In der Arbeit erfolgt zunächst ein kurzer historischer Rückblick auf die Geschichte des Urheberrecht in Deutschland bevor das oben angesprochene Gesetzgebungsverfahren dargestellt wird. Im Anschluss daran werden die unterschiedlichen Positionen der Medienverbände auf der einen und der Arbeitnehmerverbände auf der anderen Seite zu einer Neuregelung des Urhebergesetzes beleuchtet. Als Grundlage dafür dienen die Einschätzungen beider Seiten in Bezug auf die Vereinbarkeit des Regierungsentwurfs der Bundesregierung mit der Verfassung.
Inhaltsverzeichnis
A EINLEITUNG
B DIE GESCHICHTE DES URHEBERRECHTS IN DEUTSCHLAND
I ENTWICKLUNG ZWISCHEN 1900 UND 1965
II ENTWICKLUNG NACH 1965
C DAS GESETZGEBUNGSVERFAHREN ZUR NOVELLIERUNG DES URHEBERVERTRAGSRECHTS
I INTENTION
II VERLAUF
III ERGEBNIS
D VERFASSUNGSRECHTLICHE BETRACHTUNGEN
I VEREINBARKEIT MIT ART. 14. ABS. 1 GG „EIGENTUMSGARANTIE“
1. Sicht der Medienwirtschaft
2. Sicht der Arbeitnehmerverbände
II VEREINBARKEIT MIT ART. 12 ABS. 1 GG „BERUFSFREIHEIT“ BZW. ART. 2 ABS. 1 GG „VERTRAGSFREIHEIT“
1 Sicht der Medienwirtschaft
2 Sicht der Arbeitnehmerverbände
III VEREINBARKEIT MIT ART. 9 ABS. 1 „VEREINIGUNGSFREIHEIT“ BZW. ABS. 3 GG „KOALITIONSFREIHEIT“
1 Sicht der Medienwirtschaft
2 Sicht der Arbeitnehmerverbände
IV VEREINBARKEIT MIT ART. 5 ABS. 1 S. 2 GG „GEWÄHRLEISTUNG DER PRESSE- UND BERICHTERSTATTUNGSFREIHEIT“
1 Sicht der Medienwirtschaft
2 Sicht der Arbeitnehmerverbände
E RESÜMEE
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Novellierung des Urhebervertragsrechts aus dem März 2002 mit Fokus auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der getroffenen Neuregelungen. Zentrale Forschungsfrage ist dabei, ob die Stärkung der Position von Urhebern und ausübenden Künstlern durch gesetzliche Vergütungsansprüche mit den grundgesetzlich geschützten Rechten der Verwerter vereinbar ist, wobei gegensätzliche Sichtweisen der Medienwirtschaft und der Arbeitnehmerverbände gegenübergestellt werden.
- Historische Entwicklung des Urheberrechts in Deutschland
- Analyse des Gesetzgebungsverfahrens zur Novellierung des Urhebervertragsrechts
- Verfassungsrechtliche Prüfung (Art. 14, 12, 2, 9 und 5 GG)
- Gegenüberstellung von Positionen aus Medienwirtschaft und Arbeitnehmerverbänden
Auszug aus dem Buch
I Intention
Bereits 1965 bekundete die damalige Bundesregierung in dem Regierungsentwurf zum Urheberrechtsgesetz die Absicht eine Ergänzung zum Urhebervertragsrecht folgen zulassen, da bisher nur die Werke der Literatur und der Tonkunst ausdrücklich gesetzlichen Regelungen durch das Gesetz über das Verlagsrecht von 1901 unterlagen bzw. nur rudimentäre Regelungen über das Urhebervertragsrecht in den §§ 31 ff., 88, 89 ff. UrhG vorhanden waren. Der Reformwille lies jedoch alsbald nach, so dass die Verwerter den Mangel an gesetzlichen Regulierungen zu ihrem Vorteil ausbauen konnten. Einen ersten, jedoch nicht erfolgreichen Reformversuch unternahm das Bundesjustizministerium 1977 durch ein bei Eugen Ulmer in Auftrag gegebenes Gutachten. Zwar folgte diesem Gutachten kein neues Gesetz, dennoch hatte es Einfluss auf den Abschluss und den Inhalt von Tarifverträgen in den Teilbereichen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Wilhelm Nordemann brachte 1991 einen neuerlichen Versuch der Reformierung des Urhebervertragsrechtes durch seinen Vorschlag für ein Urhebervertragsgesetz. Die Bundesregierung griff diese Anregungen aber nicht auf, sondern erklärte, dass sie auf den Abschluss von Tarifverträgen bauen wolle, da dieser besser zur flexiblen Angleichung an technische Entwicklungen geeignet sei. Die tarifvertragliche Vereinbarung setzte sich jedoch nicht fort, Missstände und Lückenhaftigkeit waren die Folgen.
Nach dem Regierungswechsel 1998 beklagte die Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin am 6. März 1999 auf einem Symposion, dass der Wert schöpferischer Leistungen nicht genügend gewürdigt wird und kündigte an, dass “[..] politische Entscheidungen zu Gunsten eines Urhebervertragsrechts [..]“ in der nahen Zukunft folgen werden. So wird in der Begründung des Entwurfs eines Gesetztes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 17. August 2000 von „überfälligen gesetzlichen Regelungen [..] zum Ausgleich gestörter Vertragsparität[..]“ gesprochen. Die seit jeher schwächere Position der Urheber, welche durch die fortschreitende Medienentwicklung umso stärker beeinträchtigt wurde, soll gegenüber den Verwertern gestärkt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die grundlegende Bedeutung des Urheberrechts als Schutz geistigen Eigentums und identifiziert die strukturelle Machtasymmetrie zwischen Urhebern und Verwertern als Anlass für die gesetzliche Neuregelung.
B DIE GESCHICHTE DES URHEBERRECHTS IN DEUTSCHLAND: Dieses Kapitel skizziert die historische Entwicklung des deutschen Urheberrechts vom frühen 20. Jahrhundert bis zur Harmonisierung durch EU-Richtlinien in den 1990er Jahren.
C DAS GESETZGEBUNGSVERFAHREN ZUR NOVELLIERUNG DES URHEBERVERTRAGSRECHTS: Das Kapitel beschreibt den langjährigen Prozess der Reformbemühungen, von den ersten Intentionen 1965 über den Professorenentwurf bis zum Inkrafttreten der Novelle im Jahr 2002.
D VERFASSUNGSRECHTLICHE BETRACHTUNGEN: Hier erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit des Gesetzes mit verschiedenen Artikeln des Grundgesetzes, wobei die gegensätzlichen Rechtsgutachten der Medienwirtschaft und der Arbeitnehmerverbände analysiert werden.
E RESÜMEE: Das Resümee fasst die zentralen Ergebnisse der Reform zusammen und stellt fest, dass der Gesetzgeber die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken im Reformprozess inhaltlich berücksichtigt hat.
Schlüsselwörter
Urhebervertragsrecht, Gesetzgebungsverfahren, Grundgesetz, Eigentumsgarantie, Berufsfreiheit, Vertragsfreiheit, angemessene Vergütung, Medienwirtschaft, Arbeitnehmerverbände, Verfassungsrecht, Urheber, Leistungsschutz, Vertragsgestaltung, Rechtsunsicherheit, Novellierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Hintergründe und das Zustandekommen der Novellierung des Urhebervertragsrechts im Jahr 2002 sowie die damit verbundene Debatte über deren Verfassungsmäßigkeit.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Machtverhältnisse zwischen Urhebern und Verwertern, die historische Entwicklung der entsprechenden Gesetze sowie die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und unternehmerischer Freiheit.
Welches ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die kritische Analyse, ob die gesetzlich verankerte Stärkung der Position von Urhebern die grundgesetzlich geschützten Freiheiten der Verwerterseite unangemessen einschränkt.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Literatur- und Gesetzesanalyse, bei der insbesondere zwei konkurrierende Rechtsgutachten unterschiedlicher Interessengruppen gegenübergestellt und im Hinblick auf das Grundgesetz bewertet werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Aufarbeitung der Rechtsentwicklung, eine Darstellung des komplexen Gesetzgebungsprozesses und eine tiefgehende verfassungsrechtliche Prüfung der Neuregelungen an den §§ 32 ff. UrhG.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen Urhebervertragsrecht, angemessene Vergütung, Vertragsfreiheit, Eigentumsgarantie und die ständige Interessenabwägung zwischen Urheber- und Verwerterinteressen.
Wie bewertet Gounalakis die Vereinbarkeit der Reform mit dem Grundgesetz?
Gounalakis sieht in seinem Gutachten für die Medienwirtschaft schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, da er in der Neuregelung unzulässige Eingriffe in mehrere Grundrechte erkennt, die nach seiner Auffassung nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.
Welchen Standpunkt vertreten die Arbeitnehmerverbände laut Schlink?
Schlink argumentiert im Auftrag der Arbeitnehmerverbände, dass der neue gesetzliche Vergütungsanspruch ein legitimes, geeignetes und erforderliches Mittel zur Korrektur struktureller Ungleichgewichte darstellt und somit mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
- Quote paper
- Marco Rudloff (Author), 2002, Die Novellierung des Urhebervertragsrechts im März 2002 - Die Vereinbarkeit der Neuregelungen des Vergütungsanspruchs mit dem Grundgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26104