Vorschläge zur Repräsentation der EWU-Länder im EZB-Rat nach Erweiterung der EWU


Seminar Paper, 2004

20 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rotation
2.1 FOMC-Rotationsprinzip
2.2 “Equal Rotation”-Modell
2.3 Der Vorschlag des EZB-Rats: „Minimum Representation“
2.4 Kritische Bewertung der „Minimum Representation“

3. Repräsentation

4. Der DIW-Vorschlag

5. Zentralisierungs- / Delegationsmodelle
5.1 Kompetenzerweiterung des Direktoriums bei unverändertem EZB-Rat
5.2 Gegenvorschlag des Europäischen Parlaments
5.3 Delegationslösung mit externen Experten

6. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Am 01.05.2004 erfährt die Europäische Union die größte Erweiterung ihrer Geschichte. Es werden ihr weitere zehn Länder beitreten. Im Detail sind dies (in alphabetischer Reihenfolge): Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.[1] „Darüber hinaus stehen noch Bulgarien und Rumänien vor der Tür.“[2]

„Da keine „Opting-Out-Klausel“[3] für die potenziellen neuen EU-Mitglieder besteht, werden diese früher oder später der Europäischen Währungsunion (...) beitreten.“[4] Folglich steht auch der Europäischen Zentralbank (in der Folge EZB) ein erheblicher Vergrößerungsprozess bevor.

Um Teilnehmer der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (in der Folge EWWU) zu werden müssen die beitretenden Länder erst noch zwei Jahre dem europäischen Wechselkurssystem angehören und die Konvergenzkriterien des Maastrichter Vertrags erfüllen. Somit bleiben der EZB noch zwei Jahre Zeit, sich auf deren Beitritt zur EWWU vorzubereiten.

Vor dem Hintergrund der Erweiterung der EU und folglich auch der EWWU und des EZB-Rats besteht einige Skepsis. So zum Beispiel ist fraglich, ob die EZB geldpolitische Entscheidungen noch effizient und effektiv fällen kann, denn mit bis zu 33 Mitgliedern im höchsten Entscheidungsgremium stellt dies eher „more of a parliament than a focused committee“[5] dar. Das heißt, die EZB könne nur noch schwerfällig agieren. „Da jedoch eine effiziente europäische Geldpolitik nur mit einem funktionsfähigen EZB-Rat möglich ist, hat dessen Entscheidungsfähigkeit herausragende Bedeutung für die zukünftige Handlungsfähigkeit der EZB, für die Stabilität und das Vertrauen in den Euro sowie für die Glaubwürdigkeit und Reputation der jungen Zentralbank.“[6] Ebenso wird eine erneute Schwächephase des Euro aufgrund der verschobenen Machtverhältnisse im EZB-Rat befürchtet.

Um nach der bevorstehenden Erweiterung weiterhin eine effiziente Geldpolitik betreiben zu können, einigte sich der Europäische Rat auf seinem Gipfeltreffen im Dezember 2000 in Nizza darauf, das Abstimmungsverfahren im EZB-Rat zu vereinfachen und beauftragte die EZB mit der Ausarbeitung eines konkreten Reformvorschlages. Um zu vermeiden, dass die Europäische Kommission mit einem eigenen Vorschlag dem der EZB zuvorkommen könnte, arbeitete die EZB unter „strikter Geheimhaltung“[7] einen Vorschlag aus, der kurz vor Ablauf des Ultimatums vom EZB-Rat vorgelegt wurde.[8]

Im Moment besteht der EZB-Rat aus sechs Direktoriumsmitgliedern und aus den zwölf Präsidenten der nationalen Zentralbanken, die Mitglied in der Währungsunion sind. „Die Direktoriumsmitglieder werden aus dem Kreis der in Banken- und Währungsfragen anerkannten Personen auf Empfehlung des Rats und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der EZB einvernehmlich von den Regierungen der Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs ausgewählt und ernannt.“[9]

In der weiteren Folge dieser Arbeit soll zum einen der Vorschlag der EZB vorgestellt und kritisch bewertet werden, zum anderen werden weitere Vorschläge aus der herrschenden Diskussion präsentiert. Einleitend zu den kommenden Abschnitten ist noch zu sagen: Prinzipiell gibt es drei Modelle, aus denen sich verschiedene Reformvorschläge ableiten: Gruppenbildung, in denen das Stimmrecht rotiert (in Anlehnung an die US-amerikanische Zentralbank Fed), Gruppenbildung, wobei sich die einzelnen Gruppen auf jeweils einen Repräsentanten einigen (so auch Internationaler Währungsfond IWF) und das Zentralisierungs-, bzw. Delegationsmodell, bei dem Kompetenzen an ein Komitee abgegeben werden (Beispiel Vereinigtes Königreich).[10]

Alle Optionen haben dabei das vorrangige Ziel, die Zahl der Entscheidungsträger im EZB-Rat zu beschränken und so die effiziente und effektive Handlungsfähigkeit im Entscheidungsprozess sicherzustellen.[11]

2. Rotation

Die Begrenzung des EZB-Rats wird bei den Rotationsmodellen grundsätzlich dadurch erreicht, dass Gruppen aus den Mitgliedsländern gebildet werden, in denen das Stimmrecht rotiert, das heißt, dass die einzelnen Zentralbankpräsidenten nur zeitweise zur Abstimmung berechtigt sind. Folglich ändert sich die Zusammensetzung des abstimmenden Gremiums von Zeit zu Zeit. Diese Begrenzung scheint das Effizienzproblem zu lösen. Die politische Akzeptanz der einzelnen Modelle wird durch den Rotationsmodus bestimmt. Es sind vor allem drei Konstruktionsformen des Rotationsmodells, die in den Fokus der Diskussion getreten sind: das FOMC-Rotationsprinzip, das „Equal Rotation“-Modell und der „Minimum Representation“-Ansatz.[12]

2.1 FOMC-Rotationsprinzip

Dieses Modell ähnelt dem der US-amerikanischen Zentralbank Fed, deren oberstes Entscheidungsgremium das Federal Open Market Committee bildet. „Auch dem EZB-Präsidenten schwebte offensichtlich eine Reform nach dem Vorbild der amerikanischen Notenbank Fed vor.“[13]

In diesem Modell erhalten ökonomisch bedeutende Länder einen ständigen Sitz, während weniger bedeutende Länder nur ein abwechselndes Stimmrecht erhalten. Problematisch hierbei ist jedoch, eine Einteilung zu treffen, die nicht für gehörigen Diskussionsstoff sorgt. Als Basis für solch eine Einteilung dienen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und die Bevölkerungszahlen. Aufgrund dessen werden die (ökonomisch) kleineren Länder in annähernd gleiche Gruppen zusammengefasst. Entscheidend bei diesem Reformansatz ist die angestrebte Größe des EZB-Rats, wovon wiederum die Anzahl der zu vergebenden (rotierenden) Sitze abhängt, die Dauer einer „Amtsperiode“[14] und der Rotationsmodus. Je weniger nationale Zentralbankpräsidenten, die stimmberechtigt sind und je länger eine Rotationsperiode dauert, desto länger werden die Mitglieder von der Abstimmung ausgeschlossen sein.

Im amerikanischen Notenbankensystem fallen die Zuständigkeiten der regionalen Zentralbanken nicht mit Staatsgrenzen zusammen, was wiederum die Bildung von ökonomisch gleich starken Regionen begünstigt und ebenfalls eine Reduzierung der Sitze im FOMC auf ein notwendiges Maß ermöglicht. Dies wiederum erleichtert die Rotation. Des weiteren existieren in den USA nur zwölf Federal Reserve Banks, die gemeinsam fünf Stimmen besitzen (das Board of Governors, vergleichbar mit dem Direktorium der EZB, besteht aus sieben Mitgliedern).

Das FOMC-Prinzip auf die EZB angewandt hätte zur Folge, dass einige nationale Zentralbanken abgeschafft werden müssten. Einem solchen Schritt wäre wohl aber die politische Akzeptanz verwehrt, vor allem wegen dem hiermit verbundenen Stellenabbau. Daher „muss ein Rotationsprinzip im EZB-Rat auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Mitgliedstaaten Rücksicht nehmen“[15], wodurch eine sinnvolle Rotation erschwert wird.[16]

„Es ist anzumerken, dass eine Effizienzsteigerung nicht das Ziel der Einführung der Rotation von Stimmrechten in den USA war. Es sollte stattdessen die Abstimmungsmacht der regionalen Zentralbankpräsidenten eingeschränkt werden.“[17]

2.2 „Equal Rotation“-Modell

Das zweite Rotationsmodell besteht im Grunde aus einer gleichberechtigten Rotation der Stimmrechte aller Notenbankpräsidenten, das heißt, das alle Mitgliedstaaten bezogen auf ihre Stimmenhäufigkeit gleich behandelt werden. Das Prinzip der Equal Rotation würde allerdings bei einigen Entscheidungen an bestimmte Mindestwerte bezüglich BIP und Bevölkerungszahl gekoppelt. Eine Leitzinsänderung beispielsweise könnte nur beschlossen werden, wenn 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der EWU repräsentiert sind. Um einen Glaubwürdigkeitsverlust zu vermeiden muss ebenfalls sichergestellt werden, dass die stimmberechtigten Zentralbankpräsidenten einen bestimmten Anteil der Wirtschaftskraft der EWU vertreten.

[...]


[1] Vgl. Lommatzsch/Tober, 2002, S. 229

[2] Zitiert nach Belke/Kruwinnus, 2003a, S. 1

[3] Vgl. http://userpage.fu-berlin.de/

[4] Zitiert nach Fendel/Frenkel, 2003, S. 407

[5] Zitiert nach Belke/Kruwinnus, 2003a, S. 1

[6] Zitiert nach Belke/Kruwinnus, 2004, S, 215

[7] Zitiert nach Belke/Kruwinnus, 2004, S. 214

[8] Vgl. Belke/Kruwinnus, 2004, S. 214 f.

[9] Zitiert nach Lommatzsch/Tober, 2003, S. 69

[10] Vgl. Lommatzsch/Tober, 2003, S. 70

[11] Vgl. Belke/Kruwinnus, 2003a, S. 10

[12] Vgl. Belke/Kruwinnus, 2003b, S. 326

[13] Zitiert nach Belke/Kruwinnus, 2003a, S. 10

[14] Zitiert nach Belke/Kruwinnus, 2003a, S. 11

[15] Zitiert nach Belke/Kruwinnus, 2003b, S. 327

[16] Vgl. Belke/Kruwinnus, 2003b, S. 327

[17] Zitiert nach http://www.auwi.uni-hohenheim.de/, S. 10

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Details

Title
Vorschläge zur Repräsentation der EWU-Länder im EZB-Rat nach Erweiterung der EWU
College
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (Theoretische Volkswirtschaftslehre)
Course
Seminar
Grade
2,0
Author
Year
2004
Pages
20
Catalog Number
V26107
ISBN (eBook)
9783638285377
File size
539 KB
Language
German
Keywords
Vorschläge, Repräsentation, EWU-Länder, EZB-Rat, Erweiterung, Seminar
Quote paper
Alexander Ludwig (Author), 2004, Vorschläge zur Repräsentation der EWU-Länder im EZB-Rat nach Erweiterung der EWU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26107

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