Parteienfinanzierung Deutschland / USA


Seminararbeit, 2003

20 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

Einführung und Forschungsfrage
Forschungsstand

Die gesetzlichen Grundlagen der Parteien- und Wahlkampffinanzierung
Spendenlimits und Spendenverbote
Soft Money und independent Expenditures in den USA
Öffentliche Finanzierung und Ausgabenbeschränkung
Indirekte öffentliche Subventionen und Steuervergünstigungen
Veröffentlichungspflicht

Empirische Befunde
Die Wahlkampfbudgets in den USA
Einnahmestrukturen der Kongresswahlen 2002
Einnahmestrukturen der amerikanischen Präsidentschaftswahlen 2000
Einnahmestruktur der deutschen Parteien

Bewertung und Fazit

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Einführung und Forschungsfrage

„People don’t lose campaigns. They run out of money…”
(Wilcox/ Brown/Powell 1995: 9)

Dieser Kommentar zum Ausscheiden Paul Tsongas aus dem amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf 1992 erscheint angesichts der heutigen Kosten demokratischer Wahlen durchaus nachvollziehbar: Im Jahr 2000 kostete dieser Wahlkampf über 3 Milliarden Dollar, für Kongresswahlen wurden schätzungsweise 1,7 Milliarden Dollar ausgegeben. Die Wahl des Deutschen Bundestages erforderte 330 Millionen DM.

In Anbetracht solcher enormen Summen drängt sich die Frage auf, wer diese Kosten trägt. Woher stammen die finanziellen Mittel für immer teurer werdende Wahlkämpfe? Wird persönlicher Reichtum zum neuen Auswahlkriterium für die Kandidaten? Benötigt ein Amtsanwärter finanzkräftige Freunde? Wird er von reichen Spendern und deren Interessen abhängig?

In den Vereinigten Staaten sorgten solche Abhängigkeiten in regelmäßigen Abständen für Skandale. Im pluralistischen Finanzierungssystem kommt es trotz strenger Regulierungen immer wieder zu Verflechtungen von wirtschaftlichen und politischen Interessen. Ein amerikanischer Wahlkampf ohne Spenden wäre undenkbar, da die staatliche Wahlkampffinanzierung nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten abdeckt und zudem noch auf die Präsidentschaftswahlen beschränkt ist. Für Kongresswahlen hingegen werden keine öffentlichen Mittel ausgeschüttet, sodass die Kandidaten ihre Wahlkampfgelder selbst aufbringen oder eintreiben müssen. Ausgabenlimits existieren ebenfalls nur für Präsidentschaftskandidaten, allen anderen stehen unbegrenzte Möglichkeiten offen – vorausgesetzt sie verfügen über einträgliche Geldquellen. In Deutschland dagegen findet man eines der großzügigsten Finanzierungssysteme der Welt. Im Gegensatz zur kandidatenzentrierten Wahlkampffinanzierung der USA muss hier von Parteienfinanzierung gesprochen werden. Niedrige Anspruchshürden, hohe Pauschalbeträge und Zuschüsse sichern den Parteien berechenbare, hohe Einkünfte, die einen beträchtlichen Teil ihrer Kosten decken. Doch auch eine solche staatliche Parteienfinanzierung, die zudem wegen der zu großen Abhängigkeit der Parteien vom Staat kritisiert wird, konnte bislang auch keine Spendenskandale wie das „System Kohl“ verhindern.

Die beiden unterschiedlichen Systeme vereint damit ein gemeinsames Problem, das trotz zahlreicher Reformen nicht beseitigt werden konnte: Korruption, Bestechung, schmutzige Gelder und schwarze Kassen. Diesseits und jenseits des Atlantiks wurden verschiedene Lösungen ausprobiert: In den USA sollten strenge Regulierungen Abhilfe schaffen, in Deutschland die staatliche Unterstützung. Auf bahnbrechende Erfolge wartet man in beiden Ländern vergeblich. Offenbar liefern ihre Strategien für sich allein gestellt keine Erfolge. Damit stellt sich die Frage, die dieser Arbeit zu Grunde liegt: Was können beide System voneinander lernen? Wo liegen die jeweiligen Stärken und Schwächen? Können letztere durch „Erfolgsrezepte“ der Gegenseite ausgeglichen werden?

Um diese Fragen zu beantworten, werden zunächst aus institutioneller Sicht die Parteifinanzierungssysteme der beiden Länder beschrieben. Diesem rein deskriptiven Teil folgen empirische Befunde zur tatsächlichen Relevanz der einzelnen Komponenten. Die Zusammensetzung der amerikanischen Wahlkampfbudgets und die Einnahmequellen der deutschen Parteien werden analysiert, um dann abschließend Vor- und Nachteile, Ergänzungs- und Verbesserungsmöglichkeiten der beiden Modelle zu erörtern.

Diese Untersuchung beschränkt sich dabei auf amerikanische Bundeswahlen der letzten Wahlperiode. Die Wahlen innerhalb einzelner Bundesstaaten werden vernachlässigt, da dies den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Ebenso werden keine Ausgabenstrukturen, Wahlkampfüberschüsse/-defizite und Vermögensentwicklungen betrachtet, sondern lediglich die Einnahmenseite untersucht. Auf deutscher Seite wird die Parteienfinanzierung von 1998 durchleuchtet, da bislang noch keine Daten zum letzten Wahljahr verfügbar sind.

Forschungsstand

Die Forschung zur Parteien- und Wahlkampffinanzierung ist im Vergleich mit Bereichen wie Parteiensystemen, Wahlrecht u.a. sicherlich noch ein relativ neues Forschungsgebiet. Trotz lückenhafter Datenlage existieren allerdings bereits eine Reihe von Studien zu diesem Thema. Angefangen mit Alexander Heard(„The Costs of Democracy”), über Herbert E. Alexander, Paul S. Herrnson bis hin zu Karl-Heinz Nassmacher oder Christine Landfried seien hier nur einige Namen zu nennen. Unterschieden werden muss bei ihren Arbeiten in erster Linie zwischen einzelnen Länderstudien und vergleichenden Analysen sowie zwischen rechtswissenschaftlich-deskriptiven und empirisch-vergleichenden Darstellungen. Letztere sind in der Regel eher unterrepräsentiert, was sich wohl zum Teil auch mit der unvollständigen Datenlage begründen lässt. Auf eine Darlegung einzelner Ergebnisse dieser Untersuchungen möchte ich an dieser Stelle verzichten. Stattdessen werden im empirischen Teil dieser Arbeit immer wieder Übereinstimmungen mit bzw. Widersprüche zu relevanten Studien aufgezeigt.

Die gesetzlichen Grundlagen der Parteien- und Wahlkampffinanzierung

Spendenlimits und Spendenverbote

Das Reglement in den USA beinhaltet sowohl qualitative(wer darf spenden) als auch quantitative(wie viel darf gespendet werden) Beschränkungen. In qualitativer Hinsicht sind Spenden von Unternehmen, Gewerkschaften, Nationalbanken, Ausländern ohne dauerhaften Wohnsitz in den USA(ohne Greencard) sowie Barspenden über $100 verboten. Zugelassene Spender unterliegen je nach Adressat unterschiedlichen Spendenlimitierungen. Diese sind in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

*” A multicandidate committee is a political committee with more than 50 contributors which has been registered for at least 6 months and, with the exception of state party committees, has made contributions to 5 or more candidates for federal office”(FEC).

In Deutschland sind laut § 25 des Parteiengesetzes keine Spenden von politischen Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen, keine anonymen(über 500 €) oder über Berufsverbände kanalisierte Spenden zugelassen. Ebenso sind Zuwendungen verboten, die erkennbar in Erwartung eines wirtschaftlichen/politischen Vorteils gegeben werden. Quantitative Spendenbegrenzungen hingegen fanden bislang keine Anwendung. Zugelassene Spender dürfen daher den Parteien oder Kandidaten Gelder in unbegrenzter Höhe zukommen lassen.

Soft Money und independent Expenditures in den USA

Soft Money sind “funds raised and/or spent outside the limitations and prohibitions of the [FECA] that may be permissible under various state laws”(FEC 1999: 20). Diese “non-federal funds” sind von Parteikomitees einzelner Bundesstaaten erhaltene Mittel, die damit den Regulierungen des jeweiligen Staates unterliegen. Sie dürfen nicht in Verbindung mit Bundeswahlen verwendet werden. Solange die Parteien ihre Aktionen nicht mit dem jeweiligen Kandidaten bzw. seinem Komitee koordinieren sind sie an keinerlei Ausgabenbeschränkungen gebunden. Zudem dürfen Gruppen oder Einzelpersonen im Zusammenhang mit Bundeswahlen unbeschränkte „independent expenditures“ tätigen.

„An independent expenditure is an expenditure for a communication which expressly advocates the election or defeat of a clearly identified candidate but which is made independently of any candidate's campaign.”(FEC)

Diese Ausgaben sind laut FEC unabhängig, wenn sie ohne Absprache, Zustimmung und nicht auf Vorschlag oder Bitte des Kandidaten stattfindet. Damit bieten sich für PACs, Unternehmer etc. unzählige Unterstützungsmöglichkeiten, welche im Grunde einer Spende gleichkommen. „For example, the views of a candidate could be attacked, but one could not explicitly say ‚vote against X’“(Nassmacher 2001: 37)

Öffentliche Finanzierung und Ausgabenbeschränkung

Die öffentliche Wahlkampffinanzierung der Vereinigten Staaten verbindet Unterstützung durch Mittel des öffentlichen Haushalts mit obligatorischen Ausgabenbegrenzungen für die unterstützten Kandidaten

Die Primary Matching Funds fördern eine breite Spendenbasis der Präsidentschaftskandidaten: Wer in 20 Bundesstaaten jeweils mindestens $ 5.000 bestehend aus Einzelspenden kleiner als $ 250 einwirbt, erhält vom Staat die ersten $ 250 jeder Spende als Bonus. Außerdem müssen die Kandidaten einer bundesweiten Ausgabenbegrenzung, begrenzter Verwendung von eigenen Mitteln (max. $50.000) sowie Beschränkungen in den einzelnen Bundesstaaten(ein Sockelbetrag von $200.000 plus Zuschläge für die Anzahl der wahlberechtigten Bevölkerung) zustimmen. PAC-, Bar- und Sachspenden werden nicht vergütet

Die beiden Parteien erhalten außerdem Gelder zur Finanzierung der Presidential Nominating Convention. Demokraten und Republikaner erhielten 2000 jeweils $13,512 Mio. Unterstützende Dienstleistungen durch den jeweiligen Staat oder die entsprechende Stadt (z.B. öffentliche Verkehrsmittel) sind gestattet, liegen allerdings im Ermessen der zuständigen Behörde.

Die Präsidentschaftswahlen an sich werden mit einem fixen Förderbetrag für die Kandidaten subventioniert. Al Gore und George W. Bush erhielten im Wahlkampf 2000 jeweils $67 Millionen. Diese Beihilfe entspricht gleichzeitig der Ausgabenobergrenze, an die ihre Empfänger gebunden sind. Zudem ist auch bei dieser Option öffentlicher Finanzierung der Einsatz eigener Gelder auf $50.000 beschränkt.

(Anmerkung: Die Regelungen gelten für die nominierten Kandidaten der beiden großen Parteien, nicht jedoch für neue/kleine Parteien. Da diese für diese Arbeit jedoch nicht von Bedeutung sind, wird auf die Darlegung der entsprechenden Regelungen verzichtet.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Öffentliche Mittel erhalten in Deutschland alle Parteien, die 0,5% der Stimmen bei einer Bundestags- oder Europäischen Parlamentswahl oder 0,1 % bei Landtagswahlen erhalten haben. Parteien, für die eine Liste nicht zugelassen ist, können einen Finanzierungsanspruch geltend machen, wenn sie mehr als 10 % der in einem Wahl-/Stimmkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreichen. Diese „Hürde“ ist im internationalen Vergleich die niedrigste(Nassmacher 2001:101) .

Jeder anspruchsberechtigten Partei werden jährlich die bei den jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen insgesamt erzielten gültigen Stimmen mit 0,85 €(bis max. 4 Mio. Stimmen, weitere mit 0,70 €) vergütet.

Für den Parteien von natürlichen Personen gewährte Zuwendungen, d.h. Spenden sowie eingezahlte Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge bis zu einer Gesamthöhe von 3.300 € je Person und Jahr werden seit 2003 0,38 € je „Spenden-Euro“ ausgezahlt. Zuwendungen natürlicher Personen über 3.300 € werden ebenso wie Zuwendungen von juristischen Personen nicht berücksichtigt.

Die staatliche Finanzierung aller Parteien darf nach § 18 Abs. 2 PartG die

Obergrenze von derzeit 133 Mio. € nicht überschreiten(absolute Obergrenze). Zudem dürfen die staatlichen Zahlungen nicht höher sein als die in diesem Jahrselbst erwirtschafteten Einkünfte(relative Obergrenze).

Indirekte öffentliche Subventionen und Steuervergünstigungen

Indirekte öffentliche Subventionen sind Anreize für finanzielle Zuwendungen durch Verzicht auf Steuereinnahmen des Staates. In den USA wurden solche Steuerbegünstigungen allerdings bereits 1986 wieder abgeschafft.

Allerdings existiert seit 1966 die indirekte Subventionierung durch den sog. Check-off: Jeder amerikanische Bürger kann durch Ankreuzen auf seinem Steuerformular (check off) einen Teil seiner Steuerlast(heute $ 3) für die Unterstützung der Präsidentschaftswahlen freigeben, ohne dabei seine eigene Steuerlast zu erhöhen. Die angesammelten Mittel gelangen in den Presidential Election Campaign Fund und werden im Wahljahr ausgeschüttet.

Darüber hinaus existieren in 21 amerikanischen Bundesstaaten zusätzliche Subventionssysteme für Wahlkämpfe. Diese werden in dieser Arbeit allerdings nicht weiter beschrieben, da sie für die folgenden Betrachtungen nicht relevant sind.

Im Gegensatz zu den USA können natürliche Personen in Deutschland ihre Beiträge und Spenden(bis 3.300 €) an Parteien steuerlich absetzen. Die Parteien sind darüber hinaus von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Im Wahlkampf steht ihnen kostenlose Sendezeit im Fernsehen zur Verfügung. Parteinahe Stiftungen wie die Konrad-Adenauer- oder Friedrich-Naumann-Stiftung erhalten ebenso wie die Fraktionen des deutschen Bundestags öffentliche Zuschüsse in Millionenhöhe.

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Parteienfinanzierung Deutschland / USA
Hochschule
Universität Stuttgart  (Institut für Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Proseminar: Politische Parteien
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
20
Katalognummer
V24056
ISBN (eBook)
9783638270281
Dateigröße
623 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die amerikanische und deutsche Parteienfinanzierung im Vergleich: Was können die beiden Systeme von einander lernen? Eine Hausarbeit im Bereich Analyse und Vergleich politischer Systeme Notenabzug erfolgte nur wegen formaler Mängel(falscher Zeilenabstand u.ä.)
Schlagworte
Parteienfinanzierung, Deutschland, Proseminar, Politische, Parteien
Arbeit zitieren
Isabella Holz (Autor:in), 2003, Parteienfinanzierung Deutschland / USA, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24056

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Titel: Parteienfinanzierung Deutschland / USA



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