Auktionen sind Marktinstitutionen mit klar definierten Regeln zur Güterverteilung, wobei die Teilnehmer durch ihre Gebote die Preise festlegen. Der Begriff Auktion stammt aus dem lateinischen Wort „augere“, das soviel wie vermehren oder vergrößern bedeutet.
Bei Versteigerungen im klassischen Sinne bestimmen die Nachfrager mit ihren jeweiligen Preisgeboten den tatsächlich zustande kommenden Preis für ein bestimmtes Gut, indem sie sich solange gegenseitig überbieten, bis einer der Bieter den Zuschlag erhält. Man nennt Auktionen folglich auch „Verkauf an den Meistbietenden“.
Auktionen sind schon seit Jahrtausenden ein bekannter Mechanismus zum Austausch von Waren. Trotz dessen spielten sie in der modernen Wirtschaft nur eine sehr untergeordnete Rolle und hatten kaum eine Bedeutung, was sich aber mit der Ausbreitung des Internet rapide änderte.
Im Prinzip kann man sich Auktionen im Internet als eine Kombination zwischen Flohmarkt und Zeitungsannonce vorstellen, wobei man allerdings auf schlechtes Wetter oder stundenlanges Durchforsten der Kleinanzeigen in der Tageszeitung verzichten und statt dessen mit wenigen „Mausklicken“ das Objekt der Begierde einfach per Internet ersteigern kann. Dabei entsteht eine Art Wettbewerb mit enormem Unterhaltungsfaktor. Nicht umsonst werden die erfolgreichen Bieter als „Gewinner“ tituliert.
Auktionen gehören seit etwa 1999 zu den meist besuchten Angeboten im Internet. Auf den virtuellen Marktplätzen wird alles gehandelt, was sich irgendwie zu Geld machen lässt. Im Internet werden Restposten, Auslaufmodelle und kurzfristig freigewordene Flugtickets ebenso angeboten wie gebrauchte Autos und Neuwaren. Das Angebot reicht von Figuren aus Überraschungseiern, einem BH von Madonna oder einem Audi TT über jahrhundertealte Gemälde bis hin zur einsamen Insel oder einer Reise ins Weltall.
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
LITERATURVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
1.1. Begriffsdefinition
1.2. Die bekanntesten Auktions-Modelle
1.2.1. Langzeit-Auktion
1.2.2. Holländische Auktion
1.2.3. Live-Auktion
1.2.4. Umgekehrte Auktion
1.2.5. Verdeckte Auktion
2. ENTWICKLUNG DER ONLINE-AUKTIONEN
2.1. Beginn der Online-Auktion
2.2. Aufkommen anderer Anbieter
3. ABLAUF VON ONLINE-AUKTIONEN
3.1. Durchführung der Versteigerung
3.2. Versand
3.3. Zahlungsformen
3.4. Mitgliederbewertung
4. VORTEILE VON ONLINE-AUKTIONEN
4.1. Vorteile für den Auktionator
4.2. Vorteile für Anbieter
4.2.1. Kommerzielle Anbieter (B2C, B2B)
4.2.2. Private Anbieter (C2C)
4.3. Vorteile für Käufer
5. PROBLEME BEI VERSTEIGERUNGEN IM INTERNET
5.1. Rechtslage im Vergleich zu klassischen Auktionen
5.2. Sicherheit
5.2.1. Sicherheit bei dem Zahlungstransfer
5.2.2. Sicherheit bei der Versandabwicklung
5.2.3. Sicherheit bei der Produktpalette
5.3. Garantieleistungen
5.4. Anonymität der Benutzer
6. RESÜMEE
6.1. Zukunftsperspektiven
6.2. Zusammenfassung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
LITERATURVERZEICHNIS
Martin Heidemann und Hans Peter Plettner
Virtuelle Auktionen, die keine sind.
in: Die Welt, Ausgabe 27/2000, S. 20
Hamburg 2000
Jürgen Heilbock
Die Software ist erbarmungslos.
in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Ausgabe 36/2000, S. 53
Frankfurt 2000
Andreas Hitzig
Zum ersten, zum zweiten und...
in: internetworld, Heft 8/1999, S. 108
München 1999
Matthias Hohensee
Heikle Aufgaben.
in: Wirtschaftswoche, Heft 3/1999
Düsseldorf 1999
Tobias Hollerbach
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Internet-Auktionen.
in: DB, Heft 40/2000, S. 2001-2005
Berlin 2000
Pit Klein
Internet-Versteigerungen droht das Aus.
in: Die Welt, Ausgabe 226/1999
Hamburg 1999
Sebastian Knauer
Alles sehr vollmundig.
in: Der Spiegel, Heft 16/2000, S. 86
Hamburg 2000
Stefan Krempl
Online fällt der Hammer schneller.
in: VDI Nachrichten, Heft 7/2000, S. 6
Düsseldorf 2000
Roland M. Kreutzer
Aktives Sparen.
in: Das Österreichische Industriemagazin, Heft 3/2000, S. 70
Innsbruck 2000
Carsten Kröger
Digitaler Hammer.
in: Diebold Management Report, Heft 3/1999, S. 18 ff
Eschborn 1999
Severin Löffler und. Florian Schmitz
Auktionen im Internet bergen rechtliche Risiken.
in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Ausgabe 35/2000, S. 22
Frankfurt a.M. 2000
McAfee, R.P./McMillan, J.
Auctions and Bidding.
in: Journal of Economic Literature, Ausgabe 25, S. 699 - 738
1987
Marion Meier
Die glorreichen Sechs aus dem Hinterhof.
in: Süddeutsche Zeitung, Ausgabe 171/1999, S. 9
München 1999
Inga Michler
Zuschlag per Mausklick.
in: Die Welt, Ausgabe 5/2001, S. 12
Hamburg 2001
Mathias Müller von Blumencron
Märchen der Generation X.
in: Der Spiegel, Heft 13/1999
Hamburg 1999
Frank Niemann
Umgekehrte Auktionen erobern das Internet.
in: Computerwoche, Heft 41/1999
München 1999
Thomas Reich
Ricardo.de und die Fallstricke der Gewerbeordnung.
in: Handelsblatt, Ausgabe 216/1999, S. 57
Saarbrücken 1999
Prof. Dr. Dr. h. c. Ralf Reichwald u.a.
Wirtschaftsinformatik - Auktionen im Internet.
in: WISU, Heft 4/2000, Seite 546 ff
München 2000
Hans Georg Schröder und Thomas Wüpper
Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten...
in: Frankfurter Rundschau, Ausgabe 205/1999, S. 13
Frankfurt a.M. 1999
Prof. Dr. Gerald Spindler
Gewerberechtliche Einordnung.
in: Internet-Auktionen - Rechtliche Rahmenbedingungen. 1. Aufl. S. 9 f
Verlag C.H. Beck oHG, Göttingen/Hannover 2000
Thomas Tuma
Friedhof der Kuscheltiere.
in: Der Spiegel, Heft 45/1999, S. 68
Hamburg 1999
Jens Uehlecke
Abgesahnt.
in: Die Woche, Ausgabe 28/1999
Hamburg 1999
Quellen aus dem Internet
o.V. (Erstelldatum: k.A.; Abrufdatum: 24.04.2001 )
Versandservice / Die ricardo Garantie.
URL http://de.ricardo.de/isroot/html/DE/static/92.shtml
3 Seiten
o.V. (Erstelldatum: k.A.; Abrufdatum: 19.04.2001)
Unternehmensinformation.
URL: http://de.ricardo.de/isroot/html/DE/static/99.shtml
1 Seite
o.V. (Erstelldatum: k.A.; Abrufdatum: 23.04.2001)
Leistungen von ricardo Direkt und ricardo Partnern.
URL: http://de.ricardo.de/isroot/html/DE/static/150.shtml
2 Seiten
o.V. (Erstelldatum: k.A.; Abrufdatum: 23.04.2001)
Unsere Verkäufer.
URL http://de.ricardo.de/isroot/html/DE/static/174.shtml#13
2 Seiten
o.V. (Erstelldatum: k.A.; Abrufdatum: 23.04.2001)
Eigene Auktionen verwalten.
URL: http://de.ricardo.de/isroot/html/DE/static/157.shtml
1 Seite
o.V. (Erstelldatum: k.A.; Abrufdatum: 23.04.2001)
Tipps für Auktionen von ricardo Verkäufern und ricardo-Star-Verkäufern.
URL: http://de.ricardo.de/isroot/html/DE/static/159.shtml
2 Seiten
Ole Otte (Erstelldatum: 14.07.2000; Abrufdatum: 25.04.2001)
Ebay - ein Revolutionär mit Königsambitionen.
URL: http://investor-village.de/html/strategie/archiv/revolutionaere/ebay.htm
4 Seiten
o.V. (Erstelldatum: k.A.; Abrufdatum: 23.04.2001)
eBay - Das Unternehmen.
URL: http://pages.ebay.de/community/aboutebay/overview/index.html,
2 Seiten
o.V. (Erstelldatum: k.A.; Abrufdatum: 23.04.2001)
Betrugs-Prävention und -Versicherung.
URL: http://pages.ebay.de/help/community/insurance.html
1 Seite
o.V. (Erstelldatum: k.A.; Abrufdatum: 23.04.2001)
Provision.
URL: http://pages.ebay.de/help/sellerguide/selling-fees.html
3 Seiten
o.V. (Erstelldatum: k.A.; Abrufdatum: 23.04.2001)
Herzlich Willkommen bei S-ITT.
URL: https://secure.s-itt.de/s-itt.php3
3 Seiten
o.V. (Erstelldatum: 19.01.2001; Abrufdatum: 25.04.2001)
Rekordergebnis von Online-Auktionator eBay.
URL: http://www.heise.de/newsticker/data/mbb-19.01.01-000/
2 Seiten
Daniela Sauer (Erstelldatum: 14.12.2000; Abrufdatum: 24.04.2001)
Endgültig: Autokauf per Web-Auktion verbindlich.
URL: http://www.internetworld.de/sixcms/detail.php?id=780
1 Seite
Michelle Lemme (Erstelldatum: 02.11. 2000; Abrufdatum: 23.04.2001)
eBay schluckt Auktionsplattform Andsold.
URL: http://www.internetworld.de/sixcms/detail.php?id=1498
1 Seite
Pit Klein (Erstelldatum: 18.01.2001; Abrufdatum: 21.04.2001)
Auch Ricardo.de führt Gebühren ein.
URL: http://www.internetworld.de/sixcms/detail.php?id=6814
1 Seite
o.V. (20.04.2001; 21.04.2001)
eBay-Quartalsbericht: Rekord-Umsatz.
URL: http://www.internetworld.de/sixcms/detail.php?id=12364
2 Seiten
o.V. (Erstelldatum: k.A.; Abrufdatum: 22.04.2001)
Landgericht Hamburg - Urteil.
URL: http://www.netlaw.de/urteile/lghh_8.htm
9 Seiten
o.V. (Erstelldatum: k.A.; Abrufdatum: 24.04.2001)
Landgericht Münster - Urteil.
URL: http://www.netlaw.de/urteile/lgmue_1.htm
10 Seiten
1. EINLEITUNG
1.1. Begriffsdefinition
Auktionen sind Marktinstitutionen mit klar definierten Regeln zur Güterverteilung, wobei die Teilnehmer durch ihre Gebote die Preise festlegen. Der Begriff Auktion stammt aus dem lateinischen Wort „augere“, das soviel wie vermehren oder vergrößern bedeutet.
Bei Versteigerungen im klassischen Sinne bestimmen die Nachfrager mit ihren jeweiligen Preisgeboten den tatsächlich zustande kommenden Preis für ein bestimmtes Gut, indem sie sich solange gegenseitig überbieten, bis einer der Bieter den Zuschlag erhält. Man nennt Auktionen folglich auch „Verkauf an den Meistbietenden“.
Auktionen sind schon seit Jahrtausenden ein bekannter Mechanismus zum Austausch von Waren. Trotz dessen spielten sie in der modernen Wirtschaft nur eine sehr untergeordnete Rolle und hatten kaum eine Bedeutung, was sich aber mit der Ausbreitung des Internets rapide änderte.
Im Prinzip kann man sich Auktionen im Internet als eine Kombination zwischen Flohmarkt und Zeitungsannonce vorstellen, wobei man allerdings auf schlechtes Wetter oder stundenlanges Durchforsten der Kleinanzeigen in der Tageszeitung verzichten und statt dessen mit wenigen „Mausklicken“ das Objekt der Begierde einfach per Internet ersteigern kann. Dabei entsteht eine Art Wettbewerb mit enormem Unterhaltungsfaktor. Nicht umsonst werden die erfolgreichen Bieter als „Gewinner“ tituliert.
Auktionen gehören seit etwa 1999 zu den meist besuchten Angeboten im Internet. Auf den virtuellen Marktplätzen wird alles gehandelt, was sich irgendwie zu Geld machen lässt. Im Internet werden Restposten, Auslaufmodelle und kurzfristig freigewordene Flugtickets ebenso angeboten wie gebrauchte Autos und Neuwaren. Das Angebot reicht von Figuren aus Überraschungseiern, einem BH von Madonna oder einem Audi TT über jahrhundertealte Gemälde bis hin zur einsamen Insel oder einer Reise ins Weltall.
1.2. Die bekanntesten Auktions-Modelle
Im Internet treten wie bei den klassischen Versteigerungen verschiedene Formen von Auktionen auf. Das Angebot der Auktionshäuser ist unterschiedlich ausgestaltet. Einige stellen ihre Plattform Unternehmen zur Verfügung, die ihre Handelsware an den Meistbietenden verkaufen möchten (B2C). Andere geben auch Privatleuten die Möglichkeit, gebrauchte oder neue Gegenstände anzubieten (C2C). Eine dritte Form ist das unternehmenseigene Auktionshaus. So veranstaltet z.B. Sixt auf der angebotenen Homepage wöchentlich eine Auktion, bei der gebrauchte Fahrzeuge an den Meistbietenden veräußert werden.
Aufgrund der Tatsache, dass diese Form des Einkaufs auch für die Beschaffung von Gütern für Unternehmen interessant ist, bildeten sich reine Business-to-Business Auktionshäuser , auf deren Plattform Unternehmen für Unternehmen Güter und Dienstleistungen anbieten und sich oft längerfristige Geschäftsbeziehungen anbahnen.
1.2.1. Langzeit-Auktion
Die Langzeit-Auktion ist die wohl am häufigsten vorkommende Auktionsform im Internet. Sie laufen ähnlich wie die klassischen, englischen Auktionen ab , wobei der Zuschlag jedoch nicht durch den Hammerschlag des Auktionators getroffen wird, sondern durch Ablauf der gesetzten Auktionsdauer. In einem Zeitraum zwischen einem Tag und mehreren Wochen werden hier sowohl gebrauchte als auch neuwertige Güter zur Versteigerung freigegeben. Der Bieter erhält nach seinem Gebot eine Bestätigung, dass dieses angekommen ist und wird im Falle des Überbietens durch einen Mitbieter per Email davon benachrichtigt.
1.2.2. Holländische Auktion
Die Holländische Auktion ist als klassische und ebenso auch als Auktion im Internet häufig anzutreffen. Der Unterschied zur Langzeit-Auktion ist, dass der Preis nicht durch Überbieten steigt, sondern durch das Aufrufen eines hohen Startpreises mit Beginn der Auktion schrittweise fällt, bis ein Nachfrager bereit ist, zum aktuellen Preis zu kaufen und dies offen, d.h. durch einen „Mausklick“, zu erkennen gibt.
1.2.3. Live-Auktion
Die sog. Echtzeit-Auktionen kommen einer traditionellen Auktion am nächsten. Normalerweise liegt das Startgebot für angebotene Produkte und Dienstleistungen bei rund zehn Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung und wird danach von den Bietern in die Höhe getrieben bis ein Gebot erreicht ist, das keiner mehr überbieten möchte. Zu einem im voraus bekannt gegebenen Zeitpunkt können die potentiellen Bieter eines Produktes sich zur gleichen Zeit auf derselben Plattform online treffen und per Mausklick mitbieten. Die Auktion wird von einem Moderator geleitet und dauert in der Regel 5 bis 20 Minuten.
1.2.4. Umgekehrte Auktionen
Bei den umgekehrten Auktionen , auch „reverse auctions“ genannt, sind es die Anbieter von Produkten, die die Preise bestimmen. Bei dieser Form schaltet der potentielle Kunde eine Anzeige auf einer Auktionsplattform (z.B. Atrada.de) und gibt dabei den Preis an, den er maximal für ein Produkt zu zahlen bereit ist. Nach diesem Vorgang liegt es an den Lieferanten, Angebote zu machen, die unter dieser Höchstgrenze liegen, so dass es zu einem gegenseitigen Unterbieten kommt. Hierzu sind viele Unternehmen bereit, um neue Kunden zu gewinnen.
1.2.5. Verdeckte Auktion
Bei den sog. „Undercover-Auktionen“ darf jeder Bieter nur ein Gebot abgeben, ohne dass ihm die Gebote der übrigen Bieter bekannt sind. Den Zuschlag erhält letztlich der Meistbietende, wobei der zu zahlenden Betrag nicht immer der ist, den er geboten hat. Es gibt auch Auktionen, die insofern variieren können, als dass der Meistbietende nur den Preis zu zahlen braucht, den der Zweitbieter geboten hat. Die jeweiligen Regelungen werden vor der Versteigerung bekannt gegeben.
2. ENTWICKLUNG DER ONLINE-AUKTIONEN
2.1. Beginn der Online-Auktion
Im September 1995 gründete der damals 27-jährige, aus San Jose/Kalifornien stammende Programmierer, Pierre Omidyar das erste Online-Auktionshaus mit dem Namen eBay. Die Idee für eBay verdankte er seiner Freundin, die aus Leidenschaft spezielle Aufbewahrungsdosen für Pez-Bonbons sammelt. Eigentlich wollte Omidyar seiner Freundin mit dem Online-Service nur einen Gefallen tun, da sie sich bei ihm beschwerte, dass es in San Francisco und Umgebung zu wenig Tauschpartner gebe. Also programmierte er ihr in ein paar Stunden Nachtarbeit eine kleine Tauschecke auf seiner Website. Heute ist Omidyar bereits Multimilliardär und eBay mit knapp 29,7 Millionen registrierten Benutzern die größte Auktionsplattform der Welt, wo tagtäglich über 4,1 Millionen Auktionen ablaufen und jeden Tag über 500.000 neue Artikel angeboten werden.
Schaubild zur Umsatz- und Gewinnentwicklung von eBay
Die Daten für das Jahr 2001 beruhen auf Schätzungen.
2.2. Aufkommen anderer Anbieter
Während es in den USA bereits seit 1995 Unternehmen gibt, die ihre Produkte mit Hilfe von Auktionen im Internet veräußern, kam dieser Trend erst später nach Deutschland. Erst im August 1998 eröffnete ricardo.de das erste deutsche Internet-Auktionshaus. Seitdem drängen immer mehr Anbieter auf den Markt und auch die Zahl der Auktionsteilnehmer steigt zusehends.
Das wohl beeindruckendste Beispiel für den Einstieg bei Internet-Auktionen bilden sechs Jung-unternehmer , die am 12. März 1999 in Berlin das Auktionshaus alando.de gründeten. Nur etwa 100 Tage später erhielten sie ein Übernahmeangebot von eBay aus Kalifornien, bei dem die Übernahmesumme in zweistelliger Millionenhöhe gelegen haben soll. Sie nahmen das Angebot an und alando.de wurde zu eBay Deutschland.
Heute gibt es alleine in Deutschland deutlich mehr als 100 Auktionshäuser im Internet, wobei auch Medienkonzerne wie Bertelsmann mit der Auktionsplattform andsold.de im Internet vertreten waren.
Suchmaschinen bieten eine nach Branchen und Bereichen geordnete Auflistung dieser Plattformen. Inzwischen ist ricardo.de, nach der Fusion mit QXL , mit über 2,6 Millionen registrierten Mitgliedern in 13 Ländern unter dem Namen QXL ricardo plc das am weitesten verbreitete Online-Auktionshaus in Europa.
3. ABLAUF VON ONLINE-AUKTIONEN
3.1. Durchführung der Versteigerung
Es ist ganz einfach, an einer Auktion im Internet teilzunehmen. Wer mitbieten oder etwas versteigern möchte, benötigt lediglich einen Internetanschluss, um sich bei einem Online-Auktionshaus anzumelden. Im Anforderungsformular muss man seinen Namen und seine Anschrift angeben und bekommt sofort per Email sein Kennwort zugeschickt. Daraufhin kann man sich in aller Ruhe die unzähligen Angebote auf den jeweiligen Seiten ansehen. Ist etwas Interessantes dabei, kann der Bieter - nach der Eingabe des zugeteilten Kennwortes - ohne weitere Komplikationen sofort mitbieten. Nach Abgabe des Gebotes sowie nach Erhalt des Zuschlages wird man durch den Auktionator wahlweise per Email oder per SMS benachrichtigt. Überbietet ein anderer Mitbieter das eigene Gebot, so erhält man auch dann eine Benachrichtigung und kann sich überlegen, ob man das Produkt zu dem nun aktuellen Preis noch immer ersteigern möchte. Ist dies nicht der Fall, steigt man einfach aus und sucht ein günstigeres Angebot.
Wenn zwei Bieter gleich hohe Gebote abgeben, ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem das Gebot abgegeben wurde: Der Bieter, der sein Gebot zuerst abgegeben hat, erhält in diesem Fall den Zuschlag. Hat man den Zuschlag erhalten, d.h. der Bieter wird von keinem anderen überboten, so ist er verpflichtet, dem Anbieter das ersteigerte Produkt abzunehmen und es zu bezahlen. Daher sollte man sich genau überlegen, ob wirkliches Interesse an dem Produkt besteht und ein Gebot abgeben werden soll. Neben dem Preis für das Produkt fallen auch noch Liefergebühren an, die in fast allen Fällen der Käufer tragen muss. Den genauen Ablauf von Versand und Bezahlung klären Anbieter und Käufer nach Auktionsende untereinander. Den Namen sowie die Telefonnummer und die Email-Adresse des jeweiligen Vertragspartners erhalten die Teilnehmer nach Ablauf der Auktion vom Auktionator per Email. In derselben Email findet man auch Angaben zum Auktionsgegenstand, über die zugeschlagene Menge und den Zuschlagpreis pro Stück.
Wer etwas versteigern möchte, muss nach der Registrierung sein Auktionsgut in einen virtuellen Katalog eintragen. Dies geschieht, indem der Verkäufer (online) ein Formular ausfüllt und dabei Punkte wie Kategorie, Beschreibung, Startpreis, (ggf. Mindestpreis ,) Auktionsdauer sowie die erwünschte Zahlungs- und Versandweise angibt. Ferner erhöht ein Foto des Gegenstandes die Nachfrage. Bei Versteigerungen nicht zugelassen sind Gegenstände, deren Besitz oder Vertrieb gesetzlich verboten oder die gestohlen sind, und jegliche Ware, die Urheberrechte Dritter berührt. Der Anbieter wird während der Auktion durch den Auktionator per SMS oder Email bei jedem eingehenden Gebot benachrichtigt. Darüber hinaus kann er auch direkt auf der Seite seiner Auktion den Verlauf derselben beobachten. Ist die Auktion abgeschlossen, erhält der Anbieter eine Benachrichtigung über den Benutzernamen und die Email-Adresse des Meistbietenden. Nun hat er sieben Tage Zeit, um den Käufer zu kontaktieren und ihm seine Adressdaten und Details zu Zahlung und Versand zu übermitteln.
3.2. Versand
Der Versand erfolgt vom Verkäufer meist erst nachdem der Käufer den Betrag für das ersteigerte Produkt auf das Bankkonto des Verkäufers überwiesen hat. Für eine problemlose Lieferung arbeiten einige Auktionshäuser mit Versand-Service-Unternehmen zusammen. So bietet z.B. ricardo.de für seine Versteigerer auf der eigenen Homepage an, Online-Auftragsformulare des HERMES Versand Service auszufüllen. Nutzt man diesen Service, so holt HERMES die Sendung von der eigenen Haustür ab und stellt sie innerhalb von zwei Werktagen oder zu einem gewünschten Termin zu, wobei man den Sendungsstatus jederzeit online verfolgen kann.
3.3. Zahlungsformen
Bei Auktionen kann man, wie auch bei anderen Geschäften im Internet, per Kreditkarte bezahlen. Aufgrund des möglichen Mißbrauchs bei der Angabe der Kreditkartennummer ist jedoch die Überweisung des zu zahlenden Betrags oder eine Zahlung per Scheck eine häufiger genutzte Zahlungsform. Da jegliche Formen der Bezahlung - bis auf die eher selten anzutreffende Zahlung per Rechnung - ein Risiko bergen, bei dem man, wie bei Internet-Auktionen üblich, einen Gegenstand bezahlt, bevor man ihn in Händen hält, ist es sicherer, die Lieferung und die Bezahlung über einen sogenannten Treuhandfond abzuwickeln.
Bei einem Treuhandfond erübrigt sich die Frage, ob zunächst der Käufer bezahlt und dann die Ware vom Verkäufer versendet wird oder zuerst die Ware versendet wird und dann der Käufer bezahlt. Treuhandfonds sind von unabhängigen Dritten gegen eine geringe Gebühr , welche sich Käufer und Verkäufer auch teilen können, zur Verfügung gestellte Services, für deren Nutzung sich sowohl Bieter als auch Anbieter registrieren müssen. Ist dies der Fall und wurde von beiden Seiten ein Treuhandvertrag abgeschlossen, kann der Käufer den Betrag, den er ansonsten direkt an den Verkäufer hätte zahlen müssen, an den Treuhandfond überweisen. Nun erhält der Verkäufer eine Benachrichtigung über den Eingang der Zahlung und kann die Ware versenden. Erhält der Käufer die ersteigerte Ware, hat er 14 Tage Zeit zu überprüfen, ob die Sendung seinen Vorstellungen entspricht. Stimmt alles mit der Beschreibung bei der Auktion überein, bestätigt er den Wareneingang bei der Treuhandgesellschaft, woraufhin der vereinbarte Betrag an den Verkäufer überwiesen wird. Dadurch hat der Käufer die Sicherheit, dass er sein Geld nicht zurück erhält, sollte der ersteigerte Gegenstand z.B. grobe Mängel aufweisen. Weist die Ware Mängel auf, wählt der Käufer auf der Web-Seite des Treuhandfonds den Menüpunkt Reklamation, wodurch die Auszahlung an den Verkäufer gestoppt wird. Ist der Mangel durch Missverständnisse zwischen Käufer und Verkäufer zu erklären, so bieten einige Treuhandfonds die Möglichkeit zur Einigung auf deren Web-Seiten. Durch die Inanspruchnahme eines vom Auktionator vermittelten Treuhandservices sind also sowohl der Bieter als auch der Anbieter vor bösen Überraschungen geschützt.
3.4. Mitgliederbewertung
Am Ende jeder Versteigerung haben die Auktionsteilnehmer die Möglichkeit, sich gegenseitig zu bewerten. Diese Beurteilungen werden auf den Seiten der jeweiligen Auktionshäuser gezeigt, so dass sich jeder ein Bild von jedem anderen Mitglied machen und dementsprechend an Auktionen teilnehmen kann, bei denen der jeweilige Anbieter mehr positive als negative Bewertungen hat. Die Abgabe eines Feedbacks ist aber nur Mitgliedern vorbehalten, die auch tatsächlich einen Handel mit der betreffenden Person eingegangen sind. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Feedbacks persönliche Erfahrungen mit dem jeweiligen Mitglied wiedergeben. Trotz der guten Idee der Mitgliederbewertung besteht die Möglichkeit, dass sich einige unehrliche Versteigerer durch „Scheinauktionen“ selbst positive Bewertungen ausstellen und somit Bieter in den Glauben versetzen, dass sie es mit seriösen Handelspartnern zu tun haben.
4. VORTEILE VON ONLINE-AUKTIONEN
4.1. Vorteile für den Auktionator
Online-Auktionshäuser stellen ihren Kunden lediglich die technische Infrastruktur ihrer Plattform zur Verfügung, auf der die Versteigerungen stattfinden können. Darüber hinaus distanzieren sie sich in ihren AGB von jeglichen Ansprüchen den Kunden gegenüber. Sie müssen nur für den stetigen Kundenstrom sorgen, der für das Bestehen der Auktionshäuser enorm wichtig ist, da bekanntermaßen die Verkäufer dorthin gehen, wo sich die Käufer aufhalten - und umgekehrt.
Neben den Einnahmen durch auf der Internetseite geschaltetete Bannerwerbung , verlangen bislang erst wenige Auktionshäuser für jede erfolgreiche Auktion je nach Höhe des Endgebotes Provisionen zwischen fünf und sieben Prozent.
[...]
- Arbeit zitieren
- André Kühnapfel (Autor:in), 2001, Die Preispolitik bei Online-Auktionen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25726
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.