Zwei Staatsentwürfe - zwei Arten von Freiheit. Hobbes' "Leviathan" und Rousseaus "Gesellschaftsvertrag" im Vergleich


Term Paper, 1999

17 Pages, Grade: 1,5


Excerpt


Inhalt

1 Einleitung

2 Isaiah Berlins Konzeption von Freiheit
2.1 Die negative Freiheit
2.2 Die positive Freiheit
2.3 Die Position der positiven und negativen Freiheit im Staat

3 Drei Fragen an den Leviathan und den Gesellschaftsvertrag
3.1 Gibt es eine Notwendigkeit des Zusammenschlusses?
3.1.1 Der Naturzustand bei Hobbes
3.1.2 Der Naturzustand bei Rousseau
3.2 Wie ist das Gemeinwohl definiert?
3.2.1 Das Staatsziel des Leviathan
Das Gemeinwohl erstreckt sich also auf die Sicherung des Lebens und des rechtmäßigen Eigentums der Bürger. Hier wird bereits deutlich, dass Hobbes die im Staat zu verwirklichende Freiheit als im Berlin’schen Sinn negatives Konzept sieht, was später in Punkt 3.3 genauer ausgeführt und belegt werden soll
3.2.2 Das Staatsziel des Gesellschaftsvertrages
3.3 Wodurch soll das Gemeinwohl verwirklicht werden?
3.3.1 Die Organisation des Leviathan
3.3.2 Der Aufbau des Staates im Gesellschaftsvertrag

4 Ergebnisse und erweiterte Interpretation

LITERATUR

1 Einleitung

Der Leviathan von Thomas Hobbes und der Gesellschaftsvertrag des Jean-Jacques Rousseau stellen zwei antagonistische Beispiele des Kontraktualismus dar.

Obwohl sie von ähnlichen Prämissen ausgehen, entwickeln die Autoren in Bezug auf die Freiheit der Bürger im Staat völlig verschiedene Konzepte.

Die vorliegende Untersuchung will, indem die beiden Ausprägungen von Freiheit, die Isaiah Berlin unterschieden hat, als Folie benutzt werden, beide Entwürfe darstellen und anhand der Resultate nachweisen, dass der Leviathan ein negatives Konzept der Freiheit zu verwirklichen sucht, wogegen der Gesellschaftsvertrag die Etablierung positiver Freiheit zum Ziel hat.

Dazu wird zuerst die Freiheitsdefinition von Berlin dargelegt. Anschließend wird anhand dreier Fragen nach dem Grund des Zusammenschlusses, seinem Ziel und der dafür getroffenen Maßnahmen versucht, den Freiheitskonzeptionen von Hobbes und Rousseau näher zu kommen.

Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und mit Bezug auf die Differenzierung eines Staatswesens als liberal bzw. republikanisch interpretiert.

2 Isaiah Berlins Konzeption von Freiheit

Berlins Unterscheidung der Freiheit ein eine positive und eine negative Ausprägung dient der vorliegenden Untersuchung als Basis ihrer Fragestellung. Zunächst muss also dieses Konzept dargestellt werden, bevor an die Werke Rousseaus und Hobbes’ herangegangen werden kann.

2.1 Die negative Freiheit

Der Entwicklung des Begriffs „negative Freiheit“ liegt folgende Fragestellung zu Grunde:

Wie ist der Raum definiert, in dem das Subjekt — eine Person oder eine Gruppe von Personen — ohne Einmischung anderer Personen die Möglichkeit hat oder haben sollte, zu tun, wozu es fähig ist oder zu sein, wozu es fähig ist?[1]

In einfachen Worten ausgedrückt liegt das Wesen der negativen Freiheit darin, ohne äußere Behinderung durch andere Personen agieren zu können.

Tritt eine tatsächliche Beschneidung dieser potenziell unbegrenzten Handlungsfreiheit auf, so erfolgt dies auf Grund von Zwang.[2]

Für das Eintreten von Unfreiheit im politischen Sinn, d. h. das Zusammenleben von Menschen betreffend, muss dieser Zwang allerdings absichtlich und von außen erfolgen und darf sich nicht in einer dem betroffenen Subjekt eigenen Handlungsunfähigkeit manifestieren.[3]

Liegt die Unmöglichkeit einer Handlung am Subjekt selbst, z. B. durch körperliche oder geistige Defizite, so kann nicht von einer politischen Einschränkung der negativen Freiheit gesprochen werden. Wird der Handlungsspielraum eines Menschen durch andere Personen bzw. deren Abmachungen begrenzt, so liegt eine Beschneidung der negativen Freiheit in diesem Sinne vor. Jegliche gesetzliche Begrenzung der negativen Freiheit fällt unter diese Definition.

Es wird deutlich, dass der Begriff „negative Freiheit“ auf Freiheit von etwas, in dieser Definition von äußerer Einmischung, abzielt.[4] Diese Art von Freiheit richtet ihren Fokus auf die Gegenwart; sie verfolgt das ungestörte Ausüben einer Handlung.

2.2 Die positive Freiheit

Im Gegensatz zum Begriff „negative Freiheit“ bezieht sich das Konstrukt der „positiven Freiheit“ nicht auf die Stärke der beschränkenden Autorität, sondern auf ihre Trägerschaft. Die grundlegende Frage lautet:

Was oder wer ist die Quelle der Kontrolle oder Einmischung, die jemanden veranlassen kann, eine bestimmte Handlungs- oder Lebensweise einer alternativen Möglichkeit vorzuziehen?[5]

Die anthropologische Ursache des Strebens nach positiver Freiheit liegt in dem Wunsch der Individuen, ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Das bedeutet, dass die Menschen nicht das Objekt fremder Entscheidungen sein wollen, sondern ihre Handlungen in Übereinstimmung mit ihren Ansichten und Zwecken selbstständig und ohne Einmischung durch andere Personen ausführen wollen.[6]

Konträr zur negativen Freiheit, die eine Freiheit von etwas ist und sich auf eine gegenwärtige Handlung bezieht, zielt die positive Freiheit eher darauf ab, dem Subjekt eine zukünftige Handlungsmöglichkeit, etwa eine Wahl- oder Regierungsteilhabe, zu eröffnen und vor allen offen zu halten.

2.3 Die Position der positiven und negativen Freiheit im Staat

Es stellt sich die Frage, ob und wenn ja, wie stark die Eingrenzung persönlicher negativer Freiheit zum Zwecke des Gemeinschaftslebens notwendig ist.

Allen Vertragstheorien eigen ist die Feststellung, dass uneingeschränkte negative Freiheit zu Konflikten zwischen den Trägern dieser Freiheit führen müsse, da jede Person das Recht auf alles, was sie für erstrebenswert erachtet, habe. Dieser Zustand und der ihm immanente ständige Kampf führe letztendlich dazu, dass die essenziellen Bedürfnisse des Menschen nicht oder nur ungenügend befriedigt würden. Demzufolge sei eine Begrenzung der persönlichen negativen Freiheit unabdingbar, um eine Gemeinschaft zur Herbeiführung des Allgemeinwohls bilden zu können.

Berlin macht sich diese Argumentation zu Eigen: Die Begrenzung der negativen Freiheit muss durch Gesetze eingeführt werden, da die Interessen der Einzelnen sich nicht von vornherein im Gleichklang befinden. Zum Wohle der Allgemeinheit müssen Regeln gefunden werden, die ein möglichst gutes Zusammenleben erlauben. Zugleich muss ein gewisses Minimum an persönlicher negativer Freiheit vorhanden sein „wenn wir nicht unsere Natur verleugnen oder herabwürdigen wollen.“[7]

Aus dieser Argumentation ergibt sich, dass eine Grenzlinie zwischen dem privaten, d. h. von Einmischung freien und dem der öffentlichen Regulierung zugänglichen Leben gezogen werden muss.[8]

[...]


[1] Berlin, I.: Concepts, 1992, S. 15, Übers. U. R. Die Textstelle lautet im Original wie folgt: „What is the area within which the subject - a person or a group of persons - is or should be left to do or be what he is able to do or be, without interference by other persons?“

[2] S. Berlin, I.: Concepts, 1992, S. 16

[3] S. Berlin, I.: Concepts, 1992, S. 16

[4] S. Berlin, I.: Concepts, 1992, S. 19

[5] Berlin, I.: Concepts, 1992, S. 15, Übers. U. R. Die Textstelle lautet ursprünglich folgendermaßen: „What, or who, is the source of control or interference that can determine someone to do, or be, this rather than that?“

[6] S. Berlin, I.: Concepts, 1992, S. 23

[7] Berlin, I.: Concepts, 1992, S. 19, Übers. U. R.

[8] Berlin, I.: Concepts, 1992, S. 17-19

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Zwei Staatsentwürfe - zwei Arten von Freiheit. Hobbes' "Leviathan" und Rousseaus "Gesellschaftsvertrag" im Vergleich
College
LMU Munich  (Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft)
Grade
1,5
Author
Year
1999
Pages
17
Catalog Number
V24912
ISBN (eBook)
9783638276757
ISBN (Book)
9783656213529
File size
575 KB
Language
German
Keywords
Zwei, Staatsentwürfe, Arten, Freiheit, Hobbes, Leviathan, Rousseaus, Gesellschaftsvertrag, Vergleich
Quote paper
Uwe Rennschmied (Author), 1999, Zwei Staatsentwürfe - zwei Arten von Freiheit. Hobbes' "Leviathan" und Rousseaus "Gesellschaftsvertrag" im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24912

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Zwei Staatsentwürfe - zwei Arten von Freiheit. Hobbes' "Leviathan" und Rousseaus "Gesellschaftsvertrag" im Vergleich



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free