Der Wissenschaftscharakter der Betriebswirtschaftslehre (im Allgemeinen und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre im Besonderen)


Diplomarbeit, 2004

59 Seiten, Note: 1,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung und Gang der Untersuchung

B. Wissenschaft und ihre Methodologie
I. Grundlagen der Wissenschaftssystematik
1. Arten und Eigenschaften von Wissenschaften
2. Ziele der Wissenschaften
II. Methodologie der empirischen Wissenschaften
1. Grundbegriffe der empirischen Methodologie
2. Axiomatische Wissenschaft durch Induktion und Deduktion
3. Falsifikationismus
4. Weitere Methodologien

C. Der wissenschaftliche Charakter der Betriebswirtschaftslehre
I. Betriebswirtschaftslehre im System der Wissenschaften
1. Begriff, Erfahrungs- und Erkenntnisgegenstand der Betriebswirtschaftslehre
2. Erkenntnisziel der Betriebswirtschaftslehre
3. Betriebswirtschaftslehre als interdisziplinäre Realwissenschaft
II. Methodologie der Betriebswirtschaftslehre
1. Anwendung von Induktion und Deduktion
2. Anwendung des Falsifikationismus
3. Anwendung weiterer Methoden
III. Empirie und Betriebswirtschaft
1. Merkmale und Methoden der empirischen betriebswirtschaftlichen Forschung
2. Qualitative und quantitative Bedeutung der empirischen Forschung
IV. Forschungsansätze und Wissenschaftsprogramme in der Betriebswirtschaftslehre
1. Überblick
2. Neue Institutionenökonomie

D. Der wissenschaftliche Charakter der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
I. Gegenstand, Standort und Ziele der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
II. Methodologie der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
III. Empirie und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
IV. Forschungsansätze in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

E. Zusammenfassung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einführung und Gang der Untersuchung

Angesichts der festzustellenden Vielfalt an parallel existierenden Theorien in der Ökonomie, deren Aussagen sich zudem häufig widersprechen, sah sich Stiglitz jüngst zu der ironischen Bemerkung veranlasst: „Die Ökonomie ist die einzige Wissenschaft, in der sich zwei Menschen einen Nobelpreis teilen kön­nen, weil ihre Theorien sich gegenseitig widerlegen.“[1]. In diesem Zusammen­hang ist die Frage zu stellen, ob eine solche Theorienvielfalt mit dem Anspruch der Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft vereinbar ist. Um diese Frage be­antworten zu können, ist hierbei zu ermitteln, in welchen Prozessen und Formen sich wissenschaftliche Forschung und Erkenntnis vollziehen.

Nach einer Phase intensiver Diskussion und Forschung zu Merkmalen und An­forderungen einer wissenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts hat eine Beschäftigung mit dieser Problematik in den letzten Jahren nahezu nicht stattgefunden. Gleiches gilt für die Betriebs­wirtschaftliche Steuerlehre. Dabei sind längst nicht alle Fragen und Widersprü­che im Hinblick auf die Wissenschaftlichkeit betriebswirtschaftlicher Erkennt­nisse, Aussagen und Gestaltungen, die sich aus dem Charakter betriebswirt­schaftlicher Problemstellungen ergeben, geklärt.

Ziel der vorliegenden Untersuchung ist die Beantwortung der Frage, ob die Be­triebswirtschaftslehre im Allgemeinen und die Betriebswirtschaftliche Steuer­lehre im Besonderen Wissenschaft sind und an welchen Merkmalen und Me­thoden sich ihr wissenschaftlicher Charakter feststellen lässt.

Im Anschluss an diese Einführung erfolgt zunächst im Kapitel B eine Darstel­lung der allgemeinen Grundlagen der Wissenschaftssystematik und Methodolo­gie der empirischen Wissenschaften. Sie beinhaltet eine Darstellung der Syste­matik, Eigenschaften und Ziele der verschiedenen Wissenschaften, sowie die Definitionen der verwendeten Grundbegriffe der empirischen Methodologie der Erkenntnisgewinnung. Anschließend werden insbesondere die Methodologien der axiomatischen Wissenschaft und der für die BWL bedeutende Falsifikatio­nismus, einschließlich der Methoden der Induktion und Deduktion, vorgestellt.

Die Untersuchung des wissenschaftlichen Charakters der Betriebswirtschafts­lehre im Allgemeinen in Kapitel C bildet den Schwerpunkt der Untersuchung und beginnt mit der Darstellung von Erkenntnisgegenstand und -zielen der BWL und ihrer Stellung im System der Wissenschaften. Anschließend wird die Anwendung der in Kapitel B vorgestellten Methoden in der Betriebswirt­schaftslehre beschrieben. Desweiteren werden Merkmale und Methoden der empirischen Forschung für die BWL und ihre Bedeutung für den Erkenntnis­fortschritt erläutert. Den Abschluss des Kapitels bildet ein Abschnitt, in dem die verschiedenen Forschungsprogramme der BWL kurz und beispielhaft die Neue Institutionenökonomie ausführlicher dargestellt werden. Um Rückschlüsse auf die Wissenschaftlichkeit der Betriebswirtschaftslehre zu erhalten, stehen in Ka­pitel C die folgenden Fragestellungen im Zentrum der Untersuchung:

- Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen hinsichtlich der Er­kenntnisse und Aussagen gegenüber anderen Einzelwissenschaften.
- Wird der wissenschaftlicher Anspruch durch eine möglicherweise zu konstatierende Gestaltungsorientierung der Betriebswirtschaftslehre be­einträchtigt? Ist ihr Erkenntnisfortschritt ggf. dem theoretisch orientierter Wissenschaften ebenbürtig oder besteht ein Zielkonflikt zwischen wis­senschaftlicher Forschung und Praxisorientierung?
- Welche Methoden eignen sich besonders für die BWL und welche Rolle spielt die Empirie in der betriebswirtschaftlichen Forschung?

In Kapitel D erfolgt nach der Untersuchung des Gegenstandes der Betriebswirt­schaftlichen Steuerlehre und ihres Standortes innerhalb der Betriebswirt­schaftslehre eine Bestimmung ihres wissenschaftlichen Charakters in entspre­chender Anwendung der vorgenannten Fragestellungen des Kapitel Dabei wird insbesondere auf mögliche Besonderheiten der Steuerlehre eingegangen. Den Abschluss bildet eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse die­ser Untersuchung.

B. Wissenschaft und ihre Methodologie

Den Anfang bildet eine der möglichen Definitionen des Begriffes Wissenschaft, die eine erste Vorstellung davon vermitteln sollen, welche Elemente dieser Beg­riff beinhaltet, der in diesem Kapitel näher untersucht wird und in den folgenden Kapiteln den Maßstab zur Beurteilung der BWL und der Steuerlehre bildet. Wissenschaft ist danach, jede intersubjektiv überprüfbare Untersuchung von Tatbeständen und die auf ihr beruhende, systematische Beschreibung, Erklärung und Gestaltung der untersuchten Tatbestände.[2]

I. Grundlagen der Wissenschaftssystematik

1. Arten und Eigenschaften von Wissenschaften

Zu Beginn erfolgt eine kurze Einführung in die Wissenschaftssystematik. Grundlegend ist hierbei die Unterteilung in Formal- und Realwissenschaften.[3] Erstere, auch Idealwissenschaften genannt, haben Entitäten, die in der Realität nicht existent und somit nicht empirisch beobachtbar sind, und formulieren Aussagen, die Wahrheit im logischen Sinne beanspruchen.[4] Demgegenüber ha­ben Realwissenschaften die Beschreibung, Erklärung und Prognose realer empi­rischer Phänomene zum Gegenstand und erzeugen Aussagen, die grundsätzlich empirisch überprüfbar sind.[5] Innerhalb der Realwissenschaften wird zwischen Natur- und Sozialwissenschaften (Kulturwissenschaften) unterschieden. Erstge­nannte haben Erkenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der belebten und unbe­lebten Natur zum Ziel, während letztere die Aspekte menschlichen Verhaltens untersuchen.[6] Innerhalb der Kulturwissenschaften ist zwischen normativer Wis­senschaft, die zu Normen für menschliches Verhalten wertend Stellung nimmt, und nicht-normativer (wertfreier) Wissenschaft, die ebenfalls in der Realität er­mittelte oder hypothetische Verhaltensnormen untersucht, diese jedoch nicht auf Erwünschtheit bewertet, zu unterscheiden.[7] Die Frage nach der wissenschaftli­chen Begründbarkeit ethischer Normen und Werte für menschliches Verhalten gehört zu den Grundproblemen der Wissenschaftslehre.

Der hiermit angesprochene Punkt der Wertfreiheit der Wissenschaft bezieht sich jedoch auf den Aussagebereich.[8] Im Basisbereich der einzelnen Wissenschaften sind stets wertende Entscheidungen über disziplinimmanente Grundfragen auf drei Ebenen zu treffen. Zunächst legen ontologische Basisentscheidungen fest, welche Sachverhalte den Untersuchungsgegenstand der Disziplin bilden. Diese interessierenden realen Sachverhalte bilden das Erkenntnisobjekt der Wissen­schaft und manifestieren sich innerhalb eines sinnlich wahrnehmbaren Reali­tätsausschnittes, dem Erfahrungsobjekt. Zudem bestimmen epistemologische Basisentscheidungen die Erkenntnisziele und qualitative Anforderungen an die Erkenntnisse der Wissenschaft. Schließlich suchen methodologische Basisent­scheidungen die zulässigen Instrumente zur Erreichung der Erkenntnisziele aus. Die so gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend in einen geordneten Zu­sammenhang (System) gebracht.[9]

Im Ergebnis ist somit eine Beschreibung und Abgrenzung der verschiedenen Wissenschaften untereinander mit Hilfe der Merkmale Erkenntnis- und Erfah­rungsgegenstand, Erkenntnisziel, Methoden und System möglich.[10]

2. Ziele der Wissenschaften

Die Erkenntnisziele der Realwissenschaften können in drei Aufgaben unterteilt werden. So wird das Ziel reale Sachverhalte zutreffend zu beschreiben (Be­schreibungsziel), als deskriptives Erkenntnisziel bezeichnet. Es ist eher Voraus­setzung für die Erreichung der beiden anderen Erkenntnisziele als eigenständi­ges Endziel. Daneben existiert das theoretische Erkenntnisziel, reale Sachver­halte zu erklären (Erklärungsziel). Schließlich besteht das praktische Ziel, reale Sachverhalte zu gestalten (Gestaltungsziel).[11] Dominiert letzteres Ziel, wird dies als angewandte Wissenschaft bezeichnet, während es sich um reine (theore­tische) Wissenschaft handelt, wenn überwiegend das Erklärungsziel das Han­deln bestimmt.[12]

Die gewonnenen Erkenntnisse lassen sich in verschiedene Aussagezusammen­hänge einteilen, die teilweise mit den Erkenntniszielen korrespondieren und deshalb an dieser Stelle dargestellt werden. So existieren dementsprechend der Beschreibungszusammenhang und der Gestaltungs- bzw. Verwendungszusam­menhang. Weiterhin beschäftigen sich der Entdeckungszusammenhang mit der Gewinnung neuer Erkenntnisse und der Begründungszusammenhang mit der Rechtfertigung von Aussagen.[13] Während in Letzterem die im nachfolgenden Ab­schnitt erläuterten logisch-rationalen Methoden Anwendung finden sollten, sind im Entdeckungszusammenhang alle Methoden zulässig, die die menschli­che Kreativität und Erkenntnis fördern.[14]

II. Methodologie der empirischen Wissenschaften

Zunächst werden in diesem Abschnitt wichtige Grundbegriffe der empirischen Wissenschaften und ihrer Methodologie vorgestellt und definiert. Danach wer­den die wichtigsten Methoden der Erkenntnisgewinnung zur Errei­chung der im vorangegangenen Unterabschnitt beschriebenen Erkenntnisziele dargestellt.

1. Grundbegriffe der empirischen Methodologie

Nunmehr wird allgemein die Methodologie der empirischen Wissenschaften dargestellt. In diesem Zusammenhang sind unter empirischen Wissenschaften - sie entsprechen den im ersten Abschnitt beschriebenen Realwissenschaften - solche Bereiche der Forschung zu verstehen, die wesentlichen Gebrauch von empirischen Methoden, bspw. von Beobachtungen, Experimenten und Messun­gen machen.[15] Die Methoden, sowie die logischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der empirischen Wissenschaften bilden den Untersuchungsgegens­tand der Wissenschaftstheorie.[16] So untersucht die vergleichende Wissenschafts­theorie die methodologischen Unterschiede und Gemeinsamkei­ten zwischen Natur- und Sozialwissenschaften, so u.a. die Frage, ob in beiden die gleichen Methoden anwendbar sind oder es verschiedener Ansätze bedarf.[17]

Unter einer Methode ist ein Verfahren zu verstehen, dass intersubjektiv nach­vollziehbar und systematisch beschrieben ist und das zur Lösung von Proble­men oder zur Erreichung von Zielen dient.[18] Forschungsmethoden sind nach ih­rem Beitrag zum Erkenntnisfortschritt zu beurteilen.[19] Eine Theorie ist ein in sich logisch widerspruchsfreies Aussagesystem, das für einen begrenzten Rea­litätsausschnitt Allgemeingültigkeit hat.[20] Empirische Theorien haben verschie­dene Funktionen. Sie dienen u.a. dem Beschreibungs- und Erklärungsziel der Wissenschaft (deskriptive Theorien). Weiterhin können sie als Prognose der Vorhersage dienen (präskriptive Theorien). Schließlich sind sie Mittel zur Er­reichung des Gestaltungszieles, wenn sie als Technologie Maßnahmen zur Er­reichung von Zielen beinhalten oder als normative Theorien bestimmte Verhal­tensweisen werten.[21] Modelle sind tatsächlich existierende oder in wissenschaftli­cher Fachsprache formulierte Systeme, die in vereinfachter Weise die Merkmale eines Ausschnitts der Realität wiedergeben und dem Beschrei­bungsziel dienen.[22]

Empirische Phänomene sind raum-zeitlich lokalisierbare Vorgänge, die direkt oder indirekt der Beobachtung zugänglich sind und die in einmalige (Exemplar) und wiederholbare Ereignisse (Typ) unterschieden werden können.[23] Die Syste­matisierung von Beobachtungen und Aussagen erfolgt durch Klassifizierung, bei der Phänomene anhand eines Kriteriums als gleichartig ausgewiesen wer­den, und Typenbildung, die vorliegt, wenn Objekte mehrere Kriterien in glei­cher Weise erfüllen.[24]

Die Interaktion zwischen Theorie und Empirie ist Kern der wissenschaftlichen Methodologie. Folglich umfassen empirische Methoden die Datenerhebung, die Datenauswertung, die Hypothesenbildung und den Hypothesentest.[25] Wichtiges Mittel der Datenerhebung und des Hypothesentests ist neben Beobachtung und Befragung[26] das Experiment, bei dem bestimmte Sachverhalte und ihre Verände­rungen unter vom Forscher kontrollierten und variierten Bedingungen planmäßig erfasst werden.[27]

Bei der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes von Aussagen in den empirischen Wissenschaften existieren unterschiedliche Wahrheitsbegriffe.[28] So ist nach der Korrespondenztheorie eine Aussage wahr, wenn sie mit der beschriebenen Rea­lität übereinstimmt. Gemäß der Kohärenztheorie ist sie dagegen wahr, wenn sie sich in ein konsistentes, logisches System umgangs- und wissenschaftssprachli­cher Aussagen integrieren lässt. Schließlich bestimmt die Konsenstheorie, dass ein Satz wahr ist, wenn ihm jeder Sachkundige zustimmen kann.[29]

2. Axiomatische Wissenschaft durch Induktion und Deduktion

Das Konzept der axiomatischen Wissenschaft wurde von Aristoteles begründet und bildete über einen langen Zeitraum hinweg das Kernstück wissenschaftli­cher Methodologie.[30] Danach bildet eine gewöhnlich endliche Anzahl an ersten Prinzipien, die sogenannten Axiome, den Grundbaustein einer axiomatischen Theorie.[31] Für diese Prinzipien gilt, dass sie wahr sein müssen, jedoch nicht be­weisbar sind.[32] Der Wahrheitsgehalt von Axiomen wird entweder aus der Beru­fung auf Evidenz und Einsichtigkeit, so die Rationalisten bspw. Descartes, oder aus dem Rückgriff auf Erfahrung und Experiment, so die Empiristen u.a. Gali­lei, Bacon und Newton, gefolgert.[33] Die Axiome müssen zudem vollständig, wi­derspruchsfrei und voneinander unabhängig sein.[34]

Wissenschaftliche Erkenntnis entsteht hiernach, wenn durch Deduktion aus den Axiomen weitere Aussagen abgeleitet werden. Deduktion bezeichnet dabei die auf bestimmten logischen Regeln beruhende Ableitung einer Aussage (Theo­rem) aus gewissen Grundannahmen (Prämissen, Axiomen).[35] Eine logisch kor­rekte Erklärung eines Phänomens (Explanandum) erfolgt deduktiv-nomolo­gisch, wenn sie durch Ableitung aus allgemeingültigen Annahmen (Gesetzen) unter Berücksichtigung des Vorliegens empirischer Randbedingungen (Expla­nans) stattfindet.[36]

Die logische Folgerung, bei der aus bestimmten Prämissen eine andere Aussage (Konklusion) abgeleitet wird, stellt einen Syllogismus dar, wobei dessen Gül­tigkeit unabhängig vom Wahrheitswert der Prämissen ist. Die Wahrheit der Konklusion ist demnach nur garantiert, wenn alle Prämissen wahr sind.[37] Dieser positive Wahrheitswert der Prämissen überträgt sich auf die Konklusion, wäh­rend sich ein negativer Wahrheitswert der Konklusion auf die zugrundegelegten Prämissen abbildet, d.h. dass in diesem Fall mindestens eine der Prämissen falsch war.[38] Aus dem Letztgenannten folgt jedoch, dass die logische Folgerung allein, lediglich zu hypothetischem Wissen führt, denn nur wenn alle Axiome wahr sind, gilt dies auch für alle Theoreme.[39] Die Axiome ihrerseits sind nach Aristoteles durch Induktion zu ermitteln, die sich auf Erfahrung stützt.[40]

Die Induktion i.d.S. ist definiert als „Aufstieg vom Einzelnen zum Allgemei­nen“[41]. Hierbei wird aus einer endlichen Anzahl an Beobachtungen eine allge­meingültige Theorie gefolgert.[42] Diese Grundform des Schlusses von empiri­schen Beobachtungen auf allgemeine Gesetzmäßigkeiten wird als enumerative Induktion bezeichnet. Stellt eine Liste konkurrierender Alternativhypothesen den Ausgangspunkt dar und wird versucht durch geeignete Experimente alle bis auf eine zu widerlegen, stellt dieses Vorgehen eine eliminative Induktion dar.[43] Hilfsmittel der induktiven Technik im Entdeckungszusammenhang sind die Klassifizierung und die Typisierung.

Wichtigster Kritikpunkt am vorgestellten Konzept einer Methodologie von In­duktion und Deduktion ist: „Die Frage, ob und wann induktive Schlüsse be­rechtigt sind, ... [das] Induktionsproblem.“[44]. Die Rechtfertigung eines indukti­ven Schlusses bedürfe eines „Induktionsprinzips“, d.h. eines Satzes der es er­möglichet, den Schluss in eine logisch-deduktive Form zu bringen.[45] Ein sol­ches Prinzip könne jedoch weder mit logischen (deduktiven) noch mit empi­risch-induktiven Methoden begründet werden.[46] Somit lasse sich durch Beobach­tungen oder Experimente in der Vergangenheit keine allgemeingültige Vorhersage über die Zukunft ableiten.[47] Eine definitive Verifikation der induk­tiv ermittelten allgemeinen Theorie sei folglich nicht möglich.[48] Abschließend sei noch die Umkehrung der Deduktion, die Abduktion, erwähnt. Hierbei wird eine gegebene allgemeingültige Aussage als nomische Kausal­hypothese inter­pretiert und deren Randbedingungen abstrahiert. Somit wird von der Wirkung auf die Ursache geschlossen, was die logische Stringenz jedoch entfallen lässt.[49]

3. Falsifikationismus

Im Hinblick auf die in Kapitel C noch darzustellende, besondere Akzeptanz des Falsifikationismus in der betriebswirtschaftlichen Forschung, erfolgt an dieser Stelle eine intensive Darstellung seiner Grundlagen. Diese von Popper begrün­dete allgemeine Methodologie auf Basis der „Methode von Versuch und Irr­tum“[50], wird auch als Kritischer Rationalismus bezeichnet.[51]

Nach Popper besteht Erkenntnisfortschritt nicht aus dem Zusammenspiel von Induktion und Deduktion, sondern vollzieht sich in einem vierstufigen, dynami­schen Ablauf. Den Ausgangspunkt bildet dabei das „praktische“ Problem, das in einer Störung angeborener oder durch Erfahrung gewonnener Erwartungen be­steht.[52] Die zweite Stufe besteht in der versuchsweisen Bildung von Theorien (Hypothesen) zur Erklärung des Problems. Diese Hypothesen werden auf der folgenden Stufe Eliminationsverfahren unterworfen, die kritische Diskussion und empirische, bspw. experimentelle, Prüfung beinhalten. Die letzte Stufe des Schema und zugleich die erste Stufe einer neuen Etappe bilden neue „theoreti­sche“ Probleme, die aus der kritischen Diskussion der Theorien entspringen.[53]

Die Methode der Falsifikationsversuche auf der dritten Ebene beschreibt Popper wie folgt: „Jeder Lösungsversuch, jede Theorie, wird so streng, wie es uns nur möglich ist, überprüft. ... Die Überprüfung einer Theorie ist also ein Versuch, die Theorie zu widerlegen oder zu falsifizieren.“[54]. Gelingt die grundsätzlich mögliche Falsifikation der Theorie durch empirische Erfahrung nicht, so gilt diese als vorläufig bewährt.[55] Jedoch gilt nach Popper für alle Theorien: „Sie sind und bleiben immer Hypothesen oder Vermutungen.“[56]. Eine endgültige Bes­tätigung, eine Verifikation, aufgrund empirischer Beobachtungen ist gemäß Popper nicht möglich: „Der Schluß von den durch `Erfahrung´ ... verifizierten besonderen Aussagen auf die Theorie ist logisch unzulässig, Theorien sind so­mit niemals empirisch verifizierbar.“[57].[58]

In der Einschränkung der lediglich vorläufigen Bestätigung einer Hypothese durch die empirische Erfahrung kommt eine grundlegende Annahme des Kriti­schen Rationalismus, die Fallibilität, d.h. die mögliche Fehlbarkeit jeder Aus­sage, zum Ausdruck, so dass grundsätzlich jede Theorie zur Lösung bzw. Erklä­rung eines Problems durch eine kritische Prüfung widerlegt werden kann.[59] Dies wird bedingt durch die These der prinzipiellen Fehlbarkeit der Vernunft.[60] Hierin liegt ein Vorteil des Kritischen Rationalismus gegenüber der induktivisti­schen Position, da er die Fehlbarkeit von Tatsachen und Theorien anerkennt, so dass eher nach einer kontinuierlichen Verbesserung der Wissenschaft gestrebt wird, anstatt einem endgültigen Beleg von Wahrheit.[61] Dabei folgt Popper dem strengen Wahrheitsbegriff der im vorangegangenen Abschnitt vorgestellten Korrespondenztheorie.[62] Die mögliche Falsifizierbarkeit einer Theorie durch em­pirische Erfahrung dient Popper als Abgrenzungskriterium zu „nicht-wissen­schaftlichen“ Aussagen, denn es gelte: „Eine Theorie gehört zur empirischen Wissenschaft dann und nur dann, wenn sie mit möglichen Erfahrungen im Wi­derspruch steht, also im Prinzip durch Erfahrung falsifizierbar ist.“[63].[64]

Merkmal des Falsifikationismus ist zudem die Idee eines methodischen Monis­mus bezogen auf Natur- und Sozialwissenschaften, die beinhaltet, dass in bei­den Bereichen das gleiche deduktiv-nomologische Erklärungsmodell zugrunde­gelegt wird. Danach gilt ein Sachverhalt als erklärt, wenn er sich aus zumindest einer nomologischen Hypothese und bestimmten Anwendungsbedingungen ab­leiten lässt und aufgrund der Hypothese zu erwarten war.[65] Teilweise wird die Ei­genschaft der Wertfreiheit der Wissenschaft als direkte Forderung des Kriti­schen Rationalismus bezeichnet[66], nach anderer Ansicht durch Berücksichti­gung weiterer Aspekte abgeleitet.[67] In jedem Falle sei Wertfrei­heit sowohl für Natur- als auch für Sozialwissenschaften zu fordern. Je­doch solle die Wertfrei­heit nur für den Aussagebereich und nicht für den Basis­bereich der Wissen­schaft gelten.[68] Werte bzw. Normen seien danach nicht wissen­schaftlich, da sie nur subjektiver Beurteilung zugänglich und nicht durch logische Schlüsse zu rechtfertigen oder aus Tatsachenbeobachtungen abzuleiten seien.[69]

Jedoch gibt es auch am Falsifikationismus Poppers Schwächen und Kritik­punkte, wie z.B. das Basisproblem, das eine definitive Falsifikation verhin­dert.[70] Es beruht auf dem Umstand, dass Hypothesen mittels Sätzen über Sinnes­wahrnehmungen bzw. Beobachtungen (Basissätze) überprüft werden, von denen nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob sie mit der Realität überein­stimmen.[71] Zudem können in der Realität Theorien oft nicht endgültig falsifi­ziert werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass Aspekte der komplexen Test­situation (Randbedingungen), nicht aber die Grundannahmen der Theorie selbst, für die falsche Vorhersage verantwortlich sind.[72] Gleichzeitig besteht hierdurch die Gefahr einer vorschnellen Verwerfung der Hypothese aufgrund des Tests.[73] In einem von Popper weiterentwickelten „raffinierten“ Falsifikationismus wird daher zugelassen, dass Theorien bei scheinbarer Falsifikation modi­fiziert wer­den bzw. trotzdem weiterverfolgt werden, um aufgetretene Probleme eventuell in der Zukunft, z.B. mittels verbesserter Messtechnik, lösen zu kön­nen.[74]

[...]


[1] Stiglitz, Joseph Eugene, in: Berliner Zeitung vom 6./7. März 2004, Beilage Magazin, S. 4.

[2] Vergleiche Körner (1980), S. 726f.

[3] Hierzu siehe Jung (2002), S. 19f.; Weingartner/Dorn (1980), S. 757ff.; Wöhe (2002), S. 24.

[4] Siehe Weingartner/Dorn (1980), S. 757; Schwinn (1996), S. 14.

[5] Vgl. Schwinn (1996), S. 14; Ulrich/Hill (1979), S. 163.

[6] Hierzu siehe v. Stein (1993), Sp. 479; Weingartner/Dorn (1980), S. 758f.; Wöhe (2002), S. 24.

[7] Im Anschluss an Steinmann/Scherer (1995), S. 1056f.; Zelewski (1999), S. 7.

[8] Siehe bei Jung (2002), S. 22ff.

[9] Zum ganzen Absatz vgl. Zelewski (1999), S. 8f.

[10] Siehe bei Jung (2002), S. 18f. [muss über die 0 der Fn. 10]

[11] Zur vorstehenden Einteilung der Erkenntnisziele siehe bei Zelewski (1999), S. 27ff.

[12] Zu dieser Unterscheidung siehe bei Jung (2002), S. 21; Schanz (1988), S. 14.

[13] Zur vorstehenden Einteilung siehe Chmielewicz (1994), S. 36ff., 90ff.; Schanz (1988), S. 7; Schweitzer (2000), S. 67; Ulrich/Hill (1979), S. 165ff.

[14] Siehe Chmielewicz (1974), Sp. 1549ff.; Ulrich/Hill (1979), S. 166f.

[15] Vergleiche zum Begriff Lauth/Sareiter (2002), S. 13.

[16] Siehe bei Lauth/Sareiter (2002), S. 11f.; Steinmann/Scherer (1995), S. 1056.

[17] Im Anschluss an Lauth/Sareiter (2002), S. 12.

[18] Vgl. Schweitzer (2000), S. 67; Zelewski (1999), S. 34.

[19] Siehe Chmielewicz (1974), Sp. 1551.

[20] Vgl. Zelewski (1999), S. 30.

[21] Siehe zu den Theorieformen Czayka (1991), S. 122ff.; Prim/Tilmann (1997), S. 77, 94ff.

[22] Hierzu siehe Czayka (1991), S. 80ff.; Jung (2002), S. 39; Roth (1995), S. 327ff.

[23] Siehe Lauth/Sareiter (2002), S. 13f.

[24] Vergleiche Zelewski (1999), S. 28f.

[25] Im Anschluss an Lauth/Sareiter (2002), S. 15ff.

[26] Grundlegend zu Beobachtungen und Befragungen siehe Roth (1995), S. 126ff., 146ff.

[27] Siehe Hummell (1980), S. 210ff.; Roth (1995), S. 108ff.

[28] Ausführlich zu den verschiedenen Wahrheitsbegriffen Andersson (1994c), S. 369ff.

[29] Zu den vorstehend genannten Definitionen vergleiche Andersson (1994c), S. 369f.

[30] Siehe zur Konzeption des Aristoteles bei Lauth/Sareiter (2002), S. 28ff.

[31] So bei Mittelstraß (1980), Band 1, S. 240.

[32] Vergleiche Aristoteles (1993), II. 19, 100 b 4.

[33] Vgl. Apel (1994), S. 16f.; Kern (1979), S. 12ff.; Lauth/Sareiter (2002), S. 19.

[34] Im Anschluss an Schnell/Hill/Esser (1992), S. 43; Schweitzer (2000), S. 70.

[35] Vergleiche Andersson (1994a), S. 24ff.; Barnocchi/Börger (1980), S. 121f.

[36] Siehe Czayka (1991), S. 125; Schnell/Hill/Esser (1992), S. 47; Speck (1980), S. 175f.

[37] Zu den beiden vorstehenden Sätzen siehe Lauth/Sareiter (2002), S. 31f.

[38] Siehe Andersson (1994a), S. 26f.; Chalmers (2001), S. 36f.; Lauth/Sareiter (2002), S. 31f.

[39] Im Anschluss an Chalmers (2001), S. 37.

[40] Vgl. Lauth/Sareiter (2002), S. 35.

[41] Aristoteles (1993), I. 12, 105 a 13f.

[42] Siehe Chalmers (2001), S. 38f.

[43] Zu dieser Einteilung siehe Andersson (1994b), S. 151f.; Essler (1980), S. 297.

[44] Popper (1989), S. 3

[45] So Popper (1989), S. 4.

[46] Siehe Chalmers (2001), S. 42ff.

[47] Vgl. Hume (1964), S. 44f.; ausführlich zum Induktionsproblem Popper (1994b), S. 33ff.

[48] Grundlegend Popper (1989), S. 14f.; veranschaulichend Lauth/Sareiter (2002), S. 97ff.

[49] Zu diesem Absatz siehe bei Zelewski (1999), S. 38f.

[50] Popper (1994a), S. 15.

[51] Vgl. bei Meyer (1979a), S. 28f.

[52] Zum Problem siehe Popper (1994a), S. 15f., 32f.

[53] Grundlegend zu diesem Schema Popper (1994a), S. 32ff.

[54] Popper (1994a), S. 26

[55] Siehe Popper (1989), S. 8; Chalmers (2001), S. 67.

[56] Popper (1994a), S. 21.

[57] Popper (1989), S. 14.

[58] Vgl. auch Schnell/Hill/Esser (1992), S. 49; Ulrich/Hill (1979), S. 176.

[59] Vergleiche Raffèe/Abel (1979), S. 3.

[60] Siehe bei Albert (1994), S. 180; Raffèe/Abel (1979), S. 3; Steinmann/Scherer (1995), S. 1058.

[61] Im Anschluss an Chalmers (2001), S. 71.

[62] Vgl. hierzu Popper [Vermutungen], S. 324ff.

[63] Popper (1994a), S. 36.

[64] Vgl. zur Begründung des Abgrenzungskriteriums Popper (1989), S. 14ff.

[65] Zu diesem Absatz vgl. bei Raffèe/Abel (1979), S. 5; Steinmann/Scherer (1995), S. 1059.

[66] Siehe Steinmann/Braun (1979), S. 191; Steinmann/Scherer (1995), S. 1058.

[67] So bspw. Abel (1979b), S. 220ff.

[68] Vergleiche bei Steinmann/Braun (1979), S. 191f.

[69] Siehe Steinmann/Braun (1979), S. 191.

[70] Zum Problem vgl. Küttner (1994), S. 81; Prim/Tilmann (1997), S. 82ff.; Schnell/Hill/Esser (1992), S. 72ff.

[71] Zu den Eigenschaften von Basissätzen vgl. Popper (1989), S. 68ff.

[72] Zu dieser sog. Duheme-Quine-These siehe Chalmers (2001), S. 74ff.; Meyer (1979b), S. 49f.

[73] Klarstellend und dieses Problem entschärfend Popper (1994c), S. 84.

[74] Vgl. Lakatos (1982), S. 92f.; Chalmers (2001), S. 85.

Ende der Leseprobe aus 59 Seiten

Details

Titel
Der Wissenschaftscharakter der Betriebswirtschaftslehre (im Allgemeinen und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre im Besonderen)
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Betriebliche Steuerlehre)
Note
1,1
Autor
Jahr
2004
Seiten
59
Katalognummer
V25045
ISBN (eBook)
9783638277792
Dateigröße
648 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Sowohl für ABWL - Wissenschaftstheorie als auch für Betriebliche Steuerlehre relevant
Schlagworte
Wissenschaftscharakter, Betriebswirtschaftslehre, Allgemeinen, Betriebswirtschaftlichen, Steuerlehre, Besonderen)
Arbeit zitieren
Sören Reckwardt (Autor:in), 2004, Der Wissenschaftscharakter der Betriebswirtschaftslehre (im Allgemeinen und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre im Besonderen), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25045

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