Otto II. (973-983). Des großen Vaters glückloser Sohn?


Term Paper (Advanced seminar), 2013

34 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Otto II. und sein Vater (955-973)
2.1. Herkunft und Jugend
2.2. Mitregentschaft und Thronfolge

3. Die Herrschaft Ottos II. (973-983)
3.1. Herrschaftsantritt
3.2. Innenpolitische Konflikte und Herrschaftssicherung
3.2.1. Konflikte im Süden
3.2.2. Konflikte im Westen
3.3. Stützen der Herrschaft
3.3.1. Neuordnung der Bistümer
3.3.2. Klosterpolitik
3.4. Italienpolitik
3.4.1. Romzentrierung
3.4.2. Süditalienfeldzug
3.5. Regierungskrise
3.5.1. Thronfolgeregelung
3.5.2. Aufstand der Elbslawen
3.5.3. Tod und Nachfolge

4. Otto II. - des großen Vaters glückloser Sohn?

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Denkt man heute an einen römisch-deutschen Kaiser des Mittelalters aus dem Geschlecht der Liudolfinger, so konzentrieren sich die Gedanken auf Otto II. sicherlich als letztes. Der Schatten seiner Nachfolger, besonders aber Ottos des Großen, seines Vaters, scheint auch heute noch so überwältigend zu sein, dass Otto II. weder 1967, als an seine Mitkaiserkrönung hätte erinnert werden können, noch 1973, zum tausendsten Jahrestag des Beginns seiner Regentschaft, noch zehn Jahre später, als man seinen Todestag hätte begehen können, größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit fand. Mit ein Grund hierfür mag sicherlich sein, dass Otto II. in der jüngeren Forschung bezüglich seiner Regierungstätigkeit häufig als „eines großen Vaters glückloser Sohn“1 bezeichnet wurde.

Als Otto der Große am 7. Mai 973 starb, trat Otto II., der von seinem Vater schon früh zum Mitherrscher im regnum und imperium gemacht worden war, die Nachfolge im Reich als Kaiser an.2 Verheiratet mit der byzantinischen Kaisernichte Theophanu, verfolgte er zu Beginn seiner Regierungszeit bis 978 zunächst konsequent die Neuordnung der Machtverhältnisse in Süddeutschland3, bevor Otto II., erfüllt von der Idee des universalen Kaisertums, sich von 980 bis zu seinem Tod auf Italien bzw. Rom konzentrierte.4 In den letzten beiden Jahren seiner Regentschaft ereigneten sich dabei mit der Niederlage gegen die Sarazenen in Süditalien und mit den Verwirrungen im Reich in Folge des Aufstands der Elbslawen zwei Katastrophen, die zusammen mit dem frühen Tod des Kaisers am 7. Dezember 983 das Imperium in eine tiefe Krise stürzten5 und die Beurteilung der Kaiserherrschaft Ottos II. in der Geschichtsschreibung bis heute prägen.6

Die nachfolgenden Ausführungen sollen, ausgehend von der Mitregentschaft unter seinem Vater, die Regierungszeit Ottos II. (973-983) unter Berücksichtigung seiner herrschaftsstabilisierenden und -tragenden Momente sowie seiner Regierungspraxis und Herrschaftspräsentation nachzeichnen. Eingegangen werden soll dabei zunächst vor allem auf seinen Herrschaftsantritt und seine herrschaftssichernde Politik im Rahmen der innenpolitischen Konflikte, bevor das Hauptaugenmerk auf die Neuordnung der Bistümer und die Klosterpolitik als Stützen der Herrschaft sowie seine Italienpolitik gerichtet werden soll. Nach der Abhandlung über die Krise seiner Regierungszeit in den letzten beiden Regierungsjahren soll abschließend mit Klärung der Frage, ob man - wie in der jüngeren Forschungsliteratur geschehen - Otto II. tatsächlich als „glücklosen Sohn eines großen Vaters“ bezeichnen kann, der Versuch unternommen werden, zu einer gerechten historischen Würdigung der Regierungszeit Ottos II. zu gelangen.

Bezüglich der Herrschaft Ottos II. sind wir Dank der Ausführungen der Chronisten Thietmar von Merseburg und Brun von Querfurt äußerst gut im Bilde. Ferner sind die von Theodor Sickel herausgegebenen Urkunden Ottos II. und die von Hanns Leo Mikoletzky bearbeiteten Regesten des Kaiserreiches unter Otto II. gerade vor dem Hintergrund der im Folgenden zu untersuchenden Herrschaftspräsentation und - durchsetzung von großer Bedeutung. Auch die von Dirk Alvermann erstellte Untersuchung zur politischen Struktur von regna und imperium zur Zeit Kaiser Ottos II. ist hierfür von großem Nutzen. Im Bereich der Sekundärliteratur sollen vor allem die Monographien von Hubertus Seibert und Rudolf Schieffer sowie die allgemeinen Ausführungen von Gerd Althoff und Hagen Keller zur Darstellung der Herrschaft Ottos II. und zur Beantwortung der Frage, ob Otto II. tatsächlich „des großen Vaters glückloser Sohn“ war, herangezogen werden.

2. Otto II. und sein Vater (955-973)

2.1. Herkunft und Jugend

Otto II. wurde 955 als Sohn des westfränkischen Kaisers Otto I. (912-973) und dessen zweiter Ehefrau Adelheid von Burgund geboren. Nachdem die beiden erstgeborenen Söhne dieser Ehe, Heinrich und Brun, bereits als Kleinkinder verstarben, stand der Neugeborene schnell als Universalerbe fest7, auf dem „alle Hoffnungen ruhten.“8 Bereits am 23. April 961 wurde der Königssohn von seinem Vater in den Seelenheil- Passus einer in Wallhausen für Magdeburg ausgefertigten Urkunde miteinbezogen und damit von Otto dem Großen in den Mittelpunkt gerückt.9 Hintergrund dieser Hervorhebung des Thronfolgers war der Ende 960 beschlossene Romzug Ottos I., angesichts dessen Gefährlichkeit die Sicherung der dynastischen Kontinuität vor Antritt des Italienzugs vollzogen werden sollte.10 So wurde auf dem im Mai 961 stattfindenden Hoftag in Worms schließlich der sechsjährige Königssohn zum Mitkönig gewählt und wenig später zu Pfingsten 961 in Aachen zum König gkrönt.11 Mit dem Mitkönigtum seines Sohnes gelang es Otto I., die Legitimität seiner Herrschaft nördlich der Alpen zu sichern12, während die faktische Herrschaft während seiner Abwesenheit freilich weniger vom minderjährigen Mitkönig als vielmehr vom Erzbischof Wilhelm von Mainz ausgeübt wurde.13 Nichtsdestotrotz zeigt dieses Vorgehen Ottos des Großen, dass er die bevorstehende Alpenüberquerung gefährlicher einschätzte als jene aus dem Jahr 951 und er zuvor die Thronfolgeregelung geklärt haben wusste, verstieß er doch mit der Mitkönigskrönung seines sechsjährigen Sohnes gegen das bisher im sächsischen Haus übliche Gewohnheitsrecht, erst das Erreichen der Volljährigkeit des Thronfolgers abzuwarten.14 Zu vermuten wäre hinter dieser Entscheidung auch der Einfluss von Ottos Gemahlin Adelheid, wurde ihr erster Ehemann Lothar von seinem Vater doch im selben Alter zum Mitkönig gemacht.15

2.2. Mitregentschaft und Thronfolge

Seine erste eigene Urkunde als Mitregent stellte Otto II. am 25. Juli 961 in im heutigen Sachsen-Anhalt liegenden Wallhausen aus.16 Auch in der Folgezeit urkundete der junge Mitkönig während der insgesamt zunächst dreieinhalbjährigen Abwesenheit seines Vaters für gewöhnlich von Sachsen aus17, was gleichzeitig Beleg dafür ist, „daß von Anfang an dem Königssohn […] die Befugnis zur Urkundenausstellung zugestanden war.“18 Als Otto I. Anfang 965 als Kaiser aus Italien zurückkehrte, bedeutete dies zunächst einen tiefen Einschnitt im Leben des neunjährigen Königs, hatte er sich doch bereits „an ein Leben gewöhnt, bei dem er in gewissem Sinne immer im Mittelpunkt stand.“19 Bis zum erneuten Romzug Ottos I. aufgrund des dortigen Streits der römischen Adelsfamilien um den Stuhl Petri ordnete sich Otto II. dem Hofe seines Vaters jedoch unter und folgte dessen Itinerar bis Ottos I. Aufbruch über die Alpen im

August 966.20 Wie bereits bei der Abwesenheit des Kaiers von 961 bis 965 urkundete Otto II. auch diesmal zumindest gelegentlich von Sachsen aus.21

Im Jahr 967 ereilte dem mittlerweile zwölfjährigen Otto II. schließlich eine Einladung des Papstes Johannes XIII. und seines Vaters Otto I., mit ihnen gemeinsam das Weihnachtsfest in Rom zu verbringen, womit von vornherein wohl die Aussicht auf das Kaisertum verbunden war.22 Dass mit der Reise des Mitkönigs nach Italien erstmals seit 919 die Kontinuität königlicher Präsenz in Sachsen unterbrochen wurde23, spielte für Otto den Großen wohl eine untergeordnete Rolle, beabsichtigte er doch, durch die Mitkaiserkrönung seines Sohnes von Italien aus eine standesgemäße Eheverbindung und damit ein Arrangement mit Byzanz erreichen zu können.24 Otto II. entsprach dem Wunsch seines kaiserlichen Vaters schließlich und trat die Reise nach Italien an25, wo sein Mitkönigtum nach seiner Ankunft in Rom am Weihnachtstag des Jahres 967 von Papst Johannes XIII. in der Peterskirche zum Mitkaisertum gesteigert wurde.26 Damit war das Fortbestehen des von Otto dem Großen geschaffenen Imperiums sowie der westlichen Kaiserkrone gesichert. Wirken und Handlungsspielraum des Mitkaisertums seines Sprösslings wurden in der Folgezeit jedoch erheblich von Otto I. bestimmt, präsentierte er sich doch „grundsätzlich weiter als alleiniger Aussteller seiner Diplome.“27

Dies änderte sich jedoch im Jahr 972, als nach der Heirat Ottos II. mit der byzantinischen Königsnichte Theophanu am 14. April der junge Kaiser häufiger in den Urkunden seines Vaters in Erscheinung tritt, wenngleich nur in denjenigen, welche für Empfänger nördlich der Alpen bestimmt waren.28 Auch wenn die angeheiratete Nichte des Basileus Johannes I. Tzimiskes (969-976) keine, wie die Liudolfinger es gewünscht hatten, Purpurgeborene war, so bedeutete die byzantinische Hochzeit dennoch die Anerkennung des Kaisertums im Westen durch Byzanz und damit die Entspannung der italienischen Verhältnisse sowie des Zweikaiserproblems.29

Als Otto II. im August 972 zusammen mit seinen Eltern nach fünfjährigem Aufenthalt aus Italien in die Heimat zurückkehrte, blieb er weiterhin im Schatten seines schier übermächtigen Vaters. So sind aus den folgenden neun Monaten, in denen sein Vater noch lebte, nur vier Privilegien Ottos II. überliefert, während Otto der Große im selben Zeitraum ganze 16 Privilegien ausstellte.30 Die für Otto II. verwendete Intitulatio Coimperator Augustus, welche zumindest dem Titel nach beide Kaiser als gleichrangig erscheinen lässt, wurde bereits nach den ersten beiden Urkunden wieder fallen gelassen.31 Nicht nur in der Bedeutung und Reichweite seiner Urkunden, sondern auch in der Größe seines Königssigels blieb Otto II. deutlich hinter seinem Vater zurück, so dass, daraus schlussfolgernd, Otto I. die Sicherung der dynastischen Kontinuität bedeutender erschien als die frühzeitige Autoritätsgewinnung seines Sohnes.32

Als Otto der Große am 7. Mai 973 schließlich in der Pfalz Memleben verstarb, war Otto II. als Thronfolger daher weder im militärischen noch im administrativen Handeln erprobt, wurde ihm doch zu Lebzeiten seines Vaters weder ein Bereich eigener Zuständigkeit noch eine eigene Kanzlei gewährt. Auch die Entstehung eines auf ihn zugeschnittenen Klientels aus dem sächsischen Adel wurde durch die durch seinen Italienaufenthalt bedingte längere Abwesenheit aus Sachsen verhindert33 und auch später durch seine Vermählung mit der griechischen Prinzessin nicht kompensiert, begleiteten diese Heirat doch nicht zuletzt kritischen Stimmen aus Sachsen.34

In jeder Hinsicht „reibungslos“, wie der Übergang der Herrschaft von Otto dem Großen auf seinen Sohn in der Literatur gemeinhin bezeichnet wird35, war die Nachfolge vor dem geschilderten Hintergrund also nicht: Auch wenn die längst geregelte Thronfolge ohne Zwischenfälle von statten ging, so musste sich der neue Herrscher des Schatten seines mächtigen Vaters erst noch entledigen und seinen eigenen Führungsanspruch durchsetzen, wie die schnell aufkommenden innenpolitischen Konflikte zeigen sollten.36

3. Die Herrschaft Ottos II. (973-983)

3.1. Herrschaftsantritt

Nach dem Tod Ottos des Großen am 7. Mai 973 trat sein Sohn im Alter von 17 Jahren die Thronfolge an. Auch wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits seit zwölf Jahren zum König sowie seit gut fünf Jahren zum Kaiser gekrönt war37 und es beim Übergang von Otto I. auf seinen Sohn keinen „Bruder oder auch Vatersbruder [gab], der ihm die Herrschaft hätte streitig machen können“38, so brachte es doch „jeder Wechsel an der Spitze des Herrschaftsverbandes […] mit sich, daß die Einflussmöglichkeiten, die Nähe zum neuen Herrscher neu austariert werden mußten, was die Gefahr von Konflikten steigerte.“39 Otto II. war daher nach der Beisetzung des Leichnams seines Vaters in Magdeburg daran gelegen, in den ersten drei Monaten seiner Regierungszeit die zentralen Orte seines Königreichs in Sachsen, Franken und Niederlothringen zu besuchen und herrschaftliche Präsenz zu zeigen.40 So wurde Ende Juni 973 in Worms, dem Ort seiner Königswahl, der erste Hoftag einberufen, auf dem einen Monat später in Aachen, dem Ort seiner Königskrönung, der zweite Hoftag folgte.41 Mit der Begehung des Tages des Hl. Laurentius, seines Zeichens Tagesheiliger der Lechfeldschlacht Ottos I., am 10. August 973 in Magdeburg versuchte Otto II. bewusst an die Tradition seines Vaters anzuknüpfen.42

Bei allem Zusammentreffen des neuen Herrschers mit vielen Erzbischöfen, Herzögen und Bischöfen des Reichs in diesen ersten drei Monaten, so war nach knapp 37jähriger Regierungszeit des Erneuerers des Kaisertums im Westen über die Verteilung von Macht und Einfluss erst noch zu entscheiden.43 Dies musste auch für Otto II. zunächst von entscheidender Bedeutung gewesen sein, hing die Herrschaftsausübung das mittelalterlichen Königs doch vor allem von seiner Fähigkeit ab, „unter der adligen Führungsschicht seines Reiches, […] einen Konsens, wenn möglich sogar eine grundlegende Loyalität herzustellen.“44 Im konkreten Fall Ottos II. waren zunächst die Verhältnisse zu auswärtigen Königen und Fürsten, sowie, unter innenpolitischem Aspekt, vornehmlich die Positionen seiner ihm im Alter deutlich überlegenen Vettern sowie der Enkel Ottos I. auszutarieren, um schließlich „das politisch-personale Kräftefeld in ein neues Gleichgewicht zu bringen.“45

Diese Aufgabe war für Otto II. jedoch angesichts der vielen ungelösten Fragen, die ihm sein Vater zusammen mit seinem Imperium hinterlassen hatte, alles andere als einfach, waren beim Tod von Otto I. doch längst nicht alle Spannungen beseitigt: Neben den Fehden in der sächsischen Adelsgesellschaft in Folge der Bistumsgründungen an der Ostgrenze des Reiches und dem schwelenden Konflikt der römischen Adelsfamilien um den Stuhl Petri ließ Otto der Große auch die Situation in Süditalien ungeklärt.46 Otto II. befand sich bei seinem Regierungsantritt praktisch gleichsam in einem Spannungsfeld aus ungelösten Problemen des letzten Jahrzehnts der Herrschaft seines Vaters einerseits, sowie der schweren Aufgabe der Machtdurchsetzung im Reich andererseits.47 Bei der Beantwortung der Frage, ob Otto II. ein leichtes oder schwieriges Erbe seines Vaters anzutreten hatte, sind die aufgezeigten Bedingungen seiner Regierung stets zu berücksichtigen, um zu einer gerechten historischen Würdigung des Ottonen zu kommen.

3.2. Innenpolitische Konflikte und Herrschaftssicherung

3.2.1. Konflikte im Süden

Vor diesem Hintergrund ist es alles andere als überraschend, dass sich Otto II. bald mit innenpolitischen Schwierigkeiten konfrontiert sah. Den Anfang einer Reihe innenpolitischer Auseinandersetzungen im Süden machte der Konflikt mit Herzog Heinrich von Bayern, einem Vetter Ottos II.

Bevor auf diesen Konflikt zwischen dem jungen Kaiser und dem bayerischen Herzog einzugehen ist, ist zunächst die Besetzung des Augsburger Bischofssitzes nach dem Tod des Bischofs Ulrich von Augsburg (+ 4. Juli 973) und einer damit verbunden Intrige des Herzogs Burkhard II. von Schwaben hierfür von Bedeutung.48 Die Augsburger Diözese war unterdessen immer wieder Auslöser für Konflikte unter den Herzögen, gehörte sie doch zur einen Hälfte zum Herzogtum Bayern, während die andere mitsamt des Bischofssitzes in Schwaben lag.49

Nach dem Tod des Bischofs Ulrich Anfang Juli 973 hätte eigentlich der von ihm ausersehene und von einer Mehrheit des Domkapitels sowie von einem Teil der Vasallen unterstütze Abt Werner von Fulda die Nachfolge antreten sollen.50 Herzog Burkhard II. von Schwaben allerdings präsentierte einer Augsburger Gesandtschaft den Sohn des Markgrafen Burkhard von der Ostmark und Burggrafen von Regensburg namens Heinrich als den vom Kaiser gewünschten Kandidaten und brachte die Augsburger Kanoniker schließlich dazu, diesen zum Bischof zu wählen.51 Otto II. gab dem Gewählten, der ihm als Augsburger Kandidat präsentiert wurde, schließlich seine Zustimmung.52 Damit kam nicht Werner von Fulda, der als Vertrauter Ottos I. auch ein Berater Ottos II. war, zum Zuge, sondern mit Heinrich ein Angehöriger der alten Herzogsfamilie der Luitpoldinger und damit Verwandter Herzog Heinrichs von Bayern, welchem der neue Bischof auch in der Folgezeit gegen den König die Treue hielt.53

Als wenige Monate später nach dem Tod Burkhards II. von Schwaben (+ 11./12. November 973) das Herzogtum Schwaben vakant wurde, sollte sich zeigen, welche Bedeutung der Augsburger Fall besaß. Nun folgte Otto II. nämlich nicht den Vorstellungen Burkhards Witwe Hathwig und ihres ambitionierten Bruders Herzog Heinrich von Bayern, sondern erhob seinen Neffen Otto, einen Sohn Herzog Liudolfs, zum Herzog von Schwaben.54 Ob Otto II. mit dieser Erhebung bewusst ein Gegengewicht zum als „Zänker“ betitelten bayerischen Herzog Heinrich schaffen wollte, wird in der Forschung zwar angenommen, bleibt aber durchaus umstritten.55 Sicher ist hingegen, dass Otto II. mit dem nun zum Herzog von Schwaben ernannten Otto eine vertraute Freundschaft verband und dieser somit einen naheliegenden Kandidaten für ein freiwerdendes Amt, wie es die schwäbische Herzogswürde war, darstellte, zumal Otto als Sohn Liudolfs von Schwaben durchaus ein Recht auf die Nachfolge in Schwaben geltend machen konnte.56 Überdies war Otto ein enger Vertrauter des Kaisers und somit aufgrund seiner Loyalität ihm gegenüber eine wichtige Personalie in Ottos Herrschaftssystem, gerade was den ohnehin konfliktträchtigen Süden des Reichs anbelangte.57

[...]


1 Hubertus Seibert: Eines großen Vaters glückloser Sohn? Die neue Politik Ottos II. In: Ottonische Neuanfänge, hg. von Bernd Schneidmüller und Stefan Weinfurter, Mainz 2001, S. 293-320.

2 Vgl. Gerd Althoff/Hagen Keller: Spätantike bis zum Ende des Mittelalters. Die Zeit der späten Karolinger und der Ottonen. Krisen und Konsolidierungen 888-1024. 10. völlig neu bearbeitete Auflage. Stuttgart 2008, (=Handbuch der deutschen Geschichte. Bd. 3), S. 239.

3 Vgl. Helmut Beumann: Die Ottonen. 5. Aufl. Stuttgart 2000, S. 115.

4 Vgl. Seibert, S. 296.

5 Vgl. Egon Boshof: Königtum und Königsherrschaft im 10. und 11. Jahrhundert. 3. Aufl. München 2010, S. 18f.

6 Vgl. Seibert, S. 294.

7 Vgl. Rudolf Schieffer: Otto II. und sein Vater. In: Frühmittelalterliche Studien, Bd. 36 (2002), S. 255-269, hier: S. 256.

8 Widukind von Corvey: Sachsengeschichte, hg. von Paul Hirsch. (MGH SS rer. Germ.1,7 60), Hannover 1935, S. 153.

9 Vgl. Schieffer, S. 257.

10 Vgl. Boshof, S. 15.

11 Vgl. Althoff/Keller, S. 208.

12 Vgl. Schieffer, S. 257.

13 Vgl. Boshof, S. 15.

14 Vgl. Johannes Laudage: Otto der Große (912-973). Eine Biographie. Regensburg 2001, S. 271.

15 Vgl. Althoff/Keller, S. 208-209.

16 Vgl. Schieffer, S. 258.

17 Vgl. Ebd.

18 Ebd.

19 Schieffer, S. 261.

20 Vgl. Boshof, S. 15.

21 Vgl. Schieffer, S. 261.

22 Vgl. Regesta Imperii II, 2. Die Regesten des Kaiserreiches unter Otto II., bearb. v. Hanns Leo Mikoletzky, Köln 1950, Nr. 589a.

23 Vgl. Schieffer, S. 263.

24 Vgl. Stefan Weinfurtner: Kaiserin Adelheid und das ottonische Kaisertum, in: Frühmittelalterliche Studien 33, 1999, S. 1-19.

25 Vgl. Reg. Imp. II/2, Nr. 589e.

26 Vgl. Reg. Imp. II/2, Nr. 592d-h.

27 Schieffer, S. 265.

28 Vgl. Ebd.

29 Vgl. Boshof, S. 15f.

30 Vgl. Schieffer, S. 267.

31 Vgl. Ebd.

32 Vgl. Hagen Keller: Ottonische Königsherrschaft, Organisation und Legitimation königlicher Macht. Darmstadt 2002, S. 136

33 Vgl. Schieffer, S. 268.

34 Vgl. Boshof, S. 16.

35 Vgl. Schieffer, S. 268.

36 Vgl. Ebd.

37 Vgl. Althoff/Keller, S. 239.

38 Ebd.

39 Gerd Althoff: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat. 3.Aufl., Stuttgart 2012, S. 137.

40 Vgl. Althoff/Keller, S. 240.

41 Vgl. Ebd.

42 Vgl. Reg. Imp. II/2, Nr. 611-640.

43 Vgl. Althoff/Keller, S. 240.

44 Dirk Alvermann: Königsherrschaft und Reichsintegration. Eine Untersuchung zur politischen Struktur von regna und imperium zur Zeit Kaiser Ottos II. Berlin 1998, S. 100.

45 Althoff/Keller, S. 241.

46 Vgl. Ebd., S. 242.

47 Vgl. Ebd., S. 241f.

48 Vgl. Althoff: Ottonen, S. 137.

49 Vgl. Helmut Maurer: Der Herzog von Schwaben. Grundlagen, Wirkungen und Wesen seiner Herrschaft in ottonischer, salischer und staufischer Zeit. Sigmaringen u.a. 1978, S. 186ff.

50 Vgl. Althoff/Keller, S. 244.

51 Vgl. Althoff: Ottonen, S. 137.

52 Vgl. Ebd.

53 Vgl. Althoff/Keller, S. 245.

54 Vgl. Althoff: Ottonen, S. 138.

55 Vgl. Ebd.

56 Vgl. Ludger Körntgen: Ottonen und Salier. 3. durchgesehene und bibliographisch aktualisierte Auflage, Darmstadt 2010, S. 37.

57 Vgl. Körntgen, S. 37.

Excerpt out of 34 pages

Details

Title
Otto II. (973-983). Des großen Vaters glückloser Sohn?
College
University of Passau
Course
Macht und Ohnmacht früh- und hochmittelalterlicher Könige
Grade
1,0
Author
Year
2013
Pages
34
Catalog Number
V262275
ISBN (eBook)
9783656504986
ISBN (Book)
9783656505884
File size
763 KB
Language
German
Keywords
otto, vaters, sohn
Quote paper
Stephan Katzbichler (Author), 2013, Otto II. (973-983). Des großen Vaters glückloser Sohn?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262275

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Otto II. (973-983). Des großen Vaters glückloser Sohn?



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free