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Föderative Grundsätze im Europäischen Verfassungsentwurf

Title: Föderative Grundsätze im Europäischen Verfassungsentwurf

Seminar Paper , 2003 , 24 Pages , Grade: 12 Punkte (vollbefriedigend)

Autor:in: Britta Meys (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Summary Excerpt Details

[...] Mit diesem
ersten elementaren Schritt in Richtung eines europäischen Verfassungsvertrages wid ein
neues, bedeutendes Kapitel im europäischen Integrationsprozess aufgeschlagen. Art. 23
GG greift das in der Präambel des Grundgesetzes aufgestellte Gebot „in einem vereinten
Europa dem Frieden der Welt zu dienen“ auf, und konkretisiert diesen allgemeinen
Mitwirkungsauftrag im Lichte der aktuellen Entwicklung der europäischen Integration.1
Gleichzeitig werden der an die zuständigen deutschen Bundesorgane gerichteten
Integrationsermächtigung aber auch Grenzen gesetzt. So stellt Art. 23 I S. 1 GG eine
materielle Schranke der Integrationsermächtigung dar indem er verfassungsrechtliche
Anforderungen an die Europäische Union in Form von Strukturprinzipien bestimmt.2 Die
sogenannte „Strukturklausel“3 fordert dass die Union, an deren Fortentwicklung die
Bundesrepublik mitwirkt, „demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen
Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist“.
Es stellt sich nun die Frage, inwieweit der Verfassungsentwurf die hier
verankerten föderalen Grundsätze verwirklicht und ob die gegebene Verwirklichung den
Anforderungen der Strukturklausel des Art. 23 I S. 1 GG genügt. Dies soll im Zuge einer
vierteiligen Gliederung der Arbeit beantwortet werden. Nach einer eingehenden
Bestimmung der Anforderungen und der Bedeutung der „föderativen Grundsätze“
gemäss Art. 23 1 S. 1 GG, soll untersucht werden an welchen Stellen und in welcher
Form diese im Verfassunsgentwurf Ausdruck finden. Hierzu wird zunächst die Regelung
des allgemeinen Verhältnisses der Union zu den Mitgliedstaaten im Verfassungsentwurf
dargelegt. Sodann wird die Ausgestaltung der vertikalen Kompetenzabgrenzung
untersucht. Da diese Einfluss auf den binnenstaatlichen Föderalismus der Bundesrepublik
Deutschland nimmt, wird hier zu einer zweiten Bedeutungsebene des föderativen
Prinzips übergeleitet, nämlich dem Schutz der föderalistischen Struktur Deutschlands als
weiterem „Schwerpunkt der Sicherung föderaler Strukturen im Sinne der Struktursicherungsklausel“.4 Im Fazit soll abschliessend beurteilt werden, inwieweit die
herausgearbeitete Ausgestaltung der föderativen Grundsätze im Verfassungsentwurf den
Anforderungen des Art. 23 I S. 1 GG genügt.
1Classen,Rdn.1; Schmalenbach, S. 56.
2Jarass,Rdn.7; Rojahn, Rdn. 4; Streinz, Rdn. 12;
3Rojahn,Rdn.17; Streinz, Rdn. 15; auch „Struktursicherungsklausel": Brockmeyer,S.589 ff.;
Schmalenbach,S.58 ff..
4Schmalenbach,S.71.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Föderative Grundsätze gemäß Art. 23. I S. 1 GG

II. Das Verhältnis der Europäischen Union zu den Mitgliedstaaten im Verfassungsentwurf

1. Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten

2. Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit

3. Unionstreue

4. Vorrang des Unionsrechts

5. Ausscheiden einzelner Mitgliedstaaten

III. Die Ausgestaltung der vertikalen Kompetenzverteilung

1. Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung gemäß Art. 9 E-VVE

2. Arten von Zuständigkeiten nach Art. 11 E-VVE

a) Die ausschließliche Zuständigkeit

b) Die geteilte Zuständigkeit

c) Die Koordinierung der Wirtschafts- und beschäftigungspolitik

d) Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

e) Die ergänzende Kompetenz

IV. Schutz der föderalistischen Struktur Deutschlands

1. Grundsatz der Subsidiarität

2. Schutz der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung

3. Der Ausschuss der Regionen

Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht, inwieweit der europäische Verfassungsentwurf (E-VVE) die föderativen Grundsätze gemäß Art. 23 I S. 1 GG wahrt und ob er den Anforderungen der deutschen Strukturklausel genügt. Dabei steht insbesondere die Balance zwischen europäischer Integration und dem Erhalt binnenstaatlicher föderaler Strukturen im Fokus.

  • Analyse des Verhältnisses zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten im Verfassungsentwurf.
  • Untersuchung der vertikalen Kompetenzverteilung und der Prinzipien der Zuständigkeitsabgrenzung.
  • Beurteilung des Schutzes der deutschen Länderinteressen sowie der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung.
  • Evaluation des Subsidiaritätsprinzips als Instrument zur Begrenzung europäischer Zentralisierungstendenzen.
  • Bewertung des Einflusses des Europäischen Gerichtshofs als Kompetenzgericht im Verfassungsverbund.

Auszug aus dem Buch

b) Die geteilte Zuständigkeit

Art. 11 II E-VVE besagt, dass in den Bereichen, in denen die Verfassung der Union eine mit den Mitgliestaaten geteilte Zuständigkeit zuweist, die Union und die Mitgliedstaaten die Befugnis haben, in diesen Bereichen gesetzgeberisch tätig zu werden. Allerdings wird im zweiten Satz die Regelung getroffen, dass die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit in einem Bereich der geteilten Kompetenz nur dann wahrnehmen können, wenn die Union in diesem Bereich noch nicht oder nicht mehr tätig ist.

Nach Art. 13 I E-VVE teilt die Union ihre Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten wenn ihr die Verfassung außerhalb der Bereiche der ausschließlichen und der ergänzenden Kompetenzen eine Zuständigkeit zuweist. Absatz II nennt sodann eine Reihe von Hauptbereichen auf die sich die geteilte Zuständigkeit erstreckt. Unter ihnen sind zum Beispiel der Binnenmarkt, der Verkehr und die Energie.

Diese Art der geteilten Zuständigkeit ist problematisch, da sie nicht wirklich die Kompetenzen zwischen Mitgliedstaaten und Union abgrenzt. Nach Ansicht von Götz verbreitet sie „eine trügerische Optik“, denn sie erweckt den Eindruck, dass ein Kompetenzbereich auf die Union und die Mitgliedstaaten aufgeteilt sei, wenn die Befugnis über dessen Ausgestaltung eigentlich allein bei der Union liegt sobald und soweit sie von ihr Gebrauch macht.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Arbeit führt in die Relevanz der föderativen Grundsätze gemäß Art. 23 GG im Kontext des europäischen Verfassungsentwurfs ein und skizziert den Untersuchungsrahmen.

I. Föderative Grundsätze gemäß Art. 23. I S. 1 GG: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Union und die Bedeutung föderaler Prinzipien als Integrationsschranke.

II. Das Verhältnis der Europäischen Union zu den Mitgliedstaaten im Verfassungsentwurf: Die Untersuchung analysiert zentrale Rechtsprinzipien wie die Achtung der nationalen Identität, den Vorrang des Unionsrechts und die Unionstreue.

III. Die Ausgestaltung der vertikalen Kompetenzverteilung: Hier werden die verschiedenen Kategorien der Zuständigkeiten wie die ausschließliche, geteilte und parallele Kompetenz sowie die Flexibilitätsklausel erörtert.

IV. Schutz der föderalistischen Struktur Deutschlands: Dieses Kapitel widmet sich dem Schutz der Länder durch das Subsidiaritätsprinzip, den Schutz der Selbstverwaltung und die Rolle des Ausschusses der Regionen.

Fazit: Die Arbeit bilanziert, dass der Verfassungsentwurf um ein föderales Gleichgewicht bemüht ist, wenngleich zentripetale Tendenzen bestehen bleiben.

Schlüsselwörter

Föderalismus, Europäischer Verfassungsentwurf, Kompetenzverteilung, Art. 23 GG, Subsidiaritätsprinzip, Einzelermächtigung, Europäische Union, Mitgliedstaaten, nationale Identität, Rechtsstaatlichkeit, föderative Grundsätze, Kompetenzabgrenzung, regionale Selbstverwaltung, Integrationsprozess.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, wie der europäische Verfassungsentwurf die aus dem deutschen Grundgesetz abgeleiteten föderativen Grundsätze integriert und schützt.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind die Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten, das Subsidiaritätsprinzip und der Schutz der föderalen Struktur Deutschlands.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage lautet, inwieweit der Verfassungsentwurf die föderalen Grundsätze verwirklicht und ob dies den Anforderungen der Strukturklausel des Art. 23 GG genügt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von Verfassungsnormen, Kommentaren und der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Verhältnisses Union-Mitgliedstaaten, der vertikalen Kompetenzabgrenzung und der Sicherungsmechanismen für föderale Strukturen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Föderalismus, Kompetenzabgrenzung, Subsidiarität und Verfassungsentwurf charakterisiert.

Wie bewertet die Autorin die Rolle des Ausschusses der Regionen?

Sie bewertet ihn trotz beratenden Charakters als gestärkt durch die neu zugeteilte Klagebefugnis bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip.

Was kritisiert die Autorin an der "geteilten Zuständigkeit"?

Sie weist auf die "trügerische Optik" hin, da diese Regelung den Eindruck einer echten Aufteilung erweckt, während faktisch die Union die Macht zur Gestaltung besitzt.

Warum ist das Subsidiaritätsprinzip im Verfassungsentwurf so bedeutend?

Es fungiert als Instrument zur Stärkung der Länderposition und soll als Schranke gegen eine ausufernde Kompetenzausübung der Union wirken.

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Details

Title
Föderative Grundsätze im Europäischen Verfassungsentwurf
College
University of Bonn  (Institut für Öffentliches Recht)
Course
Europarechtsseminar "Eine Verfassung für Europa"
Grade
12 Punkte (vollbefriedigend)
Author
Britta Meys (Author)
Publication Year
2003
Pages
24
Catalog Number
V23791
ISBN (eBook)
9783638268370
Language
German
Tags
Föderative Grundsätze Europäischen Verfassungsentwurf Europarechtsseminar Eine Verfassung Europa
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Britta Meys (Author), 2003, Föderative Grundsätze im Europäischen Verfassungsentwurf, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23791
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