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Die Jugendgerichtshilfe § 38 JGG

Title: Die Jugendgerichtshilfe § 38 JGG

Term Paper , 2003 , 19 Pages , Grade: 1-

Autor:in: Svea Dahlström (Author)

Social Work
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Summary Excerpt Details

Der Begriff der Jugendgerichtshilfe umschreibt die Aktivitäten der
Jugendhilfe aus Anlass einer Straftat. Die Jugendgerichtshilfe soll also bei
Gesetzeskonflikten von Jugendlichen oder Heranwachsenden tätig werden.
Organisatorisch ist die Jugendgerichtshilfe dem Jugendamt als
sozialpädagogische Fachbehörde nach § 52 KJHG zugeordnet.
Die Jugendämter üben die Jugendgerichtshilfe wiederum im
Zusammenwirken mit Vereinigungen für Jugendhilfe aus (Caritas etc.) (§ 38
I JGG).
Inhaltlich ergibt sich die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe aus dem
Jugendgerichtsgesetz und dem daraus resultierenden Erziehungsgedanken.
Ihre Aufgaben und Funktionen sind vor allem in § 52 KJHG und in § 38
JGG, auf dem der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt, gesetzlich verankert.
Diese Gewichtung zum JGG ist wohl historisch zu begründen, jedoch sollte
der sozialpädagogische Teil, welcher im SGB VIII (KJHG) verankert ist, mehr
in den Vordergrund gerückt werden. Aus heutiger Sicht werden in der Jugendgerichtshilfe zwei Aufgaben
miteinander vermischt, die eigentlich nicht gemeinsam wahrgenommen
werden können.
Zum Einen die sozialpädagogische Hilfe für die straffällig gewordenen
Jugendlichen, die ein Vertrauensverhältnis zwischen Täter und
Sozialarbeiter voraussetzt um effektiv sein zu können, zum Anderen die
Mitwirkung im jugendstrafgerichtlichen Verfahren. [...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Historische Entwicklung

2.1 Germanische Zeit

2.2 Fränkische Zeit und Mittelalter

2.3 Neuzeit bis zum 19. Jahrhundert

3. Jugendgerichtsbewegung

3.1 Das erste eigenständige Jugendstrafrecht

3.2 Der Nationalsozialismus und Jugendstrafrecht

3.3 Das Jugendgerichtsgesetz von 1953

4. Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gemäß § 38 JGG

4.1 Ermittlungshilfe § 38 II S. 2 JGG

4.2 Berichtshilfe § 38 II, S. 2, 3 JGG

4.3 Sanktionsüberwachung § 38 II, S. 5 bis 7 JGG

4.4 Betreuung § 38 II, S. 9 JGG

4.5 Die Pflichten der JGH in Kürze

5. Rechte der Jugendgerichtshilfe

5.1 Mitwirkungsrecht im gesamten Verfahren § 38 III, S. 1, 2 JGG

5.2 Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung § 38 III, S. 1, § 50 III JGG

5.3 Recht auf Erteilung des Wortes § 50 III, S. 2 JGG

5.4 Akteneinsicht

5.5 Verkehrsrecht mit dem Beschuldigten § 93 III JGG während der U-Haft

5.6 Weitere Rechte der JGH

6. Der Rollenkonflikt der JGH

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit befasst sich mit der Rolle, den Aufgaben und den Rechten der Jugendgerichtshilfe (JGH) gemäß § 38 JGG. Ziel ist es, den historischen Kontext sowie die duale Funktion der JGH als Unterstützungsorgan der Justiz bei gleichzeitiger pädagogischer Betreuung des Jugendlichen zu beleuchten und den damit verbundenen Rollenkonflikt zu analysieren.

  • Historische Entwicklung des Jugendstrafrechts und der Jugendgerichtshilfe.
  • Detaillierte Analyse der gesetzlichen Aufgaben gemäß § 38 JGG.
  • Untersuchung der Rechte der JGH im Strafverfahren.
  • Diskussion des inhärenten Rollenkonflikts zwischen Kontrollfunktion und Vertrauensverhältnis.

Auszug aus dem Buch

Der Rollenkonflikt der JGH

Wie in den letzten Kapiteln dargestellt übt die JGH eine Doppelfunktion aus. Sie muss einerseits im Rahmen des § 38 II, S. 2, 5, 6 JGG ermittelnd und überwachend für das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft tätig sein, aber andererseits ein Vertrauensverhältnis zu dem jugendlichen Straftäter aufbauen.

Dieser Rollenkonflikt wirkt sich in der Praxis oftmals negativ auf die Betreuung und Hilfestellung für den Jugendlichen aus. Viele jugendliche Straftäter sind der Meinung, dass die Mitarbeiter der JGH vornehmlich dem Gericht verpflichtet, und somit keine Vertrauenspersonen sind.

Es ist eine ständige Gratwanderung für die Mitarbeiter der JGH, die Hilfe leisten sollen, aber auch Vorschläge für zu verhängende Sanktionen gegen den Jugendlichen in der Hauptverhandlung machen müssen. Auch wenn diese geeignet sind, so zerstören sie doch oft das Vertrauensverhältnis zwischen Helfer und Täter.

Würde der Vertreter der JGH jedoch ausschließlich für den Jugendlichen sprechen, so würde das dem Erziehungsgedanken entgegenstehen und den Jugendgerichtshelfer parteiisch erscheinen lassen.

Zusammenfassung der Kapitel

1.Einleitung: Einführung in den Begriff der Jugendgerichtshilfe und deren Einordnung in das Jugendgerichtsgesetz sowie das KJHG.

2.Historische Entwicklung: Darstellung der Entwicklung vom germanischen Strafverständnis über das Mittelalter bis zur Neuzeit und dem Aufkommen des Erziehungsgedankens.

3. Jugendgerichtsbewegung: Analyse der Bemühungen um ein eigenständiges Jugendstrafrecht, beeinflusst durch Reformer wie Franz von Liszt, sowie die Auswirkungen des Nationalsozialismus und das JGG von 1953.

4. Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gemäß § 38 JGG: Detaillierte Erläuterung der Kernaufgaben wie Ermittlungs- und Berichtshilfe, Sanktionsüberwachung und Betreuung.

5. Rechte der Jugendgerichtshilfe: Zusammenfassung der rechtlichen Befugnisse der JGH, einschließlich Mitwirkungs-, Anwesenheits- und Verkehrsrechten.

6. Der Rollenkonflikt der JGH: Untersuchung der Problematik, dass die JGH gleichzeitig als Kontrollorgan der Justiz und als Vertrauensperson für den Jugendlichen fungieren muss.

Schlüsselwörter

Jugendgerichtshilfe, JGG, Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Jugendhilfe, Strafmündigkeit, Sozialarbeit, Rollenkonflikt, Sanktionsüberwachung, Jugendamt, Ermittlungshilfe, Resozialisierung, Heranwachsende, Strafverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundlagen und die praktische Arbeit der Jugendgerichtshilfe (JGH) im deutschen Jugendstrafverfahren.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die historische Genese des Jugendstrafrechts, die gesetzlich verankerten Aufgaben und Rechte der JGH sowie die Problematik des Rollenkonflikts.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die Doppelfunktion der JGH – Hilfe für den Jugendlichen einerseits und Unterstützung der Justiz andererseits – zu analysieren und deren Auswirkungen auf die Praxis zu verdeutlichen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine juristische und sozialwissenschaftliche Literaturanalyse sowie die Auswertung relevanter Gesetzestexte des JGG und des SGB VIII.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, die konkreten Aufgaben (Ermittlung, Bericht, Überwachung), die Rechte der JGH im Verfahren und die Analyse des Rollenkonflikts.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Jugendgerichtshilfe, JGG, Erziehungsgedanke, Rollenkonflikt und Resozialisierung.

Warum wird der Rollenkonflikt der JGH als "unlösbar" bezeichnet?

Weil die gesetzliche Verpflichtung zur Zuarbeit für die Justiz und die pädagogische Rolle als Vertrauensperson für den Jugendlichen in der Praxis kaum vereinbar sind, ohne den jeweils anderen Aspekt zu schwächen.

Welche Bedeutung hat der Bericht der JGH im Jugendstrafverfahren?

Der Bericht ist das Kernstück des Verfahrens, da er die Täterpersönlichkeit erforscht und dem Richter als Entscheidungsgrundlage für die Wahl der pädagogischen Maßnahmen dient.

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Details

Title
Die Jugendgerichtshilfe § 38 JGG
College
University of Applied Sciences Frankfurt am Main  (.)
Grade
1-
Author
Svea Dahlström (Author)
Publication Year
2003
Pages
19
Catalog Number
V25474
ISBN (eBook)
9783638280860
Language
German
Tags
Jugendgerichtshilfe
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Svea Dahlström (Author), 2003, Die Jugendgerichtshilfe § 38 JGG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25474
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