Sexueller Missbrauch - Prävention in der Grundschule


Seminar Paper, 2003

19 Pages, Grade: 2


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung
- Prävention beginnt immer mit Information

2. Was ist sexueller Missbrauch und wo beginnt er?
2.1. Wann werden Grenzen überschritten?
2.2. Juristische Grenzen
- Vor allem fängt sexueller Missbrauch beim Gefühl des Kindes an
2.3. Ein Rückblick
- Das Kind hatte keinerlei Rechte
2.4 Sexueller Missbrauch – statistisch
2.4.1. Fallstatistik
2.4.2. Täter
2.4.3. Opfer
2.5. Mögliche Auswirkungen sexuellen Missbrauchs

3.0. Der Verdacht
3.1 Möglichkeiten der Information
- Vorsicht walten lassen
3.2. Aktives Handeln
- Und man muss loslassen können

4.0. Beginn einer Prävention in der Grundschule
4.1. Primäre, sekundäre und tertiäre Prävention
4.2. Elternarbeit
4.3. Präventionsschritte
4.3.1. Sprache und Sexualität
4.3.2. „Ich mag meinen Körper!“
4.3.3. „Gute und schlechte Gefühle!“
4.3.4. „Gute und schlechte Geheimnisse!“
4.3.5. „Ich darf NEIN sagen- und traue mich auch!“
4.3.6. „Ich weiß bescheid und mir zu helfen!“

5. Zusammenfassung

6. Verwendete Literatur

1. Einleitung

Die Prävention vor sexuellem Missbrauch ist ein Thema das besonders Eltern, aber auch andere Familienangehörige, sowie Erzieher und Erzieherinnen in jeder Entwicklungsstufe von Kindern und Jugendlichen angeht und beschäftigt:

Man fragt sich, wie man Kinder vor sexuellen Übergriffen schützen kann.

Man fragt sich, wie man die Anzeichen sexuellen Missbrauchs erkennt und möglichst objektiv deutet.

Man fragt sich, wo sexueller Missbrauch wirklich beginnt.

Man fragt sich, wie man Kindern den Ausdruck „Nein“ wirkungsvoll näherbringt, so dass sie ihn auch verwenden können.

Man fragt sich, an wen man sich wenden kann, ob auf rein informativer Basis oder im Falle des konkreten Verdachts.

Man fragt sich, wie man möglichst sensibel und einfühlsam das geschehene miteinander aufarbeiten kann, wenn dieses überhaupt im gegebenen Kontext möglich ist.

Man stellt sich tausend Fragen und sucht ebenso viele Antworten.

- Prävention beginnt immer mit Information.

Man eignet sich einen Hintergrund an, der helfen soll fundierte Erkenntnisse und eigenen Erfahrungen miteinander zu verbinden. Dieses Grundwissen kann man sich aus vielfältigste Art und Weise aneignen: aus Fachzeitschriften, dem Internet, einschlägigen Büchern und Publikationen, Beiträgen aus Fernsehsendungen oder im Gespräch mit Hilfsorganisationen oder direkt mit Betroffenen, Kindern wie auch Eltern.

Durch diese vorbereiteten Maßnahmen kann man eine wesentlich objektivere Haltung gewinnen und lernen sachgemäßer mit sexuellem Missbrauch umzugehen.

In der Grundschule greift Prävention auch in die Elternarbeit über. Eine gute Elternarbeit im Hinblick auf Prävention von sexueller Gewalt ist eine doppelte Prävention.

Speziell die niedersächsischen Rahmenrichtlinien (RRL) sagen nichts über die Präventionsarbeit in der Grundschule aus. Es öffnet sich somit ein Freiraum, der durch Schulleitung, Klassenlehrer oder Lehrerteams oder auch Elternvertretungen effektiv gefüllt und erfüllt werden kann. Es entstehen andererseits aber auch Unsicherheiten im Umgang mit der Prävention, wenn keine festen Grenzen gesetzt werden beziehungsweise gegeben sind. Es kann hierbei durchaus zu einer unsachgemäßen Auseinandersetzung kommen.

Konkrete Möglichkeiten sollen später, nach dem Versuch einer Wissensaufarbeitung aufgezeigt werden.

2. Was ist sexueller Missbrauch uns wo beginnt er?

Eine Definition für sexuellen Missbrauch zu finden ist bisher nicht gelungen. Vielmehr muss im Einzelfall entschieden werden, ob Grenzen überschritten worden sind: Ist das zärtliche umarmen zu tolerieren oder muss man hellhörig werden, wenn Eltern gemeinsam mit ihren Kindern baden? Sind bereitwillig gegebene Küßchen ein Grund zur Sorge?

2.1. Wann werden Grenzen überschritten?

Diese Frage kann selten konkret beantwortet werden; zur Hilfe werden nicht selten Definitionskriterien aufgeführt:

- Grenzen überschreiten diejenigen, die das Vertrauensverhältnis, welches sie mit dem Opfer, dem Kind verbindet für ihre Zwecke ausnutzen.
- Grenzen überschreiten diejenigen, die das Kind zu einer sexuellen Handlung oder einer Art sexuellen Handlung zwingen.
- Grenzen werden überschritten, wenn ein (häufig) deutlicher Altersunterschied zwischen Opfer und Täter besteht.
- Grenzen werden dann überschritten, wenn das „sexuelle Selbstbestimmungsrecht“ des Kindes nicht beachtet/ verletzt wird.
- Grenzen überschreiten diejenigen, die Gewalt gegenüber dem Kind ausüben; somit ihre Machtstellung missbrauchen.
- Grenzen werden überschritten, wenn Kinder unter Druck gesetzt werden, die Tat geheim zu halten.
- Grenzen werden immer dann überschritten, wenn die „wissentliche Zustimmung des Kindes fehlt“.[1]

2.2. Juristische Grenzen:

Um Grenzen bestimmen zu können, können Artikel des Grundgesetzes herangezogen werden, die da lauten:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ (Artikel 1 I GG) sowie

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. [...]“

(Artikel 2 II GG).[2] Somit hat jeder (Täter), der die Würde des Kindes nicht oder nicht mehr achtet, Grenzen überschritten. Gewalttätige Übergriffe, die auch körperlichen Schaden zufügen werden aufgrund dessen bestraft, als das der Täter das Recht auf körperliche Unversehrtheit unterbindet.

Der Gesetzgeber spricht von einer sexuellen Handlung, „wenn ein Verhalten vorliegt, das nach seinem äußeren Erscheinungsbild eine Beziehung zum Geschlechtlichen aufweist (BGH NstZ ’85, 24) und im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit ist (BGH NStZ ’92,432); §184, c

Die Paragraphen 176, 176 a und 176 b StGB unterscheiden zudem zwischen „in leichten Fällen“ und „schwerem sexuellen Missbrauch“.[3]

So sind gesetzlich Definitionen gegeben aber die Frage, wo sexueller Missbrauch im Einzelnen beginnt wird auch dort nicht beantwortet.

- Vor allem fängt sexueller Missbrauch beim Gefühl des Kindes an.

Entsteht eine Situation die die Gefühle des individuellen Kindes missachtet, oder das Empfinden negativ beeinflusst so hat der Missbrauch schon begonnen; dies kann auch unbeabsichtigt geschehen.[4] Diese Unklarheiten und Unsicherheiten bei der eigentlichen Benennung des Rahmens von sexueller Gewalt lassen sich auch dadurch erklären, dass in der Vergangenheit nur selten öffentlich über dieses heikle Thema gesprochen und diskutiert wurde.

2.3. Ein Rückblick

Wenn man die vergangenen Jahrhunderte Revue passieren lässt, stellt man fest, dass sexuelle Handlungen an und mit Kindern sehr häufig stattfanden. Diese Tatsache stützt sich vor allen Dingen auf den Machtaspekt welcher bei der Ausübung von sexueller Gewalt eine wesentliche Rolle spielt. „Überall, wo eine Gruppe oder eine Person Macht über andere hat, ist das Risiko inbegriffen, dass diese Position für die Bedürfnisse der Mächtigen missbraucht wird.“[5] Erwachsene sind Kindern überlegen; sie üben ihnen gegenüber Macht aus. Dies geschieht ständig, ist aber nicht unbedingt negativ belastet.

Diese Macht wurde zu früheren Zeiten noch viel stärker von Erwachsenen, Eltern, Erziehern, Familienangehörigen, Bekannten, oder Vertretern des Volkes ausgeübt.

- Das Kind hatte keinerlei Rechte.

Es gehörte den Eltern, die es gezeugt hatten, und sie konnten mit ihm verfahren, wie sie wollten. So wurden Kinder geschlagen, gequält, unterernährt, ausgesetzt, sogar getötet und oftmals eben sexuell ausgebeutet.[6] Kinder wurden, Tieren gleich, „gezüchtigt“.

„Im Griechenland oder Rom aufzuwachsen bedeutete damals, von älteren Männern missbraucht zu werden. [...] In jeder Stadt gab es Knabenbordelle und in Athen konnte man sogar per Vertrag einen Knaben mieten. [...] Die Bibel und der Talmud begünstigten sexuelle Beziehungen zwischen Männern und sehr kleinen Mädchen, sowohl in der Ehe, als auch in außerehelichen Beziehungen und in der Sklaverei.“[7] So wurde öffentlich und offensichtlich sexuelle Gewalt praktiziert und fand, wenn eventuell auch keine Zustimmung im Wesentlichen auch keine Ablehnung. Kinder waren Erwachsenen seit jeher ausgeliefert.

Religionen, Kulte etc. verlangten Genitalbeschneidungen bei Jungen und Mädchen. Eltern konnten ihre Kinder wie Sklaven verkaufen oder sie zur Kinderarbeit zwingen. Etliche dieser Bräuche sind heute per Gesetz verboten. Die Rechte der Kinder sind geschützt. Dies gilt allerdings hauptsächliche für westliche Industrienationen. In den Ländern der dritten Welt werden noch immer Kinder zur Kinderarbeit gezwungen. In vielen afrikanischen Staaten und bei den, von dort stammenden Menschen ist es noch heute üblich, Kinder zu Beschneiden.

In Deutschland sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen für Gewalt- und Sexualstraftäter vor. Doch die Dunkelziffer ist hoch...!

2.4. Sexueller Missbrauch – statistisch

2.4.1. Fallstatistik

Dem Bundeskriminalamt werden jährlich etwa 16.000 Fälle von Kindesmissbrauch gemeldet. Laut Statistik hat sich die Zahl der erfassten Fälle von jährlich 10.000 Fällen (1987) auf jährlich 16.000 Fälle (2002) erhöht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[8]

Dieses ist jedoch nicht annähernd die tatsächliche Anzahl von missbrauchten Kindern, denn:

- Es handelt sich hierbei nur um die tatsächlich angezeigten Fälle
- Es muss davon ausgegangen werden, dass Fälle in denen Fremdtäter eine Rolle spielen wesentlich häufiger zur Anzeige kommen als Fälle im eigenen Familien- oder Bekanntenkreis
- Viele Täter und Täterinnen sind Wiederholungstäter, wobei meist nur ein Fall zur Anzeige kommt (wenn überhaupt)

Baurmann mutmaßt, dass die Dunkelziffer sexuell missbrauchter Jungen und Mädchen bei bis zu 1:20 liegt, wobei es sich hierbei um Schätzungen familieninterner Fälle handelt.[9]

Laut BKA lag 2002 die Aufklärungsrate bei der Verfolgung von Sexualstrafdelikten (hier speziell Kindesmissbrauch) bei 78,1 %.

2.4.2. Täter

80% bis 90 % aller Täter sind Männer.

Es ist aber längst nicht mehr der unbekannte „böse Mann“, der als Täter sexueller Gewalt pauschalisiert wird. Oftmals handelt es sich bei den Tätern um den Vater, andere männliche Familienangehörige, Bekannte, Nachbarn und Erzieher, Aufsichtspersonen in Institutionen etc., Männer also, die sich im täglichen Umfeld, im natürlichen Umfeld des Kindes bewegen. Gerade diese Tatsache bedingt häufig die hohe Dunkelziffer von Sexualstrafdelikten, da häufiger Fremdtäter angezeigt werden. Nahe stehenden Männern wird oftmals „gar nicht zugetraut“, dass sie zu Tätern werden. Viele dieser Missbrauchsfälle bleiben auch häufig unentdeckt.

[...]


[1] Vgl. www.schulische- praevention.de/ wissen/ Definitionskriterien

[2] Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung: Grundgesetz für die BRD vom 23. Mai 1949 Fischer Druck und Verlag; Wolfsburg, 1998

[3] vgl.: Lübkemann, Wolfram: Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht 21. Auflage Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH Buchvertrieb; Hilden/ Rhld., 2002

[4] Finke, Regina: „Weil ich nein sagen darf“, Seite 10 Z. 30f; Christophorus- Verlag GmbH; Freiburg im Breisgau, 1998

[5] Finke, Regina:„Weil ich nein sagen darf- Körper, Sexualität und Gefühle: Starke Kinder können sich besser schützen“; Christophorus- Verlag GmbH; Freiburg im Breisgau, 1998, Seite 6 Z. 25f (siehe Anhang Nr.)

[6] Ulonska/ Koch: „Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen“, Klinkhardt Verlag; Bad Heilbrunn, 1997

[7] Ebd. S. 29 Z. 1f

[8] vgl. www.bka.de/ Statistiken

[9] vgl. www.schulische-praevention.de/ wissen/ opfer

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Details

Title
Sexueller Missbrauch - Prävention in der Grundschule
College
University of Hildesheim  (Institut für Grundschuldidaktik und Sachunterricht)
Course
Ein Tanz auf dem Vulkan? - Sexualerziehung im Sachunterricht
Grade
2
Author
Year
2003
Pages
19
Catalog Number
V24447
ISBN (eBook)
9783638273213
File size
547 KB
Language
German
Notes
Ausarbeitung über sexuellen Missbrauch einschließlich aktueller Statistiken etc. Didaktische Anregungen zur Präventionsarbeit
Keywords
Sexueller, Missbrauch, Prävention, Grundschule, Tanz, Vulkan, Sexualerziehung, Sachunterricht
Quote paper
Stefanie Harenberg (Author), 2003, Sexueller Missbrauch - Prävention in der Grundschule, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24447

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