Extracto
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2.Notwendigkeit des Einsatzes spezieller / interkultureller Dolmetscher im psychiatrischen Bereich
2.1 Ad-Hoc-Dolmetschende
2.2 Medizinische Argumentation
2.3 Ethische Argumentation
2.4 Juristische Argumentation
2.5 Ökonomische Argumentation
3.Umsetzung / Vorgehen / Maßnahmen
3.1 Schulung von Dolmetschern und Behandlern
3.1.1 Qualifizierung interkultureller Dolmetscher
3.1.2 Fortbildungen für Behandler
3.2 Regeln für Trialogsituation Behandler - Patient - Dolmetscher / Optimaler Ablauf des Einsatzes eines interkulturellen Dolmetschers
3.3 Vermittlungsstellen
4.Umsetzungsprobleme
4.1 Unzureichende rechtliche Verankerung und Finanzierungsprobleme
4.2 Praktische Umsetzung
5.Resümee
LITERATURVERZEICHNIS
ANHANGI
ANHANGII
1. Einleitung
„Mein Patient spricht kaum deutsch, kennst Du jemanden, der russisch / persisch / italienisch spricht?“ „Ich glaube, Frau X aus der Verwaltung / der Kantine / vom Reinigungsdienst könnte vielleicht übersetzen.“
Solche oder ähnliche Anfragen gab es vermutlich schon in jeder (sozial-) psychiatrischen Einrichtung in einer Teambesprechung oder in einem „Tür - und Angel-Gespräch“. Demnach geht es beim Dolmetschen rein um die sprachlichen Verständigungsprobleme, die von jedem, der einigermaßen beider Sprachen mächtig ist, gelöst werden könnten. Doch ist es so einfach?
Wer psychisch erkrankt ist, muss sich, um Hilfe zu erhalten, verständlich machen können in dem, was ihm fehlt, was er an Hilfe braucht. Eine gelingende Verständigung zwischen Patient1 und Behandler2 ist eine der wichtigsten Grundlagen für eine erfolgreiche Behandlung und somit die Besserung oder Heilung der Erkrankung. Eine gelingende Verständigung wiederum basiert auf einer gemeinsamen Sprache und auf der Berücksichtigung unterschiedlicher Kulturen.
Ohne an dieser Stelle auf die Hintergründe eingehen zu können, kann man feststellen, dass es in Deutschland eine nicht unerhebliche und zudem stetig steigende Zahl von „Menschen mit Migrationshintergrund“3 gibt. Diese sind natürlich ebenso wie Menschen ohne einen solchen Hintergrund von psychischer Erkrankung betroffen - wenn nicht sogar vermehrt betroffen aufgrund ihrer (familiären) Migrationsbiografie bzw. der Umstände ihrer Migration, die oftmals traumatisierende und krankheitsfördernde Erfahrungen beinhaltet, oder aufgrund von Marginalisierung und Diskriminierung oder ihrer häufig schwierigen Lebenssituation in Bezug auf sozialen und beruflichen Status, Einkommen, etc. Zum Teil verfügen Menschen mit Migrationshintergrund über geringe deutsche Sprachkenntnisse, was die Kommunikation mit Behandlern erschwert oder gar unmöglich macht. Gleiches resultiert aus einem gegenseitigen Unwissen bezüglich der kulturellen Hintergründe des Gegenübers. Und gerade im psychiatrischen Bereich ist die gelingende Kommunikation zwischen Patient und Behandler so wichtig, da die Psychiatrie eben nicht so sehr eine „Gerätemedizin“ ist, sondern Diagnostik und Behandlung auf dem gesprochenen Wort und den beobachteten Verhaltensweisen fußen. Außerdem agieren in der Psychiatrie aus gutem Grund einige Brufsgruppen, deren Hauptwerkzeug die Sprache (verbal und nonverbal) ist (Psychologen, ärztliche Psychotherapeuten, Sozialpädagogen, etc.).
„Ohne Sprache sind alle [...] Fragen, [...] die für Migranten zu einer eingeschränkten Inanspruchnahme präventiver, kurativer und rehabi- litativer Angebote und Leistungen führen, schlicht weg nicht zu be- sprechen.“4
Aber auch, wenn Patient und Behandler unterschiedlichen kulturellen Hintergrundes über eine gemeinsame Sprache kommunizieren können, werden u.U. beide die Grenzen der puren verbalen Kommunikation erleben müssen, da gerade beim Verständnis von und beim Umgang mit Krankheit und Gesundheit Kultur eine große Rolle spielt. Aus diesem Grund reicht es nicht aus, einem psychisch erkrankten Menschen mit Migrationshintergrund und dessen Behandler einen Übersetzer zur Seite zu stellen (wie in der eingangs geschilderten Gesprächssituation vorgeschlagen), sondern es bedarf einer Fachkraft, die sowohl über Sprach- als auch Kulturkenntnisse und optimaler weise auch psychiatrische Fachkenntnisse und Wissen über Versorgungsangebote verfügt.
Für diese speziell geschulten Dolmetscher hat sich der Begriff „interkulturelle Dolmetscher“ oder „interkulturell Übersetzende“ (inhaltlich gleicher, aber eher in der Schweiz verwendeter Terminus) etabliert. Damit gemeint.
„[...] sind Fachpersonen für mündliches Übersetzen in Trialogsituationen. Sie ermöglichen eine gegenseitige Verständigung zwischen GesprächspartnerInnen unterschiedlicher sprachlicher Herkunft. Sie dolmetschen unter Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Hintergrunds der GesprächsteilnehmerInnen. Sie verfügen über das notwendige Basiswissen im Bereich der interkulturellen Kommunikation, um die Verständigung [.] zu ermöglichen.“5
In vorliegender Arbeit werde ich mich mit dem Thema „Spezifika des Do l- metschens in der Psychiatrie“ befassen. Zunächst werde ich darauf eingehen, woraus sich die Notwendigkeit des Einsatzes spezieller Dolmetscher im psychiatrischen Bereich ergibt. Im Folgenden erläutere ich die speziellen Anforderungen an Dolmetscher, die in der Psychiatrie tätig sind, und an Behandler im psychiatrischen Bereich, die mit interkulturellen Dolmetschern kooperieren. Im dritten Teil meiner Arbeit werfe ich einen Blick auf die bestehenden Umsetzungsprobleme beim Einsatz von Dolmetschern in der Psychiatrie.
„Zur interkulturellen Verständigung ist das rein sprachliche Verstehen eine notwendige, aber bei Weitem nicht ausreichende Voraussetzung. Kulturell unterschiedliche Vorstellungen von Gesundheit und Krankheit, von gesellschaftlichen und familiären Rollen und von Sinn und Zweck gesundheitlicher und psychosozialer Einrichtungen führen nicht nur im Umgang mit Migrant/innen und ethnisch/kulturellen Minderheiten zu Missverständnissen, die die Behandlungsergebnisse verschlechtern und für viele eine strukturelle Zugangsbarriere dar- stellen.“6
2. Notwendigkeit des Einsatzes spezieller / interkultureller Dolmetscher im psychiatrischen Bereich
Warum ist es wichtig, im psychiatrischen Bereich speziell geschulte interkulturelle Dolmetscher einzusetzen?7 Zum Einen lässt sich diese Frage beantworten, indem man auf die Alternativen blickt: der Einsatz von sogenannten „Ad-hoc-Dolmetschenden“8. Zudem spielen medizinische, ethische, juristische und ökonomische Argumente eine Rolle.
2.1 Ad-Hoc-Dolmetschende
Mit Ad-Hoc-Dolmetschenden sind in erster Linie Familienangehörige gemeint. Aber auch andere sprachkundige Personen, die zufällig anwesend sind, werden in der Praxis aus organisatorischen Gründen und eng begrenzten zeitlichen Kapazitäten in ambulanten und stationären psychiatrischen Institutionen häufig als Dolmetscher eingesetzt, so z.B. Reinigungskräfte, Freunde der Patienten und „engagierte Landsleute‘9. Letztere Variante bringt vor allem das Hindernis mit sich, dass die genannten Personen nicht der Schweigepflicht unterstehen10 und damit der Aufbau eines vertrauensvollen, offenen Verhältnisses zwischen Patient und Behandler schwierig werden dürfte.11
Die Verständigung mittels eines übersetzenden Angehörigen gilt als besonders problematisch, da die Gespräche oftmals intimen Inhalts sind. Der Patient muss sich also entscheiden: entweder er verschweigt für die Behandlung und Beratung relevante Beschwerden und Informationen oder er muss eine Überschreitung der Grenzen seiner Privat- und Intimsphäre in Kauf nehmen.
Der Einblick, den Familienangehörige in das Seelenleben des Patienten bekommen, kann für beide Seiten sehr belastend sein, zumal die Angehörigen ja oftmals Teil „des sozialen Systems sind, in dem die Störung sich entwickelt hat, [diese (J.R.-K.)] als Dolmetscher hinzuzuziehen, führt im Allgemeinen zu einer negativen Beeinflussung der Balance von Macht und Ohnmacht innerhalb von Migrantenfamilien,“12 Rollenkonflikte entstehen - im schwerwiegendsten Fall betrifft das die Kinder des Patienten, sie werden Loyalitätskonflikte erleben und werden dadurch massiv überfordert.
Zudem haben Ad-hoc-Dolmetschende oftmals selbst keine fundierten Sprachkenntnisse und das medizinische Fachvokabular übersteigt deren Sprach- und Übersetzungskompetenz bei weitem. Fehldiagnosen oder falsche Behandlungskonzepte können die Folge sein.
2.2 Medizinische Argumentation
Wie notwendig die funktionierende Kommunikation zwischen Patient und Behandler und wie sinnvoll damit der Einsatz von Dolmetschern im psychiatrischen Bereich ist, lässt sich eindrucksvoll an der „medizinischen Argumentation“ nachvollziehen. Die Verständigung zwischen Patient und Behandler unter Berücksichtigung der kulturellen Einbettung ist grundlegend für Anamnese und Diagnose, Therapie- und Beratungsplanung und -durchführung und Beurteilung des Verlaufs. Ein erfolgreicher Behandlungs- oder Beratungsprozess setzt u.a. voraus, dass der Patient über seine Erkrankung, deren Hintergründe und Konsequenzen und die umzusetzenden Verhaltensänderungen (Veränderung der Lebenssituation, Medikamenteneinnahme, Stressreduktion, etc.) informiert ist. Nur so kann die Grundlage für eine ausreichende Compliance des Patienten gebildet werden, welche letztlich mit dazu beiträgt, alle gegebenen Ressourcen (persönliche Ressourcen wie beispielsweise innere persönliche Potentiale wie auch äußere Ressourcen, z.B. therapeutische Möglichkeiten) optimal zu nutzen und den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflus-sen.13
Salman konstatiert, „Wenn Migranten die Chance erhalten über Dolmetscher in ihrer Muttersprache ihre Leiden dezidiert zu beschreiben, fühlen sie sich ernst genommen. [...] So kann ihnen ermöglicht werden, mitzuarbeiten und zu kooperieren, wenn eine Therapie oder Beratung begonnen [.] wird. “14
2.3 Ethische Argumentation
Davon ausgehend, dass jeder Mensch - egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund - in unserem Gesellschafts-, Sozial- und Gesundheitssystem das Recht auf Behandlung, Beratung und Zugang zu Ressourcen (hier: Unterstützung und Hilfe, Institutionen, Informationen, etc.) hat, könnte man die Tatsache, dass Gerechtigkeit und Chancengleichheit in Bezug auf Zugang und Nutzung der Versorgungsangebote für Migranten mit geringen deutschen Sprachkenntnissen nicht wirklich bestehen, als Diskriminierung werten.15 Menschen mit Migrationshintergrund „[...] keine qualitativ hochstehende Übersetzung zur Verfügung zu stellen, widerspricht damit Gerechtigkeitsüberlegungen ebenso wie dem Recht auf Autonomie und gute medizinische Versorgung. Dies sind nicht verhandelbare Reche, die jeder Person zustehen, welche Sprache sie auch sprechen und welcher Nation sie auch angehören mag.“16
2.4 Juristische Argumentation
Mediziner haben eine Aufklärungspflicht. Erst nach erfolgter Aufklärung ist davon auszugehen, dass der Patient seine Einwilligung in therapeutische Eingriffe oder Maßnahmen geben oder verweigern kann.
„Die Pflicht des Arztes, den Patienten über die Diagnose, den Verlauf und die Therapie einer bestimmten Erkrankung aufzuklären, wurzelt in der verfassungsrechtlich verbrieften Patientenautonomie.In Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes sind die Verfassungsprinzipien, die zur Achtung und zum Schutz der Würde und der Freiheit des Menschen und seines Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichten. Die Recht-sprechung verwirklicht diese Grundsätze, indem sie die Wirksamkeit der Einwilligung von einer pflichtgemäßen und sämtlichen Anforderungen genügenden Aufklärung abhängig macht. [,..]Die therapeutische Aufklärung [...] dient dem Zweck, den Patienten zu einem therapiegerechten Verhalten im Interesse des Heilungserfolgs zu veranlassen. [...] Diese Einwilligung setzt jedoch voraus, dass der Patient, bevor er seine Entscheidung trifft, von einem fachkundigen Arzt über die wesentlichen Gesichtspunkte [...] aufgeklärt worden ist (BVerfG NJW 1979, 1925). Die den ärztlichen Eingriff rechtfertigende Zustimmung des Patienten setzt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass der Kranke im Großen und Ganzen wisse, worin er einwillige (BGHNJW2000, 1786). [.. ,]“17
Und genau hier liegt das Problem für Menschen mit Migrationshintergrund: Eine rechtlich gültige Aufklärung und in deren Folge Einwilligung des Patienten in therapeutische Schritte, etc. kann nur erfolgen, wenn das PatientBehandler-Gespräch ohne Sprachbarriere stattfindet.
Da eine Missachtung der ärztlichen Pflicht zur Aufklärung als Behandlungsfehler oder gar als tatbestandliche Körperverletzung gewertet werden kann, empfiehlt es sich, die Verständigungsprobleme mit Menschen mit Migrationshintergrund ernst zu nehmen und von der Möglichkeit, einen interkulturellen Dolmetscher einzuschalten, Gebrauch zu machen, um einerseits Diagnose und Behandlungsweg sicher bestimmen zu können und um andererseits eine rechtlich wirksame Einwilligung des Patienten zu bekommen.
Einen weiterer rechtlicher (hier: völkerrechtlicher) Hintergrund findet sich in Artikel 12 des UNO-Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: „(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an.
[...]
1 Für eine bessere Lesbarkeit meiner Arbeit habe ich die männliche Nennungsform gewählt. Selbstverständlich ist auch immer die weibliche Form gemeint.
2 Ebenfalls aus Gründen der besseren Lesbarkeit werde ich in meiner Arbeit von „Behandlern“ schreiben. Gemeint sind damit immer alle Berufsgruppen, die mit Menschen mit Migrationshintergrund, die von psychischer Erkrankung betroffen sind, zu tun haben können: Ärzte, Sozialpädagogen, Therapeuten, etc.. „Patient“ meint in diesem Zusammenhang also ausdrücklich auch „Klient“
3 Konkrete Zahlen lassen sich auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes Deutschland einsehen. Dort findet sich auch die Definition von „Menschen mit Migrationshintergrund“: „Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, oder im Ausland geboren wurde und nach 1949 zugewandert ist. Oder auch wer in Deutschland geboren ist und eingebürgert wurde, oder ein Elternteil hat, das zugewandert ist, eingebürgert wurde oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. “In meiner Arbeit werde ich den Begriff „Menschen mit Migrationshintergrund“ in diesem Sinne verwenden. Als weiteres Kriterium kommen jedoch die nicht vorhandenen oder geringen deutschen Sprachkenntnisse und / oder kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten hinzu, die zu Missverständnissen führen können.
4 Salman, R. (2002), S.58
5 INTERPRET, Schweizerische Interessengemeinschaft für interkulturelles Übersetzen in Trialogsituationen
6 Salman, R. (2003)
7 An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass es neben allen in dieser Arbeit erwähnten Dolmetscher-Varianten natürlich auch noch die Möglichkeit gibt, eine muttersprachliche psychiatrische Fachkraft auszuwählen einzusetzen, die den Patienten behandeln und beraten kann, ohne einen Dolmetscher zu benötigen. Eine Diskussion der Umsetzbarkeit im Alltag sowie die Vor- und Nachteile wäre interessant, würde aber den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen.
8 Vgl. Gehrig, M. / Graf, I. (2009), S.18f.
9 Salman, R. (2002), S.65
10 Vgl. Salman, R. (2002), S.62
11 Vgl. Bischoff A. et al. (2006), S.31 f.
12 Salman, R. (2009), S.188 f.
13 Vgl. Gehrig, M. / Graf, I. (2009), S.I und S. IV und S.2 f.
14 Salman, R. (2002), S.59
15 Vgl. Gehrig, M. / Graf, I. (2009), S.1 f. und Uebelacker, J. (2007), S.69 f.
16 Gehrig, M. / Graf, I. (2009), S.2
17 Walter, O. (2004)
- Citar trabajo
- Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Master of Mental Health (MMH) Janna Kohlert (Autor), 2012, Spezifika des Dolmetschens in der Psychiatrie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263411
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