Die Beziehungen der BRD zur Republik Namibia


Dossier / Travail de Séminaire, 2004

36 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt

I. EINLEITUNG

II. HAUPTTEIL
A. ZWEI JAHRHUNDERTE DEUTSCH-NAMIBISCHE BEZIEHUNGEN
B. ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
1. Allgemeine Rahmenbedingungen
2. Die drei Schwerpunkte der gegenwärtigen Zusammenarbeit
a). Landreform
b). Wirtschaftsförderung
c). Straßeninfrastruktur
3. Die ausführenden Organisationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Namibia
a). Die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
b). Das Centrum für Internationale Migration und Entwicklung
c). Der Deutsche Entwicklungsdienst
d). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau
e). Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
C. WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
D. AUSWÄRTIGE KULTURPOLITIK
E. DIE DIPLOMATISCHEN AUSWIRKUNGEN DES VÖLKERMORDS AN DEN HERERO

III. SCHLUSS

IV. LITERATURVERZEICHNIS

V. ANHANG

I. EINLEITUNG

Von den heutigen Beziehungen Großbritanniens und Frankreichs mit ihren jeweiligen ehemaligen Kolonien ist viel zu lesen beziehungsweise zu hören. Diese Beziehungen wurden sehr früh ein institutioneller Rahmen gegeben, wie der Commonwealth oder die Union française, was dazu führte, dass die Sichtbarkeit dieser Beziehungen erhöht wurde. Dagegen scheint es schwierig, Quellen über die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit ihren ehemaligen Kolonien zu finden. Seit mehreren Jahren wächst das Interesse in universitären Kreisen für die koloniale Geschichte Deutschlands und Deutschland muss sich immer mehr mit seiner Kolonialvergangenheit auseinandersetzen.

Jedoch sind die Beziehungen der Bundesrepublik zu ihren ehemaligen Kolonien und ihre Zukunftsperspektiven, die heute bestehen, im Gegensatz zu deren historischen Hintergrund, immer noch wenig analysiert. Diese Beziehungen sind aber insofern interessant, da es sich um besondere Verhältnisse handelt, die von der Vergangenheit geprägt sind.

Laut einer Entschließung[1] des Bundestages vom 16.3.1989 wird die Bundesregierung aufgefordert, dass mit Namibia, aufgrund der gemeinsamen Vergangenheit besonders enge und vertrauensvolle Beziehungen unterhalten werden sollen. Die deutsch-namibischen Beziehungen bilden seither einen Schwerpunkt der deutschen Außen- und insbesondere der Afrikapolitik. Im praktischen Bereich schlägt sich dies in einem intensiven politischen Dialog und einer engen Zusammenarbeit im gesamten Spektrum bilateraler Beziehungen nieder, besonders in der Entwicklungszusammenarbeit, die maßgebliches Ziel der deutschen Außenpolitik im südlichen Afrika ist.

Seit der Unabhängigkeit Namibias 1990 beläuft sich die deutsche staatliche und private Hilfe auf mehr als eine halbe Milliarde Euro. Namibia erhält so pro Kopf den höchsten Anteil deutscher Entwicklungszusammenarbeitsgelder in Afrika.[2]

Die heute engen Verbindungen zwischen den Regierungen werden auch durch die rege Besuchsdiplomatie der beiden Regierungen deutlich. Der namibische Präsident Nujoma machte eine Arbeitsreise nach Deutschland vom 12. bis zum 18. Juni 2002[3], Außenminister Fischer war im Oktober 2003 in Namibia zu Gast[4] und auch im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland werden Delegationen aus Namibia, darunter überwiegend Parlamentarier, zu Fachgesprächen nach Deutschland eingeladen. Dass die Beziehungen der beiden Länder nicht immer freundschaftlich waren, zeigt der historische Abriss über zwei Jahrhunderte deutsch-namibische Beziehungen. Ein kurzer geschichtlicher Überblick soll helfen, eine Einschätzung des Verhältnisses Deutschlands zu Namibia zu erlangen, was ohne Kenntnis der Kolonialzeit des Deutschen Reiches und der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg bis zur Unabhängigkeit Namibias im Jahr 1990 nur schwer möglich ist.

„In keinem anderen Land der Welt sind Einkommen und der Zugang zu Entwicklungschancen so ungleich verteilt wie in Namibia.“[5] Aufgrund dieser Tatsache und der Verantwortung der Geschichte ergibt sich die außergewöhnliche Stellung Namibias in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Diese soll im Rahmen dieser Arbeit genauer in ihren einzelnen Facetten betrachtet werden.

Anschließend soll der Frage nachgegangen werden, von welchen politisch-ökonomischen Faktoren das Verhältnis von Deutschland zu Namibia bestimmt ist und inwieweit die auswärtige Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland mit einem Land reicht, das immer noch eine beträchtliche Zahl an Deutschsprachigen Bürgern besitzt.

Um zu einer Einschätzung der weit gefächerten außenpolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Republik Namibia zu kommen, wurden Interviews mit den Zuständigen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministeriums für Finanzen geführt. Für letzteres konnte keine unmittelbare Verbindung zur Republik Namibia festgestellt werden.[6]

II. HAUPTTEIL

A. ZWEI JAHRHUNDERTE DEUTSCH-NAMIBISCHE BEZIEHUNGEN

1806 beginnen die deutschen Beziehungen zu Namibia, als deutsche Missionare erstmals das Gebiet des späteren Namibias betreten. 1883 erwirbt der Kaufmann Franz Lüderitz die Bucht von Angra Pequena, die heutige Lüderitzbucht. Die Landerwerbungen rund um dieses Gebiet im Südwesten Afrikas werden 1884 unter Schutz des deutschen Kaisers gestellt und werden damit zum „Schutzgebiet Südwestafrika“ des Deutschen Reiches. Die Ausdehnungen des Territoriums von Deutschsüdwestafrika wurden 1880 durch den Helgoland-Sansibar-Vertrag mit England und 1886 zusammen mit Portugal vereinbart. Der Helgoland-Sansibar Vertrag wurde von Reichskanzler Leo von Caprivi, der darin, den heute nach ihm benannten Caprivi-Zipfel als Zugang zum Sambesi sicherte. 1893 übernahm das Deutsche Reich die gesamte Verwaltung in Südwestafrika, nachdem das Konzept der an Spekulationsgewinnen interessierten Konzessionsgemeinschaften gescheitert war[7].

1904 kam es zum Herero- und Namaaufstand, dessen 100-jähriges Jubiläum dieses Jahr gedacht wird.

„Die soziale und politische Diskriminierung der Afrikaner, der Vertrauensverlust, dass der vertraglich garantierte Schutz eingehalten und die deutsche Expansion Halt machen würde, sowie die Befürchtung, dass die Reservatsverhandlungen zu einer generellen Enteignung führen könnten, und die Tatsache, dass die Stellung und Zukunftsperspektiven der Stämme bedroht schienen, führten zum Hereroaufstand 1904.“[8]

Generalleutnant Lothar von Trotha führte den Feldzug gegen die Herero mit der Folge, dass der vormals 80 000 Menschen zählende Volksstamm auf 15 000 dezimiert wurde. Von Trotha gab den „Vernichtungsbefehl“, welcher lautete: „Innerhalb der Deutschen Grenzen wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“[9] Auch die Hälfte des Volksstammes der Nama wurde von deutschen „Schutztruppen“ getötet oder in die Wüste getrieben, wo die meisten durch Wassermangel umkamen.

Der Erste Weltkrieg beendete die Kolonialpolitik Deutschlands. Nachdem England dem Deutschen Reich den Krieg erklärt hatte, befand sich auch die Südafrikanische Union als Dominion Englands im Kriegszustand mit Deutschland und deren überseeischen Gebiete. Südafrikanische Truppen eroberten 1915 Deutschsüdwestafrika, das in Folge viele Jahre Protektorat Südafrikas bleiben sollte.

Die ersten Dekaden deutscher Außenpolitik nach Ende des Zweiten Weltkriegs waren von den Ost-West-Spannungen geprägt und die deutsche Afrikapolitik[10] diesbezüglich auf eine Verhinderung kommunistischen Einflusses in den Entwicklungsländern ausgerichtet.

Südafrika, das sich als Vertreter der freien Welt in Afrika betrachtete, wurde somit zu einem wichtigen Partner der Bundesrepublik, wobei Namibia, dessen Kolonialmacht Südafrika war, nur eine untergeordnete Rolle in den deutsch-südafrikanischen Beziehungen innehatte.

Daher beurteilt Haspel die Namibia-Politik der Bundesregierung nach zwei Kriterien: Zum einen am Verhältnis der Namibia-Politik der Vereinten Nationen beziehungsweise zum UN Council for Namibia[11], das quasi Regierungsfunktion für Namibia hatte und somit Namibia repräsentierte, zum anderen am Verhältnis zur Kolonialmacht Südafrikas.

Die Haltung der Bundesrepublik Deutschland war schon ab den 70-er Jahren voll von Widersprüchen: Innerhalb der Vereinten Nationen übernahm sie deren formalen Rechtsstandpunkt der Namibia-Politik, doch stimmte sie gelegentlich gegen Resolutionen der Generalversammlungen und des Sicherheitsrats, oder enthielt sich der Stimme, zum Beispiel bei der Aufforderung an die Adresse Südafrikas seine Truppen aus Namibia abzuziehen und dieses in die Unabhängigkeit zu entlassen.

Das Apartheidsystems der Kolonialmacht Südafrika wurde von der BRD zwar verurteilt, die wirtschaftlichen Beziehungen zu Südafrika aber weiter ausgebaut. Auch die Kontaktgruppe, die auf eine Initiative von der Bundesrepublik Deutschland, den USA, Kanada, Frankreich und Großbritannien ab 1977 die Dekolonialisierung Namibias vorantreiben sollte, wurde 1983 wegen der unverhandelbaren Position Südafrikas faktisch aufgegeben.

„Die tatsächliche Leistung“, ergänzt Haspel „dieser auch ‚Fünfergruppe’ genannten westlichen Initiative nämlich war die Verfestigung der südafrikanischen Herrschaft über Namibia. Jahrelange und erfolglose Verhandlungen haben nicht nur zur diplomatischen Aufwertung des Apartheidregimes beigetragen, sondern auch den Erfolg seiner Destabilisierungsstrategie und damit zugleich die Eskalation des Krieges im Südlichen Afrika ermöglicht.“[12]

1953 wurde das deutsche Konsulat in Windhuk wiedereröffnet und der deutschen Botschaft in Pretoria unterstellt[13], was als Anerkennung der Zuständigkeit Südafrikas über Namibia gesehen werden kann. Ein weiteres Merkmal, dass die BRD den Anspruch Südafrikas über Namibia anerkennt, ist der 1962 zwischen Deutschland und Südafrika abgeschlossene Kulturvertrag, der einen Artikel speziell über Namibia beinhaltet; dort allerdings noch unter dem Namen Südwestafrika. Beide Formen der indirekten Anerkennung wurde Deutschland als Verstoß gegen die Resolutionen 276 und 283 des Sicherheitsrats aus dem Jahre 1970 ausgelegt.[14] Das Konsulat wurde daraufhin 1977 geschlossen, wie auch der Kulturvertrag 1977 revidiert wurde. Dies muss vor allem in Verbindung mit der Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der Namibia-Initiative der westlichen Sicherheitsratmitglieder (Kontaktgruppe) gesehen werden, für die die Bundesrepublik Deutschland positive Voraussetzungen für die Unabhängigkeit Namibias schaffen wollte. Auch musste die SWAPO[15] als Hauptverhandlungspartner durch die Bundesregierung anerkannt werden, wogegen sie sich lange gewehrt hatte, da die SWAPO in den 70er und 80er Jahren von vielen deutschen Politikern als von Moskau instrumentalisierte Gruppe oder schlimmstenfalls als Terroristen gesehen wurde. Die SWAPO sah ihre Interessen um einiges mehr von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, als von der Regierung der Bundesrepublik vertreten.[16]

Vor allem der Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen 1973 wurde zum Anlass genommen, die Bundesrepublik Deutschland zu einer veränderten Haltung gegenüber Südafrika, was die Frage der Apartheid und die völkerrechtliche Stellung Namibias betraf, zu bewegen. Deutschland verurteilte zwar die Rassendiskriminierung und trat für eine Überwindung des Kolonialismus ein, die guten wirtschaftlichen Beziehungen zur Republik Südafrika standen jedoch immer im Vordergrund deutscher Außenpolitik.

Die deutsche Politik zu Namibia war nur scheinbar im Einklang mit der Position des Sicherheitsrats und der Generalversammlung. Die deutsche Regierung wollte zwar einen friedlichen Wechsel und freie Wahlen, sprach sich aber im Gegensatz zu den Vereinten Nationen gegen eine Billigung des bewaffneten Befreiungskampfes und gegen die Bestätigung der SWAPO als einzige Vertretung des namibischen Volkes aus. Auch stand der Forderung nach Aufgabe der konsularischen Vertretungen in Namibia und der wirtschaftlichen Beziehungen zu Südafrika bundesdeutsches Recht entgegen.

Wie bedeutend die Namibia-Frage in den Vereinten Nationen war, zeigt die Tatsache vom Oktober 1976, als anlässlich der Wahl der Bundesrepublik Deutschland zum nichtständigen Mitglied in den Sicherheitsrat, Deutschland die geringste Stimmenanzahl, der neu zu wählenden Sicherheitsratmitglieder erhielt. Wiederum Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Südafrika- und Namibiapolitik der Bundesrepublik Deutschland war das Abstimmungsverhalten der Delegierten zur erneuten Wahl Deutschlands in den Sicherheitsrat 1986. Nur Japan erhielt damals weniger Stimmen.

Mitte der 80-er Jahre, als der Namibia-Konflikt, und damit der Krieg voll entfacht war, gab es teilweise sehr heftige Auseinandersetzungen im Deutschen Bundestag um die „besondere Verantwortung“ der Deutschen in Namibia. Es gab zwei grundsätzliche Positionen: CDU/CSU und FDP forderten zumeist ausschließlich eine „Fürsorge“ für die Deutschstämmigen in Namibia. Die Fraktion der Grünen sah eine besondere Verantwortung in der Tatsache, dass die Fremdherrschaft in Namibia mit dem Deutschen Reich begann, sowie dem von deutschen Truppen verübten Völkermord an den Volksgruppen der Herero und der Nama. Vor allem sah die Fraktion der Grünen eine Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland darin, dass diese an der Zusammenarbeit mit dem südafrikanischen Besatzungsregime festhielt, als die Vereinten Nationen Südafrika das Mandat für Namibia entzogen hatten. Außerdem habe die Bundesrepublik Deutschland nichts gegen deutsche Firmen unternommen, die entgegen dem Dekret Nr. 1 des UN Council für Namibia zum Schutz der Naturreichtümer Namibias vom 27.11.1974, natürliche Ressourcen ausgebeutet haben. Die Fraktion der Grünen forderte daher Maßnahmen, um alle bundesdeutschen Banken und Unternehmen, die gegen dieses Dekret verstoßen haben, zu Entschädigungszahlungen zu bewegen. Außerdem solle die schwarze Bevölkerungsmehrheit und die SWAPO in ihrem Kampf für Selbstbestimmung und Unabhängigkeit unterstützt werden.[17]

[...]


[1] siehe Anhang

[2] Interview mit Frau Reimann (29.3.2004), zuständig für die Republik Namibia im Auswärtiges Amt.

[3] Deutsche Botschaft in Paris: Download (20.3.2004): http://www.amb-allemagne.fr/actualites/nouvelles_quotidiennes/quotdetail2.asp?numero=1300

[4] Siehe dazu Namibia Magazin, 04/03, November 2003.

[5] Namibia Magazin, 01/04, Februar 2004: Interview mit dem deutschen Botschafter in Namibia, Dr. Wolfgang Massing, geführt von Klaus Hess, S.11; Vgl. dazu Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Länderbericht Namibia. November 2003: BIP unter US$ 2.000 pro Kopf = sog. Gruppe der Länder mit mittleren Einkommen. BIP Namibia KKS (nach dem Kaufkraft gewichtet) an 75er Stelle, d.h. relativ gut. HDI (Index der menschlichen Entwicklung, Berücksichtigung von: Einkommen aber auch Lebenserwartung, Alphabetisierung, Einschulungsquote) = 0,610, Platz 122 (von 173), d.h. deutlich weiter hinten. Mit solchen Statistiken werden aber die Einkommensunterschiede verdeckt. Mit dem sog. „Gini-Koeffizient“ werden diese Unterschiede gemessen. Mit 0 als vollständige Gleichverteilung und 1 als vollständige Ungleichverteilung liegt dieser Koeffizient für Namibia bei 0,67 und stellt den höchsten Wert in der Welt dar, das heißt: Namibia ist also das Land der Welt, in dem es am meisten Einkommensunterscheide gibt. Im sozialen und wirtschaftlichen Sinn kann man sagen, dass es keinen durchschnittlichen Namibier gibt.

[6] auch mittelbar könnte nur eine Verbindung Namibias mit dem IWF, die zur Zeit nicht besteht, oder eine Verbindung Namibias mit europäischen Institutionen angeführt werden, was aber nicht Bestandteil dieser Arbeit sein soll.

[7] Vgl. Benke, Gabriele: Die Bundesrepublik Deutschland und der Namibia-Konflikt, Schriften des Forschungsinstituts der deutschen Gesellschaft für auswärtige Politik e.V., Bonn, R. Oldenburg Verlag, München, 1989, S.7ff und S.109ff und Haspel, Annelie: Kontinuität oder Wandel? Das besondere Verhältnis von Deutschen zu Namibia, Verlag Dr. Kovač, Hamburg, 1995, S.88ff und S.187ff.

[8] Brenke, Gabriele: a.a.O., S.9.

[9] Zitiert nach Jochen Bölsche, "Die Peitsche des Bändigers", in: Der Spiegel, 3/2004, 12. Januar 2004, Download (1.4.2004): http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,282243,00.html.

[10] Auch die Hallstein-Doktrin beeinträchtigte die deutsche Afrikapolitik, da schwarzafrikanische Staaten in den Vereinten Nationen mit dem Druckmittel der Anerkennung der DDR die deutsche Position zu beeinflussen versuchten.

[11] Dem UN Council for Namibia stellte die Bundesregierung von 1977 bis 1980 jeweils 50000 US Dollar zur Verfügung, danach jährlich 170 000 DM.

[12] Haspel, Annelie: a.a.O., S.188

[13] ab 1970 direkt dem Auswärtigen Amt unterstellt

[14] Bei Resolutionen muss zwischen unverbindlichen Beschlüssen mit Empfehlungscharakter und verbindlichen Entscheidungen unterschieden werden. Unter Zustimmung aller Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats kann er Zwangsmassnahmen bei einer Bedrohung oder einem Bruch des Friedens oder einer Angriffshandlung verhängen. Die Resolutionen 276 und 283 enthielten keine solchen Maßnahmen.

[15] South West African People’s Organization

[16] In der BRD war es hauptsächlich die Universität Bremen, die damals Kontakte zu SWAPO-Mitgliedern unterhielt.

[17] Vgl. Haspel, Annelie: a.a.O., S.16f

Fin de l'extrait de 36 pages

Résumé des informations

Titre
Die Beziehungen der BRD zur Republik Namibia
Université
Humboldt-University of Berlin  (ISW Berlin)
Cours
Deutsche Außenpolitik
Note
1,3
Auteur
Année
2004
Pages
36
N° de catalogue
V24270
ISBN (ebook)
9783638271837
Taille d'un fichier
729 KB
Langue
allemand
Annotations
Laut einer Entschließung des Bundestages vom 16.3.1989 wird die Bundesregierung aufgefordert, dass mit Namibia, aufgrund der gemeinsamen Vergangenheit besonders enge und vertrauensvolle Beziehungen unterhalten werden sollen. Die deutsch-namibischen Beziehungen bilden seither einen Schwerpunkt der deutschen Außen- und insbesondere der Afrikapolitik. Im praktischen Bereich zeigt sich dies in einem politischen Dialog und einer engen Zusammenarbeit im gesamten Spektrum bilateraler Beziehungen.
Mots clés
Beziehungen, Republik, Namibia, Deutsche, Außenpolitik
Citation du texte
Patrick Nitsch (Auteur), 2004, Die Beziehungen der BRD zur Republik Namibia, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24270

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