Platonische und Aristotelische Auffassung von Gerechtigkeit - Ein kritischer Vergleich


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2003

20 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Einleitung in das Thema
1.2 Zur Methode

2. Gerechtigkeitsbegriff nach Aristoteles

3. Gerechtigkeitsbegriff nach Platon

4. Vergleich
4.1 Ansatzpunkt der Gerechtigkeit
4.2 Ziel der Gerechtigkeit
4.3 Umsetzungsmöglichkeiten des jeweiligen Gerechtigkeitsbegriffs

5. Abschließende Bemerkungen

6. Bibliographie

1. Einleitung

1.1 Einleitung in das Thema

Ich habe mich mit dem Thema der aristotelischen und platonischen Auffassung von Gerechtigkeit befasst.

Das interessante an diesem Thema sind die auch heute noch oftmals unterschiedlich auftretenden Meinungen über die Gerechtigkeit, obwohl ein eigentlich festes Grundgefüge und eine klare alltagstaugliche Definition vorliegt.

Trotzdem kommt es unter verschiedenen Personengruppen, charakterisiert durch sowohl sozialen Status, als auch durch geographische Zugehörigkeit, oft zu unterschiedlichem Verständnis von Gerechtigkeit.

Somit ist es nicht verwunderlich, dass ein Top-Manager eine Abfindung in Millionenhöhe für gerecht hält, obwohl unter seinem Management ein ganzer Konzern bankrott gegangen ist. Diejenigen, die durch den Bankrott des Konzerns ihre Ersparnisse verloren haben, empfinden dagegen eine Abfindung für den Manager in dieser Höhe natürlich als nicht gerecht.

Beispiele wie diese lassen sich zuhauf finden. Nimmt man nun den Ausgang eines Gerichturteils oder den Zuschlag für einen Auftrag, es ist immer wieder erstaunlich, wie weit die unterschiedlichen Auffassungen von Gerechtigkeit auseinandergehen.

Aus diesem Grunde habe ich mich entschlossen, mich mit den zwei bestimmten Konstrukten der Gerechtigkeit bei Platon und Aristoteles zu befassen und sie schließlich zu vergleichen.

1.2 Zur Methode

Zur Methode dieses Vergleichs ist zu sagen, dass ich zuerst die beiden Gedankenkonstrukte für sich wiedergegeben habe und sie im Nachhinein in Hinblick auf unterschiedliche Punkte verglichen habe.

Ich habe versucht, die Darlegung der einzelnen Gedankengebäude auf das wesentliche zu reduzieren und somit kurz zu halten, was besonders bei Platon recht schwierig war, da er einen sehr weiten Bogen zur Einführung und näherer Bestimmung der Gerechtigkeit schlägt.

2. Gerechtigkeitsbegriff nach Aristoteles

Das Thema der Gerechtigkeit behandelt Aristoteles ausführlich in Buch V der Nikomachischen Ethik. Die gesamten Erläuterungen zu diesem Thema sind stark mathematisch geprägt. Die Gerechtigkeit wird numerisch, sie wird als eine Sache dargestellt.

Gerechtigkeit ist nach Aristoteles eine feste Grundhaltung, „von der her die Menschen die Fähigkeit haben, gerechte Handlungen zu vollziehen, von der aus sie (de facto) gerecht handeln und ein festes Verlangen nach dem Gerechten haben[1]. Sie stellt die Mitte zwischen zwei Extremen dar und somit auch ihre Abhängigkeit voneinander. Es kann keine Gerechtigkeit ohne Ungerechtigkeit und umgekehrt geben, da sowohl die Gerechtigkeit als auch die Ungerechtigkeit ihre Wirkkraft in Bezug auf die jeweils andere entfaltet.

Die Gerechtigkeit an Sich stellt den obersten Vorzug des Charakters dar, sie ist die vollkommene Trefflichkeit, da sie in der Anwendung von sich selber besteht. Die Gerechtigkeit als vollkommene Trefflichkeit ist kein Teil der ethischen Tugenden, sondern sie genügt sich alleine.

Aristoteles stellt fest, dass der Begriff der Gerechtigkeit und der Ungerechtigkeit mehrdeutig ist, woraufhin er zur genaueren Bestimmung vorläufig einführt, was einen gerechten oder ungerechten Menschen ausmacht, wobei er den Begriff zunächst negativ bestimmt. „Als ungerecht gilt, (A) wer die Gesetze, (B) wer die gleichmäßige Verteilung der Güter, die bürgerliche Gleichheit, missachtet, und somit gilt offenbar als gerecht, (A) wer Gesetz und (B) wer bürgerliche Gleichheit achtet[2].

Durch diese beiden „Definitionen“ führt Aristoteles zwei unterschiedliche Formen der Gerechtigkeit ein, die universelle (A) und die spezifische (B)[3]. Allerdings folgt ebenfalls, das alles, was gesetzlich ist, auch gerecht ist. Das Ziel der Gesetze ist es, Vorteile für das gesamte Volk oder einzelne Gruppen hervorzubringen, somit ist die Gerechtigkeit nach Aristoteles ein Handeln, dass das Glück für das Gemeinwesen nicht nur fördert, sondern es auch erhält. Verallgemeinernd kann man sagen, dass es gerecht ist, nach der sittlichen Tugend zu handeln.

Im folgenden befasst sich Aristoteles mit der Teilerscheinung der Gerechtigkeit, der spezifischen Gerechtigkeit und der Teilerscheinung der Ungerechtigkeit, der Minderwertigkeit. Der Unterschied zwischen minderwertigen und ungerechten Taten besteht darin, dass die minderwertigen Taten nicht auf ein Mehr-Wollen abzielen, dass sie sich auf einen Charakterfehler zurückführen lassen. Dies ist bei ungerechten Taten nicht der Fall, sie lassen sich auf nichts zurückführen, die Ungerechtigkeit selbst kann als Charakterfehler bezeichnet werden.

Da eine Verletzung der bürgerlichen Gleichheit sich zu der Verletzung der Gesetzte verhält wie das Teil zum Ganzen, so muss im folgenden nur über die Gerechtigkeit als Teilerscheinung gesprochen werden, da eine Verletzung der spezifischen Gerechtigkeit (bürgerliche Gleichheit) eine Verletzung der universellen Gleichheit (Gesetze) mit sich bringt.

Die Gerechtigkeit als Teilerscheinung hat zwei sich unterscheidende Grundformen:

1. Die erste Form tritt beim Zuerteilen von Geld, Ehre oder sonstigen Gütern in Erscheinung, an denen die Angehörigen der Polis teilzuhaben berechtigt sind.
2. Die zweite Grundform ist zuständig für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Menschen.

Die zweite Grundform unterteilt Aristoteles allerdings noch in freiwillige und unfreiwillige Beziehungen[4].

Da der Ungerechte die Gleichheit verletzt, die Gleichheit doch Gerechtigkeit bedeutet, steht nun fest, dass die Gerechtigkeit das Mittlere darstellt, sie ist die Mitte zwischen zwei Extremen, zwischen einem Zuviel und Zuwenig.

Aristoteles führt nun die Proportionen[5] ein. Da das Gleiche mindestens zwei Teile braucht, braucht das Gerechte analog dazu zwei Personen. Da das Gerechte das Mittlere ist, muss es zwangsläufig noch zwei Teile um sich haben, folglich braucht das gerechte vier Glieder, zwei Personen und zwei Objekte, an denen sich die Gerechtigkeit darstellt. Das Verhältnis der Objekte muss gleich dem Verhältnis der Subjekte sein, das Verhältnis muss angemessen[6] sein. Mathematisch lässt sich das Verhältnis wie folgt ausdrücken: A:B=C:D, wobei die einzelnen Glieder untereinander vertauscht werden können müssen (A:C=B:D). Wenn der proportionale Zusammenhang zwischen den einzelnen Gliedern stimmt, ist die Verbindung, die Verteilung gerecht, „denn das Proportionale ist ein Mittleres und das Gerechte ein Proportionales[7]. Das Gerechte ist folglich ein Mittleres.

Der durch diese Zuteilung erreichte Zustand ist gerecht, wenn die Proportionen stimmen, was man mathematisch leicht bestimmen kann. Dieser Zustand ist ungerecht, wenn ein Glied gegen die Proportionen verstößt. Auf diese Weise werden z.B. öffentliche Güter, aber auch Geld gerecht verteilt.

Im folgenden wird die Gerechtigkeit in den vertraglichen Beziehungen näher beleuchtet, Aristoteles spricht von der regelnden Gerechtigkeit[8]. Hierbei gilt als Messwert für die Gerechtigkeit das arithmetische Mittel, da die Partner, zwischen denen es eine Angelegenheit zu regeln gibt, gleich sind (A=B).

Wird eine Person durch den anderen geschädigt, so versucht der Richter, der das Gesetz repräsentiert, die Gewinn- an die Verlustseite anzupassen.

[...]


[1] ANE V1.

[2] ANE V2.

[3] Schmidt, Anm.V,11.

[4] Unter ‚frei gewollt’ versteht Aristoteles Geschäfte, also Kauf oder Verkauf, Leihe oder Miete. All diese Geschäfte sind freiwillig, da ihr Ursprung in einer freien Willensentscheidung liegt. Mit ‚Nicht frei gewollt’ sind die Akte gemeint, die a) heimlich geschehen, wie z.B. Diebstahl oder b) gewaltsamen Ursprungs sind, wie z.B. Misshandlung oder Totschlag.

[5] ANE V6 „...Proportion ist nämlich die Gleichheit der Verhältnisse...“.

[6] Die ausgeteilten Güter müssen dem Wert des Empfängers angemessen sein.

[7] ANE V7.

[8] ANE V7.

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Platonische und Aristotelische Auffassung von Gerechtigkeit - Ein kritischer Vergleich
Université
University of Duisburg-Essen
Note
2,0
Auteur
Année
2003
Pages
20
N° de catalogue
V25532
ISBN (ebook)
9783638281287
Taille d'un fichier
527 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Arbeit behandelt die Konzeptionen der Gerechtigkeit nach Platon und Aristoteles und vergleicht diese kritisch.
Mots clés
Platonische, Aristotelische, Auffassung, Gerechtigkeit, Vergleich
Citation du texte
Tim Kirchner (Auteur), 2003, Platonische und Aristotelische Auffassung von Gerechtigkeit - Ein kritischer Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25532

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Platonische und Aristotelische Auffassung von Gerechtigkeit - Ein kritischer Vergleich



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur