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Verbesserter Schutz der Intimsphäre

Titre: Verbesserter Schutz der Intimsphäre

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2004 , 40 Pages , Note: 14 Punkte (gut)

Autor:in: Angelika Schlump (Auteur)

Droit - Droit pénal
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Résumé Extrait Résumé des informations

Durch die technische Entwicklung, insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung und Miniaturisierung in der Videotechnik, haben sich in den letzten Jahren die Möglichkeiten, Bilder aufzunehmen, erheblich verbessert. Technische Mittel sind zum Beispiel extrem kleine Kameras, Kamera-Handys, Web- und SpyCams und sehr weit reichende Teleobjektive, hinzu kommen Gerätschaften, die man früher nur aus Spionagefilmen kannte und die nun auf dem freien Markt erhältlich sind, wie Kameras in Zigarettenschachteln, Kugelschreibern und Armbanduhren. Dementsprechend häufen sich die Fälle unbemerkter Bildaufnahmen in Toiletten, Solarien, Hotelzimmern oder Umkleidekabinen, die durch das Internet weltweite Verbreitung finden und unter Umständen tief in die Privat- bzw. Intimsphäre des Einzelnen eingreifen.
Es stellt sich somit die Frage, inwieweit das geltende Recht einen Schutz gegen die Bedrohung der visuellen und optischen Bespitzelung vorsieht und wie die nun vorgelegten Gesetzentwürfe eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Intimsphäre bzw. Privatsphäre (§ 201a StGB) zu beurteilen sind.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

Verbesserter Schutz der Intimsphäre

I. Einführung

II. Die rechtsgeschichtliche Entwicklung und Ausgestaltung des Persönlichkeitsschutzes in Deutschland

1. Der Schutz der Persönlichkeit im römischen und altgermanischen Recht

2. Die Entstehung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

a. Das Entstehen der Forderung nach einem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

b. Die Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im bürgerlichen Recht

c. Die Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch das Bundesverfassungsgericht

3. Die Entstehung des besonderen Persönlichkeitsrechts des Rechts am eigenen Bild

4. Die Entstehung des Titels der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs im Strafgesetzbuch

III. Der bestehende strafrechtliche Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen, insbesondere durch Bildaufnahmen und deren Verbreitung

1. Der Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs im 15. Abschnitt des StGB

2. Schutz in anderen Vorschriften des StGB

3. Schutz im Nebenstrafrecht

IV. Die Gesetzentwürfe

1. Kriminalpolitische Notwendigkeit des § 201a StGB

a. Die Schutzwürdigkeit der Privat- bzw. Intimsphäre vor Eingriffen durch die Aufnahme und Verbreitung von Bildern

b. Die Erforderlichkeit einer Strafrechtsnorm zum Schutz der Intim- bzw. Privatsphäre vor Eingriffen durch Aufnahme und Verbreitung von Bildern

2. Darstellung und Bewertung der Gesetzentwürfe

a. Die Schutzbereiche der Entwürfe

aa. Der Schutzbereich der Intimsphäre

(a) Der Begriff der Intimsphäre im Zivilrecht

(b) Der Begriff der Intimsphäre im Verfassungsrecht

bb. Der Schutzbereich des höchstpersönlichen Lebensbereichs

cc. Der Schutzbereich des persönlichen Lebensbereichs

b. Die Verletzungshandlungen

aa. Die Bildaufnahme

(aa) Die Beschränkung auf den persönlichen Rückzugsbereich

(bb) Das Merkmal „unbefugt“

bb. Bloßes Beobachten

cc. Die Übertragung

c. Weitergabe- und Verwertungsarten

aa. Das Gebrauchen und Zugänglichmachen unbefugt hergestellter Aufnahmen

bb. Das Gebrauchen und Zugänglichmachen befugt hergestellter Aufnahmen

d. Tatobjekt

e. Die Eignungs- bzw. Bagatellklausel

f. Rechtfertigungsgründe

aa. Strafprozessordnung

bb. Die Einwilligung

cc. Besonderer Rechtfertigungsgrund

g. Strafschärfung für Amtsträger

h. Antragsdelikt

i. Strafandrohung

j. Strafbarkeit des Versuchs

k. Einziehung der technischen Mittel

V. Das Ergebnis der Untersuchung

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Notwendigkeit eines verbesserten Schutzes der Intimsphäre vor unbefugten Bildaufnahmen und deren Verbreitung, insbesondere angesichts der technischen Möglichkeiten der modernen Videotechnik. Ziel ist die Untersuchung der vorliegenden Gesetzentwürfe zur Einführung eines § 201a StGB, um eine kriminalpolitisch begründete Schließung der bestehenden Strafbarkeitslücke zu evaluieren.

  • Rechtsgeschichtliche Entwicklung des Persönlichkeitsschutzes in Deutschland
  • Defizite des geltenden strafrechtlichen Persönlichkeitsschutzes (insbes. StGB und KUG)
  • Kriminalpolitische Notwendigkeit einer neuen Strafnorm
  • Vergleichende Analyse der Gesetzentwürfe zum verbesserten Schutz der Intim- bzw. Privatsphäre
  • Bewertung von Schutzbereichen, Verletzungshandlungen und Rechtfertigungsgründen

Auszug aus dem Buch

Die Schutzwürdigkeit der Privat- bzw. Intimsphäre vor Eingriffen durch die Aufnahme und Verbreitung von Bildern

Die Schutzwürdigkeit eines Rechtsguts hängt zunächst von dessen vor allem anhand des Grundgesetzes zu bestimmendem Stellenwert in der Gesamtrechtsordnung ab. Die Privat- und auch die Intimsphäre sind in dem im Zivilrecht entwickelten und vom Bundesverfassungsgericht anerkannten allgemeinen Persönlichkeitsrecht und ferner in dem vom Bundesverfassungsgericht ausgebildeten Recht auf informationelle Selbstbestimmung enthalten. Durch Art. 1 und 2 GG ist alle staatliche Gewalt verpflichtet, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, dem einzelnen ist das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zugesichert, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Außerdem besteht der Grundsatz, dass gleich schwerwiegende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte gleichermaßen strafbewehrt verboten werden müssen. Gem. § 201 Abs. 1 StGB besteht eine Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren für die unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einen Tonträger. Es kann keinen Unterschied machen, ob klangliche Lebensäußerungen oder das Aussehen einer Persönlichkeit aufgenommen werden. Das Mienenspiel, Gesten oder auch einzelne Bewegungen können für eine Person ebenso typisch und kennzeichnend sein wie die Stimme. Somit besteht ein Wertungswiderspruch, der Mensch muss vor heimlichen Bildaufnahmen ebenso geschützt werden wie vor der Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes, gerade da auch durch die stärkere Intensität des optischen Eindrucks weitaus tiefere Eingriffe in die Privat- bzw. Intimsphäre des Betroffenen drohen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einführung: Darstellung der technischen Entwicklung und der daraus resultierenden Bedrohung der Intimsphäre durch miniaturisierte Videotechnik.

II. Die rechtsgeschichtliche Entwicklung und Ausgestaltung des Persönlichkeitsschutzes in Deutschland: Historische Herleitung des Persönlichkeitsschutzes vom römischen Recht über das 19. Jahrhundert bis hin zur Anerkennung durch das Bundesverfassungsgericht.

III. Der bestehende strafrechtliche Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen, insbesondere durch Bildaufnahmen und deren Verbreitung: Analyse der bestehenden Schutzlücken im Strafgesetzbuch und im Nebenstrafrecht hinsichtlich unbefugter Bildaufnahmen.

IV. Die Gesetzentwürfe: Detaillierte Darstellung und kritische Bewertung der vorliegenden Entwürfe zur Einführung eines § 201a StGB im Hinblick auf Schutzbereiche, Tathandlungen und Rechtfertigungsgründe.

V. Das Ergebnis der Untersuchung: Zusammenfassende Empfehlung zur Ausgestaltung des neuen § 201a StGB unter Einbeziehung der erarbeiteten Anforderungen an den strafrechtlichen Persönlichkeitsschutz.

Schlüsselwörter

Intimsphäre, Persönlichkeitsschutz, StGB, Bildaufnahme, Privatsphäre, Gesetzentwurf, Strafrecht, Rechtsgut, informationelle Selbstbestimmung, Rechtsentwicklung, Bildnisschutz, KUG, Verletzungshandlung, Rechtfertigungsgrund, § 201a.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Seminararbeit untersucht den strafrechtlichen Schutz der Intimsphäre vor dem Hintergrund moderner technischer Spionagemöglichkeiten und analysiert, inwiefern eine neue gesetzliche Regelung zur Strafbarkeit heimlicher Bildaufnahmen erforderlich ist.

Welche Themenfelder stehen im Zentrum?

Im Zentrum stehen die rechtsgeschichtliche Herleitung des Persönlichkeitsschutzes, die Analyse bestehender Schutzlücken im Strafrecht sowie die juristische Auseinandersetzung mit verschiedenen Gesetzentwürfen zur Neuregelung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die kriminalpolitische Bewertung von Entwürfen zur Einführung eines § 201a StGB, um den Schutz des Einzelnen gegen optische Bespitzelung rechtlich adäquat abzusichern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung und juristischer Literatur sowie auf einem Vergleich verschiedener legislatorischer Entwürfe basiert.

Welche Aspekte werden im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die Schutzwürdigkeit der Intimsphäre, die Notwendigkeit einer Strafrechtsnorm, die Bestimmung der Schutzbereiche (Intimsphäre vs. persönlicher Lebensbereich) sowie die Bewertung einzelner Tatbestandsmerkmale.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Intimsphäre, Persönlichkeitsschutz, Strafrechtsreform, Bildaufnahme und Privatsphäre charakterisieren.

Inwiefern beeinflusst das Internet die Argumentation zur neuen Strafnorm?

Das Internet verschärft die Problematik, da Bildaufnahmen durch Videostreams in Echtzeit weltweit verbreitet werden können, was eine Ausweitung des Straftatbestandes auf Übertragungshandlungen notwendig macht.

Warum wird die Bagatellklausel in der Arbeit kritisch gesehen?

Die Autorin lehnt eine Bagatellklausel ab, da diese den Schutzbereich objektivieren würde und dem Betroffenen eine Beweislast auferlegen würde, statt das strafrechtliche Handeln der Täter bei tiefen Eingriffen in die Intimsphäre zu priorisieren.

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Résumé des informations

Titre
Verbesserter Schutz der Intimsphäre
Université
University of Tubingen  (Strafrecht)
Cours
Kriminalpolitisches Seminar
Note
14 Punkte (gut)
Auteur
Angelika Schlump (Auteur)
Année de publication
2004
Pages
40
N° de catalogue
V26156
ISBN (ebook)
9783638285773
Langue
allemand
mots-clé
Verbesserter Schutz Intimsphäre Kriminalpolitisches Seminar
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Angelika Schlump (Auteur), 2004, Verbesserter Schutz der Intimsphäre, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26156
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Extrait de  40  pages
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