„Europa wächst zusammen“ – diesen Ausspruch kann man fast täglich irgendwo hören oder lesen. Er ist sicher nicht zu bestreiten, aber beim Anblick der Vielfalt von Rechtsordnungen und Rechtskulturen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union muß man sich doch fragen, wie weit der Prozeß des Zusammenwachsens und der Angleichung denn wirklich schon fortgeschritten ist. Vor allem die Unterschiede zwischen den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen des „civil law“ und den Rechtsordnungen des „common law“ auf den britischen Inseln sind trotz fortschreitender Harmonisierung weiterhin beträchtlich. Im Zuge des stetig zunehmenden grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs innerhalb Europas wächst gezwungenermaßen auch die Zahl der privaten transnationalen Vertragsbeziehungen. Die Tatsache, daß Verträge dadurch häufig einer fremden Rechtsordnung unterliegen, führt oftmals zu schwierigen Vertragsverhandlungen und schwer kalkulierbaren Risiken für die Beteiligten.
Bereits Anfang der 1980er Jahre nahm eine kleine Gruppe von Akademikern unter der Leitung des dänischen Privatrechtlers Professor Ole Lando die Arbeit an der Ausarbeitung von „Principles of European Contract Law“ auf. Die Lando-Kommission und ihr Entwurf ist Gegenstand der vorliegenden Abhandlung.
Inhaltsverzeichnis
A. EINFÜHRUNG: DIE NOTWENDIGKEIT EINES EINHEITLICHEN VERTRAGSRECHTS IN EUROPA
B. DIE LANDO-KOMMISSION UND IHRE ARBEIT
I. ALLGEMEINES ZUR LANDO-KOMMISSION
II. DIE „PRINCIPLES OF EUROPEAN CONTRACT LAW“
1. Inhalt
2. Arbeitsweise der Kommission
3. Quellen
a) Rechtsordnungen der EG-Mitgliedsstaaten
b) UN-Kaufrecht und UNIDROIT-Principles
c) Uniform Commercial Code und Restatements
4. Präsentation und Struktur der PECL
a) Artikel
b) Kommentar
c) Rechtsvergleichende Anmerkungen
5. Restatements als Vorbild der PECL
6. Funktionen und Zweck der PECL
a) .Modell für richterliche und gesetzgeberische Fortbildung des Vertragsrechts
b) Moderne Formulierung einer „lex mercatoria“
c) Grundlage für eine systematische Harmonisierung des Privatrechts und Basis für ein europäisches Zivilgesetzbuch
d) Zusammenfassung
C. DIE REGELUNG DES LEISTUNGSSTÖRUNGSRECHTS IN DEN PECL IM VERGLEICH MIT DEM BGB UND DEM ENTWURF DER SCHULDRECHTSKOMMISSION
I. DER EINHEITLICHE GRUNDTATBESTAND DER NICHTERFÜLLUNG („NON-PERFORMANCE“)
1. Zwei unterschiedliche systematische Ansätze
a) Regelung im BGB
b) „cause approach“
c) „remedy approach“
2. Einheitlicher Grundtatbestand der Leistungsstörung
a) Der Begriff der „Nichterfüllung“ („non-performance“) in den PECL
b) .....Der Begriff der „Pflichtverletzung“ im Entwurf zu einer Reform des deutschen Schuldrechts
3. Die Zurechnung der Leistungsstörung in den PECL und im KE
a) Die Zurechnung der Nichterfüllung in den PECL
b) Die Zurechnung der Pflichtverletzung im KE
II. DIE RECHTSBEHELFE DER PECL IM BESONDEREN
1. Anzahl und Arten von Rechtsbehelfen
a) Rechtsbehelfe bei nicht entschuldigter Nichterfüllung
aa) Anspruch auf Erfüllung
bb) Schadensersatz wegen Nichterfüllung
cc) Zurückbehaltungsrecht
dd) Aufhebung des Vertrages
ee) Herabsetzung des Preises
b) Rechtsbehelfe bei entschuldigter Nichterfüllung
2. Das Verhältnis von Schadensersatz und Rücktritt
a) Die Regelung im BGB
b) Die Regelung im KE
c) Die Regelung in den PECL
3. Resümee zum Leistungsstörungsrecht der PECL
D. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtsvergleichende Arbeit der Lando-Kommission an den "Principles of European Contract Law" (PECL) und deren Eignung als Grundlage für ein zukünftiges europäisches Zivilgesetzbuch. Dabei steht die Analyse des Leistungsstörungsrechts im Fokus, insbesondere im Vergleich zu den bestehenden Regelungen im deutschen BGB sowie den Reformvorschlägen der deutschen Schuldrechtskommission.
- Die Notwendigkeit eines einheitlichen Vertragsrechts innerhalb der Europäischen Union.
- Die Arbeitsweise, Methodik und Quellen der Lando-Kommission.
- Der systematischer Ansatz des "remedy approach" gegenüber dem traditionellen "cause approach".
- Die Regelung der Rechtsbehelfe bei Nichterfüllung in den PECL und deren praktische Anwendung.
Auszug aus dem Buch
3. Quellen
a) Rechtsordnungen der EG-Mitgliedsstaaten
Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, moderne und sachgemäße allgemeine Regeln des europäischen Vertragsrechts zu erarbeiten, die dann auch möglichst von allen Europäern anerkannt werden können. Im Idealfall entstünde eine neutrale Plattform, die von jeder Vertragspartei als ihr eigenes Recht anerkannt werden könnte, weil es ja für beide Parteien in beiden Ländern verbindlich wäre. Deshalb dienten für die PECL als vorrangige Quellen die Rechtsordnungen aller EG-Mitgliedsstaaten. Es sollten die gemeinsamen Prinzipien und der gemeinsame Kern („common core“) in den unterschiedlichen Rechtsordnungen aufgespürt und sozusagen „herausgefiltert“ werden. Nach dem Motto „Prüfet alles, behaltet, was gut ist“, legte die Kommission vor allem Wert auf die Erarbeitung eines funktionierenden Systems von Regeln. Sie sah es nicht als ihre Aufgabe an, durch Angleichungen und Kompromisse gleichsam einen Schmelztiegel aus allen existierenden nationalen Rechtsordnungen zu schaffen, sondern sie ließ sich von der Funktionalität der Regeln leiten. Deshalb wurde auch keine bestimmte Rechtsordnung als Grundlage der PECL verwendet, sondern nach gemeinsamen Prinzipien gesucht.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINFÜHRUNG: DIE NOTWENDIGKEIT EINES EINHEITLICHEN VERTRAGSRECHTS IN EUROPA: Erläutert die Problematik divergierender nationaler Rechtsordnungen im europäischen Geschäftsverkehr anhand des Beispiels des Eurotunnel-Anlagenbauvertrages.
B. DIE LANDO-KOMMISSION UND IHRE ARBEIT: Beschreibt Entstehung, Struktur und Arbeitsweise der Lando-Kommission sowie ihre Quellenarbeit zur Erstellung der PECL.
C. DIE REGELUNG DES LEISTUNGSSTÖRUNGSRECHTS IN DEN PECL IM VERGLEICH MIT DEM BGB UND DEM ENTWURF DER SCHULDRECHTSKOMMISSION: Analysiert den systematischer Wechsel vom "cause approach" zum "remedy approach" und vergleicht die Rechtsbehelfe der PECL mit dem deutschen Recht.
D. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Fasst die Bedeutung der PECL für ein künftiges europäisches Privatrecht zusammen und fordert stärkere Unterstützung für dieses Projekt.
Schlüsselwörter
Lando-Kommission, Principles of European Contract Law, PECL, Vertragsrecht, Rechtsvergleichung, Europäisches Zivilgesetzbuch, Leistungsstörungsrecht, Nichterfüllung, Rechtsbehelfe, Harmonisierung, Privatrecht, Schuldrechtsreform, BGB, UN-Kaufrecht, lex mercatoria
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die methodischen Grundlagen des europäischen Vertragsrechts durch die Analyse der "Principles of European Contract Law" (PECL), die von der Lando-Kommission erarbeitet wurden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themen sind die Rechtsvereinheitlichung in Europa, die methodische Herangehensweise der Lando-Kommission, das Leistungsstörungsrecht sowie der Vergleich der PECL mit dem deutschen BGB und dem Entwurf der deutschen Schuldrechtskommission.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, die Funktionalität und Anwendbarkeit der PECL als Modell für ein zukünftiges europäisches Zivilgesetzbuch zu evaluieren und die Unterschiede zu nationalen Ansätzen (speziell dem BGB) aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor verwendet eine rechtsvergleichende Methode, indem er die PECL den Rechtsordnungen der EG-Mitgliedsstaaten sowie spezifischen Gesetzesentwürfen gegenüberstellt und kritisch analysiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?
Im Hauptteil steht das Leistungsstörungsrecht im Mittelpunkt: Die Wahl des "remedy approach", der einheitliche Tatbestand der Nichterfüllung ("non-performance") und die Systematik der einzelnen Rechtsbehelfe wie Schadensersatz und Rücktritt.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Europäisierung des Rechts, Leistungsstörungsmanagement, Rechtsvergleichung und die Kodifizierung von Vertragsprinzipien charakterisiert.
Warum bevorzugt die Lando-Kommission den "remedy approach" gegenüber dem "cause approach"?
Der "remedy approach" wird bevorzugt, um überflüssige Regelungen zu vermeiden, die bei einem "cause approach" durch die Unterscheidung vieler verschiedener Störungstatbestände zwangsläufig entstehen würden, was die Übersichtlichkeit und praktische Anwendbarkeit der PECL erhöht.
Welche Rolle spielt die Unterscheidung zwischen "Entschuldigter" und "Nicht entschuldigter" Nichterfüllung in den PECL?
Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob der Gläubiger Schadensersatz- und Erfüllungsansprüche geltend machen kann (bei nicht entschuldigter Nichterfüllung) oder ob diese Ansprüche ausgeschlossen sind (bei entschuldigter Nichterfüllung), wobei letztere dennoch Zurückbehaltungsrechte ermöglichen können.
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- Dr. Christoph Knapp (Author), 1999, Die rechtsvergleichende Arbeit des Gesetzgebers - insbesondere die Arbeit an einem Europäischen Zivilgesetzbuch, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25322