Die Konkordanzdemokratie in der Schweiz - ein die Interessen von Minderheiten berücksichtigendes Regierungsmodell


Seminararbeit, 1999

13 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


1. Die Erläuterung des Begriffs Konkordanzdemokratie

Die Konkordanzdemokratie ist in der vergleichenden politischen Systemlehre zu einem geläufigen Begriff geworden. Dieser entstammt dem schweizerischen Sprachraum und bezeichnet den anderen Demokratiebegriff im Unterschied zur Konkurrenzdemokratie. Der große Gegensatz liegt in der Lösung von Konflikten. Während in der Konkurrenzdemokratie Unstimmigkeiten vor allem durch Mehrheitsentscheide versucht werden zu bewältigen, löst man in der Konkordanzdemokratie diese durch „Kompromiß begünstigende, einvernehmliche Aushandlungsprozesse“. (Sommer/ von Westphalen: 1999, S.491). Vermittelnde Ergebnisse werden so vor allem dadurch erzielt, dass „Minderheiten an den Entscheidungsprozessen beteiligt“ werden. (Nohlen, D.: 1995, S.350). Zum Finden dieser Lösungen dienen hier bestimmte Techniken, wie z.B. das Mitregieren wesentlicher Minderheitsgruppen und das Mitarbeiten an der Behebung wichtiger Streitfragen. In dieser Form der Demokratie besitzen also auch kleinere Interessengruppen relativ starke Vetorechte. Vor allem durch die Mitarbeit von Minderheitsgruppen in der Regierung, durch Vetoregelungen und durch die Forderung nach Einstimmigkeit wird in einer Übereinstimmungsdemokratie eine konsensuale Kompromisslösung gefunden.

Besonders in der Schweiz, die als stark konkordanzdemokratisch gilt, werden Entscheidungen und Beschlüsse, wenn möglich, einmütig gefasst. Begünstigt werden die teilweise komplizierten kompromissfindenden Verfahren durch „Proporz- und Paritätsregelungen bei der Besetzung öffentlicher Ämter.“ (Sommer/von Westphalen: 1999, S.491). Die wesentlichen Gruppierungen sind durch

diese Regelungen sowohl in der Parlamentsorganisation und der Regierungszusammensetzung berücksichtigt als auch „bei

der Ämterpatronage im öffentlichen Dienst (und, wo möglich, bei staatlich kontrollierten Wirtschaftsunternehmen).“ (Nohlen, D.: 1995, S.351). Außerdem haben sie Anteil an der Beihilfe durch staatliche Haushaltsmittel und haben anteilige Verbindung zu öffentlichen Massenmedien. Diese Möglichkeiten der Minderheitsgruppen treten vor allem in solchen Bundesstaaten auf, in denen diese kleinen Interessengruppen in den Gliedstaaten eine starke Position haben.

Diesem Typus der Demokratie rechnen wir heute insbesondere eine Zahl kleiner Länder Europas zu, so die Niederlande, Belgien, aber vor allem Österreich mit seinen großen Koalitionen und die Schweiz mit ihren Kompromissen durch Referendumsdrohungen. Eine Ausnahme dieser beiden zuletzt genannten Staaten zu den anderen konkordanzdemokratischen Ländern liegt darin, dass sowohl in den meisten Bundesländern Österreichs als auch in vielen Kantonen der Schweiz die Allparteienregierung in der Verfassung schon verankert ist. Vereinzelt treten konkordanzdemokratische Kompromisstechniken auch in zahlreichen anderen politischen Systemen auf. In der Bundesrepublik Deutschland z.B. begegnen uns solche konkordanzdemokratische Elemente vor allem „auf der Ebene der föderativen Entscheidungsprozesse im parlamentarischen Verfahren“, im Prozess der Besetzung der obersten Bundesgerichte und der Rundfunkanstalten. (Nohlen,D.: 1995, S. 351). Wie schon erwähnt finden sich konkordanzdemokratische Strukturen vor allem im Regierungssystem der Schweiz, die als typprägend für diese Demokratie gilt. Im folgendem werde ich aus diesem Grund versuchen, das schweizerische System in Teilen zu erläutern und konkordanzdemokratische Elemente aufzuzeigen.

2. Die Elemente des politischen Systems der Schweiz

2.1. Allgemeine Besonderheiten der Demokratie in der

Schweiz

Die Schweiz weist große Besonderheiten gegenüber den anderen westlichen Demokratien auf. Sie stellt ein System „aus föderativen, direktdemokratischen und repräsentativ-parlamentarischen Elementen“ dar. (Lehner/Widmeier: 1995, S.113). Vor allem in der Vielzahl seiner Unterschiede, die direkte Demokratie, den Bundesrat, das Nicht-Vorhandensein eines Staatsoberhauptes in unserem Sinne, den starken Föderalismus und sein traditionelles Demokratieverständnis betreffend, wird die Besonderheit dieses Systems sichtbar.

2.2. Der Föderalismus als wichtigstes Element der schweizerischen Staatsverfassung

Eines der wichtigsten Elemente der Struktur der schweizerischen Staatsverfassung ist der föderalistische Staatsaufbau. Gleich dem Bund verfügen auch die 26 Kantone über eine Verfassung. Die kantonale Ordnung räumt den ca. 3000 Gemeinden eine starke Selbstorganisation und Eigenständigkeit in der Wahrung ihrer Aufgaben ein. Die drei Ebenen – der Bund, die Kantone und die Gemeinden erheben eigene Einkommens- und Vermögenssteuern. Im Unterschied zum deutschen Föderalismus z.B. haben die Gliedstaaten im Vergleich zu unseren Bundesländern das Recht, sowohl Ausgaben als auch Einnahmen festzulegen. Ebenfalls findet man auf diesen drei föderalistischen Ebenen der Schweiz Legislative, Exekutive und Judikative vor. Die Besonderheiten im schweizerischen Föderalismus zeigen sich also vor allem darin, dass es keine Zentralisierung der politischen Gewalt gibt und dass die lokale Autonomie gewahrt bleibt, was auch der Grund dafür

ist, dass das friedliche Zusammenleben der Sprach- und Konfessionsgruppen in der Schweiz gegeben war und ist.

2.3. Die wesentlichen Merkmale und Mechanismen der

direkten Demokratie der Schweiz

Durchweg ist die direkte Demokratie in der Schweiz durch Institutionen vertreten. In verschiedener Art und Weise existiert sie auf allen drei Ebenen. Bezüglich ihrer Mechanismen unterscheiden wir das obligatorische – und fakultative Referendum sowie die Volks- und die Gesetzesinitiative und die Volksversammlung. Beim obligatorischen Referendum müssen die wesentlichen verfassungsrechtlichen Gesetzesbeschlüsse des Parlaments der Volksabstimmung vorgelegt werden. Dafür ist die Mehrheit der Stimmen auf Bundesebene und eine Mehrheit in mehr als der Hälfte der Kantone notwendig. Die Gesetzes- und Parlamentsbeschlüsse im Bund, die nicht dem obligatorischen Referendum beauftragt sind, werden einer Volksabstimmung unterworfen, wenn 50000 Staatsbürger oder acht Kantone innerhalb von 99 Tagen dies fordern. Auf Bundesebene ist hier nur die Mehrheit notwendig. Im Bundesgebiet können 100000 Bürger durch eine Volksinitiative die Veränderung der Bundesverfassung beantragen. Das Parlament und die Regierung können Alternativen zur Abstimmung stellen. Die Volksabstimmung unterliegt den gleichen Mehrheitserfordernissen wie das obligatorische Referendum. Auf Kantonsebene besteht die Möglichkeit der Gesetzesinitiative. Hier hat eine bestimmte Anzahl von Bürgern das Recht, ein Gesetz vorzuschlagen und es einer Volksabstimmung vorzulegen. Die Volksabstimmung erfolgt in zahlreichen Gemeinden und kleinen Kantonen durch eine Volksversammlung.

Diese Verfahren und Mechanismen der unmittelbaren Herrschaft des Volkes zeugen allerdings nicht davon, dass das Volk alle politischen Entscheidungen immer bestimmt. Sie räumen aber die Volksabstimmung als notwendige oder immer mögliche letzte Entscheidung ein. An Entscheide des Volkes müssen sich Parlament und Rechtsprechung halten. Die direkte Demokratie entstand nicht zur Auflösung der Aufgaben repräsentativer Organe betreffs Entscheidungsverfahren, sie ersetzt lediglich die Parteienkonkurrenz und andere Kontrollmechanismen politischer Macht. Die wesentliche Bedeutung der plebiszitären Verfahren liegt in der Gewährleistung der maximalen Interessenberücksichtigung durch das absolute Ausschöpfen aller Möglichkeiten der Konfliktbewältigung. Die jederzeit mögliche Androhung der Nutzung plebiszitärer Instrumente gewährleistet eine hohe Repräsentation der Interessen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Die Konkordanzdemokratie in der Schweiz - ein die Interessen von Minderheiten berücksichtigendes Regierungsmodell
Hochschule
Universität Leipzig  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Grundseminar
Note
sehr gut
Autor
Jahr
1999
Seiten
13
Katalognummer
V24302
ISBN (eBook)
9783638272070
Dateigröße
414 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konkordanzdemokratie, Schweiz, Interessen, Minderheiten, Regierungsmodell, Grundseminar
Arbeit zitieren
Christian Wolf (Autor:in), 1999, Die Konkordanzdemokratie in der Schweiz - ein die Interessen von Minderheiten berücksichtigendes Regierungsmodell, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24302

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