das Monopol der PTV. Das Unternehmen wurde über einen in § 44 FG 93 formulierten Versorgungsauftrag dazu verpflichtet, eine moderne und ausgewogene Fernmeldeinfrastruktur bereitzustellen und dabei auf technische Entwicklungen sowie auf gesamtwirtschaftliche, regionale und soziale Aspekte Rücksicht zu nehmen. Insofern andere Anbieter zur Erbringung von nichtreservierten öffentlichen Diensten Infrastruktur (etwa Mietleitungen) benötigten, waren sie auf das Angebot der PTV angewiesen. Vorhandene Infrastrukturen anderer potenzieller Anbieter (etwa Energieversorger) durften nur zu betriebsinternen Zwecken verwendet werden. Die Beziehungen zwischen der PTV und ihren Kunden, die bis dahin auf hoheitlicher Basis standen, wurden auf privatwirtschaftliche Grundlagen gestellt. Dies brachte eine Reihe von Konsequenzen, wie etwa das Erfordernis der Herausgabe Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder die Genehmigung von Entgelten durch den Bundesminister, mit sich. Hinsichtlich der Zulassung von Endgeräten - die Endgerätemärkte waren im Wesentlichen bereits Ende der 80er Jahre liberalisiert worden[11].“

[...]


[1] Liberalisierung und Privatisierung in den Infrastrukturbereichen Verkehr, Energie, Telekommunikation, Seite 4-6

[2] Telekommunikationsbericht, Telekom Control, Seite 4

[3] Telekommunikationsbericht 1998-1999, Telekom Control, Seite 6

[4] Vgl. Stichwort: Marktformen (http://www.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon)

[5] Vgl. Stichwort: Monopol (http://www.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon)

[6] Vgl. Stichwort: Ein Anbieter im heterogenen Oligopol (http://www.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon)

[7] Vgl. Stichwort: Oligopol – Preisfindung (http://www.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon)

[8] Vgl. Stichwort: Polypol (http://www.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon)

[9] Telekommunikationsbericht 1998-1999, Telekom Control, Seite 7

[10] Telekommunikationsbericht 1998-1999, Telekom Control, Seite 10

[11] Telekommunikationsbericht 1998-1999, Telekom Control, Seite14

Final del extracto de 43 páginas

Detalles

Título
Telekomregulierung in der EU am Beispiel der Länder Österreich und Italien
Universidad
University of Wuppertal  (Wiwi)
Calificación
2.0
Autor
Año
2004
Páginas
43
No. de catálogo
V23604
ISBN (Ebook)
9783638266956
Tamaño de fichero
1678 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Telekomregulierung, Beispiel, Länder, Italien
Citar trabajo
Alexander Fischer (Autor), 2004, Telekomregulierung in der EU am Beispiel der Länder Österreich und Italien, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23604

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