Das Gesetz gibt keine Auskunft über den jeweiligen Inhalt der Begriffe Leitung
und Geschäftsführung
Nach dem Schrifttum soll der Begriff der Leitung die Führungsfunktion des
Vorstands als einen „herausgehobenen Teil der Geschäftsführung“ beinhalten.2
Wohingegen Geschäftsführung jede tatsächliche oder rechtsgeschäftliche
Tätigkeit für die AG sein soll.3 D.h., die Geschäftsführung umfasst einerseits
Einzelmaßnahmen, aber andererseits auch die Gesellschaftsleitung, bzw. weil die AG Rechtsträgerin des Unternehmens ist, die Unternehmensleitung.4 Das Gesetz
verpflichtet den Vorstand insbesondere, Hauptversammlungsbeschlüsse
vorzubereiten und auszuführen (§ 83 AktG), die Handelsbücher zu führen
(§ 91 AktG) und Jahresabschluss und Lagebericht aufzustellen (§ 264 I HGB).5
Notwendig ist eine Abgrenzung der beiden Begriffe, für den Fall, dass
Geschäftsführungsaufgaben einzelnen Mitgliedern der Verwaltung oder
nachgeordneten Ebenen übertragen, bzw. unter den Einfluss Dritter gestellt
werden sollen.6
Da es für die Unterscheidung zwischen den Leitungsaufgaben und denen der
Geschäftsführung keine, einer Subsumtion zugängliche, Kriterien gibt, wird eine
typologische Betrachtung vorgenommen.7 Originäre Führungsaufgaben werden
unter Heranziehung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse konkretisiert.8 Demnach
werden der Unternehmensleitung i.d.R. die Aufgaben Unternehmensplanung,
Unternehmenskoordination, Unternehmenskontrolle und Besetzung der oberen
Führungspositionen zugerechnet.9
Allerdings muss diese Betrachtung normativ orientiert geschehen, d.h. alle
Handlungen, die zum unverzichtbaren Kern der Vorstandsfunktion gehören,
müssen erfasst werden.10 Dem Leitungsbereich im Gegensatz zu
Geschäftsführung sind damit auch jene Maßnahmen zuzuordnen, die der Vorstand
als Kollegialorgan treffen muss, da sich der Vorstand andernfalls
„unzulässigerweise seiner Organfunktion entäußern“ würde.11 [...]
2 Henze, BB 2000, 209; Hüffer, AktG, § 76 Rn. 7
3 Hüffer, AktG, § 76 Rn. 7
4 Schmidt, GesR, S. 804; Henze, BB 2000, 209; Hüffer, AktG, § 76 Rn. 7
5 Schmidt, GesR, S. 807
6 Semler, Leitung und Überwachung der AG, S. 10; Hüffer, AktG, § 76 Rn. 5
7 Henze, BB 2000, 210
8 Henze, BB 2000, 210; Semler, Leitung und Überwachung der AG, S. 10
9 Henze, BB 2000, 209; Hüffer, AktG, § 76 Rn. 7; Semler, Leitung und Überwachung der AG, S.
10
10Fleischer, ZIP 2003, 2; Hüffer, AktG, § 76 Rn. 8;Henze, BB 2000, 210
11Hüffer, AktG, § 76 Rn. 7; Henze, BB 2000, 209
Inhaltsverzeichnis
A. Rechtliche Rahmenbedingungen
I. Existenz eines Vorstands als Bedingung
II. Aufgaben des Vorstandes
1. Leitung und Geschäftsführung
2. Verantwortung des Vorstands
a) Normierte Verantwortung
b) Unternehmerischer Ermessensspielraum
c) Verfolgung des Unternehmensziels
III. Das Verhältnis zwischen Bestellung und Anstellung
1. Bestellung
2. Abberufung
3. Anstellung
a) Einordnung als Dienstvertrag
b) Der arbeitsrechtliche Status des Vorstandsmitgliedes
c) Dauer des Anstellungsverhältnisses
4. Beendigung des Anstellungsvertrags
a) Kündigung
b) Koppelung des Anstellungsvertrages an die Bestellung
IV. Zuständigkeit des Aufsichtsrates für den Anstellungsvertrag
B. Interessengerechte Regelung von Vergütung und Aufwendungsersatz
I. Mögliche Vergütungselemente
1. „Traditionelle“ Vorstandsvergütung
a) Die Zulässigkeit von Tantiememodellen gem. § 86 AktG a. F.
aa) Gewinntantiemen
bb) Dividendenabhängige Tantiemen
cc) Garantierte bzw. Mindesttantieme
dd) Ermessenstantiemen
ee) Umsatztantiemen
b) Nach Inkrafttreten des TransPuG
c) Empfehlung bzgl. Traditioneller Vergütungsmodelle
2. Kritik an den traditionellen Vergütungselementen
3. Aktienoptionen als Bestandteil der Vergütung
a) Shareholder- Value- Konzept
b) Principal- Agent- Konflikt
c) Konfliktlösung durch Aktienoptionen
d) Weitere Gründe für die Vergütung durch Aktienoptionsprogramme
e) Nachteile von Aktienoptionsprogrammen
f) Rechtliche Zulässigkeit und Grenzen von Aktienoptionen als Vorstandsvergütung
g) Empfohlene Zusammensetzung der Gesamtbezüge
C. Weitere übliche Regelungskomplexe für Anstellungsverträge dieser Art
I. Wettbewerbsverbot
1. Gesetzliches Wettbewerbsverbot für die Dauer des Dienstverhältnisses
a) Dauer
b) Tätigkeitsverbote des § 88 I AktG
c) Rechtsfolgen des § 88 II AktG
2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
a) Zulässigkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
b) Mögliche Sanktionen
II. Ruhegeld
III. Hinterbliebenenversorgung
IV. Urlaub
V. Diensterfindungen
VI. Dienstwagen
VII. „Salvatorische Klausel“
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten von Anstellungsverträgen für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der organschaftlichen Bestellung und dem schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis aufzuzeigen, wobei insbesondere die Vergütungsstrukturen und die Wettbewerbsverbote im Fokus stehen.
- Rechtlicher Status und Aufgaben des Vorstands im Aktienrecht.
- Differenzierung zwischen Bestellung und Anstellung sowie deren Beendigung.
- Gestaltungsmöglichkeiten und Zulässigkeitsgrenzen der Vorstandsvergütung (Fixum, Tantiemen, Aktienoptionen).
- Regelungen zu gesetzlichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.
Auszug aus dem Buch
3. Aktienoptionen als Bestandteil der Vergütung
In der Absicht, diese offenbaren und vielfältigen Nachteile zu vermeiden, wird heutzutage auf die Rechtsfigur der Aktienoption zurückgegriffen.135 Durch eine Option wird dem Berechtigten das Recht eingeräumt, durch einseitige Erklärung einen Vertrag zustande zu bringen oder zu verlängern, d.h. dass das Zustandekommen des Vertrages dann nur noch von der Ausübung des Optionsrechts durch den Berechtigten abhängt.136 Auf den Erwerb von Aktien gibt es Optionen in den unterschiedlichsten Formen, wobei sich nicht alle unter den Begriff „stock options“ subsumieren lassen.137 Unter den Begriff „stock options“ fallen lediglich solche Rechte, die auf den verbilligten Erwerb von jungen und alten Aktien der Gesellschaft gerichtet sind und den Führungskräften einer AG als Vergütung eingeräumt werden.138
a) Shareholder- Value- Konzept
Als wesentlicher Grund für die Auflegung von Aktienoptionsprogrammen ist die hierdurch bezweckte Förderung des aus den USA stammenden Shareholder Value- Konzeptes zu nennen.139 Aktienoptionsprogramme „geraten auf die Wunschliste deutscher Unternehmen, „weil sie einer Erwartungshaltung des Kapitalmarkts Rechnung tragen und im Wettbewerb um Führungskräfte nicht ins Hintertreffen geraten wollen“.140 Mit „Shareholder- Value“ (= Wert für den Aktionär) ist der Unternehmenswert i.S.d. Marktwertes des Eigenkapitals des Unternehmens gemeint.141 Das Shareholder- Value- Konzept verlangt die Ausrichtung der Unternehmensführung an der nachhaltigen Steigerung des Börsenwertes des Unternehmens im Interesse der Anteilseigner.142 D.h, die Geschäftspolitik des Managements soll in erster Linie zu einer nachhaltigen Steigerung der Aktienrendite führen, wodurch wegen der hierauf positiv reagierenden Kapitalmärkte dann mittel- und langfristig ein Aktienkursanstieg erreicht werden soll.143 Die Ausrichtung der Unternehmensleitung am Aktionärsinteresse ist durch den internationalen Wettbewerb um das Kapital der Anleger begründet.144
Zusammenfassung der Kapitel
A. Rechtliche Rahmenbedingungen: Dieses Kapitel erläutert die Grundvoraussetzungen für die Bestellung eines Vorstands sowie dessen Aufgabenbereiche, Verantwortlichkeiten und die rechtliche Einordnung des Anstellungsverhältnisses.
B. Interessengerechte Regelung von Vergütung und Aufwendungsersatz: Hier werden verschiedene Vergütungsmodelle, von der traditionellen Tantiemenregelung bis hin zu modernen Aktienoptionsprogrammen, unter Berücksichtigung ihrer rechtlichen Zulässigkeit und ökonomischen Anreizwirkung analysiert.
C. Weitere übliche Regelungskomplexe für Anstellungsverträge dieser Art: Dieser Abschnitt behandelt ergänzende Vertragsbestandteile wie Wettbewerbsverbote, Ruhegeld, Hinterbliebenenversorgung, Urlaub und Diensterfindungen, die für die Gestaltung von Vorstandsverträgen von Bedeutung sind.
Schlüsselwörter
Aktiengesellschaft, Vorstand, Anstellungsvertrag, Vorstandsvergütung, Shareholder-Value, Aktienoptionen, Wettbewerbsverbot, Aufsichtsrat, Unternehmensleitung, Geschäftsführung, Tantiemen, Corporate Governance, Haftung, Rentabilität, Mandatsvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und der inhaltlichen Ausgestaltung von Anstellungsverträgen für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Trennung von Bestellung und Anstellung, den verschiedenen Komponenten der Vorstandsvergütung sowie den gesetzlichen und nachvertraglichen Wettbewerbsbeschränkungen für Vorstände.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Erarbeitung von Gestaltungsgrundsätzen für Vorstandsverträge, die sowohl den Anforderungen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung entsprechen als auch die Interessen der Gesellschaft und ihrer Stakeholder wahren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Analyse von aktienrechtlichen Gesetzesgrundlagen, der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie die Auswertung relevanter Fachliteratur, um typologische Lösungen für die Vertragsgestaltung zu entwickeln.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Vorstands, eine detaillierte Auseinandersetzung mit Vergütungsmodellen (einschließlich Aktienoptionen) und die Analyse von Regelungskomplexen wie Wettbewerbsverboten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen gehören Vorstandsvergütung, Shareholder-Value, Aktienoptionen, Wettbewerbsverbot, Aktiengesetz und Corporate Governance.
Warum ist die Trennung zwischen Bestellung und Anstellung so wichtig?
Da das Vorstandsmitglied Organ der Gesellschaft ist (Bestellung), das Dienstverhältnis jedoch schuldrechtlich begründet wird (Anstellung), ist eine klare Differenzierung für die rechtliche Einordnung von Kündigungs- und Beendigungsfragen sowie für die Kompetenzabgrenzung des Aufsichtsrats entscheidend.
Welche Rolle spielen Aktienoptionsprogramme in der heutigen Vertragspraxis?
Aktienoptionsprogramme dienen dazu, die Interessen des Vorstands stärker an den langfristigen Wertsteigerungen des Unternehmens (Shareholder-Value) auszurichten und so den Principal-Agent-Konflikt zwischen Aktionären und Management zu reduzieren.
- Citar trabajo
- Ben Rüter (Autor), 2003, Anstellungsvertrag mit einem Vorstandsmitglied einer AG, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23967