Die Militärverfassung Sachsens 1815-1866


Term Paper (Advanced seminar), 2004

23 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die sächsische Armee vor 1815

3. Die sächsische Armee zwischen 1815 und 1866
3.1 Wiener Kongress und Deutscher Bund
3.2 Die Armee Sachsens bis 1831
3.3 Die Reform des Militärs in der Verfassung von 1831
3.4 Das Militär während und nach der Revolution von 1848/49

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Sachsen hatte die Jahre 1813-1815 nur mit knapper Not überstanden. Die sächsische Armee war zerschlagen, das Land als Kriegsschauplatz verwüstet und geplündert.“1 Hinzu kam, dass durch den Pressburger Vertrag zwei Drittel des kursächsischen Territoriums und fast die Hälfte der Gesamtbevölkerung an Preußen fielen. Der restaurative Zeitgeist machte dringend notwendige Reformen schwierig. Dass sie dennoch stattfinden konnten ist nicht zuletzt den revolutionären Bewegungen der Jahre 1830 und 1848/49 zu verdanken.

Die vorliegende Arbeit untersucht den Wandel der Militärverfassung Sachsens in der Zeit des Deutschen Bundes. Um besser vergleichen zu können, soll zunächst der Aufbau der sächsischen Armee vor den Napoleonischen Kriegen beschrieben werden. In chronologischer Reihenfolge werden anschließend die Zeitperioden von 1815 bis 1830, von 1830 bis 1849 sowie von 1849 bis 1866 dargestellt. Dabei wird im Besonderen auf die Struktur und die Verwaltung der Armee eingegangen. Der Zeitraum von 1815 bis 1866 scheint bei der Frage nach der sächsischen Militärverfassung nicht im Vordergrund des wissenschaftlichen Interesses zu stehen. Die Suche nach geeigneter Literatur gestaltete sich dementsprechend schwierig. Das entscheidende Werk ist immer noch die 1885 veröffentlichte Arbeit von Schuster und Francke. Andere Darstellungen, wie z.B. die von Schmidt, beschreiben zwar die Reformen in Sachsen ausführlich, widmen dem Militär aber nur wenige Seiten. Die Werke von Groß, Czok, Kaemmel und Naumann geben einen guten und genauen Überblick, enthalten aber ebenfalls wenig Aussagen über die Armee. Die Publikationen des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes bieten eher Informationen über das Militär, wobei das Hauptaugenmerk natürlich meist bei Preußen liegt. Eine ebenfalls gute Informationsquelle sind die Bände zur Deutschen Verfassungsgeschichte von Ernst Rudolf Huber.

2. Die sächsische Armee vor 1815

Um die Veränderungen der Militärverfassung Sachsens während der Zeit des Deutschen Bundes besser darstellen zu können, soll zunächst die Struktur der Armee vor den Napoleonischen Kriegen beschrieben werden.

Der siebenjährige Krieg war für Sachsen zur militärischen Katastrophe geworden. Er hatte zum Verlust der polnischen Krone und zur endgültigen Zerrüttung der Staatsfinanzen geführt. Sachsen war zu einem „europäischen Staat vierter Größe“2 herabgesunken, für militärische Ausgaben gab es im Staatshaushalt angesichts der Niederlage kaum noch Berechtigung. Die Versuche Prinz Xavers3, die Armee wieder auf eine Stärke von 30.000 Mann zu bringen, führten zu erneuten Steuererhöhungen und Staatsanleihen in Millionenhöhe. Sein Nachfolger, Kurfürst Friedrich August III.4, übernahm 1768 die Macht und änderte die Ziele der Staatspolitik. Er verzichtet auf den Ausbau der Armee, so dass es ab 1772 zu starken Einschränkungen der Militärausgaben kam. Einige Vertreter des sächsischen Adels forderten sogar die Abschaffung des Heeres und die Aufstellung einer Miliz zum Schutze der inneren Sicherheit, wozu es aber dann doch nicht kam.5

Nach dem Frieden von Hubertusburg bestand die sächsische Armee aus 13 Infanterieund 12 Kavallerieregimentern. Eine drei Jahre später erfolgende Musterung ergab einen Bestand an 9.842 Mann Fußtruppen, davon 651 Offiziere und 4.810 Mann Kavallerietruppen, darunter 336 Offiziere. Die Kavallerie verfügte nur über 2.434 Pferde. Hinzu kamen 1.158 Soldaten der Artillerie, sowie 477 Mann Garnisonstruppen, aufgeteilt auf die Festungen Königstein, Waldheim, Barby und Meißen. Im Jahre 1768, also nur fünf Jahre nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges, umfassten die Truppen der Infanterie schon wieder 16.449 Mann, die Gesamtstärke war auf 23.567 Soldaten angewachsen. Nach dem Regierungsantritt des Kurfürsten Friedrich August III. wurden allerdings weitreichende Einsparungsmöglichkeiten durchgesetzt. Die

Formationsstärken der Mannschaften und auch der Pferde wurden verringert, zuerst 1770, dann noch einmal ein Jahr später. Ein Kavallerieregiment verfügte nur noch über 423 Soldaten mit 369 Pferden, ab 1773 kam ein Pferd auf zwei Soldaten. Insgesamt wurde die Zahl der Soldaten um 7.740 Mann reduziert. 1778 wurde eine neue Formierung der Armee befohlen. Das dritte Bataillon der Infanterieregimenter wurde aufgelöst und in die beiden anderen eingegliedert, die Kavallerie auf acht Regimenter verkleinert. 1791 kam es zur Aufstellung eines Husarenregimentes, für das die anderen Kavallerieregimenter die jeweils kleinsten Soldaten abgeben mussten.6 Die Divisionsstruktur löste erst 1810 die bis dahin höchste taktische Formation, das Regiment, ab. Die Regimenter mussten sich ständig durch Werbung aus den ihnen zugewiesenen Werbungsbezirken ergänzen. Die Versorgung der Soldaten war mehr als unzureichend: Unterbringung und Verpflegung waren schlecht, die Löhne der Soldaten wurden erst Anfang des 19. Jahrhunderts geringfügig erhöht. Da in den Kasernen nicht genügend Unterkünfte zur Verfügung standen, mussten die Soldaten teilweise in städtischen Massenquartieren untergebracht werden. Die Bekleidung und Ausrüstung war ebenfalls unzureichend. Das von den Finanzbehörden zu Verfügung gestellte Geld wurde vom Kompaniechef verwaltet, was eher zu dessen Bereicherung, als zur besseren Versorgung der Soldaten führte. Das Militärjustizwesen der kurfürstlichsächsischen Armee bestand aus verschiedenen Gerichten.7 Die höchste Instanz war das Generalkriegsgericht, welchem ein Feldmarschall oder ein kommandierender General vorstand. Die Militärjustiz wurde von einem Generalauditeur, der von mehreren Generalauditeurleutnants unterstützt wurde, vertreten. Die Auditeure waren Beamte mit Offiziersrang.

Der Kurfürst traf alle die Armee betreffenden Entscheidungen selbst. Da es einen Generalstab noch nicht gab, sind bestimmte Planungs- und Führungsaufgaben von den zugeteilten Offizieren und Beamten durchgeführt worden. Die Ausbildung und Organisation der verschiedenen Truppenteile unterlag der Leitung und Kontrolle von Generalinspektoraten. Für die Verwaltung des Heeres war ein geheimes Kriegsratkollegium mit einem General als Präsident zuständig. Die Disziplinarangelegenheiten wurden von einem Generalkriegsgerichtskollegium bearbeitet. Bei allen anderen militärischen Angelegenheiten wurde der Kurfürst von einem Militärdepartement des Geheimen Kabinetts beraten. Ihm persönlich unterstanden außerdem die eximierten Korps, zu denen die Garde du Corps, das Kadetten-, Ingenieur- und Feldartilleriekorps, die Hausartilleriekompanie, sowie die Leibgrenadier- und die Schweizerleibgarde gehörten.

Im Gegensatz zu einem preußischen Infanterieregiment bestand das Sächsische aus nur zwei, anstatt drei Bataillonen. Ein Infanterieregiment (von insgesamt 12) bestand aus einem Stab, zwei Grenadier- und acht Musketierkompanien. Diese acht Musketierkompanien wurden in den angesprochenen zwei Bataillonen formiert. Außerdem gehörten die Leibgrenadiergarde, sowie die erste Garnisions- und drei Halbinvalidenkompanien zur Infanterie.

Die sächsische Kavallerie bestand aus vier schweren und fünf leichten Regimentern und war damit schwerer als die preußische Kavallerie. Die insgesamt neun Regimenter verfügten über 40 Schwadronen mit insgesamt 6.631 Soldaten und 6.033 Pferden. Zeitgenössischen Berichten zu Folge war die kurfürstlich- sächsische Kavallerie sehr gut und beweglich ausgebildet.8

Das Feldartilleriekorps bestand aus einem Feldartillerieregiment mit zwei Bataillonen, einer reitenden Batterie und der Pontonierkompanie. Die reitende Batterie wurde erst Anfang 1806 aufgestellt und umfasste 94 Soldaten mit 91 Pferden. Allerdings musste die Batterie noch im selben Jahr wieder aufgelöst werden. Die vollständigen Batterien wurden erst im Kriegsfall zusammengestellt, da die notwendigen Pferdebespannungen erst eingezogen werden mussten. Auch die für den Transport des Materials erforderlichen Zugpferde und Wagen mussten erst von den Bauern beschafft werden. Das Fußartillerieregiment bestand aus zwei Bataillonen mit je sechs Kompanien. Nach 1792 wurde das Regiment personell und materiell stark vergrößert. Das Ingenieurkorps hatte die Aufgaben der heutigen Pioniertruppen. Allerdings wurden die ingenieurtechnischen Maßnahmen lediglich ausgearbeitet und befehligt, die Ausführung wurde Artilleristen, Pontonieren, Mineuren und Infanteristen übertragen. Das Ingenieurkorps bestand daher nur aus insgesamt 45 Soldaten.9 Im Krieg gegen Napoleon kämpfte Sachsen zunächst an der Seite Preußens. Der Kurfürst sandte 22.000 Soldaten unter der Führung von Zezschwitz zur preußischen Armee nach Thüringen. Nach den Niederlagen von Saalfeld (10.10.1806) und Jena (14.10.1806) gerieten jedoch 7.000 Mann in Gefangenschaft. Da Sachsen praktisch schutzlos war, nahm der Kurfürst den von Napoleon angebotenen Waffenstillstand sofort an. Daraufhin erhielt er die souveräne Königskrone, trat dem Rheinbund bei und stellte 6.000 Soldaten für den Krieg gegen Preußen. Eine Reform der alten Landesverfassung fand nicht statt, lediglich das Heer wurde nach französischem Muster umgebildet. Im Feldzug gegen Russland 1812 stellte Sachsen 21.000 Mann10, 7.000 Pferde und 48 Geschütze zur Verfügung. Die Hauptmasse des sächsischen Kontingentes marschierte zusammen mit den Österreichern als 7. Armeekorps gegen Südrussland. Die schwere Reiterbrigade und ein leichtes Reiterregiment folgten der französischen Hauptmacht nach Moskau, beide gingen aber auf dem Rückmarsch bis auf 55 Mann mit ihr zugrunde. Auch von der Hauptmasse konnten nur 6.000 Soldaten in die Heimat zurückkehren.11

Im Laufe der Völkerschlacht bei Leipzig (16., 18. u. 19.10.1813) liefen immer mehr Freiwillige zur Armee der Alliierten über. Am 31.10.1813 wurde sogar ein Freiwilligenkorps unter dem Namen „Banner der freiwilligen Sachsen“ aufgestellt, dessen Stärke 3.000 Mann betrug. Diese Aktivitäten konnten jedoch letztendlich nicht verhindern, dass das Königreich Sachsen von den Alliierten als Verlierer behandelt wurde. Am 28.12.1813 wurde ein Gouvernementrat von der „Hilfs- und Wiederherstellungskommission“ gegründet, dessen zielgerichtetes Wirken zu einer Stabilisierung der inneren Verhältnisse führte. Die sächsische Armee wurde mit 20.000 Mann Linientruppen reorganisiert, zusätzlich formierte sich die Landwehr mit ebenfalls 20.000 Mann. Außerdem wurde die Kriegsverwaltungskammer als oberste Militärbehörde errichtet.12

3. Die sächsische Armee zwischen 1815 und 1866

3.1 Wiener Kongress und Deutscher Bund

Durch den Vertrag von Pressburg vom 10.01.1815 ging fast zwei Drittel des sächsischen Territoriums13, und knapp die Hälfte der Gesamtbevölkerung14 an Preußen verloren. Österreich, Frankreich und Russland bewahrten das Königreich vor der Totalannexion durch Preußen. Nach den Leiden des Krieges brachte die Landesteilung zusätzliche Erschwernisse, obwohl die wichtigen Wirtschaftszentren (Leipzig, Chemnitz, Dresden) bei Sachsen blieben. Der sächsische König Friedrich August I. akzeptierte den Vertrag erst am 18.05.1815 und schloss sich am 27.05.1815 dem Kriegsbündnis gegen den zurückgekehrten Napoleon an. Am 08.06.1815 wurde das Königreich Sachsen Mitglied des Deutschen Bundes, in dessen Bundesversammlung es mit einer Stimme vertreten war.15

Schon während der Pressburger Verhandlungen herrschte bei den beteiligten sächsischen Politikern die Meinung, das Land brauche keine neue Verfassung und Reformen sollten vermieden werden. Somit beschränkte man sich auf die notwendigsten Änderungen. Die bisherige oberste Verwaltungsbehörde, das Geheime Konsilium, wurde unter der Bezeichnung „Geheimer Rat“ ein nur beratendes Gremium. Die Verwaltungsbefugnisse wurden auf das Geheime Kabinett übertragen, welches damit, aller ständischen Kontrolle entzogen, das höchste Verwaltungsorgan wurde. Mit der Errichtung von 16 Hauptmannschaften16 in den vier Erblanden wurde eine für die innere Verwaltung zukunftsträchtige Einrichtung geschaffen. Die Restaurationsperiode Europas wurde in Sachsen hauptsächlich vom engsten Ratgeber des Königs, Detlef Graf von Einsiedel17, bestimmt. Mit seiner konservativen, absolutistischen Regierungsweise verhinderte er im zumindest wirtschaftlich weit entwickelten Land die längst fälligen Reformen.18

3.2 Die Armee Sachsens bis 1831

Schon vor der Völkerschlacht bei Leipzig liefen Teile der sächsischen Armee unter dem Befehl des General Thielmann zu den Verbündeten über. Nach der Schlacht und Stifter, die nördlichen Teile des Meißnerischen Kreises und einige Ämter des Leipziger Kreises. (vgl.: Czok, Karl: Geschichte Sachsens. Weimar 1989, S. 323) der Besetzung des Landes wurden die sächsischen Truppen vom Generalgouvernement der Verbündeten übernommen. Unter der Leitung der Rüstungskommission des Generals Vieth von Golssenau wurde das Heer reorganisiert. Das neu gebildete sächsische Korps wurde unter der Führung General Thielmanns Teil der am Rhein stationierten Armee Blücher. Die Gefangenhaltung des sächsischen Königs und die preußischen Annexionspläne führten jedoch zu großer Verärgerung der zumeist königstreu gesinnten Offiziere und Mannschaften. Der preußische König Friedrich Willhelm III. ordnete bereits am 14.03.1815 die Teilung der sächsischen Armee an, ohne die Zustimmung des sächsischen Königs abzuwarten. Die aus den Preußen zugefallenen Gebieten stammenden Soldaten (Unteroffizieren und Mannschaften) sollten sofort in neu gebildeten preußischen Regimentern zusammengefasst werden. In den alten sächsischen Truppenteilen verblieben die aus Rest- Sachsen stammenden Unteroffiziere und Mannschaften. Die Offiziere durften zwischen dem Übertritt in preußisches- oder dem Festhalten am sächsischen Dienstverhältnis wählen. Die Vereidigung der neu gebildeten preußischen Regimenter sollte erst dann erfolgen, wenn der sächsische König seine Soldaten durch die Unterzeichnung des Friedensvertrages von ihrem Fahneneid entbunden hatte. Den Teilungsbefehl richtete der preußische König an Gneisenau, den Generalstabschef Blüchers. Die nach der Teilung verbliebenen sächsischen Truppen sollten der Armee Wellingtons unterstellt werden. Gneisenau zögerte die Teilung zunächst heraus, musste sie aber nach einer weiteren Weisung des Königs schließlich am 02.05.1815 vollziehen lassen. Der Teilungsbefehl, ein Vorgriff auf den erst am 18.05.1815 unterzeichneten Vertrag, löste unmittelbar einen Aufstand der inzwischen in Belgien stehenden sächsischen Verbände aus. In Lüttich rotteten sich Truppenteile zusammen und stürmten das von Blücher bezogene Quartier. Der Aufstand wurde jedoch schnell von preußischen Truppen niedergeschlagen, sieben Anführer standrechtlich erschossen, die Truppenfahne der sächsischen Garde auf Befehl Blüchers vor der Front verbrannt.19 Das sächsische Korps wurde nach Magdeburg in Marsch gesetzt und dort wie vorgesehen geteilt. Wellington weigerte sich aufgrund des Aufstandes die verbliebenen sächsischen Truppenteile in seine Armee aufzunehmen.20

[...]


1 Ostertag, Heiger: Militärgeschichte im Zeitalter des Deutschen Bundes und der Einigungskriege 1815 bis 1871. Revolution, Restauration und Reichsgründung, S. 164 (in: Neugebauer, Karl-Volker (Hrsg.): Grundzüge der deutschen Militärgeschichte. Band 1 und 2. Freiburg 1993.)

2 Müller, Reinhold/ Rother, Wolfgang: Die Kurfürstliche Sächsische Armee um 1791. Berlin, 1. Auflage 1990, S. 13

3 Prinz Xaver von Sachsen war der Onkel des damals erst 13-jährigen Friedrich August. Er übernahm als Administrator von 1763-1768 die Regentschaft für den späteren Kurfürst und König. (Albert, Dr., Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen: Die Albertinischen Wettiner. Geschichte des Sächsischen Könighauses 1763-1932. Bamberg 1989, S. 15)

4 1768-1806 als Friedrich August III. Kurfürst von Sachsen, 1806-1827 als Friedrich August I. (der Gerechte) König von Sachsen und ab 1807 auch Herzog von Warschau. (Albert, Dr., Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen (1989), S. 36)

5 Müller, Reinhold/ Rother, Wolfgang (1990), S. 14

6 Müller, Reinhold/ Rother, Wolfgang (1990), S. 15

7 und zwar dem Generalkriegsgericht, den Generalstabsgerichten, dem Gouvernementkriegsgericht Dresden, den Hauptzeughaus- und Artilleriegerichten sowie den Kriegsgerichten der Regimenter.

8 Müller, Reinhold/ Rother, Wolfgang (1990): S. 21-28

9 ebd.

10 die Zahlen differieren leicht, Groß spricht z.B. von 22.000 Soldaten (Groß, Reiner: Geschichte Sachsens. Berlin 2001, S. 181)

11 Kaemmel, Otto: Sächsische Geschichte. Dresden 1990, S. 113f

12 Groß, Reiner: Geschichte Sachsens. Berlin 2001, S. 189

13 im einzelnen: die Niederlausitz, der nördliche Teil der Oberlausitz, der Kurkreis mit Gommern und Barby, der Thüringische- und der Neustädter Kreis, Mansfeld, Querfurt, die ehem. säkularisierten

14 Sachsen hatte etwa 2.038.000 Einwohner, von denen 855.000 an Preußen fielen und 1.183.000 bei Sachsen blieben. (vgl.: Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band I. Stuttgart 1957, S. 572 Fußnote 2)

15 Naumann, Günther: Sächsische Geschichte in Daten. München, 3. Auflage 1998, S. 179

16 in anderen Darstellungen werden 14 Hauptmannschaften genannt. (vgl.: Schmidt, Gerhard: Die Staatsreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Eine Parallele zu den Steinschen Reformen in Preußen. Weimar 1966, S. 91. (in: Schlechte, Horst (Hrsg.): Schriftenreihe des Staatsarchives Dresden, Bd. 7)

17 Detlef Graf von Einsiedel, 1813-1830 Kabinettsminister in Sachsen.

18 Czok, Karl (1989), S. 325

19 Lippert/Brabant/v. Carlowitz: Sächsische Militärgeschichte vom 10. Jahrhundert bis zum Jahre 1914, S. 59 (in: Hottenroth, D.: Sachsen in großer Zeit, Bd. 1, Leipzig 1918)

20 Huber, Ernst Rudolf (1957), S. 572ff

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Details

Title
Die Militärverfassung Sachsens 1815-1866
College
University of the Federal Armed Forces München  (Institut für Geschichte)
Course
Staatsverfassung und Wehrverfassung in Deutschland im 19. Jahrhundert
Grade
1,3
Author
Year
2004
Pages
23
Catalog Number
V24074
ISBN (eBook)
9783638270427
File size
487 KB
Language
German
Notes
Die Arbeit behandelt die Entwicklung der sächsischen Armee in der Zeit von 1815 bis 1866 in Bezug auf Verfassung, Reformen, Aufstellung, Gliederung usw. Besonders wird auf die beiden Revolutionen von 1831 und 1848/49 eingegangen.
Keywords
Militärverfassung, Sachsens, Staatsverfassung, Wehrverfassung, Deutschland, Jahrhundert
Quote paper
Mathias Antusch (Author), 2004, Die Militärverfassung Sachsens 1815-1866, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24074

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