Immobilien als Grundlage der Altersvorsorge im Kontext des demographischen Wandels in Deutschland


Bachelor Thesis, 2013

74 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.2. Vorgehensweise bei der Erstellung der Arbeit

2. Der Demografische Wandel in Deutschland
2.1. Begriffserklärung - Demografie
2.2. Aktuelle Entwicklungen der deutschen Bevölkerungsstruktur

3. Das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland
3.1. Vom Drei-Säulen-Modell zum Drei-Schichten-Modell
3.2. Die Gesetzliche Rentenversicherung
3.3. Die Betriebliche Altersversorgung
3.4. Die Private Altersvorsorge
3.4.1. Riester-Rente
3.4.2. Eigenheimrente
3.5. Auswirkung des Demografischen Wandels auf das deutsche Rentensystem

4. Die Immobilie als Altersvorsorge

4.1. Besonderheiten der Immobilie
4.2. Einfluss der Demografischen Entwicklung auf den Immobilienmarkt
4.3. Der Einfluss des demografischen Wandels auf die Mietpreisentwicklung
4.4. Zukünftige Anforderungen an die Wohnimmobilie
4.5. Nutzungsmöglichkeit von Wohnimmobilien im Ruhestand
4.5.1. Die Immobilie zur Selbstnutzung im Alter
4.5.2. Die Immobilie als Kapitalanlage

5. Vorteilshaftigkeit Miete vs. Kauf
5.1. Monatliche Belastung im Zeitverlauf
5.2. Vermögensbildung im Zeitverlauf
5.3. Kritische Betrachtung des Kaufen vs. Mieten-Vergleichs
5.4. Steuerliche Behandlung der Immobilie
5.4.1. Besteuerung bei Erwerb
5.4.2. Besteuerung während der Nutzung
5.4.3. Besteuerung bei Veräußerung

6. Die Umkehrhypothek als Instrument der Altersversorgung
6.1. Funktionsweise und Bedingungen einer Umkehrhypothek
6.2. Chancen und Risiken einer Umkehrhypothek

7. Zusammenfassung und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland, 2008 und 2060

Abbildung 2: Zusammengefasste Geburtenziffern im internationalen Vergleich, 2009

Abbildung 3: Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Abbildung 4: Entwicklung des Bestandes abgeschlossener Riester-Verträge

Abbildung 5: Sinkendes Gesamtversorgungsniveau

Abbildung 6: Haushalte nach Art der Nutzung der Wohneinheit in Deutschland 2010

Abbildung 7: Vermögensstruktur deutscher Haushalte

Abbildung 8: Bundesweite Verteilung der Haushaltstypen

Abbildung 9: Verbraucherpreise, Wohnkosten, Nettoeinkommen und Standardrente bis 203561

Abbildung 10: Welche Rolle wird die Immobilie bei der Altersvorsorge zukünftig spielen?

Abbildung 11: Mietzahlungen und Kosten für Wohneigentum im Zeitverlauf

Abbildung 12: Effektivzins für Hypothekendarlehen in Deutschland in den Jahren 1996 bis 2012

Abbildung 13: Anlageklassen im Vergleich

Abbildung 14: Leverage Effekt durch Erhöhung des Anteils an Fremdkapital, FK-Zins 3 % p.a.

Abbildung 15: Leverage Effekt durch Erhöhung des Anteils an Fremdkapital, FK-Zins 4 % p.a.

Abbildung 16: Annahmen für die Vergleichsrechnung Mieten oder Kaufen

Abbildung 17: Monatliche Belastung durch Mietzahlungen bzw. Finanzierung

Abbildung 18: Vermögensbildung bei Mietzahlungen bzw. Finanzierung

Abbildung 19: Steuerersparnis durch Zinsbelastung und Abschreibung

Abbildung 20: Vergleich des Kreditbestands eines klassischen Kredits & Reverse Mortgage

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

„Die Rente ist sicher“ - Nur wenige Sätze deutscher Politiker stießen auf derartiges öffentliches Interesse wie dieser. Dr. Norbert Blüm (CDU, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in der Zeit von 1982 bis 1998) prägte diesen Satz erstmals bereits im Bundestagswahlkampf 1986 und verlieh seiner Einschätzung im Jahr 1997 weiteren Nachdruck. Diese Rentengarantie konnte jedoch nur durch hitzige Bundestagsdebatten mit der Verabschiedung einer umstrittenen Rentenreform, welche eine Absenkung des Rentenniveaus und eine damit einhergehenden Verlangsamung des Rentenanstiegs nach sich zog. Unter Inbetrachtnahme des sogenannten demographischen Faktors wurde bereits in dieser Legislaturperiode auf die sich stetig verändernde deutsche Bevölkerungsstruktur reagiert und die Rentenpolitik dementsprechend adaptiert.[1]

Der demographische Wandel und die daraus resultierenden zahlreichen Debatten über die zukünftige Sicherung und Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland haben die Glaubwürdigkeit des oben genannten Zitates in Frage gestellt. Die aktuelle demographische Entwicklung Deutschlands stellt die Finanzierbarkeit des bereits 1957 vereinbarten Generationenvertrags zur Finanzierung der Ruheständler durch die berufstätigen Beitragszahler in Frage. Das Verhältnis von Rentenbeitragszahlern und Rentenempfängern gerät vermehrt in ein für Beitragszahler belastendes Ungleichgewicht. Folglich ist in den letzten Jahren die Suche nach alternativen Instrumenten der Altersvorsorge in den Fokus gerückt und wird auch in Zukunft eine immer größer werdende Rolle spielen. Neben der im Generationenvertrag verankerten gesetzlichen Altersvorsorge und den durch die Unternehmen mitfinanzierten Betriebsrenten, wurden in jüngster Vergangenheit neue private Finanzierungsansätze erörtert. Staatlich geförderte Riester-Renten und Rürup-Renten genauso wie staatlich nicht geförderte Modelle wie Aktienfonds oder Immobilienerwerb als Grundstein der Altersvorsorge rücken vermehrt in das Interesse der Gesellschaft.

Besonders der zuletzt genannte Aspekt des Immobilienerwerbs zur Sicherung der Altersvorsorge ist ein in der Gesellschaft und unter Experten viel und kontrovers diskutiertes Thema und steht im Mittelpunkt dieser Arbeit. Zunächst soll erarbeitet werden welchen Stellenwert eine private Altersvorsorge für die finanzielle Absicherung im Ruhestand einnehmen soll.

Dabei zielt die Problemstellung mit der sich die vorliegende Schrift befasst, darauf ab, in wie weit und unter welchen Umständen sich Immobilien eignen um als private Altersvorsorge zu dienen. Dabei wird berücksichtigen, dass es neben der Immobilie als Kapitalanlage bzw. als selbstgenutztes Eigenheim weitere zahlreiche Alternativen der Immobilienanlage gibt. Sicherlich ist es, auf Grund der individuellen sozialen Unterschiede der Betroffenen, der unterschiedlichen Vermögenssituationen sowie der spezifischen Risikoneigung bzw. Riskioaversität und anderen persönlichen Präferenzen nicht möglich eine allgemein gültige Aussage über die Eignung der Immobilie als Altersvorsorge zu treffen und eine Empfehlung pro oder contra Immobilieninvestments als Grundlage der Altersvorsorge auszusprechen. Hier müssen individuelle Gegebenheiten und Bedingungen berücksichtigt werden.[2]

1.2. Vorgehensweise bei der Erstellung der Arbeit

Grundlage der in dieser Schrift dargestellten Überlegungen ist die aktuelle Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland und deren Auswirkung auf das Rentensystem. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage der Eignung von Immobilien als Grundlage für eine ausgewogene und zukunftsorientierte Altersversorgung. Zu Beginn der Arbeit soll der Begriff der Demographie definiert und in seine wichtigsten Komponenten zerlegt werden. Anschließend beschreibt die vorliegende Arbeit die historische Demographische Entwicklung Deutschlands und gibt einen Überblick über den aktuellen demographischen Wandel sowie Trends für die Zukunft.

Um eine Sinnhaftigkeit einer Immobilie als Grundlage der Altersversorgung evaluieren zu können, soll im Anschluss der Aufbau des Alterssicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland dargestellt werden. Dabei soll zwischen der Gesetzlichen, der Betrieblichen und schlussendlich der Privaten Altersversorgung unterschieden werden. Im Bereich der Privaten Altersversorgung soll dabei insbesondere auf die Riester-Rente sowie die Eigenheimrente eingegangen werden. Ein besonderes Augenmerk dieses Kapitels wird auf der kritischen Betrachtung der Zuverlässigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft liegen. Dabei spielt der Einfluss der Demografischen Entwicklung eine herausragende Rolle und soll die Notwendigkeit der Eigenvorsorge unterstreichen.

Das vierte Kapitel befasst sich mit der Sonderrolle einer Immobilie im Portfolio der Altersvorsorge. Hier soll vor allem die Besonderheit einer Immobilieninvestition dargestellt werden. Zusätzlich wird auf die sich verändernden Anforderungen an das Objekt im Lebenszyklus der Bewohner eingegangen. Zu beachten hierbei ist, dass grundsätzlich zwischen einer Immobilie zum Eigennutz und einer Immobilie als Kapitalanlage unterschieden wird. Dabei soll die übergeordnete Bedeutung einer selbst genutzten Immobilie zu Altersversorgung veranschaulicht werden, gleichzeitig jedoch auch auf die damit verbundenen Nachteile hingewiesen werden. Zusätzlich wird eine Evaluierung einer Immobilie als Kapitalanlage zur Finanzierung des Ruhestandes vorgenommen.

Ziel des fünften Kapitels ist es, anhand einer Modellrechnung zu analysieren, ob und unter welchen Bedingungen eine Kaufentscheidung sinnvoll ist. Dabei wird ein Vergleich zwischen den Ausgaben für ein gemietetes Objekt und den Kosten für eine gekaufte bzw. finanzierte Immobilie gezogen. Hier wird sowohl auf die monatlichen finanziellen Belastungen als auch auf die mögliche Vermögensbildung beider Varianten Wert gelegt. Einen weiteren wichtigen Punkt in diesem Kapitel nehmen steuerliche Aspekte ein, die aus einem Immobilienerwerb, dem Nutzen und dem Verkauf entstehen.

Das sechste Kapitel zielt darauf ab, dem Leser dieser Arbeit eine zusätzliche Form der Altersversorgung durch Immobilien darzulegen. Die sog. Umkehrhypothek soll als Alternative zu einer Veräußerung der selbst genutzten Immobilie bewertet werden. Dabei wird insbesondere auf eventuelle Risiken und Chancen aus dieser Art der Immobilienverrentung eingegangen.

Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Ausblick.

2. Der Demografische Wandel in Deutschland

2.1. Begriffserklärung - Demografie

Demographie beschreibt eine wissenschaftliche Disziplin und ist auch unter dem Begriff der Bevölkerungswissenschaft bekannt. Im Fokus dieser Wissenschaft stehen Zusammenhänge sowie Gesetzmäßigkeiten von Bevölkerungsvorgängen. Geburten, Sterblichkeit sowie Wanderungen werden in diesem Zusammenhang als bestimmende Determinanten der gesamten Bestandsentwicklung einer Bevölkerung gesehen. Zur Bestimmung der Zusammensetzung und der Veränderungen der Bevölkerungszahl werden statistische Methoden zur Hilfe genommen um die Ergebnisse final in Kennziffern und Zahlen zu beschreiben. Generell lässt sich die Bevölkerungsstruktur einer Gesellschaft unter dem Aspekt ihrer Zusammensetzung und ihrer Dynamik in einer gegebenen Zeitperiode darstellen. Demographische Kennzahlen berichten über spezifische soziodemographische Merkmale der Personen, wobei zwischen Alter, Geschlecht, Nationalität, Zivilstand und Haushaltsstruktur unterschieden wird. Dabei wird die Anzahl der Bevölkerung primär durch die natürliche Bevölkerungsentwicklung („Veränderung der Bevölkerungszahl und -zusammensetzung durch Geburten und Sterbefälle“[3] ) beeinflusst während die räumliche Bevölkerungsentwicklung, also Zu- und Abwanderungen, zusätzlich die geografische Verteilung determiniert.[4]

2.2. Aktuelle Entwicklungen der deutschen Bevölkerungsstruktur

Um die Rentenpolitik der Bundesrepublik Deutschland auf ihre Zukunftsträchtigkeit und eine daraus resultierenden Sinnhaftigkeit privater Altersvorsorge durch Immobilienerwerb zu evaluieren, müssen die aktuelle und noch bedeutender, die durch Experten berechnete zukünftige demographische Veränderung der Bevölkerung betrachtet werden.

Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland ist durch zwei wesentliche Trends gekennzeichnet: eine kontinuierlich steigende Lebenserwartung und eine dauerhaft niedrige Geburtenrate. Der demografische Wandel wurde bereits im Jahr 2003 ersichtlich, als sich die Gesamtbevölkerung Deutschlands erstmals verringerte; diese Entwicklung hält bis heute an. Auch die Anzahl der Sterbefälle liegt seit Jahrzehnten über der Zahl der Geburten. Wie die Vorausberechnungen für das Jahr 2060 in Abbildung 1 verdeutlichen, ist diese Entwicklung ein langfristiger Trend, welcher sich auch in den kommenden Jahrzehnten fortsetzen und noch verschärfen wird.[5]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland, 2008 und 2060[6]

Die aktuelle Bevölkerungsstruktur weicht deutlich von der klassischen Bevölkerungspyramide ab, welche durch eine kontinuierliche Abnahme der Stärke der Jahrgänge charakterisiert ist. Heute sind die mittleren Altersklassen der Jahrgänge 1955 bis 1964 (sog. Babyboomer) besonders stark vertreten, welche sich in Zukunft weiter nach oben verschieben und von numerisch kleineren Jahrgängen ersetzt werden. Diese quantitativ starken Jahrgänge werden voraussichtlich ab 2020 in das Rentenalter eintreten, deren Versorgung dann in den Händen weniger Rentenbeitragszahler aus den geburtenschwachen Jahrgängen liegt. Es ist jedoch zu beachten, dass es neben der eindeutigen gesamtdeutschen Tendenz der Alterung der Gesellschaft, regionale Unterschiede in der Bevölkerungsentwicklung gibt. Speziell in ländlichen Regionen des Bundesgebietes schreitet die Alterung in einem rascheren Tempo fort, als im bundesweiten Durchschnitt. Auch viele ostdeutsche Regionen werden mit einer enormen Alterung der Bewohner und einem beispielslosen Bevölkerungsrückgang konfrontiert.[7]

Weitere Determinanten der Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik waren und sind seit jeher Zu- und Abwanderungen. In der Vergangenheit konnte Deutschland durch stetige Zuwanderungsgewinne den Alterungsprozess der Bevölkerung vermindern. Im Gegensatz dazu, war der Wanderungssaldo in jüngster Vergangenheit zeitweise negativ, was sich jedoch spätestens 2010 durch starke Wanderungsgewinne ausglichen lies. Folge dieser kontinuierlichen Zuwanderung ist eine steigende ethnische Heterogenisierung der deutschen Bevölkerung was sich auch in Zukunft fortsetzen wird.[8]

Die Geburtenrate eines Landes bestimmt maßgeblich, ob eine Bevölkerung wächst oder schrumpft. In Bezug auf Deutschland, ist eine konstant schwache Geburtenrate die Hauptursache für den demografischen Wandel. Die durchschnittliche Kinderzahl nach Geburtenjahrgängen in Deutschland verringerte sich in der Vergangenheit stetig. So nahm sie von beispielsweise 2,0 Kindern pro Frau des Jahrganges 1939 auf 1,7 des Jahrganges 1959 ab. Die Geburtenrate in Deutschland lag in den vergangenen Jahren konstant bei 1,36 Kindern pro Frau (vgl. Abbildung 3), wohingegen der Schnitt anderer europäischer Länder wie Irland oder Frankreich bei etwa 2 Kindern je Frau lagen.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Zusammengefasste Geburtenziffern im internationalen Vergleich, 2009[10]

Die vorangehende Grafik unterstreicht die Annahme, dass eine anhaltende schwache Geburtenzahl in Deutschland weniger auf ein gesamteuropäisches Problem zurückzuführen ist, sondern es vielmehr ein, auch für Staaten wie Österreich oder Ungarn, nationales Phänomen darstellt.[11]

Erklären lässt sich diese Entwicklung unter anderen durch die sich verändernde Lebensform der potenziellen Eltern. Durchschnittlich betrachtet, haben verheiratete Frauen mehr Kinder als Frauen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Parallel zur Entwicklung der Geburtenrate kann man in Deutschland auch ein Rückgang der Eheschließungen betrachten.

Statt 530.000 Eheschließungen in 1989 gingen 2011 lediglich 377.831 Paare den Bund der Ehe ein.[12]

Jedoch muss darauf hingewiesen werden, dass die Rechtstellung ehelich und außerehelich geborener Kinder durch die Reform des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 weitgehend angeglichen wurde. Dementsprechend kann der Rückgang der Geburten nicht in eine direkte Korrelation mit den Eheschließungen der potenziellen Eltern gebracht werden.[13]

Ein weiterer Ansatzpunkt für die Erklärung des Geburtenrückgangs ist das gestiegene Bildungsniveau der Frauen. Ein Zusammenhang von Bildungsniveau und Kinderlosigkeit ist unbestreitbar. Höher gebildete Frauen sind häufiger kinderlos. Ist es nicht möglich Kinder großzuziehen und gleichzeitig einer gehobenen Erwerbstätigkeit nachzugehen, entscheiden sich Frauen meist für den Karriereweg. Hinzu kommt ein weit verbreitetes Rollenbild, nach dem eine gelungene Kindererziehung mit einer Vollbeschäftigung nicht in Einklang zu bringen ist, was durch einen Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen in Deutschland noch bestärkt wird. Zusammenfassend lässt sich sagen: Je höher der Bildungsstand, desto weniger Kinder hat eine Frau geboren.[14]

3. Das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland

Nachdem im vorherigen Abschnitt die aktuelle demografische Entwicklung der deutschen Bevölkerung dargestellt wurde und daraus resultierend, eindeutige Tendenzen hin zu einer Alterung der Bevölkerung der Bundesrepublik hervorgehen, soll an dieser Stelle die Struktur und die Zukunftsfähigkeit des deutschen Rentenmodells erörtert werden.

3.1. Vom Drei-Säulen-Modell zum Drei-Schichten-Modell

Grundsätzlich wird die Altersvorsorge in Deutschland durch das in Abbildung 3 beschriebene sog. 3 Säulen-Modell sichergestellt, welches die Gesetzliche Altersvorsorge, die Betriebliche Altersvorsorge sowie eine Private Altersvorsorge als die Pfeiler einer ausgewogenen Altersrente sieht. Seit dem Jahre 2005 gilt das von Prof. Bert Rürup entwickelte Drei- Schichten-Modell. Wesentlicher Unterschied im Vergleich zum 3 Säulen-Modell besteht lediglich darin, dass nicht der Träger sondern die unterschiedliche Besteuerung der verschiedenen Schichten im Vordergrund steht.[15]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge[16]

Das traditionelle Drei-Säulen-Modell unterscheidet zwischen der GRV, bAV und der privaten Altersvorsorge. Zu der 1. Säule, der Gesetzlichen Vorsorge, deren Finanzierung durch Pflichtbeiträge während des gesamten Erwerbslebens sichergestellt wird, zählen je nach Berufsfeld, die Gesetzliche Rente der Arbeitnehmer, die Alterssicherung der Landwirte, die Berufsständische Versorgung, die gesetzliche Künstlersozialversicherung sowie die Beamtenversorgung. Die 2. Säule der Altersvorsorge besteht aus einer ergänzenden erwerbsbasierten Alterssicherung und umfasst hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge bzw. eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Die Private Vorsorge wird in Säule 3 beschrieben, der eine eigenverantwortliche und individuelle Ansparung von Eigenkapital mit der Absicht des Verzehrs im Rentenalter zu Grunde liegt. Hierbei sind Aktienfonds-Sparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherungen zu nennen. Ein weiterer Bestandteil der privaten Altersvorsorge ist der in dieser Arbeit untersuchte und bewertete Immobilienbesitz und gilt in diesem Zusammenhang für viele Bundesbürger als eine bedeutende Grundlage der privaten Vorsorge.[17]

Heute gilt, das modifizierte Rürup-Modell das statt einer Aufspaltung in Säulen, eine Unterteilung in drei Schichten vornimmt. In die erste Schicht, die Basisversorgung fallen dabei Produkte, bei denen in der Regel durch Beitragszahlungen erworbene Ansprüche weder vererblich noch beleihbar oder übertragbar sind. Hierzu zählt die gesetzliche Rentenversicherung und die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Die Zusatzversorgung besteht im Wesentlichen aus der bAV sowie der staatlich geförderten Riester-Rente. Die dritte Schicht, die private Altersvorsoge, beinhaltet Kapitalanlageprodukte, wobei die Vorsorge aus einem Produktportfolio aus Kapitallebensversicherungen, private Renten-Policen sowie Aktien oder Immobilien bestehen kann.[18]

Im Folgenden sollen die wichtigsten Bestandteile des deutschen Rentensystems beschrieben und evaluiert werden, wobei der Schwerpunkt auf der traditionellen Gesetzlichen Rentenversicherung, der Betrieblichen Rentenversicherung sowie der Riester-Rente und der daraus abgeleiteten Eigenheimrente liegt.

3.2. Die Gesetzliche Rentenversicherung

Innerhalb des Drei-Schichten-Modells bildet die gesetzliche Rentenversicherung, kurz GRV, die bedeutendste der drei Versicherungsarten und gilt als größte Stütze der deutschen Rentenabsicherung. Die GRV blickt auf eine langjährige Geschichte zurück, deren Anfänge auf den damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck im Jahre 1889 zurückzuführen sind. Während die GRV zu Beginn lediglich als „Sicherheitszuschuss zum Lebensunterhalt“ gedacht war und primär im Falle einer Arbeitsinvalidität und erst ab der Vollendung des 70. Lebensjahres ausgezahlt wurde (Durchschnittliche Lebenserwartung von Männern im Jahr 1900: 41 Jahre; von Frauen: 44 Jahre[19] ), entwickelte sie sich über die Jahre zu einer wesentlichen Grundlage der Versicherten. Ein Beitragssatz lag bei lediglich 1,7%, der zur Hälfte von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern gezahlt wurde. Vergleicht man das Leistungsniveau der ursprünglichen Invalidenversicherung mit der heutigen Bedeutung, lassen sich keine Parallelen ziehen. Die Gesetzliche Rentenversicherung, wie sie heute existiert wurde im Jahre 1957 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer überarbeitet und angepasst, wobei das bis dato zugrundeliegende Kapitaldeckungsverfahren durch das umlagefinanzierte Modell ersetzt wurde. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Leistungen also nicht mehr aus den jeweiligen Rücklagen der Leistungsempfänger, sondern aus den laufenden gesamten Einnahmen finanziert, was eine bedeutende Umgestaltung des Rentensystems bedeutete. Diese Veränderung der Finanzierung wird als Grundlage des noch heute gültigen Generationenvertrags gesehen, der einkommens- und beitragsbezogene Lohnersatzleistungen im fortgeschrittenen Alter sicherstellt.[20]

Bis Ende 2011 bestand mit Vollendung des 65. Lebensjahrs Anspruch auf Rente ohne Abzüge. Das Alter für den Renteneintritt wird jedoch seit Anfang 2012 nach und nach auf 67 Jahre angehoben. Im Jahr 2012 waren 81 % der Erwerbspersonen in Deutschland gesetzlich rentenversichert, wobei der Löwenanteil der Versicherten in 2012 in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (77 %) war. Demgegenüber standen 4 % freiwillig Versicherte. Die Tatsache, dass bei diesen Zahlen die Pensionsansprüche der Beamten außer Acht gelassen wurden, verstärkt die Bedeutung der GRV weiter.[21]

Eine Finanzierung durch das Umlageverfahren bedeutet, dass grundsätzlich keine bedeutenden Rücklagen geschaffen werden, nichtsdestotrotz konnten die Reserven der Gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2012, aufgrund „der erfreulichen konjunkturellen Entwicklung“ auf rund 29,4 Milliarden Euro ausgebaut wurden. Die Rücklagen der Rentenkasse betragen so rund 1,69 Monatsausgaben. Dieser Anstieg des Sparguthabens hat auch direkte Auswirkungen auf die Beitragszahler. So wurde der Rentenversicherungsbeitrag ab dem 1. Januar 2013 um 0,7 Prozent von ursprünglich 19,6 auf 18,9 Prozentpunkte gesenkt. Grund für diese für die Beitragszahler positive Korrektur des Beitragssatzes, ist die gesetzlich geregelte Tatsache, dass die Nachhaltigkeitsrücklagen maximal einen Umfang von 1,5 Monatsausgaben entsprechen dürfen. Der neue Beitragssatz soll bis voraussichtlich 2018 Bestand haben. Dann erwartet die Bundesregierung einen Anstieg des Pflichtbeitrags. Laut Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts soll der Rentenversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2026 auf 20,9 Prozent ansteigen, was eine Verringerung des Rentenniveaus von aktuell 49,6 Prozenten auf voraussichtlich 46,0 Prozent im Jahr 2026 nach sich ziehen wird.[22]

Diese beschriebene negative Entwicklung sowie deren daraus resultierenden Auswirkungen auf die zukünftige Finanzierbarkeit der GRV werden in Abschnitt 3.5. ausführlich beschrieben.

3.3. Die Betriebliche Altersversorgung

Die bAV stellt neben der stetig sinkenden gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge eine weitere Säule des deutschen Alterssicherungssystems dar. Unter einer Betrieblichen Altersvorsorge oder Betriebsrente verstand man lange Zeit klassischerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die als ergänzende Altersvorsorge für das Rentenalter angesehen wird. Heutzutage haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Die in § 1 Abs. 1 Nr. 3 BetrAVG geregelte Entgeltumwandlung gibt einem Arbeitnehmern das Recht, auf einen gewissen Betrag seines Bruttogehalts zugunsten einer Altersvorsorge zu verzichten. Somit kann nicht nur der Arbeitnehmer Vorsorgekapital ansparen, sondern auch der Arbeitgeber ist somit in der Lage, sich an der Vorsorge seines Mitarbeiters zu beteiligen. Dabei kann sich der Versicherte fünf unterschiedlicher Möglichkeiten bedienen.

Direktzusage

Bei dieser Form der bAV bildet der Arbeitgeber Rückstellungen, wobei die Art der Geldanlage frei gewählt werden kann. Der Pensionssicherungsverein stellt die Zahlungen bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher

Unterstützungskasse

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der reservepolsterfinanzierten Unterstützungskasse und einer rückgedeckten Unterstützungskasse. Bei ersterer spart das jeweilige Unternehmen für den Versorgungsfall des Arbeitnehmers an, während bei letzterer die Versorgungszulage auf ein externes Versicherungsunternehmen ausgelagert wird.

Pensionskasse

Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine vom Staat autarke Altersversicherungseinrichtung, welche die Beiträge verwaltet und veranlasst die späteren Auszahlungen des Alterskapitals an die Versicherten.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist ein Lebensversicherungsvertrag welcher, neben der Pensionskasse und des Pensionsfonds über einen Sonderausgabenabzug förderfähig ist.[23]

Pensionsfonds

Bei dieser Anlageform, welche seit 2002 als ein weiterer Durchführungsweg der bAV eingeführt wurde, werden die eingezahlten Beiträge in Aktien angelegt. Es handelt sich hierbei um eine versicherungsähnliche und rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die dem Beitragszahler einen Rechtsanspruch auf spätere Leistungen gewährt.[24]

Positiv zu bewerten ist, dass Beiträge, die zur bAV in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung investiert werden, bis zu einer Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei sind (2012: 2.688 €). Für seit dem 1. Januar 2005 erteilte Versorgungszusagen ist der Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge um zusätzliche 1.800 € erweitert worden. Somit können bei Neuzusagen max. 4.448 € steuerfrei für eine bAV aufgewendet werden. Bei den intern durchgeführten Modellen (Direktzusage und Unterstützungskasse), werden die Zahlungen des Arbeitgebers nicht als Lohn betrachtet und sind deshalb in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich dabei nicht um eine Entgeltumwandlung, sondern um reine Leistungen des Arbeitgebers handelt.[25]

Die Bedeutung und Verbreitung der bAV in der deutschen Unternehmenslandschaft muss durchaus kritisch betrachtet werden. Datenerhebungen des Statistischen Bundesamtes zufolge, konnten in 2012 lediglich 36,4 % der sozialversicherten Arbeitnehmer mit hohem bzw. 22,4 % der Beschäftigten mit mittlerem Einkommen Teile ihrer Bruttobezüge per Entgeltumlage in eine Betriebsrente investieren. Im Niedriglohnsektor betrieben sogar nur 6,2 % der untersuchten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zum Zweck einer betrieblichen Altersversorgung. Konträr dazu gestaltet sich die Höhe des Investments in die Entgeltumwandlung. Beschäftigte mit Niedriglohn, die sich in 2012 zu einer Entgeltumwandlung entschlossen haben, investierten mit im Mittel 4,1 % ihres Bruttojahresverdienstes, vergleichsweise viel. Relativ betrachtet ist das mehr als bei Beschäftigten mit mittlerem Verdienst[26] (3,3 %) oder hohem Verdienst (2,6 %).[27]

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die bAV aktuell eine eher untergeordnete Rolle im Rentenportfolio der deutschen Arbeitnehmer einnimmt. Nichtsdestotrotz muss festgehalten werden, dass sich die Attraktivität einer Entgeltumwandlung durch einen gültigen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer, steuerliche Anreize sowie des Übertragungsanspruchs bei einem Wechsel des Arbeitgebers deutlich gesteigert hat.[28]

3.4. Die Private Altersvorsorge

Die Private Altersvorsorge wird als dritte Stütze des deutschen Rentensystems angesehen und gewinnt zunehmend an Bedeutung um die Folgen des Rückgangs des Rentenniveaus abzufangen. Durch zahlreiche Rentenreformen in den vergangenen Jahren legte die Bundesregierung den Grundstein für den Aufbau einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge um den Wohlstand im Alter für junge und nachkommende Generationen zu sichern. Grundsätzlich wird zwischen einer staatlich geförderten und einer staatlich nicht geförderten Vorsorge unterschieden. Zu der erst genannten Vorsorgeart zählen beispielsweise die Rürup-Rente, Riester-Rente oder die Eigenheimrente auch Wohn-Riester genannt. Im Folgenden soll speziell auf die Bedeutung der Riester-Rente und Eigenheimrente für eine ausgewogene Rentenvorsorge eingegangen werden. Zur Kategorie der staatlich nicht geförderten privaten Vorsorge zählen u.a. Aktien, Investmentfonds, aber auch Kapitalbeteiligungen wie Stiftungen oder geschlossene Fonds. Ein wichtiger Bestandteil der ebenfalls in die Kategorie der staatlich nicht geförderten Altersvorsorge fällt, ist der Immobilienbesitz, auf dem der Fokus dieser Arbeit liegt. Hier ist speziell das im Jahre 2001verabschiedete Altersvermögensgesetz zu erwähnen. Dieses Gesetz schuf die Grundlagen für die als wichtigsten Bestandteil der staatlich geförderten privaten Zusatzversorgung geltenden Riester-Rente und der Eigenheimrente.[29]

3.4.1. Riester-Rente

Neben der Gesetzlichen Rentenversicherung gilt die Riester-Rente neben der bAV als profitabelste zusätzliche Altersversorgung. Die Riester-Rente profitiert ebenso wie die bAV von einer hohen staatlichen Förderung, gilt aber generell als unabhängiger als die vom Arbeitgeber mitbestimmten bAV. Riester-Renten werden Seitens des Staates mit Zuschüssen und Steuerfreibeträgen nach §10a des EStG gefördert. Dabei profitieren nicht nur Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen und kinderreiche Familien, auch Besserverdiener haben die Möglichkeit mit dem Sonderausgabenabzug Steuervorteile zu generieren.[30]

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Produktgruppen. Während die sehr flexiblen Riester-Banksparpläne ein geringes Angebot aufweisen, gelten die RiesterRentenversicherungen am zuverlässigsten, weisen aber auch deutlich höhere Kosten auf. Als die Anlageform mit den größten Ertrags-Chancen werden die risikobehafteten Riester- Fondssparpläne gesehen.[31]

Förderberechtigte Sparer, die den notwendigen Eigenbeitrag zahlen, erhalten auf Antrag eine Zulage von der ZfA. Diese ist laut § 79 ff. EStG geregelt und setzt sich aus der Grundzulage und der von der Zahl der kindergeldberechtigten Kinderzulage zusammen. Der Betrag der Grundzulage beläuft sich seit 2008 auf 154 € und die Kinderzulage auf 185 Euro je Kind.

Zusätzlich haben alle Berufseinsteigern, die vor Vollendung ihres 25. Lebensjahres einen Riester-Vertrag abschließen, Anspruch auf eine einmalige Zahlung einer Extraprämie von 200 €. Zusammengefasst ergeben sich die Sparleistungen aus dem Eigenbeitrag und Zulagen. Um die maximale Zulagenförderung zu erhalten, muss die Sparleistung des Versicherten mindestens 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, maximal jedoch 2.100 € betragen. Auf der anderen Seite liegt der Sockelbeitrag der Eigenleistung für eine ungekürzte Zulage bei 60 €. Somit haben auch Geringverdiener die Option in eine Riester-Rente einzuzahlen und auf diesem Wege privat für das Alter vorzusorgen. In Bezug auf eventuelle Steuervorteile ist zu berücksichtigen, dass Steuerpflichtige eine Steuergutschrift erhalten, wobei Riester-Sparer Eigenbeiträge von bis zu 2.100 € als sog. Sonderausgaben geltend machen können.[32]

Bei näherer kritischer Betrachtung der Riester-Rente werden einige Aspekte offensichtlich, welche die Sinnhaftigkeit der Riester-Rente als Form der privaten Vorsorge in Frage stellen. Zum einen muss der hohe Grad an Komplexität sowie mangelnde Transparenz der von den großen Versicherungsgesellschaften angebotenen Riester-Verträge kritisiert werden. Da die Provisions- & Verwaltungskosten von Vertrag zu Vertrag variieren (teilweise bis zu 20%), ist eine konkrete und realistische Kosteneinschätzung somit meist nicht möglich. Des Weiteren sind Zusatzgewinne und Überschussbeteiligungen nicht garantiert und werden somit meist nicht direkt an den Riester-Sparer ausbezahlt, sondern stattdessen als Profit bzw. Dividendenausschüttungen für die Aktionäre der jeweiligen Versicherungsunternehmen verwendet. Ein weiterer Aspekt der gegen einen Abschluss einer zusätzlichen Riester-Rente spricht sind die bei Vertragsabschluss zu positiv bewerteten Renditeerwartungen. Die bei Vertragsabschluss garantierte Rendite wird von vielen Vertragsteilnehmern erst im hohen Alter erreicht, was folglich zu einer weit weniger profitablen bzw. teilweise unrentablen Gestaltung des Riester-Vertrages führt.[33]

Während das Statistische Bundesamt mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 82 Jahren rechnet, gehen die Versicherungsgesellschaften von einer Vollendung des 92. Lebensjahres der Versicherten aus. Diese Divergenz führt logischerweise zu dementsprechenden Abweichungen in der Renditeerwartung[34].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Entwicklung des Bestandes abgeschlossener Riester-Verträge[35]

Wie in Abbildung 4 ersichtlich, stagniert aktuell die Zahl der Riester-Verträge, nach stetiger Steigerung der Vertragsabschlüsse in den Anfangsjahren, auf einem konstanten Niveau von ca. 15,5 Millionen Riester-Verträgen.[36]

Diese Stagnation verdeutlicht das gesunkene Ansehen der staatlich geförderten Riester-Rente, die nur noch 24 % der Deutschen für die ideale Form der Alterssicherung hielten. Im Vergleich dazu, hielten vor fünf Jahren noch 31 % der deutschen Bevölkerung die RiesterRente für eine adäquate Form der Altersvorsorge.[37]

Diese Tendenz zeigt auf, dass die Verbraucher deutlich zurückhaltender beim Abschluss von Riester Renten (u.a. Riester-Investmentfondsverträge) geworden sind, wobei die Gründe hierfür auf die derzeit unstabile Situation der Kapitalmärkte und eine damit einhergehende Präferenz für sichere Finanzprodukte zurückzuführen sind.[38]

3.4.2. Eigenheimrente

Die Eigenheimrente, oft auch Wohn-Riester genannt, bietet eine weitere Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und zielt dabei auf den Erwerb eines privat genutzten Eigenheims ab. Dabei wird der Unterschied zwischen neu gebauter und gebrauchter Immobilie vernachlässigt. Mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf im Jahre 2008 reagierte die Bundesregierung auf die von vielen Rentenexperten geforderte Einbeziehung von Immobilien in die vom Staat geförderte Altersvorsorge. Die Eigenheimrente ermöglicht es den Sparern, die bereits Zuschüsse durch eine Riester-Rente in Anspruch nehmen, ihr bereits angespartes Riester-Kapital in den Bau bzw. Kauf einer Immobilie zum Eigenzwecke zu investieren. Der Sparer hat hierbei die Möglichkeit sich zwischen einer Teil- und Komplettentnahme des Kapitals zu entscheiden.[39]

[...]


[1] Vgl. Deutscher Bundestag: Zum Mitschreiben: Die Rente ist sicher, 2012.

[2] Vgl. Oberhuber N., Jetzt kaufen-wirklich?, 2012.

[3] Vgl. Schmidt K. 2013.

[4] Vgl. zu obiger Definition Brockhaus Enzyklopädie

[5] Vgl. Bundesministerium des Inneren, Demografiebericht, 2011.

[6] Vgl. Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschlands bis 2060, 2009

[7] Vgl. Bundesministerium des Inneren, Demografiebericht, 2011.

[8] Vgl. Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschlands bis 2060, 2009.

[9] Vgl. Bundesministerium des Inneren, Demografiebericht, 2011.

[10] Vgl. Statistisches Bundesamt, Geburten in Deutschland, 2012.

[11] Vgl. Bundesministerium des Inneren, Demografiebericht, 2011.

[12] Vgl. Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschlands bis 2060, 2009.

[13] Vgl. Statistisches Bundesamt, Geburten in Deutschland, 2012.

[14] Vgl. Bundesministerium des Inneren, (2011)

[15] Vgl. von Schimmelmann W., Franke G., Altersvorsorge, S. 80 f., 2005.

[16] Eigene Darstellung

[17] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Alterssicherungsbericht 2012, 2012.

[18] Vgl. von Schimmelmann W., Franke G., Altersvorsorge, S. 80 f., 2005.

[19] Vgl. Statistisches Bundesamt, 2012.

[20] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Ratgeber zur Rente, 2012.

[21] Vgl. Statistisches Bundesamt, Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn ist gestiegen, 2012.

[22] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenversicherungsbericht 2012, 2012

[23] Vgl. rente.com, 2013.

[24] Vgl. rente.com, 2013.

[25] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Ratgeber zur Rente, 2012.

[26] Das mittlere Einkommen, sprich der Median des Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung Deutschlands lag im Jahr 2010 bei monatlich 1.566 €. Bei einem Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Median -also bei weniger als 940 € pro Monat- gilt eine Person als armutsgefährdet. Bei einem

Nettoäquivalenzeinkommen von mehr als 150% des Median spricht man von hohem Einkommen (2.350 €). Vgl. Statistisches Bundesamt, 2011.

[27] Vgl. Statistisches Bundesamt, 2012.

[28] Vgl. Roth M., Private Altersvorsorge, S.1, 2010.

[29] Vgl. Ilg R., Altersversorgung, S.4, 2010.

[30] Vgl. Heuchert O., Staatlich geförderte Altersvorsorge, S.36 ff. 2008.

[31] Vgl. zdf WISO tipp, 2011.

[32] Vgl. Deutsches Statistisches Bundesamt, Staatliche Förderung der Riesterrente 2008, 2012.

[33] Vgl. Kleinlein A., Zehn Jahre „Riester-Rente“, 2011.

[34] Vgl. Kleinlein A., Zehn Jahre „Riester-Rente“, 2011.

[35] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Entwicklung der privaten Altersvorsorge, 2012.

[36] Hierbei handelt es sich um den Nettozuwachs; Vertragsabgänge sind bereits berücksichtigt.

[37] Vgl. Manager Magazin, Riester-Rente verliert an Bedeutung, 2012.

[38] Vgl. riester-rente.eu, 2013.

[39] Vgl. wohn-riester.net, 2013.

Excerpt out of 74 pages

Details

Title
Immobilien als Grundlage der Altersvorsorge im Kontext des demographischen Wandels in Deutschland
College
University of Applied Sciences Hof
Grade
1,3
Author
Year
2013
Pages
74
Catalog Number
V263394
ISBN (eBook)
9783656522775
ISBN (Book)
9783656526971
File size
1106 KB
Language
German
Keywords
immobilien, grundlage, atersvorsorge, kontext, wandels, deutschland, altersversorgung, eigenheimrente, rente, demografischer wandel, demographischer wandel, immobilie, immobilien altersvorsorge, kapitalanlage
Quote paper
Alexander Schmidt (Author), 2013, Immobilien als Grundlage der Altersvorsorge im Kontext des demographischen Wandels in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263394

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