Das KJHG wurde vom Gesetzgeber als Achtes Buch in das Gesamtwerk des Sozialgesetzbuches (SGB) eingebracht. 1 Aus diesem Grunde wird es auch oft als SGB VIII zitiert. Durch die Einordnung in das SGB gelten für die Jugendhilfe demzufolge auch die Verfahrensvorschriften nach SGB I und die im SGB X geregelten materiellen Vorschriften des Sozialverwaltungsrechts. Das KJHG zählt somit zu den festen Bestandteilen des SGB, wodurch auch der enge Zusammenhang zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe zum Ausdruck gebracht wird. In § 1 KJHG wurde festgelegt, dass jeder junge Mensch ein Recht auf die Förderung seiner Entwicklung und auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit besitzt. Die Kinder- und Jugendhilfe bietet Kindern und jungen Menschen bis ins Erwachsenenalter eine Unterstützung durch den Staat und die Gesellschaft an, sofern diese benötigt und angefordert wird. 2 Die Maßnahmen dieser Hilfe sollen besonders dann eingreifen, wenn die Entwicklung eines jungen Menschen gefährdet erscheint oder Schwierigkeiten in seiner Familie oder seinem gesellschaftlichem Umfeld auftreten. Dabei stehen nicht finanzielle Leistungen im Vordergrund, sondern eher persönliche Hilfen durch eigens hierfür ausgebildetes und qualifiziertes Personal. Die Belastung der Hilfebedürftigen und ihrer Familien soll dabei weitgehend vermieden werden. [...]
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einordnung in das Sozialgesetzbuch
- 2. Definition der Jugendhilfe
- 3. Geschichte des Jugendhilferechts
- 3.1 Entwicklung bis zum RJWG
- 3.2 Vom RJWG zum KJHG
- 4. Personenkreis
- 5. Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe
- 5.1 Hilfen für Familien in besonderen Lebenslagen
- 5.1.1 Beratungen in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- 5.1.2 Beratung und Unterstützung bei Ausübung der Personensorge
- 5.1.3 Gemeinsame Wohnformen für alleinerziehende Mütter und Väter
- 5.1.4 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
- 5.1.5 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
- 5.2 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
- 5.2.1 Betreuung von Kleinkindern
- 5.2.2 Erziehung im Kindergarten
- 5.2.3 Erziehung im Hort
- 5.3 Aufgabenfelder im Bereich der Jugend
- 5.3.1 Jugendarbeit
- 5.3.2 Jugendsozialarbeit
- 5.3.3 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- 5.4 Hilfe zur Erziehung
- 5.4.1 Ambulante Hilfen
- 5.4.2 Teilstationäre Hilfe
- 5.4.3 Stationäre Hilfe
- 5.5 Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- 5.5.1 Inobhutnahme
- 5.5.2 Herausnahme
- 5.6 Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- 5.7 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft
- 5.1 Hilfen für Familien in besonderen Lebenslagen
- 6. Organisation der Jugendhilfe
- 6.1 Freie Träger
- 6.2 Öffentliche Träger
- 6.2.1 Örtliche Träger
- 6.2.2 Überörtliche Träger
- 6.3 Finanzierung der Jugendhilfe
- 7. Jugendhilfe in Hamburg
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das vorliegende Werk zielt darauf ab, einen umfassenden Überblick über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) zu geben. Es beleuchtet die Einordnung des Gesetzes im Sozialgesetzbuch, definiert die Jugendhilfe und beschreibt deren historische Entwicklung. Die Arbeit untersucht zudem die verschiedenen Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe, deren Organisation und Finanzierung.
- Einordnung des KJHG im Sozialgesetzbuch
- Definition und Ziele der Jugendhilfe
- Historische Entwicklung des Jugendhilferechts
- Tätigkeitsfelder und Aufgaben der Jugendhilfe
- Organisation und Finanzierung der Jugendhilfe
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einordnung in das Sozialgesetzbuch: Dieses Kapitel beschreibt die Integration des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) als Achtes Buch in das Sozialgesetzbuch (SGB) und die damit verbundenen Konsequenzen. Es betont die Anwendung der Verfahrensvorschriften des SGB I und der materiellen Vorschriften des Sozialverwaltungsrechts (SGB X) auf die Jugendhilfe. Die Einordnung unterstreicht den engen Zusammenhang zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe.
2. Definition der Jugendhilfe: Kapitel 2 definiert die Jugendhilfe gemäß §1 KJHG als die Förderung der Entwicklung jedes jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Es betont das Recht auf Unterstützung durch Staat und Gesellschaft, insbesondere bei Entwicklungsgefährdungen oder familiären/gesellschaftlichen Schwierigkeiten. Der Fokus liegt auf persönlichen Hilfen, nicht auf finanziellen Leistungen, unter Berücksichtigung der Wünsche der Personensorgeberechtigten. Die Ziele der Jugendhilfe, wie die Förderung junger Menschen, die Unterstützung Erziehungsberechtigter und der Schutz des Kindeswohles, werden detailliert erläutert.
3. Geschichte des Jugendhilferechts: Dieses Kapitel behandelt die historische Entwicklung des Jugendhilferechts, beginnend mit der Entwicklung bis zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) und der darauffolgenden Transformation zum KJHG. Es beleuchtet die wesentlichen Änderungen und Meilensteine in der Gesetzgebung und ihrer Auswirkung auf die Praxis der Jugendhilfe. Die Unterschiede in den Ansätzen und Zielen zwischen den verschiedenen Rechtslagen werden analysiert und in ihren historischen Kontext eingeordnet.
4. Personenkreis: Kapitel 4 befasst sich mit den Personen, die vom KJHG erfasst werden. Es beschreibt den Personenkreis, der Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe hat, und die Kriterien für die Inanspruchnahme. Dies beinhaltet eine detaillierte Analyse der Altersgrenzen und der besonderen Bedarfslagen, die Anspruch auf Unterstützung begründen.
5. Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe: Dieses Kapitel bietet einen detaillierten Überblick über die vielfältigen Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe. Es gliedert die Hilfen in verschiedene Kategorien, wie Hilfen für Familien, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Aufgabenfelder im Bereich der Jugend, Hilfe zur Erziehung und vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Jeder Bereich wird umfassend beschrieben, einschließlich spezifischer Beispiele für die angebotenen Hilfen und Unterstützungsprogramme. Der Fokus liegt auf der ganzheitlichen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien.
6. Organisation der Jugendhilfe: Kapitel 6 analysiert die Organisationsstrukturen der Jugendhilfe, differenziert nach freien und öffentlichen Trägern. Es untersucht die jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf örtlicher und überörtlicher Ebene. Die Finanzierung der Jugendhilfe wird ebenfalls detailliert beleuchtet, um das Zusammenspiel von staatlichen und privaten Mitteln zu verdeutlichen.
7. Jugendhilfe in Hamburg: Dieses Kapitel bietet einen spezifischen Einblick in die Organisation und Ausgestaltung der Jugendhilfe im Bundesland Hamburg. Es zeigt Unterschiede und Besonderheiten im Vergleich zu anderen Bundesländern auf, und analysiert die spezifischen Herausforderungen und Ansätze, die in der Hansestadt existieren. Das Kapitel vertieft die praktische Anwendung des KJHG in einem konkreten Kontext.
Schlüsselwörter
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), Sozialgesetzbuch (SGB), Jugendhilfe, Entwicklungsförderung, Hilfen zur Erziehung, Familienhilfe, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinderschutz, Personensorge, freie Träger, öffentliche Träger, Finanzierung.
Häufig gestellte Fragen zum Überblick über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Was beinhaltet dieser Überblick zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)?
Dieser umfassende Überblick bietet einen detaillierten Einblick in das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Er beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Kapitelzusammenfassungen und Schlüsselwörter. Die Inhalte reichen von der Einordnung des KJHG im Sozialgesetzbuch über die Definition der Jugendhilfe und deren historische Entwicklung bis hin zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern, der Organisation und Finanzierung der Jugendhilfe. Ein spezifisches Kapitel widmet sich der Jugendhilfe in Hamburg.
Wie ist das KJHG im Sozialgesetzbuch eingeordnet?
Das KJHG ist als Achtes Buch im Sozialgesetzbuch (SGB) integriert. Dies bedeutet, dass die Verfahrensvorschriften des SGB I und die materiellen Vorschriften des Sozialverwaltungsrechts (SGB X) auf die Jugendhilfe Anwendung finden. Die Einordnung unterstreicht den engen Zusammenhang zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe.
Wie wird Jugendhilfe definiert?
Gemäß §1 KJHG wird Jugendhilfe als die Förderung der Entwicklung jedes jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit definiert. Sie umfasst Unterstützung durch Staat und Gesellschaft, besonders bei Entwicklungsgefährdungen oder familiären/gesellschaftlichen Schwierigkeiten. Der Fokus liegt auf persönlichen Hilfen, nicht auf finanziellen Leistungen, unter Berücksichtigung der Wünsche der Personensorgeberechtigten. Ziele sind die Förderung junger Menschen, die Unterstützung Erziehungsberechtigter und der Schutz des Kindeswohles.
Welche historischen Entwicklungsstufen des Jugendhilferechts werden behandelt?
Der Überblick beleuchtet die Entwicklung des Jugendhilferechts von den Anfängen bis zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) und dessen Transformation zum KJHG. Wesentliche Änderungen und Meilensteine der Gesetzgebung und deren Auswirkungen auf die Praxis werden analysiert, inklusive der Unterschiede in Ansätzen und Zielen zwischen den verschiedenen Rechtslagen.
Wer gehört zum Personenkreis, der Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe hat?
Kapitel 4 beschreibt den Personenkreis mit Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe und die entsprechenden Kriterien. Es analysiert detailliert die Altersgrenzen und besonderen Bedarfslagen, die einen Anspruch auf Unterstützung begründen.
Welche Tätigkeitsfelder der Jugendhilfe werden beschrieben?
Der Überblick bietet eine detaillierte Übersicht der Tätigkeitsfelder, gegliedert in Hilfen für Familien, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Aufgabenfelder im Bereich der Jugend, Hilfe zur Erziehung und vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Jeder Bereich wird umfassend mit spezifischen Beispielen beschrieben.
Wie ist die Jugendhilfe organisiert und finanziert?
Die Organisationsstrukturen werden nach freien und öffentlichen Trägern differenziert, inklusive der Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf örtlicher und überörtlicher Ebene. Die Finanzierung wird detailliert beleuchtet, um das Zusammenspiel von staatlichen und privaten Mitteln zu verdeutlichen.
Was zeichnet die Jugendhilfe in Hamburg aus?
Das Kapitel "Jugendhilfe in Hamburg" bietet einen spezifischen Einblick in die Organisation und Ausgestaltung der Jugendhilfe in Hamburg, zeigt Unterschiede zu anderen Bundesländern auf und analysiert die spezifischen Herausforderungen und Ansätze in der Hansestadt.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt des Überblicks?
Schlüsselwörter sind: Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), Sozialgesetzbuch (SGB), Jugendhilfe, Entwicklungsförderung, Hilfen zur Erziehung, Familienhilfe, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinderschutz, Personensorge, freie Träger, öffentliche Träger, Finanzierung.
- Arbeit zitieren
- Andreas Holz (Autor:in), 2003, Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26335