Bereits zu Beginn des letzten Jahrhunderts fing die „Verberuflichung“ der Sozialen Arbeit mit der Gründung der ersten sozialen Frauenschule von Alice Salomon, die als „Berufsgründerin“ gilt, an (vgl. Spiegel 2006: 48). Der Professionalisierungsdiskurs des Berufes begann am Anfang der 1970er Jahre, als die Berufsausbildung, die zuvor an höheren Fachschulen angeboten wurde, fortan in den Hochschulen eingeführt wurde. Es entstanden neue Ausbildungsgänge und die Frage, ob die Soziale Arbeit als Beruf, oder als Profession anzusehen sei (vgl. Spiegel 2006: 49). „Profession beschreibt das Handlungssystem des Berufes und seine fachlichen Ansprüche“ (Spiegel 2006: 57). Die erste Phase des Professionalisierungsdiskurses, die bis zur Mitte der 1980er Jahre verlief, nahm zur Beantwortung der Frage Bezug auf die „anglo-amerikanischen (strukturfunktionalistischen) Professionskriterien“. Mit Bezugnahme auf diese berufssoziologischen Kriterien stand der Versuch im Zentrum, dem Beruf der Sozialen Arbeit zu einem professionellen Status zu verhelfen. Die AbsolventInnen der neuen Ausbildungsgänge sollten sich den Expertenstatus absichern können, um so über berufliche Domänen verfügen zu können. Dabei ging es um die Vermittlung eines Berufsprofils, den Ertrag beruflicher Identitäten und die Publizierung der gesellschaftlichen Bedeutung Sozialer Arbeit (vgl. Spiegel 2006: 49). Die „[...]Professionalisierungsbemühungen konzentrieren sich darauf, die gleiche gesellschaftliche Anerkennung zu erlangen wie die klassischen Professionen“ (Spiegel 2006: 57). Da die Soziale Arbeit aber zu wenige der Kriterien einhält, wie die Beherrschung anerkannter Methoden, die Verwendung einer einheitlichen, spezifischen Fachsprache, eine berufliche Ethik und ein systematisierter, wissenschaftlicher Wissensbestand, war die Professionalisierung der Sozialen Arbeit von Anfang an problematisch (vgl. Spiegel 2006: 49). Auch die Entwicklung des Berufes, mit Blick auf die genannten Kriterien zeigt, dass die Soziale Arbeit noch nicht professionalisiert ist und somit auch nicht als Profession, sondern als „Noch-Nicht-Profession, oder als „Semi-Profession“ anzusehen ist. Hiltrud von Spiegel spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Mangel an „[...]einer sozial eindeutigen Durchsetzungsfähigkeit[.]“ (Spiegel 2006: 50).
1 Einleitung
Bereits zu Beginn des letzten Jahrhunderts fing die „Verberuflichung“ der Sozialen Arbeit mit der Gründung der ersten sozialen Frauenschule von Alice Salomon, die als „Berufsgründerin“ gilt, an (vgl. Spiegel 2006: 48). Der Professionalisierungsdiskurs des Berufes begann am Anfang der 1970er Jahre, als die Berufsausbildung, die zuvor an höheren Fachschulen angeboten wurde, fortan in den Hochschulen eingeführt wurde. Es entstanden neue Ausbildungsgänge und die Frage, ob die Soziale Arbeit als Beruf, oder als Profession anzusehen sei (vgl. Spiegel 2006: 49). „Profession beschreibt das Handlungssystem des Berufes und seine fachlichen Ansprüche“ (Spiegel 2006: 57). Die erste Phase des Professionalisierungsdiskurses, die bis zur Mitte der 1980er Jahre verlief, nahm zur Beantwortung der Frage Bezug auf die „anglo-amerikanischen (strukturfunktionalistischen) Professionskriterien“. Mit Bezugnahme auf diese berufssoziologischen Kriterien stand der Versuch im Zentrum, dem Beruf der Sozialen Arbeit zu einem professionellen Status zu verhelfen. Die AbsolventInnen der neuen Ausbildungsgänge sollten sich den Expertenstatus absichern können, um so über berufliche Domänen verfügen zu können. Dabei ging es um die Vermittlung eines Berufsprofils, den Ertrag beruflicher Identitäten und die Publizierung der gesellschaftlichen Bedeutung Sozialer Arbeit (vgl. Spiegel 2006: 49). Die „[...]Professionalisierungsbemühungen konzentrieren sich darauf, die gleiche gesellschaftliche Anerkennung zu erlangen wie die klassischen Professionen“ (Spiegel 2006: 57). Da die Soziale Arbeit aber zu wenige der Kriterien einhält, wie die Beherrschung anerkannter Methoden, die Verwendung einer einheitlichen, spezifischen Fachsprache, eine berufliche Ethik und ein systematisierter, wissenschaftlicher Wissensbestand, war die Professionalisierung der Sozialen Arbeit von Anfang an problematisch (vgl. Spiegel 2006: 49). Auch die Entwicklung des Berufes, mit Blick auf die genannten Kriterien zeigt, dass die Soziale Arbeit noch nicht professionalisiert ist und somit auch nicht als Profession, sondern als „Noch-Nicht-Profession, oder als „Semi-Profession“ anzusehen ist. Hiltrud von Spiegel spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Mangel an „[...]einer sozial eindeutigen Durchsetzungsfähigkeit[.]“ (Spiegel 2006: 50). Nach 30 Jahren des Professionalisierungsdiskurses kommen Dewe/Otto und Hiltrud von Spiegel zu dem Ergebnis, dass die Debatte um die amerikanischen, berufssoziologischen Kriterien hinderlich gewesen sei, da sie sich teilweise kontraproduktiv auf die Bestimmung der Professionskriterien der Sozialen Arbeit ausgewirkt habe (vgl. Spiegel 2006: 51). Die Autoren der „Bielefelder Schulen“ entwickelten im Rahmen des Diskurses der Professionalisierung die Kategorie der „reflexiven Professionalität“. Grundlage einer Handlungskompetenz sind ihrer Ansicht nach die „Wissensbasis“ und das „Fallverstehen“, welche sowohl die Adressaten, als auch die Entscheidungsträger in der praktischen Arbeit mit einbeziehen (vgl. Spiegel 2006: 51f.).
Die Ergebnisse dieser lang andauernden Diskussion haben unmittelbare Auswirkungen auf das berufliche Selbstverständnis der Fachkräfte. Es ist für sie ein Unterschied, ob sie als vollwertig professionell angesehen werden und ihnen dementsprechende Handlungskompetenzen zugesprochen werden, oder ob sie als „Halb-Professionelle/r“ betrachtet werden, denen kein angemessenes Ansehen zuteil wird (vgl. Spiegel 2006: 58).
Zu der Professionalisierung der Sozialen Arbeit gehören auch berufsethische Prinzipien und Standards, die sich dem sozialen Wandel anpassen und den Fachkräften eine hilfreiche Orientierung bei ihrer Tätigkeit bieten sollen. Es ist wichtig, übereinstimmende Prinzipien für das Handeln eines jeden Mitglied der Gesellschaft weiter zu entwickeln und anzuerkennen, wie zum Beispiel die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Wie hilfreich sind aber die von vielen Institutionen entwickelten Leitbilder und Prinzipien zum ethischen Handeln für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit? Bieten sie eine hilfreiche Orientierung für die Fachkräfte? Wie und wo wird Ethik angewendet?
Eine Definition der Begriffe „Ethik“ und „Moral“, Ethik im Alltag der Sozialen Arbeit, die „Berufsethischen Prinzipien“ des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. (DBSH), eine Zusammenfassung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, ein Einblick in „ethisches“ Handeln und Denken während der NS-Zeit, zum Vergleich zu heutigen ethischen Wertvorstellungen und ein abschließendes Fazit werden folgend dargestellt.
2 Definitionen der Begriffe „Ethik“ und „Moral“
Der Begriff „Ethik“ stammt aus dem Griechischen und meint das Nachdenken über Handlungen und Sitten. Als wissenschaftliche Disziplin beschäftigt sich „Ethik“ mit der Reflexion sittlicher Phänomene und der Frage nach dem, was Menschen tun sollen, bzw. wie sie handeln sollen. Der Hauptgegenstand der „Ethik“ ist demnach die Praxis, die Standardisierung menschlichen Handelns und reflektiert theoretisch über vorhandene Werteinstellungen von Personen oder Gruppen. Diese Werteinstellungen werden als „Moral“ bezeichnet, wobei der Begriff oft mit dem Begriff „Ethik“ verwechselt wird (vgl. Kostka/Riedl 2009: 15). Jedoch wird die „Moral“ durch die „Gesamtheit von ethisch-sittlichen Normen, Grundsätzen, Werten, die das zwischenmenschliche Verhalten in einer Gesellschaft regulieren, die von ihr als verbindlich akzeptiert werden“ definiert, bzw. durch „das sittliche Verhalten eines Einzelnen od. einer Gruppe“ (Duden-Fremdwörterbuch 2010: 688). Die „Ethik“ wird auch als „praktische Philosophie“ beschrieben und beschäftigt sich hauptsächlich mit Fragen nach dem „höchsten Gut“, dem „richtigen Handeln“ und der „Freiheit des Willens“ (vgl. Maus/Nodes/Röh 2011: 88). Dabei geht „Ethik“ von zwei Grundannahmen über den Menschen aus. Zum Einen, dass er rational entscheidungsfähig ist und daher vernünftig, selbstbestimmt und frei entscheiden kann. Zum Anderen, dass der Mensch ein Wesen ist, das auf die Gemeinschaft anderer Menschen angewiesen ist und demnach Verantwortung für den Umgang mit diesen, sowie für die Gestaltung der Gesellschaft trägt (vgl. Kostka/Riedl 2009: 15). Da diese Grundannahmen Grundlagen des christlichen Glaubens sind, müssen sie übersetzt werden, um übereinstimmende Prinzipien für Angehörige aller Glaubensrichtungen und Weltanschauungen zu entwickeln, die für Jeden, auch ohne den Bezug zu einer Religion, verständlich und anwendbar sind. Die verschiedenen Positionen brauchen konforme Prinzipien, wie zum Beispiel die Menschenrechte der UN. „Ethik“ beschäftigt sich mit der Entwicklung, Begründung und Prüfung solcher Prinzipien und unterscheidet dabei zwischen der „individualethischen Perspektive“, die die direkten zwischenmenschlichen Beziehungen und die Rechte und Pflichten der/des Einzelnen betrachtet und der „sozialethischen Perspektive“, die institutionelle Verhältnisse, wie das Rechtssystem oder die Politik und gesellschaftliche Strukturen untersucht (vgl. Kostka/Riedl 2009: 16).
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- Arbeit zitieren
- Lukas Beck (Autor:in), 2012, Ethisches Handeln in der Sozialen Arbeit – Ein Kriterium der Professionalisierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/262912
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