Die Gesellschaftsverträge bei Thomas Hobbes und Jean-Jaques Rousseau


Trabajo Escrito, 2013

16 Páginas, Calificación: 2,7

Joscha Assenmacher (Autor)


Extracto


Gliederung

Gliederung

Abkürzungsverzeichnis

1 Problemstellung

2 Thomas Hobbes
2.1 Geschichtlicher Hintergrund
2.2 Gesellschaftsvertrag von Thomas Hobbes

3 Jean-Jacques Rousseau
3.1 Geschichtlicher Hintergrund
3.2 Gesellschaftsvertrag bei Jean-Jacques Rousseau

4 Gegenüberstellung der Gesellschaftsverträge

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Problemstellung

In Thomas Hobbes und Jean-Jaques Rousseau sind zwei politische Denker zu sehen, deren Theorien auch lange nach ihrem Tod (Hobbes 1588 - 1679; Rousseau 1712 - 1778) noch große Geltung haben. Ihre Theorien haben die westliche Politik und viele Generationen von Politikwissenschaftlern, trotz oder gerade wegen der teilweise grundsätzlich konträren Aussagen, geprägt. Besonders die Bedeutung ihrer Aussagen im „Gesellschaftsvertrag“ und im „Contract Social“ sind nicht zu leugnen.

Zum einen ist da Thomas Hobbes, der im „Leviathan“ die Notwendigkeit zur „Erzeugung jenes großen Leviathan oder jenes sterblichen Gottes, dem wir unter dem unsterblichen Gott unseren Frieden und Schutz verdanken“ (Hobbes, 1966, S.134) auf dem Weg zum „höchsten Ziel des Friedens“ sieht. Zum anderen ist da Rousseaus „Der Mensch wird frei geboren, aber überall liegt er in Ketten“ (Rousseau, 1977, S. 61), der die unumgängliche Herrschaft nach dem „Prinzip der Gerechtigkeit und Zweckmäßigkeit“ (Röhrich, 2013, S. 56) gestaltet. Beide haben ihr Gesellschafts- und Menschenbild und gestalten daraus ihre politischen Gedanken zum Zusammenleben innerhalb eines Staates.

Der Gedanke, diese beiden bedeutenden Staatskonzeptionen miteinander zu vergleichen, beziehungsweise gegenüber zu stellen und zu versuchen, die Intentionen der Theoretiker miteinander zu konfrontieren, liegt daher nahe. Da dies in einer Hausarbeit nur oberflächlich geschehen kann, wird das Hauptaugenmerk meiner Ausarbeitung darauf liegen, die Motivationen der Gesellschaftsverträge zu beleuchten. Diese Konzentration auf die Anthropologie und Entstehung der Gesellschaftsverträge scheint mir daher in diesem Ausmaß aufschlussreicher und realisierbarer zu sein, weil gerade die Vorraussetzungen und den historischen Hintergründe der beiden Theoretiker ihre Vorstellungen entscheidend geprägt haben. Hierzu gehören vor allem ihre persönlichen und gesellschaftlichen Erlebnisse, sowie ihr allgemeines Bild der Gesellschaft, denn die sozialen und privaten Probleme in der jeweiligen Zeit, in der sie lebten, haben ihre Vorstellungen entscheidend geprägt (Beilschmidt, 2002, S. 4).

Diese Arbeit soll die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Konzeptionen in Bezug auf Anthropologie und Entstehung der Verträge darbieten. Hierzu werde ich in Kapitel 2.1 zunächst erläutern unter welchen geschichtlichen und gesellschaftlichen Vorraussetzungen Thomas Hobbes seine Werke veröffentlichte um seine Motivation hierfür zu verstehen. Darauf bezugnehmend werde ich den Gesellschaftsvertrag, basierend auf diesem historischen Hintergrund und dem Menschenbild in Kapitel 2.2 analysieren. In Kapiel 3.1 werde ich dann zunächst die Vorraussetzungen des Jean- Jaques Rousseau beleuchten um aufgrund dessen dann in Kapitel 3.2 den ‚Contract Social‘ in Bezug auf den historischen Hintergrund und das Menschenbild zu analysieren. Ein direkter Vergleich soll dann in Kapitel 4 erfolgen. Hierbei sollen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der vorher erarbeiteten Kernpunkte geschildert werden. Der abschließende Diskussionsteil soll dann kontrovers die heutige Bedeutung der Theorien beleuchten.

2. Thomas Hobbes Gesellschaftsvertrag

Thomas Hobbes Gesellschaftsvertrag war entschieden von den gesellschaftlichen Umständen seiner Zeit geprägt. Er zeichnet in seinem ‚Leviathan‘ das Bild des Menschen, der von knappen Ressourcen getrieben, im ständigen Zustand eines ‚bellum omnia contra omnes‘ - dem Kriege aller gegen alle - lebt. Seine politischen Ansätze und Philosophien sind auf der Suche nach einem Staat, der dem englischen Bürgerkrieg (English Civil War 1642 - 1649) ein Ende bereiten kann.

2.1 Historischer Hintergrund und Menschenbild

Im Jahre 1642, just als Thomas Hobbes seine Schrift „De Cive“, also die „politische Erstkonzeption seines ‚Leviathan‘“ (Röhrich, 2013, S. 19) veröffentlichte, kam es in England zum Civil War. Die Gegensätze zwischen dem Parlament und dem, ein absolutes Königreich verfolgenden König Karl I., waren nicht mehr zu überbrücken. Auf der Suche nach Antworten wird Hobbes bei traditionellen Philosophen nicht fündig und beschließt, „im Zeichen der wachsenden Bedeutung und Neugestaltung der Naturwissenschaft“ (Beilschmidt, 2002, S. 5), die politische Philosophie neu zu definieren.

„Homo hominis lupis“ - der Mensch ist dem Menschen ein Wolf - lautet dabei sein bekanntester Ausspruch, der sein negatives Menschenbild einprägsam zusammenfasst. Er gebraucht diesen Ausspruch zur Beschreibung des Naturzustands des Menschen, welcher keinen Staat kennt. Und so deskripiert Hobbes im Status naturalis die „Lebensweise, die dort, wo keine allgemeine Gewalt zu fürchten ist, herrschen würde“ (Hobbes, 1966, S. 97). Hobbes Naturzustand stellt sich also als „eine hypothetische Konstruktion des Zusammenlebens der zeitgenössigen Menschen ohne eine regulierende Staatsgewalt und damit als ein Krieg aller gegen alle dar“ (Röhrich, 2013, S. 24).

In diesem Kriegszustand, so Hobbes, gebe es allerdings Leidenschaften, die die Menschen zur Friedfertigkeit bewegen: „Todesfurcht, das Verlangen nach Dingen, die zu einem angenehmen Leben notwendig sind, und die Hoffnung, sie durch Fleiß erlangen zu können“ (Hobbes, 1966, S. 98). Des Weiteren sind laut Hobbes die Leidenschaften hauptsächlich das mehr oder weniger starke Verlangen nach Macht, Reichtum, Wissen und Ehre. Sie können allerdings alle auf das Verlangen nach Macht zurückgeführt werden, da Reichtum, Wissen und Ehre nur verschiedene Arten von Macht seien (Hobbes, 1966, S. 56). Im Naturzustand als Krieg aller gegen alle erscheint der Mensch also als ein „abstrakt revolutionäres Subjekt“ (Röhrich, 2013, S. 25), das, vom Machttrieb geleitet, den gefährlichsten Gegner seiner Mitmenschen darstellt.

In diesem Zustand ist demnach niemand in der Lage, die Einhaltung von Vereinbarungen zu gewährleisten und einen Widerspruch zu diesen zu sanktionieren. Um den Frieden zu finden, bleibt laut Hobbes nur der Weg in den Staat, der als ausreichend starke Macht in der Lage ist, den Wolf im Menschen zu unterdrücken (Hobbes, 1966, S. 89 ff.)

2.2 Gesellschaftsvertrag

Der Hobbesche Gesellschaftsvertrag zielt also im Wesentlichen auf eines ab: „Die Sicherung des Friedens seiner Bürger nach innen und außen.“ (Beilschmidt, 2002, S. 6). In diesem Vertrag übertragen alle Menschen ihr eigenes Recht, sich selbst zu regieren auf eine zentrale Stelle (einen Staat), welcher das Gewaltmonopol inne hat. Hierfür erhalten die Bürger Frieden und Ordnung. Diese Vertäge müssten laut Hobbes so geschlossen werden, „als hätte jeder zu jedem gesagt“ (Röhrich, 2013, S. 27). Der so geschaffene Souverän ist laut Röhrich (2013, S. 27) nicht Partner dieses Vertrages, sondern nur sein Ergebnis, er stellt also den begünstigten Dritten dar.

Wenn die Bedingung der Zusicherung aller anderen zur Verpflichtung zu diesem Vertrag erfüllt ist, kann der Naturzustand zum Staat vollzogen werden.

[...]

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Die Gesellschaftsverträge bei Thomas Hobbes und Jean-Jaques Rousseau
Universidad
Johannes Gutenberg University Mainz  (Sozial und Politikwissenschaften)
Curso
Politische Theorie
Calificación
2,7
Autor
Año
2013
Páginas
16
No. de catálogo
V263297
ISBN (Ebook)
9783656520603
ISBN (Libro)
9783656525059
Tamaño de fichero
383 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
gesellschaftsverträge, thomas, hobbes, jean-jaques, rousseau
Citar trabajo
Joscha Assenmacher (Autor), 2013, Die Gesellschaftsverträge bei Thomas Hobbes und Jean-Jaques Rousseau, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263297

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