Menschenrechte für die großen Menschenaffen. Die anthropologische Relevanz


Term Paper, 2004

22 Pages, Grade: 1,3


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Gliederung

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Menschenrechte für die Großen Menschenaffen
2.2 Der Affe als Mensch
2.3 Anthropologie und die Sonderstellung des Menschen im Kosmos

3. Schluss

Literaturverzeichnis

1.Einleitung

Man könnte es mit einer Art von Utopie beschreiben. Sie ist nämlich in unserem Sinne ein Wunschbild eines idealen Gesellschaftsbildes ohne Probleme, welches ein Zusammenleben verschiedener Spezies mit sich bringt. Utopie ist aber auch ein dynamischer, die Gesellschaft verändernder Prozess zum erreichen dieses Idealbildes, der durch den Menschen selbst herbeigeführt wird.[1] Das mag ein Grund dafür sein warum sich der Titel des Buches „Menschenrechte für die Großen Menschenaffen“, auf den sich ein Großteil dieser Arbeit bezieht, für viele wie eine Utopie anhören mag. Zudem ist der Titel an sich schon ein contradicto in adjecto[2] in den Gedankengängen der meisten Menschen, da diese sich fragen könnten ob den Affen nicht besser „Affenrechte“, statt den Menschenrechten gegeben werden sollten. Ein weiterer Punkt wäre sich zu fragen, warum gerade der Ausdruck Menschenaffe verwendet wird und so ist dies auch nicht der einzige Ansatz in dieser Hinsicht, welcher der Buchtitel aufwirft. Eine der Kernfragen, die aber mit dieser Arbeit beantwortet werden soll, ist die nach der anthropologischen Relevanz dieses Konzeptes, Namens „Das Great Ape Projekt“, von dem das Buch handelt. Die Forscher heben die Menschenaffen der Spezies Gorilla, Schimpanse und Orang- Utan auf eine Stufe mit den Menschen. Es wird von ihnen der Versuch gestartet, sie in die menschlich- moralische Gesellschaft zu integrieren und mit einzubeziehen.[3] Das Projekt zeigt unter anderem Lebensausschnitte von Menschenaffen, die über Jahre hin, in freier Wildbahn oder in Gefangenschaft, dokumentiert wurden. Die Ergebnisse werden von den verschiedenen Forschern anschaulich dargestellt. Diese Basis langjähriger Beobachtungen wird als Grundlage der Deklaration diverser Rechte für die Spezies Menschenaffe benutzt. Es ist also unausweichlich zu fragen, ob die Sonderstellung des Menschen dadurch in Gefahr zu geraten scheint oder ob unser christlich- abendländisches Weltbild sich mit einer solchen Theorie vereinbaren lässt und es nicht erstmal wichtiger scheint Probleme der eigenen Spezies zu lösen. Die Brisanz des Ganzen erklärt sich aufgrund der Aktualität des wissenschaftlichen Problems, bei dem sich moderne Meinungen von Humanbiologen deren der Anthropologen gegenüber stehen, welche eher durch konservative Weltanschauungen, ergo den Klassikern von Gehlen, Plessner und Scheler, geprägt sind. Gerade dieser großen Schnittstelle gilt die folgende Untersuchung. Es wird im Weiteren von denen durch die Forscher geforderten Rechte, über das beobachtete Verhalten der Menschenaffen, welches sie so menschlich machen soll, bis hin zur anthropologischen Relevanz des Ganzen ein Lösungsansatz für das Problem vorgeschlagen werden. Es soll allerdings kein Leitfaden werden, sondern nur eine Möglichkeit zur besseren Einschätzung der Situation. Der Erkenntnisweg zu dieser Möglichkeit liegt in den angestrebten Vergleichen zwischen den neuen Theorien aus der Affenforschung sowie der Humanbiologie und den Klassikern der Anthropologie.

Wie bereits erwähnt ist zuerst einmal von den gestellten Forderungen, welche im Sinne der großen Menschenaffen liegen sollten, auszugehen.

2.1. Menschenrechte für die Großen Menschenaffen

Geht man zunächst von der Historie der Menschenrechte aus wird einem ersichtlich, dass es zunächst der Mensch selbst war, welcher sich von der Unterdrückung durch die eigene Spezies befreien musste. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts war es die neue amerikanische Nationalversammlung, welche die Wünsche und Sehnsüchte, der durch den Bürgerkrieg geschundenen Bevölkerung in einem Katalog der Grundrechte zusammenfasste und damit nicht nur den Status des Staatsbürgers deklarierte, sondern auch den ersten Schritt in die Richtung einer gleichen Gesellschaft wagte.[4] Die Welle des Humanismus, geprägt durch die Einflüsse Rousseaus, Kants und die Ereignisse der französischen Revolution,[5] erfasste später auch Europa, denn die während der Zeit der französischen Revolution gestellten Forderungen waren ähnlich derer der amerikanischen Bevölkerung zur Zeit des Bürgerkriegs. Heutzutage im Zeitalter der Technik und des Fortschritts, in dem es der Mensch geschafft hat die Grenzen seiner eigenen Autonomie zu überwinden und in einer zum größten Teil gleichen Gesellschaftsordnung zu leben, wobei dieses zu relativieren ist, da viele Länder dieser Erde immer noch menschenunwürdige Zustände bieten, hat er, der Mensch, das Verständnis über sein Wesen hinaus Gutes zu verrichten und es als selbstverständlich anzusehen.

Nach mehr als drei Jahrzehnten Affenforschung wird für das Lebewesen Affe eine Art natürliches Grundrecht durch die Forschung gefordert, da nach ihrer Meinung die Grenze zwischen Mensch und Tier, in diesem Bereich zumindest, immer verwischter geworden sei.[6] Es wird gefordert die Beziehungen zueinander neu zu überdenken, obgleich man einsieht, dass es innerhalb der menschlichen Gesellschaft noch genügend eigene Probleme gäbe, dies aber kein Grund sei die Rechte der Menschenaffen für ein friedliches Zusammenleben zwischen Mensch und Tier anzuerkennen.[7] Der Mensch habe sich nicht als Optimum, quasi als Krone der Schöpfung zu betrachten, um das Recht zu haben über andere Lebewesen urteilen zu können: „ Wer wir sind, daß wir sagen können, daß das Leiden des menschlichen Wesens schrecklicher ist als das eines nichtmenschlichen Wesens oder das es wichtiger sei.“[8] Dazu müssten wir uns als Mensch selbst erst einmal bewusst werden. Das wir bereits im Besitz dieses Selbstbewusstseins sind kann man bereits der Lehre der kognitiven Ethologie entnehmen, denn laut ihr existiert nichts innerhalb der Evolution ohne ein Bewusstsein. Dieses Bewusstsein sei aber nicht nur ein Vermögen des Menschen, da die Evolution über Bewusstseinsstufen verfüge. Dem zufolge sei dies der Beweis dafür, dass ein Tier auch ein Bewusstsein hätte.[9] Es wäre also auch in Betracht zu ziehen, dass der Menschenaffe, da er mit uns am nächsten verwand ist, zumindest die Vorstufe unseres Bewusstseins hat.

Nichts desto trotz scheint es dem Menschen leicht zu fallen, nicht nur sich selbst Leid zuzufügen, sondern auch den Menschenaffen. Mit diesem Leid sind jegliche Arten von Misshandlungen angefangen bei Tierversuchen, zur Erprobung von Kosmetika, bis hin zur Gefangennahme von Affen, um sie in Zoos zur Belustigung der Stadtbevölkerung zur Schau zu stellen, gemeint. Auch die Haustierhaltung, wie es in einigen Ländern dieser Welt üblich ist, bei denen den Affen menschliche Unarten, wie der Konsum von Alkohol und Zigaretten, beigebracht werden und die Nutzung dieser Spezies für wissenschaftliche Zwecke, wollen die Affenforscher unterbinden.[10] Damit dieses Leiden aufhört und damit der Mensch sich seiner Art und seinen nahen Verwandten bewusst wird treten die Forscher dafür ein, dass den menschlichen Affen Rechte gegeben werden, die sie nicht nur vor Unrecht schützen sollen, sondern die ihnen auch einen festen Platz innerhalb unserer Lebenswelt und unserer Gesellschaft gewähren sollen. Diese erweiterte Gesellschaftsform, die von den Forschern benannte „Gemeinschaft der Gleichen“ sei eine von moralischen Grundsätzen und Grundrechten gleiche Gesellschaft, diese sollen das Zusammen-

leben regeln, im höchsten Falle auch judikativ.[11] Diese Rechte jener Gemeinschaft beschränken sich auf drei Paragraphen: Das Recht auf Leben, den Schutz der individuellen Freiheit und das Verbot der Folter.[12] Die Folge wäre eine Gleichstellung von Affe und Mensch denn Teile unserer moralischen Werte würden auf die Tiere übergehen oder man würde ihnen zumindest die Teilhabe an unseren ethischen Werten erlauben. Es kann aber nicht ausgesagt werden ob der Schimpanse, Gorilla oder Orang- Utan es mit Hilfe seiner kognitiven Fähigkeiten versteht, dass er Teilhaber an einem für die jeweilige Gesellschaft sehr wertvollen Schatz ist. Oftmals ist es selbst für den Menschen schwierig ein gesprochenes Urteil eines hiesigen Gerichts zu verstehen, wenn zum Beispiel ein Mörder aufgrund seiner eigenen psychischen Schwäche zu einer geringeren Strafe als der erwarteten verurteilt wird. Wie würde also ein Gorilla reagieren, der den Mörder seines „Familienmitgliedes“, einen Menschen, trifft? Würden nicht der Instinkt und die Rachegelüste in ihm überwiegen, sein eigenes Rechtsurteil zu sprechen? Selbst wenn dieser Affenmörder judikativ zur Rechenschaft gezogen werden würde, gäbe es keine Gewissheit dafür, ob der Menschenaffe verstehen würde, was mit dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung geschieht und das dieses Strafmaß nach unseren humanen Werten und Normen das sinnvollere und gerechtere Urteil, im Gegensatz zur Selbstjustiz, ist. Schließlich wird mit der „Gesellschaft der Gleichen“ auch die gleiche Gerichtsbarkeit für alle gefordert und nicht der Mensch übernimmt die Rechte der Affen, sondern sie übernehmen die unsrigen weil sie dem Menschen ähnlich sind.

2.2 Der Affe als Mensch

Streng von der humanbiologischen Seite betrachtet sind die Menschenaffen in ihrer DNS höchstens ein bis zwei Prozent verschieden zu jener der Menschen, wobei der Gorilla und der Schimpanse dem Menschen noch näher ist, als der Orang- Utan denn bei beiden beträgt der Abstand zum Menschen noch weniger und macht nur fast ein Prozent aus.[13][14] Es ist aber nicht das unsichtbare Gen, welches den Menschenaffen menschlich macht. Es ist eher das Sichtbare. Zum einen der körperlich- biologische Aspekt, da zum Beispiel der Orang- Utan ähnlich unserer Sexualpsychologie folgt, die gleiche Hormonspiegelverteilung aufweißt und auch das selbe Zahnsystem besitzt.[15] Zum anderen ist es der kognitive Aspekt, welcher in langjähriger Forschung, durch Beobachtung der drei Affenarten, herausgearbeitet wurde. Es sind die Fähigkeiten, welche die Anthropologen als Grundstruktur des Menschenseins bezeichnen würden, über die die Menschenaffen in Teilen verfügen. Gemeint sind hiermit insbesondere das Kommunizieren untereinander, eine Art Gewissen, das Anwenden und Erfinden von Werkzeugen, das Wissen über Recht und Unrecht, Kunstbewusstsein, Ideenreichtum und eine gewisse Gesellschaftlich- keit.[16] Bei frei lebenden Schimpansen wurden zudem typische Merkmale für die Ausbildung einer eigenen Gesellschaftsform festgestellt. So kann man innerhalb dieser Affenstämme eine Tradition verfolgen, welche sich auf gesellschaftsähnliche Zustände beruft. Die Forschung redet von Überbevölkerung, Epidemien und Regierungsabschnitten der Alphatiere, die die Entwicklung einer derartigen Schimpansengemeinschaft beeinflusst hätten.[17] Es sind allerdings noch mehr dieser menschlichen Fähigkeiten und gesellschaftstypischen Verhaltenszüge, welche man bei der Beobachtung von Menschenaffen entdeckt. Paradebeispiele innerhalb der Affenforschung sind der Schimpanse Washoe und der Orang- Utan Chantek. Beide Affen sind sich untereinander entfernter verwand als dem Menschen, was schon daraus ersichtlich wird, dass auch zwischen verschiedenen Affenstämmen, einer Affenart, die Verwandtschaftsverhältnisse divergieren.[18] Beide zeigen in Hinsicht auf ihre Verwandtschaft zum Menschen ähnliche Verhaltensmuster, wie sie menschliche Geschöpfe aufweisen. Der Orang- Utan Chantek scheint im Gegensatz zum Schimpansen Washoe dabei eher wie einer der hominiden Vorfahren der Menschheit, welche vor circa zwölf Millionen Jahren gelebt haben sollen und ist damit auf der Stufe eines kleinen Menschenkindes zu sehen.[19] So ist es auch nicht verwunderlich, dass der Schimpanse erwachsener wirkt als der Orang- Utan. Eines haben Washoe und Chantek jedoch gemeinsam. Sie erlernten beide die menschliche Sprache in Form der Taubstummensprache und ihnen wurde somit die Fähigkeit gegeben mit den Menschen zu kommunizieren. Bisher war die Sprache zumeist immer Ausdruck menschlicher Intelligenz und diente nicht nur der bloßen Kommunikation.

[...]


[1] vgl. Klaus, Georg u. Buhr Manfred: Philosophisches Wörterbuch. Leipzig 1954, S.577.

[2] lat. Widerspruch in der Beifügung

[3] Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: Menschenrechte für die Großen Menschenaffen. Das Great Ape Projekt, dtsch. v. Hans Jürgen Baron Koskull. München 1994, S.8- 9.

[4] siehe „Bill of Rights“: In: Gilje, Paul A.: Revolution and New Nation (1761 to 1812). In: Nash, Gary B. (general editor): Encyclopedia of American History. New York 2003, S. 38- 39.

[5] vgl. Reinhold, Gerd u.a.: Pädagogik- Lexikon. München 1999, S. 264.

[6] vgl. Goodall, Jane: Schimpansen. Die Überbrückung einer Kluft. In: Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: Menschenrechte für die Großen Menschenaffen. Das Great Ape Projekt, dtsch v. Hans Jürgen Baron Koskull. München 1994, S. 25.

[7] vgl. Goodall, Jane: Schimpansen. Die Überbrückung einer Kluft. In: Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: ebenda, S.26.

[8] Goodall, Jane: Schimpansen. Die Überbrückung einer Kluft. In: Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: ebenda, S.27.

[9] vgl. Düßmann, Oliver: Kritik der Kognitiven Ethologie. Würzburg 2001. ( Epistemata. Würzburger wissenschaftliche Schriften. Reihe Philosophie, 297 ), S. 26.

[10] vgl. Goodall, Jane: Schimpansen. Die Überbrückung einer Kluft. In: Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: Menschenrechte für die Großen Menschenaffen. Das Great Ape Projekt, dtsch v. Hans Jürgen Baron Koskull. München 1994, S. 26.

[11] vgl. Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: Menschenrechte für die Großen Menschenaffen. Das Great Ape Projekt, dtsch v. Hans Jürgen Baron Koskull. München 1994, S. 12.

[12] vgl. Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: ebenda, S.12- 13.

[13] vgl. Goodall, Jane: Schimpansen. Die Überbrückung einer Kluft. In: Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: Menschenrechte für die Großen Menschenaffen. Das Great Ape Projekt, dtsch v. Hans Jürgen Baron Koskull. München 1994, S. 22.

[14] vgl. Lyn, H.: Die Sprache und der Orang- Utan. Die alte „Person“ des Waldes. In: Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: Menschenrechte für die Großen Menschenaffen. Das Great Ape Projekt, dtsch. v. Hans Jürgen Baron Koskull. München 1994, S.74.

[15] vgl. Lyn, H.: Die Sprache und der Orang- Utan. Die alte „Person“ des Waldes. In: Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: ebenda, S.74.

[16] vgl. Scheler, Max: Die Stellung des Menschen im Kosmos. 15. Auflage, Bonn 2002, S. 87.

[17] vgl. Goodall, Jane: Schimpansen. Die Überbrückung einer Kluft. In: Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: Menschenrechte für die Großen Menschenaffen. Das Great Ape Projekt, dtsch v. Hans Jürgen Baron Koskull. München 1994, S. 22.

[18] vgl. Adams, Douglas u. Carwadine, Mark: Begegnung mit einem Gorilla. In: Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: Menschenrechte für die Großen Menschenaffen. Das Great Ape Projekt, dtsch v. Hans Jürgen Baron Koskull. München 1994, S. 34.

[19] vgl. Lyn, H.: Die Sprache und der Orang- Utan. Die alte „Person“ des Waldes. In: Cavalieri, Paola u. Singer, Peter: Menschenrechte für die Großen Menschenaffen. Das Great Ape Projekt, dtsch. v. Hans Jürgen Baron Koskull. München 1994, S.75.

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Details

Title
Menschenrechte für die großen Menschenaffen. Die anthropologische Relevanz
College
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg
Course
Sonderstellung und Erziehungsbedürftigkeit des Menschen
Grade
1,3
Author
Year
2004
Pages
22
Catalog Number
V25815
ISBN (eBook)
9783638283359
ISBN (Book)
9783656661221
File size
509 KB
Language
German
Keywords
Menschenrechte, Menschenaffen, Relevanz, Sonderstellung, Erziehungsbedürftigkeit, Menschen
Quote paper
Falko Heckenthaler (Author), 2004, Menschenrechte für die großen Menschenaffen. Die anthropologische Relevanz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25815

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