Mediation - Chancen und Risiken


Trabajo de Seminario, 2002

18 Páginas, Calificación: 12 Punkte


Extracto


Inhalt

A Einleitung

B Chancen und Risiken, Grenzen der Mediation
I. Risiken der und Hindernisse für die Mediation
1. Risiken tatsächlicher Art
a) Ausbildungsmängel bei Mediatoren
b) Probleme bei der Anbahnung eines Mediationsverfahrens
c) Grundsatz der Vertraulichkeit in der Mediation
d) Rechtsschutzversicherungen in Deutschland
e) Akzeptanz bei der Bevölkerung
f) speziell: Akzeptanz bei der Rechtsanwaltschaft
2. Risiken rechtlicher Art
a) §1 Rechtsberatungsgesetz
b) fehlender Schutz der Berufsbezeichnung "Mediator"
3. Risiken insbesondere für Anwaltsmediatoren
a) § 43a Abs. 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (widerstreitende Interessen)
b) § 43b Bundesrechtsanwaltsordnung (Werbung)
II. Chancen für die Mediation
1. Chancen tatsächlicher Art
a) Vorteile der Mediation
b) nicht vor Gericht austragbare Streitigkeiten
2. Chancen rechtlicher Art
a) Werbung (für Nichtanwälte)
b) beginnende prozessrechtliche Einbindung der Mediation
3. Chancen insbesondere für Anwaltsmediatoren
III. Grenzen der Mediation
a) Nichtaufbrechbarkeit von Dominanzmustern
b) Artikulationsprobleme einer Partei
c) Streitigkeit nicht mediierbar

C Fazit – eine Zukunftsperspektive

Literaturverzeichnis

A Einleitung

Während sich die Mediation in anderen Ländern – allen voraus die USA – als Alternative zur gerichtlichen Streitbeilegung längst durchgesetzt hat, scheint Deutschland dieser Entwicklung noch hinterherzuhinken. An der amerikanischen (Rechts-) Kultur alleine kann es nicht liegen, denn auch in europäischen Staaten, besonders in Österreich, genießt die Mediation inzwischen einen recht hohen Stellenwert.

Diese Arbeit untersucht daher zunächst die Risiken der Mediation allgemein, wirft dann aber auch einen Blick auf die konkreten Probleme rechtlicher Art innerhalb Deutschlands. Untersucht werden außerdem die besonderen Risiken in bezug auf das Berufsbild des Anwaltmediators im Vergleich zu nichtanwaltlichen Mediatoren.

Anschließend werden den Risiken die Chancen für die Mediation und ihre Zukunftsaussichten gegenübergestellt.

Schließlich dürfen auch die Grenzen der Mediation – also die Bereiche, wo Mediation überhaupt keine Alternative zu Gerichtsverfahren darstellen kann – nicht ganz außen vor bleiben, um ein abgerundetes Bild über den Anwendungsbereich zu geben, bei dem die Chancen und Risiken sich überhaupt auf die Zukunftsaussichten der Mediation auswirken können.

B Chancen und Risiken, Grenzen der Mediation

I. Risiken der und Hindernisse für die Mediation

1. Risiken tatsächlicher Art

a) Ausbildungsmängel bei Mediatoren

Eine schlechte Ausbildung der Berufstätigen ist eigentlich für jedes Berufsfeld ein Risiko und bedürfte daher grundsätzlich keiner eigenen Erwähnung. Da die Mediation als recht junges Berufsfeld aber noch relativ unbekannt ist, wirken sich Fehler von Mediatoren fatal auf das Bild des Mediators aus und eine gesellschaftliche Anerkennung wird bei einer Häufung solcher Fehler stark erschwert. Dieses Problem wird insbesondere noch dadurch verstärkt, dass es bisher keine gesetzlich festgelegten Ausbildungsstandards für Mediatoren gibt, sondern lediglich Richtlinien (empfohlen werden circa 200 Stunden Mindestausbildung[1]), was die Gefahr erhöht, dass schlecht ausgebildete Mediatoren diesen Beruf praktizieren. Eine der Hauptgefahren und einer der häufigsten Fehler innerhalb des Mediationsverfahrens ist, dass der Mediator versucht zu manipulieren oder seine Lösungen durchzusetzen, statt als Prozessverantwortlicher den Lösungen der Parteien zur Geltung zu verhelfen, was sich negativ auf die Zufriedenheit der Parteien auswirkt.[2] Dass schlecht ausgebildete Mediatoren solchen Verfahrensfehlern nicht ausreichend begegnen können, liegt auf der Hand.

b) Probleme bei der Anbahnung eines Mediationsverfahrens

Zwei Gefahren stellen bereits zu Beginn des Mediationsverfahrens ein Risiko für die Mediation dar. Für jeden Mediator stellt sich die Frage, wie er eine Beauftragung mit einem Mediationsverfahren erhalten kann. Im - selteneren - Fall der Beauftragung direkt durch eine der Konfliktparteien besteht grundsätzlich das Problem, dass der Mediator bei der Kontaktierung der anderen Konfliktpartei dieser leicht den falschen Eindruck vermitteln kann, lediglich für die Partei zu arbeiten, die ihn angerufen hat. Dieses Problem wurzelt in dem auch durch das deutsche Rechtswesen geprägten Konfliktbewusstsein unserer Gesellschaft, nach dem eine Kontaktaufnahmeversuch eines Dritten zur Beilegung eines Konflikts grundsätzlich nur durch einen Vertreter der Gegenpartei erfolgen kann. Daher muss ein Mediator, bevor er mit dem eigentlichen Mediationsverfahren beginnen kann, zuerst beide Parteien von seiner Un- - oder richtiger - Allparteilichkeit überzeugen.

Im anderen - in der Praxis häufigeren Fall - wendet sich eine Konfliktpartei als erstes an einen Rechtsanwalt, da dieser in der Regel nach wie vor die erste Anlaufstelle nach gescheiterten Konflikten ist[3]. Dann liegt es in der Verantwortung des Rechtsanwaltes, zu entscheiden, ob ein Mediationsverfahren im jeweiligen Fall Sinn macht oder nicht. Meist wird diese Entscheidung noch zuungunsten der Mediation ausfallen, da in der anwaltlichen Ausbildung diese quasi keine Rolle spielt[4], die meisten Anwälte also gar nicht wissen können, ob eine Mediation im konkreten Fall Sinn macht oder nicht. Und selbst wenn ein Anwalt erkennt, dass ein bestimmter Fall mediierbar wäre, stellt sich immer noch die Frage, ob er die Parteien an einen Mediator weiterleitet oder ob er den Parteien wider besseren Wissens zu einem gerichtlichen Verfahren rät. Insbesondere aufgrund der großen Anzahl der Rechtsanwälte auf dem deutschen Markt, die teils ums materielle Überleben kämpfen müssen, wird auch hier wohl eher zuungunsten der Mediation entschieden[5]. Die Gefahr, dass mediierbare Fälle bereits bei den Anwälten "stecken bleiben" ist also relativ groß.

c) Grundsatz der Vertraulichkeit in der Mediation

Ein weiteres Risiko bergen die möglichen Folgen eines Mediationsverfahrens, wenn die Parteien zu keiner Einigung gelangt sind. Da Mediation das gegenseitige Vertrauen der Parteien erfordert, bringt es das Verfahren notwendigerweise mit sich, dass die Parteien ihre Interessen und nur ihnen bekannte Fakten, die der jeweiligen Gegenpartei von Vorteil sein können, offenlegen. Diese Bestandteile - gegenseitiges Vertrauen und Aufdecken der eigenen Interessen / Fakten - sind integrale Bestandteile des Mediationsverfahrens. Sollte es aber statt einer Einigung zu einem späteren Gerichtsverfahren kommen, hat sich die Partei, die im Mediationsverfahren ihre Fakten aufgedeckt und mit offenen Karten gespielt hat, quasi selber ans Messer geliefert, da die Gegenpartei nun von den ihr zur Verfügung stehenden Informationen gewinnbringend Gebrauch machen kann[6]. Da die Konfliktparteien in der Regel bereits vor dem Mediationsverfahren das Scheitern der Mediation und ein darauf folgendes Gerichtsverfahren einkalkulieren, ist ein vertrauensvoller Umgang im Mediationsprozess und damit der Erfolg der Mediation gefährdet.

Erschwerend kommt hinzu, dass das deutsche Recht ein Verwertungsverbot von Beweismitteln, die in einem Mediationsverfahren offengelegt wurden, nicht kennt. Zwar umgehen einige Mediatoren dieses Problem mittels einer Vertragsstrafenregelung[7], doch widerspricht dieses Vorgehen wiederum dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in der Mediation. Denn Vertrauen lässt sich mittels einer Vertragsstrafenregelung nicht erzwingen. Vertrauen als emotionale Entscheidung kann nicht durch materielle Anreize bzw. Risiken beeinflusst werden.

Eine andere, bessere Möglichkeit, dieses Risiko zu minimieren ist eine "Orchestrierung von Geben und Nehmen"[8], was bedeutet, dass die Parteien ihre Informationen Schritt für Schritt gegenseitig mitteilen, so dass schließlich beide Parteien über Wissen verfügen, welches sie in einem späteren Prozess verwenden könnten. Gerade aber dieses gegenseitige Wechselspiel von Geben und Nehmen schafft Vertrauen und verringert die Gefahr einer späteren Verwendung im Prozess, ja verringert die Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt zu einem Prozess kommt.

[...]


[1] z.B. Ausbildungsrichtlinie für Wirtschaftsmediatoren der Deutschen Gesellschaft für Mediation in der Wirtschaft e.V., http://www.centrale-fuer-mediation.de/texte/dgmw_ausbildungsrichtlinien.htm bzw. Ausbildungsordnung der BAFM für Familienmediation, http://www.centrale-fuer-mediation.de/texte/ausbildungsordnung.htm

[2] Interview mit Prof. Dr. Stephan Breidenbach, 2.3.00, http://www.humboldt-forum-recht.de/2-2000/Drucktext.html

[3] Breidenbach, Mediation für Juristen, Seite 98

[4] Breidenbach, Mediation für Juristen, Seite 98

[5] Breidenbach, Mediation für Juristen, Seite 99

[6] Interview mit Prof. Dr. Stephan Breidenbach, 2.3.00, http://www.humboldt-forum-recht.de/2-2000/Drucktext.html

[7] z.B. Mustertexte für Mediation, Punkt 5.8. bei http://www.mediate.at/form1.html

[8] Interview mit Prof. Dr. Stephan Breidenbach, 2.3.00, http://www.humboldt-forum-recht.de/2-2000/Drucktext.html

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Mediation - Chancen und Risiken
Universidad
German University of Administrative Sciences Speyer  (Verwaltungswissenschaften)
Curso
Seminar Administratives Entscheiden - Theorien und Methoden
Calificación
12 Punkte
Autor
Año
2002
Páginas
18
No. de catálogo
V2537
ISBN (Ebook)
9783638115407
ISBN (Libro)
9783638756167
Tamaño de fichero
602 KB
Idioma
Alemán
Notas
Seminararbeit über die Chancen und Risiken der - für die Mediation, vor allem auch in Hinblick auf das Spannungsfeld Juristen - Mediatoren - Anwaltsmediatoren. 394 KB
Palabras clave
Chancen und Risiken der Mediation, Konfliktmanagement, alternative Streitbeilegung
Citar trabajo
Jochen Weisser (Autor), 2002, Mediation - Chancen und Risiken, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2537

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