Auswirkungen der EU-Bildungspolitik auf die Bildungspolitik der Mitgliedsländer


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

21 Seiten, Note: keine Benotung


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Überblick über die Organe der Europäischen Union

3. Vergleich berufsqualifizierender Abschlüsse in der Europäischen Union

4. Förder- und Bildungsprogramme der EU im Bereich der Beruflichen Bildung

5. Interessenkonflikt: EU – Nationalstaaten am Beispiel Deutschland

6. Gemeinsame Leitziele in der europäischen Bildungspolitik

7. Fazit

8. Literatur

1.Einleitung

Die Hausarbeit befasst sich mit den Auswirkungen der Bildungspolitik der Europäischen Union auf die Bildungspolitik der souveränen Mitgliedsstaaten. Die Hausarbeit behandelt das gleichnamige Referatsthema von Andrea van Huet und dem Verfasser dieser Arbeit aus dem Seminar „Vergleichende Berufs- und Wirtschaftspädagogik – Modernisierungskonzepte für die berufliche Bildung in der EU“. Das Referat baute auf das vorhergehende Referat zum Thema „Berufliche Bildung in Europa“ von Karsten Bettray und Carsten Röttger auf, welches einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung der Berufsbildungspolitik in Europa gab.

Das Seminar hatte den Vergleich beruflicher Bildungssysteme in der EU zum Inhalt. Damit war ein dreigliedriger Schritt verbunden:[1]

- Kennen lernen von Methoden des Vergleichens in der Berufs- und Wirtschaftspädagogik,
- Analyse von Berufsbildungssystemen ausgewählter Länder und Vergleich mit dem deutschen System und
- Auseinandersetzung mit Entwicklungen und neue Konzepten der Berufsbildungspolitik in der Europäischen Union und Erkennen der Auswirkungen auf die nationale Bildungspolitik in Deutschland.

Die Hausarbeit will also ein Referat zum dritten Punkt ausführen. Hierzu erfolgt nach dieser Einleitung ein Überblick über den Aufbau der Europäischen Union mit Blick auf ihre Organe. Dies erleichtert das Verständnis der folgenden Kapitel über die (Berufs-)Bildungspolitik. Das dritte Kapitel will den Vergleich berufsqualifizierender Abschlüsse von den ersten Abmachungen im Vertrag von Rom 1957 bis zum derzeitigen Stand darbieten. Im vierten Kapitel werden speziell und detaillierter die Förder- und Bildungsprogramme der EU dargestellt. Das fünfte Kapitel will die vorausgegangenen Aussagen direkt auf die Bildungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland beziehen und so den Interessenkonflikt zwischen der EU und den Nationalstaaten beispielhaft beleuchten. Im anschließenden sechsten Kapitel werden die derzeit gültigen gemeinsamen Leitziele in der (Berufs-)Bildungspolitik näher beleuchtet. Das Fazit im achten Kapitel beendet diese Hausarbeit.

2. Überblick über die Organe der Europäischen Union

Wenn man einen Blick auf die Auswirkungen der europäischen Bildungspolitik auf die Bildungspolitik der Mitgliedsländer wirft, so ist es sinnvoll, sich zunächst einen Überblick über die Organe der Europäischen Union zu verschaffen.

Die Europäische Union besteht aus heute 15 Mitgliedsländern, zu denen ab 01. Mai 2004 noch zehn weitere, vor allem osteuropäischen Länder sich anschließen. Die Europäische Union ist weder Föderation wie die Vereinigten Staaten von Amerika noch Organisation wie die Vereinten Nationen. Die EU ist eine Bündelung von Rechten einzelner Staaten, die allerdings alle souverän bleiben. Sie geben somit einen Teil ihrer Hoheitsrechte and die EU, „um eine Stärke und einen internationalen Einfluss zu haben“[2]. Diese Rechte gehen an die Organe und Institutionen der EU. Von diesen sind folgende die drei wichtigsten:

- Das Europäische Parlament,
- der Rat der Europäischen Union und
- die Europäische Kommission.

Das Europäische Parlament ist die Stimme von derzeit ca. 380 Millionen Bürgern der Mitgliedsstaaten. Seit 1979 werden die Abgeordneten von den Bürgern in fünfjährig stattfindenden Wahlen direkt gewählt. Das Parlament ist zusammen mit dem Rat das gesetzgebende Organ, zudem ist es die demokratische Kontrolle der europäischen Behörden und wacht zusammen mit dem Rat über den Haushalt der EU.

Der Rat der EU ist die Stimme der Mitgliedsstaaten. Er ist neben dem Parlament das zweite gesetzgebende Organ und besteht aus je einem Minister aus jedem EU-Staat. Weitere Aufgaben des Rates sind die Verabschiedung der europäischen Rechtsvorschriften, die Abstimmung über die Wirtschaftspolitik, die Aushandlung von Übereinkünften der EU mit anderen Staaten, die Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die Koordination der Zusammenarbeit der nationalen Behörden und Gerichte.

Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der EU, das die Interessen der EU nach außen vertritt. Sie besteht aus 20 EU-Kommissaren, einer bzw. bei den bevölkerungsreicheren Ländern zwei pro Mitgliedsland. Die Aufgabe der Kommission ist es, Vorschläge für neue Rechtsvorschriften zu machen, Umsetzung der EU-Politik und Verwaltung des Haushalts, Überwachung des EU-Rechts und Vertretung der EU auf internationaler Ebene.

Zu diesen drei wichtigen Organen kommen noch weitere hinzu:[3]

- Der Europäische Gerichtshof zur Einhaltung des europäischen Rechts,
- der Europäische Rechnungshof zur Prüfung der Finanzierung der Aktivitäten der EU,
- die Europäische Zentralbank für die europäische Währungspolitik,
- der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Vertretung der Bürgergesellschaft, also zahlreicher Verbände,
- der Ausschuss der Regionen zur Vertretung der Gebietskörperschaften,
- die Europäische Investitionsbank zur Finanzierung von Investitionsprojekten der EU und
- der Europäische Bürgerbeauftragte zum Schutz der Bürger und der Einrichtungen vor Missständen in der Verwaltung.

Inwieweit sich die Struktur, vor allem die der Europäischen Kommission, durch den Beitritt weiterer Länder verändert, bleibt abzuwarten und soll nicht Inhalt dieser Hausarbeit sein.

3. Vergleich berufsqualifizierender Abschlüsse in der Europäischen Union

Schon der[4] erste Vertrag über eine gemeinsame Arbeit in Europa, der Vertrag von Rom über die Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957, enthielt innerhalb der Bestimmungen zur Regelung sozialer Fragen den Artikel 128, in dem es heiß:

„... der Rat [stellt] in Bezug auf die Berufsausbildung allgemeine Grundsätze zur Durchführung einer gemeinsamen Politik auf, die zu einer harmonischen Entwicklung sowohl der einzelnen Volkswirtschaften als auch des Gemeinsamen Marktes beitragen kann.“[5]

Eine Angleichung der Systeme sollte nicht durch die EWG erzwungen werden, sondern über die Angleichung der Wirtschaft erreicht werden. Man glaubte, dass über eben diese Angleichung sich zwangsläufig auch die Qualifikation und Abschlüsse angleichen würden, um so die wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben. Lediglich wirtschaftliche Gründe sind somit für die Angleichung oder Harmonisierung zu nennen.

Die 1957 geforderten Grundsätze wurden im Jahr 1963 verabschiedet. Diese regelten die Formen der geplanten Zusammenarbeit in Form von zehn erläuterten Grundsätzen.[6] Diese zehn Grundsätze sind zwar eine gute Basis für die Zusammenarbeit, jedoch machen sie keine Aussagen über die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der EWG und den Mitgliedsstaaten. Zudem ist in den Grundsätzen keine Definition des Begriffs „Berufsbildung“ enthalten, sodass wir davon ausgehen können, dass in einer Auseinandersetzung mit den Grundsätzen jede Nation unter Umständen eine andere Auffassung von „Berufsbildung“ hat. Dies führte schon 1971 zur Feststellung, dass die bisher geleistete Arbeit nicht zufriedenstellend war. Als Gründe nannte die Europäische Kommission das Problem, „abstrakte Grundsätze in konkrete Projekte“[7] umzusetzen.

Im Vertrag von Rom selbst wurde in Artikel 57 auch eine Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome verabschiedet. Dieser beinhaltet die gegenseitige Anerkennung ohne weitere Auflagen in allen Ländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Allerdings enthielt dieser Artikel nicht die Anerkennung für alle Diplom-Berufe, sondern nur für Gesundheitsberufe und paramedikale Berufe, für Architekten sowie für einige Selbständigenberufe. Jedoch enthielt diese Richtlinie keinerlei Auflagen für die Durchführung.

Als Beispiel sei hier die Architektur-Richtlinie genannt: Die ersten Ansätze zur Durchführung gab es Ende der 1960er Jahre. Doch gab es immer noch Probleme bei der Durchsetzung aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der erforderlichen Einstimmigkeit. Rechtskräftig verabschiedet wurde die Architektur-Richtlinie erst im Jahr 1985 nach fast 20 Jahren Diskussion. Hier zeigt sich, wie immobil die europäische Politik in einigen Fällen ist.

Die Zuständigkeiten in der Berufspolitik wurde schon 1963 weiter geregelt: Im Dezember des Jahres wurde der „Beratende Ausschuss für die Berufsausbildung“ ins Leben gerufen, in dem auch die Sozialpartner miteingebunden waren. Der Beratende Ausschuss sollte zu allen Fragen der Berufsausbildung Stellung beziehen und so die Entscheidungsträger beratend unterstützen.

Die EWG verfolgte also die Strategie der Angleichung der Ausbildungsniveaus, um es so den Arbeitnehmern zu ermöglichen, in allen EWG-Staaten arbeiten zu können. Im Zuge dessen kam es schon 1970 zu einer „Empfehlung über die Anwendung eines Europäischen Berufsbildes für die Ausbildung von Facharbeitern an spanenden Werkzeugmaschinen“[8]. Diese Empfehlung sollte das Berufsbild europaweit vereinheitlichen.

Ein weiterer Meilenstein im Vergleich berufsqualifizierender Abschlüsse war die Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Jahr 1989. Diese Richtlinie galt allerdings wieder nicht für alle Abschlüsse, die an einer Hochschule erlangt werden können, sondern nur für solche, die auf einen reglementierten Beruf abzielen. In der Richtlinie heißt es:

„[...] jede Ausbildung, die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtet ist und die aus einem gegebenenfalls durch eine Berufsausbildung, ein Berufspraktikum oder eine Berufspraxis ergänzten Ausbildungsgang besteht, dessen Struktur und Niveau in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften dieses Mitgliedstaates festgelegt sind oder von der zu diesem Zweck bestimmten Stelle kontrolliert bzw. genehmigt werden.“[9]

Reglementierte Berufe sind somit solche, an die der Staat nach der Ausbildung vor Aufnahme der Berufspraxis noch eine bestimmte Auflage knüpft, zum Beispiel Lehrer, Rechtsanwalt oder Arzt.

Diese Richtlinie ist besonders wichtig für die Entwicklung, da hier keine Mindeststandards gesetzt wurden, sondern der jeweilige Abschluss des Mitgliedslandes anerkannt wird. Es werden keinerlei Angaben zu Inhalten oder Abschlussprüfungen gemacht. Nachteilig wirkt sich allerdings die Einschränkung auf die reglementierten Berufe aus. Die meisten Ausbildungsberufe sind von dieser Richtlinie nicht betroffen.

[...]


[1] Vgl.: Beschreibung des Seminars im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis.

[2] Amt, S. 3.

[3] Vgl.: Amt, S. 4.

[4] Der geschichtliche Überblick kann nur ein Abriss der Entwicklung sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er baut auf das Referat von Bettray/ Röttger, gehalten im selben Seminar, auf.

[5] Zit. n.: Bainbridge, S. 6.

[6] Vgl.: Beschluss des Rates vom 2. April 1963 über die Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbildung, in: Bainbridge, S. 18 ff.

[7] Bainbridge, S. 6.

[8] Brainbridge, S. 7.

[9] Europäische Kommission/Richtlinie (92/51/EWG), zitiert aus: Münk, Kurseinheit 1, S. 51.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Auswirkungen der EU-Bildungspolitik auf die Bildungspolitik der Mitgliedsländer
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Institut für Erziehungswissenschaften, Berufs- und Wirtschaftspädagogik)
Veranstaltung
Vergleichende Berufs- und Wirtschaftspädagogik
Note
keine Benotung
Autor
Jahr
2004
Seiten
21
Katalognummer
V25227
ISBN (eBook)
9783638279215
Dateigröße
514 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit fand innnerhalb eines SEminars zum Vergleich der (Berufs-)Bildungssysteme verschiedener europäischer Länder statt. Zum Schluss des SEmesters wurden europäische Vorgaben durch ein Referat erarbeitet, welches später in die Hausarbeit aufgegangen ist.
Schlagworte
Auswirkungen, EU-Bildungspolitik, Bildungspolitik, Mitgliedsländer, Vergleichende, Berufs-, Wirtschaftspädagogik
Arbeit zitieren
Martin Reuter (Autor:in), 2004, Auswirkungen der EU-Bildungspolitik auf die Bildungspolitik der Mitgliedsländer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25227

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