Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall


Term Paper (Advanced seminar), 2013

14 Pages, Grade: 2,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichtliche Entwicklung

3. Arbeitsunfall
3.1 Definition
3.2 Der Wegeunfall
3.3 Meldepflicht und Nachweis

4. Leistungen der Unfallversicherung
4.1 Geldleistungen
4.2 Sachleistungen

5. Haftungsbeschränkung

6. Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Im Rahmen dieser Hausarbeit wird eine Übersicht über die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) gegeben. Dabei wird zunächst die historische Entwicklung dargestellt. Mitunter wird ein Vergleich der Leistungen von früher und heute kurz erläutert. Im besonderen Fokus stehen die unter- schiedlichen Merkmale des Arbeitsunfalls. Nach der Definition des Wegeunfalls erfolgt eine Beschreibung des Meldeverfahrens bei den zu- ständigen Versicherungsträgern. Außerdem sollen die möglichen Leistun- gen und dessen Inhalte der GUV bei einem Arbeitsunfall aufgezeigt wer- den. Dabei wird zwischen Geld- und Sachleistungen unterschieden. Mög- liche Haftungsbeschränkungen werden beschrieben und eine Stellung- nahme zu der Vereinbarkeit der GUV mit dem Grundgesetz abgegeben. Abschließend erfolgt ein Fazit.

2. Geschichtliche Entwicklung

Die Sozialversicherung hat Ihren Ursprung im 19 Jahrhundert. Mit dem Beginn der Großindustrie änderten sich die Arbeitsbedingungen als auch dessen Risiken. Lange Arbeitszeiten und körperlich schwere Arbeit lösten Berufskrankheiten aus. Vermehrt ereigneten sich Arbeitsunfälle mit tödli- chen Folgen.

Um die Arbeitnehmer und ihre Familienangehörige vor dem finanziellen Ruin zu schützen, entwickelte Otto von Bismarck, der damalige Reichskanzler, eine Vision der sozialen Absicherung. Trotz Bedenken wurde die gesetzliche Krankenversicherung im Jahre 1884 eingeführt und im Reichsgesetzblatt verankert.1

Aufgabe der Versicherung ist es, die entstandenen Kosten für die Über- windung der Krankheit zu übernehmen. Im darauf folgenden Jahr trat die GUV in Kraft, mit der Absicht den Arbeitnehmer, der durch einen Arbeits- unfall oder einer Berufskrankheit erwerbsunfähig geworden ist, abzusi- chern.

Es ist eine Pflichtversicherung für den Arbeitgeber, daraus resultiert, dass er für die Finanzierung verantwortlich ist. Diese Form von Finanzierung unterscheidet sich im Vergleich zu der anderen gegliederten Sozialversi- cherung, wobei da der Beitrag vom Versicherten selbst zu zahlen ist.

Im Verlauf der Geschichte sind einige Änderungen dazu gekommen, doch die Bestandteile der GUV wie die Heilbehandlung, einkommensabhängige Unfallrente und die Prävention vor Unfällen sind bis heute gleich geblie- ben.2

Ein entscheidendes Ereignis ersetzte im Jahre 1997 die Reichsversiche- rungsordnung und das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) wurde eingeführt.3 Damit sind auch Wegunfälle abgesichert, da sie indirekt mit der Arbeit in Verbindung stehen. Außerdem nehmen weitere Perso- nenkreise den Versicherungsschutz in Anspruch. Zu diesen zählen Kin- dergartenkinder, Schüler und Studenten dabei übernimmt der Staat die Beiträge zur Versicherung. Welche Merkmale ein Arbeitsunfall hat, wird im Folgenden dargestellt.

3. Arbeitsunfall

3.1 Definition

„Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.“ So ist die gesetzliche Begriffserklärung nach dem § 8 Abs. 1SGB. Demnach ist ein Arbeitsunfall entstanden, wenn alle 3 Gegebenheiten vorliegen.

Der Geschädigte muss zur Person der Versicherten angehören und eine betriebliche Tätigkeit ausführen, die dem Betriebszweck dient. Die Versi- cherung würde nicht greifen, wenn ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit, jedoch im beschäftigten Unternehmen sich verletzt oder während seiner Arbeitszeit eigenwirtschaftlicher Tätigkeit nachgeht, die nicht dem be- triebswirtschaftlichen Zweck dient, wie Schlafen, Waschen, Essen, Trin- ken.4

Eine weitere Voraussetzung für einen Arbeitsunfall ist das Vorhandensein von außenwirkendem Ereignis, welches zeitlich begrenzt ist. Die Begrenzung umfasst einen Zeitraum von höchstens einer Arbeitsschicht.5

Als letzte Voraussetzung muss ein Gesundheitsschaden vorliegen als Folge aus dem vorhergegangenen Ereignis. Dabei wird zwischen echten und unechten Körperschäden unterschieden. Beim echten Körperschaden handelt es sich um rechtswidrigen körperlichen, geistigen und seelischen Zustand, darunter zählt auch der Tod.

Wenn Schäden an Körperstücken oder orthopädischen Hilfsmitteln vorliegen, dann spricht man von unechten Schäden.6

Darüber hinaus definiert sich der Arbeitsunfall anhand verschiedener Zu- sammenhänge. Ein innerer Zusammenhang besteht, wenn die versicherte Tätigkeit von einer versicherten Person nach den §§ 2, 3, 6 SGB VII ausgeführt worden ist. Ein haftungsbegründeter Zusammenhang ist dann gegeben, wenn ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Gesundheitsschaden vorliegt. Ein haftungsausfüllender Zusammenhalt liegt vor, wenn ein länger bestehender Gesundheitsschaden vorliegt, der auf Grund des Arbeitsunfalls entstanden ist.

3.2 Der Wegeunfall

Zum Arbeitsunfall im weiteren Sinne gehören auch Unfälle auf dem direkten Weg zum Arbeitsplatz, Kindergarten, Ausbildungsstätte und wieder zurück. Die gesetzliche Regelung ist im § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII zu finden. Die im Punkt 3.1 genannten Voraussetzungen für den Arbeitsunfall sind auch hier relevant für die Prüfung des Wegeunfalls. Die Versicherung greift ab und bis zur Haustür. Unfälle von der Wohnungstür bis zur Haustür sind nicht miteingeschlossen. Ebenfalls versichert sind Wegabweichungen durch Fahrgemeinschaften und Umwege. Ausgeschlossen sind Abwege wie z.B. Einkäufe aus privaten Gründen.7

3.3 Meldepflicht und Nachweis

Sobald es zu einem Arbeitsunfall kommt, besteht eine Meldepflicht bei zuständiger Berufsgenossenschaft (BG) beziehungsweise Unfallversiche- rung. Bei tödlichen Unfällen ist eine unverzügliche Meldung erforderlich, diese erfolgt in der Regel telefonisch. Bei allen anderen Arbeitsunfällen, in einem Zeitraum von 3 Kalendertagen, sobald bekannt ist, dass die Aus- fallzeit mehr als drei Tage beträgt. Dabei wird mit einer standardisierten Unfallanzeige entweder auf postalischem oder elektronischem Weg ge- meldet.

[...]


1 Hermsen, Jegust, Der Arbeitsunfall, 5. Auflage, Asgard Verlag, 1973, Seite 9 ff. Seite | 3

2 http://www.unfallversicherung.org/unfallversicherung-geschichte/, Zugriff am 26.03.2013

3 http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/unfallversicherung/geschichte.html, Zugriff am 26.03.2013

4 Schwede, J., Praxisleitfaden, gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), 2. Auflage, Hüthig Jehle Rehm Verlag, 2013, Seite 81 ff.

5 Schwede, J., Praxisleitfaden, gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), 2. Auflage, Hüthig Jehle Rehm Verlag, 2013, Seite 83-84

6 http://groups.uni-paderborn.de/medama/Kapitel/Articlearbeitsunfall.pdf, Zugriff am 20.03.2013, Seite 1-2

7 Schwede, J., Praxisleitfaden, gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), 2. Auflage, Hüthig Jehle Rehm Verlag, 2013, Seite 118 ff.

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Details

Title
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall
College
University of Hamburg  (HWP)
Course
Sozialrecht
Grade
2,3
Author
Year
2013
Pages
14
Catalog Number
V262167
ISBN (eBook)
9783656506294
ISBN (Book)
9783656507352
File size
725 KB
Language
German
Keywords
Unfallvericherung, GUV, gesetzlich, Sozialvericherung, Arbeitsunfall, Wegeunfall
Quote paper
Bachelor of Arts Anna Ponomarenko (Author), 2013, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262167

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