„Europa wächst zusammen“ – diesen Ausspruch kann man fast täglich irgendwo hören oder lesen. Er ist sicher nicht zu bestreiten, aber beim Anblick der Vielfalt von Rechtsordnungen und Rechtskulturen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union muß man sich doch fragen, wie weit der Prozeß des Zusammenwachsens und der Angleichung denn wirklich schon fortgeschritten ist. Vor allem die Unterschiede zwischen den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen des „civil law“ und den Rechtsordnungen des „common law“ auf den britischen Inseln sind trotz fortschreitender Harmonisierung weiterhin beträchtlich. Im Zuge des stetig zunehmenden grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs innerhalb Europas wächst gezwungenermaßen auch die Zahl der privaten transnationalen Vertragsbeziehungen. Die Tatsache, daß Verträge dadurch häufig einer fremden Rechtsordnung unterliegen, führt oftmals zu schwierigen Vertragsverhandlungen und schwer kalkulierbaren Risiken für die Beteiligten.
Bereits Anfang der 1980er Jahre nahm eine kleine Gruppe von Akademikern unter der Leitung des dänischen Privatrechtlers Professor Ole Lando die Arbeit an der Ausarbeitung von „Principles of European Contract Law“ auf. Die Lando-Kommission und ihr Entwurf ist Gegenstand der vorliegenden Abhandlung.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung: Die Notwendigkeit eines einheitlichen Vertragsrechts in Europa
- B. Die Lando-Kommission und ihre Arbeit
- I. Allgemeines zur Lando-Kommission
- II. Die „Principles of European Contract Law“
- 1. Inhalt
- 2. Arbeitsweise der Kommission
- 3. Quellen
- a) Rechtsordnungen der EG-Mitgliedsstaaten
- b) UN-Kaufrecht und UNIDROIT-Principles
- c) Uniform Commercial Code und Restatements
- 4. Präsentation und Struktur der PECL
- a) Artikel
- b) Kommentar
- c) Rechtsvergleichende Anmerkungen
- 5. Restatements als Vorbild der PECL
- 6. Funktionen und Zweck der PECL
- a) Modell für richterliche und gesetzgeberische Fortbildung des Vertragsrechts
- b) Moderne Formulierung einer „lex mercatoria“
- c) Grundlage für eine systematische Harmonisierung des Privatrechts und Basis für ein europäisches Zivilgesetzbuch
- d) Zusammenfassung
- C. Die Regelung des Leistungsstörungsrechts in den PECL im Vergleich mit dem BGB und dem Entwurf der Schuldrechtskommission
- I. Der einheitliche Grundtatbestand der Nichterfüllung („non-performance“)
- 1. Zwei unterschiedliche systematische Ansätze
- a) Regelung im BGB
- b) „cause approach“
- c) „remedy approach“
- 2. Einheitlicher Grundtatbestand der Leistungsstörung
- a) Der Begriff der „Nichterfüllung“ („non-performance“) in den PECL
- b) Der Begriff der „Pflichtverletzung“ im Entwurf zu einer Reform des deutschen Schuldrechts
- 3. Die Zurechnung der Leistungsstörung in den PECL und im KE
- a) Die Zurechnung der Nichterfüllung in den PECL
- b) Die Zurechnung der Pflichtverletzung im KE
- 1. Zwei unterschiedliche systematische Ansätze
- II. Die Rechtsbehelfe der PECL im Besonderen
- 1. Anzahl und Arten von Rechtsbehelfen
- a) Rechtsbehelfe bei nicht entschuldigter Nichterfüllung
- aa) Anspruch auf Erfüllung
- bb) Schadensersatz wegen Nichterfüllung
- cc) Zurückbehaltungsrecht
- dd) Aufhebung des Vertrages
- ee) Herabsetzung des Preises
- b) Rechtsbehelfe bei entschuldigter Nichterfüllung
- a) Rechtsbehelfe bei nicht entschuldigter Nichterfüllung
- 2. Das Verhältnis von Schadensersatz und Rücktritt
- a) Die Regelung im BGB
- b) Die Regelung im KE
- c) Die Regelung in den PECL
- 3. Resümee zum Leistungsstörungsrecht der PECL
- 1. Anzahl und Arten von Rechtsbehelfen
- I. Der einheitliche Grundtatbestand der Nichterfüllung („non-performance“)
- D. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert die Notwendigkeit eines einheitlichen Vertragsrechts in Europa, insbesondere im Kontext des zunehmenden grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs. Sie konzentriert sich auf die Arbeit der Lando-Kommission, die „Principles of European Contract Law“ (PECL) entworfen hat. Die Arbeit untersucht die Funktionsweise der Kommission, ihre Quellen und die Struktur der PECL. Insbesondere wird das Leistungsstörungsrecht der PECL im Vergleich mit dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Entwurf der Schuldrechtskommission beleuchtet.
- Die Notwendigkeit eines einheitlichen Vertragsrechts in Europa
- Die Arbeit der Lando-Kommission und die „Principles of European Contract Law“
- Die Struktur und Inhalte der PECL
- Der Vergleich des Leistungsstörungsrechts der PECL mit dem BGB und dem Entwurf der Schuldrechtskommission
- Die Funktionen und Zwecke der PECL
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Problematik des unterschiedlichen Vertragsrechts in Europa dar und argumentiert für die Notwendigkeit eines gemeinsamen Vertragsrechts. Kapitel B behandelt die Lando-Kommission und ihre Arbeit an den „Principles of European Contract Law“ (PECL). Es werden die Arbeitsweise, die Quellen und die Struktur der PECL erläutert. Kapitel C widmet sich dem Vergleich des Leistungsstörungsrechts der PECL mit dem BGB und dem Entwurf der Schuldrechtskommission. Hier werden insbesondere die unterschiedlichen systematischen Ansätze und die verschiedenen Rechtsbehelfe der PECL im Vergleich zu den deutschen Regelungen betrachtet.
Schlüsselwörter
Die zentralen Themen der Arbeit sind das europäische Vertragsrecht, die Lando-Kommission, die „Principles of European Contract Law“ (PECL), das Leistungsstörungsrecht, das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und der Entwurf der Schuldrechtskommission. Weitere wichtige Begriffe sind „lex mercatoria“, Rechtsvergleichung, Harmonisierung, „cause approach“, „remedy approach“ und Rechtsbehelfe.
- Arbeit zitieren
- Dr. Christoph Knapp (Autor:in), 1999, Die rechtsvergleichende Arbeit des Gesetzgebers - insbesondere die Arbeit an einem Europäischen Zivilgesetzbuch, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25322