Der Begriff der Jugendgerichtshilfe umschreibt die Aktivitäten der
Jugendhilfe aus Anlass einer Straftat. Die Jugendgerichtshilfe soll also bei
Gesetzeskonflikten von Jugendlichen oder Heranwachsenden tätig werden.
Organisatorisch ist die Jugendgerichtshilfe dem Jugendamt als
sozialpädagogische Fachbehörde nach § 52 KJHG zugeordnet.
Die Jugendämter üben die Jugendgerichtshilfe wiederum im
Zusammenwirken mit Vereinigungen für Jugendhilfe aus (Caritas etc.) (§ 38
I JGG).
Inhaltlich ergibt sich die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe aus dem
Jugendgerichtsgesetz und dem daraus resultierenden Erziehungsgedanken.
Ihre Aufgaben und Funktionen sind vor allem in § 52 KJHG und in § 38
JGG, auf dem der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt, gesetzlich verankert.
Diese Gewichtung zum JGG ist wohl historisch zu begründen, jedoch sollte
der sozialpädagogische Teil, welcher im SGB VIII (KJHG) verankert ist, mehr
in den Vordergrund gerückt werden. Aus heutiger Sicht werden in der Jugendgerichtshilfe zwei Aufgaben
miteinander vermischt, die eigentlich nicht gemeinsam wahrgenommen
werden können.
Zum Einen die sozialpädagogische Hilfe für die straffällig gewordenen
Jugendlichen, die ein Vertrauensverhältnis zwischen Täter und
Sozialarbeiter voraussetzt um effektiv sein zu können, zum Anderen die
Mitwirkung im jugendstrafgerichtlichen Verfahren. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Historische Entwicklung
- Germanische Zeit
- Fränkische Zeit und Mittelalter
- Neuzeit bis zum 19. Jahrhundert
- Jugendgerichtsbewegung
- Das erste eigenständige Jugendstrafrecht
- Der Nationalsozialismus und Jugendstrafrecht
- Das Jugendgerichtsgesetz von 1953
- Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gemäß § 38 JGG
- Ermittlungshilfe § 38 II S. 2 JGG
- Berichtshilfe § 38 II, S. 2, 3 JGG
- Sanktionsüberwachung § 38 II, S. 5 bis 7 JGG
- Betreuung § 38 II, S. 9 JGG
- Die Pflichten der JGH in Kürze
- Rechte der Jugendgerichtshilfe
- Mitwirkungsrecht im gesamten Verfahren § 38 III, S. 1, 2 JGG
- Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung § 38 III, S. 1, § 50 III JGG
- Recht auf Erteilung des Wortes § 50 III, S. 2 JGG
- Akteneinsicht
- Verkehrsrecht mit dem Beschuldigten § 93 III JGG während der U-Haft
- Weitere Rechte der JGH
- Der Rollenkonflikt der JGH
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit der Jugendgerichtshilfe gemäß § 38 JGG. Sie beleuchtet die historische Entwicklung dieses wichtigen Bereichs der Jugendhilfe, die Aufgaben und Rechte der Jugendgerichtshilfe sowie den Rollenkonflikt, dem sie im Strafrechtssystem ausgesetzt ist.
- Historische Entwicklung der Jugendgerichtshilfe
- Aufgaben und Funktionen der Jugendgerichtshilfe gemäß § 38 JGG
- Rechte der Jugendgerichtshilfe
- Der Rollenkonflikt der Jugendgerichtshilfe
- Die Bedeutung von sozialpädagogischer Hilfe für straffällige Jugendliche
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung definiert den Begriff der Jugendgerichtshilfe und skizziert ihre gesetzliche Verankerung. Kapitel 2 beleuchtet die geschichtliche Entwicklung der Jugendgerichtshilfe, beginnend mit der germanischen Zeit und fortlaufend bis zum 19. Jahrhundert. Dabei werden die frühen Ansätze einer Sonderbehandlung straffällig gewordener Jugendlicher und die Veränderungen der Rechtsprechung im Laufe der Jahrhunderte dargelegt. Kapitel 3 widmet sich der Jugendgerichtsbewegung und der Entstehung des eigenständigen Jugendstrafrechts. Es werden die Entwicklungen während des Nationalsozialismus und die Einführung des Jugendgerichtsgesetzes von 1953 behandelt. Kapitel 4 befasst sich mit den konkreten Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gemäß § 38 JGG, darunter die Ermittlungshilfe, die Berichtshilfe, die Sanktionsüberwachung und die Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher. Kapitel 5 führt die Rechte der Jugendgerichtshilfe aus, wie das Mitwirkungsrecht im gesamten Verfahren, das Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung, das Recht auf Erteilung des Wortes und das Akteneinsichtsrecht. Kapitel 6 befasst sich mit dem Rollenkonflikt der Jugendgerichtshilfe, der aus ihrer doppelten Aufgabe als sozialpädagogische Hilfe und als Mitwirkende im Jugendstrafverfahren entsteht.
Schlüsselwörter
Jugendgerichtshilfe, § 38 JGG, Jugendstrafrecht, Jugendhilfe, Strafrecht, Sozialpädagogik, Jugendgerichtsbewegung, historische Entwicklung, Aufgaben, Rechte, Rollenkonflikt, Ermittlungshilfe, Berichtshilfe, Sanktionsüberwachung, Betreuung, Mitwirkungsrecht, Anwesenheitsrecht, Akteneinsicht, Jugendamt, Jugendgerichtsgesetz.
- Arbeit zitieren
- Svea Dahlström (Autor:in), 2003, Die Jugendgerichtshilfe § 38 JGG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25474