Interne Revision von Kreditinstituten


Tesis, 2004

155 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1. Abschnitt: Grundlagen des Revisionswesens
A. Interne Revision
I. Einordnung
II. Definition
III. Notwendigkeit
IV. Revisionsziele
V. Abgrenzung zum Controlling
VI. Abgrenzung zur Jahresabschlussprüfung
B. Historische Entwicklung
I. Entwicklung bis Mitte des 19. Jahrhunderts
II. Entwicklung ab Mitte des 19. Jahrhunderts
a) Anforderungen an die Ausgestaltung der Innenrevision von 1976
b) Die Mindestanforderungen der deutschen Bankenaufsicht
1. Anforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften
2. Anforderungen für die Interne Revision
3. Anforderungen an das Kreditgeschäft
C. Berufsorganisationen
I. Institute of Internal Auditors
II. Deutsches Institut für Interne Revision e.V
D. Berufsgrundsätze
I. Unabhängigkeit
II. Vollständige Information
III. Funktionstrennung
E. Rechtliche Grundlagen
I. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
II. Kreditwesengesetz
F. Systematisierung der Prüfungsmethoden
I. Einzelfallprüfungen
a) Direkte und indirekte Prüfung
b) Progressive und retrograde Prüfung
c) Formelle und materielle Prüfung
d) Voll- und Auswahlprüfung
II. Systemprüfung
III. Organisationsprüfung

2. Abschnitt: Voraussetzungen der Internen Revision
A. Allgemeine Voraussetzungen
I. Sachliche Ausstattung
II. Technische Ausstattung
B. Organisatorische Voraussetzungen
I. Schriftlich fixierte Ordnung
II. Institutsgröße
III. Organisatorische Eingliederung
a) Hierarchische Unterstellung
b) Aufbauorganisation
c) Ablauforganisation
IV. Rationalisierungskonzepte
a) Self-Auditing
b) Outsourcing
1. Formen des Outsourcing
aa) Vollständige Auslagerung
bb) Auslagerung bestimmter Aufgaben
cc) Outsourcing an Abschlussprüfer
2. Rechtliche und aufsichtsbehördliche Rahmenbedingungen
C. Personenbezogene Voraussetzungen
I. Quantitative Ausstattung
II. Qualitative Ausstattung
a) Anforderungsprofil
1. Fachkompetenz
2. Persönliche Kompetenz
b) Ausbildung und Qualifikation

3. Abschnitt: Aufgaben der Internen Revision
A. Financial Auditing
I. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
II. Prüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit
B. Operational Auditing
I. Prüfung des Internen Kontrollsystems
II. Prüfung des Risikomanagementsystems
III. Prüfung des Informationssystems
C. Management Auditing
I. Anwendungsbereich
II. Beurteilung
D. Internal Consulting
I. Ausprägung
II. Voraussetzungen
III. Tätigkeit
IV. Beurteilung
a) Chancen
b) Risiken

4. Abschnitt: Revisionsprozess
A. Vorbereitung der Revision
I. Revisionsanlässe
a) Externe Revisionsanlässe
b) Interne Revisionsanlässe
II. Revisionsplanung
a) Allgemeine Prüfungsplanung
1. Sachliche Planung
2. Zeitliche Planung
3. Personelle Planung
b) Risikoorientierte Planung
1. Prüfungsrisiko
2. Prüfungsprogramm
B. Durchführung der Revision
I. Ankündigung der Revision
II. Revisionszyklen
III. Ausgewählte Revisionsschwerpunkte
a) Zahlungsverkehr
1. Prüfungsgrundlagen
2. Prüfung der Einhaltung des Geldwäschegesetzes
aa) Begriff der Geldwäsche
bb) Prüfungspflicht
3. Prüfung aller Zahlungsverkehrsarten
aa) Barer Zahlungsverkehr
bb) Beleghafter Zahlungsverkehr
cc) Belegloser Zahlungsverkehr
dd) Electronic Banking
b) Unterschlagungsprüfung
1. Unterschlagungsbegriff
2. Prüfungsziele
aa) Aufdeckung der Unterschlagung
bb) Prävention der Unterschlagung
3. Hierarchische Stellung der Täter
4. Prüfungsablauf
aa) Verdeckte Untersuchung
bb) Offizielle Untersuchung
5. Grenzen der Unterschlagungsprüfung
c) Aufgaben im Zusammenhang mit Basel II
d) Prüfung verbundener Unternehmen
e) Prüfung der elektronischen Datenverarbeitung
IV. Zusammenarbeit mit externen Institutionen
a) Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer
b) Zusammenarbeit mit der Bankenaufsicht
C. Ergebnisse der Revision
I. Dokumentation und Aufbereitung
II. Berichterstattung
a) Zwischenbesprechungen
b) Schlussbesprechung
c) Revisionsbericht
1. Berichtspflicht
2. Inhalt und Umfang
3. Form und Gliederung
4. Adressaten
D. Beurteilung der Revisionsergebnisse
I. Auswertung
II. Konsequenzen
III. Qualitätssicherung
a) Peer Review
b) Berichtskritik
IV. Nachschauprüfung

5. Abschnitt: Zusammenfassung und Ausblick

Wissenschaftlicher Anhang

Verzeichnis der Abbildungen im wissenschaftlichen Anhang

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Präsentationsanhang

Tabellarischer Lebenslauf

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Die wachsende Komplexität der marktwirtschaftlichen Bedingungen, die fortschreitende Globalisierung der Märkte, der schnelle technologische Wandel sowie häufige Änderungen von Gesetzen und Bestimmungen der Aufsichtsorgane stellen hohe Anforderungen an die Geschäftsleitung von Kreditinstituten[1]. Dies führt dazu, dass die Geschäftsleitung ihre Führungs- und Überwachungsfunktion zur Erreichung der Unternehmensziele nicht mehr alleine wahrnehmen kann und auf die Unterstützung einer unabhängigen unternehmensinternen Institution, namentlich die Interne Revision, angewiesen ist.

Die Interne Revision war ursprünglich ein reines Kontroll- und Überwachungsorgan und schützt die Kreditinstitute auch gegenwärtig vor den Folgen geschäftsschädigender Handlungen. Obgleich Schäden infolge wirtschaftskrimineller Handlungen schon seit Jahrzehnten zunehmen, richten die Banken und deren Aufsichtsbehörden ihre Aufmerksamkeit erst seit den letzten Jahren verstärkt auf dieses Thema.

Das veränderte wirtschaftliche Umfeld macht es zudem notwendig, die Interne Revision zunehmend auch in anderen Gebieten einzusetzen. Dazu gehört u.a. der Einsatz der Revisionsabteilung als unternehmensinterner Berater. Im Gegensatz zur Prüfung macht die Innenrevision dabei genaue Aussagen über die Effizienz der verschiedenen Geschäftsbereiche und gibt Hinweise für notwendige Verbesserungen.

Eine moderne Revision versteht sich darüber hinaus als Führungsinstrument des Unternehmens und Entscheidungshilfe für das Management. Die Innenrevision erarbeitet dabei Empfehlungen zur Optimierung der Unternehmensorganisation, setzt die aufsichtsrechtlichen Anforderungen um und berät das Management konstruktiv beim Einsatz neuer Technologien.

Wie jeder andere Unternehmensbereich muss auch die Interne Revision aktiv zum Geschäftserfolg des Instituts beitragen. Ihre Arbeit wird nur anerkannt, wenn sie einen möglichst hohen Nutzen bei gleichzeitig geringen Kosten erbringt. Zur Lösung dieses Zielkonfliktes können neuartige Arbeitsmethoden und der gezielte Einsatz elektronischer Datenverarbeitung (EDV) beitragen. Ebenso ist die hohe fachliche Kompetenz der Revisionsmitarbeiter ein Garant für eine effiziente und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung.

Die vorliegende Arbeit geht auf die unterschiedlichen Bereiche eines wirkungsvollen Revisionsmanagements innerhalb von Kreditinstituten ein. Dabei werden auch umliegende Problembereiche und aktuelle Entwicklungen berücksichtigt.

1. Abschnitt: Grundlagen des Revisionswesens

A. Interne Revision

I. Einordnung

Neben der Planung und Organisation ist die Überwachung die dritte wesentliche Hauptaufgabe des Managements eines Unternehmens[2]. Die Überwachung gewährleistet die dauerhafte Wirksamkeit der eingerichteten Prozesse und ihre Anpassung an die flexiblen internen und externen Bedingungen[3]. Zur Erfüllung dieser Überwachungsaufgabe nutzt die Unternehmensführung die Instrumente Kontrolle und Prüfung, welche sich dem Oberbegriff Überwachung unterordnen[4].

Während die in die betrieblichen Abläufe integrierten Kontrollmaßnahmen prozessabhängig sind, erfolgt die interne Prüfung[5] prozessunabhängig. Um die erforderliche Unabhängigkeit zu wahren, wird die Prüfungsaufgabe entweder von direkt der Unternehmensleitung unterstellten Angehörigen einer Abteilung „Interne Revision“ oder von betriebsexternen Prüfern (Outsourcing) wahrgenommen[6].

Sämtliche Maßnahmen und Vorkehrungen zur Überwachung eines Unternehmens bilden in ihrer Gesamtheit das Interne Überwachungssystem (IÜS). Aus unternehmensinterner Sicht ist die Interne Revision neben dem Internen Kontrollsystem (IKS) Bestandteil des IÜS (siehe Abb. 1). Für den externen Prüfer ist die Interne Revision dagegen Bestandteil des IKS[7]. Im Vergleich zum IKS und weiteren internen Kontrollmechanismen hat die Interne Revision eine herausragende Stellung.

Die Delegation wesentlicher Teile der Überwachungsfunktion an die Interne Revision befreit die Unternehmensleitung nicht von ihrer originären Überwachungspflicht. Vielmehr hat sich die Unternehmensleitung davon zu überzeugen, dass die Interne Revision die ihr übertragenen Aufgaben effizient und umfassend ausübt[8].

II. Definition

Die internationale Berufsvereinigung der Internen Revisoren, das Institute of Internal Auditors (IIA), definiert die Interne Revision wie folgt: "Internal Auditing is an independent, objective, assurance and consulting activity designed to add value an improve an organizations operations. It helps an organization accomplish its objectives by bringing a systematic, disciplined approach to evaluate an improve effectiveness of risk management, control and governance processes"[9].

Dem entspricht auch die Definition des „Deutschen Instituts für Interne Revision e.V.“ (IIR). Danach erbringt die Interne Revision „unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Die Interne Revision unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- sowie Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft“[10].

Diese Definition gilt für alle Unternehmen und damit auch für die Ausgestaltung der Internen Revision in Kreditinstituten.

III. Notwendigkeit

Ein Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute ist das Verwalten der ihnen anvertrauten Vermögenswerte. Kreditinstitute müssen sich daher besonders gegen geschäftsschädigende Handlungen und deren Folgen schützen. Die Interne Revision nimmt dabei einen besonders hohen Stellenwert ein[11]. Zu dieser Erkenntnis kam auch der Gesetzgeber[12]. Bei den Sparkassen, die als Anstalten des öffentlichen Rechts zusätzlicher Beaufsichtigung unterliegen, wurde die Tätigkeit der Innenrevision schon im Jahre 1943 mit Hilfe einer Mustergeschäftsanweisung geregelt. Diese verlangte vom Innenrevisor eine regelmäßige Überwachung aller Betriebsteile und hatte maßgeblichen Einfluss auf die „Anforderungen für die Ausgestaltung der Innenrevision“[13].

IV. Revisionsziele

Die Vermeidung und Aufdeckung von Unwirtschaftlichkeiten, Sicherung und Schutz des Vermögens sowie Sicherstellung der Einhaltung der Geschäftspolitik einschließlich der Einhaltung von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Vorschriften der Geschäftsleitung sind Formalziele der Internen Revision. Ferner soll die Interne Revision, die ihr überstellte Geschäftsleitung mit aussagekräftigen und zeitnahen Informationen versorgen und auch beratend tätig sein[14].

Die Ziele der Internen Revision (siehe Abb. 2) haben sich im Zeitverlauf stark erweitert. Früher standen Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit im Vordergrund. Heute ist die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens das dominierende Ziel. Das optimale Verhältnis von Ertrag zu Aufwand bzw. Leistung zu Kosten wird durch das Maximalprinzip[15] bzw. durch das Minimalprinzip[16] erreicht. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird u.a. durch die Interne Revision sichergestellt.

V. Abgrenzung zum Controlling

Controlling und Interne Revision sind artverwandte Instrumente des Managements, welche von der Unternehmensleitung delegierte Aufgaben wahrnehmen. Im Gegensatz zur Internen Revision (siehe Abb. 3) ist das Controlling eine prozessabhängige Institution und trägt operative Mitverantwortung. Das Controlling umfasst die zielorientierte Koordination von Planung, Informationsversorgung, Kontrolle und Steuerung des Kreditinstituts und unterstützt die Geschäftsleitung zukunftsorientiert bei der Erreichung der Unternehmensziele[17].

Während das Controlling ergebnisorientiert arbeitet, ist die Interne Revision verfahrensorientiert und nur fallweise tätig. Die Interne Revision prüft regelmäßig alle wesentlichen Geschäftsbereiche, beurteilt zukunftsorientiert die Wirtschaftlichkeit der internen Prozesse und berät die Unternehmensleitung. Damit übernimmt die Interne Revision teilweise auch Aufgaben der Controllingabteilung und sollte daher mit dieser in Einzelfällen zusammenarbeiten, ohne die organisatorische Trennung aufzuheben[18].

VI. Abgrenzung zur Jahresabschlussprüfung

Interne Revision und Jahresabschlussprüfung (siehe Abb. 4) dienen der Überwachung des Kreditinstituts. Die Interne Revision ist gesetzlich nicht geregelt und hat freiwillige Kontrollaufgaben, insbesondere die Sicherung der Einhaltung von unternehmensinternen Verfahrensvorschriften, wahrzunehmen. Im Gegensatz dazu ist die jährliche Abschlussprüfung durch eine externe Institution, z.B. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gesetzlich geregelt und soll die Gesetzesentsprechung der externen Rechnungslegung gewährleisten, um insbesondere die Fremdkapitalgeber zu schützen[19].

Die Innenrevision wird i.d.R. von Angehörigen des Unternehmens durchgeführt, kann aber auch vollständig oder teilweise an außenstehende externe Prüfer übertragen werden, insofern diese nicht gleichzeitig als Abschlussprüfer tätig sind[20].

B. Historische Entwicklung

I. Entwicklung bis Mitte des 19. Jahrhunderts

Die Notwendigkeit einer Internen Revision besteht nicht erst mit Beginn des Informationszeitalters. Der Ursprung des Revisionswesens geht auf die Anfänge wirtschaftlichen Handelns zurück und hat in jeder Entwicklungsphase der Wirtschaft (siehe Abb. 5) eine den jeweiligen Anforderungen entsprechende Prüfungsform entwickelt[21].

Schon im Altertum begann man systematisch zu wirtschaften. Die Aufgabe einer Revision bestand zu dieser Zeit in einer rein formellen rechnerischen Überprüfung der buchhalterischen Aufzeichnungen von Staatseinnahmen. Im Römischen Reich verwendete man ein System von internen Kontrollen, um z.B. staatliche Steuereinnahmen zu kontrollieren und Wirtschaftsdelikte zu verhindern[22]. Erst im Mittelalter sollte die institutionalisierte interne Prüfung und Überwachung das Vermögen großer europäischer Handelshäuser gezielt sichern[23].

Anfang des 19. Jahrhunderts waren die Feststellung des physischen Vorhandenseins von Münzen, Banknoten und Wertpapieren sowie die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Schwerpunktaufgaben der Internen Revision[24]. 1917 begann das amerikanische Federal Reserve Board als Reaktion auf Betrugs- und Unterschlagungsfälle in großen Unternehmen mit der Entwicklung eines Internal Control-Konzeptes, welches dem späteren IÜS zu Grunde liegt[25]. Der Kontrollprozess wird dabei von betrieblichen Überwachungsorganen bzw. dem Management initiiert und soll die Wirksamkeit und Effizienz der betrieblichen Prozesse gewährleisten sowie die Verlässlichkeit der finanziellen Berichterstattung und die Einhaltung aller im Unternehmen geltenden Regelungen und Vorschriften sicherstellen[26]. Damit waren die Grundlagen für die Interne Revision geschaffen und es entwickelten sich, insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg, anspruchsvolle Prüfungsmethoden (siehe Abb. 6)[27].

II. Entwicklung ab Mitte des 19. Jahrhunderts

Mitte des 19. Jahrhunderts war die Delegation von Überwachungsaufgaben an die Interne Revision zumindest in größeren Unternehmen praktisch nicht mehr aufzuhalten. Die Intensivierung des Welthandels, die zunehmende Automatisierung und die gestiegene Unternehmenskomplexität führte zur Erweiterung der Revisionsbereiche vom Financial Auditing über das Operational Auditing zum Management Auditing und damit auf alle Geschäftsbereiche[28]. Ebenso bedingten die Veränderungen einen Wechsel von der Prüfung nach der Implementierung der Systeme (ex post-Prüfung[29]) zur zeitlichen Vorverlegung von Prüfungshandlungen (ex ante-Prüfung[30]) unter Umständen schon vor den Start eines neuen Projektes[31]. Auch die Kreditinstitute vollzogen diese Entwicklungen. In Anbetracht mehrerer Bankenkrisen in den siebziger Jahren[32], sah sich das damalige Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BAKred)[33] im Jahre 1976 dazu veranlasst, Anforderungen für die Ausgestaltung der Innenrevision an die Kreditinstitute zu stellen[34].

a) Anforderungen an die Ausgestaltung der Innenrevision von 1976

Mit dem Schreiben des BAKred an die Spitzenverbände der Kreditinstitute vom 28.05.1976 wurden erstmalig flexibel handhabbare Grundsätze für die Ausgestaltung der Internen Revision formuliert. Damals lag der Schwerpunkt organisatorischer Maßnahmen in Kreditinstituten, unter den gegebenen relativ konstanten Umgebungseinflüssen und bei mäßiger technologischer Entwicklung, traditionell in der laufenden Pflege und Betreuung bestehender Aufbau- und Ablauforganisation.

Seither sind jedoch Entwicklungen eingetreten, die eine Überarbeitung der Aufgaben der Innenrevision und damit eine neue Verlautbarung erforderlich machten. Die dynamischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten zwangen die Institute zu einer grundsätzlichen Neuausrichtung ihrer Geschäftspolitik. Die Kreditinstitute mussten ihre inneren Strukturen an diese Entwicklungen, beispielsweise durch die Errichtung moderner Risikomanagementsysteme und zunehmende Automatisierungs- und Rationalisierungsprozesse, anpassen. Auch der Aufgabenbereich der Internen Revision war von dieser Entwicklung betroffen und entwickelte sich im Zeitverlauf vom reinen Kontrollorgan zum integrativen Bestandteil der gesamtunternehmerischen Führung[35]. Die Prüfungstätigkeit der Internen Revision orientiert sich damit verstärkt an System- und Organisationsprüfungen unter der Anwendung rationeller Prüfungstechniken[36].

b) Die Mindestanforderungen der deutschen Bankenaufsicht

Die Bankenaufsicht beurteilt die Kreditinstitute anhand quantitativer und qualitativer Vorgaben. Zur Beurteilung der Qualität der bankinternen Überwachungssysteme werden flexibel anwendbare und praxisnahe Regelungen („best practice“) in Form von Mindestanforderungen festgelegt und regelmäßig veröffentlicht[37]. Die Mindestanforderungen sind als Rahmenbedingungen zur Gestaltung des IÜS von den Instituten umzusetzen und haben damit auch grundsätzliche Auswirkungen auf die Arbeit der Internen Revision. Neben den nachfolgend näher erläuterten Mindestanforderungen bestehen noch weitere Regelungen der Bankenaufsicht. Diese stellen als Einzelregelungen, wie z.B. das „Vier-Augen-Prinzip“ bzw. als Bestandteil umfassender Normen, wie im Fall der Regelungen zur Geldwäsche, detaillierte Anforderungen an das IÜS der Institute.

1. Anforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften

Mit dem Rundschreiben zu den „Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute“ (MaH) im Oktober 1995 hat die deutsche Bankenaufsicht frühzeitig bindende Standards für die Einrichtung interner Kontrollmechanismen im Bereich der Handelsgeschäfte veröffentlicht. Einfluss auf die Entwicklung des Rundschreibens hatte auch die Insolvenz der Barings Bank[38] im Jahre 1995. Die MaH enthalten hauptsächlich Regelungen zur prozessabhängigen Überwachung. Daneben hat das BAKred erstmalig die Revisionsaufgaben im Handelsbereich der Banken genauer definiert. Neben Prüfungsumfang und -häufigkeit wurden auch weitergehende Aufgabenbereiche konkretisiert[39]. Speziell in die Konzeption und Testphase von Geschäften mit neuartigen Produkten, z.B. Kreditgeschäfte auf neuen Märkten, soll die Interne Revision eingebunden werden. Bei stark handelsorientierten Instituten geht die Mitarbeit der Internen Revision über die Testphase hinaus und umfasst den gesamten „new product process“. Ergänzend zur allgemeinen Prozessbegleitung muss die Interne Revision auch den Ablauf des Prozesses prüfen. Diese Doppeltätigkeit in beratender und prüfender Funktion kann ggf. zum Interessenkonflikt führen[40].

2. Anforderungen an die Interne Revision

Bedingt durch die Umwälzungen im Bankgeschäft, die Einführung neuer Produkte, die Erschließung neuer Märkte, die Nutzung neuer Techniken und die Tendenz zur Auslagerung betrieblicher Prozesse, entstanden neue Aufgabenfelder für die Interne Revision. Daher begann das BAKred im Jahre 1999 mit der Neufassung der Anforderungen an die Interne Revision von Kreditinstituten. Unter anderem wurden dabei auch Beiträge internationaler Gremien berücksichtigt und frühzeitig die Diskussion mit außenstehenden Experten, z.B. Vertretern des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie des IIR, gesucht[41].

Am 17.01.2000 veröffentlichte das BAKred die neuen „Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision der Kreditinstitute“ (MAIR)[42]. Dieses neue Rundschreiben mit der Nummer 1/2000 ersetzt den seit knapp 24 Jahren geltenden so genannten „10-Punkte-Katalog“ aus dem Jahre 1976 („Anforderungen für die Ausgestaltung der Innenrevision“)[43]. Es enthält die an die neuen Entwicklungen angepassten Grundsätze für die prozessunabhängige Revisionstätigkeit und deren Organisation, welche der Ausgestaltung der Internen Revision von Kreditinstituten zugrunde zu legen sind. Die MAIR stärken die Position (siehe Abb. 7) der Internen Revision und gelten für deutsche Kreditinstitute im Inland, für deren Zweigstellen im Ausland sowie für Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute in Deutschland[44].

3. Anforderungen an das Kreditgeschäft

Die zunehmenden Ausfallrisiken und Verluste im Kreditgeschäft rückten in jüngster Vergangenheit verstärkt in das Blickfeld internationaler und nationaler Bankenaufsichtsgremien. Daher veröffentlichte das BAKred am 20.12.2002 mit dem Rundschreiben 34/2002 „Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft“ (MaK) Grundsätze und Rahmenbedingungen für das Kreditgeschäft[45]. Ihre Umsetzung soll in zwei Phasen erfolgen. So sind die fachlichen Anforderungen bis zum 30.06.2004 und die Anpassungen innerhalb der Information Technology (IT) bis zum 31.12.2005 umzusetzen[46].

Die MaK schreiben eine regelmäßige Prüfung des Kreditgeschäfts in angemessenen Zeitabständen durch die Innenrevision vor. Dabei wird auch überprüft, ob die MaK eingehalten worden sind[47]. Sämtliche Prüfungsrichtlinien und die Prüfungsplanung müssen an die MaK angepasst werden[48]. Unter Beachtung der Grundsätze für eine risikoorientierte Prüfung sind neben der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit auch Systemprüfungen durchzuführen[49]. Dabei werden u.a. Kreditrisikostrategien und ihre Einhaltung, Kreditvergabekriterien und ihre Zweckmäßigkeit sowie die Effizienz und Effektivität der Kreditüberwachung unabhängig beurteilt[50].

C. Berufsorganisationen

I. Institute of Internal Auditors

Das amerikanische „Institute of Internal Auditors“ (IIA) mit Sitz in Altamote Springs, Florida ist die weltweit größte, internationale, berufsständische Vereinigung für Interne Revision[51]. Die im Jahre 1941 in New York gegründete Organisation vertritt gegenwärtig mehr als 80.000 Mitglieder weltweit, welche in ca. 180 Vereinen, Revisionsclubs und nationalen Instituten organisiert sind[52].

Das IIA sieht seine Aufgabe in der Förderung der wissenschaftlichen und praktischen Arbeit der Internen Revision, organisiert weltweite Aus- und Weiterbildungsprogramme für seine Mitglieder und schafft damit einen international hohen Standard für die Revisionstätigkeit[53].

Seit 1974 werden Examen zum Erlangen des Titels „Certified Internal Auditor“ (CIA) vom IIA durchgeführt[54]. Zudem entwickelt und veröffentlicht das IIA regelmäßig international geltende Grundsätze für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards for the Professional Practice of Internal Auditing) und überwacht die Prüfung von Internal Audit Departments, die sich dem Qualitätsstandardprogramm angeschlossen haben und daher durch unabhängige Prüfer geprüft werden[55].

Die IIA-Standards (siehe Abb. 8) für die berufliche Praxis der Internen Revision stellen berufsbezogene Grundprinzipien dar. Sie schaffen die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Internen Revision, stellen Bewertungskriterien für deren Leistung auf und dienen der Verbesserung organisatorischer Geschäftsprozesse und Arbeitsvorgänge. Sämtliche zum CIA qualifizierten Revisoren und alle Mitglieder des IIA müssen die Standards einhalten[56].

Besonders seit dem 11.09.2001 nehmen die Aktivitäten des IIA beim Critical Infrastructure Protection, einer Kommission die schon im Jahre 1996 zum Schutz der amerikanischen Infrastruktur vor physischen Bedrohungen und Angriffen aus dem Internet gegründet wurde, signifikant zu.

Zur kritischen Infrastruktur gehören, insbesondere Systeme, deren Beschädigung bzw. Zerstörung negative Folgen auf die wirtschaftliche Stabilität der Vereinigten Staaten von Amerika hätten. Damit zählen auch die Kreditinstitute und das Finanzwesen zur kritischen Infrastruktur. Unter dem Aspekt der weltweiten Bedrohung durch den Terrorismus könnte diese Entwicklung auch für die Interne Revision in anderen Ländern Bedeutung erlangen[57].

Innerhalb des IIA gibt es einen Bereich für Aktivitäten innerhalb Nord-Amerikas, das North-American Advisory Committee (NAAC) und einen Bereich für weltweite Aktivitäten, das Global Advisory Committee (GAC), in dem auch das IIR Mitglied ist[58].

II. Deutsches Institut für Interne Revision e.V.

Das IIR wurde im Jahre 1958 als gemeinnütziger Verein zur praktischen und wissenschaftlichen Förderung der Internen Revision mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet[59]. Neben der Ausübung der satzungsgemäßen Aufgaben Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern der Internen Revision, vertritt das Institut auch die Interessen des IIA in Deutschland. Zudem informiert das IIR seine Mitglieder ständig über wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Internen Revision, entwickelt Revisionsgrundsätze und Revisionsmethoden und pflegt die Beziehungen zur Wissenschaft und Praxis. Im Interesse der interdisziplinären Zusammenarbeit hält das IIR insbesondere Kontakte zum IDW[60].

Deutschlandweit werden mehr als 1.400 Mitglieder (siehe Abb. 9) aus allen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Verwaltung vom IIR vertreten. Davon sind ca. 60 Prozent ordentliche Mitglieder, d.h. Mitarbeiter von Revisionsabteilungen. Der verbleibende Teil besteht aus fördernden Mitgliedern wie Unternehmen, Verbänden, betriebswirtschaftlichen Instituten bzw. Vereinen[61]. International engagiert sich die deutsche Berufsvereinigung im IIA und in der European Confederation of Institutes of Internal Auditing (ECIIA) (siehe Abb. 10)[62].

Der wesentlichste Teil der Institutsarbeit vollzieht sich in den derzeit 22 Arbeitskreisen (siehe Abb. 11)[63]. Die Ergebnisse daraus werden u.a. in der „Zeitschrift Interne Revision“ publiziert und stehen damit den Internen Revisoren als Leitfaden für ihre Prüfungstätigkeit zur Verfügung[64].

Ebenso wie das IIA erlässt das IIR national geltende Revisionsstandards[65] und greift darin grundsätzliche und aktuelle Themen der Internen Revision auf. Die Revisionsstandards sind Ergebnisse der Facharbeit des Instituts. Sie sollen den Mitgliedern Hilfestellung bei der Bewältigung der Revisionsaufgaben geben[66].

Eine vollständige Übernahme der amerikanischen IIA-Standards ist aufgrund von grundlegenden revisionsspezifischen Unterschieden derzeit noch nicht möglich. Daher werden die Revisionsstandards des IIR kontinuierlich weiterentwickelt[67]. Um im internationalen Vergleich ebenfalls eine berufsspezifische Qualifikation nachzuweisen, besteht für Revisoren seit dem Jahre 1998 die Möglichkeit, das vom IIA entwickelte Certified Internal Auditor-Examen beim IIR in deutscher Sprache abzulegen und damit den Titel CIA zu erwerben[68].

D. Berufsgrundsätze

Da der Berufsethik ein besonderer Stellenwert beigemessen wird, verabschiedete das IIA Ende 1968 den „Code of Ethics“ (siehe Abb. 12). Der „Code of Ethics“ definiert verbindliche Berufsgrundsätze für das ethische Verhalten der Mitglieder des IIA und für die Inhaber eines CIA-Zertifikats. Eine Missachtung der Berufsgrundsätze hat einen Ausschluss aus der Berufsorganisation zur Folge. Einem CIA der gegen die Grundsätze verstößt wird i.d.R. das Zertifikat aberkannt[69].

Die Diskussion von Grundsätzen der Internen Revision (GIR)[70] führte nach internationalem Vorbild auch in Deutschland zu einer Kodifizierung der Berufsethik. Das IIR setzte die GIR in praktische Verhaltensregeln (siehe Abb. 13 und Abb. 14) um und fördert damit eine von moralischen Grundsätzen geprägte Kultur im Berufsstand der Internen Revision[71].

Erst der Beitritt zum IIA bzw. IIR verpflichtet die Revisoren zur Einhaltung der jeweiligen Grundsätze. Die praktische Anwendung ist damit jedoch noch keinesfalls gesichert. Aufgrund des noch fehlenden öffentlichen Interesses wurde eine gesetzliche Regelung bisher abgelehnt[72]. Für die Tätigkeit der Innenrevision von Kreditinstituten sind, insbesondere die Grundsätze Unabhängigkeit, vollständiger Informationszugriff sowie angemessene Möglichkeiten der Berichterstattung, von besonderer Bedeutung[73].

I. Unabhängigkeit

Die Interne Revision kann ihren Aufgaben nur dann nachkommen, wenn sie von den zu prüfenden Bereichen und Arbeitsabläufen unabhängig ist[74]. Sie nimmt ihre Aufgaben selbstständig wahr und ist bei der Berichterstattung keinen Weisungen unterworfen. Zudem darf die Interne Revision nicht in den Arbeitsablauf einbezogen und auch nicht für das Ergebnis des überwachten Prozesses verantwortlich gemacht werden[75]. Daher wird die Interne Revision auch als „prozessunabhängige Überwachung“ bezeichnet[76]. Die Unabhängigkeit der Internen Revision wird durch den organisatorischen Status bzw. die direkte Unterstellung unter die Geschäftsleitung gewährleistet[77].

II. Vollständige Information

Um ihre Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen, verfügt die Interne Revision über uneingeschränkte aktive und passive Informations-, Auskunfts- und Einblicksrechte in alle Betriebs- und Geschäftsbereiche, in- und ausländische Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschaften des Kreditinstituts[78].

Die Geschäftsleitung hat diese Rechte jederzeit zu gewährleisten. Bedeutsame Vorstandsbeschlüsse sowie wesentliche Änderungen im IKS sind der Innenrevision umgehend bekannt zu geben. Darüber hinaus sind alle Abteilungen des Instituts verpflichtet, die Revision über erkannte schwerwiegende Mängel oder bemerkenswerte Schäden zu informieren[79].

III. Funktionstrennung

Mitarbeiter der Internen Revision dürfen keine Aufgaben wahrnehmen, die nicht mit der Prüfungs- und Beratungstätigkeit im Einklang stehen. Des Weiteren dürfen Mitarbeiter anderer Abteilungen des Kreditinstituts grundsätzlich nicht mit Revisionsaufgaben betraut werden. In begründeten Ausnahmefällen dürfen Angehörige anderer Abteilungen die Prüfungstätigkeit der Internen Revision aufgrund ihres außerordentlichen Spezialwissens zeitlich begrenzt unterstützen[80].

E. Rechtliche Grundlagen

Der deutsche Gesetzgeber hat die Notwendigkeit bankinterner Kontrollverfahren erkannt und daher ihre Implementierung durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und § 25a Kreditwesengesetz (KWG) verankert. Zudem publiziert die Bankenaufsicht regelmäßig detaillierte Mindestanforderungen bzw. Empfehlungen zum Einsatz der internen Überwachung in Kreditinstituten.

I. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

Eine risikoorientierte Unternehmensüberwachung gewinnt, aufgrund zunehmender Dynamik und Komplexität der Geschäftsprozesse in Kreditinstituten, ständig an Bedeutung. Dies zeigen auch Auswirkungen von Schwächen und Missmanagement im deutschen System der Unternehmenskontrolle. Schieflagen großer Unternehmen und die zunehmende Zahl der Insolvenzen (siehe Abb. 15), veranlassten daher den Gesetzgeber im Jahre 1998 das KonTraG zu erlassen[81]. Auch die Einführung einer Unternehmensverfassung wurde diskutiert und führte im Mai 2000 zur Einsetzung einer Regierungskommission „Corporate Governance“[82]. Das KonTraG erhöht den Stellenwert der Internen Revision nicht nur für börsennotierte Kapitalgesellschaften, sondern unabhängig von der Betriebsgröße auch für Unternehmen aller Rechtsformen[83].

Die gestiegene Bedeutung der Internen Revision zeigt die folgende Formulierung im Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des AktG durch das KonTraG. Danach hat „das deutsche Aktienrecht [...] ein vielschichtiges Kontrollsystem“, die „Überwachung findet auf mehreren Ebenen statt“, wobei „zunächst die Einrichtung einer unternehmerischen Kontrolle durch den Vorstand (Interne Revision, Controlling)“[84] entscheidend ist. Im Mittelpunkt des Artikelgesetzes KonTraG und der damit einhergehenden Gesetzesänderungen stehen vor allem verschärfte Vorschriften der Corporate Governance. Das KonTraG erwähnt als erstes Bundesgesetz indirekt die Interne Revision[85]. Damit erkennt der Gesetzgeber, dass eine effektive interne Überwachung Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Unternehmen und damit auch der gesamten Volkswirtschaft ist[86].

„Die Verpflichtung des Vorstandes, für ein angemessenes Risikomanagement und eine angemessene Interne Revision zu sorgen, soll...“ durch die Änderung des AktG „...verdeutlicht werden“[87]. Der durch das KonTraG eingefügte § 91 Abs. 2 AktG regelt, dass der Vorstand einer Aktiengesellschaft insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten hat, damit Entwicklungen, welche den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, möglichst früh erkannt werden. Dieses IÜS besteht aus dem prozessabhängigen IKS, dem prozessimmanenten Risikomanagementsystem (RMS) sowie der prozessunabhängigen Internen Revision[88]. Damit wird die Interne Revision als Teil des Überwachungssystems, wenn auch nicht als eigene organisatorische, so doch als funktionale Einheit, faktisch zur Pflicht. Die Überwachungsprozesse sollen vor dem Hintergrund des § 91 Abs. 2 AktG sicherstellen, dass das Risikofrüherkennungssystem ständig funktionsfähig ist und kontinuierlich angewendet wird. Zu diesem Zweck sind die Maßnahmen zur Analyse, Bewertung, Identifikation und Kommunikation von Risiken durch die Interne Revision zu überwachen[89].

II. Kreditwesengesetz

Der Schwerpunkt der Bankenaufsicht wurde mit der 6. KWG-Novelle zum KWG im Oktober 1997 von einer primär quantitativen zur zunehmend qualitativen Aufsicht verschoben. In diesem Kontext wurde die Interne Revision auch ohne explizite Nennung gesetzlich im KWG verankert[90]. Zudem wurden mit der am 01.08.1998, durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie, in Kraft getretenen Änderung des KWG geeignete Regelungen zur Kontrolle, Steuerung und Überwachung der Risiken erstmals kodifiziert[91]. Nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 KWG müssen deutsche Kreditinstitute über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, über angemessene interne Kontrollverfahren sowie über angemessene Sicherheitsvorkehrungen für den EDV-Einsatz verfügen. Die Interne Revision soll die Funktionsfähigkeit der internen Kontrollen und damit die gesamte unternehmensinterne Überwachung sicherstellen[92].

F. Systematisierung der Prüfungsmethoden

I. Einzelfallprüfungen

Die einzelnen Ergebnisse von Informationsverarbeitungsvorgängen im System sind Gegenstand von Einzelfallprüfungen. Schwerpunktmäßig wird dabei das Zahlenwerk des Finanz- und Rechnungswesens geprüft (Financial Auditing). Bei der Durchführung von Einzelfallprüfungen stehen dem Revisor die im Folgenden dargestellten Prüfungsmethoden zur Verfügung.

a) Direkte und indirekte Prüfung

Direkte Prüfungshandlungen standen in der Vergangenheit im Mittelpunkt der Revisionspraxis. Unter Zugriff auf einzelne Belege werden die Aufzeichnungen aus der Buchführung, Bilanz und GuV unmittelbar mit den betreffenden Geschäftsvorgängen verglichen. Dabei wird nicht nur die formelle Richtigkeit des Geschäftsvorfalls sondern auch der materielle Hintergrund überprüft[93]. Die direkte Methode ist sehr genau, scheitert jedoch häufig am hohen Zeitaufwand. Mit dem Ziel der weitestgehend unwiderlegbaren Beweisführung wird, insbesondere bei konkreten Hinweisen auf geschäftsschädigende Handlungen, direkt geprüft.

Bedingt durch zunehmende Institutsgrößen und damit wachsendem Geschäftsvolumen gewinnen indirekte Prüfungen immer mehr an Bedeutung. Der Revisor erhält aus den Relationen gegenübergestellter Zahlen Informationen über bestimmte Sachverhalte. Durch Verprobung bzw. Plausibilitätsüberprüfungen gruppierter Einzelsachverhalte wird somit der Prüfungsaufwand verringert, ohne dass die Prüfungsqualität wesentlich vernachlässigt wird. Die indirekte Prüfung wird in der Praxis häufig bei steuerlichen Verprobungen eingesetzt[94].

b) Progressive und retrograde Prüfung

Im Rahmen der progressiven Prüfung wird die Ordnungsmäßigkeit der Zahlen vom wirtschaftlichen Sachverhalt über Beleg und Buchung bis zur Erfolgsrechnung überprüft. Progressive Prüfungshandlungen geben Auskunft darüber, ob wirtschaftliche Tatbestände ordnungsgemäß in der Buchführung belegt sowie dokumentiert sind und ob die Belege formell richtig gebucht sowie vollständig in den Jahresabschluss eingegangen sind. Prüft man von der Bilanzposition über Buchung und Beleg bis zum Geschäftsvorfall zurück, führt man eine retrograde Prüfung durch. Damit wird festgestellt, ob die Position im Jahresabschluss auf einen Geschäftsvorfall zurückzuführen ist und ob dieser auch richtig und vollständig belegt werden kann. Da sich beide Prüfungshandlungen (siehe Abb. 16) ergänzen, werden sie in der Revisionspraxis häufig kombiniert[95].

c) Formelle und materielle Prüfung

Formelle Prüfungen (siehe Abb. 17) beurteilen die äußere Form und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung einschließlich ihrer rechnerischen Richtigkeit. Dabei wird auch geprüft, ob sämtliche Geschäftsvorfälle im Sinne der „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ (GoB) vollständig erfasst, richtig verarbeitet und auf die richtigen Konten gebucht wurden. Es werden insbesondere Abstimmungsprüfungen, Übertragungsprüfungen, rechnerische Prüfungen und Belegprüfungen vorgenommen. Um die inhaltliche Richtigkeit des vorhandenen Zahlenmaterials resp. der Belege festzustellen, wird materiell geprüft[96]. Der Revisor überprüft dabei, ob und inwieweit der Beleg dem zu­grundeliegenden Geschäftsvorfall entspricht.

d) Voll- und Auswahlprüfung

Je nach Prüfungsauftrag und Prüfungsfortschritt muss entschieden werden, ob lückenlos (voll) oder stichprobenweise geprüft werden soll. Bei der lückenlosen Prüfung werden sämtliche Geschäftsvorgänge eines festgelegten Bereiches und/oder Zeitraumes geprüft. Insbesondere in außerordentlich risikobehafteten Geschäftsbereichen ist nach dieser Prüfungsmethode vorzugehen[97]. Wurden beispielsweise potenzielle Deliktbereiche als solche identifiziert oder bestanden bereits bei Auftragserteilung konkrete Verdachtsmomente für eine Unterschlagung, so sind lückenlos alle Geschäftsvorgänge des Verdachtsgebietes zu prüfen[98].

Der Vorteil der Methode besteht darin, dass das zu untersuchende Prüfungsgebiet mit sehr hoher Genauigkeit und Sicherheit beurteilt werden kann. Zeit- und Kostenaspekte sprechen in der Praxis, insbesondere bei umfangreichen Prüfungsgebieten, jedoch gegen eine lückenlose Prüfung. Stattdessen beschränkt sich der Revisor auf ausgewählte Transaktionen, d.h. er prüft stichprobenweise[99].

Dennoch bedient man sich einer besonderen Form der Vollprüfung. Dafür werden stichprobenweise z.B. materielle Geschäftsvorfälle ausgewählt und anschließend lückenlos geprüft. Durch den Einsatz mathematisch-statistischer Stichprobenmethoden lässt sich die Anzahl der zu prüfenden Objekte massiv reduzieren, ohne die Prüfungssicherheit maßgeblich zu senken.

Der Zeit- und Personalbedarf für solche Auswahlprüfungen wird im Interesse der Wirtschaftlichkeit reduziert bzw. konstant gehalten. Auswahlprüfungen können auch zur Eingrenzung unterschlagungsgefährdeter Bereiche durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass ihr Aussagewert lediglich bei einem repräsentativen Stichprobenumfang mit einer Vollerhebung vergleichbar ist. Um eine hohe Prüfungssicherheit zu gewährleisten und das verbleibende Restrisiko möglichst gering zu halten, muss die Stichprobenprüfung einen angemessenen Teil des Prüfungsgebietes abdecken[100]. Die Auswahl kann bewusst bzw. zufällig erfolgen. Eine zufällige Auswahl der Stichprobe sollte in Prüfungsgebieten mit geringem Risiko erfolgen. Um die Zufälligkeit der Stichprobe sicherzustellen, müssen mathematisch gesicherte Verfahren eingesetzt werden[101].

In Gebieten mit hohem Risiko sollte eine bewusste und kritische Auswahl der zu prüfenden Geschäftsvorfälle aufgrund von Erfahrungswerten erfolgen. Auswahlkriterien können insbesondere hohe Rechnungsbeträge bzw. atypische Geschäftsvorfälle sein[102]. Ein Beispiel für die Stichprobenprüfung ist die Revision in Hinsicht auf die Einhaltung des Geldwäschegesetzes. Die Beurteilung der Internen Revision kann dabei mit Hilfe von repräsentativen Stichproben erfolgen. Die Stichproben müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtzahl der Geschäftsvorfälle stehen, die gemäß § 9 Geld­wäschegesetz (GwG) aufgezeichnet worden sind.

II. Systemprüfung

Wachstum und zunehmende Komplexität der Unternehmen erfordern sogenannte Systemprüfungen, die über das Finanz- und Rechnungswesen hinausgehen und über die Funktionsfähigkeit und Effizienz von Prozessen Auskunft geben[103]. Systemprüfungen erstrecken sich i.d.R. auf alle wesentlichen Bereiche des Kreditinstituts[104].

Insbesondere das IKS und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig mit Hilfe von Systemprüfungen geprüft[105]. Dabei wird im ersten Schritt das Ist-System erfasst und anschließend mit dem vorgegebenen Soll-System verglichen. Ebenso wird die praktische Anwendung des Systems mit Hilfe von Testfällen kontrolliert. Ziel der Prüfung ist die Sicherstellung der einwandfreien Funktionsfähigkeit des geprüften Systems. Zudem erlaubt der Soll-Ist-Vergleich eine Zweckmäßigkeitsbeurteilung der Internen Kontrollverfahren.

III. Organisationsprüfung

Die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Personal- und Sachmittelorganisation innerhalb eines Kreditinstituts muss rationell und systematisch erfolgen sowie schriftlich fixiert werden. Die Interne Revision hat in diesem Zusammenhang die Geschäftsabwicklung hinsichtlich ihrer Ordnungsmäßigkeit zu überwachen. Dazu gehört auch die Überprüfung organisatorischer Richtlinien und deren Weiterentwicklung. Bei Nichteinhaltung der geschaffenen Regeln muss die Interne Revision umgehend Korrekturmaßnahmen einleiten. Die Analyse der organisatorischen Abläufe und die Aufdeckung möglicher Schwachstellen in der Organisation des Kreditinstituts werden im Hinblick auf eine möglicherweise folgende Beratung, in Kooperation mit den geprüften Abteilungen, durchgeführt[106].

2. Abschnitt: Voraussetzungen der Internen Revision

Die Arbeit der Internen Revision ist an vielfältige Voraussetzungen (siehe Abb. 18) gebunden. Nur unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Faktoren kann die Revisionsabteilung ihre Aufgaben optimal erfüllen[107].

A. Allgemeine Voraussetzungen

I. Sachliche Ausstattung

Die Durchführung sämtlicher Revisionsaufgaben setzt eine hinreichende Sachausstattung voraus. Neben räumlichen Kapazitäten zählen dazu auch die regelmäßige Versorgung mit Fachinformationen und die Verfügbarkeit von Hard- und Software. Eine fachgerechte Aufgabenerfüllung verlangt zudem aktuelles und umfangreiches Wissen über die zu prüfenden Bereiche und Geschäftsvorfälle. Unter diesem Aspekt ist eine fachliche Informationssammlung für die Revisionsmitarbeiter obligatorisch[108].

II. Technische Ausstattung

Der Umfang sowie die Verwendung von EDV und deren gegenseitige Vernetzung wird in den Fachabteilungen der Kreditinstitute ständig komplexer. Um die Interne Revision in ihrer Arbeit, insbesondere in der Sicherstellung der Planung und Durchführung von Prüfungen sowie der anschließenden Berichterstattung, zu unterstützen, werden daher zunehmend computergestützte Prüf- und Kontrollmethoden eingesetzt[109].

Neben spezieller Revisionssoftware kommen auch Standardprogramme aus den Bereichen Textverarbeitung und Tabellenkalkulation sowie selbst entwickelte Programme zum Einsatz. Es ist darauf zu achten, dass die technische Ausstattung eine ordnungsgemäße Dokumentation der Revisionstätigkeit gewährleistet. Des Weiteren muss die Interne Revision bei Bedarf über hinreichende Zugriffsrechte auf alle wesentlichen IT-Systeme des Kreditinstituts verfügen. Dieser Zugriff soll eine risikoorientierte Stichprobenauswahl sicherstellen und eine anschließende Auswertung ermöglichen[110].

B. Organisatorische Voraussetzungen

I. Schriftlich fixierte Ordnung

Wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Internen Revision ist eine schriftlich fixierte Ordnung des gesamten Kreditinstituts. Diese umfasst insbesondere eine nachvollziehbare Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation, einschließlich des Kompetenzgefüges, und muss der Internen Revision ohne weiteres ermöglichen, die Prüfung zu beginnen[111].

Ebenso ist die Geschäftsleitung nach den MAIR verpflichtet, schriftliche Rahmenbedingungen für die Ziele, Aufgaben, Verantwortung, organisatorische Einbindung, Befugnisse, Berichtspflichten und Vorgehensweise bei der Mängelverfolgung der Internen Revision zu erlassen. Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten sowie Prozessabläufe und integrierte Kontrollen sollten dargestellt, periodisch überprüft sowie weiterentwickelt werden[112]. Die schriftliche Fixierung kann sowohl in Form eines Organisationshandbuchs als auch in einer Online‑Dokumentation erfolgen. Vorteil der letztgenannten Methode ist die transparentere Darstellung von Abläufen und Prozessen, welche anschließend gezielt ausgewertet werden können[113].

II. Institutsgröße

Mit zunehmender Institutsgröße (siehe Abb. 19) steigt die Komplexität, Intransparenz, Anonymität und damit das Risikopotential. Während in kleinen und mittleren Instituten i.d.R. der Geschäftsleiter für die Kontrolle und Überwachung zuständig ist, verfügen größere Kreditinstitute und Bankkonzerne regelmäßig über eigene Revisionsabteilungen[114].

III. Organisatorische Eingliederung

Die organisatorische Eingliederung der Internen Revisionsabteilung hat so zu erfolgen, dass die Prozessunabhängigkeit und die Erreichung der Prüfungsziele gewährleistet sind. Daher wird die Interne Revision sehr weit oben in der Unternehmenshierarchie als Stabsabteilung (siehe Abb. 20) eingegliedert[115].

Zur Führungsunterstützung eines Konzernvorstandes kann die Interne Revision auch in ein Corporate Center eingeordnet werden, zu dem auch die Bereiche Controlling und Treasury[116] gehören[117].

a) Hierarchische Unterstellung

Die Interne Revision ist ein Instrument der gesamten Unternehmensleitung. Sie ist disziplinarisch dem Geschäftsleiter (Vorstandsvorsitzenden) und funktional unmittelbar der Geschäftsleitung (Gesamtvorstand) unterstellt[118].

Damit obliegt die Verantwortung für die Einrichtung und die Funktionsfähigkeit der Internen Revision der gesamten Geschäftsleitung und kann nicht delegiert werden. Die Geschäftsleitung hat im Rahmen ihrer Dienstaufsicht sicherzustellen, dass die Interne Revision ihre Aufgaben in ihrem Sinne rationell und effizient ausführt[119].

Um maximale Unabhängigkeit der Internen Revision zu gewährleisten, sollte sie möglichst weit oben in der Unternehmenshierarchie, vorzugsweise in der obersten Entscheidungs- und Führungsebene, eingegliedert sein[120]. Die der Internen Revision übergestellte Geschäftsleitung wird, in Abhängigkeit von der Rechtsform, durch ein unabhängiges Aufsichtsorgan[121] überwacht. Dabei erstreckt sich die Überwachung auch auf die Unternehmenskontrolle sowie auf das gemäß § 91 Abs. 2 AktG notwendige Frühwarnsystem und damit auch auf die Interne Revision[122].

Im Gegensatz zur Geschäftsleitung (Vorstand) hat das Aufsichtsorgan (Aufsichtsrat) kein Weisungsrecht gegenüber der Internen Revision. Mit Einverständnis des Vorstandes kann die Interne Revision den Aufsichtsrat jedoch bei der Erfüllung seiner Überwachungstätigkeit unterstützen[123]. Damit leistet die Interne Revision auch einen bedeutenden Beitrag zur Corporate Governance[124].

Um ein objektives Management Auditing zu ermöglichen, wird verstärkt eine direkte Unterstellung der Internen Revision unter den Aufsichtsrat bzw. unter ein unabhängiges Audit Committee gefordert. Das Audit Committee ist ein Aufsichtsratsausschuss, der als Schnittstelle zwischen Unternehmensführung und Überwachungsorgan fungiert und u.a. die Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer koordiniert[125].

Die Art und Weise der organisatorischen Eingliederung in die Überwachungsstruktur (siehe Abb. 21) des Instituts soll in jedem Fall eine wirkungsvolle und umfassende Prüfungstätigkeit mit maximaler Prozessunabhängigkeit gegenüber den zu prüfenden Stellen gewährleisten[126].

b) Aufbauorganisation

Die organisatorische Struktur der Internen Revision wirkt sich auf die Effizienz der Prüfungs- und Beratungstätigkeit aus. Gerade innerhalb größerer Kreditinstitute ist daher die Bildung kleinerer Revisionsuntereinheiten unabdingbar. Im Konzern kann die Revision zudem zentral oder dezentral organisiert sein. Insbesondere mit zunehmender räumlicher Distanz der Prüfungsobjekte, werden innerhalb der Tochterunternehmen dezentrale Hausrevisionen eingesetzt, welche der Zentralrevision des Konzerns unterstellt sind[127]. Dies ermöglicht eine Aufteilung der Tätigkeiten (siehe Abb. 22) zwischen Zentral- und Hausrevision.

c) Ablauforganisation

Unter Ablauforganisation versteht man die Gestaltung von Arbeitsprozessen. Die Ablauforganisation der Innenrevision ist an der Struktur der Aktivitäten zur Aufgabenerfüllung ausgerichtet. Die bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Prüfungen ablaufenden Informationsverarbeitungsprozesse sind die Grundlage für den Aufbau einer dauerhaften Prozessstruktur[128].

IV. Rationalisierungskonzepte

Unabhängig davon, ob die Interne Revision durch eine interne Institution oder durch einen unternehmensexternen Anbieter von Prüfungs- und Beratungsleistungen erfolgt, sollte die Umsetzung von Rationalisierungskonzepten nicht dazu führen, dass die Revisionsfunktion verkleinert wird (Lean Revision). Die zunehmende Vielfalt und Komplexität des Aufgabenspektrums erfordert vielmehr eine Ausweitung der Revisionsfunktion.

a) Self-Auditing

Um die Effizienz der Revisionstätigkeit durch institutionelle Dezentralisierung zu steigern wird das Self-Auditing (siehe Abb. 23) diskutiert. Die Umsetzung dieses Konzeptes kann sowohl eine Dezentralisierung der Revisionstätigkeit in multinationalen Unternehmen und Konzernen als auch eine eigenverantwortliche Prüfung des IKS in den Unternehmensbereichen durch eigene Prüfer unter Regie einer zentralen Revision zur Folge haben[129]. Self-Auditing soll insbesondere die durch Rationalisierungsmaßnahmen vielfach entfallenen Kontrollen in den Arbeitsprozessen ersetzen und damit mögliche Vermögensschäden vermeiden[130].

Die Aufgabe der Zentralrevision besteht darin Fragebögen und Checklisten zu entwickeln, anhand derer die Mitarbeiter in den Fachabteilungen bzw. Tochterunternehmen die Qualität des vorhandenen IKS überprüfen können. Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten gegenüber der zentralen Revision des Konzerns müssen beim Self-Auditing klar geregelt sein. Im Sinne einer risikoorientierten Prüfungsprogrammplanung und einer zweckmäßigen Abstimmung von Prüfungsdetails ist eine direkte Berichterstattung der Internen Revision der Fachabteilung bzw. Tochtergesellschaft an die Konzernrevision notwendig[131].

Vorteil der Methode (siehe Abb. 24) ist, dass sich mit zunehmender Dezentralisierung der Internen Revision die Revisionsakzeptanz erhöht. Dies führt wiederum zur exakteren Information über die zu prüfenden Bereiche, z.B. Tochtergesellschaften und damit zu einer Ergebnisverbesserung der Revisionstätigkeit[132]. Ferner werden durch den Abbau der zentralen Revision auch Kosten, beispielsweise für Dienstreisen, eingespart.

Da die eigenverantwortliche Prüfung der Unternehmensbereiche jedoch auch zu einer Gefährdung der Prozessunabhängigkeit der Internen Revision führt, ist das Konzept des Self-Auditing bislang in Theorie und Praxis umstritten[133]. Dennoch werden Routinevorgänge durch gezieltes Self-Auditing abgedeckt[134]. Eine Effizienzsteigerung lässt sich aber nur dann erzielen, wenn die Aufgabenverlagerung Wirtschaftlichkeitsvorteile ohne Qualitätsverlust erbringt[135].

b) Outsourcing

Insbesondere der Druck der Kapitalgeber zur Ergebnisverbesserung zwingt viele Kreditinstitute ihre Organisationen schlanker zu machen. Stellen, Stäbe und Hierarchien werden eingespart und interne Kontrollaufgaben ausgegliedert. Folge solcher „Lean‑Management-Konzepte“[136] ist die kontroverse Diskussion über die Bedeutung und Notwendigkeit der unternehmenseigenen Internen Revision.

Sofern im Unternehmen keine eigene Interne Revision besteht, sind die entsprechenden Überwachungsvorgänge durch geeignete externe Institutionen zu gewährleisten. Eine Alternative ist das Outsourcing der Internen Revision. Der Begriff leitet sich aus „Outside Ressource Using“[137] ab und bedeutet in diesem Fall die Übertragung von einzelnen Revisionstätigkeiten oder der gesamten unternehmensinternen Revisionsfunktion auf einen externen Dienstleistungsanbieter (Service Provider)[138].

Die Aufgaben der Internen Revision von Kreditinstituten sind i.d.R. von unternehmensinternen Personen wahrzunehmen. Soweit dies unter Risikoaspekten vertretbar ist, kann für einzelne Bereiche eine Übertragung der Aufgaben auf externe Personen in Betracht kommen[139].

Ist die Einrichtung einer Revisionsstelle mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, können insbesondere kleine Kreditinstitute die Aufgaben der Internen Revision von einem Geschäftsleiter erfüllen lassen bzw. vollständig oder teilweise auf Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Verbandsprüfer, übertragen. Der Entscheidung für oder gegen das Übertragen der Revisionsfunktion auf einen Externen liegt zudem regelmäßig eine „Make or Buy“ - Überlegung zugrunde[140]. Dabei sind neben Kosten- und Nutzenaspekten auch Vor- und Nachteile der Übertragung (siehe Abb. 25) zu analysieren.

1. Formen des Outsourcing

Die Auslagerung der Innenrevisionsfunktion von Kreditinstituten kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Neben der vollständigen Auslagerung wird ebenso die Übertragung einzelner Revisionsaufgaben an einen externen Service Provider praktiziert[141]. Der Service Provider sollte in jedem Fall über ausreichenden Sachverstand und technische Fachkenntnisse sowie über genügend Kapazitäten verfügen, um eine ordnungsgemäße Revisionstätigkeit zu gewährleisten.

aa) Vollständige Auslagerung

Die intensivste Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister ist die vollständige Auslagerung der Internen Revision. Sie ist nur für kleine Kreditinstitute und dabei nur, soweit dies unter Risikogesichtspunkten vertretbar ist, zulässig[142].

Nach der Auslagerung obliegen dem externen Revisor alle Aufgabenbereiche der eigenen Revisionsabteilung im outsourcenden Kreditinstitut. Allerdings bleibt die Innenrevisionsfunktion auch nach einem vollständigen Outsourcing in der Verantwortung der Geschäftsleitung[143]. Daher und um die Zusammenarbeit zwischen dem Externen und dem auslagernden Institut zu koordinieren, muss die Geschäftsleitung im Falle einer vollständigen Auslagerung eine unternehmensinterne Person mit ausreichenden Fachkenntnissen und der notwendigen Unabhängigkeit als Revisionsbeauftragten bestellen. Diese Vorgehensweise soll die ordnungsgemäße Durchführung der Revision gewährleisten.

Der Revisionsbeauftragte erstellt zusammen mit dem externen Prüfer den Prüfungsplan, welcher von der Geschäftsleitung zu genehmigen ist. Ferner verfasst der Revisionsbeauftragte bzw. der externe Prüfer mindestens einmal jährlich einen Gesamtbericht und prüft anschließend, ob die gegebenen Empfehlungen umgesetzt werden[144]. Die Bestellung eines Revisionsbeauftragten ermöglicht den Kreditinstituten jederzeit ein problemloses Insourcing[145].

bb) Auslagerung bestimmter Aufgaben

Um die Tätigkeit der Internen Revision des Kreditinstituts zu unterstützen, werden häufig auch nur einzelne Aufgabenbereiche an den Service Provider übertragen. Insbesondere plötzlich erforderliche Sonderprüfungen können infolge zu geringer eigener Kapazitäten und ggf. fehlender Spezialkenntnisse z.B. im EDV-Bereich an einen externen Prüfer ausgelagert werden[146]. Aufgrund der Unbefangenheit des externen Prüfers kommen speziell Unterschlagungsprüfungen für ein Outsourcing in Betracht[147].

cc) Outsourcing an Abschlussprüfer

Für die Übernahme von Revisionsaufgaben eignen sich vor allem Wirtschaftsprüfungsgesellschaften[148]. Diese dürfen jedoch nicht gleichzeitig Abschlussprüfer des Kreditinstituts sein und müssen auch vom Jahresabschlussprüfer des Kreditinstituts unabhängig sein[149]. In Ausnahmefällen darf die Ausübung der Abschlussprüfung und der Internen Revision nur vorübergehend und nur soweit dies mit berufsständischen und handelsrechtlichen Vorschriften vereinbar ist, durch Personen erfolgen, die dem gleichen Unternehmen angehören[150].

Fallweise kann der Abschlussprüfer einzelne Aufgaben der Internen Revision übernehmen, insbesondere dann, wenn die Interne Revision Prüfungshandlungen durchführt, die auch Bestandteil der Abschlussprüfung sind bzw. sein könnten. Im Prüfungsauftrag ist allerdings zu vereinbaren, dass einschlägige Erkenntnisse und Prüfungsergebnisse aus der Revisionstätigkeit für die Zwecke der Abschlussprüfung verwendet werden können und müssen, soweit sie hierfür von Bedeutung sind[151].

2. Rechtliche und aufsichtsbehördliche Rahmenbedingungen

Soweit Kreditinstitute die Revisionsfunktionen auf eine externe Institution übertragen, sind die besonderen Vorschriften des § 25a Abs. 2 KWG zu beachten. Die gesetzliche Regelung zeigt die große Bedeutung des Outsourcing der Internen Revision von Kreditinstituten. Neben einer Anzeige des Revisionsauftrages an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist danach vertraglich sicherzustellen, dass das beauftragende Institut in seinen eigenen Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten sowie die BaFin in ihren Prüfungsrechten und Kontrollmöglichkeiten nicht beeinträchtigt wird[152]. Nicht nur der Vollzug, sondern schon die Absicht des Outsourcing von Revisionsleistungen sind der BaFin anzuzeigen[153].

C. Personenbezogene Voraussetzungen

Nach den MAIR ist die Geschäftsleitung verpflichtet, die notwendigen Bedingungen und Voraussetzungen für die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Internen Revision zu schaffen. Sie hat demnach auch für eine angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung zu sorgen. Diese orientiert sich an der Betriebsorganisation, den Geschäftsfeldern, der geschäftlichen Entwicklung und an der Risikostruktur des Kreditinstituts[154].

I. Quantitative Ausstattung

Die quantitative Ausstattung der Internen Revision ist abhängig von der Branche, der Struktur, der Risikosituation, der Ausgestaltung des IKS und der Größe des Instituts. Sie muss aber immer so bestimmt sein, dass die gestellten Revisionsaufgaben innerhalb eines festgelegten Zeitraumes erfüllt werden können. Um die Angemessenheit der Dimension der Revisionsabteilung einzuschätzen, eignet sich die Kennzahl „Prüfer pro tausend Beschäftigte“ (siehe Abb. 26). Diese setzt die Anzahl Interner Revisoren in Beziehung zum Personalbestand[155].

Die Praxis zeigt, dass die Anzahl der Mitarbeiter der Internen Revision mit zunehmender Institutsgröße abnimmt. Dies ist eine Folge des dort optimierten IKS und der verstärkten Anwendung von Systemprüfungen mit Softwareunterstützung. Je weniger Kontrollmaßnahmen im Unternehmen installiert sind, desto größer sollte der Personalbe­stand der Innenrevision sein[156].

II. Qualitative Ausstattung

a) Anforderungsprofil

Nur der Einsatz moderner Kontroll- und Revisionsverfahren erlaubt spezifische Risikopotentiale frühzeitig zu erkennen und durch gezielte Maßnahmen entgegenzuwirken. Um diesen grundlegenden Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Innenrevision zu gewährleisten, müssen jederzeit persönlich und fachlich qualifizierte Prüfer in ausreichender Zahl verfügbar sein[157]. Ausbildung, Qualifikation und Berufsethik sollten schon bei der Stellenbesetzung angemessen berücksichtigt werden.

Um die Objektivität der Internen Revision zu wahren, sollte eine regelmäßige Job-Rotation innerhalb sowie in und aus der Revision erfolgen. Im Allgemeinen kann eine Aufteilung in die vier Kompetenzfelder fachliche, persönliche, Methoden- und Sozialkompetenz erfolgen[158]. Fachkompetenz und persönliche Eignung sind wichtige qualitative Voraussetzungen für eine effiziente Revisionstätigkeit und werden daher im Folgenden näher beschrieben.

1. Fachkompetenz

Die Revisoren müssen nicht nur über aktuelles revisionsspezifisches Wissen, sondern auch über die notwendigen analytischen Fähigkeiten und umfassende Kenntnisse bezüglich der Organisation des Instituts verfügen[159].

Konkrete Anforderungen (siehe Abb. 27) werden in der Praxis durch institutsspezifische Gegebenheiten bestimmt[160]. Generell sollten die Revisionsmitarbeiter alle Abteilungen des Kreditinstituts während der Ausbildung bzw. als Trainee durchlaufen haben und damit detaillierte unternehmensspezifische Kenntnisse nachweisen.

Eine rein fachliche Qualifikation reicht jedoch noch nicht aus, um die Revisionsaufgaben optimal zu erfüllen. Neben Fach- und Methodenkompetenz muss der moderne Revisor zunehmend auch so genannte Soft-Skills, wie Sozialkompetenz und bestimmte persönliche Eigenschaften, aufweisen.

2. Persönliche Kompetenz

Die Mitarbeiter der Internen Revision müssen ihre Tätigkeit objektiv, unabhängig und neutral ausüben. Dies setzt voraus, dass ihre persönliche Grundeinstellung diesen Anforderungen entspricht[161]. Schnelle Auffassungsgabe, analytische Fähigkeiten, Abstraktionsvermögen, Integrität, Flexibilität und Kreativität sind ebenso wichtig wie zielorientiertes Denken, Sorgfalt und Lernbereitschaft. Die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Prüfungsteam und mit den geprüften Abteilungen des Kreditinstituts verlangt zudem Teamfähigkeit, Informationsbereitschaft sowie ein sicheres und verbindliches Auftreten der Revisionsmitarbeiter[162].

Ebenso wichtig ist eine ausgeprägte Sozialkompetenz sowie versiertes technisches Know-how. Innerhalb der Revisions-Abteilung größerer Kreditinstitute ist es als ratsam zu erachten, eine gewisse Spezialisierung der Mitglieder des Prüfungsteams anzustreben, ohne dabei die generalistische Ausbildung der Revisoren zu vernachlässigen[163]. Eine ständige Weitergabe von Wissen und Erkenntnissen in Form eines Knowledge-Sharing gewährleistet eine optimale Aus- und Fortbildung aller institutsinternen Revisoren.

b) Ausbildung und Qualifikation

Die Ausbildung zum Innenrevisor kann nach abgeschlossenem Studium und anschließender Arbeit in den wesentlichen Geschäftsbereichen des Kreditinstituts spezifisch in der Revisionsabteilung erfolgen. Zudem kann die berufliche Kompetenz durch Praxiserfahrung verbessert bzw. durch die Weiterbildung, insbesondere der leitend tätigen Revisoren, zum CIA belegt werden[164]. Mit dem bestandenen international anerkannten Berufsexamina, welches dem Wirtschaftsprüfer-Examen ähnelt, erbringen die Mitarbeiter einen weltweit anerkannten unabhängigen Kompetenznachweis über ihr revisionsspezifisches theoretisches Wissen.

Generell sind sämtliche Revisionsmitarbeiter verpflichtet, ständig an einer Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikation und Leistungsfähigkeit zu arbeiten[165]. Dazu gehört vorrangig eine planmäßige Fortbildung über neue Entwicklungen im bankwirtschaftlichen und prüfungstechnischen Bereich. Die ganzheitliche Ausbildung und praktische Tätigkeit in allen Institutsbereichen macht die Interne Revision zu einem idealen „Trainingsgebiet“ für den Führungsnachwuchs[166].

3. Abschnitt: Aufgaben der Internen Revision

Die Aufgaben der Internen Revision gliedern sich in die beiden Tätigkeitsfelder Prüfung und Beratung. Dabei stellt die Interne Revision sicher (assurance), dass sämtliche Betriebs- und Geschäftsprozesse innerhalb des Kreditinstituts effizient und wirksam überwacht werden[167].

Die Prüfungstätigkeit orientiert sich an Umfang und Risikogehalt der Betriebs- und Geschäftstätigkeit des Instituts[168]. Bei Kreditinstituten mit Filialstruktur erstrecken sich die Aktivitäten der Innenrevision auch auf die einzelnen Betriebsstellen und die dort verrichteten Tätigkeiten. Die Interne Revision prüft und beurteilt primär die Angemessenheit, Anwendung, Funktionsfähigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des IKS, der Risikomanagementsysteme, des Berichtswesens, des Informationssystems sowie des Finanz- und Rechnungswesens in allen Institutsbereichen. Zudem beurteilt und kontrolliert die Interne Revision die Einhaltung geltender aufsichtsrechtlicher und gesetzlicher Vorgaben, die Wahrung betrieblicher Vorschriften, Ordnungen und Richtlinien sowie die Ordnungsmäßigkeit aller Betriebs- und Geschäftsabläufe[169].

Soweit dies mit ihrer Unabhängigkeit vereinbar ist, kann die Interne Revision auch beratend tätig (siehe Abb. 28) sein. Mit der Beratung der ihr vorgesetzten Geschäftsleitung (Internal Consulting) unterstützt sie das Kreditinstitut bei der Erreichung der unternehmerischen Ziele und nimmt damit eine zunehmend wichtige Aufgabe wahr[170]. Beispielsweise wirkt die Revisionsabteilung bei der Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie bei der Gestaltung neuer Geschäftstätigkeiten mit[171].

Eine klare Trennung zwischen Prüfung (Audit) und Beratung (Consulting) ist nicht immer möglich[172]. Je nach Art des Wirtschaftszweiges und der Betriebsgröße sind die speziellen Aufgaben der Internen Revision unterschiedlich. Im Bereich der Kreditinstitute übernimmt die Interne Revision somit wesentlich andere Aufgabenfelder als beispielsweise im Industriebetrieb.

Auswahl, Häufigkeit und Umfang der Überwachung sind abhängig von Bedeutung und Komplexität der einzelnen Risiken und der gesamten Risikosituation des Unternehmens[173]. Unter Beachtung der genannten Prämissen sind die Aktivitäten der Internen Revision regelmäßig auf alle Betriebs- und Geschäftsabläufe des Kreditinstituts auszudehnen[174]. Im Zusammenspiel der Internen Kontrollsysteme setzt sich die Tätigkeit der modernen Innenrevision aus den im Folgenden beschriebenen vier Teilbereichen zusammen.

A. Financial Auditing

Das Financial Auditing ist das ursprüngliche Aufgabengebiet der Internen Revision[175]. Mit ihm wird vielfach noch ein Revisionskonzept verbunden, das auf detektivische Fehlersuche ausgerichtet ist. Es erstreckt sich auf die eher vergangenheitsorientierte Prüfung der Ordnungsmäßigkeit, Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Finanz- und Rechnungswesens[176].

Das Finanz- und Rechungswesen dokumentiert alle Wertflüsse im Unternehmen, ist grundlegend für ein funktionierendes Controlling und unterstützt ein effizientes Frühwarnsystem. Die Prüfungshandlungen im Rahmen des Financial Auditing sind vergleichbar mit der Tätigkeit des Abschlussprüfers. Prüfungsobjekte sind vorrangig die Finanzbuchhaltung einschließlich Debitoren und Kreditoren sowie die Jahresabschlüsse[177]. Um materiell bedeutsame Schwachstellen des Rechnungswesens, wie z.B. fehlende interne Kontrollen oder gravierende Fehler, beispielsweise Falschbuchungen, gezielt aufzudecken, hat sich mittlerweile auch hier ein risikoorientierter Prüfungsansatz bewährt.

I. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit

Die Interne Revision will mit Ordnungsmäßigkeitsprüfungen feststellen, ob Vorgänge oder Zustände regelgerecht durchgeführt worden bzw. normgerecht sind. Ebenso wird überprüft ob das Rechnungswesen den betrieblichen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften entsprechend organisiert und ob ein funktionsfähiges IKS installiert ist. Die Sollgrößen werden dabei durch betriebliche und gesetzliche Vorschriften bestimmt. Im Regelfall sollten der tatsächliche Arbeitsprozess und die erzielten Ergebnisse der Arbeit den für das Prüfungsobjekt geltenden Regelungen in formeller und materieller Hinsicht entsprechen und somit ordnungsmäßig sein. Ordnungsmäßigkeitsprüfungen stellen zwar die Basis für die Aufgaben der Internen Revision dar, sind aber in den letzten Jahren tendenziell rückläufig[178].

II. Prüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit

Nur wenn die einzelnen Bestandteile des Finanz- und Rechnungswesens optimal zusammenarbeiten ist seine Funktionsfähigkeit sichergestellt. Um diese zu beurteilen, vergleicht die Interne Revision die vorherrschenden Ist-Zustände der ablaufenden Prozesse mit vorgegebenen Soll-Zuständen.

Die Innenrevision muss im Rahmen des Financial Auditing auch prüfen, ob das Institut ausreichend vor Vermögensverlusten geschützt ist. Damit soll gewährleistet werden, dass das dem Kreditinstitut anvertraute Vermögen sicher ist[179]. Die Prüfung der Sicherheit des Finanz- und Rechnungswesens dient primär der Prävention möglicher Wirtschaftskriminalität, denn gerade geschäftsschädigende Handlungen können die Fähigkeit zur Unternehmensfortführung massiv beeinträchtigen.

B. Operational Auditing

Operational Auditing wird als Weiterentwicklung des Financial Auditing gesehen. Ziel ist die zukunftsorientierte Beurteilung betrieblicher Abläufe und Systeme unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten. Damit verschieben sich die Revisionsaufgaben, wie auch beim Management Auditing, von der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit innerhalb der Prüfgebiete hin zur Unterstützung der Geschäftsleitung beim Erreichen der Unternehmensziele[180]. Das Aufgabengebiet erstreckt sich auf das gesamte Unternehmen einschließlich dessen Aufbau- und Ablauforganisation mit Ausnahme der Unternehmensleitung. Speziell wird dabei das IKS im Hinblick auf Funktionalität und mögliche Effizienzsteigerungen beurteilt sowie die Konformität der angewendeten Verfahren mit den Unternehmenszielen sichergestellt[181].

I. Prüfung des Internen Kontrollsystems

Das IKS ist ein Bestandteil des Internen Überwachungssystems und umfasst alle von der Unternehmensleitung festgelegten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen mit dem Ziel der Risikobegrenzung und Sicherung der wirtschaftlichen und ordnungsmäßigen Führung des Unternehmens[182]. Es besteht aus manuellen und automatisierten Überwachungsmaßnahmen, die mittel- bzw. unmittelbar in die zu kontrollierenden Arbeitsabläufe integriert sind. Diese Kontrollaufgaben werden in erster Linie von Mitarbeitern, welche an den jeweiligen Arbeitsabläufen beteiligt und i.d.R. auch für das Überwachungsergebnis eigenverantwortlich sind, wahrgenommen[183]. Um wirkungsvolle Sofortmaßnahmen zu gewährleisten, soll das IKS denkbare Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig aufdecken[184]. Ein effizientes IKS ist Voraussetzung für ein stabil funktionierendes Unternehmen.

Die Beurteilung des IKS gehört zu den wesentlichen Revisionsaufgaben. Die Interne Revision hat das IKS auf Angemessenheit und Effizienz zu prüfen. Dabei ist in einem ersten Schritt der Ist-Zustand des IKS zu analysieren. Anschließend sollten die analysierten Risiken bewertet werden, um im letzten Schritt Maßnahmen für die weitere Gestaltung des IKS vorzuschlagen[185].

II. Prüfung des Risikomanagementsystems

Um ungünstige, den Fortbestand des Kreditinstituts gefährdende, Entwicklungen in der Zukunft frühzeitig zu erkennen und richtig zu bewerten, muss ein nachvollziehbares und alle Unternehmensaktivitäten umfassendes RMS bestehen. Auf der Basis einer definierten Risikostrategie umfasst das RMS die Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation sowie die Überwachung von Aktivitäten des Unternehmens und daraus resultierenden Risiken[186].

Die Entwicklung, Implementierung und Überprüfung eines wirksamen RMS ist Aufgabe der Unternehmensleitung. Dabei wird sie je nach Kapazität und Fachkenntnissen durch die Interne Revision unterstützt. In diesem Kontext muss die Interne Revision die vollständige Implementierung in die Geschäftsprozesse und die Wirksamkeit des Systems bestätigen und regelmäßig die Funktionsfähigkeit des RMS überprüfen. Dabei kommen vor allem System- und Stichprobenprüfungen zum Einsatz[187]. Auftretende Fehler sollten möglichst sofort korrigiert werden.

Die regelmäßige Prüfung dient auch dazu, die Effizienz und Effektivität aller Aktivitäten des Risikomanagement, im Hinblick auf die unternehmerische Risikokontrolle, zu messen. Dies schließt die Prüfung der entsprechenden Organisation, Prozesse und Infrastruktur ein. Ebenso wird die Relevanz und Qualität jener Daten, auf die sich das Risikomanagement stützt, überprüft. Die umfassende Analyse des Risikomanagementprozesses sowie die Kontrolle der Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des RMS und die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen der konsequenten Weiterentwicklung des Systems[188]. Des Weiteren berät die Interne Revision die Unternehmensleitung bei der Risikoanalyse. Sie verfügt durch ihre Arbeitserfahrung über konkretes Wissen zum Umgang mit Risiken[189]. Indem die Interne Revision verwendete Steuerungs- und Kontrollinstrumente testet und beurteilt, können weitere Risiken identifiziert bzw. vermindert werden. Problematische Bereiche können anschließend genauer untersucht werden[190].

III. Prüfung des Informationssystems

Das Informationssystem dient der Beschaffung, Speicherung und Auswertung von relevanten Informationen. Es arbeitet i.d.R. computergestützt. Eine genaue und zeitnahe Information des Managements erleichtert die optimale Steuerung des Unternehmens.

Um eine schnelle Verfügbarkeit von umfassenden Informationen und damit die sofortige Auswertung zu ermöglichen, sollten die gesammelten Informationen systematisch geordnet in Datenbanken aufbewahrt werden[191]. Aufgabe der Internen Revision ist die Prüfung der Sicherheit (siehe Abb. 29) und Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen sowie die Prüfung der Zweckmäßigkeit des Systems[192]. Sie unterstützt damit das Management bei seinen Führungsaufgaben.

C. Management Auditing

In der Vergangenheit beschränkte sich die Prüfungsarbeit der Internen Revision auf den Faktoreinsatz (ausführende Arbeit) sowie auf Verfahren und Prozesse (Methoden) des Unternehmens. Inzwischen ist aber erkannt worden, dass vom Management weitaus größere Risiken ausgehen können, speziell dann, wenn dieser dispositive Faktor die Produktionsfaktoren nicht optimal kombiniert. Daraufhin hat sich das Operational Auditing weiter zum Management Auditing entwickelt.

I. Anwendungsbereich

Das Management Auditing dehnt die Prüfung auf die Unternehmensleitung, speziell auf die erste und zweite Führungsebene unter dem Vorstand, aus[193]. Es bezieht sich auf die drei Aspekte Managementfunktion, Führungsfunktion und Leadershipfunktion[194]. Nicht das Management an sich wird geprüft, sondern der Managementprozess, die Leistung und das Potential der Geschäftsführungsmitglieder, mit Blick auf eine Erhöhung der Effizienz, wird zukunftsorientiert beurteilt[195].

Bei Mehrheitsbeteiligungen des Kreditinstituts prüft die Interne Revision auch Leitungsaufgaben des Top-Managements der verbundenen Unternehmen in Form von Geschäftsführungsprüfungen. Damit werden auch die verbundenen Unternehmen in die Überwachung einbezogen[196].

Die Beurteilung der Führungskräfte kann u.a. durch eine unternehmensinterne Mitarbeiterbefragung erfolgen. Dazu müssen die Mitarbeiter in einem von der Innenrevision erstellten Fragebogen die Leitung des Unternehmens einschätzen.

Wesentliche Aspekte sind Führungsstil, Informationsfluss und Fehlermanagement. Die Auswertung erfolgt im Anschluss an die Befragung durch die Revisionsabteilung. Das Befragungsergebnis sollte lediglich ein erster Hinweis sein und tiefergehende Prüfungen zur Folge haben[197].

II. Beurteilung

Eine Prüfung der unteren Führungsebenen wird i.d.R. als unproblematisch und selbstverständlich angesehen. Dagegen ist es sehr schwierig für die Interne Revision die ihr überstellte Leitung des Kreditinstituts zu prüfen[198]. Dies liegt daran, dass die für eine effektive Überwachung erforderliche Unabhängigkeit von der Geschäftsleitung, durch die direkte Unterstellung, nicht gegeben ist[199].

Eine Lösung dieses Problems wäre die Unterstellung der Internen Revision unter das Aufsichtsorgan bzw. ein unabhängiges Audit Committee. Diese Zuordnung könnte sich jedoch negativ auf das Verhältnis zwischen Interner Revision und Geschäftsleitung auswirken, so dass die weiteren Revisionsaufgaben beeinträchtigt würden.

Vorteile der Anwendung des Management Auditing ist die nachhaltige Verbesserung der Führungstätigkeit durch Überwachung und Beurteilung der Führungskräfte. Gegebenenfalls mangelnde Fachkompetenz der Revisoren und der mögliche Imageverlust der Führung, im Falle der Aufdeckung von Fehlern oder Manipulationen, sprechen gegen eine Durchführung des Management Auditing. Durch eine entsprechende Ausgestaltung der Prüfung bietet die Führungsprüfung jedoch ein hohes Potential zur Effizienzsteigerung des gesamten Managements[200].

D. Internal Consulting

Unternehmensinterne Beratungsleistungen nehmen innerhalb des Aufgabenkomplexes der Internen Revision einen zunehmenden Stellenwert ein. Dies zeigt sich vor allem in größeren Unternehmen[201]. Das neue Aufgabengebiet bietet zudem umfassende Chancen für die Weiterentwicklung des Berufsstandes und stellt damit eine große Herausforderung für die Interne Revision dar[202].

I. Ausprägung

Als wesentlicher Teil des IÜS verfügt die Interne Revision über genaue Kenntnisse der Strukturen und Arbeitsweisen aller Geschäftsbereiche des Kreditinstituts. Deshalb wird die Innenrevision nicht nur für Prüfzwecke, sondern in bestimmten Bereichen zunehmend auch beratend tätig[203]. Der Revisor konzentriert sich dabei auf die entscheidungsunterstützende Beratung des Managements und arbeitet mit anderen Stabsstellen zusammen. Der Wissenstransfer und damit die Kommunikation von Best Practices und erprobten Problemlösungsstrategien an die unterschiedlichen Institutsbereiche steht im Vordergrund[204]. Die Beratung kann auf der zuvor durchgeführten Prüfung aufbauen (prüfungsbezogene Beratung) bzw. prüfungsunabhängig erfolgen[205].

II. Voraussetzungen

Die interne Beratung setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Management und Interner Revision voraus, welches durch die direkte Unterstellung sowie objektive und fundierte Prüfungserfolge aufgebaut worden ist[206].

Um eine effektive Beratung durch die Interne Revision zu gewährleisten, sollte auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Institutionen des Unternehmens, insbesondere mit Aufsichtsrat und Controlling, erfolgen[207]. Zudem sollte ein positives Klima zwischen der Internen Revision und den geprüften Geschäftsbereichen des Kreditinstituts bestehen, denn diese sind in konstruktiver Zusammenarbeit eher bereit, Empfehlungen des Prüfers zu akzeptieren und auch zu realisieren[208].

III. Tätigkeit

Aus ihrer Prüfungstätigkeit hat die Innenrevision einen ganzheitlichen Überblick über alle Unternehmensbereiche. Damit ist es ihr möglich, detaillierte Empfehlungen zur Verbesserung der Prozesse innerhalb des Kreditinstituts zu geben[209]. Beispielsweise können Vorschläge zur Vereinfachung resp. Optimierung von Arbeitsprozessen gemacht werden. Probleme innerhalb des Kreditinstituts sind aufzuzeigen und zu lösen, bevor es zu Komplikationen kommt.

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung, durch den Abschlussprüfer, gewonnene Erkenntnisse sollte die Innenrevision ggf. vertiefen. Ebenso soll das Berichts- und Informationssystem durch Verbesserungsvorschläge der Internen Revision vervollständigt und optimiert werden[210]. Eine effiziente Beratung durch die Interne Revision erhöht das Organisationsniveau und die Wirtschaftlichkeit des Kreditinstituts.

IV. Beurteilung

Das noch relativ neue Aufgabenfeld der Beratung durch die Interne Revision wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Neben vielfältigen Vorteilen bestehen aber auch Bedenken gegen eine Beratung durch die Revisionsabteilung (siehe Abb. 30).

a) Chancen

Der Einsatz qualifizierter Revisoren in der Beratung führt i.d.R. zum Aufbau eines Vertrauensverhältnis zwischen Innenrevision und den beratenen Bereichen, welches sich positiv auf das Unternehmen auswirken kann (siehe Abb. 31).

Insbesondere im Bereich des Überwachungssystems und des Risikomanagementsystems beruhen die Empfehlungen der Internen Revision auf genauen Kenntnissen und Erfahrungen. Die Innenrevision kennt das Institut, dessen Zielsetzung, Prozesse und Mitarbeiter schon aus der Prüfungstätigkeit. Damit verfügt die Abteilung über einen erheblichen Wissensvorsprung gegenüber unternehmensexternen Anbietern von Beratungsleistungen.

Ferner steht die Interne Revision als Ansprechpartner, bei ggf. anfallenden Problemen während der Implementierung der Beratungsergebnisse im Unternehmen, jederzeit zur Verfügung und das im Zuge der Beratung erarbeitete Know-how verbleibt im Unternehmen[211].

[...]


[1] Gemäß § 1 Abs. 1 sind Kreditinstitute Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben. Daher werden die Begriffe Bank und Kreditinstitut im Folgenden synonym verwendet.

[2] Vgl. Wöhe, Günter/Döring, Ulrich: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 21. Auflage, München 2002, S. 165

[3] Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (Hrsg.): Wirtschaftsprüfer-Handbuch 2000, Band 1, Düsseldorf 2000, S. 1380

[4] Vgl. Wöhe, Günter/Döring, Ulrich: a.a.O., S. 165

[5] Die Begriffe Interne Prüfung, Interne Revision und Innenrevision werden in dieser Arbeit synonym verwendet.

[6] Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (Hrsg.): Wirtschaftsprüfer-Handbuch 2000: a.a.O., S. 1380 f.

[7] Vgl. Peemöller, Volker H./Finsterer, Hans: Weiterentwicklung der Grundsätze der Internen Revision (GIR), in: Betrieb und Rechnungswesen - Buchführung, Bilanz, Kostenrechung (BBK) 11/1998, S. 1107

[8] Vgl. Hofmann, Rolf: Interne Revision, Aufgaben, in: Coenenberg, Adolf G./v. Wysocki, Klaus (Hrsg.): Handwörterbuch der Revision, 2. Auflage, Stuttgart 1992, Sp. 855

[9] Vgl. Internet-Recherche vom 01.01.04, http://www.theiia.org/iia/index.cfm?doc_id=269

[10] Internet-Recherche vom 03.01.2004, http://www.iir‑ev.de/deutsch/iir/berufsgrundlagen/definition.asp?navid=9

[11] Vgl. Lück, Wolfgang: Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlussprüfer, in: Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (Hrsg.), IIR-Forum Band 3, Berlin 2003, S. 69

[12] Vgl. § 25a Abs. 1 Nr. 2 KWG

[13] Vgl. Lück, Wolfgang: Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlussprüfer, a.a.O., S. 70

[14] Vgl. Schmid, Reinhold: Die Prüfungsplanung der Internen Revision, 2. Auflage, Berlin 1991, S. 64

[15] Mit gegebenen Mitteln soll der maximale Nutzen erzielt werden.

[16] Ein vorgegebenes Ziel soll mit minimalem Mitteleinsatz erreicht werden.

[17] Vgl. Hofmann, Rolf: Interne Revision, Aufgaben, a.a.O., Sp. 862

[18] Vgl. Schneider, Thomas: Controlling und Interne Revision im Internen Kontrollsystem, in: Der Schweizer Treuhänder 1-2/2003, S. 33

[19] Vgl. Müller, Armin/ Uecker, Peter/Zehbold, Cornelia (Hrsg.): Controlling, Leipzig 2003, S. 30 f.

[20] Vgl. Haake, Manfred/Leitschuh, Gerhard/Gorsulowsky, Hans-Joachim: Mindestanforderungen an die Interne Revision, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 15/2000, S. 817

[21] Vgl. Brönner, Herbert: Geschichte der Revision, in: Coenenberg, Adolf G./v. Wysocki, Klaus (Hrsg.): Handwörterbuch der Revision, 2. Auflage, Stuttgart 1992, Sp. 663

[22] Vgl. Maier, Kilian: Wirtschaftskriminalität und Interne Revision, Diss. St. Gallen 2001, S. 79

[23] Vgl. Maier, Kilian: a.a.O., S. 79

[24] Vgl. Blattmann, Urs: Qualität und Wirtschaftlichkeit in der bankinternen Revision, Band 96 der Schriftenreihe der Treuhand-Kammer, Zürich 1990, S. 27

[25] Vgl. Hofmann, Rolf: Unterschlagungsprophylaxe und Unterschlagungsprüfung, a.a.O., S. 56 f.

[26] Vgl. Lück, Wolfgang: Die Zukunft der Internen Revision, in: Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (Hrsg.), IIR-Forum Band 1, Berlin 2003, S. 51, 53

[27] Vgl. Hofmann, Rolf: Interne Revision, Aufgaben: a.a.O., Sp. 858

[28] Vgl. Hofmann, Rolf: Unterschlagungsprophylaxe und Unterschlagungsprüfung, 2. Auflage, Berlin 1997, S. 55 f.

[29] Dieser Prüfung liegt eine Analyse mit Vergangenheitswerten zugrunde.

[30] Diese Prüfung basiert auf einer Analyse mit Zukunftswerten.

[31] Vgl. Horváth, Péter: Controlling, 8. Auflage, München 2001, S. 788

[32] Höhepunkt der Krise war die Insolvenz der Herstatt-Bank im Jahr 1974, welche weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, Kommunen und andere Kreditinstitute hatte.

[33] Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht am 1. Mai 2002 wurden die Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe) mit ihren Aufgabenbereichen in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammengeführt.

[34] Vgl. Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (Hrsg.): Richtlinie für die Innenrevision von Kreditgenossenschaften, 3. Auflage, Bonn 1999, S. 115

[35] Vgl. Benischke, Erich/Eberhardt, Claude: Human Resources in der Internen Revision unter dem Qualitätsaspekt, in: Der Schweizer Treuhänder 12/1999, S. 1180

[36] Vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (Hrsg.): Organisationsprüfung in Kreditinstituten, IIR-Schriftenreihe Band 15, 2. Auflage, Berlin 1999, S. 13 f.

[37] Vgl. Hanenberg, Ludger/Schneider, Andreas: Bankaufsichtliche Rahmenbedingungen für Interne Überwachungssysteme, in: Die Wirtschaftsprüfung 19/2001, S. 1060

[38] Die Barings-Bank musste 1995, aufgrund waghalsiger Spekulationsgeschäfte und mangelhafter interner Kontrollen in der Niederlassung Singapur, unter Führung von Nick Leeson, Insolvenz anmelden. Innerhalb kürzester Zeit vernichtete Leeson durch Fehlspekulationen auf den Nikkei-Index 800 Mio. Pfund (mehr als 1 Mrd. EUR) und brachte so eines der renommiertesten Bankhäuser Englands zu Fall.

[39] Vgl. Seebach, Natascha/Julif-Helmer, Eckhard: Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute, in: Zeitschrift Interne Revision 5/1999, S. 233

[40] Vgl. Seebach, Natascha/Julif-Helmer, Eckhard: a.a.O., S. 236

[41] Vgl. Internet-Recherche vom 04.12.3003, http://www.bafin.de/jahresbericht/ba/jb1999/kapitel1.htm

[42] Die MAIR stimmen inhaltlich mit den Forderungen des Baseler „Committe on Banking Supervision“ nach einer unabhängigen, wirkungsvollen und kompetenten Internem Revision überein.

[43] Vgl. Kurowski, Herbert/Winter, Anne Maria: Die Mindestanforderungen des BAKred an die Ausgestaltung der Internen Revision, in: Sparkasse 3/2000, S. 136

[44] Vgl. Dönges, Thorsten: Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision der Kreditinstitute, in: Bank Information und Genossenschaftsforum 5/2001, S. 58

[45] Vgl. Becker, Axel: Auswirkungen der MaK auf die Tätigkeit der internen Revision, in: Eller, Roland/Gruber, Walter/Reif, Markus (Hrsg.): Handbuch des Risikomanagement, 2. Auflage, Stuttgart 2002, S. 25

[46] Vgl. Becker, Axel/Krammig, Peter/Leimert, Peter/Schachten, Michael: Einbindung der Internen Revision in die Umsetzungsphase der MaK, in: Zeitschrift Interne Revision 2/2003, S. 72

[47] Vgl. Internet-Recherche vom 07.01.2004, http://www.bafin.de/rundschreiben/92_2002/021220.htm

[48] Vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e.V., IIR-Arbeitskreis „Revision des Kreditgeschäftes“: Notwendigkeit der Mindestanforderungen für das Kreditgeschäft, in: Zeitschrift Interne Revision 5/2002, S. 213

[49] Vgl. Internet-Recherche vom 07.01.2004, a.a.O.

[50] Vgl. Becker, Axel/Rosner-Niemes, Susanne/Schöffler, Steffen: Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung aus den MaK und deren Bedeutung für die Interne Revision, in: Zeitschrift Interne Revision 6/2003, S. 263

[51] Vgl. Lück, Wolfgang: Die Zukunft der Internen Revision, a.a.O., S. 50

[52] Vgl. Janke, Günter: Neue Anforderungen an die Interne Revision, in: Betrieb und Wirtschaft 14/2003, S. 576

[53] Vgl. Janke, Günter: Stärkung der Rolle der Internen Revision in deutschen Unternehmen als Folge der Globalisierung, in: Betrieb und Wirtschaft 7/2002, S. 273

[54] Vgl. Pfyffer, Hans-Ulrich: CIA (Certified Internal Auditor) der „diplomierte“ Interne Revisor, in: Der Schweizer Treuhänder 12/1999, S. 1173

[55] Vgl. Hofmann, Rolf: Prüfungshandbuch: a.a.O., S. 142 f.

[56] Vgl. Ruud, T. Flemming/Linsi, Alexander: Neudefinition der Internen Revision gemäß dem Institute of Internal Auditing, in: Der Schweizer Treuhänder 12/1999, S. 1149

[57] Vgl. Janke, Günter: Neue Anforderungen an die Interne Revision, a.a.O., S. 576

[58] Vgl. Janke, Günter: Stärkung der Rolle der Internen Revision in deutschen Unternehmen als Folge der Globalisierung, a.a.O., S. 273

[59] Vgl. Hohloch, Winfried: Interne Revision, Berufsverbände, in: Coenenberg, Adolf G./v. Wysocki, Klaus (Hrsg.): Handwörterbuch der Revision, 2. Auflage, Stuttgart 1992, Sp. 864

[60] Vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e.V.: IIR-Revisionsstandard Nr. 1, in: Zeitschrift Interne Revision 1/2001, S. 34 - 36

[61] Vgl. Hofmann, Rolf: Prüfungshandbuch: a.a.O., S. 145

[62] Vgl. Janke, Günter: Stärkung der Rolle der Internen Revision in deutschen Unternehmen als Folge der Globalisierung, a.a.O., S. 275

[63] Wie in Abb. 11 gezeigt, gibt es für die Revisionsarbeit innerhalb der Kreditinstitute mehrere besondere Arbeitskreise.

[64] Vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (Hrsg.): Organisationsprüfung in Kreditinstituten, a.a.O., S. 12

[65] Bisher wurden drei Revisionsstandards veröffentlicht. IIR-Revisionsstandard Nr. 1 konkretisiert die Zusammenarbeit zwischen Interner Revision und Abschlussprüfer. Der Revisionsstandard Nr. 2 beschäftigt sich mit der Prüfung des Risikomanagementsystems durch die Interne Revision. Im Revisionsstandard Nr. 3 wird das Qualitätsmanagement der Internen Revision festgelegt.

[66] Vgl. Schwager, Elmar: Neueste Entwicklungen in der internen Revision, in: Der Betrieb 40/2001, S. 2105

[67] Vgl. Rösch, Kerstin: Stand und Weiterentwicklung von Grundsätzen der Internen Revision, in: Zeitschrift Interne Revision 4/1999, S. 178

[68] Vgl. Briese, Klaus-Joachim: Informationen aus dem IIR - Informationen zum Certified Internal Auditor (CIA), in: Zeitschrift Interne Revision 5/2003, S. 223

[69] Vgl. Ruud, T. Flemming/Linsi, Alexander: a.a.O., S. 1155

[70] Vgl. Peemöller, Volker H./Finsterer, Hans: a.a.O., S. 1107 ff.

[71] Vgl. Internet-Recherche vom 04.01.2004, http://www.iir‑ev.de/deutsch/iir/berufsgrundlagen/berufsgrundsaetze.asp?navid=10

[72] Vgl. Peemöller, Volker H./Finsterer, Hans: a.a.O., S. 1113

[73] Vgl. Sanio, Jochen: Ausgestaltung und Aufgaben der Internen Revision aus der heutigen Sicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, in: Zeitschrift Interne Revision 2a/1999, S. 13

[74] Vgl. Hunecke, Jörg/Lück, Wolfgang (Hrsg.): Interne Beratung durch die Interne Revision, Schriftenreihe Rechnungslegung - Steuern - Prüfung, Band 5, 2. Auflage, München 2003, S. 97

[75] Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (Hrsg.): IDW Prüfungsstandard: Das interne Kontrollsystem im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 260), in: Die Wirtschaftsprüfung 16/2001, S. 822

[76] Vgl. Internet-Recherche vom 18.11.2003, a.a.O.

[77] Vgl. Hunecke, Jörg/Lück, Wolfgang (Hrsg.): a.a.O., S. 97

[78] Vgl. Haake, Manfred/Leitschuh, Gerhard/Gosolowsky, Hans-Joachim: Mindestanforderungen an die Interne Revision, in: Zeitschrift Interne Revision 5/2000, S. 198 f.

[79] Vgl. Dönges, Thorsten: a.a.O., S. 60

[80] Vgl. Dönges, Thorsten: a.a.O., S. 60

[81] Vgl. Kromschröder, Bernhard/Lück, Wolfgang: Grundsätze risikoorientierter Unternehmensüberwachung, in: Der Betrieb 32/1998, S. 1573

[82] Corporate Governance ist ein in den letzten Jahren entwickelter Fachbegriff für die unternehmerische Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften mit der inhaltlichen Orientierung auf eine verantwortungsvolle, der Nutzung bester Erfahrung verpflichtete, Unternehmensführung.

[83] Vgl. Hofmann, Rolf: Prüfungshandbuch, Praxisorientierter Leitfaden einer umfassenden unternehmerischen Überwachungs- und Revisionskonzeption, 4. Auflage, Berlin 2003, S. 6

[84] Referentenentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes („KonTraG“) vom 26.11.1996, in: Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 50/96, S. 2129

[85] Vgl. Kohlhoff, Christian/Langenhan, Karsten/Zorn, Stephan: Risikomanagement nach dem KonTraG, in: Zeitschrift Interne Revision 1/2000, S. 7

[86] Vgl. Peemöller, Volker H./Richter, Martin: Entwicklungstendenzen in der Internen Revision, IIR-Forum Band 2, Berlin 2000, S. 77

[87] Regierungsentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes („KonTraG“) vom 06.11.1997, in: Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 47/97, S. 2061

[88] Vgl. Hanenberg, Ludger/Schneider, Andreas: a.a.O., S. 1059

[89] Vgl. Amling, Thomas/Bischof, Stefan: KonTraG und Interne Revision - unter besonderer Berücksichtigung der Internationalisierung des Berufsstandes, in: Zeitschrift Interne Revision 2a/1999, S. 56

[90] Vgl. Kießling, Axel/Kießling, Erik: Kontrolle durch die Interne Revision in Kreditinstituten, in: Wertpapiermitteilungen - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht, S. 515

[91] Vgl. Lück, Wolfgang: Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlussprüfer, a.a.O., S. 70

[92] Vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (Hrsg.): Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen in Kreditinstituten, IIR-Schriftenreihe Band 31, Berlin 2000, S. 23

[93] Vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (Hrsg.): Prüfung des Zahlungsverkehrs in Kreditinstituten, IIR-Schriftenreihe Band 23, 3. Auflage, Berlin 2003, S. 24

[94] Vgl. Korndörfer, Wolfgang: a.a.O., S. 219 f.

[95] Vgl. Horváth, Péter: a.a.O., S. 793

[96] Vgl. Hofmann, Rolf: Unterschlagungsprophylaxe und Unterschlagungsprüfung, a.a.O., S. 269 f.

[97] Vgl. von Heyden, Axel: Mitarbeiterkriminalität - Umfeld und Hintergründe, in: Die Bank 4/1999, S. 234

[98] Vgl. Marten, Kai Uwe/Quick, Reiner/Ruhnke, Klaus: Wirtschaftsprüfung, Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens nach nationalen und internationalen Normen, Stuttgart 2001, S. 479

[99] Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (Hrsg.): Wirtschaftsprüfer-Handbuch 2000, a.a.O., S. 1700

[100] Vgl. Kleinmanns, Hermann: Unterschlagungsprüfung, in: Betrieb und Rechnungswesen ‑ Buchführung, Bilanz, Kostenrechnung (BBK) 13/99, S. 622

[101] Vgl. Marten, Kai Uwe/Quick, Reiner/Ruhnke, Klaus: a.a.O., S. 292

[102] Vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (Hrsg.): Prüfung des Zahlungsverkehrs in Kreditinstituten, a.a.O., S. 24

[103] Vgl. Schneider, Thomas: a.a.O., S. 33

[104] Vgl. Horváth, Péter: a.a.O., S. 794

[105] Vgl. Tanski, Joachim S.: Aktuelle Entwicklungen von Corporate Governance und Interner Revision - eine Analyse zur Zeit nach Enron und WorldCom, in: Zeitschrift Interne Revision 3/2003, S. 91

[106] Vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (Hrsg.): Organisationsprüfung in Kreditinstituten, a.a.O., S. 14

[107] Vgl. Hoffmann, Friedrich: Interne Revision, Organisation, in: Coenenberg, Adolf G./v. Wysocki, Klaus (Hrsg.): Handwörterbuch der Revision, 2. Auflage, Stuttgart 1992, Sp. 871

[108] Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (Hrsg.): Entwurf IDW Prüfungsstandard: Prüfung der Funktionsfähigkeit der Internen Revision bei Kreditinstituten (IDW EPS 523), in: Die Wirtschaftsprüfung eft 6/2003, S. 289 f.

[109] Vgl. Mosblech, Bodo: Einsatz von Software für Revisionszwecke, in: Zeitschrift Interne Revision 2/2000, S. 46

[110] Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (Hrsg.): IDW EPS 523, a.a.O., S. 290

[111] Vgl. Internet-Recherche vom 18.11.2003, http://www.bakred.de/texte/rundsch/rs01_00.htm, Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision der Kreditinstitute (MAIR), Tz. 12

[112] Vgl. Dönges, Thorsten: a.a.O., S. 58

[113] Vgl. Kurowski, Herbert/Winter, Anne Maria: a.a.O., S. 137

[114] Vgl. Hofmann, Rolf: Prüfungshandbuch: a.a.O, S. 32

[115] Vgl. Gasser, Thomas P./Fassbind, Renato: Die Interne Revision als Herausforderung für das Unternehmen, in: Der Schweizer Treuhänder 12/1994, S. 1015 f.

[116] Treasury verantwortet die konzernweite Steuerung von Kapital und Liquidität und koordiniert deren Aufteilung auf die Unternehmensbereiche.

[117] Vgl. Internet-Recherche vom 28.11.2003, http://www.deutsche-bank.de/ir/pdfs/GB_D_27-03-03.pdf.

[118] Vgl. Haake, Manfred/Leitschuh, Gerhard/Gosolowsky Hans-Joachim: a.a.O., S. 198

[119] Vgl. Hofmann, Rolf: Interne Revision und Wirtschaftsprüfung als Instrumente gegen dolose Handlungen in Unternehmen, in: Der Betrieb 27-28/1989, S. 1357

[120] Vgl. Ruud, T. Flemming/Bodenmann Jan Marc: Corporate Governance und Interne Revision, in: Der Schweizer Treuhänder 6-7/2001, S. 525

[121] Bei Aktiengesellschaften erfolgt die Überwachung der Geschäftsleitung durch den Aufsichtsrat.

[122] Vgl. Kießling, Axel/Kießling, Erik: a.a.O., S. 522

[123] Vgl. Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (Hrsg.): a.a.O., S. 19

[124] Vgl. Ruud, T. Flemming/Bodenmann Jan Marc: a.a.O., S. 528

[125] Vgl. Peemöller, Volker H./Geiger, Thomas: Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Internen Revision, in: Betrieb und Rechnungswesen - Buchführung, Bilanz, Kostenrechung (BBK) 7/1998, S. 1090

[126] Vgl. Hofmann, Rolf: Interne Revision, Aufgaben, a.a.O., Sp. 856

[127] Vgl. Peemöller, Volker H./Geiger, Thomas: a.a.O., S. 1091

[128] Vgl. Hoffmann, Friedrich: a.a.O., Sp. 880

[129] Vgl. Lück, Wolfgang/Jung, Astrid: Self-Auditing - Eine Möglichkeit zur Effizienzsteigerung der Internen Revision?, in: Zeitschrift Interne Revision 3/1994, S. 151

[130] Vgl. Wagner, Hans-Jürgen/Mikat, Rolf-Rüdiger: Self-Auditing - ein Instrument der Internen Revision, in: Zeitschrift Interne Revision 4/2000, S. 146

[131] Vgl. Amling, Thomas/Bischof, Stefan: a.a.O., S. 59 f.

[132] Vgl. Peemöller, Volker H./Husmann, Rainer/Dumpert, Michael: Self-Auditing als Prüfungsinstrument der Internen Revision, in: Betrieb und Rechnungswesen - Buchführung, Bilanz, Kostenrechung (BBK) 18/1998, S. 1130

[133] Vgl. Lück, Wolfgang/Jung, Astrid: Self-Auditing - Eine Möglichkeit zur Effizienzsteigerung der Internen Revision?, a.a.O., S. 161

[134] Vgl. Hofmann, Rolf: Unterschlagungsprophylaxe und Unterschlagungsprüfung, a.a.O., S. 56

[135] Vgl. Peemöller, Volker H./Geiger, Thomas: a.a.O., S. 1096

[136] Bzw. „Reengineering-Prozesse“ oder „Kostensenkungs-Programme“

[137] Was soviel bedeutet wie, das Abschmelzen von Gemeinkosten und/oder Konzentrieren der Revisionsaktivitäten auf das Wesentliche durch das Heranziehen externer Stellen für die Wahrnehmung von Aufgaben, welche im ursprünglichen Sinn als unternehmensintern zu betrachten sind.

[138] Vgl. Palazzesi, Mauro: Zum Outsourcing der Internen Revision von Banken, Nachteile überwiegen die Vorteile in aller Regel, in: Der Schweizer Treuhänder 7/1998, S. 634

[139] Vgl. Internet-Recherche vom 18.11.2003, MAIR, Tz. 39

[140] Vgl. Hübner, Georg/Weißenberger, Gerhard: Outsourcing der Innenrevision, in: Die Bank 1/1998, S. 30

[141] Vgl. Lück, Wolfgang/Jung, Astrid: Outsourcing ein sinnvoller Ersatz für eine eigene Revisionsabteilung im Unternehmen, in: Zeitschrift Interne Revision 4/1994, S. 175

[142] Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (Hrsg.): IDW EPS 523, a.a.O., S. 292

[143] Vgl. Grießhaber, Norbert/Walter, Karl-Friedrich: Interne Revision und Auslagerung von Unternehmensteilen bei Kreditinstituten, in: Betriebswirtschaftliche Blätter 06/2002, S. 295

[144] Vgl. Internet-Recherche vom 18.11.2003, MAIR, Tz. 42

[145] Vgl. Dönges, Thorsten: a.a.O., S. 62

[146] Vgl. Hübner, Georg/Weißenberger, Gerhard: a.a.O., S. 31

[147] Vgl. Kleinmanns, Hermann: a.a.O., S. 617

[148] Vgl. Lück, Wolfgang/Jung, Astrid: Outsourcing ein sinnvoller Ersatz für eine eigene Revisionsabteilung im Unternehmen, a.a.O., S. 175

[149] Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (Hrsg.): IDW Prüfungsstandard: Interne Revision und Abschlussprüfung (IDW PS 321), in: Die Wirtschaftsprüfung, 13/2002 S. 689

[150] Vgl. Dönges, Thorsten: a.a.O., S. 62

[151] Vgl. Internet-Recherche vom 18.11.2003, MAIR, Tz. 41 f.

[152] Vgl. Internet-Recherche vom 18.11.2003, MAIR, Tz. 40

[153] Vgl. Kießling, Axel/Kießling, Erik: a.a.O., S. 518

[154] Vgl. Kurowski, Herbert/Winter, Anne Maria: a.a.O., S. 137

[155] Vgl. Grebien, Christian: Interne Konzernrevision im Bankbereich, in: Zeitschrift Interne Revision 2a/1999, S. 21

[156] Vgl. Hofmann, Rolf: Prüfungshandbuch, a.a.O., S. 99 f.

[157] Vgl. Hofmann, Rolf: Interne Revision, Aufgaben, a.a.O., Sp. 857

[158] Vgl. Schwager, Elmar: Beratung durch die Interne Revision - ihre Rolle, ihre Risiken und ihre Chancen, in: Zeitschrift Interne Revision 6/2003, S. 244

[159] Vgl. Kreische, Kai: Interne Revision in Kreditinstituten: Herausforderung Basel II, in: Zeitschrift Interne Revision 1/2002, S. 34

[160] Vgl. Hofmann, Rolf: Prüfungshandbuch: a.a.O, S. 127 f.

[161] Vgl. Blattmann, Urs: a.a.O., S. 151

[162] Vgl. Schwager, Elmar: Der Interne Revisor, in: Der Betrieb 47/2000, S. 2338 f.

[163] Vgl. Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (Hrsg.): a.a.O., S. 13

[164] Vgl. Amling, Thomas/Bischof, Stefan: a.a.O., S. 53

[165] Vgl. Benischke, Erich: Die Chancen der Internen Revision als In-House-Lösung, in: Der Schweizer Treuhänder 10/2000, S. 1044

[166] Vgl. Ruud, T. Flemming/Eder, Stephan/Maier, Kilian: Competency Framework für die Interne Revision, in: Der Schweizer Treuhänder 12/1999, S. 1188 f.

[167] Vgl. Schwager, Elmar: Neueste Entwicklungen in der internen Revision a.a.O., S. 2109

[168] Vgl. Internet-Recherche vom 18.11.2003, http://www.bakred.de/texte/rundsch/rs01_00.htm

[169] Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (Hrsg.): IDW Prüfungsstandard 260, a.a.O., S. 822

[170] Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (Hrsg.): IDW PS 321, a.a.O., S. 686

[171] Vgl. Schwager, Elmar: Der Interne Revisor, a.a.O., S. 2337 f.

[172] Vgl. Hunecke, Jörg/Lück, Wolfgang (Hrsg.): a.a.O., S. 60

[173] Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (Hrsg.): Wirtschaftsprüfer-Handbuch 2000, a.a.O., S. 1381

[174] Vgl. Internet-Recherche vom 18.11.2003: a.a.O.

[175] Vgl. Weilbach, Erich: Die Interne Revision - Ein Führungsinstrument des Managements, in: Der Betrieb 21/1995, S. 1039

[176] Vgl. Horváth, Péter: a.a.O., S. 788

[177] Vgl. Eggloff, Frank/Heß, Arno: Aufbau und Aufgaben der Internen Revision, in: Betrieb und Rechnungswesen - Buchführung, Bilanz, Kostenrechung (BBK) 14/1997, S. 1037

[178] Vgl. Lück, Wolfgang: Die Zukunft der Internen Revision, a.a.O., S. 55

[179] Vgl. Eggloff, Frank/Heß, Arno: a.a.O., S. 1038

[180] Vgl. Marten, Kai Uwe/Quick, Reiner/Ruhnke, Klaus: a.a.O., S. 13

[181] Vgl. Peemöller, Volker H./Husmann, Rainer: Neue Ansätze für das Management Auditing durch die Interne Revision, in: Betrieb und Rechnungswesen - Buchführung, Bilanz, Kostenrechung (BBK) 1/1998, S. 1061

[182] Vgl. Marten, Kai-Uwe/Quick, Reiner/Ruhnke, Klaus: a.a.O., S. 184

[183] Vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (Hrsg.): Prüfung des Zahlungsverkehrs in Kreditinstituten, a.a.O., S. 17

[184] Vgl. Peemöller, Volker H./Richter, Martin: a.a.O., S. 77

[185] Vgl. Fassbauer, Reinhard/Fieser, Hans-Peter/Koschowsky, Achim/Müller, Josef/Rispeter, Rainer/Weißkirchen, Horst/Wittek, Bernd: Konzept für den Aufbau eines Risikomanagementsystems (RMS) unter Berücksichtigung der Anforderungen durch das KonTraG, in: Zeitschrift Interne Revision 4/1999, S. 195

[186] Vgl. Deutsches Institut für Interne Revision e.V.: IIR-Revisionsstandard Nr. 2, in: Zeitschrift Interne Revision 3/2001, S. 152

[187] Vgl. Kromschröder, Bernhard/Lück, Wolfgang: Grundsätze risikoorientierter Unternehmensüberwachung, in: Zeitschrift Interne Revision 5/1998, S. 245

[188] Vgl. Bumbacher, Robert-Jan/Hodel, Beat: Risk Management und Interne Revision, in: Der Schweizer Treuhänder 10/2000, S. 1054 ff.

[189] Vgl. Kohlhoff, Christian/Langenhan, Karsten/Zorn, Stephan: a.a.O., S. 8

[190] Vgl. Ruud, T. Flemming/Bodenmann Jan Marc: a.a.O., S. 526 f.

[191] Vgl. Hofmann, Rolf: Unternehmensüberwachung, 2. Auflage, Berlin 1993, S. 182 f.

[192] Vgl. Korndörfer, Wolfgang: Einführung in das Prüfungs- und Revisionswesen, 3. Auflage, Wiesbaden 1993, S. 225 f.

[193] Vgl. Hengst, Walter: Management Audit, in: Zeitschrift Interne Revision 2/2000, S. 61

[194] Vgl. Brand-Noé, Christine: Prüfung und Beurteilung der Personalarbeit - ein Bestandteil des Management-Audits?, in: Zeitschrift Interne Revision 5/2000, S. 205

[195] Vgl. Marten, Kai Uwe/Quick, Reiner/Ruhnke, Klaus: a.a.O., S. 12

[196] Vgl. Brand-Noé, Christine: a.a.O., S. 204

[197] Vgl. Peemöller, Volker-H./Husmann, Rainer: a.a.O., S. 1064 f.

[198] Vgl. Hengst, Walter: a.a.O., S. 61

[199] Vgl. Ruud, T. Flemming/Bodenmann Jan Marc: a.a.O., S. 524

[200] Vgl. Peemöller, Volker-H./Husmann, Rainer: a.a.O., S. 1062 ff.

[201] Vgl. Hunecke, Jörg/Lück, Wolfgang (Hrsg.): a.a.O., S. 49

[202] Vgl. Hunecke, Jörg: Interne Beratung durch die Interne Revision, in: Der Schweizer Treuhänder 3/2002, S. 155

[203] Vgl. Ruud, T. Flemming/Bodenmann Jan Marc/Kienast, Mathias: Entwicklungen in der Internen Revision, in: Der Schweizer Treuhänder 10/2000, S. 1030

[204] Vgl. Ruud, T. Flemming/Jenal, Ladina: Das Interne Audit als Wissens-Intermediär, in: Der Schweizer Treuhänder 1-2/2003, S. 8

[205] Vgl. Hunecke, Jörg: a.a.O., S. 156

[206] Vgl. Hofmann, Rolf: Interne Revision, Aufgaben, a.a.O., Sp. 861

[207] Vgl. Lück, Wolfgang: Die Zukunft der Internen Revision, a.a.O., S. 16 f.

[208] Vgl. Janke, Günter: Überwachung und Beratung durch die Interne Revision erfordern erfolgsorientierte Kommunikation, in: Zeitschrift Interne Revision 3/2000, S. 99

[209] Vgl. Ruud, T. Flemming/Bodenmann Jan Marc: a.a.O., S. 526

[210] Vgl. Hofmann, Rolf: Interne Revision, Aufgaben, a.a.O., Sp. 862

[211] Vgl. Maier, Kilian: a.a.O., S. 74

Final del extracto de 155 páginas

Detalles

Título
Interne Revision von Kreditinstituten
Universidad
Leipzig University of Applied Sciences  (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
Calificación
1,7
Autor
Año
2004
Páginas
155
No. de catálogo
V23712
ISBN (Ebook)
9783638267847
Tamaño de fichero
1560 KB
Idioma
Alemán
Notas
großer Anhang
Palabras clave
Interne, Revision, Kreditinstituten
Citar trabajo
Mike Brzuske (Autor), 2004, Interne Revision von Kreditinstituten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23712

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