Bürgerbeteiligung und Rechtssicherheit bei John Locke


Dossier / Travail, 2002

20 Pages, Note: 1,0


Extrait


Gliederung

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Aufbau
1.3. Forschungsstand

2. Die politische Philosophie von John Locke
2.1. Naturzustand, Kriegszustand, Sklaverei
2.2. Eigentum
2.3. Die politische Gesellschaft

3. Die politische Beteiligung der Bürger
3.1. Gewaltenteilung, Gewaltenordnung
3.2. Das Wahlrecht
3.3. Das Widerstandsrecht

4. Schlußbetrachtung

5. Bibliographie
5.1. Selbständig erschienene Literatur
5.2. Unselbständig erschienene Literatur
5.3. Quellen

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

John Locke (1632-1704) gilt als der erste große Prophet einer liberalen Demokratie[1]. Prinzipien wie die Beteiligung der Bürger an der politischen Willensbildung und Gewaltenteilung gehen auf den englischen Philosophen zurück. Gerade im 20. Jahrhundert - dem Jahrhundert der totalitären Systeme - zeigte sich, wie politische Macht von Regierungen mißbraucht werden kann und wie Bürger der staatlichen Willkür scheinbar hilflos ausgeliefert waren.

Das Thema dieser Arbeit soll eine Einordnung der politischen Philosophie John Lockes sein. Auf der einen Seite wird er als Gründungsvater des Liberalismus gefeiert, auf der anderen Seite als Befürworter der Arbeiterausbeutung verschrien[2]. Wie konnte es zu solch unterschiedlichen Interpretationen kommen? Hat John Locke geschickt kapitalistische Theorien in seinem Werk verschleiert oder wurde er einfach nur falsch verstanden? Um dies zu klären ist zunächst die Beteiligung der Bürger an der politischen Herrschaft zu untersuchen. Hierbei soll heraus gearbeitet werden, wie eine politische Gesellschaft aufgebaut ist und wie sie funktioniert. Dabei möchte ich die Auffassung von Crawford Macpherson, welcher das Locke’sche Wahlrecht an den Besitz eines Bürgers gebunden sieht[3], näher beleuchten.

Des weiteren wird zu klären sein, ob das Volk wirklich der Obrigkeit ausgeliefert ist und in welcher Form die bürgerlichen Rechte gesichert werden. Leben die Bürger in einer politischen Gesellschaft wirklich sicherer als im Naturzustand? Können sie sich gegen Machtmißbrauch wehren oder bleibt ihnen letzten Endes doch nur den Himmel anzurufen[4] ?

Auf die kontroverse Diskussion um John Locke, die insbesondere während und nach dem 2. Weltkrieg aufkam[5] und die damit verbundenen verschiedenen Interpretationen des Naturrechtsverständnis Lockes, soll nicht eingegangen werden. Ebenso werde ich weitgehend auf die Biographie, den historischen Hintergrund[6] und auf weitere philosophische Werke Lockes verzichten, da dies die Arbeit zu umfangreich gestalten würde.

1.2. Aufbau

Kapitel 2 wird sich zunächst mit John Lockes politischer Philosophie beschäftigen. Hierbei soll der Schwerpunkt bei der Erläuterung einiger Grundbegriffe sowie bei einer Betrachtung der politischen Gesellschaft liegen. Neben deren Entstehung werde ich ebenfalls deren Ziele darstellen. Dies dient als Grundlage, um die verschiedenen Interpretationsansätze seiner Theorie nachzuvollziehen.

Das dritte Kapitel beschreibt den Ablauf der Willensbildung in einer politischen Gesellschaft. Hierbei ist zunächst deren Aufbau zu untersuchen. Anschließend soll die Frage des Wahlrechtes diskutiert werden. Außerdem werde ich die These von Crawford Macpherson[7] auf deren Gehalt prüfen. Um letztendlich eine Einordnung von John Locke zu ermöglichen, werde ich darüber hinaus sein Verständnis für die Rechtssicherheit der Bürger behandeln. Dazu ist es notwendig, neben einer Betrachtung des Widerstandsrechtes die Gründe anzugeben, die einen Aufstand des Volkes rechtfertigen. Am Ende dieses Kapitels soll daher die Frage, ob die Bürger in Lockes politischer Gesellschaft der Regierung ausgeliefert sind, beantwortet werden.

In der Schlußbetrachtung werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefaßt und eine politische Einordnung John Lockes vorgenommen. Außerdem möchte ich einen Überblick geben, wie John Locke letztendlich Einfluß auf die Geschichte sowie heutige politische Institutionen genommen hat.

1.3. Forschungsstand

Bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts hatte sich das Bild von John Locke als liberalen und religiös toleranten Philosophen weitgehend als allgemeine Lehrmeinung durchgesetzt[8]. Somit galt die Diskussion um Locke vorläufig als beendet. Erst mit den Veröffentlichungen von Leo Strauss[9] und Crawford Macpherson[10] wurde eine neue kontroverse Auseinandersetzung mit der politischen Philosophie Lockes angeregt und es kam besonders im englischsprachigen Raum vermehrt wieder zu Publikationen.

Im deutschsprachigen Raum ist zunächst Walter Euchner als Kenner des englischen Philosophen zu nennen. Er gibt in dem Band John Locke zur Einführung[11] sowie dem Aufsatz Locke[12] einen gut strukturierten jedoch nicht immer leicht lesbaren Gesamtüberblick über die philosophischen und politischen Werke Lockes. Ebenfalls detaillierte Ausführungen zu dem Thema bietet Rolf Meyer in seiner Promotionsarbeit[13]. Die Publikation ist leicht verständlich geschrieben und beschäftigt sich neben einem biographischen und historischen Abriß ausschließlich mit der politischen Philosophie John Lockes. Als sehr hilfreich erwies sich außerdem Manfred Brockners Aufsatz Wahlrecht und Demokratie in der politischen Philosophie John Lockes[14]. Er vertritt die Meinung, daß Locke keineswegs ein durch Besitz begründetes Wahlrecht befürwortete, sondern vielmehr seine Gedanken nicht konsequent zu Ende führte.

Neben der bereits erwähnten Sekundärliteratur, diente mir die deutsche Übersetzung[15] von John Lockes bedeutendsten politik-philosophischen Werk Second Treatise of Government als wichtigste primäre Quelle.

2. Die politische Philosophie von John Locke

2.1. Naturzustand, Kriegszustand, Sklaverei

Um auf die Notwendigkeit politischer Gesellschaften zu verweisen, skizziert John Locke zunächst den sog. Naturzustand. In diesem vorgesellschaftlichen Zustand leben die Menschen in vollkommener Freiheit und Gleichheit[16] miteinander. Wobei sich Gleichheit nicht auf die gleichen Gesinnungen und Fähigkeiten[17] aller bezieht. Vielmehr meint Locke, daß ein Jeder mit den selben Rechten ausgestattet ist. Da niemand über die Menschen autoritär herrscht, sind diese Richter und zugleich Vollstrecker in einer Person[18].

Ebenso ist vollkommene Freiheit nicht mit Zügellosigkeit[19] gleichzusetzen. Die Handlungen eines Einzelnen werden durch das Naturgesetz begrenzt. Dieses richtet sich an die Vernunft der Menschen und verbietet ihnen das Eigentum[20] Dritter zu zerstören. Nur falls es die Erhaltung der eigenen Person erfordert, kommt es zu Ausnahmen. Locke begründet diesen Gedankengang damit, daß die gesamte Schöpfung Gott gehört und alle Menschen verpflichtet sind, diese vor Schaden zu bewahren[21]. Da das Naturgesetz nicht niedergeschrieben ist, muß es jeder Einzelne für sich selbst auslegen und ausführen. Und obwohl die Menschen in Lockes Sicht zum überwiegenden Teil friedfertig sind, werden so durch individuelle Interpretationen bereits erste Konflikte verursacht[22].

Teilweise versucht Locke auch den Naturzustand auf die Geschichte zu beziehen[23]. Dennoch bleibt festzuhalten, daß es nicht das Hauptanliegen dieses Ansatzes ist, die historische Bestätigung des Naturzustandes zu finden. Vielmehr ging es John Locke darum, Möglichkeiten der Legitimation von Macht und Autorität zu zeigen. Nachdem er in der ersten Abhandlung Sir Robert Filmers These „Macht beruht auf Zeugung“ klar widerlegt hatte, sollte nun eine logische Gedankenkette, welche ihren Anfang im Naturzustand findet, den Ursprung von Herrschaft aufzeigen[24].

[...]


[1] Vgl.: Mayer-Tasch, Peter Cornelius: Nachwort. John Locke – Der Weg zur Freiheit, In: John Lo>

[2] Vgl.: Klenner, Hermann: Mister Locke beginnt zu publizieren. In: John Lo>

[3] Vgl.: Macpherson, Crawford: Die politische Theorie des Besitzindivdualismus, Frankfurt am Main 1967, S. 279ff

[4] Locke, John: Über die Regierung, Stuttgart 1999, §168

[5] Vgl.: Euchner, Walter: Naturrecht und Politik bei John Locke, Frankfurt am Main, 1969; Strauss, Leo: Naturrecht und Geschichte, Stuttgart 1956

[6] Vgl.: Thiel, Udo: Locke, Hamburg 1990

[7] s.o., S. 2

[8] Vgl.: Euchner, Walter: Naturrecht und Politik bei John Locke, Frankfurt am Main, 1969, S. 1

[9] Vgl.: Strauss, Leo: Naturrecht und Geschichte, Stuttgart 1956

[10] Vgl.: Macpherson, Crawford: Die politische Theorie des Besitzindividualismus, Frankfurt am Main 1967, S. 219 - 294

[11] Vgl.: Euchner, Walter: John Locke zur Einführung, Hamburg 1996

[12] Vgl.: Euchner, Walter: Locke, In: Maier, Hans / Heinz Rausch, Horst Denzer: Klassiker des politischen Denkens, Band 2, München 1987

[13] Vgl.: Meyer, Rolf: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie von John Locke, Frankfurt am Main 1991

[14] Vgl.: Brockner, Manfred: Wahlrecht und Demokratie in der politischen Philosophie John Lockes. In: Zeitschrift für Politik, Band 38, 1991, S. 47 - 63

[15] Vgl.: Locke, John: Über die Regierung, Stuttgart 1999

[16] ebd., §4

[17] Vgl.: ebd., §54

[18] Vgl.: ebd., §7

[19] ebd., §6

[20] Ich verwende die Bezeichnung „Eigentum“ im Sinne der dreifachen Bedeutung von Leben, Freiheit und (materiellen oder ländlichen) Besitz.

[21] Vgl.: Locke, John: Über die Regierung, Stuttgart 1999, §6

[22] Vgl.: Brocker, Manfred: Wahlrecht und Demokratie in der politischen Philosophie John Lockes. In: Zeitschrift für Politik, Band 38, 1991, S. 48

[23] Vgl.: Locke, John: Über die Regierung, Stuttgart 1999, §14, §15, §101, §102, §103

[24] Vgl.: Bouillon, Hardy: John Locke, Sankt Augustin 1997, S. 16-18; Locke, John: Über die Regierung, Stuttgart 1999, §1

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Bürgerbeteiligung und Rechtssicherheit bei John Locke
Université
Technical University of Chemnitz  (Politikwissenschaft)
Note
1,0
Auteur
Année
2002
Pages
20
N° de catalogue
V25545
ISBN (ebook)
9783638281317
Taille d'un fichier
482 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bürgerbeteiligung, Rechtssicherheit, John, Locke
Citation du texte
Michael Münch (Auteur), 2002, Bürgerbeteiligung und Rechtssicherheit bei John Locke, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25545

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