Die Vertreibung der Sudetendeutschen


Trabajo, 2000

24 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einführung

1. Vorgeschichte bis zum 2. Weltkrieg
1.1. Der tschechoslowakische Staat und die Sudetendeutschen bis zum Münchner Abkommen
1.2. Das Münchner Abkommen und der Einmarsch der Deutschen

2. Die nationalsozialistische Herrschaft im Protektorat und in den abgetrennten Ländern
2.1. Politik im Protektorat
2.2. Die Politik im sogenannten Sudetenland
2.3. Zusammenfassung der nationalsoziali stischen Politik im Protektorat und im Sudetenland

3. Die Rolle der Exilregierung und der Alliierten bei der Lösung der Sudeten Frage
3.1. Die Verhandlungen zwischen Benes und der Treuegemeinschaft sudetendeut scher Sozialdemokraten
3.2. Die Rolle der Alliierten

4. Verlauf der Vertreibung und Aussiedlung

5. Zusammenfassung

6. Literatur

Einführung

Der Name Sudetendeutsche bürgerte sich erst nach der Ausrufung der tschechoslowakischen Republik 1918 ein. Vorher bezeichnete er die geographische Lage, v.a. im Norden Böhmens, in der bereits seit dem Mittelalter Deutsche siedelten.

Sicherlich kann man die Vertreibung der Sudetendeutschen nur bedingt von der Vertreibung der Deutschen aus den besetzten Gebieten gegen Ende des 2. Weltkrieges losgelöst betrachten, allerdings gibt es einige wesentliche Unterschiede. Zuerst fällt dabei ins Auge, daß es sich hier um eine Vertreibung von eigenen Staatsbürgern handelt.

Allein der Begriff Vertreibung weist schon darauf hin, daß es sich hier um eine einseitige Aktion handelte, nicht vergleichbar mit dem erstmalig nach dem 1. Weltkrieg praktizierten Bevölkerungsaustausch zwischen der Türkei und Griechenland. Auch wenn der angebliche Erfolg dieses Bevölkerungstransfers eine maßgebliche Rolle spielte bei der Lösungssuche, wie mit den Deutschen zu verfahren sei. Eva Schmidt-Hartmann weist in ihrem Artikel auf die Konnotation des tschechischen Wortes odsun und die Schwierigkeiten bei der Übersetzung hin. Odsun sei weniger mit Vertreibung, Ausweisung, Aussiedlung oder Transfer zu übersetzen, als mit Ausschub. Es gehöre im Grunde nicht zum lebendigen tschechischen Wortschatz, sondern wird seit Ende des Krieges wie eine Neuschöpfung gebraucht. "Odsun: das suggeriert nach seinem Klang eine alles überwältigende Schubkraft, die jeden Widerstand beiseite räumt." (1)

Es handelt sich dabei weder um eine organisierte Umsiedlung innerhalb des eigenen Staatsgebietes, wie sie Stalin z.B. mit den Wolgadeutschen vornahm, um sie aus der Frontlinie zu nehmen. Noch handelt es sich um eine Rückführung bzw. Zusammenführung von verstreuten, angeblich jedoch zusammengehörenden Bevölkerungsteilen, wie sie Hitler praktizierte. Die Deutschen wurden aus ihrer Heimat vertrieben, der sie jahrhundertelang in wechselnden Formen, zuletzt als Staatsbürger, angehörten.

Diese besondere Situation führt auch zu der Aktualität der Frage von Entschädigungen, bzw. Rückübertragungen an die deutsche ausgesiedelte Bevölkerung, die seit 1945 immer wieder von den sudetendeutschen Verbänden vorgetragen wurde und immer wieder zu diplomatischen Verwicklungen zwischen der CSR und der bundesdeutschen Regierung führte.

(1) Schmidt-Hartmann, Eva; S.178

Diese Frage war und ist stark politisch belastet und es kann nicht Aufgabe eines Historikers sein, über sie zu entscheiden. Seit 1989 allerdings kommt es von tschechischer Seite aus zu einer schrittweisen Öffnung und zu einer Überarbeitung der historischen Sicht, die unter kommunistischer Herrschaft unterdrückt wurde. Dies und die langsame Etablierung der Genozidforschung erlauben es, sich dem Thema mit neuen Erkenntnissen zu widmen.

Allerdings ist die Vertreibung der Sudetendeutschen kein offizielles Thema der Genozidforschung, nur von rechtspopulistischer Seite wird hier von einem Genozid an den Deutschen gesprochen. Thema dieser Hausarbeit wird es nun sein, zu untersuchen, wie es zu dieser Vertreibung kommen konnte und ob die Bezeichnung Genozid gerechtfertigt ist oder nicht. Dabei werde ich im 1. Kapitel auf die Vorgeschichte bis zum Münchner Abkommen eingehen, im 2. Kapitel die nationalsozialistische Herrschaft im Protektorat und den böhmischen Ländern betrachten, und im 3. Kapitel die Rolle der Exilregierung und der Alliierten beleuchten. Das 4. Kapitel wird sich mit dem Verlauf der Vertreibung beschäftigen.

Der Genozid wie auch die Umsiedlung (freiwillig oder unfreiwillig) sind ein Mittel der ethnischen Säuberung, d.h. der territorialen Entmischung ethnischer Gruppen auf Dauer. Umsiedlungen werden jedoch teilweise von Massakern oder Massenmorden begleitet, um den Umsiedlungsdruck zu erhöhen. Zusätzlich existiert der Begriff des kulturellen Genozid, bei dem gezielt alle kulturellen Grundlagen eines Volkes (Ethnie), wie Sprache, Schulbildung, Medien, Bibliotheken usw. vernichtet werden. Hinter einem Genozid muß also in jedem Fall ein Plan stehen, eine bestimmte Ethnie vollständig zu vernichten.

Auch der Begriff Ethnie läßt sich schwer definieren. Wird damit eine historisch gewachsene, eine religiöse oder eine kulturelle Einheit beschrieben? Wie kommt es, daß sich Menschen nach Jahrhunderten plötzlich wieder zu einer Ethnie zugehörig fühlen? Oder ist die Ethnie etwas völlig Konstruiertes, daß nach historischen Bedingungen spontan auftritt?

Im Fall der Sudetendeutschen kann man sicher von einer historisch gewachsenen, räumlichen und kulturellen Einheit ausgehen, die jedoch, wie oben schon erwähnt, den Sudetendeutschen erst nach 1918 eine eigene Ethnie zuschreibt.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß der Zusammenhang zwischen Regierungsform und Konfliktlösungen bei ethnischen Konflikten noch nicht ausreichend erforscht ist. Es scheint, daß in Demokratien weniger mit dem Mittel der Vertreibung gearbeitet wird. Auch hierbei bildet die Vertreibung der Sudetendeutschen eine Ausnahme, denn sie erfolgte vom Territorium und unter dem Regimen einer Demokratie.

1. Vorgeschichte bis zum 2. Weltkrieg

1.1. Der tschechoslowakische Staat und die Sudetendeutschen bis zum Münchner Abkommen

Im Oktober 1918 kommt es zur Ausrufung der Republik in Prag und zur Bildung der Regierung durch den Nationalausschuß. Der neue Staat ist ein politisch und konfessionell heterogenes Gebilde mit einer Bevölkerung, die besonders aus dem tschechischen Staatsvolk (46%), den Slowaken (13%), den Deutschen (28%), den Magyaren (8%) und den Ukrainern (3%) besteht. Der Anschluß der Deutschen an "Deutsch-Österreich" gelingt nicht, da die Alliierten eine Volksabstimmung ablehnen und im November/Dezember tschechische Truppen einmarschieren.

Die Errichtung des tschechoslowakischen Staates und der nationale Machtwechsel kamen für die 3,2 Millionen Deutschen völlig unerwartet. Es existierten weder ein Zusammengehörigkeitsgefühl, noch Parteien, um den politischen Willen auszudrücken. Durch die wirtschaftliche Randlage kam es zu wirtschaftlichen Einbußen und Lohnverlusten und durch die Nationalitätenpolitik der tschechoslowakischen Regierung zu einem Verlust von Ämtern im öffentlichen Bereich.

Trotzdem sich die deutsche Minderheit im Vergleich mit anderen Minderheiten in Ostmitteleuropa relativ frei wirtschaftlich entfalten und politisch artikulieren konnte, war die Reaktion eindeutig negativ. Es entstand die politische Richtung des Negativismus, der die nationalstaatliche Konstruktion der CSR prinzipiell in Frage stellte und auf Nichtkooperation beruhte.

Ab Mitte der 20er Jahre gelangten die "aktivistischen" Kräfte zum Durchbruch, die kleine Veränderungsschritte propagierten und deswegen in die tschechische Regierung eintraten. Jedoch führte das nicht zu einem Wechsel der öffentlichen Meinung in diesen Gebieten, die weiter durch die Negativisten dominiert wurden.

Der eigentliche Träger der politischen Kultur wurden die bodenständigen, überparteilichen Volkstumsorganisationen, die teilweise in gesamtdeutschen Vereinen waren, was einen großen deutschen Einfluß auf die sudetendeutsche Politik ermöglichte und eine tschechische Integration nachhaltig verhinderte.

1935 schaffte Konrad Henlein auf Anhieb 68% bei den Wahlen mit seiner betont nationalistischen "Sudetendeutschen Partei". Als Faktoren für diesen Erfolg kann man die Weltwirtschaftskrise sehen, die die sudetendeutschen Gebiete besonders schwer traf. Die Arbeitslosigkeit stieg auf das Doppelte wie in der CSR. Die Machtergreifung Hitlers wirkte verschärfend von außen. Die tschechische Regierung reagierte nervös auf die Entwicklung im Nachbarland und verbot deutschsprachige Zeitungen und initiierte Hochverratsprozesse. Die beiden negativistischen Parteien DNP und DNSAP kamen einem Verbot durch Selbstauflösung zuvor. Die Henlein-Bewegung baute auf dem Negativismusboden und dem Netz der Volkstumsorganisationen auf, war allerdings kein Importartikel, sondern kam gemeinsam auch mit der Sprache aus dem sudetendeutschen Volkstum.

Der tschechischen Regierung war es nicht gelungen, ihre deutsche Minderheit in den Nationalstaat zu integrieren, was einerseits an der Verweigerungshaltung, andererseits jedoch auch an der Konzessionsunwilligkeit der Regierung lag. Dazu kam der große Nationalstolz der Tschechen in ihrem ersten Nationalstaat, der ebenso den Ungarn eine minderwertige Rolle zuwies. Letztendlich hatte sich also die Verbindung von parlamentarischer Demokratie und national getrennten Parteienorganisationen als wenig belastbar erwiesen.

1.2. Das Münchner Abkommen und der Einmarsch der Deutschen

Am 24. 4. 1939 stellte die Sudetendeutsche Partei auf Anstiftung Hitlers die "Karlsbader Forderungen", die planmäßig zu einem Eklat mit der tschechoslowakischen Regierung führten. U.a. forderten sie die "Volle Gleichberechtigung und Unabhängigkeit der sudetendeutschen Volksgruppe: Feststellung und Anerkennung des deutschen Siedlungsgebietes; Aufbau einer deutschen Selbstverwaltung im deutschen Siedlungsgebiet in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, soweit es sich um Interessen und Angelegenheiten der deutschen Volksgruppe handelt; Schaffung gesetzlicher Schutzbestimmungen für jene Staatsangehörigen, die außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes ihres Volkstums leben; Beseitigung des dem Sudetendeutschtum seit 1918 zugefügten Unrechts und Wiedergutmachung der ihm durch dieses Unrecht entstandenen Schäden; Anerkennung und Durchführung des Grundsatzes: Im deutschen Gebiet deutsche öffentliche Angestellte." (1)Bereits am 30.5. 1938 erging der Befehl Hitlers: "Es ist mein unabänderlicher Entschluß, die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen. Den politisch und militärisch geeigneten Zeitpunkt abzuwarten oder herbeizuführen ist Sache der politischen Führung." (2) Durch die Appeasement-Politik Chamberlains kam es zur Münchner Konferenz, bei der sich Frankreich, Italien, Großbritannien und Deutschland zur Lösung der Sudetenfrage verständigen sollten.

Trotz der vorherigen Ablehnung der Pläne durch die tschechoslowakische Regierung, war sie nicht vertreten bei der Konferenz.

Im Ergebnis mußte die Tschechoslowakei das sudetendeutsche Gebiet an Deutschland und weitere Gebiete an Polen und Ungarn übergeben. Die Existenz der restlichen Tschechoslowakei wurde durch England und Frankreich garantiert.

Am 15. 3. 1939 marschierten deutsche Truppen unter Bruch der Münchner Vereinbarungen in Prag ein und errichteten ein "Protektorat Böhmen und Mähren". Die übriggebliebene Slowakei wurde scheinbar unabhängig.

Die Enttäuschung, die die Tschechen hierbei hinnahmen, in dem sie auf die Regierungen England und Frankreichs vertrauten, trug sicher auch einen Teil dazu bei, nach dem Ende des 2. Weltkrieges die Entscheidung über die verbliebenen Deutschen in die eigene Hand zu nehmen und die Entscheidungen der Alliierten nicht abzuwarten.

2. Die nationalsozialistische Herrschaft im Protektorat und in den abgetrennten Ländern

2. 1. Politik im Protektorat

Mit dem Münchner Abkommen erhielt Hitler Gebiete, in denen 1930 über 700.000 Tschechen gelebt hatten. (1)Nach dem Einmarsch befanden sich weitere 7.2 Millionen Tschechen und knapp 200.000 Deutsche unter Hitlers Kontrolle.

Bereits am 16. 3. kam ein Erlaß Hitlers über die Autonomie und Selbstverwaltung des Protektorats heraus. Dem Staatspräsidenten wurde ein Reichsprotektor "als Wahrer der Reichsinteressen" an die Seite gestellt, den er ermächtigte, die Mitglieder der Regierung des Protektorats zu bestätigen, Einspruch gegen ihre Maßnahmen einzulegen und "wenn Gefahr im Verzuge ist die im gemeinsamen Interesse notwendigen Anordnungen zu treffen." (2)

Erster Reichsprotektor wurde Konstantin Freiherr von Neurath und Staatssekretär Karl Hermann Frank. Dieser war vorher Stellvertreter Henleins in der

Sudetendeutschen Partei gewesen und trug in seiner neuen Funktion viel zum

negativen Bild der Sudetendeutschen in der tschechischen Öffentlichkeit bei. Frank wurde zusätzlich von Himmler zum Höheren SS- und Polizeiführer im Protektorat berufen, was ihn teilweise von Neurath unabhängig machte.

Schnell kam es dadurch zu Spannungen zwischen der Politik Neuraths und Franks. Neurath war gemäßigter und beschränkte sich darauf, dem tschechischen Widerstand zwar hart zu begegnen, jedoch nichts zu tun, um ihn hervorzurufen. Er bestätigte die Regierung unter Alois Eliás und drängte auch dann nicht auf seine Entlassung, als sich die Nachrichten über seine Verbindungen zur Widerstandsbewegung mehrten.

Frank fuhr in Geheimabsprachen mit Himmler hinter Neuraths Rücken eine andere Politik, die den tschechischen Widerstand auch herausfordern sollte. So kam es zu Verhaftungen von Studenten nach einem Trauerzug für einen erschossenen Studenten und der Schließung der Universitäten auf 3 Jahre. Neurath versuchte, die Freilassung der Studenten von Hitler zu bewirken, hatte aber keinen Erfolg. Die verhafteten Studenten wurden als Druckmittel gegenüber der tschechischen Regierung benutzt.

Warum Neuraths Linie von der Franks abwich, beleuchtet ein Vermerk Neuraths vom 11.12.1939: Er habe nicht vor, das Protektorat aufzuheben oder in größerem Umfang mit Deutschen zu besiedeln, da die zur Verfügung stehenden Deutschen schon für die Besiedlung der eingegliederten Ostgebiete nicht ausreichten. (1)

Auch Frank sah Schwierigkeiten in der sofortigen Umsetzung einer Germanisierung: Der Krieg wirke sich hemmend auf die Lösung des tschechischen Problems aus, "weil die Notwendigkeit des Protektoratsbeitrages zu kriegswichtigen Leistungen (Erzeugungsschlacht, Waffen- und Munitionsfabrikationen, Funktionieren von Handel und Verkehr) den Angriff gegen tschechisches Volkstum wegen eventuell auftretender Störungen des Werkfriedens auf Kriegsdauer verbietet." (2)

Im September 1941 setzte sich Frank durch und Hitler entsandte Heydrich als sog. stellvertretenden Reichsprotektor nach Prag. Damit änderte sich die politische Linie gegenüber den Tschechen. Heydrich verhängte sofort den Ausnahmezustand. Es folgte eine Welle von Verhaftungen und Todesurteilen. Seine Grundlinie sei, erklärte Heydrich am 2. Oktober 1941: "Der Tscheche hat in diesem Raum letzten

[...]


(1)Schickel, Alfred; Das Münchner Abkommen. Aus Politik und Zeitgeschichte. Bonn 26/1971, S. 12

(2) IMT XXV, S. 433

(1)zit. nach Detlev Brandes, Anm. 1

(2)Führer-Erlaß vom 16. 3. 1939. Reichsgesetzblatt 1939 I, 485 ff.

(1)nach Brandes, Detlef, Nationalsozialistische Tschechenpolitik, Anm. 18

(2)Franks Denkschrift über die "Behandlung des Tschechen-Problems und die zukünftige Gestaltung des böhmisch-mährischen Raumes", zit. nach Brandes, Detlev, Anm. 30

Final del extracto de 24 páginas

Detalles

Título
Die Vertreibung der Sudetendeutschen
Universidad
Technical University of Berlin  (Zentrum für Antisemitismusforschung)
Curso
Ethnische Säuberungen
Calificación
1,0
Autor
Año
2000
Páginas
24
No. de catálogo
V24470
ISBN (Ebook)
9783638273411
ISBN (Libro)
9783638842419
Tamaño de fichero
475 KB
Idioma
Alemán
Notas
Im Zeitraum von 1918 bis nach dem Zweiten Weltkrieg wird die Entwicklung bis hin zur Vertreibung der Sudetendeutschen untersucht unter Berücksichtigung des Standpunktes tschechischer Historiker.
Palabras clave
Vertreibung, Sudetendeutschen, Ethnische, Säuberungen
Citar trabajo
Daniela Hendel (Autor), 2000, Die Vertreibung der Sudetendeutschen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24470

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Título: Die Vertreibung der Sudetendeutschen



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