Entwicklungspolitische Aspekte der Außenwirtschaftsbeziehungen Thüringer Unternehmen zu Ländern in der "Dritten Welt"


Estudio Científico, 1999

91 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Teil I: Rahmenbedingungen eines außenwirtschaftlichen Engagements in Entwicklungsländern
1. Internationale Wirtschaftsbeziehungen
1.1. Aspekte der Weltwirtschaft
1.2. Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland in der Weltwirtschaft
2. Entwicklungspolitische Grundlagen: Begriffe und Kriterien
2.1. Entwicklung, Entwicklungsland und Entwicklungspolitik
2.2. Entwicklungspolitische Kriterien außenwirtschaftlichen Handelns in Entwicklungsländern
2.2.1. Einflußnahme auf die staatliche Menschenrechtspolitik
2.2.2. Politisch-bürgerliche Rechte
2.2.3. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle (wsk) Rechte
2.2.4. Kollektive Menschenrechte
3. Deutsche Außenwirtschaftsförderung in Entwicklungsländer und internationale Entwicklungszusammenarbeit
3.1. Struktur der Exportförderung in Entwicklungsländer
3.2. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit
3.3. Beurteilung der Außenwirtschaftsförderung und der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sowie Reformvorschläge
3.3.1. Einschätzung und Reformvorschläge bezüglich der allgemeinen Außenwirtschaftsförderung
3.3.1.1. Beurteilung der Außenwirtschaftsförderung
3.3.1.1.1. Entwicklungspolitische Perspektive
3.3.1.1.2. Nationale Außenwirtschaftsförderung im internationalen rechtlichen Kontext
3.3.1.1.3. Effizienzgesichtspunkte der deutschen Außenhandelsförderung
3.3.1.2. Reformvorschläge
3.3.1.2.1. Entwicklungspolitische Perspektive
3.3.1.2.2. Effizienzgesichtspunkte
3.3.2. Einschätzung und Reformvorschläge zur staatlichen Entwicklungszusammenarbeit
3.3.2.1. Beurteilung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland
3.3.2.2. Reformvorschläge

Teil II: Technologietransfer in Entwicklungsländer - einige theoretische Betrachtungen
1. Formen außenwirtschaftlicher Aktivität in Entwicklungsländern
2. Möglichkeiten des Technologietransfers durch KMU
2.1. Formen des Technologietransfers
2.2. Erfolgsfaktoren des Technologietransfers nach Epple
2.2.1. Betriebswirtschaftliche Erfolgsbeurteilung des Technologietransfers in Entwicklungsländer
2.2.2. Volkswirtschaftliche Erfolgsbeurteilung aus Sicht des Technologienehmerlandes
3. Strategische Überlegungen zum entwicklungspolitisch sinnvollen Engagement in Entwicklungsländern
3.1. Bürokratie und „Technologische Lücke“ als Marktbesonderheiten
3.2. Technologie- vs. Faktoranpassung unter der Besonderheit einer „technologischen Lücke“
3.3. Distributionsstrategien, Marktwiderstände und der politisch-rechtliche Kontext
3.4. Interdependenzen der einzelnen Strategieansätze
4. Kritische Betrachtung der Modelle von Epple und Schütz
4.1. Ökonomistische Reduzierung der Entwicklungspolitik
4.2. Entwicklungsländer sind keine einheitlichen Subjekte mit identischen Interessen
4.3. Einseitige Interpretation des Technologietransfers
4.4. Keine Präferenz für entwicklungspolitisch besonders geeignete Kooperationsformen und Marktstrategien

Teil III: Die Thüringer Wirtschaft und ihre Beziehungen zu Entwicklungsländern
1. Allgemeine Darstellung der Thüringer Wirtschaft, insbesondere des Verarbeitenden Gewerbes
2. Thüringer Außenwirtschaftsbeziehungen insgesamt
3. Thüringer Außenwirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern
3.1. Struktur der Außenwirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern nach der traditionellen Unterteilung von Entwicklungs- und Industrieländern
3.1.1. Gesamtdarstellung
3.1.2. Außenwirtschaftsbeziehungen am Beispiel ausgewählter Entwicklungsländer
3.1.2.1. Länderspezifische Handelsstrukturen Thüringens
3.1.2.2. Detailliertere Untersuchungen der Produktstruktur des Thüringer Außenhandels zu ausgewählten Entwicklungsländern
3.2. Struktur der Außenwirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern nach den Kriterien des Human Development Index
3.3. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen
4. Förderung der Außenwirtschaft in Thüringen
5. Entwicklungspolitische Aspekte der Thüringer Außenwirtschaftsförderung in Länder der „Dritten Welt“

Teil IV: Fallbeispiele für außenwirtschaftliche Aktivitäten Thüringer Unternehmen in Entwicklungsländern
1. Stadtwirtschaft Erfurt GmbH
2. Umwelt-Systemtechnik (UST) GmbH Gera
3. Ilmenauer Glasmaschinenbau GmbH
4. Rüstungsproduktion in Thüringen

Schlußbetrachtung

Vorwort

Die entwicklungspolitische Bewegung in Thüringen hat sich seit dem politischen Umbruch Ende der 80er Jahre kontinuierlich weiterentwickelt. Neben der Förderung alternativer Handelsstrukturen standen zunächst vor allem die soziale und kulturelle Projektarbeit im Mittelpunkt. Anfangs war dabei noch die Direkthilfe für Entwicklungsländer wichtigstes Element, wobei dieses Engagement beispielhaft zur Bewußtmachung des Nord-Süd-Konfliktes für die Thüringer Bevölkerung herangezogen wurde. Allmählich kam jedoch die Ein- sicht dazu, daß Entwicklung - verstanden als globales Problem - auch in den Industriestaaten stattfinden muß und daher entwicklungspolitische Momente stärker in der eigenen Region ausfindig gemacht werden sollten. Eine Konsequenz war die Initiierung der Arbeitsgruppe „Thüringen in der Weltwirtschaft“ durch den Ent- wicklungspolitischen Runden Tisch Thüringens (EPRT) sowie das Bestreben, dieses Verhältnis genauer zu untersuchen.

Vor etwa zwei Jahren entstand in diesem Rahmen die Idee, die Entwicklung der Außenwirtschaftsbeziehungen Thüringer Unternehmen zu Entwicklungsländern seit Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre genauer zu untersuchen. Ziel war es, interessierten Kreisen eine Übersicht und zugleich eine Grundlage anzubieten, auf der sie in der Diskussion mit den (wirtschafts-) politischen Entscheidungsträgern in Thüringen Vorschläge zur Weiterentwicklung entsprechender Förderinstrumente generieren können.

Das vorliegende Ergebnis gliedert sich in vier Abschnitte: Im ersten Teil werden die damit verbundenen Rah- menbedingungen genauer vorgestellt: Zunächst die weltwirtschaftlichen Tendenzen sowie die Rolle der BRD in diesem Kontext. Zugleich werden entwicklungspolitisch relevante Begrifflichkeiten näher auseinanderge- setzt und entsprechende Bewertungskriterien formuliert, die bewußt über einseitige wirtschaftliche Interpreta- tionen hinausgehen und einen ganzheitlichen Politikansatz verfolgen. Die entwicklungspolitischen Bewer- tungskriterien für außenwirtschaftliches Handeln stellen dabei das Herzstück dieser Arbeit dar - als Ansatz- punkt für Förderrichtlinien durch die Politik, aber auch als entwicklungspolitischer Imperativ für Unterneh- mer, die in solchen Regionen wirtschaftlich aktiv sind. Darüber hinaus behandelt der erste Teil dieser Arbeit auch die bundesdeutsche Außenwirtschaftsförderung in Entwicklungsländer sowie die Entwicklungszusam- menarbeit, denen sich jeweils eine Beurteilung und Reformvorschläge aus entwicklungspolitischer und effi- zienzbezogener Sicht anschließen.

Der zweite Teil der Arbeit mag dem einen oder anderen Leser zunächst als Fremdkörper erscheinen. Hier erfolgt eine mehr theoretische Behandlung des Themas Technologietransfer im Kontext des Verhältnisses von Industrie- und Entwicklungsländern. Mir erschien die Untersuchung solcher Fragen jedoch aus strategischer Sicht sehr wichtig, weil in diesem Zusammenhang zwei Modelle vorgestellt werden können, die sich über reine Exportstrategien hinaus mit effizienteren Methoden der Markterschließung durch kleine und mittelstän- dische Unternehmen (KMU) beschäftigen. Zentrales Argument ist, daß nur so die Interessen der Entwick- lungsländer besser berücksichtigt werden können, wobei dieser Kompromiß letztlich auch die eigenen Ab- satzchancen wesentlich erhöhen kann. Gleichzeitig werden beide Modelle einer kritischen Analyse im Sinne des hier angestrebten ganzheitlichen (entwicklungs-) politischen Ansatzes unterzogen.

Im dritten Teil der Studie werden die Beziehungen der Thüringer Wirtschaft zu den Entwicklungsländern genauer untersucht. Nach einer Darstellung der Ein- und Ausfuhren der Güter, differenziert nach verschiedenen Produktionsstufen, erfolgt eine genauere Untersuchung der Handelskontakte zu ausgewählten Entwicklungsländern. Dabei wird versucht, die empirischen Werte einer möglichst gehaltvollen Interpretation zu unterziehen. Den Ergebnissen nach einer rein wirtschaftsspezifischen Einteilung von Entwicklungsländern (wie sie der Internationale Währungsfonds oder die Weltbank noch immer benutzen) wird eine entsprechende Abgrenzung nach dem ganzheitlicheren Entwicklungsbegriff der Vereinten Nationen gegenübergestellt und es werden Konsequenzen für die Interpretation der Thüringer Wirtschaftsbeziehungen zu dieser Region aufgezeigt. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß besonderes Augenmerk vor allem auf die Exportseite gelegt wurde. Dies soll aber keineswegs den Import von einer entwicklungsbezogenen Verantwortung ausschließen. Im Anschluß daran erfolgt eine Darstellung der Außenwirtschaftsförderstrukturen sowie entwicklungspolitischer Aspekte der Thüringer Regierungsarbeit.

Im vierten Teil werden verschiedene unternehmens- bzw. branchenspezifische Fallbeispiele behandelt und - soweit möglich - nach den aufgestellten Kriterien bewertet. Sie sollen die empirischen Ergebnisse durch praktische Beispiele ergänzen und damit den Aussagegehalt der Arbeit erweitern.

Bleibt mir noch, all jenen zu danken, die mir bei der Erstellung der Studie geholfen haben. An erster Stelle müssen diesbezüglich Silke Helfrich von der Heinrich-Böll-Stiftung in Thüringen, die Initiatorin dieses Projektes und Kai-Uwe Haase genannt werden, deren Unterstützung weit über die zum Teil hart geführten inhaltlichen Debatten hinausging. Zugleich bedanke ich mich bei Uwe Becher, Utz Dornberger und Ano Ring, die gerade die Schlußphase der Erstellung der Arbeit durch eine produktiv-kritische Durchsicht begleitet haben. Mein Dank gilt auch allen Unternehmern und anderen Interviewpartnern, die mir einen besseren Einblick in die außenwirtschaftliche Praxis gewährt haben.

Jena, im Juni 1999 Jan Hüfner

Interviewverzeichnis

Interview mit Frau Ursula Nix, Leiterin der Landesstelle Thüringen der Carl Duisberg Gesellschaft e.V.

Interview mit Herrn Reisen, Geschäftsführer der Stadtwirtschaft Erfurt GmbH

Interview mit Herrn Ulrich Schreiter, Prokurist der UST GmbH Gera

Interview mit Herrn Jahn, Geschäftsführer der Ilmenauer Glasmaschinenbau GmbH

Abbildungsverzeichnis

ABBILDUNG 1: VERTEILUNG DER EMPFÄNGERLÄNDER DEUTSCHER RÜSTUNGSEXPORTE 1994

ABBILDUNG 2: FORMEN DER INTERNATIONALEN UNTERNEHMENSKOOPERATION

ABBILDUNG 3: TYPEN DES INTERNATIONALEN TECHNOLOGIETRANSFERS IN ENTWICKLUNGSLÄNDER

ABBILDUNG 4: LEHR- UND LERNTHEORETISCHE STRATEGIEMERKMALE DER TECHNOLOGIETRANSFER-TYPEN

ABBILDUNG 5: BESCHÄFTIGTE NACH BETRIEBSGRÖßENKLASSEN

ABBILDUNG 6: BETRIEBE NACH BETRIEBSGRÖßENKLASSEN 46 ABBILDUNG 7: AUSFUHREN 1997 NACH WELTREGIONEN

ABBILDUNG 8: AUSFUHRENTWICKLUNG NACH WELTREGIONEN

ABBILDUNG 9: WICHTIGSTE AUSFUHRLÄNDER FÜR THÜRINGEN

ABBILDUNG 10: AUSFUHR NACH WARENGRUPPEN

ABBILDUNG 11: EXPORTQUOTE EINZELNER BRANCHEN

Tabellenverzeichnis

TABELLE 1: BRUTTOINLANDSPRODUKT UND BRUTTOWERTSCHÖPFUNG IN PREISEN VON 1991 IN MRD. DM

TABELLE 2: VERÄNDERUNG DER BRUTTOWERTSCHÖPFUNG ZUM VORJAHR IN %

TABELLE 3: ANTEIL AN DER UNBEREINIGTEN BRUTTOWERTSCHÖPFUNG (IN PREISEN VON 1991) IN %

TABELLE 4: ANTEIL AN DER UNBEREINIGTEN BRUTTOWERTSCHÖPFUNG (IN PREISEN VON 1991) IN %

TABELLE 5: BESCHÄFTIGTENANTEIL IM VERARBEITENDEN GEWERBE

TABELLE 6: BETRIEBSGRÖßENANTEILE IM BERGBAU UND VERARBEITENDES GEWERBE IM SEPTEMBER 1997

TABELLE 7: AUßENHANDELSBILANZ DES FREISTAATES THÜRINGEN IN MIO. DM

TABELLE 8: VERÄNDERUNG BEI DER AUSFUHR (1991 = 100 %)

TABELLE 9: JÄHRLICHE ZUWACHSRATEN BEI DEN AUSFUHREN IN %

TABELLE 10 DIE OSTDEUTSCHEN EXPORTE IM VERGLEICH

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Teil I: Rahmenbedingungen eines außenwirtschaftlichen Engagements in Entwicklungsländern

1. Internationale Wirtschaftsbeziehungen

1.1. Aspekte der Weltwirtschaft

Die Situation der Weltwirtschaft wird heute allgemein mit dem Begriff der Globalisierung zu charakterisieren versucht. Die Befürworter sehen darin eine Chance zur Erschließung neuer Märkte, verbunden mit der Möglichkeit einer weltweit dynamischen wirtschaftlichen Entfaltung. Die Welt wächst - so wird argumentiert - motiviert durch wirtschaftliche Anreize enger zusammen. Die international tätigen Unternehmen können im Rahmen einer Neugestaltung der globalen Arbeitsteilung die komparativen Kostenvorteile der Länder fast grenzenlos ausnutzen. Die Kritiker der Globalisierung befürchten dagegen einen unkonntrollierbaren Prozeß wirtschaftlicher Vermachtung und sozialer Desintegration, der die Loslösung der Transnationalen Konzerne (TNC) von ihren politischen Rahmenbedingungen zum Ziele hat.

Das Phänomen der weltweiten wirtschaftlichen Interdependenz kann natürlich nur als Prozeß verstanden wer- den. Weltwirtschaft vollzog sich in den vergangenen Jahrzehnten zum überwiegenden Teil zwischen den so- genannten entwickelten Industrieländern. Vier Fünftel aller Exporte werden noch heute innerhalb dieser Staa- tengruppe abgewickelt. Zwei Drittel der Direktinvestitionen gehen in Länder mit vergleichbar hohem wirt- schaftlichen Niveau.

Die Entwicklungsländer waren in den Welthandel seit Beginn ihrer Kolonialisierung meist als reine Rohstoff- lieferanten bzw. Absatzmärkte für Fertigprodukte integriert und konnten selbst lange nach der Erkämpfung ihrer formalen politischen Unabhängigkeit kaum in einer lukrativeren Form an diesen Austauschbeziehungen teilnehmen. Und bis heute werden diese Staaten durch eine protektionistische Handelspolitik der die Weltwirt- schaft dominierenden Industrieländer im Ausbau ihrer internationalen Handelsbeziehungen behindert. Erst die Ergebnisse der Uruguay-Runde des GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen), verbunden mit der Verpflichtung der Industrieländer zum schrittweisen Abbau solcher ökonomischen Entwicklungshemmnisse sowie die beabsichtigte stärkere Wirksamkeit der neu gegründeten Welthandelsorganisation (WTO) lassen hoffen, daß die Entwicklungschancen der „Dritten Welt“ auf wirtschaftlichem Gebiet in der Zukunft stärker von ihren eigenen Potentialen abhängig gemacht werden. Damit könnten sie einen Entfaltungsraum erhalten, der durch die übliche Entwicklungshilfe der „reichen“ Geberländer nicht annähernd erreichbar ist. Allerdings steht eine Festsetzung sozialer und ökologischer Mindeststandards - damit ist keine Beseitigung komparativer Wettbewerbsvorteile für Entwicklungsländer gemeint - noch aus.

Eine genauere Untersuchung bezüglich der Weltmarktintegration dieser Ländergruppe ergibt ein sehr diffe- renziertes Bild. Insgesamt nahm der Anteil der Entwicklungsländer am Welthandelsvolumen zwischen 1980 und 1990 um 7% ab und lag zu Beginn der neuen Dekade bei etwa 22%.1 Ein Grund für den Rückgang ergab sich durch die gesunkenen Einnahmen der Ölexportstaaten. Allerdings konnte diese Situation schon seit Ende der 80er Jahre durch eine rasche Zunahme des absoluten Außenhandels der nicht ölexportierenden Entwick- lungsländer weit mehr als ausgeglichen werden. Diese Ausweitung hielt praktisch bis zu den in Asien ausge- lösten Börsenturbulenzen an. 1997 machten die Güterbewegungen nach und von Entwicklungsländern mit 35% mehr als ein Drittel aus.2

Obwohl sich auch für Afrika die absoluten Außenhandelskennzahlen erhöht haben, fällt doch der relative An- teil am Welthandelsvolumen für diesen Kontinent immer mehr ab. Betrug er 1985 noch 3,28%, so sank er bis 1991 auf 2,45% und 1997 auf 2,12%. Die lateinamerikanischen Staaten mußten dagegen vergleichsweise ge- ringe Einbußen hinnehmen, obwohl auch sie mit den Folgen der Importsubstitutionspolitik sowie den interna- tional verordneten Strukturanpassungsprogrammen einer harten Bewährungsprobe ausgesetzt waren und sind. Ihr Anteil am Welthandelsvolumen sank von 1985 mit 4,6% auf 4% 1991 und stieg dann bis 1997 wieder auf 5,6%.3 Eine besonders dynamische Entwicklung konnten dagegen die asiatischen Schwellenländer verzeich- nen. In den 80er Jahren wiesen sie durchschnittliche Zuwachsraten am Welthandelsanteil von 11% auf und erreichten Anfang der 90er Jahre einen Anteil von 13%. Da sie damit zunehmend Arbeitsplätze in entwickelten Industrieländern, vor allem im arbeitsintensiven Bereich, bedrohten, richten sich die nicht-tarifären Handelshemmnisse der führenden Industrienationen insbesondere auf sie.4 Der Anteil aller asiatischen Entwicklungsländer5 am Welthandel betrug 1997, also kurz vor Ausbruch der Asienkrise, 19%.6

Wichtig bleibt an dieser Stelle festzuhalten, daß sich die wirtschaftlich dynamischen Länder dieser Gruppe, zu denen inzwischen auch wieder die meisten lateinamerikanischen Staaten zählen, zunehmend als Investitions- standorte bzw. Handelspartner international ins Gespräch bringen. Dies zeigt sich beispielsweise auch anhand der Bedeutungsverschiebung bei den Direktinvestitionen von der öffentlichen Entwicklungshilfe hin zu priva- ten Investitionen in den 90er Jahren.7 Diese Privatinvestitionen werden als entscheidender Motor einer wirt- schaftlichen Entwicklung in der „Dritten Welt“ angesehen. Es bleibt eine Frage sowohl der internationalen Rahmenbedingungen als auch der jeweiligen (wirtschafts-) politischen Strategien, ob sich dieser Prozeß einer wirtschaftlichen und hoffentlich auch sozialen Entfaltung nachhaltig und ausgeglichen gestalten kann oder ob er in eine Sackgasse führt. Die heute vorherrschende Dominanz ökonomischer Denkart, verbunden mit der zunehmenden Abkopplung der Wirtschaftsmächte überhaupt von ihren politischen Grundlagen, lassen eher Zweifel berechtigt erscheinen. Gerade die Absichten des lange Zeit geheim gehaltenen Multilateralen Investi- tionsabkommens (MAI) zeigen, daß die Gefahr einer von politischen Rahmenbedingungen weitgehend frei agierenden Wirtschaft gar nicht so unwahrscheinlich ist, ja praktisch längst Realität ausmacht und die welt- weite wirtschaftliche Interdependenz recht ungehemmt vorantreibt. Mit dem MAI könnte jede Möglichkeit eines sozialen und ökologischen Ausgleichs in räumlicher und zeitlicher Hinsicht für längere Zeit verspielt werden. Darüber hinaus ist zu fragen, welche ökonomischen und sozialen Entfaltungschancen die nahezu abgekoppelten, am wenigsten entwickelten Länder im konstatierten Globalisierungsprozeß erhalten könnten.

1.2. Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland in der Weltwirtschaft

Die Bundesrepublik Deutschland kann nach Ansicht von Experten als “Handelsstaat” par excellence bezeich- net werden. Diese Tatsache resultiert aus der starken internationalen Verflechtung der deutschen Wirtschaft sowie dem Beitrag, den politische Entscheidungsträger bei deren Genesis dazu geleistet haben. Die Industria- lisierung dieses an mineralischen und agrarischen Rohstoffen unzureichend ausgestatteten Landes konnte nur über verstärkte Exportanstrengungen finanziert werden. Wollte man diese Abhängigkeit vor 1945 noch durch imperiale Eroberungsfeldzüge verringern, so wurde nach dem 2.Weltkrieg in Westdeutschland eine konse- quente Politik der Weltmarktintegration realisiert.8 Westdeutschland erwirtschaftet heute etwas mehr als ein Drittel der Einkommen durch Auslandsgeschäfte. Bezieht man die Vorleistungsverflechtungen mit ein, liegt diese Quote sogar bedeutend höher.9 Bezogen auf den Welthandel (Import und Export) steht Deutschland an zweiter Stelle hinter den USA und vor Japan. Der Anteil des Außenhandels mit anderen EU-Ländern betrug 1996 56,2% (Einfuhren) bzw. 57,4% (Ausfuhren).10 Insgesamt entfielen 1997 auf die Industrieländer 73,4% der Gesamtexporte und etwa 74,1% der Gesamtimporte.11

Auch in der bundesdeutschen Wirtschaft macht sich seit den 70er, aber insbesondere seit den 80er Jahren, der weltwirtschaftliche Strukturwandel bemerkbar, der mit einer stetigen Verlagerung der einfachen, arbeitsinten- siven Sektoren in die Entwicklungsländer sowie einer Spezialisierung der Industrieländer auf die moderneren kapital- und forschungsintensiven Zukunftsindustrien einhergeht. Die Gestaltung dieses Prozesses kann als ein zentraler entwicklungspolitischer Aspekt betrachtet werden, da er sowohl von vielen politischen Kräften in den Entwicklungsländern als auch von den meisten nationalen und internationalen öffentlichen Entwicklungs- hilfeorganisationen als eindimensionaler Entwicklungspfad betrachtet wird, dem sich die Entwicklungsländer im Interesse einer Lösung ihrer sozialen bzw. ethnischen Konflikte zu fügen hätten. Doch muß auch konsta- tiert werden, daß fortgeschrittenere Teile der Gruppe der Entwicklungsländer inzwischen selbst verschiedene Felder dieser Zukunftsindustrien besetzen können.

Die Entwicklung des deutschen Außenhandels mit Entwicklungsländern stellte sich in den 80er Jahren rückläufig dar, wobei auf Importseite vor allem die um 60% geringeren Einfuhren aus den OPEC-Staaten, im Zuge der regionalen Diversifizierung der Erdölimporte, dafür verantwortlich waren. Dagegen haben die anderen Entwicklungsländer insgesamt in diesem Zeitraum fast nur Zuwächse erfahren. Der relative Anteil der Entwicklungsländerimporte an den Gesamtimporten sank von 20,4% im Jahre 1985 auf 18,9% im Jahre 1991 und stieg bis 1997 sogar auf 25,8%. Ähnlich entwickelten sich die Exporte in diese Regionen. Ihr Anteil stieg von 1985 18,2% auf 1991 20,1%, dann bis 1997 auf 26,3%. Dem Exportvolumen von 134,3 Mrd. Dollar stand ein Importvolumen von 112,5 Mrd. Dollar gegenüber.12

Den größten Anteil am deutschen Außenhandel mit Entwicklungsländern besaß 1998 Asien (73,9% der Importe und 64,6% der Exporte). Es folgt Lateinamerika (15,6% der Importe und 24,5% der Exporte), Afrika hielt immerhin noch 10,1% der Importe und 10,7% der Exporte.13

Die neunziger Jahre haben eine weitere Intensivierung der Internationalisierung deutscher Unternehmen mit sich gebracht, die weit in die mittelständische Wirtschaft hineinreicht. Wichtige Grundlagen dafür bestehen in der fortschreitenden europäischen Integration, den Öffnungstendenzen in Osteuropa sowie im verstärkten Engagement in den Wachstumsmärkten der Schwellen- und Entwicklungsländer.

2. Entwicklungspolitische Grundlagen: Begriffe und Kriterien

2.1. Entwicklung, Entwicklungsland und Entwicklungspolitik

Eine Annäherung an die Thematik setzt zunächst ein Klarwerden über Begriffe voraus, die die damit verbundene Realität möglichst exakt umschreiben sollen. Daher müssen an dieser Stelle die Begriffe „Entwicklung“, „Entwicklungsland“ und „Entwicklungspolitik“ inhaltlich näher bestimmt werden.

Sozio-ökonomische Entwicklung wird in neueren sozialwissenschaftlichen Theorien nicht mehr im (neo-) klassischen Verständnis als technischer Fortschritt schlechthin, als eindimensionales Fortschreiten vom Niede- ren zum Höheren, aufgefaßt. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, daß Entwicklung - aus historischer Perspektive - als kreative Anpassung von Menschengruppen an jeweils regional sehr unterschiedliche, zeitlich relativ konstante, elementare Restriktionen verstanden wird. Also als spezifische Problemlösungsketten, die unter unterschiedlichen klimatischen und bevölkerungsspezifischen Bedingungen jeweils sehr verschiedene Formen von Human- und Sachkapital in einzelnen Gesellschaften hervorgebracht haben. Daher sind verschie- dene Wege von Entwicklung erklärbar und die historische Situation von Entwicklungsländern kann nicht mehr einfach als „Unterentwicklung“ abgetan werden. Vielmehr ist Entwicklung als mehrdimensionales Phä- nomen aufzufassen, welches auch hinsichtlich einer eindeutigen Richtung seiner Bewegung nicht festgelegt werden kann.14

Aus solchen theoretischen Überlegungen läßt sich letztlich ableiten, warum Industrialisierung nur in bestimm- ten nicht-tropischen Regionen aus sich heraus, also endogen, entstehen konnte.15 Dagegen kann Industrialisie- rung in den sogenannten Entwicklungsländern nur exogen, als Folge politischer Entscheidungen nationaler Eliten, erklärt werden, was letztlich auch das vielerorts übliche Denken von „Unterentwicklung“ vs. „Indus- trieller Fortschritt“ stimuliert hat. Und tatsächlich scheint noch heute diese Eindimensionalität das sozio- ökonomische Entwicklungsdenken vieler politischer Entscheidungsträger zu dominieren. Bestes Beispiel ist das lange Festhalten an rein ökonomischen Kennzahlen als den letztlich entscheidenden Indikatoren von sozi- aler Entwicklung.

Einen neuen Ansatz zur Beschreibung von Entwicklung nutzt das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nati- onen (UNDP) seit Anfang der 90er Jahre im Rahmen seines Human Development Reports (HDR). Das Kon- zept der sozialen Entwicklung nach dem HDR orientiert stärker auf die Ziele als auf die Mittel von Entwick- lung und Fortschritt. Dabei soll es das Ziel von Entwicklung sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Menschen zu einem „langen, gesunden und kreativen Leben“ befähigen. Entwicklung wird als ein Prozeß verstanden, der sowohl die Wahlmöglichkeiten der Menschen erweitert, als auch das Niveau ihres erlangten Wohlbefindens erhöht. Die wichtigsten Indikatoren dafür stellen Lebenserwartung, Gesundheit, Zugang zu Bildung sowie ein bestimmter Lebensstandard dar. Weitere Merkmale bilden die politische Freiheit, garantier- te Menschenrechte, Selbstachtung, aber auch der Anteil der Bevölkerung, der unter der Armutsgrenze leben muß, Langzeitarbeitslosigkeit usw. Dieses Konzept unterscheidet zwischen zwei Seiten menschlicher Ent- wicklung. Einerseits erfaßt es die Entfaltung menschlicher Fähigkeiten, wie Gesundheit oder Wissen, anderer- seits den Nutzen, den die Menschen aus ihren angesammelten Fähigkeiten im Arbeitsprozeß und in ihrer Frei- zeit ziehen können. Durch diese Kombination von Indikatoren wird eine einseitige - ökonomische - Interpre- tation von Entwicklung vermieden. So kann zum Beispiel erfaßt werden, ob eine Nation ihre materiellen Res- sourcen im Interesse einer humanen Entwicklung verwendet oder nicht.16 Es muß jedoch davon ausgegangen werden, „daß Entwicklung in ihrer ganzen Komplexität zu erfassen und zu quantifizieren, gegenwärtig noch utopisch erscheint.“17

Der HDR bietet neben seiner neuen Definition von Entwicklung noch keine Neubestimmung des Begriffs Entwicklungsland 18. Tatsächlich kann angenommen werden, daß sich nach der HDI-Rangfolge (HDI - Index für menschliche Entwicklung) die im herkömmlichen Verständnis entwickelteren Staaten (nach ökonomischen Kennzeichen) tendenziell ebenfalls in einer besseren Position befinden, weil Lebensstandard eben auch vom Pro-Kopf-Einkommen abhängig ist. Dennoch ergeben sich wesentliche Unterschiede in Abhängigkeit davon, ob ein Land seine materiellen Ressourcen im Interesse menschlicher Entwicklung sinnvoll einsetzt oder nicht.

Länder rangieren beispielsweise im HDI um mindestens 20 Plätze hinter der Auflistung nach dem Pro- Kopf-Einkommen. Darunter befinden sich Algerien, Angola, Gabun, Guinea, Namibia, Saudi-Arabien, Sene- gal, Südafrika, und die Vereinigten Arabischen Emirate. Dies zeigt, daß diese Länder ein beträchtliches Poten- tial besitzen, um den Grad ihrer menschlichen Entwicklung zu verbessern, indem die nationalen Einkünfte effizienter in diesem Sinne eingesetzt werden.19 25 Staaten sind dagegen erfolgreicher bei der Übertragung von gesamtwirtschaftlichen Outputs in Lebensqualität. Sie nehmen beim HDI einen um 20 Plätze höheren Rang ein als beim Pro-Kopf-Einkommen. Darunter befinden sich Chile, China, Costa Rica, Madagaskar, Sri Lanka, Tansania und Uruguay. Interessant dürfte die Tatsache sein, daß sich Deutschland als eine der führen- den Industrienationen und siebentreichstes Land der Welt nach dem HDI 1993 auf Platz 12 und 1994 auf Platz 19 befand. Ein wichtiger Hinweis, daß das vorhandene Vermögen in dieser Hinsicht nicht effizient genug verwendet wird.20

Die HDI-Rangfolge wird in die Gruppen hohe, mittlere und niedrige menschliche Entwicklung unterteilt. Da- bei wird von High Human Development ausgegangen, wenn der HDI einen Wert von mindestens 0.8 auf einer Skala zwischen 0 und 1 erreicht. Hierunter fallen allerdings schon einige jener Länder, die im herkömmlichen Verständnis Entwicklungsländer sind. Dies betrifft zum Beispiel Singapur, Chile, Südkorea, Costa Rica u.a. Der HDI-Grenzwert von Industrieländern liegt bei ungefähr 0.89. Mittleres und niedriges Niveau haben ihre Trennlinie bei einem HDI von 0.5. Der Durchschnitt für Industrieländer liegt bei 0.911, der für Entwicklungs- länder bei 0.576, der für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) bei 0.336. Weltweit ergibt sich ein Faktor von 0.764.21

Interessant ist, daß der HDR diese Durchschnittswerte für die nach ökonomischen Kennziffern differenzierten Ländergruppen ausweist und damit - wohl aus Gründen der Vergleichbarkeit - zunächst an einer eindimensio- nalen ökonomischen Definition von Entwicklungsland festhält. Es bleibt darauf zu warten, wann der HDR eine seinem Index gemäße neue Definition von Entwicklungsland - die auch einen völlig neuen Begriff verwenden könnte - aufführt. Die Unterteilung in hohen, mittleren und niedrigen Grad menschlicher Entwicklung ist ein erstes Anzeichen für ein neues Konzept auch in diesem Sinne. Denkbar wäre beispielsweise eine Erfassung des relativen Voranschreitens bei menschlicher Entwicklung, um die unterschiedlichen Ausgangspositionen der einzelnen Länder besser zu berücksichtigen.

Entwicklungspolitik umfaßt nach diesem Verständnis von Entwicklung die Gesamtheit der Maß nahmen zur Förderung der humanen Entwicklung in der Welt. Dabei sind die relevanten Zielländer nicht nur in den übli- cherweise als unterentwickelt bezeichneten Regionen zu suchen. Entwicklungspolitik muß auch in und für Industrieländer relevant sein, insofern als hier bestimmte Ursachen für globale Krisen und die Hemmung sozialer Entwicklung verortet und beseitigt werden müssen. Damit soll nicht behauptet werden, daß globale Mißstände generell in diesen Ländern ihre Basis finden. Jedoch zeigen die Unverhältnismäßigkeiten bei- spielsweise im Konsumniveau oder im Energieverbrauch, daß Entwicklungspolitik auch dazu beitragen muß, solche Mißverhältnisse zwischen verschiedenen Regionen auszugleichen, so daß die spezifischen Nutzungs- möglichkeiten im Kontext eines weltweit begrenzt verfügbaren Potentials gerechter verteilt werden können. Darüber hinaus muß eine gerechte Verteilung der Ressourcennutzungsmöglichkeiten auch für das Verhältnis zwischen heutigen und künftig lebenden Generationen gelten. Insofern könnte man heute anstatt von unter- entwickelten und entwickelten, von unterschiedlich fehlentwickelten Weltregionen ausgehen.22

2.2. Entwicklungspolitische Kriterien außenwirtschaftlichen Handelns in Entwicklungsländern

Faßt man Entwicklung und Entwicklungspolitik im oben formulierten Rahmen, so muß man entwicklungspolitische Kriterien an sich auf die gesamten Thüringer Außenwirtschaftsbeziehungen, ohne regionale Eingrenzung, anwenden. Dennoch soll an dieser Stelle die bereits im Titel der Studie formulierte Einschränkung gelten, lediglich solche Beziehungen zu Entwicklungsländern zu untersuchen.

Zur Bestimmung entwicklungspolitischer Aspekte der Wirtschaftsbeziehungen Thüringer Unternehmen zu Entwicklungsländern ist es erforderlich, relevante Bewertungskriterien festzulegen. Es hat sich dabei als not- wendig ergeben, nicht allein ökonomische Maßstäbe (betriebs- und volkswirtschaftliche) anzusetzen, welche „Entwicklungsfortschritte“ allein in Form von Steigerungsraten des Umsatzes, des Gewinnes oder des Brutto- sozialproduktes auszuweisen vermögen. Vielmehr ist darüber hinaus auch nach Auswirkungen im kulturellen, politischen, sozialen und ökologischen Bereich einer Gesellschaft zu fragen. Dadurch wird eine Gesamtschau der Konsequenzen für die betroffenen Bevölkerungsteile sowie die Ableitung eines ganzheitlichen Politikan- satzes möglich. Somit kann man dem Anspruch des Verständnisses von Entwicklung, wie es im HDR formu- liert wurde, weitaus besser gerecht werden.

Ergebnis dieser Überlegungen soll ein entwicklungspolitischer Imperativ für Unternehmen aus Industrie- ländern sein, die sich in der „Dritten Welt“ wirtschaftlich betätigen. Es versteht sich, daß es nicht möglich sein wird, umfassende Kontrollmechanismen zur Erreichung dieser Kriterien zu etablieren. Daher soll mit einem Imperativ die Verantwortung des Unternehmers stärker hervorgehoben werden. Zudem sollte die Ein- haltung der aufgeführten Kriterien als Voraussetzung für das Aktivwerden von Außenwirtschaftsförderung gelten.

In den vergangenen Jahren gab es bereits verschiedene Ansätze größerer Unternehmen mit Aktivitäten in Entwicklungsländern, sich selbst bestimmten intern definierten Verhaltenskodizes zu unterwerfen, die „gewisse soziale und ökologische Richtlinien der Firmenpolitik festschreiben“. Dazu gehören neben Levi´s Strauss beispielsweise die Sportschuhfabrikanten Adidas und Nike, das Textilkaufhaus C&A, das größte europäische Versandhaus Otto und auch der Möbelproduzent IKEA. Hintergrund ist neben rein ethischen Aspekten vor allem die drohende Gefahr, durch Medienberichte über schlechte Arbeitsbedingungen der Produzenten in den Entwicklungsländern das Firmenimage zu beschädigen und damit Umsatzverluste zu erleiden. Allerdings steht man einer öffentlichen Kontrolle der Einhaltung dieser Kodizes eher zurückhaltend gegenüber. Zudem will man zwar soziale Verbesserungen ermöglichen und spricht sich gegen Kinderarbeit aus, aber die Gewerkschaftsfreiheit bleibt in entsprechenden Grundsätzen zumeist unberücksichtigt.23

Inzwischen konnten entsprechende Verhaltensrichtlinien für ganze nationale Industriezweige verabschiedet bzw. diskutiert werden. So durch den norwegischen Goldschmiedeverband sowie die US-amerikanische Schuh- und Bekleidungsindustrie. In Großbritannien und den USA wird in Zusammenarbeit von Interessengruppen, Unternehmen und der Regierung an einer Ausweisung sozialer Kriterien von Produkten aus Entwicklungsländern gearbeitet. In den USA ist das Ziel „eine Art Sozial-Audit, der auf den wichtigsten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) basiert und dem sich Unternehmen freiwillig ähnlich dem bekannteren Öko-Audit (ISO 14.000) unterwerfen können.“ Damit würden sich die betroffenen Wirtschaftseinheiten vollends extern festgelegten Verhaltensregeln unterziehen und entsprechende Kontrollen akzeptieren. Konkrete Ergebnisse sind aber noch nicht vorweisbar.24

Als Ausgangspunkt der Überlegungen zu einem entwicklungspolitischen Imperativ sollen an dieser Stelle die verschiedenen Dimensionen der Menschenrechte dienen. Danach lassen sich zunächst individuelle und kollek- tive Menschenrechte unterteilen, wobei die individuellen nach den politisch-bürgerlichen einerseits sowie den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten andererseits zu unterscheiden sind. Kollektive Menschen- rechte hingegen konkretisieren sich beispielsweise im Recht auf Entwicklung und eine saubere Umwelt.25

Mit dem zunehmenden Bedeutungsverlust national beschränkter politischer Instanzen und einem immer grö-ßeren Einfluß wirtschaftlicher Regulierungsmechanismen im sich vollziehenden Internationalisierungsprozeß stellt sich die Frage, welche Konsequenzen dies für die Durchsetzung der Menschenrechte hat, solange politi- scherseits keine adäquaten globalen Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Wenn aber ökonomische As- pekte stärker in den Vordergrund treten, dann muß die Verantwortung in dieser Hinsicht zunehmend im Ver- hältnis zwischen Produzenten und Konsumenten zu suchen sein. An dieser Stelle soll daher nicht primär auf die staatliche Verpflichtung verwiesen werden, diese Menschenrechte nach liberal-subsidiären Prinzipien zu respektieren, zu schützen bzw. zu gewährleisten. Vielmehr geht es darum, nach grundlegenden menschen- rechtsbezogenen Inhalten zu fragen, die in unternehmerischer Verantwortung liegen und die auch durch die Kontroll- und Öffentlichkeitsmechanismen der Verbrauchernetzwerke stärker ins Bewußtsein der Unterneh- men gerückt werden können und müssen.

Zu solchen Kriterien gehört neben angemessenen Arbeitsbedingungen und einer gewissen Mitbestimmung im innerbetrieblichen Verhältnis beispielsweise auch die Frage, welche ökologischen, sozialen und ökonomi- schen Effekte wirtschaftliches Engagement mit sich bringt. Auch wenn ein politischer Einfluß auf eine Region nur bei entsprechend großen Unternehmenseinheiten vermutet werden kann, so tragen Unternehmer unabhän- gig vom Umfang ihrer wirtschaftlichen Betätigung letztlich eine Verantwortung dafür, ob sie eine bestimmte Menschenrechtssituation aktiv bzw. passiv mittragen wollen oder nicht. Durch die nähere Behandlung auch unternehmensexterner Effekte solcher Aktivitäten geht die Ableitung des entwicklungspolitischen Imperativs über die Bestimmung unternehmens- und branchenspezifischer bzw. allgemeingültiger Verhaltenskodizes hinaus. Ein derartiger spezifischer Kriterienkatalog für Unternehmer war in der verfügbaren Literatur nicht auszumachen. Die folgende Systematik kann daher allein ein erster Versuch sein, sich diesem Problem zu nähern.26

2.2.1. Einflußnahme auf die staatliche Menschenrechtspolitik

Die Forderung, daß Unternehmer grundsätzlich nicht in Entwicklungsländern aktiv werden sollen, welche die politisch-bürgerlichen, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und/oder kollektiven Menschenrechte syste- matisch mißachten, ist genauso unrealistisch wie der Glaube bestimmter politischer und wirtschaftlicher Krei- se, daß ein entsprechender Wandel allein durch die Intensivierung der Handelsbeziehungen und damit verbun- denen Öffnungstendenzen gelingen könnte. Beide Ansätze haben sich in der Vergangenheit nicht bewährt.27 Sieht man einmal von dem notwendigen Umdenkungsprozeß bei politischen Entscheidungsträgern der westli- chen Industrieländer ab, die, statt eine gemeinsame Politik zu verfolgen, sich gerade im Verhältnis mit China gegeneinander ausspielen lassen, so stellt sich immer noch die Frage, welche Spielräume eine menschen- rechtsbezogene Unternehmenspolitik unter solchen Bedingungen besitzen könnte. Menschenrechte stehen ja beispielsweise der derzeit politisch mißbrauchten konfuzianischen Denktradition im asiatischen Raum über- haupt nicht entgegen, welche in Wirklichkeit den Schutz vor Ungerechtigkeit und Willkür, vor Ausbeutung und Unterdrückung selbst propagiert, auch wenn in dieser Region weniger von originären Menschenrechten als von Verpflichtungen der Herrschenden gegenüber den ihnen anvertrauten Menschen ausgegangen werden muß.28

- Unternehmensinterne Perspektive: Eine innerbetriebliche Einflußmöglichkeit auf die staatliche Menschenrechtspolitik ergibt sich zum einen durch den unmittelbaren Kontakt zu den Beschäftigten, gegenüber denen passiv, aber auch aktiv entsprechende Mindestnormen gewahrt werden müssen. Dabei soll der Unternehmer auch die gegebenen Möglichkeiten nutzen, um solche Normen sukzessive in das Bewußtsein der Beschäftigten zu rücken, also über ihre Rechte, soweit dies erforderlich ist, aufzuklären.

Eine weitere Möglichkeit in diesem Kontext ergibt sich für den Fall, daß staatliche bzw. sonstige politische Institutionen versuchen sollten, Einschränkungen dieser Rechte über diesen Betrieb durchsetzen zu wollen. In diesem Falle muß von dem Unternehmer gefordert werden, diese Ansinnen zurückzuweisen oder wenigstens zu ignorieren.

- Unternehmensexterne Perspektive: Menschenrechtsbezogener unternehmerischer Spielraum schließt frei- lich die Entscheidung mit ein, ob unter gegebenen repressiven Bedingungen ein wirtschaftliches Engagement überhaupt noch verantwortbar ist. Unternehmerische Aktivitäten dürfen hierbei auf keinen Fall zur Zementie- rung oder gar Beförderung von Unterdrückungszuständen dienen. Vielmehr muß ein Bestreben zur Auswei- tung demokratischer Möglichkeiten für die Bevölkerung als Trend erkennbar sein, keinesfalls darf eine repres- sive Durchsetzung mit gegebenenfalls gewaltsamen Mitteln zum Nachteil bestimmter Bevölkerungsgruppen akzeptiert oder gar aktiv unterstützt werden. Politische Momente von Entwicklung können nicht erst als ein später zu verwirklichendes Ergebnis ökonomischer Prozesse verstanden werden. Vielmehr müssen entspre- chende Standards im Vollzug sukzessiver wirtschaftlicher Entfaltung eingeführt werden. Ähnliches gilt für die sozialen Rechte der Bevölkerung:

Hinsichtlich der Diskussion um Sozialstandards in den Entwicklungs- und Schwellenländern muß darauf ver- wiesen werden, daß deren Niveau eben abhängig ist von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation und der normativen Haltung der regional relevanten Menschengruppe. Hier kommen Fragen auf wie ausreichende Grundsicherung hinsichtlich Nahrung, Wohnung und Gesundheitsfürsorge, ein Mindestniveau an Bildung, das zur Entfaltung der Persönlichkeit notwendig ist, oder aber die Möglichkeit, in die eigene Zukunft produktiv zu investieren. Würden den betroffenen Gesellschaften allerdings globale Normen aufgezwungen, so wäre dies ein Hemmschuh für eigene Kreativität und Individualität und insofern entwicklungspolitisch fast ebenso be- denklich, wie die direkte materielle Behinderung von wirtschaftlicher und sozialer Entfaltung. Dieser Punkt ist auch deshalb umstritten, weil ein gewisses protektionistisches Interesse der Industrieländer nicht zu übersehen ist, die damit die aufkommende Billigkonkurrenz aus den Entwicklungsländern von ihren Märkten abhalten wollen. Insofern kann man nur von sozialen Mindeststandards ausgehen, die nicht an einem globalen sozialen Niveau orientiert sind und auch nicht durch ein weltweites Umverteilungsnetz gespeist werden, sondern aus- reichend Spielraum für die Nutzung eigener komparativer Wettbewerbsvorteile sowie regionalspezifischer Entwicklungspotentiale bereithalten. Dennoch soll ein Unternehmer darauf achten, daß in dem zu investieren den Land von staatlichen Stellen her das Bestreben zu einer existentiellen Grundsicherung im subsidiären Sinne zu erkennen ist. Grundvoraussetzung dafür ist selbstverständlich die staatliche Garantie von privatem Eigentum, unabhängig davon, welcher sozialen Schicht der Betroffene angehört.

Was die kulturelle Dimension betrifft, so muß vom Unternehmer der Umgang staatlicher Stellen mit ethnischen Minderheiten genau untersucht werden, und gegebenenfalls sind entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Es geht nicht an, daß die wirtschaftliche Entfaltung von Regimes privatwirtschaftliche Unterstützung aus den Industrieländern erfährt, welche verschiedene Volksgruppen gegeneinander ausspielen oder bestimmte Minderheiten akut benachteiligen, also in ihrer Existenz und traditionellen Lebensform bedrohen. Beispielhaft sei hier die jahrzehntelange Unterdrückung einzelner Völkerschaften in Verbindung mit einer maßlosen Bereicherung der herrschenden Eliten in Indonesien erwähnt.

Hinsichtlich des Umgangs staatlicher Stellen mit entwicklungs- und umweltspezifischen Fragen des Industria- lisierungsprozesses muß von den Unternehmen ein positiver Einfluß erwartet werden. Das heißt, daß sie durch eine entsprechende Anpassung des von ihnen transferierten Know hows die regionalspezifischen wirtschaftli- chen und ökologischen Erfordernisse beachten und dadurch die politischen Entscheidungsträger zu einer nachhaltigen ökonomischen Entfaltung statt einer nachholenden, die Erfahrungen der Industrieländer unre- flektiert lassenden, Industrialisierung motivieren. Dies liegt jedoch in der unternehmensexternen Verantwor- tung der Wirtschaftseinheiten bezüglich kollektiver Menschenrechte und wird daher im entsprechenden Punkt 4) dieses Kriterienkatalogs genauer ausgeführt.

2.2.2. Politisch-bürgerliche Rechte

a) Politische Rechte

- Unternehmensinterne Perspektive: In diesem Zusammenhang sei zunächst kurz auf das Recht der Ar- beitskräfte auf friedliche Versammlung verwiesen. Den Mitarbeitern muß die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrnehmung ihrer politischen Freiheit, sich in entsprechender Form mit anderen über anstehende Fragen zu verständigen.

- Unternehmensexterne Perspektive: Unternehmensextern stellt sich dagegen ein wirtschaftliches Engagement zur Herstellung von Rüstungs- bzw. Dual-Use-Gütern bezogen auf die gesellschaftspolitischen Konsequenzen negativ dar. Dazu einige Ausführungen:

Güter oder Leistungen, welche direkt oder indirekt zur militärischen Ausrüstung eines Entwicklungslandes genutzt werden können, sind aus entwicklungspolitischer Sicht verständlicherweise überhaupt nicht akzeptabel. Folgende Wirkungen zeigen solche Rüstungsexporte in der „Dritten Welt“:29

a) Kauf bzw. Lizenzproduktion führen zur Belastung von Staatshaushalt und Zahlungsbilanz. Es kommt zu einer meist enormen Mittelbindung, welche für Sozial- und Wirtschaftspolitik nicht mehr zur Verfügung stehen kann. Erstaunlicherweise gehört die Ausgabenbeschränkung für militärische Zwecke bis heute nicht zum Forderungskatalog von IWF und Weltbank im Rahmen ihrer Strukturanpassungsprogramme in krisengeschüttelten Ländern dieser Region. Zu den Ländern mit den höchsten relativen Militärausgaben (>10% des Staatshaushaltes) gehören unter anderen die zu den ärmsten zählenden Länder wie Äthiopien, Afghanistan und Mosambik. Der Einsatz von Land-, Anti-Panzer- bzw. Anti-Personen-Minen zeigt seine Wirkungen selbst nach Beendigung von Kriegen, führt zu besorgniserregenden sozio-ökonomischen Fol- gen, Leid und Tod.

b) Waffenlieferungen führen zur Erhaltung und Ausweitung kriegerischer Auseinandersetzungen. So kann davon ausgegangen werden, daß die Lieferung ehemaliger NVA-Waffen an die Türkei direkt oder indirekt zur Weiterführung des Krieges gegen Kurdistan beigetragen hat.

c) Waffenlieferungen fördern Militarisierung in Politik und Gesellschaft und machen Waffen letztlich zu einem Mittel der Innen- und Außenpolitik. Indonesien hätte ohne seine Wirtschaftsbeziehungen zu füh- renden Industrieländern wie beispielsweise Deutschland weder die internen ethnischen Auseinanderset- zungen so konsequent militarisieren, noch hätte es einen eigenen militärisch-industriellen Komplex errich- ten können.

d) Rüstungsexporte zementieren eine militärtechnologische Abhängigkeit der „Dritte Welt“-Länder von den Industrieländern.

Insgesamt muß daher festgestellt werden, daß Rüstungsexporte in diese Länder aus entwicklungspolitischer Sicht abzulehnen sind. Wie stark solche negativen Effekte in ihrer Wirkung tatsächlich sind, hängt von der jeweiligen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Situation eines Landes ab.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Verteilung der Empfängerländer deutscher Rüstungsexporte 1994

Quelle: BUKO-Kampagne 9/1996, S. 15

Die deutschen Waffen- und Rüstungsexportgesetze gehören zu den restriktivsten in der ganzen Welt. „In der Praxis aber werden sie immer wieder ausgehölt oder unterlaufen, und nicht zufällig gehört Deutschland zur Gruppe der großen Waffenexporteure.“ „Ob U-Boot-Blaupausen und Nukleartechnologie in den siebziger und achtziger Jahren für das Apartheidregime in Südafrika, ob Kriegsschiffe zur gleichen Zeit an Militärregime in Lateinamerika und schon vorher Kampfflugzeuge für den Kolonialkrieg Portugals in Afrika, ob Altbestände der Bundeswehr, die in den sechziger Jahren im Krieg zwischen Indien und Pakistan eingesetzt wurden oder in jüngster Zeit riesige Mengen NVA-Gerät an die Türkei, Griechenland, Indonesien und ein Dutzend anderer Länder.“ Die restriktive Gesetzgebung verschärfte sich zwischendurch infolge der Skandale durch Anlagenlie- ferungen deutscher Firmen nach Libyen (1989) und den Irak (1991) mit denen der Bau von Chemie- bzw. Nuklearwaffen in diesen Ländern möglich wurde. In vielen Fällen hatte das zuständige Bundesamt sogar Aus- fuhrlizenzen vergeben. Schon zuvor kam es immer wieder zu solchen skandalträchtigen Geschäften durch deutsche Firmen, gelangten deutsche Waffen und Militärtechnologien in Kriegs- und Krisengebiete oder an Militärdiktaturen, die von den Behörden meist auch noch genehmigt worden sind. Gründe dafür sind einerseits in der inkonsequenten Gesetzesanwendung und Beeinflussung durch starke Lobbies und andererseits in der gelegentlichen Schwierigkeit zu finden, „zwischen militärisch relevanter Technologie ... und zivil nutzbarer Technologie ... zu unterscheiden“.30

Inzwischen ist die Gesetzgebung „für den Export konventioneller Rüstungsgüter in sogenannter `privater Ko- operation´“ oder für Zulieferungen, im Zuge der Anpassung an europäische Standards, wieder derart gelockert worden, daß die Wahrscheinlichkeit deutscher Waffenlieferungen in Spannungsgebiete sehr hoch ist. Solche Geschäfte sind mit Partnern in anderen EU- und Nato- sowie in Nato-Mitgliedern gleichgestellten Staaten (u.a. ASEAN-Staaten ohne Vietnam) möglich, so daß aufgrund schwieriger Kontrollmöglichkeiten und unter- schiedlichen Gesetzesregelungen keine endgültige Verläßlichkeit über das wirkliche Zielland gegeben ist. Einzige Einschränkung ist, daß die deutschen Zulieferungen nicht mehr als 20% des Endwertes des fertigen Produktes darstellen dürfen. Für alle anderen Länder bis auf 13 Ausnahmen ist ein Lieferumfang von bis zu 10% des Endwertes ebenfalls möglich.31

b) Bürgerliche Rechte

- Unternehmensinterne Perspektive: „Millionen Menschen werden als Zwangsarbeiter in vielen Ländern, zum Beispiel in Burma, Indien, Thailand, Pakistan, Sri Lanka, China, Brasilien und Peru ausgebeutet. In China arbeiten Schätzungsweise zehn Millionen Chinesen und Tibeter in Zwangsarbeitslagern, davon viele in der Exportproduktion. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, daß in Indien fünf Millionen Erwachsene und zehn Millionen Kinder in Schuldknechtschaft gefangen sind...“32

Es muß nicht näher erläutert werden, warum Unternehmer an solchen sklavenähnlichen Produktionsformen weder direkt noch indirekt teilhaben sollen, welche die menschliche Freiheitssphäre nicht gewährleisten. Dies gilt für den Investor vor Ort genauso wie für Importeure oder Empfänger von Zulieferungen entsprechender Waren. Denn durch die Unterstützung solcher Zustände werden die verantwortlichen Betreiber ihre damit verbundenen Möglichkeiten gar noch ausweiten. Bekanntestes Beispiel ist in diesem Zusammenhang wohl die indische Exportteppichbranche, in der noch heute entführte oder verkaufte Kinder ohne Rechte unter Sklaven- bedingungen arbeiten müssen. Erste Erfolge bei der Bekämpfung solcher Zustände wurden durch eine lang- jährige Aufklärungsarbeit bei den Konsumenten in den Industrieländern erzielt, die dazu angehalten wurden, nur solche Teppiche aus diesen Ländern zu erwerben, die nachweislich nicht aus solchen Manufakturen stammen. Marken-Jeans von Levi-Strauss-Zulieferern wurden einige Zeit von chinesischen Strafgefangenen produziert, bis die Marken-Firma Gefahr lief, dadurch öffentlich in Verruf zu geraten.

Weitere Aspekte im Zusammenhang mit bürgerlichen Rechten sind die Gewährleistung von Meinungs- und Religionsfreiheit sowie das Verbot der Diskriminierung beispielsweise von Frauen, Ausländern oder Angehörigen von Minderheiten. Übersetzt auf die unternehmensinterne Verantwortung des Investors bedeutet dies, daß entsprechenden Gruppen aus ihrer spezifischen Situation heraus keine Nachteile im Arbeitsprozeß, bei der Bezahlung und sonstigen Angelegenheiten erwachsen dürfen.

- Unternehmensexterne Perspektive: Aus unternehmensexterner Verantwortung soll ein Investor absichern, daß - soweit negative externe Effekte durch die Investition zu erwarten sind - Partizipationsmöglichkeiten für betroffene Bevölkerungsschichten in den damit verbundenen Planungs- und Produktionsphasen geschaffen und gegebenenfalls finanziert werden.

2.2.3. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle (wsk) Rechte

a) Wirtschaftliche Rechte

- Unternehmensinterne Perspektive: In diesem Zusammenhang bestehen die wirtschaftlichen Menschen- rechte für die Arbeitskräfte vor allem darin, faire und sichere Arbeitsbedingungen auch bei unzureichenden gesetzlichen Regelungen geboten zu bekommen, eine Gewerkschaft zu bilden bzw. einer solchen beizutreten sowie in der Möglichkeit, zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen vom Streikrecht Gebrauch zu machen. Zugleich sollen angemessene Formen innerbetrieblicher Interessenvertretung sowie Tarifverhandlun- gen und -verträge nach internationalen Grundsätzen zum Standard gehören. Die Gewährung dieser Rechte ist Voraussetzung zur Sicherung eines Machtgleichgewichtes zwischen Unternehmern und Beschäftigten. Viele staatliche Entscheidungsträger in den Entwicklungsländern versuchen diese Möglichkeiten jedoch zur Verbes- serung ihrer Standortbedingungen im Wettbewerb um Investoren zu beschränken. So sind es gerade die Frei- handelszonen, in denen gewerkschaftliche Tätigkeit untersagt ist und eine Zuwiderhandlung die Entlassung der Betroffenen mit sich bringt.

- Unternehmensexterne Perspektive: Die unternehmensexterne Verantwortung eines Investors oder Außen- händlers hinsichtlich der wirtschaftlichen Menschenrechte besteht insbesondere in der Berücksichtigung der Eigentumsgerechtigkeit, unabhängig von der sozialen Stellung der jeweiligen Bevölkerungsteile. Fragen der Eigentumsgerechtigkeit werden vor allem dann relevant, wenn ausländische Unternehmen in Ländern bzw. Gebieten aktiv werden, in denen Boden derart ungerecht verteilt ist, daß Teile der (ländlichen) Bevölkerung ihre materiellen Lebensgrundlagen nicht in eigenverantwortlicher Form absichern können und daher ihre wirt- schaftliche und also auch soziale und kulturelle Entfaltungsfreiheit über ein notwendiges Maß hinaus begrenzt wird. Im Extremfall kann sogar das ausländische Unternehmen Vorteile aus solchen Situationen ziehen, wenn beispielsweise politische Entscheidungsträger diesem Unternehmen im Zuge einer entsprechend ausgerichte- ten Standortpolitik eine Investitionsfläche zur Verfügung stellen, auf welche einheimische Bevölkerungsgrup- pen einen rechtlichen Anspruch besitzen oder die zur Produktion ihrer materiellen Lebensgrundlage erforder- lich ist.

b) Soziale Rechte

- Unternehmensinterne Perspektive: Soziale Mindeststandards werden, wie oben erwähnt, im Zusammenhang mit Entwicklungsländern international seit längerer Zeit diskutiert. Der Investor bzw. Importeur kann diese beispielsweise durch

- die Gewährung existenzsichernder Löhne,

- die Sicherung gesunder Arbeitsbedingungen (Arbeitsschutz als Recht auf körperliche und geistige Gesundheit, betriebliche Gesundheitsversorgung, Einhaltung international anerkannter Sicherheitsstandards beim Umgang mit gesundheitsschädlichen Substanzen),

- die Begrenzung der Arbeitszeit sowie Regelung zur Einschränkung und Bezahlung von Überstunden,

- innerbetriebliche Regelungen zum Mutterschutz sowie nach Möglichkeit zum sozialen Versicherungsschutz, Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung usw. und

- die Nichteinführung von Kinderarbeit, soweit sie eine altersgerechte soziale Entfaltung und Integration der Kinder behindert oder zu gesundheitlichen Fehlentwicklungen führt (Recht der Kinder, Kind zu sein), beeinflussen. Gerade in den sogenannten Freihandelszonen, aber auch in anderen Investitionsformen, werden solche Mindeststandards unter Ausnutzung der herrschenden Arbeitsmarktsituation bzw. sozialer Verhältnisse nicht geboten, müssen Näherinnen für den Export oder Arbeitskräfte in anderen Exportbranchen unter unwür- digsten Bedingungen zu Löhnen unter dem Existenzminimum und ohne Bezahlung aufgezwungener Über- stunden arbeiten, um nicht auch noch die schon sehr geringe Einkommensquelle zu verlieren. Die Arbeits- schutzvorkehrungen im und um den Produktionsprozeß werden in diesen Ländern beispielsweise nicht derart streng genommen, wie es in den Industrieländern der Fall ist. Sicher ist dies teilweise bedingt durch die ohne- hin älteren maschinellen Standards. Aber gerade auch im Zuge der Technologieanpassung ist die Vernachläs- sigung von üblichen Schutzvorrichtungen denkbar. Insofern sollte durch den Unternehmer abgesichert wer- den, daß gleiche Sicherungsmaßnahmen in Entwicklungsländern erfolgen, wie sie in Industrieländern üblich sind.

- Unternehmensexterne Perspektive: In diesem Bereich muß der Investor oder Exporteur vor allem die Ver- antwortung für die Produktverträglichkeit bei den Konsumenten übernehmen. Oftmals sind die gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen in diesen Ländern weit weniger streng, so daß ein Absatz von in Industrie- ländern wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugelassenen Gütern noch möglich ist. Nur ein Beispiel sei mit Pharmaprodukten aufgeführt: „In der Vergangenheit gab es zahlreiche Beispiele dafür, daß deutsche Pharma- konzerne Arzneimittel in den Ländern der Dritten Welt verkauften, die in Deutschland und anderen Industrie- ländern verboten wurden, weil sie als unwirksam oder zu gefährlich erachtet wurden. Diese Art von Doppel- standard - z.B. `Was in der BRD als zu gefährlich gilt, kann man den armen Ländern ruhig zumuten`- existiert auch heute noch.“33

c) Kulturelle Rechte

- Unternehmensinterne Perspektive: Die unternehmensinterne Verantwortung eines Investors in Entwick- lungsländern hinsichtlich der Gewährung kultureller Menschenrechte besteht in der Förderung bildungsrele- vanter Aspekte im bzw. angelehnt an den Arbeitsprozeß, welche unter Berücksichtigung lokaler Traditionen die Kreativität der einheimischen Mitarbeiter stimuliert. Dies steht freilich im Gegensatz zu rein monotonen Billiglohnarbeiten in Freihandelszonen, derentwegen ein Teil der Unternehmer überhaupt in solchen Ländern wirtschaftlich aktiv wird.34 Eine weitere Möglichkeit der unternehmerischen Verantwortungnahme im kultu- rellen Bereich hängt wiederum mit der Forderung zur Einschränkung der Kinderarbeit zusammen, soweit sie eine angemessene Grundschulausbildung behindert und letztlich auch keinen wesentlichen Beitrag zur Mit- versorgung der Familie leistet. Darüber hinaus muß in diesem Rahmen die Berücksichtigung ethnischer Tradi- tionen bzw. Besonderheiten im Arbeitsprozeß und gegebenenfalls die Anpassung der Technologien genannt werden.

- Unternehmensexterne Perspektive: In dieser Hinsicht muß von der Privatwirtschaft erwartet werden, daß sie regionalspezifische Besonderheiten in diesen Ländern berücksichtigt und wirtschaftliche Aktivitäten ent- sprechend anpaßt. Hier geht es beispielsweise um bestimmte Produktionsformen, die Rücksichtnahme auf kulturelle Traditionen insgesamt, die bezüglich der Herstellungsmöglichkeiten bestimmter Produkte sowie der Akzeptanz bestimmter Investitionen durch die einheimische Bevölkerung und ihre Lebensformen relevant werden. Insofern hat die Beachtung ethnisch oder religiös motivierter Tabuzonen bei Investitionsvorhaben eine große Bedeutung.

2.2.4. Kollektive Menschenrechte

a) Recht auf Entwicklung

- Unternehmensinterne Perspektive: Die Berücksichtigung des Rechtes der im jeweiligen Land lebenden Menschengruppen auf Entwicklung kann diesbezüglich vor allem durch die Beachtung der vorhandenen spezifischen Potentiale bei Human- und Sachkapital realisiert werden. Eine Konfrontation mit weithin unbekannten Formen der Arbeitsorganisation und Technologie dürfte nicht nur kontraproduktiv für das Unternehmen selbst sein, sondern es mißachtet zudem entwicklungshistorische Momente dieser Länder und zerstört zum Teil einzigartige kulturelle Kreativitäts-, Wissens- und letztlich auch Lebensformen.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind insbesondere Fragen der Effizienz und Rentabilität innerhalb der Be- triebsstrukturen zu diskutieren. Dabei sollte nicht ausschließlich der kurzfristige Erfolg angestrebt, sondern eine langfristige Perspektive gewählt werden, in der der Bestand bzw. die Entfaltung des Unternehmens im Interesse der Entstehung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie der kreativen Entfaltung der menschlichen Potentiale durch Ausbildung gesichert werden kann. Dagegen sollte beispielsweise eine außenwirtschaftliche Aktivität in solchen Regionen, die zur kurzfristigen Ausnutzung irgendwelcher Standortvorteile bzw. sonsti- ger Gewinnmitnahmemöglichkeiten bestimmt ist, aus entwicklungspolitischer Sicht nicht akzeptiert werden.

Ein drittes Moment, welches aus einer entwicklungsbezogenen Perspektive eine ausgesprochen wichtige Rolle spielt, ist der Zugang zu wertschöpfungsrelevanter, industriespezifischer Bildung, der durch das außenwirt- schaftliche Engagement in Entwicklungsländern für die dort einbezogenen Mitarbeiter im Rahmen eines an- gepaßten Technologietransfers ermöglicht werden kann. Es versteht sich von selbst, daß besonders solche Exporte bzw. Auslandsinvestitionen entwicklungspolitisch von hohem Stellenwert sind, die nicht nur mit ei- ner fundierten Ausbildung für die Arbeitskräfte, sondern auch mit der Fähigkeit verbunden sind, sich durch die jeweiligen Lerninhalte Produktionsfertigkeiten aneignen zu können, die über reine Nachahmung des Ge- botenen hinausgehen und eine verstärkte Verantwortungsübernahme durch einheimische Arbeitskräfte stimu- liert. Eine ausführliche Darlegung zur Entwicklung technologischer Kompetenz erfolgt im Teil II dieser Stu- die.

- Unternehmensexterne Perspektive: In diesem Bereich muß vor allem die besondere Bedeutung einer Beachtung regionaler Entwicklungsspezifika unter Berücksichtigung entsprechender Potentiale und Effekte auch im nicht-ökonomischen Bereich herausgehoben werden.

Will man die Außenwirtschaftsbeziehungen von Unternehmen aus Industrieländern zu Entwicklungsländern hingegen aus volkswirtschaftlicher Sicht bewerten, so stellen sich Fragen im Zusammenhang mit der Mobili- sierung brachliegender materieller und vor allem personeller Ressourcen, der Erweiterung der volkswirtschaft- lichen Wertschöpfungskette innerhalb des Landes, der Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze, der nachhaltigen Einnahmeerhöhung bzw. Ersparnis von Devisen (zum Beispiel auch durch die Bildung von Joint Ventures mit lokalen Partnern, die ihre Gewinne eher im Ursprungsland belassen werden oder eine regional ausgerichtete Marktstrategie statt reiner Exportorientierung), der Schaffung von Kopplungseffekten in Form der Entwick- lung weiterer Arbeitsplätze im Zuliefer- und Dienstleistungsbereich sowie der Verringerung regionaler Dispa- ritäten innerhalb des betreffenden Entwicklungslandes. Es ist eben ein Unterschied, ob ein investierendes Un- ternehmen die regionale Wirtschaftsstruktur fördert und ihr dadurch neue Entwicklungsimpulse verleiht, oder ob mehr im Sinne einer Enklavenproduktion lediglich bestimmte Standortfaktoren wie billige Arbeitskräfte usw. ausgenutzt werden, ohne daß eine tiefere Einbindung in solche ökonomischen Interdependenzen erfolgt. Durch die geringen Löhne und die Gewinnabflüsse ins Ausland entsteht dann kein großer Nachfrageeffekt, der andere regionale Wirtschaftseinheiten entscheidend stimulieren könnte. Zudem gehen investiv nutzbare Devisen aus der Exportproduktion verloren. Hingegen sind Unternehmen zu bevorzugen, die mit ihrer Pro- duktion eine regionale Nachfrage nach Vorprodukten entwickeln, zudem im nachgelagerten Produktions- bzw. Absatzbereich der jeweiligen Gegend Arbeitsplätze zu schaffen vermögen und wenigstens erhebliche Teile des Gewinns an den entsprechenden Standorten reinvestieren.

Nicht zuletzt kann der Unternehmer durch eine entsprechende Ausrichtung seiner Produktpalette zur Verhinderung von Verelendungswachstum beitragen, in dem er nicht auf regionale Spezialisierung, sondern auf Diversifizierung der Produktion setzt, die die schwankenden Weltmarktpreise für einzelne Produkte besser auszugleichen vermag und somit die wirtschaftliche Stabilität der Region fördert.

b) Recht auf saubere Umwelt

Da die unternehmensinterne ökologische Verantwortung eher zu Fragen des Arbeitsschutzes zu zählen ist, sollen an dieser Stelle nur die unternehmensexternen Momente aufgeführt werden. Aus dieser Perspektive muß auf die Umweltverträglichkeit der Produktion bzw. der Anlage sowie des Produktes selbst hingewiesen werden. Auslandsinvestitionen in Entwicklungsländern sind häufig mit der Verwendung gebrauchter Anlagen in Form von Joint Ventures oder eigenen Niederlassungen verbunden. Dabei besteht die Verantwortung des Unternehmers genauso wie beim reinen Export gebrauchter bzw. neu errichteter schlüsselfertiger Anlagen darin, einen Standard an Umweltverträglichkeit des Produktionsprozesses abzusichern, der dem des Industrie- landes entspricht. Dies muß unabhängig davon gelten, ob entsprechende nationale Gesetze und Kontrollme- chanismen existieren oder nicht. Als Selbstverständlichkeit wird der Verzicht auf Exporte von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Abfallstoffen (Mülltourismus) betrachtet. Ein ökonomisch bedingter Verzicht auf Umweltverträglichkeit von Produktion und Produkt würde die Länder praktisch zunächst auf jenen Irrweg zwingen, den die Industrieländer inzwischen - leider viel zu langsam - sich anschicken zu verlassen.

3. Deutsche Außenwirtschaftsförderung in Entwicklungsländer und internationale Entwicklungszusammenarbeit

3.1. Struktur der Exportförderung in Entwicklungsländer

Die Struktur der deutschen Förderung von Exportgeschäften in Entwicklungsländer soll im folgenden kurz betrachtet werden. Neben den allgemeinen Maßnahmen erfahren Exporte in Entwicklungsländer zusätzliche Unterstützung, die mit dem notwendigen Ausgleich erhöhter Geschäftsrisiken begründet wird. Neben Förderprogrammen auf der Ebene der OECD und der EU, auf die nicht weiter eingegangen werden soll, weil sie sich zu einem nicht unerheblichen Teil gleicher Ziele und Instrumente bedienen, existieren auch in Deutschland selbst verschiedene Institutionen und Instrumente zur Minderung des Aufwandes einer Auslandsmarkterschließung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU):

- Bundesstelle für Außenhandelsinformationen (BfAI)
- Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) und Industrie- und Handelskammern (IHK´s)
- Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und verschiedene Branchenverbände der Industrie sowie Ländervereine
- Deutsche Auslandshandelskammern (AHK´s) sowie Delegiertenbüros der deutschen Wirtschaft
- Deutsche Botschaften und ihre Handelsförderungsstellen
- Länder-Kontaktstellen
- öffentliche und private Exportfinanzierungsinstitute:
(KfW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm und AKA Ausfuhrkreditgesellschaft GmbH)
- Exportkredit- und Kapitalanlagenversicherungen (Hermes Kreditversicherungs AG und Treuarbeit AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatergesellschaft)

Dadurch existiert in Deutschland ein ausgedehntes, wirtschaftsnahes Netz der Exportförderung, wobei sich die Tätigkeit entsprechender staatlich organisierter bzw. finanzierter Institutionen bezüglich der Adressaten auf vier Kernbereiche konzentriert, welche aufeinander aufbauen:35

- Exportmanagementorientierte Förderung, die über die Beschaffung von Auslandsinformationen sowie Bera- tungsprogramme eine “Vermittlung und Ausweitung des funktionell relevanten Managementwissens” an- strebt.
- Kontrakt- bzw. transaktionskostenorientierte Förderung, die über finanzielle Ünterstützung von Auslands- messen und internationale Vermittlungsaktivitäten Geschäftsanbahnungen und den Abschluß von Verträgen erleichtern soll.
- Finanzierungsorientierte Förderung, um liquide Mittel für die mittel- bis langfristige Exportabwicklung durch die Unternehmen zur Verfügung zu stellen, die zudem Zinsvorteile gegenüber der Beschaffung auf dem Kapitalmarkt aufweisen.
- Risikoorientierte Förderung, “die den Kreditspielraum exportorientierter Unternehmen durch Ausfuhrgarantien und -bürgschaften, Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen, Rückgarantieprogramme für Bietungs-, Anzahlungs-, Leistungs- und Gewährleistungsgarantien sowie durch die staatliche Versicherung des Wechselkursrisikos insgesamt erheblich zu erweitern in der Lage ist”.

Verglichen mit anderen Industrieländern kann von starken Ähnlichkeiten bezüglich der wesentlichen Struk- turelemente ausgegangen werden, “wenngleich in der Detailausgestaltung hinsichtlich Fördergrenzen, begüns- tigter Unternehmen, Selbstbeteiligungsquoten, Bindung an das Entwicklungsniveau der Zielländer, Karenzzei- ten etc. mehr oder weniger deutliche Unterschiede zugunsten ausländischer Unternehmen bestehen”36.

„In der Außenwirtschaftspolitik geht die Bundesregierung neue Wege. Zusammen mit den deutschen Wirt- schaftsverbänden bemüht sie sich seit kurzem um Ausbau und Bündelung der staatlichen Unterstützung ein- heimischer Unternehmen in attraktiven Auslandsmärkten. Ziel ist die Bereitstellung eines ausdifferenzierten Förderinstrumentariums auf der Basis von umfassenden Regionalkonzepten.“37

In diesem Zusammenhang spielen das Asien- und das Lateinamerika-Konzept eine wichtige Rolle. In den jeweiligen Regionen werden interessante Wachstumsmärkte gesehen, die für die deutsche Wirtschaft in der Zukunft ein wichtiges Absatzpotential darstellen. Für solche Märkte sollen in konzentrierter Form gerade für den deutschen Mittelstand entsprechende Förderinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Aber auch die wichtigsten Handelsnationen und Konkurrenten, Japan und die USA, sowie die Reformländer Osteuropas werden in dieser Hinsicht als wichtige Zukunftsmärkte betrachtet, die stärker genutzt werden sollen.38

3.2. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit

Im folgenden sollen die Institutionen und Instrumente der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland dargestellt und gezeigt werden, daß diese zumindest indirekt einen nicht unbedeutenden außen- wirtschaftsfördernden Effekt für deutsche Unternehmen besitzen.39 Im Rahmen der Entwicklungszusammenar- beit kommt vor allem der Förderung von Direktinvestitionen von deutschen KMU in Entwicklungsländer eine wichtige Bedeutung zu, deren Durchführung wiederum mit den besonderen Risiken in diesen Regionen be- gründet wird. Ziel dieser Kooperationen zwischen deutschen und den Unternehmen aus Entwicklungsländern ist es aber letztlich, „verstärkt Investitionen in die Entwicklungsländer zu lenken und dabei gleichzeitig ein möglichst entwicklungskonformes Verhalten zu motivieren.“ Direktinvestitionen werden zusätzlich zu den unten ausführlich aufgeführten Maßnahmen noch durch eine Verbesserung des Rechtsschutzes, Garantieüber- nahmen und steuerliche Erleichterungen stimuliert.40

Entwicklungszusammenarbeit spielt sich - wie auch Außenwirtschaftsförderung - nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene ab. Hier sind es vor allem die Weltbankgruppe (welche in ihrer Struktur durchaus Ähnlichkeiten mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aufweist, darüber hinaus aber auch weitergehende Instrumente zur Verfügung hat41 ), die regionalen Entwicklungsbanken in Asien, Afrika und Lateinamerika, sowie die Europäische Entwicklungsbank (EIB) und der Europäische Entwicklungsfonds (EEF), mit denen eine Zusammenarbeit über Projektausschreibungen für deutsche Firmen in Frage kommt, da Deutschland Mitglied aller genannten Institutionen ist.

Aus den zu konstatierenden Differenzierungsprozessen zwischen den und innerhalb der Entwicklungsländer wird das Erfordernis einer entsprechenden entwicklungspolitischen Konzeption durch die Orientierung sowohl auf Armutsbekämpfung und Umweltschutz als auch auf Privatwirtschaftsförderung sowie eine stärkere Beach- tung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen geschlußfolgert. In den letzten Jahren haben sich neue Formen der Zusammenarbeit herausgebildet, wie z.B. das gemeinsame Vorgehen von Privatwirt- schaft und öffentlichen Institutionen im Rahmen der "Public-Private-Partnership" (PPP). Die Idee des Zu- sammengehens von Staat und privaten Unternehmen ist es, Vorhaben zu realisieren, die einerseits einen ent- wicklungspolitischen Nutzen besitzen und andererseits betriebswirtschaftlich rentabel sind. Diese beiden As- pekte haben sich in der Vergangenheit nach Ansicht verschiedener beteiligter Institutionen oft gegenseitig ausgeschlossen. Zentrale entwicklungspolitische Kriterien bei solchen Vorhaben sind Wirtschaftlichkeit, Wir- kungsgrad, Breitenwirksamkeit und Nachhaltigkeit der Projekte. Damit soll ein verstärkt marktbezogener Charakter wirtschaftlicher Zusammenarbeit eingebracht werden.

Die Verflechtung privatwirtschaftlicher Kooperation mit entwicklungspolitischen Maßnahmen wird vor allem bei der Zusammenarbeit mit den wirtschaftlich dynamischen Entwicklungsländern als sinnvoll erachtet. Hier- für sollen an langfristigen Beziehungen orientierte investitionsfördernde Aktivitäten am besten geeignet sein, da sie gegenüber der kurzfristiger angelegten Exportförderung stärkere entwicklungspolitische Effekte ver-

sprechen, d.h. Transfer von Kapital, Technologie, Berufsausbildung und Management-Know how mit sich bringen. Zudem wird argumentiert, daß dadurch eine Entfaltung von Zuliefer- und Dienstleistungsunternehmen sowie der weitere infrastrukturelle Ausbau innerhalb der Entwicklungsländer stärker motiviert werden kann. Bei wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern steht die Handelsförderung im Mittelpunkt, da die Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen noch nicht gegeben sind.

Zur Ausgestaltung der staatlichen Entwicklungspolitik stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung (BMZ), neben den üblichen Förderinstrumenten auf europäischer, auf Bun- des- und Landes- sowie auf der Ebene privatwirtschaftlicher Initiativen, durch erfahrene Institutionen zusätz- liche Leistungen zur Verfügung. Diese können indirekt aber auch als außenwirtschaftsfördernde Instrumente interpretiert werden, um die wirtschaftlichen und politischen Risiken sowie die strukturell bedingten Nachteile von KMU aus Deutschland bei verschiedenen Geschäftsformen mit Entwicklungsländern zu verringern. Je- doch übernehmen sie insofern auch eine Filterfunktion, als sie nur solche KMU bei wirtschaftlichen Aktivitä- ten in Entwicklungsländern unterstützen, bei denen dies aus entwicklungspolitischer Sicht für das jeweilige Land als sinnvoll erscheint.42

Konkret handelt es sich dabei um Leistungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Deutschen In- vestitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) sowie der Deutschen Gesellschaft für Technische Zu- sammenarbeit GmbH (GTZ). Jede dieser Organisationen übernimmt im Rahmen dieser Förderstrukturen ganz spezifische Maßnahmen (finanzielle (FZ) bzw. technische (TZ) Zusammenarbeit), was jedoch eine enge Ko- operation in verschiedenen Projekten nicht ausschließt. Darüber hinaus wird die personelle Förderung als drit- te Säule der staatlichen Entwicklungsförderung von der Carl Duisberg Gesellschaft (CDG) finanziell unter- stützt. Asien ist durch die Bereitstellung von etwa der Hälfte der relevanten Bundesmittel regionaler Schwer- punkt der BMZ-Förderung.

3.3. Beurteilung der Außenwirtschaftsförderung und der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sowie Reformvorschläge

3.3.1. Einschätzung und Reformvorschläge bezüglich der allgemeinen Außenwirtschaftsför- derung
3.3.1.1. Beurteilung der Außenwirtschaftsförderung

3.3.1.1.1. Entwicklungspolitische Perspektive

Betrachtet man die Außenwirtschaftsförderung aus entwicklungspolitischer Sicht, so läßt sich feststellen, daß weder von der Seite der Initiatoren noch von der Seite der umsetzenden Einrichtungen für entwicklungslän- derspezifische Aspekte irgendwelche Instrumente bzw. Leitlinien zur Verfügung stehen. Vermittlung deut- scher Unternehmen auf Märkte von Entwicklungsländern erfährt kaum eine Besonderheit, das heißt, ein Un- terschied zu entsprechenden Aktivitäten auf anderen Industrieländermärkten ist nicht zu erkennen. Wenn ü- berhaupt, dann höchstens bezüglich einer gewissen interkulturellen Differenzierung bei der Beratungsarbeit. Zwar hat Außenwirtschaftsförderung zunächst den Erfolg deutscher Unternehmen auf den Auslandsmärkten zum Ziele, doch erscheint es mit Bezug auf die dort gegebenen Probleme und entwicklungsspezifischen Er- fordernisse angebracht, diese im jeweiligen Förderschema mit zu berücksichtigen. Es wäre absurd, wenn deut- sche Entwicklungshilfe sich mit Schäden in Entwicklungsländern befassen müßte, die durch öffentlich geför- derte Geschäftskontakte deutscher Unternehmen provoziert wurden. Die Einbeziehung entwicklungspoliti- scher Kriterien in die Außenwirtschaftsförderung wäre allerdings nicht als Übergang zu üblicher Entwick- lungszusammenarbeit zu verstehen, wie sie dem BMZ obliegt.

Ein sehr problematisches Beispiel stellt der Umgang mit den staatlichen Garantien und Bürgschaften dar, die von der Hermes Kredit AG vermittelt werden. Vom finanziellen Umfang stellen diese staatlichen Ausfuhrge- währleistungen das mit Abstand bedeutendste außenwirtschaftsfördernde Instrument dar. 1993 wurden im Bundeshaushalt sogar sechs bis sieben Milliarden Mark für diese Form der Absicherung von Auslandsgeschäften vorgesehen. Das entsprach beinahe dem Haushalt des BMZ. Kritisch ist dabei zunächst zu sehen, daß damit häufig Risiken für privatwirtschaftliche Verluste versichert werden, obwohl die Rückzahlung ohnehin nicht zu erwarten ist. Damit erhalten die Bürgschaften den Charakter von Subventionen, die der Steuerzahler zu zahlen hat.43 Zu Beginn der 90er Jahre wurden in Folge des Golfkrieges Entschädigungen aus dem Irak- Geschäft gewährt, die auch aufgrund der Art der gedeckten Geschäfte heftig kritisiert wurden. Oft werden die Risiken staatlicherseits selbst dann übernommen, wenn sie trotz ökonomischer Zweifel politisch opportun erscheinen. Kritik wurde in der Vergangenheit auch hinsichtlich der Anwendung dieses Förderinstruments laut, als z.B. Mittel des BMZ-Haushalts für Schuldendiensterleichterungen als Zinszuschüsse für Hermes- Forderungen benutzt wurden.44

Spezielle Kritik aus entwicklungspolitischer Sicht wird erhoben, weil dieses Förderinstrumentarium nicht genutzt wird, um angepaßte Entwicklungswege von Ländern in der „Dritten Welt“, sondern statt dessen fragwürdige Investitionen, zu fördern, wie beispielsweise:

- Waffenkäufe und militärische Infrastruktur,
- Staudämme, die eher Schaden in den jeweiligen Regionen anrichten als Nutzen stiften,
- Sägewerke in solchen Ländern, die ihre Wälder rücksichtslos abholzen,
- Atomkraftwerke, die nicht einmal wirtschaftlich gesehen einen Sinn ergeben.45

Die Nichtberücksichtigung entwicklungspolitischer Kriterien, welche bei der deutschen Entwicklungszusam- menarbeit längst üblich sind, führte in der Vergangenheit sogar dazu, daß solche Ausfuhrgarantien selbst für Geschäfte mit Ländern gewährt wurden, die in Sachen Menschenrechtsverletzungen international angepran- gert wurden. Entsprechende Regimes werden sogar mit deutschen Waffenlieferungen unterstützt, die durch Hermes-Versicherungen abgedeckt sind. Die bekanntesten Beispiele sind Indonesien und die Türkei, die diese Waffen gegen unterdrückte Minderheiten einsetzen. Über die KfW sind sogar Exportkredite an Siemens ge- flossen, um die technische Neuausrüstung gebrauchter Kriegsschiffe aus den Restbeständen der NVA finan- zieren zu können, die dann nach Indonesien geliefert wurden, wo sie zur Bekämpfung „innerer Unruhen“ ein- gesetzt wurden. Dies alles ist realisierbar, obwohl rechtliche Bestimmungen Waffenlieferungen in Span- nungsgebiete untersagen. Offenbar wird dies durch eine entsprechend weite Interpretation trotzdem möglich.46 Aufgrund der intransparenten Regierungsentscheidungen kann auch nur die Vermutung ausgesprochen wer- den, daß selbst die Lieferung von in Deutschland verbotenen Stoffen, Maschinen und Medikamenten in diese Ländergruppe durch entsprechende Bürgschaften bzw. Garantien gedeckt wurde.47

3.3.1.1.2. Nationale Auß enwirtschaftsförderung im internationalen rechtlichen Kontext

Exportförderungsaktivitäten besitzen als politische Interventionsmaßnahmen eine lange Tradition als Mög- lichkeiten, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Wirtschaft zu verbessern. Dennoch sind sie aufgrund der Verursachung von Marktunvollkommenheiten und der Stimulierung von Subventionswettläufen zum Teil sehr umstritten. Sie haben immer wieder internationale Übereinkommen zur Begrenzung solcher Maßnahmen heraufbeschworen. Entsprechende Verträge über die Beschränkung nationalstaatlicher Hand- lungsspielräume existieren sowohl auf der Ebene der WTO und der OECD, als auch der EU. Nach den Prinzi- pien der WTO gelten etwa direkte öffentliche Zahlungen oder Ausfuhrprämien, wie Devisenbelassungen, Transport- und Frachtbegünstigungen für Exporte zu den verbotenen Ausfuhrsubventionen. Diese Prinzipien haben zwar nur eine verpflichtende Wirkung, doch können geschädigte Staaten ohne die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahren Gegenmaßnahmen treffen. Auch die damit zusammenhängenden Vereinbarungen der OECD gehen über die Form von “Gentleman´s Agreements” nicht hinaus. Entsprechende Abmachungen beinhalten “die Festsetzung eines Mindestsatzes der bei der Lieferung vorzunehmenden Zahlung, Kredit- höchstlaufzeiten sowie Mindestzinssätze”.48

Im Gegensatz zu diesen eher losen Vereinbarungen sind auf der Ebene der EU rechtlich verbindliche Klauseln im EWG-Vertrag (EWGV) enthalten, die auf eine Harmonisierung jener nationalen Maßnahmen zielen, wel- che innerhalb der Union wettbewerbsverzerrende Wirkungen zeigen. Die nationalen Aktivitäten unterliegen insofern einer ständigen präventiven Subventionskontrolle. Durch diese Bestimmungen wurden bereits eine Reihe von nationalen Exportbeihilfen aufgehoben. Man kann also von einer weitgehenden Unbedenklichkeit derzeitiger Maßnahmen in Abhängigkeit internationaler Verträge ausgehen, auch wenn einige solcher Aktivi- täten in Deutschland gefährdet sind.49 Die Verbotsgefährdung wächst mit der Direktheit staatlicher Beihilfen sowie deren materiellem Gehalt. Tatsächliche Nachweismöglichkeiten entsprechender Verstöße sind jedoch problematisch, “da die Komplexität der bestehenden Exportfinanzierungssysteme ´wohlgehütete Grauzonen´ in sich birgt, deren Offenlegung sehr schnell an die Grenzen einer methodisch soliden Vergleichsanalyse führt”.50

In Deutschland wird die Exportfinanzierung vor allem als Aufgabe privat agierender Geschäftsbanken betrachtet, lediglich für mittel- und langfristige Kredite in die Entwicklungs- und Reformländer stehen öffentliche Hilfen zur Verfügung. Mit Rücksicht auf den EWGV sind dabei wiederum nur die Sonderrediskontlinie der Ausfuhrkreditanstalt sowie die Zinsen für Bestellerkredite aus dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau bedenklich. Aber in beiden Fällen entsprechen die Zinssätze dem OECDKonsens und sind daher auch mit dem EWGV vereinbar.51 Insgesamt muß man zumindest von sehr eingeschränkten Gestaltungsspielräumen bei staatlichen Exportbeihilfen ausgehen.

Trotz europäischen Binnenmarktes mit handelspolitischer Kompetenz der EU gegenüber Drittstaaten gibt es verschiedene Bereiche, in denen eine gemeinschaftliche Handelspolitik noch nicht vollständig umgesetzt ist. Dies betrifft vor allem jene, in denen gleichzeitig handelspolitische und Elemente z.B. der allgemeinen Wirt- schafts-, Außenwirtschafts-, Gesundheits- bzw. Entwicklungspolitik enthalten sind. Letztere fallen weiterhin in den nationalen Politikbereich und können daher zur Umgehung der gemeinsamen europäischen Handelspo- litik genutzt werden.52

3.3.1.1.3. Effizienzgesichtspunkte der deutschen Auß enhandelsförderung

Die mehrstufigen institutionellen Förderstrukturen insbesondere für kleine und mittlere deutsche Unternehmen mit Blick auf ein verstärktes Auslandsengagement sind hinsichtlich ihrer speziellen Angebote sehr undurchsichtig, ergänzen sich zum Teil, können sich aber auch in vielfacher Hinsicht überschneiden oder stehen sogar zueinander in Konkurrenz. Der Grund dürfte vorrangig in den historischen Herausbildungsbesonderheiten innerhalb einer föderalen Republik und ihrer Integration in supranationale Gebilde zu suchen sein. Die mangelnde Reformfreudigkeit läßt sich wohl aus institutionenökonomischer Sichtweise am besten erklären. Danach sind bürokratische Strukturen daran interessiert, ihre Machtposition zu erhalten und sogar zu erweitern. Konsequenz ist das Entwickeln immer neuer bzw. das Ausweiten bestehender Programme, mit denen die eigene Legitimation gegenüber Klientel und Politik unterstrichen werden soll.

Wie bereits angedeutet, richtet sich die Förderung bezogen auf die Erschließung internationaler Märkte be- sonders an kleine und mittlere Unternehmen, um die aus der Unternehmensgröße resultierenden Wettbe- werbsnachteile und ungleichen Zugangschancen auf internationale Märkte abzubauen. Diese Aktivitäten sind beständiger Legitimations- und Nutzenkontrolle ausgesetzt, welche den betroffenen Institutionen einen ent- sprechenden Rechtfertigungsdruck auferlegt. Geeignete Verfahren zur Messung von Kosten-Nutzen- Wirkungen gibt es nicht, so daß sich ein Kausalzusammenhang zwischen Förderung und Erfolg nur schwer ableiten läßt. Dies ergibt sich allein schon aus den vielfältigen Umweltfaktoren, die sich ebenfalls auf das Resultat auswirken. Solche Faktoren stellen beispielsweise Eigenanstrengungen der Exporteure, konjunkturel- le Schwankungen, Wechselkursverhältnisse usw. dar. Aus diesem Grunde hat man sich auf den Zufrieden- heitsgrad der Nutzer von Exportförderprogrammen als einem annähernden Erfolgskriterium geeinigt.53 Dieses ist jedoch gerade aus entwicklungspolitischer Sicht äußerst problematisch, da es die Zufriedenheit der von solchen Aktivitäten Betroffenen in den Entwicklungsländern völlig außer Acht läßt.54

Anhand der Zufriedenheitsuntersuchungen konnte festgestellt werden, daß negative Pauschalurteile einer dif- ferenziert objektbezogenen Untersuchung nicht standhalten, vielmehr die einzelnen Bausteine des Exportför- derungssystems recht unterschiedlich bewertet werden müssen. Insgesamt kann von einer mittleren Nutzerzu- friedenheit ausgegangen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, daß sich staatliche Förderziele und unterneh- mensinterne Interessen nicht in jedem Falle auf einen Nenner bringen lassen und auch die Urteilsgüte der Un- ternehmen hinsichtlich der realisierten bzw. angebotenen Förderprogramme aufgrund Unkenntnis bzw. Uner- fahrenheit geschwächt sein kann.55

Ausgehend von einer Gesamtschau von Untersuchungen in verschiedenen Ländern kann davon ausgegangen werden, daß von nicht erfolgreich oder nicht exportierenden Unternehmen Schwierigkeiten im Zusammen- hang mit einer Exporttätigkeit als echte Barrieren wahrgenommen werden. In keinem der untersuchten Länder ist es gelungen, ein Förderungssystem zu etablieren, welches diese Barrieren hätte grundsätzlich beseitigen können.56

Das System der Außenwirtschaftsförderung in Deutschland kann als „sehr schwierig zu durchschauendes Netzwerk von staatlichen, staatlich betrauten, korporativen und rein privatwirtschaftlichen Förderungsinstitutionen“ verstanden werden, dessen Fördervielfalt bezüglich Erreichbarkeit der Unternehmen, Einfluß auf deren Entscheidungen sowie Wirkungsweise sehr unterschiedliche Instrumente bereithält. Dabei kann die staatliche Aufgabe in der Exportförderung vorrangig als „Finanzierungsquelle für privatwirtschaftlich zu organisierende und abzuwickelnde Förderungsprogramme“ betrachtet werden.57

Als potentielle Defizitfelder sind vor allem „der Mangel an strategischer Orientierung ..., die normative Vag- heit bei der Begründung des Exportförderungshandelns ... sowie traditionelles Verwaltungshandeln“ zu nen- nen.

- Der Vorwurf fehlender strategischer Ausrichtung ergibt sich vor allem aus der Tatsache, daß kein langfristi- ges Konzept zur Herausbildung einer geeigneten Exportmanagementinfrastruktur existiert, sondern durch den Ansatz bei einzelnen Exportproblemen nur an den Symptomen mangelnder Exportfähigkeit angesetzt wird.
- Die Kritik normativer Vagheit richtet sich vor allem gegen ungenaue Sollvorgaben, welche eine Zielerreichungskontrolle sehr schwierig werden lassen. Verschiedene normative Positionen machen Aussagen über die Qualität der Leistungen schwierig, bergen die Gefahr einer Überforderung sowie paternalistischer Tendenzen in sich und versperren den Blick für den eigentlichen Zweck der Förderung.
- Das notwendige Verwaltungshandeln der Förderinstitutionen ergibt sich aus der administrativen Umsetzung ministerieller Richtlinien über Anträge und Mittelzuweisungen. Die längerfristige Beständigkeit jenseits poli- tischer Mehrheitsverschiebungen läßt eine bessere Kalkulation durch die Unternehmen zu. Doch ergeben sich durch die fehlende Notwendigkeit einer Risikoübernahme durch die Verwaltungen, in Verbindung mit gerin- ger Marktnähe und Reagibilität, spezifische Nachteile solcher Förderstrukturen. Zudem stellt die restlose Ver- teilung der Fördermittel oft einen wichtigeren Erfolgsindikator dar als die damit erzielten Wirkungen. Und nicht zuletzt birgt das große „Ausmaß an Regelgebundenheit und Aktenmäßigkeit der Geschäftsvorgänge“ einen überzogenen Formalismus in sich, welcher mit erheblichen Kosten verbunden ist.58

[...]


1 Grabow-von Dahlen, Barbara 1994, S. 22 ff.

2 IMF 1992, S. 3 ff. und 1998, S. 3 ff. In diese Zahl fallen nun allerdings auch einige der ehemaligen Ostblockstaaten. Die damit verbundene Abweichung liegt bei ungefähr 4%.

3 IMF 1992, S. 3 ff. und 1998, S. 3 ff.

4 Grabow-von Dahlen, Barbara 1994, S. 22 ff.

5 ohne Mittleren Osten

6 IMF 1998, S. 3 ff.

7 Zahlen zur öffentlichen Entwicklungshilfe und zu den Privatinvestitionen in Entwicklungsländern (Quelle BMZ): 1991: 60 Mrd DM (öffentlich) und 20 Mrd DM (privat), 1997: 40 Mrd DM (öffentlich) und 120 Mrd DM (privat)

8 Bellers, J. 1989, S. 4

9 Risch, Bodo 1989, S. 36

10 Statistisches Jahrbuch 1998 für das Ausland, S. 275 ff.

11 IMF 1998, S. 11

12 IMF 1992, S. 3 ff. und 1998, S. 3 ff.

13 Statistisches Bundesamt, Außenhandelsstatistik, Außenhandel, unveröffentlichte vorläufige Ergebnisse für 1998

14 Vgl. z.B. Hesse, Günter 1991

15 Vgl. z.B. Hesse, Günter 1991

16 UNDP 1998, S.1, vgl. auch Vidal, Dominique 1998, S. 15 Fußnote 2

17 Wagner, N./Kaiser, M. 1995, S. 16

18 Die ehemaligen Ostblockstaaten sollen im Rahmen dieser Arbeit nicht betrachtet werden, sondern nur die traditionell als Entwicklungsländer bezeichneten Staaten.

19 Indem z.B. Militärausgaben gekürzt und Sozialausgaben erhöht werden.

20 Wagner, N./Kaiser, M. 1995 , S. 11 ff., S. 12 ff., UNDP 1998

21 UNDP 1998

22 Memorandum `98, S. 1

23 Braßel, Frank, 1999, S. 4 f.

24 Walch Regine 1998, S. 6 und Braßel, Frank, 1999, S. 4 f. Der Internationale Bund Freier Gewerkschaften hat einen an den ILO- Konventionen für Menschenrechte im Arbeitsleben angelehnten Modell-Code entwickelt, der als zentrales Moment aller Verhaltenskodizes gelten und durch branchenspezifische sowie lokale und nationale Besonderheiten ergänzt werden sollte. Er enthält: Gewerkschaftsfreiheit, Recht auf Kollektivvertrag, Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, Diskriminierungsverbot, Recht auf existenzsichernde Löhne, Arbeitszeitbegrenzung sowie Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen. Ebenda S. 5

25 Ganier-Raymond, M. u. Windfuhr, M. 1996, S. 6 f. Eine ausführliche Erläuterung der individuellen Menschenrechte befindet sich ebenda auf Seite 5.

26 Eine Zusammenfassung findet sich in der Tabelle A3 im Anhang dieser Arbeit.

27 Fischer, Per 1998, S. 8

28 Fischer, Per 1998, S. 9 f.

29 Homberger, Erhard 1996, S. 14 ff.

30 Wulf, Herbert 1996, Bis zum nächsten Skandal - Die deutschen Rüstungsexportlinien werden immer weiter gelockert. In: Der Ü- berblick, 3/96, S. 86 f.

31 Wulf, Herbert 1996, S. 86 f.

32 Piepel, Klaus 1995, S. 1

33 Buko-Pharma-Kampagne 1996, S. 8

34 Das besondere Potential von KMU bei der Ausbildungsförderung soll noch Gegenstand des zweiten Teils dieser Arbeit sein.

35 Engelhard, Johann 1992, S. 60

36 Engelhard, Johann 1992, S. 60 f., vgl. auch Epp, Wolfgang 1992

37 Fues, Thomas 1995, S. 22 f.

38 Deutscher Bundestag, Drucksache 13/1435 1995, S. 3 ff.

39 soweit nichs anderes angegeben vgl.: BMZ 1995

40 Grabow-von Dahlen, Barbara 1994, S. 134

41 Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), kurz auch: Weltbank, Internationale Entwicklungsorganisation

(IDA), International Finance-Corporation (IFC), Multilaterale Invetitions-Garantie-Agentur (MIGA), Internationale Zentrum zur Beteiligung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID).

42 Steinmann u.a. 1981, S. 418

43 Maier, Dieter/ Röben, Bärbel 1993, S. 2 f.

44 Dazu genauer: Grabow-von Dahlen, Barbara 1994, S. 71 ff.

45 Dazu genauer: Maier, Dieter; Röben, Bärbel 1993, S. 3 f.

46 Strecker, Sebastian 1997, S. 21

47 Maier, Dieter/ Röben, Bärbel 1993, S. 4, dazu genauer in: Strecker, Sebastian 1997, S. 11 ff.

48 Engelhard, Johann 1992, S. 66 ff.

49 Dies betrifft vor allem Ausfuhrgarantien und -bürgschaften sowie Wechselkursversicherungen.

50 genauer: Engelhard, Johann 1992, S. 66 ff.

51 Engelhard, Johann 1992, S. 62 ff.

52 Grabow-von Dahlen, Barbara 1994, S. 53 f.

53 Engelhard, Johann 1992, S. 90 f.

54 Vgl. dazu auch Punkt 3.3.1.2.2.

55 Engelhard, Johann 1992, S. 96 f.

56 Engelhard, Johann 1992, S. 84

57 Engelhard, Johann 1992, S. 34 ff.

58 Vergleiche dazu ausführlicher: Engelhard, Johann 1992, S. 197 ff

Final del extracto de 91 páginas

Detalles

Título
Entwicklungspolitische Aspekte der Außenwirtschaftsbeziehungen Thüringer Unternehmen zu Ländern in der "Dritten Welt"
Curso
Consulat
Calificación
1,0
Autor
Año
1999
Páginas
91
No. de catálogo
V25614
ISBN (Ebook)
9783638281805
Tamaño de fichero
1501 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Entwicklungspolitische, Aspekte, Außenwirtschaftsbeziehungen, Thüringer, Unternehmen, Ländern, Dritten, Welt
Citar trabajo
Jan Hüfner (Autor), 1999, Entwicklungspolitische Aspekte der Außenwirtschaftsbeziehungen Thüringer Unternehmen zu Ländern in der "Dritten Welt", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25614

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