Abtreibung und Tötung schwerbehinderter Neugeborener im Kontext des Präferenz-Utilitarismus Peter Singers


Seminar Paper, 2013

21 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Abtreibung und Tötung schwerbehinderter Neugeborener im Kontext des Präferenz-Utilitarismus Peter Singers.
2.1 Voraussetzungen der Singer’schen Ethik
2.2 Singers moralische Bewertung von Schwangerschaftsabbrüchen
2.3 Singers moralische Bewertung von Euthanasie im Kontext schwerbehinderter Neugeborener

3 Kritische Beurteilung der Position Singers

4 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Der australische Philosoph Peter Singer zählt zu den kontroversesten Autoren im bio- und medizinethischen Diskurs. In Deutschland entstand die Kontroverse um Singer Ende der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Sie manifestierte sich u.a. darin, dass Vorträge des Bioethikers zu erheblichen Protesten, Ausladungen zu Folgevorträgen sowie zu Tagungsverlegungen führten (vgl. Geißendörfer 2009, S. 44). Was Singer bis heute so umstritten macht, sind insbesondere seine Auffassungen zum moralischen Status und Wert des frühen menschlichen Lebens, die er in seinem Werk Praktische Ethik (dritte Auflage: 2013; erste Auflage: 1984) formuliert.

Singers argumentativer Ausgangspunkt in diesem Werk bildet die kritische Auseinandersetzung mit der seiner Ansicht nach „tief verwurzelten westlichen Überzeugung“ (2013, S. 145), menschliches Leben besitze ein intrinsisches Recht auf Leben und genieße daher kategorischen moralischen Schutz (vgl. Schramme 2002, S. 98). Da für Singer diese so genannte Lehre von der „Heiligkeit“, d.h. Unantastbarkeit menschlichen Lebens letztlich ein Dogma christlich-religiöser Provenienz konstituiert[1], spricht er dem Menschen einen An-sich-Anspruch auf Leben und moralische Schutzwürdigkeit ab; der Wert menschlichen Lebens hat nach Singer damit keine absolute Geltung, sondern ist relativierbar. Vor diesem Hintergrund diskutiert der Moralphilosoph die moralische Vertretbarkeit der Tötung menschlichen Lebens im Kontext der ethischen Frage nach der moralischen Bewertung von Abtreibung und Infantizid. Singers Absicht besteht hierbei darin, zugunsten der moralischen Zulässigkeit der Tötung von Embryonen [2] bzw. Föten sowie von Euthanasie an schwerbehinderten Neugeborenen zu argumentieren.

Wie jedoch in der vorliegenden Arbeit dargelegt werden soll, erweist sich Singers Argumentation aus mehreren Gründen als nicht überzeugend. Deshalb besteht das Ziel der nachstehenden Ausführungen darin, zum einen zu untersuchen, welche Argumente Singer für die moralische Vertretbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen und die Tötung schwerbehinderter Säuglinge anführt und, zum Zweiten, wie sich seine Argumentation aus philosophischer Sicht beurteilen lässt. Entsprechend geht es zur Beantwortung dieser Frage in einem ersten Schritt darum, Singers Argumente für Abtreibung und Euthanasie an schwerbehinderten Neugeborenen zu eruieren (vgl. 2), um sie anschließend zu problematisieren (vgl. 3). Zuletzt erfolgt eine Zusammenfassung der generierten Ergebnisse (vgl. 4).

2 Abtreibung und Tötung schwerbehinderter Neugeborener im Kontext des Präferenz-Utilitarismus Peter Singers

Dieses Kapitel fokussiert eine kritische Untersuchung der Argumente Singers zugunsten von Abtreibung und der Tötung schwerbehinderter Säuglinge. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, zunächst die Voraussetzungen darzulegen, die Singers ethischen Überlegungen zugrunde liegen.

2.1 Voraussetzungen der Singer’schen Ethik

Peter Singer ist Vertreter einer konsequentialistisch-utilitaristischen Ethikkonzeption, dergemäß die moralische Richtigkeit oder Falschheit einer Handlung nach dessen guten oder schlechten Konsequenzen für die Maximierung der interpersonellen Nutzensumme bewertet wird (vgl. Schöne-Seifert 2007, S. 30 f.). Da Singer den Nutzenbegriff im Gegensatz zum klassischen Utilitarismus nicht durch subjektive Befindlichkeiten wie Glück, Wohlbefinden und Zufriedenheit, sondern durch die sich in bestimmten Verhaltensweisen und Äußerungen manifestierenden „Präferenzen“, d.h. die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen einer Handlung definiert (vgl. 2013, S. 39, 41), bezeichnet er seine Position als Präferenz-Utilitarismus (vgl. hierzu ebd., S. 41). Dementsprechend besteht das moralische Ziel des Präferenz-Utilitarismus in der maximalen Erfüllung der interpersonellen Summe von Präferenzen, so dass Singer eine Handlung genau dann für moralisch richtig hält, wenn die entsprechenden Konsequenzen per saldo die Präferenzen der Betroffenen fördern (vgl. ebd., S. 40 f.).

Zur Rechtfertigung seiner ethischen Position versucht Singer gleich zu Beginn seiner Praktischen Ethik, den moralisch verbindlichen Charakter des Präferenz-Utilitarismus darzulegen. (vgl. dazu Düwell 2003, S. 62 f.). Hierfür rekurriert er auf den Begriff des moralischen Urteilens. Moralisches Urteilen, so Singer, erfolge prinzipiell von einem universalen Standpunkt, d.h. vom Standpunkt eines unparteiischen Betrachters aus; daher lasse sich kein moralisches Prinzip in Bezug auf irgendwelche partikuläre Präferenzen rechtfertigen, sondern man müsse bei moralischen Entscheidungen immer über eigene Neigungen und Abneigungen hinausgehen (vgl. 2013, S. 37 f.). Angesichts dieses universalen Moments moralischen Urteilens folgert Singer in einem weiteren Schritt, dass nicht nur die Eigeninteressen, sondern sämtliche vorhandenen Präferenzen im moralischen Entscheidungsprozess zu berücksichtigen seien (vgl. Düwell 2003, S. 64):

Indem ich akzeptiere, dass moralische Urteile von einem universalen Standpunkt aus getroffen werden müssen, akzeptiere ich, dass meine eigenen Bedürfnisse, Wünsche und Interessen nicht einfach deshalb, weil sie meine Präferenzen sind, mehr zählen als die Interessen von irgendjemand anderem. Daher muss dann, wenn ich moralisch denke, mein ganz natürliches Bestreben, dass für meine Bedürfnisse, Wünsche und Interessen […] gesorgt wird, ausgedehnt werden auf die Präferenzen anderer. (ebd., S. 39)

Auf diese Weise glaubt Singer, ein grundlegendes moralisches Prinzip hergeleitet zu haben, das zugleich als plausible Rechtfertigung des präferenz-utilitaristischen Grundtheorems fungiert: es handelt sich um das so genannte Prinzip der gleichen Interessenabwägung. Laut Singer besteht das Wesentliche an diesem Prinzip darin,

[…] dass wir in unseren moralischen Überlegungen den ähnlichen Interessen all derer, die von unseren Handlungen betroffen sind, gleiches Gewicht geben. Dies bedeutet: Gesetzt den Fall, dass X und Y von einer möglichen Handlung betroffen wären und X dabei mehr zu verlieren als Y zu gewinnen hätte, ist es besser, die Handlung nicht auszuführen. Akzeptieren wir das Prinzip der gleichen Interessenabwägung, so können wir nicht sagen, es sei besser, die Handlung auszuführen, weil uns, trotz der beschriebenen Fakten, Y mehr angehe als X. Worauf das Prinzip in Wirklichkeit hinausläuft, ist folgendes: Interesse ist Interesse, wessen Interesse es auch immer sein mag. (ebd., S. 52)

Das Prinzip der gleichen Interessenabwägung verbietet demnach, dass die Gewichtung von etwas anderem anhängig gemacht wird als den jeweiligen Interessen selber. Damit ist für Singer ebenfalls ausgeschlossen, Interessen nach bestimmen Fähigkeiten oder Merkmalen, wie etwa Intelligenz, Geschlecht oder ethnische Herkunft, abzuwägen (vgl. ebd., S. 53 f.). So berechtige uns beispielsweise die Tatsache, dass manche Menschen einer anderen Rasse angehören, nicht dazu, sie auszubeuten (vgl. ebd., S. 99 f.); aus Singers Sicht verstoßen Rassisten gegen das Prinzip der gleichen Interessenabwägung, „[…] indem sie bei einer Kollision ihrer eigenen Interessen mit denen einer anderen Rasse den Interessen von Mitgliedern ihrer eigenen Rasse größeres Gewicht beimessen“ (ebd., S. 102). Insofern demgegenüber das Prinzip der gleichen Interessenabwägung die unparteiische Berücksichtigung der Interessen von Menschen fordert, kann es, so Singer weiter, „[…] eine vertretbare Form des Prinzips sein, dass alle Menschen gleich sind […]“ (ebd., S. 55).

Jedoch gilt für den Bioethiker die Anwendung dieses moralischen Prinzips nicht nur in Bezug auf die Gattung Mensch. Auch manche Tiere müssen berücksichtigt werden, denn einige, so Singers Begründung, sind empfindungsfähige Lebewesen. Daraus geht hervor, dass für Singer die Empfindungsfähigkeit, d.h. „die Fähigkeit, Leid oder Freude bzw. Glück zu empfinden“ (ebd., S. 102), das Kriterium dafür ist, Anspruch auf gleiche Interessenabwägung zu haben:

Die Fähigkeit zu leiden oder sich zu freuen ist […] eine Grundvoraussetzung dafür, überhaupt Interessen haben zu können, eine Bedingung, die erfüllt sein muss, bevor wir überhaupt sinnvoll von Interessen sprechen können. Es wäre Unsinn zu sagen, es sei nicht im Interesse des Steins, dass das Kind ihm auf der Straße einen Tritt gibt. Ein Stein hat keine Interessen, weil er nicht leiden kann. Nichts, das wir ihm zufügen können, würde in irgendeiner Weise auf sein Wohlergehen Einfluss haben. Eine Maus dagegen hat ein Interesse daran, nicht gequält zu werden, weil sie dabei leiden wird. (Singer 2013, S. 101)

Da also aus Singers Sicht alle empfindungsfähigen Wesen leiden können und daher ein Interesse an Leidvermeidung haben, müssen gemäß dem Prinzip der gleichen Interessenwägung auch die Interessen empfindungsfähiger Tiere moralische Berücksichtigung finden. Eine grundsätzliche Bevorzugung der eigenen Spezies gegenüber Tieren bzw. nichtmenschlichen Wesen diskreditiert Singer als speziesistisches Vorurteil, das sich als solches moralisch nicht rechtfertigen lasse. (vgl. ebd., S. 99) So sei es auch im Hinblick auf Tiere moralisch geboten, Schmerz und Leid zu vermeiden [3] bzw. unter Berücksichtigung der Schmerzintensität und -dauer „[…] der Linderung des größeren Leidens den Vorrang zu geben“ (ebd., S. 103). Ein Baby mit der gleichen Intensität zu schlagen wie ein Pferd, sei deshalb schlimmer, weil die Haut des Kleinkindes empfindlicher sei als die des Pferdes; werde dem Pferd allerdings grundlos das gleiche Ausmaß an Schmerzen zugefügt wie dem Baby, so sei die Handlung ebenso falsch wie jene, durch die einem Kind ohne guten Grund Schmerzen zugefügt wird. ([4]vgl. ebd., S. 103) Die moralische Bewertung des Zufügens von Schmerzen kann für Singer somit nicht von der Gattungszugehörigkeit abhängig gemacht werden (vgl. ebd., S. 143).

Gleiches gilt nach Singer nun ebenfalls für das Töten von menschlichem Leben. Es gebe nämlich keinen moralisch gerechtfertigten Grund, warum menschliches Leben an sich wertvoller sein sollte als das Leben irgendeines anderen Wesens: „Dem Leben eines Wesens bloß deshalb den Vorzug zu geben, weil das Lebewesen unserer Spezies angehört, würde uns in eine unangenehme Position bringen. Sie gleicht jener der Rassisten, die denen den Vorzug geben, die zu ihrer Rasse gehören.“ (ebd., S. 143) So entspricht Singer zufolge auch die Lehre von der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens einer speziesistischen Position, postuliert sie doch – abgesehen von einigen Ausnahmefällen wie etwa Notwehr, Krieg, Todesstrafe etc.[5] – für Menschen ein uneingeschränktes Lebensrecht (vgl. 2013, S. 138 f.). Da sie damit gegen das Prinzip der gleichen Interessenabwägung verstößt, lässt sie sich aus Singers Sicht in moralischer Hinsicht nicht berechtigterweise anwenden. Wie ist dann aber das Töten menschlichen Lebens moralisch zu bewerten?

Zur Beantwortung dieser Frage unterscheidet Singer zunächst zwei Verständnisweisen des Begriffs „menschliches Leben“ bzw. „menschliches Wesen“, die sich ihm zufolge zwar überschneiden, aber nicht zusammenfallen (vgl. ebd., S. 141). In der ersten Bedeutung, so Singer, entspricht „menschliches Leben“ dem Begriff „Mitglied der Spezies Homo sapiens“, insofern menschliches Leben im Sinne einer biologischen Existenz aufgefasst wird. In der zweiten Bedeutung dagegen wird der Mensch als Person zum Ausdruck gebracht. (vgl. dazu ebd., S. 140-142) Singer versteht in Anlehnung an John Lockes Personbegriff unter einer Person ein rationales (vernunftbegabtes) und selbstbewusstes Wesen (vgl. ebd., S. 142 f.) Da die Tötung eines menschlichen Wesens in der ersten Bedeutung angesichts Singers Speziesargument keine moralischen Schwierigkeiten bereitet, stellt sich ferner die Frage, wie die Tötung einer Person moralisch zu beurteilen ist.

Aus Singers präferenz-utilitaristischer Sicht ist es in der Regel moralisch verwerflicher, einer Person als einem nicht-personalen oder bloß empfindungsfähigen Wesen das Leben zu nehmen. Dies liegt darin begründet, dass Singer einen ethisch relevanten Unterschied zwischen Personen und Nicht-Personen eruiert. Der wesentliche Unterschied besteht nach Singer darin, dass sich die Person selbst als distinkte Entität mit einer Vergangenheit und Zukunft begreift und infolgedessen über die Disposition verfügt, zukunftsbezogene Wünsche zu haben (vgl. ebd., S. 145 f.), insbesondere den Wunsch auf Fortführung ihrer Existenz; für Singer kann nämlich die Fortführung der Existenz keine Präferenz eines Wesens sein, das noch nie fähig war, sich selbst als kontinuierliche Entität aufzufassen (vgl. ebd., S. 156 f.). Im Gegensatz zur Tötung einer Schnecke, die unfähig sei, derartige Wünsche zu haben, würde die Tötung einer Person daher bedeuten, ihre Zukunftswünsche zu vereiteln und so einer Vielzahl der wichtigsten Präferenzen, die eine Person im Leben haben kann, zuwiderzulaufen. (vgl. dazu ebd., S. 146, 152) Die Fähigkeit, sich selbst als in der Zeit existierend zu begreifen und in seinen Präferenzen zukunftsorientiert zu sein, ist demzufolge für Singer ein schwerwiegender Grund, die Tötung von Personen für unrecht zu halten. Anders ausgedrückt: „Um ein Recht auf Leben zu haben, muss man – wenigstens irgendwann – die Vorstellung einer fortdauernden Existenz (gehabt) haben.“ (Singer 2013, S. 157)

Gleichwohl ist das mit dem Töten einer Person vollzogene Unrecht für Singer qua Vertreter einer präferenz-utilitaristischen Ethik nicht unbedingt ausschlaggebend. Aus Sicht des Präferenz-Utilitarismus ist eine Handlung nämlich nur dann moralisch falsch, wenn die Präferenz irgendeines Wesens nicht durch entgegengesetzte Präferenzen ausgeglichen wird. (vgl. ebd., S. 151) Im Umkehrschluss bedeutet das: Wird die Präferenz einer Person weiterzuleben durch starke Präferenzen anderer aufgewogen, so ist die Tötungshandlung nicht unrecht bzw. moralisch richtig (vgl. ebd., S. 153).

Damit sind Singers wesentliche argumentative Voraussetzungen präsentiert, auf deren Grundlage sich der Moralphilosoph im weiteren Verlauf seiner Überlegungen der Frage widmet, welchen moralischen Status und Wert Embryonen und Föten besitzen und, damit verbunden, wie Abtreibung und die Tötung von schwerbehinderten Säuglingen moralisch zu beurteilen sind.

[...]


[1] Siehe etwa Singer (2013, S. 245): „Die Auffassung, die bloße Zugehörigkeit zu unserer Spezies, ungeachtet aller anderen Eigenschaften, sei von entscheidender Bedeutung für die Unrechtmäßigkeit des Tötens, ist ein Erbe religiöser Lehren […].“

[2] Der Begriff „Embryo“ wird in dieser Arbeit so verwendet, dass er auch präembryonales Leben umfasst.

[3] Singer setzt voraus, dass Schmerzen und Leiden grundsätzlich schlecht sind und daher vermieden werden sollten; vgl. (2013, S. 106).

[4] Die Annahme, dass (sehr viele) Tiere Schmerzempfindungen haben können, sieht Singer dadurch hinreichend gerechtfertigt, dass das Schmerzverhalten von Tieren dem von Menschen ähnelt und einige Tiere wie Vögel und Säugetiere sogar über ein ähnliches Nervensystem wie Menschen verfügen; vgl. hierzu (2013, S. 117).

[5] Selbst in der katholischen Moraltheologie gibt es Ausnahmen vom Tötungsverbot. So wird mit Berufung auf das so genannte Prinzip der Doppelwirkung die schlechte Konsequenz einer Handlung, etwa die Tötung eines Fötus, dann geduldet, wenn sie eine nicht-beabsichtigte Nebenfolge eines notwendigen medizinischen Eingriffs darstellt; vgl. hierzu Schramme (2002, S. 106).

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Details

Title
Abtreibung und Tötung schwerbehinderter Neugeborener im Kontext des Präferenz-Utilitarismus Peter Singers
College
RWTH Aachen University
Course
Grundpositionen der Bio- und Medizinethik
Grade
1,0
Author
Year
2013
Pages
21
Catalog Number
V262155
ISBN (eBook)
9783656510437
ISBN (Book)
9783656510482
File size
528 KB
Language
German
Keywords
Peter Singer, Abtreibung, Infantizid, Heiligkeit des Lebens, Speziesismus, Praktische Ethik, Prinzip der gleichen Interessenabwägung, Präferenz-Utilitarismus
Quote paper
Christian Reimann (Author), 2013, Abtreibung und Tötung schwerbehinderter Neugeborener im Kontext des Präferenz-Utilitarismus Peter Singers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262155

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