Die historische EU-Türkei-Beziehung aus türkischer Sicht


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2001

27 Pages, Note: 1,5


Extrait


1. Inhalt

2. Einleitung

3. Geschichtliche Entwicklung
3.1. Vom Assoziationsvertrag von Ankara bis zum Antrag auf Vollmitgliedschaft (1987)
3.2. Von 1987 bis zum Luxemburger Gipfel 1997
3.3. Von Luxemburg nach Helsinki

4. Der Gipfel in Helsinki (1999) und seine Folgen
4.1. Die Entwicklungen vor dem Helsinki - Gipfel
4.2. Griechenlands Haltung
4.3. Der Helsinki – Gipfel

5. Nach dem Helsinki - Gipfel
5.1. Die Akte Öcalan
5.2. Pro und Contra – innere Stimmen
5.2.1. Pro – die Wirtschaft
5.2.2. Contra

6. Schluß

7. Literaturverzeichnis

2. Einleitung

Wir möchten in unserer Arbeit die EU – Türkei – Beziehungen einmal Mittels dieser Arbeit einmal von der „anderen“ Seite, der Türkischen aufführen. Nach der Verleihung des Kandidatenstatus an die Türkei wurde das Thema in den europäischen Medien heftigst diskutiert. Wann wird die Türkei Vollmitglied? Wird sie es überhaupt? Sollte oder darf sie? Diese und andere Fragen beschäftigten europäischen, darunter auch deutsche Wissenschaftler und Journalisten zutiefst. Man machte Prognosen, Analysen und stellte Vermutungen an. Wir möchten aber wissen; was denken die türkischen Politiker, Wissenschaftler und Journalisten? Wie gehen diese mit der neuen Situation um? Auch die konservativeren türkischen Kreise sollen näher betrachtet werden. Diese sind in Europa gegenüber der Türkei als verschlossener angesehen – wir werden sehen.

Nun, da der Kandidatenstatus erreicht, und eine Vollmitgliedschaft theoretisch nicht mehr weit ist, wollen wir den geschichtlichen Hintergrund noch einmal beleuchten. Und zwar Mittels einer türkischen Interpretation. Wie sehen die türkischen Forscher heute die Entwicklung vom Assoziationsabkommen 1963 in Ankara bis heute? Was haben sie an der Vergangenheit auszusetzen, wenn überhaupt?

Der Gipfel von Helsinki stellt eine Etappe in dieser Geschichtlichen Entwicklung dar. Die Türkei ist nun offiziell, schwarz auf weiß Beitrittskandidat. Wie ist in dieser Beziehung die Stimmung in der Türkei? Wie ist die Griechische Haltung von der Türkei aus betrachtet? Und was ist mit dem Fall Öcalan nach dem Gipfel?

Als letztes sollten einige Pro’s und Contra’s bezüglich der Kandidatur aufgeführt werden. Die Hauptbefürworter des Beitritts lassen sich in mehreren Bereichen finden. Die größten Gruppen bilden Teile Medien und die Wirtschaft. Das der größte Teil der Medien in der Hand der Wirtschaft sind, beschränken wir uns auf die Meinung der Wirtschaftsvertreter. Stellvertretend für den Contra – Flügel führen wir v.a. einen Wissenschaftler, bzw. Professor auf.

Wir hoffen mit unserer Arbeit einige offen stehende Fragen beantworten zu können. Vor allem möchten wir einmal die „Gegenseite“ und ihre Argumente kennen lernen. Es ist sicherlich sinnvoller als unwissend und minimal informiert aufeinander zu zuarbeiten oder es zu versuchen.

3. Geschichtliche Entwicklung

3.1. Vom Assoziationsvertrag von Ankara bis zum Antrag auf Vollmitgliedschaft (1987)

1963 wurde in Ankara zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei unter der Präsidentschaft Ismet Inönüs der ein Assoziationsvertrag unterschrieben. Dieser weichte nicht erheblich von dem Assoziationsvertrag zwischen der EWG und Griechenland ab (Athener Verträge - 1961). Die Grundidee der Verträge von Ankara bestand darin, gemäß Art. 2 EWGV auf wirtschaftlichem Gebiet eine integrierte Ordnung herzustellen. Des weitern sollte die Freizügigkeit von Arbeitnehmern Mittels des Abkommens geregelt werden.[1]

Die Besonderheiten der Verträge von Athen und Ankara leiteten sich aus dem Art. 238 der Römischen Verträgen ab, in dessen Rahmen sie angefertigt wurden. Denn im Gegensatz zu den Assoziationsabkommen gemäß Art. 113 der Römischen Verträge[2], welchen mit anderen Staaten unterzeichnet wurden, hatten die Verträge von Athen und Ankara eine Schrittweise Heranführung an eine Vollmitgliedschaft zum Ziel. Anfangs der 70er Jahre verzeichneten sich innerhalb der EWG zwei wichtige Entwicklungen; erstens der Aufbau einer Zollunion nach Außen (gegenüber Nicht – Mitgliedern) und wirtschaftlicher Freizügigkeit und eines gemeinsamen Markts innerhalb der Gemeinschaft, zweitens die Entwicklung einer gemeinsamen Landwirtschaftspolitik. Dieser zweite Punkt verringerte durch eine verbesserte Koordination verringerte den Importbedarf an landwirtschaftlichen Gütern, so dass die Privilegien welche den Mittelmeerstaate gewährt wurden lediglich den Bereich der Industriegüter abdeckte. Da diese Staaten, darunter auch die Türkei, industriell betracht nicht sehr fortschrittlich war (im Gegensatz zu den meisten EWG – Mitgliedern), war ihr Nutzen sehr fraglich. Die Türkei war, was Industriegüter angeht ein Importland, die EWG dagegen eine Exportgemeinschaft. Somit hatte die EWG gegenüber der Türkei erhebliche Vorteile aus dem Assoziationsvertrag. Ankara nahm diese Nachteile nur wegen einer voraussichtlichen Vollmitgliedschaft in Kauf.[3] Die Türkei hatte mit Recht Hoffnungen einer Vollmitgliedschaft. Der Vertrag von Ankara war ja auch nicht eine gewöhnliche Assoziierung, es war im Sinne des EG _ Vertrages eine Beitrittsassoziierung[4] ; sprich, der Erste Schritt einer Vollmitgliedschaft.[5]

Die ersten fünf Jahre waren als Vorbereitungsphase vorgesehen. Obwohl diese Phase spätestens 1969 zuende ging, wurde ein Übergangs- bzw. ein Zusatzprotokoll erst 1970 unterzeichnet. Da die Ratifikation des Zusatzprotokolls in den einzelnen Parlamenten der EWG – Mitgliedsstaaten zuviel Zeit in Anspruch nehmen würde, traten die wirtschaftlichen Bestimmungen dessen mittels einer vorübergehenden Bestimmung in Kraft. Erst am 1 Januar 1973 gewann das Zusatzprotokoll vollständig an Gültigkeit. Die Bestimmungen dieses Zusatzprotokolls waren sehr umfangreich. Sie umfassten den freien Umlauf von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften.[6]

Seit 1971 hatten die EWG – Mitglieder ihre Türen für Wirtschaftsgüter aus der Türkei teilweise geöffnet. Ab 1986 sollten türkische Arbeitskräfte innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, bzw. der Europäischen Gemeinschaft (EG) frei reisen können. Mit zwölf- und zweiundzwanzigjährigen Listen sollte die Türkei im Gegenzug bis 1985 und 1995 die Zölle für EG –Wirtschaftsprodukte vollständig abbauen. Diese Bestimmungen waren als Übergangsprozesse vorgesehen. Mit der Umsetzung der Bestimmung sollte die Türkei an eine Vollmitgliedschaft herangeführt werden. Bei den wirtschaftlichen Pflichten der Türkei gegenüber der EG kam es zwischen 1973 und 1980 wegen innenpolitischer und vor allem wirtschaftlicher Probleme zu Verzögerungen. Allerdings beschleunigte die Türkei die Umsetzung der Bestimmungen ab dem Jahr 1983. Die EWG bzw. EG hatte die Wirtschaftshilfe verzögert und Teilweise Bestimmungen des Zusatzprotokolls von 1970 überhaupt nicht erfüllt. Einer der wichtigsten Punkte (aus Türkischer Sicht), welche die EG vernachlässigte war, der Punkt des freien Umlaufs türkischer Arbeitskräfte innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Dieser Punkt des Protokolls sollte zwischen 1976 und 1986 umgesetzt werden. Allerdings teilte Brüssel 1985 Ankara mit, dass diese Bestimmung seitens der EG nicht umgesetzt werde. Obwohl die Türkei vor allem nach 1983 ihren Verpflichtungen mit Eifer nachging, änderte sich mit der Zeit die Haltung der EG gegenüber der Türkei. 1981 erhöhte sich die Anzahl der EG – Mitgliedsstaaten mit dem Beitritt Griechenlands auf zehn. Anfang der 80er Jahre zeichnete sich der langsame Untergang des Ostblocks ab. Nach dem Abrüstungsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion 1985 gewann diese These an Sicherheit. Demnach änderte sich auch die Sichtweise Brüssels gegenüber der Türkei im Gegensatz aus der Zeit des Kalten Krieges. Die Annäherungen der Gemeinschaft an die Türkei wurden zum größten Teil gestoppt und teilweise sogar zurückgeschraubt. Die Reisefreiheit der türkischen Arbeitskräfte wurde wie schon erwähnt nicht umgesetzt. Die sog. „Gastarbeiter“ wurden vor allem in der Bundesrepublik Deutschland sogar von der Regierung als störend empfunden. Eine eventuelle Reisefreiheit innerhalb der Gemeinschaft wurde als verheerend angesehen, die Einreise wurde erheblich gedrosselt. Als Griechenland 1981 in die Europäische Gemeinschaft eintrat, wurde die Bedingung gestellt, Griechenland dürfe die EG – Türkei – Beziehungen nicht stören. Allerdings „vergaß“ Brüssel, Athen an diese Voraussetzung zu erinnern. Nach 1983 liberalisierte die Türkei ihren Außenhandel uns war darin sogar weiter als das EG – Mitglied Griechenland.[7] 1987 dann schließlich stellte die Türkei unter Präsident Turgut Özal den Antrag auf Vollmitgliedschaft. Brüssel war im Vorfeld so gestört, dass die EG ihren Kommissar für den Mittelmeerbereich, Dr. Ebehard Rhein nach Ankara entsandte. Jedoch konnte dieser Özal nicht dazu überreden von einem Vollmitgliedschaftsantrag abzusehen.

3.2. Von 1987 bis zum Luxemburger Gipfel 1997

Zu der Zeit der Antragstellung erfüllte die Türkei nach ihrer Meinung die Anforderungen der EG für eine Vollmitgliedschaft. Immerhin waren die Beziehungen zur Gemeinschaft fortgeschrittener als die Griechenlands zum Zeitpunkt ihres Beitritts im Jahre 1981. Auch war man beim Außenhandel weiter als Griechenland oder Portugal zum Zeitpunkt dessen Beitrittes 1986. Die EG stellte 1987 auch noch keine politischen Anforderungen wie die Lösung des Ägäisproblems, der Zypernfrage oder des Menschenrechtsproblems. Alle Anforderungen waren wirtschaftlicher Natur. Trotzdem lehnte Brüssel den Antrag zwei Jahre später, 1989 ab. Die Türkei war durch das setzten unterschiedlicher Standards sichtlich gestört. Immerhin hatte man bei Griechenland und Portugal Nachsicht geübt. Deren Probleme durch die Aufnahme, also direkte Beeinflussung gelöst. Schließlich war Griechenland durch Finanzspritzen und sonstigen Hilfen in der Lage 1987 der Zollunion beizutreten.

1991 wurden auch Portugal und Spanien[8] voll in das Wirtschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft, bzw. inzwischen der Europäischen Union (EU) vollständig integriert. Aber die Türkei wurde nicht, wie Griechenland, Portugal oder Spanien aufgenommen und gefördert, noch wurde erkennbar, das die Europäische Union dessen Mitgliedschaft wünschte.[9]

Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks schien die Türkei nicht mehr ein so wichtiger Alliierter wie zu Zeiten des Kalten Krieges. Sie war nun ein „Nachbar“, ein Wirtschaftspartner und ein Absatzmarkt wie jedes andere Land es auch war. Die Türkei wurde aus der Vision eines Vereinten Europa gestrichen. Immerhin könnte die Aufnahme der Türkei mit seinen „vielen“ Einwohnern der Union soziale, politische und kulturelle Probleme bereiten, dieses Risiko wollte man nicht eingehen. Dies waren die Gründe weshalb Brüssel den Antrag der Türkei 1989 ablehnte, denn die wirtschaftlichen Gründe, mit denen die Ablehnung begründet wurde, wurden im Falle Griechenland und Portugals großzügig übersehen.[10]

Und obwohl die Gründe der Ablehnung wirtschaftlicher Natur waren, sind diese in der Stellungnahme Brüssels angegebenen Gründe und Analysen nach einer Publikation des Instituts für Türkisch-Europäische Studien (ITES)[11] mit Sitz in Hamburg, sehr zweifelhaft und mangelhaft. Sie scheint eher als Bühne einer im Voraus getroffenen Entscheidung.[12]

Nach 1989 beging Präsident Özal aus türkischer Sicht einen schwerwiegenden Fehler. Er drängte trotz innerer Wiederstände in Richtung einer Zollunion[13]. Zwischen 1989 und 1992 wurde die Türkei aus dem Projekt Europäischen Union immer mehr verdrängt. Durch das ständige griechischen Veto kam es zum einen bei der Umsetzung der Bestimmungen des Assoziationsvertrages zu Verzögerungen, zum anderen wurde das Paket zur Zusammenarbeit und einer weiteren Annäherung der Türkei zur EU ausgesetzt. Im Zuge der Entwicklungen auf dem Balkan nach dem Zusammenbruch des Ostblocks drängte die Türkei für eine Annäherung zur EU. Europa erkannte ebenfalls die Wichtigkeit der Türkei für seine zukünftigen Interessen. Die EU wollte die Zusammenarbeit ebenfalls vertiefen, allerdings nicht so weit bringen, das eine Vollmitgliedschaft zustande kommt – also Mittels einer Zollunion.[14]

Obwohl die Zollunion eigentlich für die Erschließung der Märkte und die Unterstützung der Wirtschaft von Neumitgliedern gedacht war, wurde über einen Beitritt der Türkei in die Zollunion verhandelt. Dies würde aber dazu führen, dass zum Beispiel der Außenhandel der Türkei erheblich von den Mitgliedern der Union bestimmt und dominiert werden würde. Richtig wäre aus türkischer Sicht gewesen, nach 1989 den Schwerpunkt auf das Zusatzprotokoll von 1970 zu legen, um den freien Umlauf von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften zu sichern und der Zollunion nur im Falle einer zukünftigen Mitgliedschaft beizutreten, anstatt sich von vornherein dem Mechanismus der Union unterzuordnen. 1992 nahm man trotz allem die Verhandlungen für die Zollunion auf. 1992 endete auch die Präsidentschaft Turgut Özals. Die Landesplanungsanstalt fertigte eine Bericht an, in dem die Unterordnung der türkischen Außenhandelsbestimmungen an die ja eigentlich inneren Bestimmungen der Europäischen Union stark kritisiert wurden. Dies war eigentlich nur bei Mitgliedern der EU der Fall. Weshalb sollte die Türkei der Zollunion beitreten, ohne Mitglied der EU zu werden und dadurch erhebliche Nachteile in Kauf nehmen? Immerhin übergab die Türkei dadurch Kompetenzen an eine nichtstaatliche bzw. äußere Einrichtung. Die Verhandlungen dauerten bis 1995 an. Brüssel war über diesen Prozess höchst erfreut; die Türkei band sich schließlich einseitig. Gleichzeitig unterzeichnete die EFTA[15] mit der EU einen Vertrag zu einem gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Durch den EU – Beitritt der meisten EFTA – Staaten hat die EWR zwar heute an Bedeutung verloren, dies war aber Anfang der 90er Jahre nicht absehbar. Hätte die Türkei unter der Regierung Turgut Özal es Norwegen oder der Schweiz zum Beispiel gleich getan und mit der EFTA gemeinsam[16] die selben Ziele verfolgt wie diese beiden Länder, hätte man mit der Europäischen Union auf wirtschaftlicher Ebene eine Zusammenarbeit erreicht, ohne erhebliche Verluste durch die Zollunion einzufahren.

[...]


[1] Gümrükcü, Harun, Grundlagen der E(W)G/Türkei – Assoziationsfreizügigkeit, in: ITES – Jahrbuch 1998-1999, Istanbul, 1999, S.61

[2] Diese hatten zwar ebenfalls wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund gestellt, jedoch waren diese gegenüber den Verträgen mit Griechenland und der Türkei eingeschränkt und weniger umfangreich. V.a. hatten sie keine Vollmitgliedschaft des Vertragspartners zum Ziel.

[3] Altunışık, Meliha Benli, Avrupa Birliği’nin Akdeniz Politikası ve Türkiye, in: Türkiye ve Avrupa, Ankara, 1997, S. 351-356.

[4] Es gab/ gibt im Grunde fünf verschiedene Arten von Assoziationsverträgen der EG; Beitrittsassoziierungen (Malta, Zypern, Girechenland und eben die Türkei), beitrittsvorbereitende Assoziation (Bulgarien, Estalnd, Litauen, Lettland, Tschechein, Slowakei, Rumänien, Polen, Ungarn), Assoziationen mit den EFTA (European Free Trade Association) um einen EWR (Europäischen Wirtschafts – Raum) zu erschaffen, entwicklungspolitische Assoziation (AKP-Staaten, Mittelmeerregion) und Partnerschaftsassoziationen (GUS-Staaten).

[5] Klunkert, Susanne, Assoziierungspolitik, in: Europa von A – Z, Bonn, 1995, S.71 – 74.

[6] Kaya, Atilla (Hrsg.), AB’nin yankıları ve gelişim sürecine dair görüşler düşünceler, in: Ülkü Ocağı Dergisi (Ausg. 66), Ankara, 2000, S. 60

[7] Diese Liberalisierung beinhaltete v.a. die Öffnung der Außenwirtschaft, des Außenhandels, des Devisenhandels und des Bankwesens.

[8] Wie Portugal auch 1986 der Europäischen Gemeinschaft beigetreten.

[9] Tayfur, M. Fatih, Yunanistan ve İspanya’nın Avrupalaşma Serüveni ve Türkiye, in: Türkiye ve Avrupa, Ankara, 1997, S. 179 – 220.

[10] Manisalı, Erol, Türkiye – AB ilişkilerinin gelişim süreci, in: Ülkü Ocağı Dergisi (Ausg. 66), Ankara, 2000, S. 47 – 50.

[11] Es handelt sich dabei um ein Buch von Harun Gümrükçü mit dem Titel Türkei und Europäische Union aus der Europa – Reihe der ITES – Publikationen.

[12] Gümrükçü, Harun, Türkei und Europäische Union, Istanbul 1997, S 45 – 63.

[13] Die Zollunion war eigentlich das Wirtschaftssystem der EU, worin die Neumitglieder durch technische und wirtschaftliche Hilfe der Altmitglieder integriert wurden. Die Türkei aber unterwarf sich dieser Zollunion und dessen Bestimmungen ohne einen Beitritt.

[14] Eralp, Atilla, Soğuk Savaş’tan Günümüze Türkiye – Avrupa Birliği İlişkileri, in: Türkiye ve Avrupa, Ankara, 1997, S. 106 – 112.

[15] EFTA (European Free Trade Association/ Europäische Freihandelsvereinigung) –1960 zwischen Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz gegründet und als Schutzbündnis (wirtschaftlich) gegen die EWG vorgesehen. 1970 trat Island, 1986 Finnland und 1991 Lichtenstein bei. Gleichzeitig sollte die EFTA auch eine „Verschmelzung“ mit der EWG in Form eines freien Marktes herbeiführen. Im Gegensatz zur EWG sollten keine Hoheitsrechte an eine gemeinsame Verwaltung abgetreten werden. (Dörr, Manfred, in: Gesellschaft und Staat, 9. Aufl., München, 1995, S. 238)

[16] Die Türkei hatte die Möglichkeit der EFTA beizutreten, nutzte diese Gelegenheit aber seltsamerweise nicht.

Fin de l'extrait de 27 pages

Résumé des informations

Titre
Die historische EU-Türkei-Beziehung aus türkischer Sicht
Université
University of Frankfurt (Main)  (Politikwissenschaften)
Note
1,5
Auteur
Année
2001
Pages
27
N° de catalogue
V25327
ISBN (ebook)
9783638279895
Taille d'un fichier
603 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Arbeit sollte die historische Beziehung der Türkei und der Europäischen Union einmal aus türkischer Sicht erörtern. Dabei wurde darauf geachtet, möglichst türkische Quellen zu bearbeiten.
Mots clés
EU-Türkei-Beziehung, Sicht
Citation du texte
Baris Celik (Auteur), 2001, Die historische EU-Türkei-Beziehung aus türkischer Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25327

Commentaires

  • invité le 2/6/2004

    EU - Türkei oder Hassliebe.

    Der Autor, hat die letzten 50 Jahre aus türkischer Sicht sehr gut beschrieben. Sehr bald werden wir wieder eine Zuspitzung bei den Beziehungen zwischen EU und der Türkei erleben. Am 14 - 15 Dezember 2001 wird in Belgien über 2 sehr wichtige Punkte gesprochen. 1- Eintritt von griechischem Teil des Zypern nach EU. 2- Volle logistische Unterstützung von neuem EU – Spezialstreitkräfte durch NATO. In beiden Punkten erwarten die EU-Staaten, dass die Türkei nachgibt und Zugeständnisse macht. Solange die EU alles nimmt aber nichts gibt, werden wir auf eine Entspannung der EU – Türkei Verhältnisse
    noch sehr lange warten.

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Titre: Die historische EU-Türkei-Beziehung aus türkischer Sicht



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